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DE1170970B - Einrichtung fuer den Formulartransport an Adressendruckmaschinen - Google Patents

Einrichtung fuer den Formulartransport an Adressendruckmaschinen

Info

Publication number
DE1170970B
DE1170970B DEL36831A DEL0036831A DE1170970B DE 1170970 B DE1170970 B DE 1170970B DE L36831 A DEL36831 A DE L36831A DE L0036831 A DEL0036831 A DE L0036831A DE 1170970 B DE1170970 B DE 1170970B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
roller
forms
roller bridge
bridge
conveyor belts
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEL36831A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Willy Werner Lenkeit K G
Original Assignee
Willy Werner Lenkeit K G
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Willy Werner Lenkeit K G filed Critical Willy Werner Lenkeit K G
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Priority to LU39167D priority patent/LU39167A1/xx
Priority to BE596208A priority patent/BE596208A/fr
Publication of DE1170970B publication Critical patent/DE1170970B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41LAPPARATUS OR DEVICES FOR MANIFOLDING, DUPLICATING OR PRINTING FOR OFFICE OR OTHER COMMERCIAL PURPOSES; ADDRESSING MACHINES OR LIKE SERIES-PRINTING MACHINES
    • B41L47/00Details of addressographs or like series-printing machines
    • B41L47/24Mechanisms for conveying copy material through addressographs or like series-printing machines

Landscapes

  • Delivering By Means Of Belts And Rollers (AREA)

Description

  • Einrichtung für den Formulartransport an Adressendruckmaschinen Es ist bekannt, bei Adressendruckmaschinen die zu bedruckenden Formulare nicht nur von Hand an-und abzulegen, sondern für die An- und Ablage beispielsweise auch selbsttätig arbeitende Sauganleger oder eine Leporello-Transporteinrichtung zu benutzen, auf welchem die zu bednzckenden Formulare auf einem Endlosband besonders befestigt sind.
  • Fernerhin sind auch schon Einrichtungen für den Formulartransport an Adressendruckmaschinen bekannt, welche als selbständige, am Drucktisch einer Adressendruckmaschine lösbar zu befestigende Maschineneinheit ausgebildet und mit endlosen Förderbändern ausgestattet sind, die einen von dem Antrieb der Adressendruckmaschine unabhängigen, selbständigen Antriebsmotor besitzen. Die Zuführung der zu bedruckenden Blätter zur Druckstelle und die Arretierung dieser Blätter für den Druckvorgang erfolgt hierbei durch eine mechanische Antriebsverbindung der entsprechenden Einrichtungen mit dem Druckkopf der Adressendruckmaschine.
  • Diese bekannten Vorrichtungen besaßen zwar den Vorteil, daß sie auch noch nachträglich an ursprünglich für eine Zuführung der Formulare von Hand ausgebildete Adressendruckmaschine angefügt werden konnten bzw. die Möglichkeit gaben, eine Adressendruckmaschine wahlweise mit Zufuhr der Formulare von Hand oder mit automatischer Zuführung zu betreiben. Nachteilig war jedoch bei den bekannten Einrichtungen für den Formulartransport, daß die Bewegungsvorgänge für Blattzufuhr und Blattarretierung starr und rein mechanisch vom Druckkopf der Adressendruckmaschine abgeleitet waren, was eine schwere und robuste Ausführung erforderlich machte und bei längerer Betriebsdauer nicht nur einen hohen Verschleiß der bewegten Teile verursachte, sondern vor allen Dingen auch die Arbeitsgeschwindigkeit begrenzte und mit einer verhältnismäßig großen Störanfälligkeit und Unzulässigkeit verbunden war.
  • Die Erfindung betrifft eine als selbständig am Drucktisch einer Adressendruckmaschine lösbar zu befestigende Maschineneinheit ausgebildete Einrichtung für den Formulartransport mittels endloser Förderbänder, die mit einem vom Antrieb der Adressendruckmaschine unabhängigen selbständigen Antrieb antreibbar sind, wobei die Auslösung der Bewegungsvorgänge der Papierblätter durch den Druckkopf der Adressendruckmaschine erfolgt, und besteht im wesentlichen darin, daß sowohl die horizontale Bewegung der Bogenzuführrolle zu den Transportbändern als auch die die senkrechte Bewegung der Anschläge für die Arretierung und Freigabe der Papierblätter in Druckstellung durch Elektromagnete erfolgt, deren Steuerung durch zwei getrennte, im Arbeitsweg des Druckkopfes liegende Schaltkontakte erfolgt.
  • Bei der Einrichtung nach der Erfindung ist in der Transportbahn der Formulare auf den Förderbändern im Bereich der Druckstelle der Haltevorrichtung für die zu bedruckenden Formulare und fernerhin eine Zuführeinriehtung für die Zufuhr der Formulare von einem Stapel zu den Transportbändern vorgesehen, welche beide durch die in der Bewegungsbahn des Druckarmes der Adressendruckmaschine angeordneten Schaltkontakte gesteuert werden. Erfindungsgemäß sind dabei diese Schaltkontakte geschlossen, wenn sich die Haltevorrichtung in gehobener unwirksamer Stellung und die Zuführeinrichtung sich in der Ausgangsstellung befindet. Bei Aufwärtsbewegung des Druckkopfes wird dabei die Haltevorrichtung in Haltestellung gebracht und die Bewegung der Zuführeinrichtung freigegeben und umgekehrt bei Aufwärtsbewegung des Druckkopfes die Haltevorrichtung eingeschaltet und die Zuführeinrichtung ausgeschaltet.
  • In dieser Weise wird eine sehr schnelle Durchführung des An- und Ablegevorgangs ermöglicht. Der Schaltvorgang für die Freigabe des zu bedruckenden Formulars durch die Haltevorrichtung für den Weitertransport wird hierbei an sich schon bei der Abwärtsbewegung des Druckarmes durchgeführt, jedoch ist das Schaltorgan ebenso wie das Schaltorgan für die Inbetriebsetzung der Zuführeinriehtung derart eingestellt, daß das zu bedruckende Formular während des eigentlichen Druckvorganges zwar von der Haltevorrichtung bereits freigegeben ist, jedoch durch den Druckarm festgehalten wird. Beim Anheben des Druckarmes verläßt jedoch das bedruckte Formular bereits ohne einen besonderen Schaltvorgang die Druckstelle, wobei sodann bei der Aufwärtsbewegung des Druckarmes die Haltevorrichtung als für das neue Formular wirksam in Funktion tritt.
  • Die Zuführeinrichtung der Formulare zu den Transportbändern kann eine oberhalb des Stapeltisches angeordnete hin- und herbewegliche Rollenbrücke aufweisen, welche erfindungsgemäß mit Hilfe einer schnell schaltenden Zug- oder Stoßvorrichtung, vorzugsweise durch einen Elektromagnet, und einer Gegenfeder hin- und herbewegt wird. Der unterhalb der Rollenbrücke angeordnete Stapeltisch, welcher die zu bedruckenden Formulare aufnimmt, ist auf-und abwärts beweglich ausgebildet, und zwar vorzugsweise derart, daß der Stapeltisch in Abhängigkeit von der Höhe des auf ihm befindlichen Formularstapels nach oben bewegt wird.
  • Mit einer erfindungsgemäßen Adressendruckmaschine können die verschiedensten Qualitäten von Briefumschlägen, Formularen, Papieren und eventuell auch Broschüren und andere Druckschriften bedruckt werden. Nach dem Vorschlag der Erfindung soll daher der Funktionsweg der Rollenbrücke einstellbar gestaltet werden. Dies kann vorzugsweise durch eine besondere Auflaufrolle erreicht werden, welche im Bewegungsbereich der Rollenbrücke angeordnet wird und gleichzeitig als ein Halteorgan ausgebildet sein kann, welches die Rollenbrücke so lange in der durch den Zugmagnet bewirkten Ausgangsstellung für die Zuführung der Formulare zu den Transportbändern hält, bis der Stapel auf dem Steigetisch die notwendige Betriebshöhe durch die Tätigkeit des Antriebs des Stapeltisches erreicht hat. Erst dann soll die Rollenbrücke das Formular zur Fördereinlage transportieren. Mit einer derartigen Anordnung ist es möglich, durch den Transporter selbst die richtige Stellung der Stapeltischhöhe einzustellen, ohne daß die Adressendruckmaschine in Betrieb gesetzt werden muß. Die Inbetriebsetzung des Motors und dessen zeitliche Steuerung für den Steigetisch erfolgt erfindungsgemäß durch ein Schaltorgan, zweckmäßig ein Mikroschalter, das über dem Träger der Rollenbrücke angeordnet ist und durch diesen Träger je nach dessen Höhenlage auch betätigt wird. Der Träger der Rollenbrücke kann zu diesem Zweck beispielsweise um eine Achse schwenkbar angeordnet sein. Nachdem aber die zweckmäßige Höhenlage des Stapels auf dem Steigetisch in den einzelnen Fällen sehr von der Dicke der einzelnen Formulare abhängt, ist das Schaltorgan vorteilhaft mit einem Stellknopf; versehen, der erlaubt, den Funktionsmoment in bezug auf Stapeltischhöhe und Formulardicke durch Höher- oder Tieferstellen zu regulieren.
  • An Hand der Zeichnungen ist die Erfindung beispielsweise erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Einrichtung nach der Erfindung auf einer Adressendruckmaschine angeordnet in Vorderansicht und in perspektivischer Darstellung, F i g. 2 die gleiche Einrichtung von der gegenüberliegenden Seite gesehen in gleichfalls perspektivischer Darstellung, F i g. 3 eine weitere perspektivische Darstellung in einer Schnittebene durch die Druckstelle, F i g. 4 einen Längsschnitt durch die Einrichtung nach der Erfindung und F i g. 5 eine schematische Darstellung der Transportbandführung bei der Einrichtung nach der Erfindung in perspektivischer Ansicht.
  • In den zeichnerischen Darstellungen ist mit 1 der Drucktisch einer Adressendruckmaschine bezeichnet. bei welcher die Druckplatten in üblicher Weise in einem Stapel t übereinander angeordnet sind und von dort aus der Druckstelle zugeführt werden, an welcher der Druckvorgang mit Hilfe des druckkissentragenden, auf und ab beweglichen Gegendruckteiles, in der Zeichnung als Druckarm 3 veranschaulicht, durchgeführt wird. Auf den Drucktisch 1 dieser Adressendruckmaschine ist in den zeichnerischen Darstellungen die Einrichtung nach der Erfindung aufgeschoben und dort in beliebiger Weise beispielsweise durch Klemmschrauben 4 lösbar befestigt. Mittels der erfindungsgemäßen Einrichtung werden die zu bedruckenden Formulare in Abhängigkeit von der Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Druckarmes 3 von einem Stapel 5 durch die vom Druckarm 3 beherrschte Druckstelle selbsttätig zu dem Ablegekorb 6 bewegt. Die erfindungsgemäße Einrichtung besteht im wesentlichen aus dem Gehäuse 7, welches den Stapeltisch 8 und den Ablegekorb 6 sowie die für die Zuführung und den Transport der zu bedruckenden Formulare notwendigen Fördereinrichtungen trägt bzw. in sich aufnimmt.
  • Der Transport der Formulare auf dem Maschinentisch, d. h. vom Stapeltisch zur Druckstelle und in die Ablage erfolgt mit Hilfe von zwei endlosen ständig umlaufenden Transportbändern 9, welche durch einen nicht dargestellten Antriebsmotor ständig umlaufend angetrieben werden. Oberhalb der Transportbänder 9 sind Leitschienen 10 angeordnet, welche in Bohrungen Kugeln 11 aufweisen. Die zu bedruckenden Formulare 12 werden zwischen der Oberseite der Transportbänder 9 und den Kugeln 11 über den Tisch 1 der Adressendruckmaschine durch den Bereich des Druckarmes 3 geführt. Die Kugeln 11 lasten je nach Einstellung der Leitschienen 10 mehr oder weniger auf den Transportbändern 9 und sorgen für die notwendige Adhäsion der zu transportierenden Formulare auf den Bändern. Durch Verstellung des Abstandes der Leitschienen 10 zu den Transportbändern 9 mittels der Schrauben 45 ist es möglich, den Druck auf das zu fördernde Formular so einzustellen, daß die Adhäsion zwischen Formular und Transportband groß genug ist, damit das Formular von den Transportbändern mitgenommen wird, jedoch andererseits auch nicht so stark, daß das Formular durch eine in seine Förderbahn ragende Haltevorrichtung nicht abgestoppt werden könnte. Die Kugeln 11 können dabei in den einzelnen Leitschienen auch versetzt zueinander angeordnet sein, so daß jeder Kugel einer Leitschiene eine Lücke zwischen zwei Kugeln in der benachbarten Leitschiene gegenübersteht.
  • Die Transportbänder 9 werden durch zum großen Teil nicht sichtbare Rollenführungen 13 an der Innenwand des Gehäuses 7 geführt. da ihre Rückführung oberhalb des Drucktisches 1 in dem in F i g. 1 im Vordergrund sichtbaren und F i g. 3 rechts befindlichen kanalartigen Gehäuseteil 14 des Gehäuses 7 verläuft. Die Transportbänder 9 können aus verschiedenem, auch elastischem Material bestehen. Der Verlauf der Transportbänder 9 ist im einzelnen schematisch in der perspektivischen Darstellung der F i g. 5 veranschaulicht.
  • In der Bewegungsbahn des Druckarmes 3 sind auf je einer verstellbaren Trägerstange 15 je zwei elektrische Schaltorgane 16 und 17 angeordnet, deren Schaltfühler 18 in die Bewegungsbahn des Druckarmes 3, bei dessen Auf- und Abwärtsbewegung hineinragen und von dem Druckarm 3 betätigt werden. Über nicht dargestellte elektrische Leitungen ist das Schaltorgan 16 mit einer Zuführeinrichtung 19 für die zu bedruckenden Formulare und das Schaltorgan 17 mit einer Haltevorrichtung 20 für das Stoppen der Formulare an der Druckstelle verbunden. Die Haltevorrichtung 20 ist insbesondere aus F i g. 4 deutlich ersichtlich und besteht im einzelnen aus einer durch das Schaltorgan 17 beeinflußten, schnell schaltenden Zug- oder Stoßvorrichtung, in diesem Fall dem Elektromagnet 21, welcher eine in die Bewegungsbahn der Formulare 12 hineinragende, federnde Halteschiene 22 anhebt, wenn er über das Schaltorgan 17 mit Strom versorgt wird und diese Halteschiene fallen läßt, wenn er über das Schaltorgan 17 stromlos wird. In der Abwärtsstellung der Halteschiene 22 wird also das von den Transportbändern 9 bewegte Formular im Bereich der Stelle, in welcher der Druckstempel 3 den Druckvorgang vollzieht, festgehalten, während die Förderbänder 9 weiterlaufen. Bewegt sich die Halteschiene 22 nach oben, so wird das nunmehr bedruckte Formular von den Förderbändern 9 wieder mitgenommen und zum Ablegekorb 6 gefördert. Damit das Formular 12 planliegend bleibt und beim Heben der Halteschiene 22 nicht in die Höhe gezogen werden kann, wodurch die Freigabe des Transportes verhindert würde, ist über der Halteschiene 22 unbeweglich noch ein Abstreifteil, vorzugsweise eine Schiene oder Feder 23 befestigt.
  • Wie insbesondere aus F i g. 3 ersichtlich, sind die Förderbänder 9 seitlich an der Stelle, an welcher die Bedruckung des Formulars 12 erfolgt, vorbeigeführt. Mit 24 ist dabei- die Druckstelle bzw. deren Druckkissen oder Farbband bezeichnet. Zur Bestimmung und Sicherung des seitlichen Abstandes zwischen den Seitenkanten der Formulare 12 und der Druckstelle sind parallel zu den Transportbändern 9 und den darüberliegenden Kugelschienen 10 zwei seitlich verstellbare Führungsschienen 25 angeordnet, welche das zu bedruckende Formular seitenrichtig unter den Druckarm 3 führen.
  • Die Zuführeinrichtung 19 besteht in dem dargestellten Ausführungsbeispiel im einzelnen aus einem Zugmagnet 26 und einer Gegenfeder 27 sowie einem mit der Rollenbrücke 28 verbundenen Hebelgestänge 29. Der Zugmagnet 26 ist durch entsprechende, nicht dargestellte elektrische Leitungen mit dem Schaltorgan 16 verbunden, so daß er beim Einschalten des Schaltorgans 16 durch den Fühler 18 mit Strom versorgt wird und das Hebelgestänge 29 mit der Rollenbrücke 28 gegen die Wirkung der Feder 27 nach rechts bewegt. Die Rollen der Rollenbrücke 28 ruhen auf dem obersten Formular des Stapels 5 auf dem Stapeltisch 8 auf. Sie sind jedoch in einer Richtung mit einem Freilauf ausgestattet, so daß sie sich bei einer Bewegung der Rollenbrücke 28 nach rechts frei drehend über die Oberfläche des obersten Formulars bewegen können. Bei einer Bewegung der Rollenbrücke 28 nach links ist der Freilauf der Rollen gehemmt, so daß sie das oberste Formular des Stapels 5 nach links mitnehmen. Die Bewegung der Rollenbrücke 28 nach links wird durch die Feder 27 über das Hebelgestänge 29 durchgeführt.
  • Das bei der Bewegung nach links von der Rollenbrücke 28 mitgenommene Formular wird zunächst einem Zwischentransporter zugeführt, welcher aus Unterwalzen 30 und darauf ruhenden Gummiführungsrollen 31 besteht und dieses Formular den Transportbändern 9 zuführt. Die Unterwalzen 30 werden zweckmäßig über kleine Riementriebe 32 oder eventuell Friktionsrollen od. dgl. von der Antriebswalze 33 der Transportbänder 9 angetrieben. Die Schaltorgane 16 und 17 sind so ausgebildet und angeordnet, daß bei einer Abwärtsbewegung des Druckarmes 3 die Fühler 18 durch den Druckarm 3 nach unten gedrückt werden und damit der Elektromagnet 21 der Haltevorrichtung und der Elektromagnet 26 der Zuführeinrichtung mit Strom versorgt werden. Die Halteschiene 22 gibt daher bei der Abwärtsbewegung des Druckarmes bei Betätigung des Schalters 17 schon den Weitertransport des zu bedruckenden Formulars frei. Der Schalter 17 ist jedoch derart eingestellt, daß die Freigabe des zu bedruckenden Formulars durch die Halteschiene 22 erst erfolgt, wenn der Druckarm 3 sich bereits auf diesem Formular befindet und es während des Druckvorganges selbst festhält. Bei Aufwärtsbewegung des Druckarmes wird sodann dieses Formular sofort von den Bändern 9 mitgenommen, wobei der Druckarm 3 bei seiner Aufwärtsbewegung den Fühler 18 des Schalters 17 derart betätigt, daß der Magnet 21 über den Schalter 17 stromlos wird und die Halteschiene 22 sich nach unten in die Bahn des neuen Formulars bewegt und dieses festhält. Wenn bei der Abwärtsbewegung des Druckarmes 3 der Elektromagnet 26 über den Schalter 16 durch die Betätigung des Fühlers 18 dieses Schalters mit Strom versorgt wurde, wird der Zugmagnet 26 gegen die Wirkung seiner Feder 27 in Betrieb gesetzt und bewegt die Rollenbrücke 28 nach rechts und hält sie in dieser Ausgangsstellung gegen den Federdruck so lange in Bereitschaft, bis der Druckarm 3 sich wieder hebt und über den Schalter 16 den Zugmagnet 26 wieder ausschaltet. Die Feder 27 bewegt nun das Hebelsystem mit der Rollenbrücke 28 unter Mitnahme eines neuen zu bedruckenden Formulars nach links, und dieses Formular wird der Förderanlage zugeführt. Da der Abtransport des bedruckten Formulars je nach seiner Größe eine gewisse Zeit beansprucht, die länger ist als die Zeit, in der die Steuerung durch die Druckarmbewegung die Haltevorrichtung und damit den Abtransport freihält, ist im Schaltkasten 41 ein Organ eingebaut, mit dem die Funktionszeit der Halteschiene 22 verändert werden kann. Ein derartiges Organ kann aus bekannten elektrischen Mitteln bestehen, welche diese Veränderungen der Schaltzeit beispielsweise über die kapazitive Speicherung eines Kondensators erreichen.
  • Der Formularstapel 5 ist auf dem Tisch 8 angeordnet, welcher auf- und abwärts beweglich ausgebildet ist. Im einzelnen ist die Platte des Tisches 8 seitlich in zwei Führungsschienen gelagert und mit einer von dem Motor 34 angetriebenen Hubspindel 35 gekuppelt. Durch den Antrieb des Motors 34 kann also der Steigetisch 8 über die Spindel 35 nach oben bewegt werden und so den Formularstapel s entsprechend der fortwährenden Wegnahme der zu bedruckenden Blätter auf ein höheres Niveau bringen. Im Steigetisch 8 befindet sich eine Nut, in welcher zwei senkrechte Klemmwände 36 geführt und gehalten werden. Die Klemmwände 36 sind an der Innenseite mit Gummi, vorzugsweise Schaumgummi oder ähnlichem Material, ausgepolstert und dienen dazu, den zu bedruckenden Formularstapel seitlich zu halten. Um eine Anpassung an das jeweilige Format der zu bedruckenden Formulare zu ermöglichen, kann der Abstand der Klemmwände 36 mit Hilfe bekannter Mittel verändert werden.
  • Um die Aufwärtsbewegung des Steigetisches 8 in Abhängigkeit von den jeweils vom Stapel 5 abgenommenen Formularen bzw. von der Höhe des Stapels 5 selbsttätig zu steuern, ist an der Rollenbrücke 28 ein weiteres Schaltorgan 37 angeordnet, welches über seinen Fühler 38 mit der Rollenbrücke 28 gekuppelt ist. Die Rollenbrücke 28 ist im einzelnen um die Achse 39 pendelnd aufgehängt, und die tiefste Stellung ihrer Rollen ist nach unten durch eine Einstellrolle 40 als Anschlag begrenzt. Die Einstellrolle 40 kann in ihrem Lager im Gehäuse der Zuführeinrichtung 19 nach rechts oder links verschoben werden und reguliert so den Winkel, um den die Rollenbrücke 28 um die Achse 39 nach unten schwenken kann. Hierdurch kann die Stellung der Rollenbrücke 28 zu dem Fühler 38 des Schaltorgans 27 entsprechend den zu bedruckenden Formularen und deren Blattstärke reguliert werden. Da mit der erfindungsgemäßen Adressendruckmaschine die verschiedensten Stärken von Formularen, Broschüren od. dgl. bedruckt werden können, kann so durch die Vor- und Rückverlegung der Auflaufrolle 40 der Funktionsweg der Rollenbrücke 28 nach Bedarf eingestellt werden. Durch die verschiedene Einstellung der Rolle 40 und damit der Rollenbrücke 28 wird somit auch der Punkt bzw. die Höhe der Oberkante des Stapels 5 auf dem Steigetisch 8 bestimmt. Ist diese eingestellte Höhe erreicht, so daß der Fühler 38 des Schaltorgans 37 von der Rollenbrücke 28 berührt und angehoben wird, so wird hierdurch die Stromzufuhr zum Antriebsmotor 34 des Steigetisches 8 unterbrochen und damit die Aufwärtsbewegung des Steigetisches beendet. Sinkt das Niveau des Steigetisches infolge der Abnahme der zu bedruckenden Formulare so weit ab, daß die Rollenbrücke 28 den Fühler 38 nicht mehr berührt und anhebt, so schaltet das Schaltorgan 37 den Motor 34 des Steigetisches 8 ein. Es wird also hierdurch sichergestellt, daß sich das oberste Niveau des Stapels 5 immer auf der erforderlichen Höhe zu der Transporteinrichtung befindet, und diese Höhe wird durch diesen Schaltvorgang ständig eingehalten bzw. eingestellt. Das Schaltorgan 37 kann im einzelnen noch mit einem Stellknopf versehen sein, welcher beispielsweise eine exzentrische Form aufweist und die Höhenlage des Fühlers 38 in bezug auf Steigetischhöhe und Formulardicke durch Höher- oder Tieferstellen reguliert. Die Einstellrolle 40 ist fernerhin zweckmäßig gleichzeitig als Halteorgan für die Rollenbrücke 28 ausgebildet, indem sie in eine Aussparung bzw. einen Absatz 46 der Rollenbrücke eingreift. Durch den Eingriff der Rolle 40 wird die Rollenbrücke 28 in der durch den Zugmagnet 26 bewirkten Ausgangsstellung gehalten, bis der Stapel 5 auf dem Steigetisch 8 durch die Betätigung der Spindel 35 durch den Motor 34 die notwendige Betriebshöhe erreicht hat. Es wird dann die Rollenbrücke 28 durch die Oberseite des Stapels 5 von der Rolle 40 abgehoben, wird von dieser frei und kann sodann das Formular der Förderanlage zuführen. Der wirksame Hub, mit dem die Gummirollen der Rollenbrücke 28 auf dem Stapel aufruhen und mit dem sie ein neues Formular zu der Fördereinrichtung mitnehmen, kann durch die Verstellung der Einstellrolle 40 verändert werden.
  • Beim Auflegen eines neuen Stapels 5 muß zunächst wieder der Steigetisch 8 nach unten bewegt werden. Hierfür wird der Steigetisch an der der Spindel 35 entgegengesetzten Seite etwas angehoben, womit die als Halbmutter ausgebildete Mutter der Kupplung zwischen Steigetisch 8 und Spindel 35 aus dem Spindeleingriff gehoben wird und der Tisch, durch Eigengewicht geführt, durch die beiden Schienen nach unten gleiten kann. Der neue Stapel wird aufgelegt. Sobald dann die Oberkante des neuen Stapels durch die Aufwärtsbewegung des Stapeltisches 8 die erforderliche Höhe erreicht hat, kann die Rollenbrücke 28 wieder in Funktion treten, indem sie durch die Oberfläche des neuen Stapels etwas angehoben wird und dann über die Einstellrolle 40 hinweggleiten kann. Vor dem Beginn eines neuen Druckabschnittes, also beim Beginn des Druckvorganges oder beim Auflegen eines neuen Stapels, wird die Rollenbrücke 28 zweckmäßig von Hand in die Ausgangsstellung gezogen. Wenn die Oberkante des Stapels 5 auf dem Stapeltisch 8 die notwendige Höhe erreicht hat, wird dann das erste Formularblatt von der Rollenbrücke 28 auf die Förderbänder 29 gebracht und von diesen zur Druckstelle 24 bis zur Halteschiene 22. Wenn jetzt die Adressendruckmaschine eingeschaltet hat, kann der Druck mit der selbsttätigen Zuführung der Formulare beginnen.
  • Mit 41 ist ein Schalt- und Verteilerkasten bezeichnet, welcher einen Transformator und Gleichrichter zur Lieferung der erforderlichen Energie für die verschiedenen Elektromagnete und Motore enthält. Nachdem der Schalter 42 am Verteilerkasten 41 betätigt wurde, laufen die Transportbänder 9 infolge Einschaltung ihres Antriebsmotors. Mit Auflegen der Rollenbrücke 28 auf den Formularstapel 5 wird das Stapelniveau selbständig auf die Betriebshöhe gebracht. Wird nun der Antrieb der Adressiermaschine eingeschaltet und bewegt sich der Druckarm 3 nach unten, so erfolgt die selbsttätige Zuführung und Abführung der zu bedruckenden Formulare.
  • Durch die Erfindung kann eine Einrichtung geschaffen werden, welche eine selbsttätige Zuführung von Formularen zu Adressendruckmaschinen bewerkstelligt und die Leistung derartiger Maschinen entscheidend verbessert. Durch die Einrichtung nach der Erfindung können die verschiedensten Arten von Formularen mit Adressen oder sonstigen Inschriften bedruckt werden. Die Einstellung und Anpassung an die verschiedenen Formulargrößen und Formate erfolgt durch Einstellung der Führungsschienen 25 auf den Querträgern 42 mittels Klemmschrauben 43. Auch die Schaltorgane 16 und 17, die Leitschienen 10 und die Haltevorrichtung 20 können je nach den Erfordernissen eingestellt werden.

Claims (1)

  1. Patentansprüche: 1. Als selbständige, am Drucktisch einer Adressendruckmaschine lösbar zu befestigende Maschineneinheit ausgebildete Einrichtung für den Formulartransport mittels endloser Förderbänder, die mit einem vom Antrieb der Adressendruckmaschine unabhängigen, selbständigen Antrieb antreibbar sind, wobei die Auslösung der Bewegungsvorgänge der Papierblätter durch den Druckkopf der Adressendruckmaschine erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die horizontale Bewegung der Bogenzuführrolle zu den Transportbändern als auch die die senkrechte Bewegung der Anschläge für Arretierung und Freigabe der Papierblätter in Druckstellung durch Elektromagnete erfolgt, deren Steuerung durch zwei getrennte, im Arbeitsweg des Druckkopfes liegende Schaltkontakte erfolgt. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (20) sich in gehobener, unwirksamer Stellung und die Zuführeinrichtung (19) in Ausgangstellung befindet, wenn die Schaltkontakte (16, 17) geschlossen sind. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltorgan (17) der Haltevorrichtung (20) in seiner Schaltzeit, z. B. durch kapazitive Speicherung mittels eines Kondensators, einstellbar und veränderlich ist. 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltorgane (16, 17) auf je einer verstellbaren Trägerstange (15) angeordnet sind. 5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (20) aus einer durch einen Magnet (21) auf und ab bewegbaren, in die Transportbahn der Formulare (12) bewegbaren Halteschiene (22) und einer oberhalb der Transportbahn der Formulare angeordneten Abstreifschiene (23) besteht. 6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen für die Zufuhr der Formulare zu den Transportbändern (9) an einer oberhalb eines Stapeltisches (8) angeordneten hin- und herbeweglichen Rollenbrücke (28) gelagert sind. 7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollenbrücke (28) ein durch das im Bereich des Druckarmes angeordnete Schaltorgan (16) gesteuerter Magnet (26) und eine Gegenfeder (27) zugeordnet ist. B. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenbrücke (28) mit einem Schaltorgan (37, 38) versehen ist, welche den Antrieb (34) für den an sich bekannten Steigetisch (8) in Abhängigkeit von dem Niveau des obersten Formulars ein- und ausschaltet. 9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenbrücke (28) um eine Achse (39) beschränkt schwenkbar ist. 10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in der vertikalen Bewegungsbahn der Rollenbrücke (28) eine Einstellrolle (40) vorgesehen ist, welche die Höhenlage der Rollenbrücke (28) begrenzt. 11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß . die Einstellrolle (40) in einer Aussparung (46) der Rollenbrücke (28) eingreift. 12. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellung des Schaltorgans (37, 38) der Rollenbrücke (28) in Anpassung an die Dicke der zu bedruckenden Formulare, z. B. durch einen Exzenter (47), einstellbar ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 227 740, 533 474, 579 656, 934 527; britische Patentschriften Nr. 640 529, 736 027.
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