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Schleuderschutzeinrichtung für Schienentriebfahrzeuge, insbesondere
Diesellokomotiven Die Erfindung bezieht sich auf eine Schleuderschutzeinrichtung
für Schienentriebfahrzeuge, insbesondere Diesellokomotiven, mit druckluftgesteuerter
Leistungsregelung und mindestens ,einem bei unzulässiger Beschleunigung der Treibsätze
ansprechenden Gleitschutzregler.
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Bei dieser bekannten Einrichtung besteht die druckluftgesteuerte Leistungsregelung
im wesentlichen aus mindestens einem mit dem Hauptluftbehälter verbundenen Feinregelventil
und einem an diesem angeschlossenen, als Servomotor ausgebildeten Stellgerät zum
Regeln der Einspritzmenge der Einspritzpumpe des Dieselmotors. Sind auf einer Lokomotive
mehrere Dieselmotoren vorgesehen, so ist jedes .Stellgerät jedes Dieselmotors an
dem oder den Feinregelventilen angeschlossen. Der oder die Gleitschutzregler an
den Treibradsätzen sind mit der Bremsanlage der Lokomotive verbunden, derart, daß
bei Auftreten einer unzulässigen Beschleunigung eines Treibradsatzes, d. h. falls
der Treibradsatz zu schleudern beginnt, die Bremsklötze mit geringem Druck an die
Radkränze angelegt werden. Damit kann zwar ein Schleudern verhindert werden. Falls
der Lokomotivführer jedoch die Leistung der Antriebsmotoren nicht mittels der Leistungsregelung
beschränkt, tritt trotz angelegter Schleuderschutzbremse ein Schleudern ein.
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Um dies zu vermeiden, ist es bei elektrischen Triebfahrzeugen bekannt,
die Schleuderschutzeinrichtung derart auszubilden, daß bei ihrem Ansprechen das
Aufwärtsschalten der Triebmotorensteuerung verhindert bzw. die Triebmotorensteuerung
rückläufig geschaltet wird, was noch durch eine Zeitschaltung begrenzt werden kann.
Das Ansprechen der Schleuderschutzeinrichtung wird dabei durch ein die Triebmotorenströme
vergleichendes und bei Ungleichheit auslösendes Relais verursacht. Damit ist für
elektrische Triebfahrzeuge eine relativ einfache Schleuderschutzeinrichtung ,geschaffen,
bei deren Ansprechen eine Minderung der Antriebsleistung erfolgt. Eine Anwendung
auf Diesellokomotiven mit druckluftgesteuerter Leistungsregelung und hydraulischer
Kraftübertragung ist jedoch nicht möglich, da die den Steuervorgang bewirkenden
Triebmotorenströme fehlen.
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Die Aufgabe der Erfindung ist daher darin zu sehen, eine Schleuderschutzeinrichtung
gemäß der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die bei geringem baulichem Aufwand
auch für Diesellokomotiven mit hydraulischer oder mechanischer Kraftübertragung
anwendbar ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe geschieht bei der eingangs genannten Schleuderschutzeinrichtung
erfindungsgemäß dadurch, daß der zur Leistungsregelung dienende druckluftbeaufschlagte
Servomotor (Stellgerät) mittels des Gleitschutzreglers entlüftbar ist.
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Durch diese Maßnahme wird nicht nur eine sehr einfache und wirkungsvolle
Schleuderschutzeinrichtung geschaffen. Darüber hinaus ist auch ohne großen Aufwand
die Steuerung einer Sandstreueinrichtung möglich, derart, daß ein Sanden während
des Schleuderns bis zum Ansprechen der Einrichtung mit Sicherheit verhindert wird,
so daß Getriebe und Gelenkwellenschäden durch Überlastung vermieden werden. Die
gesamte .Schleuderschutzbremseinrichtung besteht aus an sich bekannten und bewährten
Einzelteilen, so daß ein störungsfreier sicherer Betrieb gewährleistet ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch
dargestellt. Während A b b. 1 das Schaltbild einer Schleuderschutzeinrichtung zeigt,
stellt A b b. 2 ein Feinregelventil, A b b. 3 ein Drosselschaltventil, A b b. 4
ein Drosselventil, A b b. 5 einen Druckschalter, A b b. 6 ein Magnetventil und A
b b. 7 ein druckluftgesteuertes Absperrventil dar, jeweils in einem Längsmittelschnitt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel handelt es sich um die Schleuderschutzeinrichtung
eines Schienentriebfahrzeuges, beispielsweise einer dieselhydraulischen Lokomotive.
Der Übersichtlichkeit wegen sind in
der Zeichnung sämtliche Bauteile
nur einmal dargestellt, obwohl auf einer Lokomotive meist mehrere gleichartige Bauteile
oder Bauteilgruppen vorhanden sind. Diese sind dann zueinander parallel geschaltet,
z. B. Steilgeräte für die Einspritzpumpen, Feinregelventile, Gleitschutzregler und
Sandstreuventile.
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Die druckmittelgesteuerte Leistungsregelung der Lokomotive besteht
im wesentlichen aus einem Feinregelventill, einem Drosselschaltventil2 und dem einen
Servomotor bildenden Steilgerät 3 für die Einspritzpumpe 4 des Dieselmotors 5.
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Das Feinregelventil l ist mit einer seiner beiden Anschlußöffnungen
am Hauptluftbehälter 6 der Lokomotive angeschlossen, der in üblicher Weise mit der
auf der Zeichnung nicht mehr dargestellten Drucklufterzeugungsanlage der Lokomotive
verbunden ist. Das bekannte Feinregelventil 1 (A b b. 2) weist als wesentlichen
Teil einen mit einer beidseitig beaufschlagten Membran 7 verbundenen Ventilsitz
8 auf, der mittels eines Handhebels 9 und beispielsweise einer .Schraubspindel 10
über eine Feder 11 mehr oder weniger belastet werden kann, so daß sich hinter dem
Feinregelventil 1 ein beliebiger in seiner Höhe durch den Handhebel 9 vorbestimmbarer
Druck einstellen läßt.
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An der zweiten Anschlußöffnung des Feinregelventils 1 ist das bekannte
einstellbare Drosselschaltventil 2 (A b b. 3) angeschlossen. Das Drosselschaltventil2
besteht im wesentlichen aus einem einfach einstellbaren Drosselventil 12, zu dem
ein Schaltventil 13 parallel angeordnet ist, das bei einem mittels einer Stellschraube
14 vorbestimmbaren Druck schließt, während unterhalb dieses Druckes das Schaltventil
13 geöffnet ist.
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Das Drosselschaltventil2 seinerseits ist mit dem bekannten Steilgerät
3 der Einspritzpumpe 4 des Dieselmotors 5 über eine Druckleitung 15 verbunden. Das
Steilgerät 3 ist ein als Arbeitszylinder ausgebildeter Servomotor, dessen Kolben
entgegen der Wirkung einer Rückstellfeder durch Druckluft verschiebbar und dessen
Kolbenstange mit der Reglerstange 16 der Einspritzpumpe 4 verbunden ist.
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Durch das Feinregelventill wird der Druck im Arbeitszylinder des Stellgerätes
3 gemäß den jeweiligen Betriebserfordernissen eingestellt, wodurch der Kolben des
Steilgerätes 3 die Reglerstange 16 der Einspritzpumpe 4 entsprechend verstellt,
so daß der Dieselmotor 5 die vorgesehene Leistung abgibt.
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Um nun zu verhindern, daß bei großer Leistungsabgabe des Dieselmotors
5 und kleinen Fahrgeschwindigkeiten der Lokomotive ein Schleudern der Treibradsätze
17 eintritt, ist jeder unabhängig angetriebene Treibradsatz 17 oder jede gekuppelte
Radsatzgruppe mit einem bekannten Gleitschutzregler 18 versehen, der über eine Steuerleitung
19 mit dem Steilgerät 3, d. h. dessen Druckraum verbunden ist, so daß das Steilgerät
3 und damit auch die Druckleitung 15 hinter dem Feinregelventil 1 über den Gleitschutzregler
18 gemäß der Erfindung entlüftbar ist.
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Der Gleitschutzregler 18 weist ein einfaches, die Steuerleitung 19
absperrendes Sperrventil 20 auf, das mittels einer Schließfeder geschlossen gehalten
wird. Zum Beeinflussen des Sperrventils 20 ist ein gegenüber der mit dem Treibradsatz
17 verbundenen Welle 21 des Gleitschutzreglers 18 entgegen der Wirkung von Rückholfedern
verdrehbarer Massering 22 vorgesehen. Der Massering 22 ist mit Nocken 23 versehen,
die über ein mitumlaufendes Zwischenstück 24 das Sperrventil 20 öffnen, falls eine
unzulässige Beschleunigung des Treibradsatzes 17 beim .Schleudern erfolgt und dadurch
eine kurzzeitige Verdrehung des Masseringes 22 gegenüber der Welle 21 auftritt.
Vorteilhaft ist, um ein zu weitgehendes Zurückregeln der Motorleistung zu verhindern,
in der Steuerleitung 19 zwischen dem Steilgerät 3 und dem Gleitschutzregler 18 ein
einfaches einstellbares Drosselventil 25 (A b b. 4) vorgesehen.
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Zur Anzeige eines etwaigen Schleuderns des Treibradsatzes 17 ist im
Führerhaus eine Signaleinrichtung, z. B. eine elektrische Meldelampe 26 angeordnet,
die von einem bekannten, an der Steuerleitung 19 vor dem Gleitschutzregler 18 angeschlossenen
elektrischen Druckschalter 27 (A b b. 5) geschaltet wird.
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Da ein Sanden während des Schleuderns der Treibradsätze 17 zu starken
Überbeanspruchungen im Triebwerk führt, so daß leicht .Schäden entstehen können,
ist in der Druckluftleitung 28 zwischen dem Sandstreuventil 29 und dem Hauptluftbehälter
6 ein bekanntes Magnetventil 30 (A b b. 6) vorgesehen. Das Magnetventil
30 ist mit seiner Erregerwicklung 31 am Druckschalter 27 angeschlossen. Bei
Erregung ist das Magnetventil 30 entgegen der Wirkung einer Öffnungsfeder
32 geschlossen, so daß die Druckluftzufuhr zum Sandstreuventil 29 unterbrochen ist.
Um jedoch bei etwa erforderlichem Bremsen sofort sanden zu können, ist an der Druckluftleitung
28 eine das Magnetventil 30 überbrückende Umgehungsleitung 33 vorgesehen,
in welcher ein druckluftgesteuertes bekanntes Absperrventil 34 (A b b. 7) angeordnet
ist. Das Absperrventil 34 weist ein mit der Bremszylinderleitung 35 verbundenes
Steuerorgan 36 auf, das bei Druckbeaufschlagung, d. h. beim Bremsen, das üblicherweise
durch eine Schließfeder 37 geschlossene Absperrventil 34 öffnet.
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Die Ansprüche 2 bis 6 sind reine Unteransprüche und gelten nur in
Verbindung mit Anspruch 1.