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Zentralverschluß für einen Schreibtisch od. dgl. Die Erfindung betrifft
einen Zentralverschluß für einen Schreibtisch od. dgl., bei dem ein die Mittelschublade
sperrendes Treibstangenschloß über seine durch öffnungen der ladenseitigen Wandungen
der Kastenteile ausschiebbaren Treibstangen auch die Rolläden der Seitenteile absperrt.
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Bekannte Zentralverschlüsse dieser Art sind bisher bei solchen Schreibtischen
vorgesehen, bei denen die Rolläden von unten nach oben in die Schließstellun-Nerschiebbar
sind. Bei solchen Schreibtischen muß unterhalb der Tischplatte noch eine Anschlagleiste
vorgesehen werden, die mit dem Rolladenende zusammenwirkt und in der Sperreinrichtungen
für den Rolladen untergebracht sind. Zufolge der Anordnung dieser Leisten kann der
gerade im günstigsten Griffbereich des am Schreibtisch Sitzenden liegende Raum der
Schreibtischseitenteile nicht voll ausgenützt werden.
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Bei einem bekannten Zentralverschluß ist für jeden Rolladen ein über
einen Betätigungsgriff für sich verstellbarer Riegelhaken vorgesehen, der zusätzlich
mit Hilfe des Schlosses und der Treibstange in der Weise feststellbar ist, daß die
Treibstange in der Sperrstellung den Haken in der Sperrstellung fixiert. Diese Ausbildung
des Zentralverschlusses setzt insbesondere für die Verriegelung der Seitenteile
verhältnismäßig komplizierte Schloßkonstruktionen voraus, wobei überdies die Gefahr
besteht, daß diese Schloßteile sich rasch abnützen und dann nicht mehr richtig funktionieren.
Es ist beispielsweise ohne weiteres möglich, den Zentralverschluß bei noch offenem
Rolladen im Sperrsinn zu betätigen, so daß der Sperrhaken fixiert wird. Versucht
man nun den Rolladen in die Schließstellung zu bringen, dann wird man dabei den
Sperrhaken verbiegen oder aber die am Rolladen vorgesehenen Gegenhalter für den
Sperrhaken beschädigen. Die gleichen Nachteile weist eine andere Konstruktion auf,
bei der die Treibstangen für die Rolladenverriegelung einen in den Rolladen eingreifenden
Sperrhaken aufweist. Bei dieser Ausführung können die Treibstangen entweder nur
bis zur Schublade geführt und über seitliche Keilflächen der Schublade verstellbar
sein oder die Treibstangen sind an der Schublade unterbrochen, so daß die Lade aus-
und eingeschoben werden kann, bei geschlossener Lade aber die in ihr befindlichen
Treibstangenteile mit den zu den Seitenteilen führenden Treibstangenteilen fluchten
und diese verstellen können. Bei Schreibtischen u. dgl., bei denen die Seitenteile
Türen oder Laden aufweisen, sind ebenfalls mit Traibstangenschlössern versehene
Zentralverschlüsse bekannt. Für Schreibtische mit durch Türen abgeschlossenen Seitenteilen
ist ein Verschluß bekanntgeworden, bei dem die Treibstangen eines in der Mittelschublade
untergebrachten Treibstangenschlosses durch öffnungen der ladenseitigen Wandungen
der Kastenteile hindurch in entsprechende Außnehmungen der Seitentüren einschiebbar
sind, so daß diese gesperrt werden. Zusätzlich können die Treibstangen über Anschläge
auch Sperrhaken für einen den Schreibtisch nach oben abschließenden Rolladen betätigen.
Bei Schreibtischen, in deren Seitenteilen Laden untergebracht sind, ist es ferner
bekannt, die Treibstangen eines wieder in der Mittelschublade untergebrachten Treibstangenschlosses
zur Betätigung von Gestängen mit Einzelriegeln für die einzelnen Laden zu verwenden.
Ferner ist bereits ein Aktenschrank bekannt geworden, der einen von oben nach unten
in die Schließstellung verstellbaren Rollladen besitzt, wobei oben am Schrank ein
Schloß sitzt, dessen Riegel in der Sperrstellung das obere Ende des Rolladens hintergreift
und damit ein öffnen des Rolladens verhindert. Der Rolladen selbst steht unter Federzug,
so daß er nach Zurückziehen des Riegels selbsttätig in die Offenstellung zurückkehrt.
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Die Erfindung betrifft einen Zentralverschluß der eingangs genannten
Art und besteht im wesentlichen darin, daß die Treibstangen in der Sperrstellung
die oberen Enden der von oben nach unten in die Schließstellung verschiebbaren Rolläden
hintergreifen. Diese Ausführung hat gegenüber den bekannten Zentralverschlüssen
den wesentlichen Vorteil, daß sie äußerst einfach ist, ein Verstellen der Treibstangen
in die Sperrstellung nur bei geschlossenen Rolläden zuläßt und überdies gegenüber
bekannten Schreibtischen mit durch Rolläden verschlossenen Seitenteilen
eine
bessere Raumausnutzung im Seitenteil ermöglicht.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Treibstangenschloß
zwei Sperrstellungen auf, in deren einer die Treibstangen in die Öffnungen der Kastenseitenwände
eingreifen, während sie in der zweiten Stellung durch diese Öffnungen hindurch die
Rolläden hintergreifen. Es wird dadurch möglich, wahlweise die Mittelschublade allein
oder, in der zweiten Sperrstellung, die Mittelschublade und die Seitenteile zu versperren.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise veranschaulicht.
Es zeigt F i g. 1 einen Schreibtisch in Vorderansicht und die F i
g. 2 und 3 als Detaildarstellung Schnitte nach den Linien II-II und
111-III der F i g. 1.
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Der Schreibtisch besitzt zwei kastenartige Seitenteile 1, 2
und eine unter der Tischplatte 3 mittig angebrachte Schublade 4. Die Seitenteile
sind mit herausziehbaren Laden 5 ausgestattet und können durch Rolläden
6 bzw. 7 abgeschlossen werden, die in Führungen 8, welche unter
der Tischplatte 3 horizontal verlaufen und dann in einem Bogen in einen frontseitigen
Vertikalteil übergehen, geführt sind. Die Rolläden 6, 7 besitzen am vorderen
Ende eine mit einem Handgriff 9 versehene Endleiste 10 und können
von oben nach unten ineine Schließstellung verschoben werden. Unter den horizontalen
Teilen der Führungen 8 sind weitere Führungen 11 für ein Ausziehbrett
12 angebracht.
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Die Mittelschublade 4 ist mit einem Treibstangenschloß versehen, dessen
horizontal angeordnete Treibstangen 13, 14 an der Ladenvorderwand 4
a gehalten und durch Öffnungen der inneren Seitenwände la, 2 a der
Kastenteile 1, 2 ausschiebbar sind, so daß sie die hinteren Enden 6a, 7a
der beiden in Schließstellung befindlichen Rolläden 6, 7 hintergreifen. Das
verwendete Schloß weist zwei Sperrstellungen auf. In der Ruhestellung liegen die
Treibstangen 13, 14 zur Gänze innerhalb der Lade. In der ersten Sperrstellung
greifen sie nur in die Öffnungen der Seitenwandungen la, 2 a ein, während
sie in der zweiten Sperrstellung in die Führungen 8 eintreten. Somit ist
in der ersten Sperrstellung nur die Lade 4 versperrt, während in der zweiten Sperrstellung
auch die Rollläden 6, 7 verriegelt sind.
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Die Erfindung kann sinngemäß auch bei anderen Büromöbein mit mehreren
gleichzeitig zu verschließenden Teilen, also Rolläden und Schubladen, beispielsweise
bei Maschinenschreibtischen, verwirklicht werden.