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Ladeschwingenverlängerung für Frontlader Die Erfindung bezieht sich
auf eine Ladeschwingenverlängerung für Frontlader mit sich in Schwingenlängsrichtung
erstreckenden Verlängerungsträgern, die durch Querträger im Abstand gehalten sind
und Vorrichtungen zum Anschluß an Halterungen der Ladeschwinge sowie eine zu dieser
führende Abspannung aufweisen. Derartige Schwingenverlängeiungen dienen zur Vergrößerung
der Hubhöhe von Arbeitsgeräten, z.B. Ladegabeln od. dgl., wenn die auf Grund der
Länge der Frontladerschwinge zur Verfügung stehende Hubhöhe nicht ausreicht.
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Bekannte Schwingenverlängerungen dieser Art sind auf beiden Seiten
mit in vorbestimmtem festem Abstand angeordneten Anschlußvorrichtungen versehen,
wobei dieser Abstand durch den entsprechenden Abstand der Anschlußvorrichtungen
einer Frontladerschwinge bestimmt ist, der seinerseits wiederum dem Abstand der
Anschlußvorrichtungen an dem Arbeitsgerät gleich ist. Aus diesem Grunde ist für
jede Frontladerschwinge eine zu deren Anschlußbreite passende Schwirigenverlängerung
erforderlich, die an Frontladerschwingen dnderer Anschlußb#reite nicht anbringbar
ist.
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Im Hinblick auf die Vielzahl der Frontladertypen liegt der Erfindung
daher die Aufgabe zugrunde, eine konstruktiv einfache und in der Herstellung billige
Schwingenverlängerung zu schaffen, die bei leichter Handhabung und hoher Betriebssicherheit
an allenvorkommenden Typen von Frontladerschwingen angebracht werden kann.
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Die Schwingenverlängerung nach der Erfindung zeichnet sich durch Mittel
aus, die das stufenlose Einstellen des gegenseitigen Abstandes der Anschlußvorrichtungen
der Schwingenverlängerung zwecks Anpassung an die Halterungen von Frontladerschwingen
verschiedener Weite zulassen. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die
Verlängerungsträger mit den Querträgern durch jeweils beide Träger umgreifende Kreuzschellen
lösbar verbunden.
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Ein Merkmal der Erfindung besteht ferner darin, daß die Verlängerungsträger
an ihren Enden mit Querträgem fest verbunden, z. B. verschweißt sind und daß die
Anschlußvorrichtungen der Schwingenverlängerung an den Querträgern angeordnet sind.
Dabei können die Anschlußvorrichtungen für die Frontladerschwingen als Schellen
mit Aufnahmelaschen ausgebildet sein, die einen der Querträger umfassen und auf
diesem axial verschiebbar sind.
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Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise dargestellt;
es zeigt F i g. 1 eine schematische Darstellung einer Ladeschwingenverlängerung
im Grundriß mit im Abstand stufenlos einstellbaren Verlängerungsträgern, F i
g. 2 eine Ansicht der Ladeschwingenverlängerung nach F i g. 1 im Aufriß,
F i g. 3 eine Ansicht ähnlich F i g. 1 einer anderen Ausführungsform,
F i g. 4 eine Ansicht der Schwingenverlängerung nach F i g. 3 im Aufriß.
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Die Ladeschwingenverlängerung besteht im wesentlichen aus zwei Verlängerungsträgern
1
bzw. l', die mit Querträgem verstrebt sind. Der auf der Seite der
Frontladerschwinge zugekehrte Ouerträger ist dabei# mit 2 bzw. 2', dof auf der Seite
des Arbeitsgerätes angeordnete Querträger mit 3 bzw. 3'
bezeichnet.
Die an den Enden 6 der Arme 4 der Frontladerschwinge angeordneten Halterungen
greifen in z. B. als Doppellaschen ausgebildete Anschlußvorrichtungen
7, die an -den Enden der Verlängerungsträger 1 befestigt, z.
B. Pngeschweißt sind, und sind über Steckbolzen od. dgl. mit den Halterungen verbunden.
Die dem Arbeitsgerät zugekehrten Enden 8 der Verlängerungsträger
1 sind den Schwingenannenden 6 ähnlich bzw. gleichartig ausgebildet
und greifen in Doppellaschen der Anschlußvorrichtungen 9 ein, die beispielsweise
an einem Träger 5 eines Anbaugrundrahmens für ein Arbeits# gerät ango#rdnet
sind und hier aus Schellen 9 bestehen. Die Verbindung der Verlängerungsträger
1
mit den diese kreuzenden, gesonderten Querträgern 2# 3 erfolgt durch
Kreuzschellen 10, die beide Träger umfassen und die gewünschten Abstände
der Träger zueinander in Form einer kraftschlüssigen Klemmverbindung nach Anziehen
von Spannschrauben sicherstellen. Bei einer Änderung des durch den Ab-
stand
der Verlängerungsträger 1 gegebenen gegenseitigen Abstandes der Anschlußvorrichtungen
7 genügt ein Lösen der Spannschraube oder Spannschrauben in dem jeweils einen
der Querträger umgreifenden Teil der Kreuzschellen 10, um die Verlängerungsträger
1
quer zu ihrer Längsachse beliebig gegeneinander verschieben zu können. Ferner ist
es möglich, durch Lösen der Spannschraube in dem jeweils den Verlängerungsträgerl
umfassendenTeil der Kreuzschellen 10 auch den gegenseitigen Ab-
stand
der Querträger2, 3 zu verändern. Es versteht sich, daß die Querträger eine
Länge haben, die eine Anpassung des Abstandes der Anschlußvorrichtungen auch an
die breiteste vorhandene Frontladerschwinge ermöglicht.
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Bei der in den F i g. 3 und 4 dargestellten Ausführungsforin
sind die Verlängerungsträger l' und die Querträger 2', 3' miteinander
z. B. durch Verschweißen fest verbunden, so daß sie einen starren Rahmen bilden.
Die Halterungen an den Enden 6 der Schwingenarme 4 greifen ähnlich wie bei
der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform in Doppellaschen ein,
die an einer als Schelle 7' ausgebildeten Anschlußvorrichtung der Schwingenverlängerung
angebracht sind. Eine Anpassung erfolgt in diesem Fall nach Lösen der jeweiligen
die Schellen festklemmenden Spannschrauben, durch Verschieben einer oder beider
Schellen 7' in axialer Richtung auf dem Querträger 2'. Die Anschlußvorrichtungen
an dem Querträger 3' sind ebenfalls als den Halterungen der Schwingenarme
4 ähnliche Enden 8' ausgebildet, die mit dem Querträger 3' fest verbunden
sein können. Der Anschluß des Arbeitsgerätes bzw. des Grundrahmens erfolgt in gleicher
Weise wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform. Zur Erzielung einer starren
Kupplung zwischen der Frontladerschwinge, der Schwingenverlängerung und dem Arbeitsgerät
bzw. dessen Anbaugrundrahmen sind Frontladerschwinge, Schwingenverlängerung und
Grundrahmen miteinander in geeigneter Weise verstrebt. Einer der Querträger ist
dabei mit einer Stütze 14, 14' versehen, die einmal über Streben 11, 11'
gegen den zweiten Querträger, zum anderen über Streben 12, 12', über Streben
13 bzw. 13' mit der Frontladerschwinge sowie mit einer Stütze
15 an dem Träger 5 abgesichert ist. Diese Verstrebungen gewährleisten
eine absolut starre Anbringung des Arbeitsgerätes bzw. des Grundrahmens mittels
der Schwingenverlängerung an der Frontladerschwinge.
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Schließlich ist es selbstverständlich, daß an Stelle der in der Zeichnung
dargestellten rohrförmigen Träger Profilträger vorgesehen werden können, deren Verbindungsmittel
bzw. Anschlußmittel 7' der Profilform angepaßt sind.