DE1170861B - Sack oder Beutel aus Papier od. dgl. mit einer Aufreissvorrichtung - Google Patents
Sack oder Beutel aus Papier od. dgl. mit einer AufreissvorrichtungInfo
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Description
- Sack oder Beutel aus Papier od. dgl. mit einer Aufreißvorrichtung Die Erfindung betrifft einen Sack oder Beutel aus Papier od. dgl. mit Kreuz-, Klotz- oder Faltboden.
- Als Kreuzbodensack werden vornehmlich die Ventil-Säcke oder -Beutel ausgebildet. Derartige Säcke oder Beutel sind bis auf die nach dem Füllen abzudichtende Einfüllöffnung allseitig verschlossen, so daß das spätere Öffnen meist nur unter weitgehender Zerstörung des Sackes oder Beutels möglich war.
- Um Ventilsäcke ebenso wie oben offene und nach dem Füllen zugebundene Papiersäcke portionsweise entleeren und jederzeit wieder verschließen zu können, wurden bereits Aufreißvorrichtungen vorgeschlagen, die aus Aufreißbändern oder -fäden bestanden und sich unterhalb der Bodenklappen oder innerhalb einer Ventileinlage befanden.
- Für Verpackungshüllen aus Papier z. B. für Briefumschläge usw. sind Aufreißvorrichtungen bekannter worden, die sich in Verschlußklappe befinden und aus zwei Reihen Perforationen bestehen, die ein Aufreißband mit seitlich etwas hervorstehendem Lappen bilden.
- Für Säcke oder Beutel finden diese Aufreißvorrichtungen bis heute noch keine Verwendung.
- Die Erfindung bezweckt eine Vereinfachung und Verbilligung einer Aufreißvorrichtung gegenüber den für Säcken oder Beuteln bekannten Ausführungen innerhalb des Bodens eines Sackes oder Beutels zu ermöglichen, und zwar besteht die Erfindung darin, daß die überdeckenden Teile der beiden Bodenklappen seitlich in Reißlaschen auslaufen, welche das gegebenenfalls angebrachte Bodenblatt an einer Schmalseite überragen. Diese Reißlaschen können an einem Ende des Schlauchwerkstückes im Bereich eines einzuziehenden Eckeinschlages durch Einr schnitte gebildet werden, welche nach der Bodenöffnung Zungen bilden. Gegebenenfalls lassen sich die Reißlaschen in geeigneter Weise verstärken, ebenso kann man durch an sich bekannte Perforationsmarkierungen das Aufreißen erleichtern.
- Diese Aufreißvorrichtungen lassen sich auf den üblichen Sackherstellungsmaschinen ohne zusätzlichen Materialaufwand herstellen. Der Fertigungszufluß wird nicht nachteilig beeinflußt. Die finanziellen Aufwendungen für die zusätzlichen Einrichtungen sind nur gering, da es genügt, am Ende des Schlauchwerkstückes einen Einschnitt vorzusehen, der entweder auf der Schlauchmaschine oder auf dem Bodenleger einzuarbeiten ist. Bei der Bodenbildung ergibt ein Einschnitt zwangläufig eine Aufreißzunge, die ohne weitgehende Zerstörung ein bequemes Öffnen des Sackbodens von dieser Seite aus erlaubt, während die Festigkeitseigenschaften des Sackes od. dgl. nicht beeinträchtigt werden.
- Durch den Einschnitt ergibt sich kein - Materialabfall wie z. B. durch Ausstanzungen, wodurch sich unter Umständen bei der Fertigung Störungen ergeben könnten.
- Aufreißvorrichtungen nach der Erfindung eignen sich ebenfalls für Klotz- oder Faltböden oben offener Säcke oder Beutel, die nach dem Befüllen am offenen Ende fest verschlossen sind; Die Zeichnung veranschaulicht beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes in schematischen Darstellungen, und zwar zeigt Abb. 1 Ansicht eines Schlauchwerkstückes mit einem Einschnitt an dem einen Ende, A b b. 2 Teilansicht eines SchlaucYiWerkstidEkes mit einer anderen Einschnittforrn, Abb. 3 Gesamtansieht - eines auf dem Bodenieger vorgebildeten Sackes mit noch geöffneten Bodenklappen, A b b. 4 eine der A b b. 3 entsprechende Teilansicht in einer abweichenden Ausführungsform, mit eingelegtem Ventilschlauch, A b b. 5 eine weitere Teilansicht mit Perforationsmarkierungen im Bereich des Ventils und der Aufreißzone, A b b. 6 ein geschlossener Ventilsack ohne Bodenblatt, A b b. 7 eine entsprechende Gesamtdarstellung eines geschlossenen Sackes mit aufgeklebten Bodenblättern.
- Mit 1 ist ein Schlauchwerkstück aus Papier oder sonstigem geeignetem Material bezeichnet, bei dem an einem Ende, an dem späterhin der Ventilboden gebildet wird, ein Einschnitt 2 derart angeordnet ist, daß sich eine Zunge bildet. Dieser Einschnitt kann jede beliebige Formgebung besitzen. Beispielsweise besteht er aus einem zunächst in der Schlauchwerkstück-Längsrichtung verlaufenden Einschnitt und einem daran angesetzten schrägen Schnitt. Dieser Einschnitt befindet sich im Bereich des späterhin zur Bodenbildung aufzuziehenden Eckeinschlages 3. Die übrigen Eckeinschläge 3 a ergeben bei der Bodenbildung eine normale Formgebung, wie die A b b. 3 bis 5 zeigen.
- Nach Ab b. 2 kann ein Einschnitt 2 a auch aus einem rechtwinkelig verlaufenden Schnitt bestehen, außerdem ist ein kurvenförmig verlaufender Schnitt möglich.
- Der Einschnitt 2, 2 a kann innerhalb der Schlauchmaschine oder auf dem Bodenleger eingearbeitet werden. Es genügt dazu an einer geeigneten Stelle dieser Maschine die Anordnung einer Einschneidevorrichtung.
- Beim Aufziehen eines so vorbereiteten Schlauc7,1-werkstückes bildet der durch beide Sackwandungen verlaufende Einschnitt 2, 2 a, Zungen 4 an den beiden Bodenklappen 5, 6, wie die Ab b. 3 bis 5 deutlich zeigen. Bei dem geschlossenen Boden befinden sich die Zungen 4 an den sich überdeckenden Teilen der beiden Bodenklappen 5, 6, und zwar im Ausführungsbeispiel an der Ventilseite des Bodens. Die Aufreißzone im Bereich der Bodenklappen kann erforderlichenfalls durch Perforationsmarkierungen 7 ergänzt werden, um das Aufreißen zu erleichtern.
- Der Ventileinsatz kann an sich beliebig durchgebildet sein. Bei Verwendung eines Ventilschlauches in Ausbildung als Außen- oder Innenventilschlauch können je nach den Erfordernissen in diesem an geeigneter Stelle ein Einschnitt und/oder Perforationen od. dgl. eingearbeitet sein. Wenn erwünscht, läßt sich an der einen Bodenklappe 6 ein Verstärkungsstreifen 10 anordnen, den man gegebenenfalls auch durch die Verklebung erzielen kann.
- Auf einem so vorbereiteten und geschlossenen Boden (A b b. 6) wird dann in üblicher Weise ein Bodenblatt 11 aufgeklebt. Die Aufreißzunge 4 kann man gegebenenfalls zum Anfassen etwas hervorragen lassen, was von der Anordnung des Einschnittes abhängt. Das Bodenblatt läßt sich, wenn erforderlich, in der Einreißzone durch Perforation markieren.
- Die Aufreißzunge 4 gestattet bei dem gefüllten Sack ein teilweises oder völlig durchgehendes Einreißen der Bodenklappen dergestalt, daß eine Beschädigung der Sackwandung nahezu völlig ausgeschlossen ist und somit für portionsweise Entnahme ein solcher Ventilsack jederzeit beispielsweise durch Bildung einer Sackblume zugebunden werden kann.
- Je nach Bedarf kann man auch an beiden Schmalseiten im Bereich der beiden Bodenklappen Einschnitte zur Bildung von Aufreißzungen vorsehen.
- Weiterhin ist es nicht notwendig, die Aufreißzunge an der Ventilseite anzuordnen, sondern diese kann an jeder beliebigen Schmalseite eines Sackbodens eingearbeitet werden.
Claims (6)
- Patentansprüche: 1. Aufreißvorrichtung an einem Kreuzboden-Ventilsack oder -Beutel aus Papier od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die überdeckenden Teile der beiden Bodenklappen (5, 6) seitlich in Reißlaschen (4) auslaufen, welche das gegebenenfalls angebrachte Bodenblatt (11) an seiner Schmalseite überragen.
- 2. Sack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reißlaschen (4) an einem Ende des Schlauchwerkstückes etwa im Bereich eines einzuziehenden Eckeinschlages durch einen solchen Einschnitt (2, 2a) gebildet sind, welcher nach der Bodenöffnung Zungen (4) bildet.
- 3. Sack nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Reißlasche (4) einen Verstärkungsstreifen (10) aufweist und dieser sich ganz oder teilweise in der Längsrichtung über die Bodenklappe (11) erstreckt.
- 4. Sack nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise beiderseits der Reißlaschen (4) Perforationen (7) od. dgl. angeordnet sind.
- 5. Sack nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Reißlasche an der Ventilseite, an der dem Ventil gegenüberliegenden Seite oder am Unterboden angebracht ist.
- 6. Sack nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenblatt (11) in an sich bekannter Weise in der Einreißzone durch Perforationen markiert ist.In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 1 339, 1013 955; schweizerische Patentschrift Nr. 225 376.
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Publications (1)
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE1229828B (de) | 1962-11-12 | 1966-12-01 | Windmoeller & Hoelscher | Verfahren zum Herstellen von Kreuzbodensaecken mit einer aus Teilen der Bodenseitenumschlaege gebildeten Aufreissvorrichtung und Vorrichtung zur Durchfuehrung des Verfahrens |
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