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Mit einem Rollkörper zu bespielendes Geschicklichkeitsspiel Die Erfindung
bezieht sich auf ein mit einem Rollkörper zu bespielendes Geschicklichkeitsspiel,
das im wesentlichen aus zwei gleichen, einander gegenüberliegenden, je unter einem
spitzen Winkel zur Waagerechten geneigten Laufbahnen besteht.
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Es ist bereits ein Geschicklichkeitsspiel in Form eines Zweikampfspiels
mit einem Rollball bekannt, welches aus einem in seiner Längenmitte am Boden festhaltbaren
Spanntuch besteht und an dessen freien Enden Griffstangen zum Verwinden des Spanntuches
angebracht sind, die mit einem an ihrer Mitte angreifenden und auf Länge einstellbaren
Band und einem von den Füßen der Spielenden auf dem Boden festzuhaltenden Querstab,
der je an den freien Enden der Stellbänder der Griffstangen angebracht ist, verbunden
sind.
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Der Spielvorgang dieses bekannten Zweikampfspieles erfolgt in der
Weise, daß der das Spiel Beginnende seine Griffstangen bis etwa zum Boden zu senken
hat, so daß seine Spanntuchhälfte waagerecht liegt und der auf einer Marke dieser
Spanntuchhälfte aufgelegte Ball nicht abrollen kann. Der Beginnende hat nun zu versuchen,
den Ball durch Anheben der Griffstangen und Verwinden des Spanntuches zum Gegner
rollen zu lassen, derart, daß auf dessen Spanntuchhälfte der Ball abirrt und zu
Bod.n fällt. Der Gegner muß versuchen, durch geeignetes rechts-oder linksseitiges
Verwinden des Tuches seiner Bahn das Abirren des Balles zu verhindern und diesen
Vorgang dem Mitspielenden aufzuerlegen.
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Dieses bekannte Kampfspiel hat den Nachteil, daß die Spielenden notwendig
gezwungen sind, gleichzeitig ihre Spanntuchhälften in Schrägstellung zu bringen,
um mit dem Ab- oder Anrollen des Balles gegenseitig in Abwehr treten zu können.
Erfolgt dieses nicht, so ist von Anfang an der Anspielende im Vorteil, und das Spiel
gestaltet sich durch die Neueinstellung sehr langweilig. Das Spiel der Geschicklichkeit
setzt also stets die umständlich in, Schräglage zu bringenden Ablaufbahnen beider
Spanntuchhälften voraus.
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Durch die Erfindung werden diese und weitere im Spielablauf bestehenden
Nachteile beseitigt, welche sich im wesentlichen dadurch kennzeichnet, daß horizontal
angeordnete, auswechselbare Verbindungsstücke vorgesehen sind, die über den konstanten
oder veränderlichen Neigungswinkel mit den beiden Laufbahnen verbunden sind, und
daß der Rollkörper ein Reifen ist.
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Die Erfindung ist in zwei Ausführungsbeispielen in der Zeichnung in
den F i g. 1 bis 9 dargestellt. Es zeigt F i g. 1 das zusammengestellte Spiel mit
aufgesetztem Ablaufreifen im Aufriß, F i g. 2 eine Teilansicht aus F i g. 1, F i
g. 3 einen Ablaufreifen, F i g. 4 den Grundriß aus F i g. 1, F i g. 5 einen Grundriß
mit beispielsweise angedeuteten Spielregeln, F i g. 6 den Ablaufreifen im Querschnitt,
F i g. 7 die Teilansicht des Ablaufreifens aus Fig.6, F i g. 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Ab-und Auflaufbahn im Aufriß, F i g. 9 den Grundriß aus F i g. B.
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Das Geschicklichkeitsspiel, in entsprechender Größe und dessen Gestaltung
gemäß der F i g. 1 vorteilhaft als Tischspiel geeignet, ist beispielsweise wie folgt:
Mit 1 sind- die Ab- bzw. Auflaufbahnen bezeichnet, die in einem Schrägwinkel a zu
der Grundplatte 2 mittels Scharniere 3 mit letzterer verbunden sind. Mit der..Grundplatte
2 sind durch Scharnier 4 die Kopfstützen 5 verbunden. Im Abstand 1 sind Verbindungsstücke
6, 7, 8 zur Verlängerung der horizontalen Laufbahn mit der Grundplatte auswechselbar
verbunden. Je nach Anzahl dieser Verbindungsstücke kann die Laufbahn im Abstand
1 beliebig verlängert oder verkürzt werden. Mit 9 ist ein Kegel bezeichnet, welcher
entsprechend den beliebig angewandten Spielregeln entweder in der Mitte des Spieles
lose aufgestellt wird oder auch fehlen kann. Mit 10 ist der Ablaufreifen bezeichnet,
welcher entsprechend der Spielregel zweifach dem Spiel beigelegt wird.
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Wie die F i g. 1 erkennen läßt, ist das gesamte Spiel in einzelne
in den Bewegungsrichtungen F, G zusammenklappbare Ab- bzw. Auflaufbahnen und einzelne
Verbindungsstücke zerlegbar, so daß das
zerlegte Spiel in einem
entsprechenden Sammelkasten aufbewahrt werden kann. Im aufgestellten Zustand (F
i g. 1) wird zur Erreichung einer Standfestigkeit die Kopfstütze 5 mit der
Ab- bzw. Auflaufbahn 1
durch beispielsweise einen Hakenverschluß
11 lösbar miteinander gekuppelt. Ferner ist die ganze Laufbahn durch zweierlei
Farbanstrich - z. B. gestrichelt in roter, ungestrichelt in gelber Farbe - als eine
zweispurige Laufbahn markiert.
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Einige Beispiele von Spielregeln sollen an Hand der F i g. 5 die Anwendung
des Geschicklichkeitsspieles näher erläutern: Durch Aufsetzen des Reifens
10 auf die Ablaufbahn, wie F i g. 1 zeigt, soll durch entsprechende Lageneinstellung
des Reifens 10 versucht werden, den Reifen über die Laufbahn 1. von A nach E oder
2. von A durch Umgehung des Kegels 9 in C, welcher nicht umgeworfen werden
darf, nach E oder 3. von A1, ebenfalls an dem Kegel 9 vorbei, nach E zu bringen.
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Die Spielregeln können noch erweitert werden, so z. B. die Einrichtung
im gleichzeitigen Gegenverkehr. So z. B. ist der Reifen von A nach E und gleichzeitig
ein zweiter Reifen von E durch Umgehung des Kegels 9 in C nach A 1 zu bringen.
In allen Fällen darf der Reifen die Laufbahn nicht verlassen. Um die Spielart zu
erschweren, kann der Reifen statt in seiner Lauffläche kreisrund gestaltet auch
an dieser im Abstand 12 (F i g. 6) leicht abgeflacht werden.
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Desgleichen kann das Spiel zur Veränderung des Ansatzes eines Spielvorganges
durch wahlweise Veränderung der Lauflänge einer Änderung unterworfen werden, indem
der Lauflänge Verbindungsstücke 7 zur Verkürzung der Laufbahn entnommen oder zur
Verlängerung dieser zugefügt werden. Durch diesen Vorgang würde zwangläufig jede
Spielart geändert.
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Um dem Reifen bei Verwendung eines Kegels im Spiel eine Ausweichmöglichkeit
um diesen zu geben, ist die Grundplatte im Bereich der Verbindungsstücke
6, 7, 8 usw. entsprechend verbreitert (F i g. 4 und 5).
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Die F i g. 8 und 9 zeigen beispielsweise die Durchbildung eines größeren
Geschicklichkeitsspieles für die Verwendung z. B. im Freien, auf Campingplätzen,
Hallen od. dgl.
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Unterschiedlich zu der vorher beschriebenen Herstellungsart besteht
die Ab- bzw. Auflaufbahn aus zwei einschiebbare Laufbretter 1S,16. Die Verbindung
dieser erfolgt z. B. durch Einstecken der beiden an der einen Laufbahnhälfte
16 fest angebrachten Verbindungsstecker 17 in die zugehörigen Hülsen
18,
die fest an der anderen Laufbahn 15 angebracht sind. Dabei ist
die Länge K der beiden Laufbretter 15, 16 so gewählt, daß diese im einzelnen
leicht im Kofferraum eines Pkw untergebracht werden können.
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Die Schräglage der Ablaufbahn im Winkel a wird durch Einsetzen von
zwei auswechselbaren Schrägstollen 19 in das obere Laufbrett 15 erreicht,
das zur Erreichung der Standfestigkeit der Schrägbahn mit dem unteren Laufbrett
16 durch einen Dreieckseilverband 20, 20a in 21 verbunden ist.
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Vorstehende Beispiele zeigen, daß das Geschicklichkeitsspiel in verschiedenen
Arten von Ausführungen erstellt werden kann, ohne dabei den Grundgedanken der Erfindung
zu verlassen.
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Es soll noch darauf hingewiesen werden, daß die im Spiel zur Verwendung
gelangenden Reifen 10
stets gleich zu bemessen und zweckmäßig im Durchmesser
R gleich oder kleiner der Ablaufhöhe H (F i g. 1 und 8) gehalten sind.