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Vorrichtung zum Einbringen von Sprengpatronen in Bohrlöcher Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zum Einbringen von Sprengpatronen in Bohrlöcher mittels
Druckluft, wobei ein bewegliches Verschlußstück zum Einschieben der Patronen in
das Blasrohr und Mittel zur Verhinderung des Austrittes von Preßluft nach rückwärts
vorgesehen*sind.
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Zum Laden von Bohrlöchern ist eine Ladevorrichtung bekannt, bei der
die Sprengstoffpatrone mit Druckluft bis zur Bohrsohle geblasen wird. Diese Vorrichtung
besteht aus einem Rohr mit einer Ausnehmung für das Einbringen der Sprengstoffpatrone.
Nach dem Einschieben der Patrone in das Blasrohr mittels eines Verschlußstückes
sichert eine Klappe das Verschlußstück, und die aus einer vor dem Verschlußstück
mündenden Druckluftleitung einströmende Druckluft bläst den Sprengstoff bis zur
Bohrsohle.
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Diese Sicherung des Verschlußstückes ist jedoch ungenügend, wodurch
die Gefahr besteht, daß das Verschlußstück durch die einströmende Druckluft zurückgeschleudert
wird und Unfälle verursacht.
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Eine andere bekannte Vorrichtung ist als ein selbsttätig arbeitendes
Gerät ausgebildet. Hierbei ist das Verschlußstück in einer Kammer hinter dem Patronenvorratsbehälter
angeordnet. Die Kammer ist mit .einer Druckluftsteuervorrichtung verbunden, aus
der nach dem Öffnen des Ventils die Druckluft das Verschlußstück nach vorne schiebt
und hierbei die Patrone aus dem Vorratsbehälter in das Laderohr drückt. In der vorderen
Endstellung des Verschlußstückes strömt die Druckluft durch das Verschlußstück und
bläst die Patrone in das Bohrloch. Dieses Gerät ist sehr umfangreich und kompliziert
und für den rauhen Steinbruchbetrieb zu störanfällig.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung soll die Mängel der bekannten
Ladegeräte vermeiden und einfacher zu handhaben sein. Um dies zu erreichen, wird
gemäß der Erfindung vorgeschlagen, das an sich bekannte, mit einem Bedienungshandgriff
versehene Verschlußstück mit einem Dorn in einem Längsschlitz in der Ladekammer
gleitend anzuordnen, wobei der Führungsschlitz am Ende rechtwinkelig abgebogen ist
und der Preßlufthahn derart vorgesehen ist, daß er vom Dorn beim Umlegen in die
Verriegelungsstellung betätigt werden kann.
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Der Gegenstand der Erfindung wird an Ausführungsbeispielen erläutert.
Die Zeichnung zeigt mit der F i g. 1 eine Ladevorrichtung in Ansicht und in F i
g. 2 die gleiche Einrichtung in Aufsicht; F i g. 3 zeigt die Seitenansicht nach
III-III der F i g. 1 und F i g. 4 einen Schnitt durch den Blaskopf; F i g. 5 zeigt
eine abgeänderte Ausführung der Ladevorrichtung.
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Die Ladekammer l besteht aus einem beiderseits offenen Rohr, an dessen
Mantel eine Ausnehmung 2 vorgesehen ist, durch die der Sprengstoff 3 in Patronenform
nacheinander entweder einzeln mit der Hand eingelegt wird, oder selbsttätig aus
einem Vorratsbehälter 4 einfällt. In dieser Ladekammer ist das Verschlußstück5 zum
Einschieben der Patrone in das Blasrohr 6 axial verschiebbar. Dieses Verschlußstück,
ein beiderseits verschlossener Zylinder, besitzt an seinem Mantel einen Handgriff
7 zum Verschieben des Verschlußstückes in der Ladekammer, der in einem Schlitz 9
a gleitet, und einen Dorn 8, der wahrend des Längsverschiebens in einem Längsschlitz
9 und, während des Schwenkens des Verschlußstückes zum Verriegeln, in einem daran
anschließenden Querschlitz 10 gleitet. An der vorderen Stirnfläche besitzt das Verschlußstück
eine zentrale Ausnehmung 11 (F i g. 4), in die eine seitliche Bohrung
12 reicht.
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In der vorgeschobenen Endlage reicht der Kopf des Verschlußstückes
in den an die Ladekammer angesetzten Blaskopf 13, an den andererseits das
Blasrohr 6 angeschlossen ist. An den Blaskopf ist die Druckluftleitung
14 mit einem Einlaßventil 15 angeschlossen. In der Blasstellung des
Verschlußstückes stimmt die seitliche Bohrung 12 im Kopf des Verschlußstückes 5
mit dem Druckluftkanal 16 im Blaskopf überein, so daß die Druckluft in die zentrale
Ausnehmung des Verschlußkopfes und damit hinter die Stirnflächen der zylindrischen
Patronen einströmen kann.
Der Dorn 8, mit dem das Verschlußstück
in den Schlitzen 9, 10 gleitet, ist derart ausgebildet, daß er mit dem Verdrehen
des Verschlußstückes in dieser Endlage das Verschlußstück verriegelt und damit ein
Rückschlagen des Verschlußstückes durch einfließende Druckluft verhindert. Der Dorn
ist über das Ausmaß der Gleitschiene derart verlängert und so geformt, daß dessen
Ende während der Schwenkbewegung des Verschlußstückes mit dem Küken des Einlaßhahnes
in Berührung kommt und mit dem Erreichen der Endstellung den Einlaßhahn völlig öffnet.
Der Dorn muß keineswegs, wie dargestellt, in durchgehenden Schlitzen, sondern kann
in Nuten geführt sein. In diesem Fall muß das Einlaßventil derart ausgebildet sein,
daß mit der Endstellung des Verschlußstückes dessen Verriegelung erfolgt und das
Einlaßventil, z. B. eine Ventilkugel, in die Offenstellung drückt.
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Im Sprengmittelführungskanal des Blaskopfes 13 ist eine Dichtungsmanschette
18 angeordnet, die von einem Ringkanal 19 umgeben ist, zu der ein Zweigkanal 20
der Druckluftleitung führt.
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An der Ladekammer 1 kann zur Führung sowie zur Aufnahme des
Verschlußstückes während seiner Offenstellung eine Verschlußkammer 21 vorgesehen
sein.
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Zum Laden der Sprenglöcher wird zweckmäßig die Vorrichtung, etwa in
der Nähe des Blaskopfes, zur Unterstützung auf eine Gabel oder ein Dreibein aufgesetzt
und das Ende des Blasrohres in das Sprengloch eingeführt. Der Sprengmeister erfaßt
mit der rechten Hand den Handgriff? des Verschlußstückes5 und legt mit der linken
Hand die Patrone in die Ladekammer. Während des Einschiebens des Verschlußstückes
in die Ladekammer unterstützt die linke Hand die Ladekammer, um das Einschieben
des Verschlußstückes und der Patrone in das Blasrohr zu erleichtern. Während des
Einschiebens des Verschlußstückes gleitet der Dorn 8 in den Längsschlitz 9. In der
vorderen Endstellung wird der Verschluß um einige Winkelgrade um seine Längsachse
gedreht und damit der Dorn 8 in den Querschlitz 10 geschoben. Dadurch wird der Verschluß
verriegelt und gehindert, durch die einströmende Druckluft zurückgeschleudert zu
werden. Mit der Schwenkbewegung wird gleichzeitig das Küken des Einlaßventils vom
Ende des verlängerten Dorns aufgestoßen.
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Mit der Öffnung des Druckluftventils gelangt die Druckluft durch den
Zweigkanal 20 in den Ringkanal 19 und damit hinter die Dichtung 18, die sich
dadurch elastisch an den Verschlußstückmantel anlegt und ein Ausströmen der Druckluft
in Richtung zur Ladekammer verhindert. Die Druckluft gelangt aus dem Kanal
16 durch die seitliche Bohrung 12 des Verschlußstückes in die Ausnehmung
11 des Verschlußkopfes und axial hinter die Sprengmittelpatrone und schießt
dadurch die Sprengpatrone in das Sprengloch.
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Zum raschen Laden vieler Sprengstoffpatronen kann auf die Ladekammer
ein Vorratsbehälter aufgesetzt werden, aus dem die Sprengpatronen nach dem Öffnen
des Verschlusses selbsttätig in die Kammer fallen. Zur leichteren Handhabung des
Gerätes kann dieser Behälter mit einem Handgriff 22 versehen werden.
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Die F i g. 5 zeigt eine Ladevorrichtung, bei der der Druckluftanschluß
an die Verschlußkammer 21 angesetzt ist. Das Verschlußstück 5 besitzt bei
dieser Ausführung eine axiale Bohrung 23, die von der Ausnehmung an der vorderen
Stirnfläche des Verschlußstückes bis zu einer Ringnut 24 reicht. Wird bei
einer solchen Vorrichtung die Patrone mit dem Verschlußstück in das Blasrohr geschoben,
dann befindet sich die Ringnut 24 in Übereinstimmung mit dem Einlaßkanal
14. Mit dem Schwenken des Verschlußstückes um seine Längsachse wird das Verschlußstück
verriegelt und gleichzeitig das Einlaßventil aufgestoßen, so daß die Druckluft über
den Ringkanal 24 in den axialen Kanal 23 zum Blaskopf hinter den Sprengstoff
strömen kann und die Patrone in das Bohrloch drückt. Die zu beiden Seiten des Drucklufteinlasses
dargestellten Dichtungen können hierbei nach Art der Dichtung 19 in F i g.
4 ausgebildet sein. Bei dieserAusführung der Ladevorrichtung kann das Druckluftventil
entfallen, wenn an der axialen Bohrung an Stelle der Ringnut 24 nur eine radiale
Bohrung vorgesehen wird, die derart angeordnet ist, daß sie in der Verriegelungsstellung
mit dem Drucklufteinlaßkanal 14 übereinstimmt.
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In jenen Fällen, in denen die Sprengladung im Bohrloch mit Sand verdämmt
werden soll, kann etwa zwischen Blaskopf und Blasrohr ein mit Sand gefüllter Behälter,
der über einen Schieber mit dem Blasrohr verbunden ist, angeordnet sein, so daß,
nach Öffnung des Schiebers am Sandkasten, der Druckluftstrahl, etwa durch Injektorwirkung,
den Sand in das Bohrloch bläst.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Ladevorrichtung besteht darin, daß
sie überaus einfach in ihrer Konstruktion ist und nur von einem Mann bedient werden
kann, der damit befähigt ist, in rascher Folge die einzelnen Patronen in das Bohrloch
zu blasen.