DE1177088B - Nagelfoerdervorrichtung - Google Patents
NagelfoerdervorrichtungInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: B 25 c
Deutsche Kl.: 87 a-18
Nummer: 1177 088
Aktenzeichen: U 89261 c / 87 a
Anmeldetag: 15. April 1957
Auslegetag: 27. August 1964
Die Erfindung bezieht sich auf eine Nagelfördervorrichtung, bestehend aus einem um eine waagerechte
Achse auf- und abschwenkbaren Nagelvorratsbehälter, dessen Boden eine Nagelgleitbahn
mit einem die durchhängenden Nagelschäfte führenden, durch Querbewegung einer Gleitbahnhälfte auf
verschiedene Breiten einstellbaren Führungsschlitz aufweist, einer sich daran anschließenden, auf einem
Gestell fest angeordneten Nagelgleitbahn mit einem ebenfalls durch Querbewegung einer Gleitbahnhälfte
auf verschiedene Breiten einstellbaren Führungsschlitz und einer die Nägel einzeln vom unteren Ende
der festen Nagelgleitbahn mittels eines quer zu ihr verschiebbaren Entnahmeschiebers zwecks Zuführung
zu einem Nageleinschlaggerät entnehmenden Nagelzuführvorrichtung.
Soweit Vorschläge bekannt sind, die Breite von Gleit- oder Führungsbahnen für Nagelfördervorrichtungen
zur Verwendung von Nägeln unterschiedlicher Abmessung zu verändern, ist es bisher stets notwendig
gewesen, ein besonderes Meß- und Vergleichsverfahren durchzuführen und hierbei z. B. ein
Fühlermeßwerkzeug oder sonstige Meßwerkzeuge zu verwenden, die zwischen die Hälften eingeführt
werden, aus denen die betreffenden Bahnen bestehen.
Dagegen ist nach dem wesentlichen Merkmal der Erfindung zur Einstellung der Breite der in den Nagelgleitbahnen
befindlichen Führungsschlitze je eine um eine Achse drehbare, mit einer bewegbaren Gleitbahnhälfte
zusammenwirkende, mehrere Einstellflächen aufweisende Nockenscheibe vorgesehen und der Entnahmeschieber
in Anpassung an die Breiteneinstellung der Nagelführungsschlitze zum Aufnehmen von
Nägeln verschiedener Größe verstellbar, so daß offenbar jegliches Meß- und Vergleichsverfahren
unter Verwendung zusätzlicher Meßgeräte entfällt. Auch gegenüber solchen Ausführungsformen ist die
Erfindung wesentlich einfacher und zweckmäßiger, bei denen entweder die jeweilige Einstellung der
Breite einer Gleitrinne sowie des Abstandes von Führungsplatten voneinander jeweils durch eine Vielzahl
von Schrauben bewirkt wird, oder bei denen zur gleichmäßigen Einstellung der Breite von zwei Leitrinnen
für die Ausbildung einer kontinuierlichen Laufbahn für die Nägel zunächst einmal die eine
Leitrinne durch den genannten Meß- und Vergleichsvorgang mittels Meßwerkzeugen eingestellt und daraufhin
eine solche Einstellung bei der weiteren Leitrinne durchgeführt wird, so daß die beiden
Breiten dann in ihrer Abmessung aufeinander abgestimmt sind. Ein derartiger Vorgang ist nicht nur
umständlich, sondern auch sehr zeitraubend.
Nagelfördervorrichtung
Anmelder:
United Shoe Machinery Corporation,
Flemington, N. J., und Boston, Mass. (V. St. A.)
Vertreter:
Dr.-Ing. H. Fincke, Dipl.-Ing. H. Bohr
und Dipl.-Ing. S. Staeger, Patentanwälte,
München 5, Müllerstr. 31
und Dipl.-Ing. S. Staeger, Patentanwälte,
München 5, Müllerstr. 31
Als Erfinder benannt:
George Lawrence Congdon,
Alan Richard Hanson,
Frank Easton Barta, Minneapolis, Minn.
(V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. ν. Amerika vom 16. April 1956 (578 272)
Weitere Erfindungsmerkmale kennzeichnen sich dadurch, daß die bewegbare Gleitbahnhälfte der am
Behälterboden vorgesehenen Nagelgleitbahn durch eine querverstellbare Schiene gebildet ist, deren
Außenseite durch eine Zugfeder in Anlage an einer der Einstellflächen der ihr zugeordneten Nockenscheibe
gehalten wird, und daß die Gleitbahnhälften der festen Nagelgleitbahn durch zwei Wände gebildet
sind, von denen die eine mittels der an ihrer Außenseite anliegenden Nockenscheibe gegen die
andere Wand verstellbar ist. Ferner ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß der Entnahmeschieber auf
seinem Umfang mit mehreren, winklig gegeneinander versetzten Querschlitzen zum Aufnehmen von Nägeln
verschiedener Größe versehen und um seine Längsachse in die der Breiteneinstellung der Nagelführungsschlitze
entsprechende Betriebsstellung drehbar ist.
Schließlich ist ein vorteilhaftes weiteres Ausgestaltungsmerkmal
des Erfindungsgegenstandes dem letzten Unteranspruch zu entnehmen.
Die Zeichnungen veranschaulichen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung.
F i g. 1 ist die Vorderansicht der für die Aufnahme des Nagelvorratsbehälters bestimmten Nagelfördervorrichtung;
F i g. 2 ist ein Teil des oberen Endes des Nagelvorratsbehälters in Ansicht von innen her bzw. im
Schnitt;
409 658/47
F i g. 3 ist eine Seitenansicht nach der Linie 3-3 der Fig. 1;
F i g. 4 ist eine Unteransicht des Nagelvorratsbehälters mit einem Nagelführungsschlitz in der
Bodenplatte desselben und veranschaulicht eine Nockenscheibe zur Veränderung der Führungsschlitzbreite
in Anpassung an die Nagelgrößen;
F i g. 5 ist eine schaubildliche Ansicht eines Teiles der Nagelfördervorrichtung und zeigt eine Gleitbahn
für die Führung der aufeinanderfolgenden Nägel vom Nagelvorratsbehälter zu einem Entnahmeschieber
und einer Nagelzuführvorrichtung unterhalb des Entnahmeschiebers, von der die Nägel zum Nageleinschlaggerät
geleitet werden;
F i g. 6 ist ein Grundriß der in F i g. 5 dargestellten Teile und zeigt die drehbar gelagerte Nockenscheibe
für die Veränderung der Breite der betreffenden Führungsschlitze;
F i g. 7 ist ein Schnitt nach der Linie 7-7 der Fig. 6 in vergrößertem Maßstab;
F i g. 8 ist ein Schnitt nach der Linie 8-8 der Fig. 5 in vergrößertem Maßstab mit einigen bruchstückweise
in Ansicht dargestellten Anschlußteilen.
Zu der als Ausführungsbeispiel der Erfindung durch die Zeichnungen erläuterten und nachstehend
beschriebenen Nagelfördervorrichtung gehören ein um eine waagerechte Achse 20 auf- und abschwenkbarer
Vorratsbehälter 17 für Nägel oder ähnliche Befestigungsmittel, eine feste, schräg abwärts verlaufende
Nagelgleitbahn 91 und eine Zuführvorrichtung, welche die Nägel od. dgl. nacheinander von der
festen Nagelgleitbahn abnimmt und zu einem zeichnerisch nicht dargestellten, mit Druckluft betriebenen
Nageleinschlaggerät überführt. Der schwenkbare Nagelvorratsbehälter, die feste Nagelgleitbahn und
die Zuführvorrichtung sind auf einem fahrbaren Gestell gelagert, das zwei rohrförmige, vorzugsweise
aus Stahl bestehende Hauptteile 2, 3 aufweist.
Der kastenartige Nagelvorratsbehälter 17 (Fig. 3 und 4) ist oben teilweise offen. Eine Bodenplatte 18
des Behälters 17 ist auf der Unterseite mit zwei U-Eisen versehen, die sich über die Länge der Bodenplatte
18 erstrecken. Der Behälter 17 ist um die erwähnte waagerechte Achse 20 auf- und abschwenkbar
gelagert und, wenn erwünscht, leicht abnehmbar. Eine geschlitzte Gleitbahn für die Nägel ist in der
Bodenplatte 18 des Behälters 17 vorgesehen und erstreckt sich vom vorderen Ende des Behälters bis zu
einem etwa in der Mitte des Behälters 17 liegenden Punkt.
Zur Veränderung der Schlitzbreite der Gleitbahn 32, 39 in Anpassung an die jeweilige Größe der zu
verwendeten Nägel ist die eine Gleitbahnhälfte 32 federbelastet und in einer Führungsplatte 33 (Fig. 2
und 4) beweglich gelagert. Mit der Gleitbahnhälfte 32 ist eine Zugfeder 34 verbunden, die an einem von
zwei Trägern 35 verankert ist. Beide Träger 35 sind an den U-Eisen 19 befestigt. Durch die Bewegung
einer Kante 37 der Gleitbahnhälfte 32 relativ zu einer Kante 38 der festen Gleitbahnhälfte 39 kann die
Breite des Führungsschlitzes 31 in Anpassung an die Größe der zu verwendenden Nägel verändert werden.
Die Breite des Schlitzes 31 wird so eingestellt, daß die Nagelköpfe nicht durchfallen können. Somit
hängen die Nägel in dem Schlitz 31 und werden nacheinander aus dem Behälter 17 geleitet (s. Fig. 3).
Zur Veränderung der Breite des Schlitzes 31 ist eine Nockenscheibe 41 (F i g. 4) drehbar um die
Achse 42 an der Behälterplatte 18 angebracht. Die Nockenscheibe 41 hat einen Griff 43 und kann durch
Drehen so eingestellt werden, daß eine von vier Nockenflächen, die mit den Kennzahlen 1, 2, 3 und 4
versehen sind, die jeweils erforderliche Breite des Schlitzes 31 festlegt. Die Nockenflächen sind fortschreitend
so zur Achse 42 der Nockenscheibe 41 versetzt (F i g. 4), daß die Gleitbahnhälfte 32 entsprechend
zur Kante 38 der Gleitbahnhälfte 39 einstellbar ist.
Beim Auf- und Abschwenken des Nagelvorratsbehälters 17 während des Arbeitsvorganges der
Nagelvorrichtung werden die Nägel in dem Behälter so bewegt, daß sie sich nicht in dem Schlitz 31 des
Behälters 17 verklemmen. Ferner ist eine Platte 44 um die Achse 46 (Fig. 2 und 3) drehbar an der
Vorderwand 45 des Behälters 17 angeordnet, um ein Festsetzen der Nägel in dem Entnahmeende des
Schlitzes 31 zu verhindern. Das untere Ende der Platte 44 schwingt während der Auf- und Abbewegung
des Behälters 17 zur Vorderwand 45 hin und von ihr fort. Die Platte 44 ist verstellbar an der
Behälterwand 45 befestigt, damit ihre Unterkante 48 einen bestimmten Abstand von der Bodenplatte 18
des Behälters 17 genau einhält und Nägel verschiedener Größen gefördert werden können. Die Platte
44 ist mit einer zweiten Platte 49 drehbar verbunden, damit die Platte 44 senkreckt eingestellt werden kann.
Die Platte 49 ist durch Flügelschraubenmuttern 51 (Fig. 1) verstellbar an der Vorderwand 45 des Behälters
17 befestigt. Die zugehörigen Schrauben erstrecken sich durch senkrechte Schlitze 52 der Platte
49. In der Vorderwand 45 des Behälters 17 ist eine vergrößerte Öffnung 53 vorgesehen, die gestattet,
daß Nagelköpfe unbehindert aus dem Behälter 17 gleiten.
Die Nägel werden von der Gleitbahn 32, 39 der Bodenplatte 18 des schwenkbaren Nagelbehälters 17
in folgender Weise zu einem Nagelentnahmeschieber 111 befördert. Als Fortsetzung der beweglichen Gleitbahn
ist auf den Gestellteilen 55, 56 eine feste Gleitbahn 91 angeordnet, deren Wände 92, 93 an den
Unterenden mittels eines Verbindungsteiles 94 zusammengehalten werden (Fig. 3 und 7), wobei die Wand
92 zwischen Lagerstücken 55, 56 durch Schrauben 95 festgelegt ist (F i g. 7). Die Wände 92, 93 sind
mit Abstand voneinander gelagert und bilden einen zweiten Nagelführungsschlitz 96. Da die Wand 93
relativ zur Wand 92 verstellbar ist, kann der Schlitz 96 verschiedenen Nagelgrößen angepaßt werden.
Zum Verstellen der Wand 93 ist eine der Nockenscheibe 41 ähnliche Nockenscheibe 97 vorgesehen,
die ebenfalls mehrere, fortschreitend zur Achse eines Drehzapfens 98 versetzte Flächen hat, wobei diese
Flächen der Nockenscheibe 41 entsprechend die Kennzahlen 1, 2, 3 und 4 tragen.
Wie in F i g. 4, 5 und 6 dargestellt, sind die Gleitbahnhälften der mit dem schwenkbaren Nagelvorratsbehälter
17 beweglichen Nagelgleitbahn 32, 39 mit keilförmigen Vorsprüngen 101, 102 versehen, die
zwischen zwei Ansätze 103, 104 der Wände 92, 93 der festen Nagelgleitbahn 91 greifen. Durch diese
Verbindung der beiden Gleitbahnen 32, 39 und 91 sind die Nagelführungsschlitze 31 und 96 an ihren
Übergangsstellen von gleicher Breite, da die bewegliche Gleitbahnhälfte 32 von der Feder 34 dauernd
nach außen gezogen wird. Gemäß Fig. 4 ist die Feder 34 mit einem Stift 105 verbunden, der in der
Gleitbahnhälfte 32 verankert ist und erstreckt sich in einen Schlitz in der Stange 33. Somit bilden die
Gleitbahnen 32, 39 und 91 mit ihren Schlitzen 31 und 96 jederzeit unabhängig von der Schwenklage
des Nagelvorratsbehälters 17 eine ununterbrochene Bewegungsbahn für die Nägel zwischen dem Nagelvorratsbehälter
17 und dem Entnahmeschieber 111, der am unteren Ende der Gleitbahn 91 quer zu dieser
mittels eines Verlängerungsschaftes 109 in dem an die Luftdruckleitung 246, 115, 114, 117 angeschlossenen
Zylinder 106 und mittels des Vierkantendes 121 auf einem Gleitführungsvorsprung 122 des Gestellteiles
56 in Richtung seiner Längsachse geführt ist.
Der Nagelentnahmeschieber 111 hat an seinem LTmfang mehrere winklig gegeneinander versetzte
Querschlitze 119 zum Aufnehmen von Nägeln voneinander abweichender Größen und ist um seine
Längsachse in die der Breiteneinstellung der Nagelführungsschlitze entsprechende Betriebsstellung
drehbar.
Bei der beispielsweise dargestellten Ausführungsform der Nagelfördervorrichtung, bei welcher der
Nagelentnahmeschieber 111 in an sich bekannter Weise durch Druckluft entgegen der Wirkung einer
Rückstellfeder in seine als Entnahmestellung vorgesehene eine Endstellung verschiebbar ist, in der er
einen Nagel von der festen Nagelgleitbahn 91 aufnimmt, den er beim Verschieben in die als Abgabestellung
vorgesehene andere Endstellung in einen Teil einer Nagelzuführvorrichtung 131 fallenläßt, von
dem aus der Nagel bei Freigabe durch einen Sperrschieber in die zum Nageleinschlaggerät führende
Nagelzuführleitung gelangt, durch welche er mittels Druckluft befördert wird, ist erfindungsgemäß die
Rückstellfeder für den Nagelentnahmeschieber 111 als Blattfeder 123 ausgebildet, welche das ihr zugewendete
Ende des Nagelentnahmeschiebers 111 so umgreift, daß dadurch der Schieber 111 sowohl in
seiner Ruhestellung als auch während seiner Längsverschiebung in der Drehstellung gehalten wird,
welche der jeweiligen Breiteneinstellung der beiden Nagelführungsschlitze 31 und 96 entspricht.
Claims (6)
1. Nagelfördervorrichtung, bestehend aus einem um eine waagerechte Achse auf- und abschwenkbaren
Nagelvorratsbehälter, dessen Boden eine Nagelgleitbahn mit einem die durchhängenden
Nagelschäfte führenden, durch Querbewegung einer Gleitbahnhälfte auf verschiedene Breiten
einstellbaren Führungsschlitz aufweist, einer sich daran anschließenden, auf einem Gestell fest angeordneten
Nagelgleitbahn mit einem ebenfalls durch Querbewegung einer Gleitbahnhälfte auf verschiedene Breiten einstellbaren Führungsschlitz und einer die Nägel einzeln vom unteren
Ende der festen Nagelgleitbahn mittels eines quer zu ihr verschiebbaren Entnahmeschiebers
zwecks Zuführung zu einem Nageleinschlaggerät entnehmenden Nagelzuführvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung
der Breite der in den Nagelgleitbahnen (39, 32; 91) befindlichen Führungsschlitze (31,
96) je eine um eine Achse (42, 98) drehbare, mit einer bewegbaren Gleitbahnhälfte (32, 93) zusammenwirkende,
mehrere Einstellflächen aufweisende Nockenscheibe (41, 97) vorgesehen ist und der Entnahmeschieber (111) in Anpassung
an die Breiteneinstellung der Nagelführungsschlitze (31, 96) zum Aufnehmen von Nägeln
verschiedener Größe verstellbar ist.
2. Nagelfördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegbare
Gleitbahnhälfte der am Behälterboden (18) vorgesehenen Nagelgleitbahn (39, 32) durch eine
querverstellbare Schiene (32) gebildet ist, deren Außenseite durch eine Zugfeder (34) in Anlage
an einer der Einstellflächen der ihr zugeordneten Nockenscheibe (41) gehalten wird.
3. Nagelfördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitbahnhälften
der festen Nagelgleitbahn (91) durch zwei Wände (92, 93) gebildet sind, von denen die eine
(93) mittels der an ihrer Außenseite anliegenden Nockenscheibe (97) gegen die andere Wand (92)
verstellbar ist.
4. Nagelfördervorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Angleichen
der Breiteneinstellungen der Nagelführungsschlitze (31, 96) die am Behälterboden (18)
angeordneten Gleitbahnschienen (32, 39) mit Endvorsprüngen (101, 102) zwischen an den
Wänden (92, 93) der festen Nagelgleitbahn (91) vorgesehene Ansätze (103, 104) greifen.
5. Nagelfördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Entnahmeschieber
(111) auf seinem Umfang mit mehreren, winklig gegeneinander versetzten Querschlitzen
(119) zum Aufnehmen von Nägeln verschiedener Größe versehen und um seine Längsachse in die
der Breiteneinstellung der Nagelführungsschlitze (31, 96) entsprechende Betriebsstellung drehbar
ist.
6. Nagelfördervorrichtung nach Anspruch 1 und 5 mit einem durch Druckluft entgegen der
Wirkung einer Rückstellfeder verschiebbaren Entnahmeschieber, der in der einen Endstellung
einen Nagel aufnimmt und beim Verschieben in die andere Endstellung den Nagel in einen Teil
der Nagelzuführvorrichtung fallenläßt, von dem aus der Nagel bei Freigabe durch einen Sperrschieber
in die zum Nageleinschlaggerät führende Nagelzuführleitung gelangt, durch die er mittels
Druckluft befördert wird, dadurch gekennzeichnet, daß als Rückstellfeder für den Entnahmeschieber
(111) eine Blattfeder (123) vorgesehen ist, die das ihr zugewandte Ende des Entnahmeschiebers
so umgreift, daß dadurch der Entnahmeschieber (111) sowohl in seiner Ruhestellung
als auch während seiner Längsverschiebung in der der Breiteneinstellung der Nagelführungsschlitze
(31, 96) entsprechenden Drehstellung gehalten wird.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 347 011;
USA.-Patentschriften Nr. 1 703 458, 1 980 967,
2 534140, 2 544165, 2 735 096.
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USA.-Patentschriften Nr. 1 703 458, 1 980 967,
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Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Family Applications Before (1)
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