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Befestigung eines elektrischen Gerätes, wie einer Steckdose Die Erfindung
bezieht sich auf die Befestigung eines elektrischen Gerätes, wie einer Steckdose,
bei welcher das Gerät mit seinem Gehäuse durch eine Öffnung einer Wand von einer
bestimmten Stärke gesteckt und dabei mit einem Rand auf der einen Seite derselben
aufliegt und durch mit dem Gehäuse einstückige, aus letzterem herausgebogene, gegenüber
der anderen Seite der Wand liegende Zungen ortsfest an der Wand gehalten ist.
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Bei einer bekannten Befestigung für Steckdosen wird die Steckdose
durch die Öffnung einer Wand hindurchgesteckt und liegt in der Endlage mit einem
Rand auf der einen Seite der Wand auf. Um die Steckdose in dieser Lage festzuhalten,
wird sie von einem Druckring umfaßt. Das Gehäuse der Steckdose besitzt dabei nach
außen gerichtete, federnde Zungen, deren Kanten so gegen den Druckring anliegen,
daß zwischengeschaltete Federn durch den Druckring gespannt werden. Als Federn können
dabei Druckfedern benutzt werden, die sich einerseits auf dem Druckring und andererseits
an der Innenseite der Wand abstützen. Sie können dabei durch Nietbolzen gegen Ausknicken
und Lageveränderung gesichert werden. An Stelle solcher Druckfedern lassen sich
auch Blattfedern verwenden. Der Druckring und die Federn bei der bekannten Befestigung
für Steckdosen werden benutzt, um Wandstärkedifferenzen ausgleichen zu können.
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Es ist auch eine Befestigung für Klemmen bekannt. Der aus Isolierstoff
bestehende Klemmenkörper greift dabei nur mit einem kleinen Bereich durch eine Öffnung
in derjenigen Wand hindurch, an der die Klemme festgelegt werden soll. Zum Halten
der Klemme besitzt sie einen kegelförmig ausgebildeten Wulst, der mit mehreren Schlitzen
versehen ist und dessen vorspringenden Teile sich an der Wand abstützen. Zum Festhalten
der Klemme an der Wand dient ein kegelförmiger Ring, der über die Wulst gestülpt
ist und mehrere nach unten ragende, lappenförmige Ansätze trägt. Diese Ansätze ragen
einmal durch die Schlitze der Klemme und zum anderen durch Ausnehmungen in der Wand.
Sie werden nach dem Einsetzen der Klemme und des Ringes nach außen umgebördelt und
pressen dabei die Klemme fest gegen die Wand.
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Und schließlich ist eine Befestigung für Gehäuse elektrischer Geräte
bekannt, bei der an der Außenseite des Gehäuses in diametral gegenüberliegender
Anordnung federnde Zungen angenietet sind. Die angenieteten Zungen sind dabei im
Bereich ihrer vorderen freien Enden so gestaltet, daß sie Teile der Wand, an der
die Befestigung des Gehäuses stattfinden soll, erfassen können. Nachteilig bei dieser
bekannten Ausführungsform ist einmal die Notwendigkeit, gesondert hergestellte Zungen
in einem nachträglichen Arbeitsgang mit dem Gehäuse verbinden zu müssen. Außerdem
muß im Gehäuse für jede Zunge eine Aussparung vorgesehen sein, damit beim Durchstecken
des Gehäuses durch eine Öffnung der Wand die Zungen zeitweise in das Gehäuseinnere
ausweichen können. Nachteilig ist auch, daß das Gehäuse lediglich von den Zungen
gehalten wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Befestigungen der eingangs
näher gekennzeichneten Art weiter zu verbessern, wobei insbesondere die angeführten
Nachteile bekannter Befestigungen vermieden werden sollen. Dieses Ziel ist erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß die Zungen unmittelbar gegen die andere Seite der Wand gedrückt
sind. Da die erfindungsgemäße Befestigung zunächst nur für Wände einer ganz bestimmten
Stärke gedacht ist, läßt sich diese einfache und wohlfeile Ausführungsform verwenden.
Gegenüber bekannten Ausführungsformen kommen dabei zusätzliche Elemente, wie ein
Ring oder die damit zusammenwirkenden Federn, in Fortfall. Dadurch ergibt sich nicht
nur herstellungsmäßig sondern auch für die Montage eine wesentliche Vereinfachung.
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Es empfiehlt sich, daß die Zungen in an sich bekannter Weise federnd
und vor dem Durchstecken herausgebogen ausgebildet sind. Bei dieser Ausführungsform
kann das Gerät, wie eine Steckdose, einfach durch die Öffnung der Wand hindurchgesteckt
werden. Nach dem Durchstecken federn die Zungen dann von selbst aus und legen sich
unmittelbar gegen die andere Seite der Wand an. Dadurch ist mit einem Minimum an
Teilen und Arbeitsaufwand eine gut
haltbare Befestigung des Gerätes
an der Wand erreicht.
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Bisher ist lediglich davon gesprochen, daß die Befestigung zum Festlegen
eines elektrischen Gerätes an einer Wand von einer bestimmten Stärke benutzt werden
kann. Nachfolgend werden nun Möglichkeiten angegeben, wie die Befestigung auch bei
Wänden unterschiedlicher Stärke Verwendung finden kann. Dabei ist es vorteilhaft,
daß zum Befestigen an Wänden unterschiedlicher Stärke mehrere Zungenpaare vorgesehen
sind, deren freie Enden in Bezug auf das Gehäuse in verschiedener Höhe liegen. Von
diesen Zungenpaaren biegen dann diejenigen aus, welche entsprechend der vorliegenden
Wandstärke die passende Höhe haben. Es ist dabei möglich, daß die Zungen nicht federnd
sind und nach dem Durchstecken des Gehäuses diese mit einem Werkzeug, das beispielsweise
in das Innere des Gehäuses eingeführt wird, ausgebrochen werden. Die Zungen können
aber auch, wie bei der schon geschilderten Ausführungsform, federnd sein, so daß
dann die zusätzliche Betätigung mit einem Werkzeug fortfällt.
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Es ist auch eine Befestigung vorgesehen, die ohne aus dem Gehäuse
tierausgebogene Zungen arbeitet. Dabei ist es vorteilhaft, daß zum Befestigen an
Wänden unterschiedlicher Wandstärke die nicht federnden Zungen, in an sich bekannter
Weise Ausnehmungen oder Schlitze der Wand durchgreifend, mit ihren Enden gegen die
andere Seite der Wand andrückende Verlängerungen des Randes bilden.
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Weitere Einzelheiten der Befestigung nach der Erfindung sind der folgenden
speziellen Beschreibung zu entnehmen.
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In der Zeichnung ist die erfindungsgemäße Befestigung eines Gerätes
in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine erste
Ausführungsform einer Befestigung einer Steckdose an einer Wand bestimmter Wandstärke
im Schnitt, F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie 11-1I der F i g. 1, F i g. 3 eine
andere Ausführungsform der Befestigung einer Steckdose an einer Wand, ebenfalls
im Schnitt, F i g. 4 eine dritte Ausführungsform im Schnitt, F i g. 5 einen Schnitt
nach der Linie V-V der F i g. 4, wobei die eine Zunge bereits umgebogen ist, während
die andere noch umgebogen werden muß, F i g. 6 eine Draufsicht auf die Wandung mit
einer Öffnung zum Einsetzen der Steckdose nach den F i g. 4 und 5, F i g. 7 ebenfalls
eine Draufsicht auf eine Wandung, jedoch mit Schlitzen zur Aufnahme der Zungen einer
Steckdose, und F i g. 8 eine vierte Ausführungsform im Schnitt und zur Verwendung
bei Wandungen, die gemäß F i g. 7 ausgebildet sind.
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Allen Ausführungsformen ist eine an sich bekannte Steckdose zugrunde
gelegt, die generell mit 10 bezeichnet ist. Sie weist auch in allen Fällen ein Gehäuse
Il auf, welches in bekannter Weise an seinem unteren Ende mit einem Isolierkörper
12 verbunden ist.
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Gemäß der Ausführungsform nach den F i g. 1 und 2 der Zeichnung besitzt
das Gehäuse 11 einen umlaufenden Rand 13, der, im Querschnitt gesehen, bogenförmig
ausgebildet ist, und zwar ist er in Richtung auf eine Wand 14 umgebogen.
Es handelt sich dabei um eine Wand 14 ganz bestimmter Wandstärke, an der
die Steckdose befestigt werden soll. Wie die F i g. 1 und 2 erkennen lassen, sind
aus dem Gehäuse 11 in gegenüberliegender Anordnung Zungen tierausgebogen, deren
Enden zugespitzt sind. Nach dem Durchstecken des Gehäuses 11 durch eine nicht näher
bezeichnete Öffnung in der Wand 14 sind die Zungen 15 (s. insbesondere F i g. 1)
unmittelbar gegen die andere Seite der Wand 14 gedrückt. Es ist noch nachzutragen,
daß bei der Ausführungsform gemäß den F i g. 1 und 2 die beiden vorhandenen Zungen
an den Schmalseiten des Gehäuses 11 vorgesehen sind.
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Während es sich bei der Wand 14 um eine verhältnismäßig dünne Wand
handelt, ist in dem Ausführungsbeispiel nach der F i g. 3 eine dickenmäßig stärkere
Wand 16 vorgesehen, an der die Steckdose 10 befestigt werden soll. Die F
i g. 3 zeigt, daß bei dieser Ausführungsform mehrere Zungenpaare, nämlich 15 und
17, vorgesehen sind, deren freie Enden in Bezug auf das Gehäuse
11 in verschiedener Höhe enden. Die Zungen 15 entsprechen dabei den Zungen
gemäß der Ausführungsform 1 und 2. Da nach der Ausführungsform gemäß der F i g.
3 mehrere Zungenpaare vorhanden sind, deren freie Enden in Bezug auf das Gehäuse
in verschiedener Höhe Heger:, kann man eine Befestigung an Wänden unterschiedlicher
Stärke erreichen. Es tritt dann immer dasjenige Zungenpaar in Tätigkeit, dessen
freie Enden etwa in Höhe der anderen Seite der Wand 16 liegen. Es sei erwähnt, daß
sowohl die Zungen 15 als auch die Zungen 17 federnd und vor dem Durchstecken tierausgebogen
ausgebildet sein können. Man kann aber auch nichtfedernde Zungen verwenden, wobei
dann nach dem erfolgten Durchstecken durch eine Öffnung der Wand ein Aufbiegen der
Zungen erforderlich ist, was mit Hilfe eines in das Innere es Gehäuses
11 eingeführten Werkzeuges möglich ist.
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Eine dritte Ausführungsform einer Befestigung einer Steckdose an einer
Wand zeigen die F i g. 4 bis 6. Auch hier ist es möglich, eine Befestigung an Wänden
unterschiedlicher Stärke herbeizuführen, jedoch handelt es sich hierbei nicht um
eine Befestigung mittels aus dem Gehäuse herausgebogeuer Zungen. Vielmehr sind Zungen
2.0 vorgeseit«, welche nichtfedernd sind und welche in an sich bekannter Weise Ausnehmungen
19 eines Durchbruches 18 der Wand 14 durchgreifen und die mit ihren
Enden gegen die andere Seite der Wand 14 andrückende Verlängerungen des Randes
13 bilden. In
der F i g. 5 ist zu erkennen, daß die linke Zunge
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zwar schon die Ausnehmung 19 durchgreift, jedoch noch keine Umbiegung
stattgefunden hat. Dagegen ist die in der F i g. 5 rechte Zunge sowohl durchgesteckt
als auch unmittelbar gegen die andere Seite der Wand andrückend umgebogen.
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Die Ausführungsform gemäß den F i g. 7 und 8 unterscheidet sich zunächst
dadurch, daß an Stelle der Ausnehmungen 19 Schlitze 21 in der Wand 14 treten. Ansonsten
besitzt auch hier der Rand des Gehäuses 11, der jedoch, weil er eine flache Ausbildung
aufweist, mit 23 bezeichnet ist, zungenartige Verlängerungen, die die Schlitze
21 durchgreifen und dann unter Andrückung an die andere Seite der Wand 14
abgebogen sind. Bei dieser Ausführungsform verlaufen die Zungen 20 des Randes
23 vor der Befestigung an der Wand 14 parallel zum Gehäuse
11.
Erst nach dem Durchstecken der Zungen 20 durch die Schlitze 21 erfolgt die erwähnte
Umbiegung.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind
noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich.