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Einrichtung für den Formulartransport an Adressendruckmaschinen Es
ist bekannt, bei Adressendruckmaschinen die zu bedruckenden Formulare nicht nur
von Hand an-und abzulegen, sondern für die An- und Ablage beispielsweise auch selbsttätig
arbeitende Sauganleger oder eine Leporello-Transporteinrichtung zu benutzen, auf
welchem die zu bednzckenden Formulare auf einem Endlosband besonders befestigt sind.
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Fernerhin sind auch schon Einrichtungen für den Formulartransport
an Adressendruckmaschinen bekannt, welche als selbständige, am Drucktisch einer
Adressendruckmaschine lösbar zu befestigende Maschineneinheit ausgebildet und mit
endlosen Förderbändern ausgestattet sind, die einen von dem Antrieb der Adressendruckmaschine
unabhängigen, selbständigen Antriebsmotor besitzen. Die Zuführung der zu bedruckenden
Blätter zur Druckstelle und die Arretierung dieser Blätter für den Druckvorgang
erfolgt hierbei durch eine mechanische Antriebsverbindung der entsprechenden Einrichtungen
mit dem Druckkopf der Adressendruckmaschine.
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Diese bekannten Vorrichtungen besaßen zwar den Vorteil, daß sie auch
noch nachträglich an ursprünglich für eine Zuführung der Formulare von Hand ausgebildete
Adressendruckmaschine angefügt werden konnten bzw. die Möglichkeit gaben, eine Adressendruckmaschine
wahlweise mit Zufuhr der Formulare von Hand oder mit automatischer Zuführung zu
betreiben. Nachteilig war jedoch bei den bekannten Einrichtungen für den Formulartransport,
daß die Bewegungsvorgänge für Blattzufuhr und Blattarretierung starr und rein mechanisch
vom Druckkopf der Adressendruckmaschine abgeleitet waren, was eine schwere und robuste
Ausführung erforderlich machte und bei längerer Betriebsdauer nicht nur einen hohen
Verschleiß der bewegten Teile verursachte, sondern vor allen Dingen auch die Arbeitsgeschwindigkeit
begrenzte und mit einer verhältnismäßig großen Störanfälligkeit und Unzulässigkeit
verbunden war.
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Die Erfindung betrifft eine als selbständig am Drucktisch einer Adressendruckmaschine
lösbar zu befestigende Maschineneinheit ausgebildete Einrichtung für den Formulartransport
mittels endloser Förderbänder, die mit einem vom Antrieb der Adressendruckmaschine
unabhängigen selbständigen Antrieb antreibbar sind, wobei die Auslösung der Bewegungsvorgänge
der Papierblätter durch den Druckkopf der Adressendruckmaschine erfolgt, und besteht
im wesentlichen darin, daß sowohl die horizontale Bewegung der Bogenzuführrolle
zu den Transportbändern als auch die die senkrechte Bewegung der Anschläge für die
Arretierung und Freigabe der Papierblätter in Druckstellung durch Elektromagnete
erfolgt, deren Steuerung durch zwei getrennte, im Arbeitsweg des Druckkopfes liegende
Schaltkontakte erfolgt.
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Bei der Einrichtung nach der Erfindung ist in der Transportbahn der
Formulare auf den Förderbändern im Bereich der Druckstelle der Haltevorrichtung
für die zu bedruckenden Formulare und fernerhin eine Zuführeinriehtung für die Zufuhr
der Formulare von einem Stapel zu den Transportbändern vorgesehen, welche beide
durch die in der Bewegungsbahn des Druckarmes der Adressendruckmaschine angeordneten
Schaltkontakte gesteuert werden. Erfindungsgemäß sind dabei diese Schaltkontakte
geschlossen, wenn sich die Haltevorrichtung in gehobener unwirksamer Stellung und
die Zuführeinrichtung sich in der Ausgangsstellung befindet. Bei Aufwärtsbewegung
des Druckkopfes wird dabei die Haltevorrichtung in Haltestellung gebracht und die
Bewegung der Zuführeinrichtung freigegeben und umgekehrt bei Aufwärtsbewegung des
Druckkopfes die Haltevorrichtung eingeschaltet und die Zuführeinrichtung ausgeschaltet.
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In dieser Weise wird eine sehr schnelle Durchführung des An- und Ablegevorgangs
ermöglicht. Der Schaltvorgang für die Freigabe des zu bedruckenden Formulars durch
die Haltevorrichtung für den Weitertransport wird hierbei an sich schon bei der
Abwärtsbewegung des Druckarmes durchgeführt, jedoch ist das Schaltorgan ebenso wie
das Schaltorgan für die Inbetriebsetzung der Zuführeinriehtung derart eingestellt,
daß das zu bedruckende Formular während des eigentlichen Druckvorganges zwar von
der Haltevorrichtung bereits freigegeben ist, jedoch durch den Druckarm festgehalten
wird. Beim Anheben des Druckarmes verläßt jedoch das bedruckte Formular bereits
ohne einen besonderen Schaltvorgang die Druckstelle, wobei sodann bei der Aufwärtsbewegung
des Druckarmes die Haltevorrichtung als für das neue Formular wirksam in Funktion
tritt.
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Die Zuführeinrichtung der Formulare zu den Transportbändern kann eine
oberhalb des Stapeltisches angeordnete hin- und herbewegliche Rollenbrücke aufweisen,
welche erfindungsgemäß mit Hilfe
einer schnell schaltenden Zug-
oder Stoßvorrichtung, vorzugsweise durch einen Elektromagnet, und einer Gegenfeder
hin- und herbewegt wird. Der unterhalb der Rollenbrücke angeordnete Stapeltisch,
welcher die zu bedruckenden Formulare aufnimmt, ist auf-und abwärts beweglich ausgebildet,
und zwar vorzugsweise derart, daß der Stapeltisch in Abhängigkeit von der Höhe des
auf ihm befindlichen Formularstapels nach oben bewegt wird.
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Mit einer erfindungsgemäßen Adressendruckmaschine können die verschiedensten
Qualitäten von Briefumschlägen, Formularen, Papieren und eventuell auch Broschüren
und andere Druckschriften bedruckt werden. Nach dem Vorschlag der Erfindung soll
daher der Funktionsweg der Rollenbrücke einstellbar gestaltet werden. Dies kann
vorzugsweise durch eine besondere Auflaufrolle erreicht werden, welche im Bewegungsbereich
der Rollenbrücke angeordnet wird und gleichzeitig als ein Halteorgan ausgebildet
sein kann, welches die Rollenbrücke so lange in der durch den Zugmagnet bewirkten
Ausgangsstellung für die Zuführung der Formulare zu den Transportbändern hält, bis
der Stapel auf dem Steigetisch die notwendige Betriebshöhe durch die Tätigkeit des
Antriebs des Stapeltisches erreicht hat. Erst dann soll die Rollenbrücke das Formular
zur Fördereinlage transportieren. Mit einer derartigen Anordnung ist es möglich,
durch den Transporter selbst die richtige Stellung der Stapeltischhöhe einzustellen,
ohne daß die Adressendruckmaschine in Betrieb gesetzt werden muß. Die Inbetriebsetzung
des Motors und dessen zeitliche Steuerung für den Steigetisch erfolgt erfindungsgemäß
durch ein Schaltorgan, zweckmäßig ein Mikroschalter, das über dem Träger der Rollenbrücke
angeordnet ist und durch diesen Träger je nach dessen Höhenlage auch betätigt wird.
Der Träger der Rollenbrücke kann zu diesem Zweck beispielsweise um eine Achse schwenkbar
angeordnet sein. Nachdem aber die zweckmäßige Höhenlage des Stapels auf dem Steigetisch
in den einzelnen Fällen sehr von der Dicke der einzelnen Formulare abhängt, ist
das Schaltorgan vorteilhaft mit einem Stellknopf; versehen, der erlaubt, den Funktionsmoment
in bezug auf Stapeltischhöhe und Formulardicke durch Höher- oder Tieferstellen zu
regulieren.
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An Hand der Zeichnungen ist die Erfindung beispielsweise erläutert.
Es zeigt F i g. 1 eine Einrichtung nach der Erfindung auf einer Adressendruckmaschine
angeordnet in Vorderansicht und in perspektivischer Darstellung, F i g. 2 die gleiche
Einrichtung von der gegenüberliegenden Seite gesehen in gleichfalls perspektivischer
Darstellung, F i g. 3 eine weitere perspektivische Darstellung in einer Schnittebene
durch die Druckstelle, F i g. 4 einen Längsschnitt durch die Einrichtung nach der
Erfindung und F i g. 5 eine schematische Darstellung der Transportbandführung bei
der Einrichtung nach der Erfindung in perspektivischer Ansicht.
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In den zeichnerischen Darstellungen ist mit 1 der Drucktisch einer
Adressendruckmaschine bezeichnet. bei welcher die Druckplatten in üblicher Weise
in einem Stapel t übereinander angeordnet sind und von dort aus der Druckstelle
zugeführt werden, an welcher der Druckvorgang mit Hilfe des druckkissentragenden,
auf und ab beweglichen Gegendruckteiles, in der Zeichnung als Druckarm 3 veranschaulicht,
durchgeführt wird. Auf den Drucktisch 1 dieser Adressendruckmaschine ist in den
zeichnerischen Darstellungen die Einrichtung nach der Erfindung aufgeschoben und
dort in beliebiger Weise beispielsweise durch Klemmschrauben 4 lösbar befestigt.
Mittels der erfindungsgemäßen Einrichtung werden die zu bedruckenden Formulare in
Abhängigkeit von der Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Druckarmes 3 von einem Stapel
5 durch die vom Druckarm 3 beherrschte Druckstelle selbsttätig zu dem Ablegekorb
6 bewegt. Die erfindungsgemäße Einrichtung besteht im wesentlichen aus dem Gehäuse
7, welches den Stapeltisch 8 und den Ablegekorb 6 sowie die für die Zuführung und
den Transport der zu bedruckenden Formulare notwendigen Fördereinrichtungen trägt
bzw. in sich aufnimmt.
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Der Transport der Formulare auf dem Maschinentisch, d. h. vom Stapeltisch
zur Druckstelle und in die Ablage erfolgt mit Hilfe von zwei endlosen ständig umlaufenden
Transportbändern 9, welche durch einen nicht dargestellten Antriebsmotor ständig
umlaufend angetrieben werden. Oberhalb der Transportbänder 9 sind Leitschienen 10
angeordnet, welche in Bohrungen Kugeln 11 aufweisen. Die zu bedruckenden Formulare
12 werden zwischen der Oberseite der Transportbänder 9 und den Kugeln 11 über den
Tisch 1 der Adressendruckmaschine durch den Bereich des Druckarmes 3 geführt.
Die Kugeln 11 lasten je nach Einstellung der Leitschienen 10 mehr
oder weniger auf den Transportbändern 9 und sorgen für die notwendige Adhäsion der
zu transportierenden Formulare auf den Bändern. Durch Verstellung des Abstandes
der Leitschienen 10 zu den Transportbändern 9 mittels der Schrauben 45 ist es möglich,
den Druck auf das zu fördernde Formular so einzustellen, daß die Adhäsion zwischen
Formular und Transportband groß genug ist, damit das Formular von den Transportbändern
mitgenommen wird, jedoch andererseits auch nicht so stark, daß das Formular durch
eine in seine Förderbahn ragende Haltevorrichtung nicht abgestoppt werden könnte.
Die Kugeln 11 können dabei in den einzelnen Leitschienen auch versetzt zueinander
angeordnet sein, so daß jeder Kugel einer Leitschiene eine Lücke zwischen zwei Kugeln
in der benachbarten Leitschiene gegenübersteht.
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Die Transportbänder 9 werden durch zum großen Teil nicht sichtbare
Rollenführungen 13 an der Innenwand des Gehäuses 7 geführt. da ihre Rückführung
oberhalb des Drucktisches 1 in dem in F i g. 1 im Vordergrund sichtbaren und F i
g. 3 rechts befindlichen kanalartigen Gehäuseteil 14 des Gehäuses 7 verläuft.
Die Transportbänder 9 können aus verschiedenem, auch elastischem Material bestehen.
Der Verlauf der Transportbänder 9 ist im einzelnen schematisch in der perspektivischen
Darstellung der F i g. 5 veranschaulicht.
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In der Bewegungsbahn des Druckarmes 3 sind auf je einer verstellbaren
Trägerstange 15 je zwei elektrische Schaltorgane 16 und 17 angeordnet, deren Schaltfühler
18 in die Bewegungsbahn des Druckarmes 3, bei dessen Auf- und Abwärtsbewegung hineinragen
und von dem Druckarm 3 betätigt werden. Über nicht dargestellte elektrische Leitungen
ist das Schaltorgan 16 mit einer Zuführeinrichtung 19 für die zu bedruckenden Formulare
und das Schaltorgan 17 mit einer Haltevorrichtung 20 für das Stoppen der
Formulare
an der Druckstelle verbunden. Die Haltevorrichtung 20 ist insbesondere aus F i g.
4 deutlich ersichtlich und besteht im einzelnen aus einer durch das Schaltorgan
17 beeinflußten, schnell schaltenden Zug- oder Stoßvorrichtung, in diesem Fall dem
Elektromagnet 21, welcher eine in die Bewegungsbahn der Formulare 12 hineinragende,
federnde Halteschiene 22 anhebt, wenn er über das Schaltorgan 17 mit Strom versorgt
wird und diese Halteschiene fallen läßt, wenn er über das Schaltorgan 17 stromlos
wird. In der Abwärtsstellung der Halteschiene 22 wird also das von den Transportbändern
9 bewegte Formular im Bereich der Stelle, in welcher der Druckstempel 3 den Druckvorgang
vollzieht, festgehalten, während die Förderbänder 9 weiterlaufen. Bewegt sich die
Halteschiene 22 nach oben, so wird das nunmehr bedruckte Formular von den Förderbändern
9 wieder mitgenommen und zum Ablegekorb 6 gefördert. Damit das Formular 12 planliegend
bleibt und beim Heben der Halteschiene 22 nicht in die Höhe gezogen werden kann,
wodurch die Freigabe des Transportes verhindert würde, ist über der Halteschiene
22 unbeweglich noch ein Abstreifteil, vorzugsweise eine Schiene oder Feder 23 befestigt.
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Wie insbesondere aus F i g. 3 ersichtlich, sind die Förderbänder 9
seitlich an der Stelle, an welcher die Bedruckung des Formulars 12 erfolgt, vorbeigeführt.
Mit 24 ist dabei- die Druckstelle bzw. deren Druckkissen oder Farbband bezeichnet.
Zur Bestimmung und Sicherung des seitlichen Abstandes zwischen den Seitenkanten
der Formulare 12 und der Druckstelle sind parallel zu den Transportbändern 9 und
den darüberliegenden Kugelschienen 10 zwei seitlich verstellbare Führungsschienen
25 angeordnet, welche das zu bedruckende Formular seitenrichtig unter den Druckarm
3 führen.
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Die Zuführeinrichtung 19 besteht in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
im einzelnen aus einem Zugmagnet 26 und einer Gegenfeder 27 sowie einem mit der
Rollenbrücke 28 verbundenen Hebelgestänge 29. Der Zugmagnet 26 ist durch entsprechende,
nicht dargestellte elektrische Leitungen mit dem Schaltorgan 16 verbunden, so daß
er beim Einschalten des Schaltorgans 16 durch den Fühler 18 mit Strom versorgt wird
und das Hebelgestänge 29 mit der Rollenbrücke 28 gegen die Wirkung der Feder 27
nach rechts bewegt. Die Rollen der Rollenbrücke 28 ruhen auf dem obersten Formular
des Stapels 5 auf dem Stapeltisch 8 auf. Sie sind jedoch in einer Richtung mit einem
Freilauf ausgestattet, so daß sie sich bei einer Bewegung der Rollenbrücke 28 nach
rechts frei drehend über die Oberfläche des obersten Formulars bewegen können. Bei
einer Bewegung der Rollenbrücke 28 nach links ist der Freilauf der Rollen gehemmt,
so daß sie das oberste Formular des Stapels 5 nach links mitnehmen. Die Bewegung
der Rollenbrücke 28 nach links wird durch die Feder 27 über das Hebelgestänge 29
durchgeführt.
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Das bei der Bewegung nach links von der Rollenbrücke 28 mitgenommene
Formular wird zunächst einem Zwischentransporter zugeführt, welcher aus Unterwalzen
30 und darauf ruhenden Gummiführungsrollen 31 besteht und dieses Formular den Transportbändern
9 zuführt. Die Unterwalzen 30 werden zweckmäßig über kleine Riementriebe 32 oder
eventuell Friktionsrollen od. dgl. von der Antriebswalze 33 der Transportbänder
9 angetrieben. Die Schaltorgane 16 und 17 sind so ausgebildet und
angeordnet, daß bei einer Abwärtsbewegung des Druckarmes 3 die Fühler 18 durch den
Druckarm 3 nach unten gedrückt werden und damit der Elektromagnet 21 der Haltevorrichtung
und der Elektromagnet 26 der Zuführeinrichtung mit Strom versorgt werden. Die Halteschiene
22 gibt daher bei der Abwärtsbewegung des Druckarmes bei Betätigung des Schalters
17 schon den Weitertransport des zu bedruckenden Formulars frei. Der Schalter 17
ist jedoch derart eingestellt, daß die Freigabe des zu bedruckenden Formulars durch
die Halteschiene 22 erst erfolgt, wenn der Druckarm 3 sich bereits auf diesem Formular
befindet und es während des Druckvorganges selbst festhält. Bei Aufwärtsbewegung
des Druckarmes wird sodann dieses Formular sofort von den Bändern 9 mitgenommen,
wobei der Druckarm 3 bei seiner Aufwärtsbewegung den Fühler 18 des Schalters 17
derart betätigt, daß der Magnet 21 über den Schalter 17 stromlos wird und die Halteschiene
22 sich nach unten in die Bahn des neuen Formulars bewegt und dieses festhält. Wenn
bei der Abwärtsbewegung des Druckarmes 3 der Elektromagnet 26 über den Schalter
16 durch die Betätigung des Fühlers 18 dieses Schalters mit Strom versorgt wurde,
wird der Zugmagnet 26 gegen die Wirkung seiner Feder 27 in Betrieb gesetzt und bewegt
die Rollenbrücke 28 nach rechts und hält sie in dieser Ausgangsstellung gegen den
Federdruck so lange in Bereitschaft, bis der Druckarm 3 sich wieder hebt und über
den Schalter 16 den Zugmagnet 26 wieder ausschaltet. Die Feder 27 bewegt nun das
Hebelsystem mit der Rollenbrücke 28 unter Mitnahme eines neuen zu bedruckenden Formulars
nach links, und dieses Formular wird der Förderanlage zugeführt. Da der Abtransport
des bedruckten Formulars je nach seiner Größe eine gewisse Zeit beansprucht, die
länger ist als die Zeit, in der die Steuerung durch die Druckarmbewegung die Haltevorrichtung
und damit den Abtransport freihält, ist im Schaltkasten 41 ein Organ eingebaut,
mit dem die Funktionszeit der Halteschiene 22 verändert werden kann. Ein derartiges
Organ kann aus bekannten elektrischen Mitteln bestehen, welche diese Veränderungen
der Schaltzeit beispielsweise über die kapazitive Speicherung eines Kondensators
erreichen.
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Der Formularstapel 5 ist auf dem Tisch 8 angeordnet, welcher auf-
und abwärts beweglich ausgebildet ist. Im einzelnen ist die Platte des Tisches 8
seitlich in zwei Führungsschienen gelagert und mit einer von dem Motor 34 angetriebenen
Hubspindel 35 gekuppelt. Durch den Antrieb des Motors 34 kann also der Steigetisch
8 über die Spindel 35 nach oben bewegt werden und so den Formularstapel s entsprechend
der fortwährenden Wegnahme der zu bedruckenden Blätter auf ein höheres Niveau bringen.
Im Steigetisch 8 befindet sich eine Nut, in welcher zwei senkrechte Klemmwände 36
geführt und gehalten werden. Die Klemmwände 36 sind an der Innenseite mit Gummi,
vorzugsweise Schaumgummi oder ähnlichem Material, ausgepolstert und dienen dazu,
den zu bedruckenden Formularstapel seitlich zu halten. Um eine Anpassung an das
jeweilige Format der zu bedruckenden Formulare zu ermöglichen, kann der Abstand
der Klemmwände 36 mit Hilfe bekannter Mittel verändert werden.
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Um die Aufwärtsbewegung des Steigetisches 8 in Abhängigkeit von den
jeweils vom Stapel 5 abgenommenen Formularen bzw. von der Höhe des
Stapels
5 selbsttätig zu steuern, ist an der Rollenbrücke 28 ein weiteres Schaltorgan 37
angeordnet, welches über seinen Fühler 38 mit der Rollenbrücke 28 gekuppelt ist.
Die Rollenbrücke 28 ist im einzelnen um die Achse 39 pendelnd aufgehängt, und die
tiefste Stellung ihrer Rollen ist nach unten durch eine Einstellrolle 40 als Anschlag
begrenzt. Die Einstellrolle 40 kann in ihrem Lager im Gehäuse der Zuführeinrichtung
19 nach rechts oder links verschoben werden und reguliert so den Winkel, um den
die Rollenbrücke 28 um die Achse 39 nach unten schwenken kann. Hierdurch kann die
Stellung der Rollenbrücke 28 zu dem Fühler 38 des Schaltorgans 27 entsprechend den
zu bedruckenden Formularen und deren Blattstärke reguliert werden. Da mit der erfindungsgemäßen
Adressendruckmaschine die verschiedensten Stärken von Formularen, Broschüren od.
dgl. bedruckt werden können, kann so durch die Vor- und Rückverlegung der Auflaufrolle
40 der Funktionsweg der Rollenbrücke 28 nach Bedarf eingestellt werden. Durch die
verschiedene Einstellung der Rolle 40 und damit der Rollenbrücke 28 wird somit auch
der Punkt bzw. die Höhe der Oberkante des Stapels 5 auf dem Steigetisch 8 bestimmt.
Ist diese eingestellte Höhe erreicht, so daß der Fühler 38 des Schaltorgans 37 von
der Rollenbrücke 28 berührt und angehoben wird, so wird hierdurch die Stromzufuhr
zum Antriebsmotor 34 des Steigetisches 8 unterbrochen und damit die Aufwärtsbewegung
des Steigetisches beendet. Sinkt das Niveau des Steigetisches infolge der Abnahme
der zu bedruckenden Formulare so weit ab, daß die Rollenbrücke 28 den Fühler 38
nicht mehr berührt und anhebt, so schaltet das Schaltorgan 37 den Motor 34 des Steigetisches
8 ein. Es wird also hierdurch sichergestellt, daß sich das oberste Niveau des Stapels
5 immer auf der erforderlichen Höhe zu der Transporteinrichtung befindet, und diese
Höhe wird durch diesen Schaltvorgang ständig eingehalten bzw. eingestellt. Das Schaltorgan
37 kann im einzelnen noch mit einem Stellknopf versehen sein, welcher beispielsweise
eine exzentrische Form aufweist und die Höhenlage des Fühlers 38 in bezug auf Steigetischhöhe
und Formulardicke durch Höher- oder Tieferstellen reguliert. Die Einstellrolle
40 ist fernerhin zweckmäßig gleichzeitig als Halteorgan für die Rollenbrücke
28 ausgebildet, indem sie in eine Aussparung bzw. einen Absatz
46 der Rollenbrücke eingreift. Durch den Eingriff der Rolle 40 wird die Rollenbrücke
28 in der durch den Zugmagnet 26 bewirkten Ausgangsstellung gehalten, bis der Stapel
5 auf dem Steigetisch 8 durch die Betätigung der Spindel 35 durch den Motor 34 die
notwendige Betriebshöhe erreicht hat. Es wird dann die Rollenbrücke 28 durch die
Oberseite des Stapels 5 von der Rolle 40 abgehoben, wird von dieser frei und kann
sodann das Formular der Förderanlage zuführen. Der wirksame Hub, mit dem die Gummirollen
der Rollenbrücke 28 auf dem Stapel aufruhen und mit dem sie ein neues Formular zu
der Fördereinrichtung mitnehmen, kann durch die Verstellung der Einstellrolle
40 verändert werden.
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Beim Auflegen eines neuen Stapels 5 muß zunächst wieder der Steigetisch
8 nach unten bewegt werden. Hierfür wird der Steigetisch an der der Spindel
35 entgegengesetzten Seite etwas angehoben, womit die als Halbmutter ausgebildete
Mutter der Kupplung zwischen Steigetisch 8 und Spindel 35 aus dem Spindeleingriff
gehoben wird und der Tisch, durch Eigengewicht geführt, durch die beiden Schienen
nach unten gleiten kann. Der neue Stapel wird aufgelegt. Sobald dann die Oberkante
des neuen Stapels durch die Aufwärtsbewegung des Stapeltisches 8 die erforderliche
Höhe erreicht hat, kann die Rollenbrücke 28 wieder in Funktion treten, indem sie
durch die Oberfläche des neuen Stapels etwas angehoben wird und dann über die Einstellrolle
40 hinweggleiten kann. Vor dem Beginn eines neuen Druckabschnittes, also beim Beginn
des Druckvorganges oder beim Auflegen eines neuen Stapels, wird die Rollenbrücke
28 zweckmäßig von Hand in die Ausgangsstellung gezogen. Wenn die Oberkante des Stapels
5 auf dem Stapeltisch 8 die notwendige Höhe erreicht hat, wird dann das erste Formularblatt
von der Rollenbrücke 28 auf die Förderbänder 29 gebracht und von diesen zur Druckstelle
24 bis zur Halteschiene 22. Wenn jetzt die Adressendruckmaschine eingeschaltet hat,
kann der Druck mit der selbsttätigen Zuführung der Formulare beginnen.
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Mit 41 ist ein Schalt- und Verteilerkasten bezeichnet, welcher einen
Transformator und Gleichrichter zur Lieferung der erforderlichen Energie für die
verschiedenen Elektromagnete und Motore enthält. Nachdem der Schalter 42 am Verteilerkasten
41 betätigt wurde, laufen die Transportbänder 9 infolge Einschaltung ihres Antriebsmotors.
Mit Auflegen der Rollenbrücke 28 auf den Formularstapel 5 wird das Stapelniveau
selbständig auf die Betriebshöhe gebracht. Wird nun der Antrieb der Adressiermaschine
eingeschaltet und bewegt sich der Druckarm 3 nach unten, so erfolgt die selbsttätige
Zuführung und Abführung der zu bedruckenden Formulare.
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Durch die Erfindung kann eine Einrichtung geschaffen werden, welche
eine selbsttätige Zuführung von Formularen zu Adressendruckmaschinen bewerkstelligt
und die Leistung derartiger Maschinen entscheidend verbessert. Durch die Einrichtung
nach der Erfindung können die verschiedensten Arten von Formularen mit Adressen
oder sonstigen Inschriften bedruckt werden. Die Einstellung und Anpassung an die
verschiedenen Formulargrößen und Formate erfolgt durch Einstellung der Führungsschienen
25 auf den Querträgern 42 mittels Klemmschrauben 43. Auch die Schaltorgane 16 und
17, die Leitschienen 10 und die Haltevorrichtung 20 können je nach den Erfordernissen
eingestellt werden.