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Befestigung eines elektrischen Schaltgerätes auf einer als Stromschiene
dienenden Tragschiene Es ist bereits ein Kleinselbstschalter mit schwenkbaren, federnd
wirkenden Hebeln zur Befestigung an einer stromführenden Halteschiene, an der er
mit einem Stromführungskontaktglied anliegt, während er zur Stromableitung einen
üblichen Klemmkontakt für einen elektrischen Leiter besitzt, bekanntgeworden, bei
welchem das Gehäuse eine nutartige Ausnehmung besitzt, deren Grundfläche und Seitenflächen
der stromführenden Halteschiene angepaßt sind, wobei das Stromführungskontaktglied
als federnd wirkender Hebel von der offenen Seite der Nut aus gegen die Halteschiene
drückt. Nut und Hebel sind am Gehäuse des Kleinselbstschalters unmittelbar vorgesehen
derart, daß die Auswechselung des Schalters gegen einen anderen mittels Schwenkens
der Hebel und Abhebens bzw. Aufsetzens des Schaltergehäuses von der bzw. auf die
Halteschiene erfolgt. Bei einem solchen Schalter, bei welchem es also darauf ankommt,
ihn mit einem Stromabnahmeglied auf einer stromführenden Tragschiene zubefestigen,
ist bereits der Vorteil vorhanden, daß das Gerät in Kleinbauweise ausgeführt werden
kann, weil die bei derartigen Geräten sonst üblichen seitlichen Ansätze für eine
Schraubbefestigung auf einer Unterlage oder auf Tragschienen, welche keinen Strom
führen, mittels Laschen nicht notwendig sind. Die Befestigung dieses Schalters hat
aber verschiedene Nachteile. So ist es zunächst einmal nicht möglich, von vorne
an die Befestigungsteile heranzukommen. Bei der Befestigung dieses Schalters muß
die Möglichkeit vorhanden sein, an die Rückseite des Schalters gelangen zu können.
Ferner ist der federnde Hebel verhältnismäßig schwach ausgebildet und hat überdies
nur eine kleine gemeinsame Berührungsfläche mit der Stromschiene. Ferner ist auch
der Hebelarm für die Befestigung des federnden Hebels sehr klein, so daß infolgedessen
auch keine erheblichen Befestigungskräfte ausgeübt werden können. Schließlich hat
die Befestigung dieses Gerätes noch den Nachteil, daß es in Längsrichtung der Tragschiene
leicht kippbar ist.
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Es ist ferner die Befestigung von elektrischen Geräten, wie Kleinselbstschaltern
oder Sicherungselementen, an einer stromführenden viereckigen Halteschiene mittels
eines federnd wirkenden, durch Anliegen an die Halteschiene und Einführung in das
Gerät eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der Halteschiene und dem Gerät
herstellenden Kontaktgliedes, wobei an dem Gerät eine nutartige, in ihrem Querschnitt
etwa gleich dem Querschnitt der Halteschiene ausgebildete, nach einer Seite hin
offene Ausnehmung vorgesehen ist und das Gerät von dem Kontaktglied, das mit Teilen
gegen die Halteschiene drückt, an der Halteschiene gehalten ist, bereits vorgeschlagen
worden, bei welcher ein metallisches, die Ausnehmung enthaltendes Einhängteil, das
an der auf der Halteschiene aufsitzenden Seite des Gerätes befestigt ist, derart
vorgesehen ist, daß es mit dem Kontaktglied metallisch verbunden ist und im eingesetzten
Zustand des Gerätes die Ausnehmungen mit einer parallel zur Halteschiene verlaufenden
Seite auf der Halteschiene aufliegt. Auch diese bereits vorgeschlagene Anordnung
hat den Vorteil, daß sie in Kleinbauweise herstellbar ist, weil auch hier die schon
obenerwähnten seitlichen Befestigungsteile nicht vorhanden sind. Die Befestigung
erfolgt hier unmittelbar unterhalb des Gerätes mit Teilen, welche das Gerät seitlich
nicht überragen. Die Stromabnahme ist bei dieser Anordnung schon wesentlich besser
als bei der oben genannten, bekannten Befestigung. Sie hat aber dafür den Nachteil,
daß eine Abnahme der Schaltgeräte nur seitlich von der Schiene weg möglich ist,
so da.ß neben den Schaltgeräten viel Raum freibleiben muß. Ein weiterer Nachteil
besteht darin, daß das Gerät eine große Bauhöhe hat, weil das eigentliche Befestigungselement,
welches auch unterhalb des Gerätes angeordnet ist, die Schiene beiderseits umgreift.
Ferner hat diese Anordnung noch den Nachteil, daß für die Befestigung vier Befestigungsschrauben
für die Lasche notwendig sind. Durch die Verwendung der Befestigungslasche mit vier
Schraubstellen und der zusätzlichen Stromabnahmefeder ist die Fertigung sehr umständlich.
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Die Erfindung betrifft nun eine Befestigung eines elektrischen Schaltgerätes,
insbesondere eines Installationsselbstschalters, wie er oben zuerst beschrieben
wurde, also eine Befestigung auf einer als Stromschiene dienenden Tragschiene mittels
einer an der Tragschiene anliegenden, gleichzeitig zur elektrischen
Verbindung
der letzteren mit einem Auslöseelement des Schaltgerätes dienenden und am Sockel
des Schaltgerätes befestigten Lasche.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Lasche mit ihrem einen Ende am
Gehäuse eingehängt und in an sich bekannter Weise an ihrem anderen Ende mit einem
Gewindeloch zum Einführen einer von der Vorderseite des Schaltgerätes bedienbaren
Befestigungsschraube versehen ist und daß entweder die Tragschiene von der Lasche
untergriffen ist oder zwischen Lasche und Tragschiene ein an der Lasche befestigtes,
an sich bekanntes, die Tragschiene beiderseits umfassendes Federelement vorgesehen
ist.
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Bei einer Vorrichtung zur Befestigung eines Gerätes an einer nicht
stromleitenden Tragschiene mittels einer Lasche ist es bereits bekanntgeworden,
in diese an ihrem einen Ende ein Gewindeloch zum Einführen einer von der Vorderseite
des Schaltgerätes bedienbaren Befestigungsschraube vorzusehen. Bei einem Installationsgerät,
z. B. einem Selbstschalter, bei dem der Sockel an seiner Bodenfläche eine nach dorthin
offene Nut aufweist, ist auch bereits ein Befestigungssteg mit abgewinkelten federnden
Haltearmen verwendet worden, die die Ränder der Tragschiene umklammern. Dieser Befestigungssteg
ist also auch wie das Federelement bei der Befestigung nach der Erfindung ausgebildet.
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Durch die Befestigung nach der Erfindung werden die Nachteile der
oben genannten, bekannten Befestigung bzw. der bereits vorgeschlagenen Befestigung
vermieden. Vor allem ist es bei ihr auch möglich, die Befestigung von vorn zu bedienen.
Ferner ist die Kontaktgabe wesentlich stabiler als bei der bekannten bzw. der bereits
vorgeschlagenen Anordnung, weil bei der Befestigung nach der Erfindung in dem einen
Fall die Lasche die Stromschiene untergreift und damit auch die Kontaktgabe erheblich
besser ist als mit den bekannten federnden Hebeln als auch bei der Befestigung mit
dem Federelement, da dieses die Tragschiene mit großen Teilen umgreift. Die Befestigung
nach der Erfindung ist auch viel fester und verdrehungssicherer als die oben genannten
Befestigungen. Sie hat auch noch den Vorteil, wie die oben bereits geschilderte
bekannte Anordnung, daß die Abnahme des Schaltgerätes von vorn unmittelbar möglich
ist, ohne daß hierbei ein Schwenken des Gerätes oder eine seitliche Verschiebung
notwendig ist. Die Befestigungsteile sind auch in ihrem Aufbau sehr einfach und
bestehen lediglich aus Stanzteilen bzw. der Schraube zum Befestigen der Lasche auf
der einen Seite des Gerätes.
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In vorteilhafter Weise ist das eine Ende als Haken ausgebildet und
die Lasche mit dem Haken in ein in an sich bekannter Weise dem Zusammenhalt von
zwei Gehäusehälften dienenden Teil, z. B. einem Niet oder einer Schraube, eingehängt,
wobei das Teil mit dem Auslöseteil elektrisch verbunden ist.
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Die Verwendung von Nieten zur Verbindung von zwei Gehäusehälften bei
elektrischen Schaltgeräten ist bereits allgemein bekannt. Diese Ausbildung der Befestigung
hat noch den weiteren Vorteil, daß die in vielen Fällen meistens sowieso vorliegenden
Verbindungsnieten oder Schrauben noch zusätzlich als stromleitendes Element mitbenutzt
werden. Auch hierdurch wird der Stromübergang verbessert.
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Schließlich ist in vorteilhafter Weise an dem einen Ende das Auslöseelement
elektrisch unmittelbar angeschlossen, was den Vorteil mit sich bringt, daß die Befestigung
auch dann verwendbar ist, wenn kein Niet oder keine Schraube vorhanden ist.
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An Hand der Zeichnung sei die Befestigung nach der Erfindung an zwei
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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In F i g. 1 und 2 ist in zwei verschiedenen Ansichten die Befestigung
eines Schaltgerätes auf einer in eine Nut des Schalterbodens eingreifenden Trägerschiene
dargestellt, während die F i g. 3 bis 5 eine Klemmbefestigung zur werkzeuglosen
Montage eines Schaltgerätes wiedergeben.
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Das Schaltgerät 1 nach F i g. 1 und 2, das in F i g. 1 in Unteransicht
und in F i g. 2 in Seitenansicht dargestellt ist, besitzt in seinem Boden eine Ausnehmung
2, mit der es auf eine stromführende Profilschiene 3 aufgesetzt ist. Es wird an
der Profilschiene durch eine Lasche 4 festgehalten, die einerseits mit einem
hakenförmig gebogenen Ende 4 a an einem Niet 5 eingehängt ist. Die Lasche greift
von unten her durch eine Öffnung 6 des Schalterbodens in das Schaltgerät ein und
umfaßt den auch zum Zusammenhalten der Gehäuseschalen des Schaltgerätes dienenden
Niet 5. Die Lasche ist an ihrem anderen Ende 4 b mit einem Gewindeloch versehen,
in das eine Schraube 7 eingreift. Die Schraube ist in einem Sockelansatz 8 des Schaltgerätes
gelagert und durch sie wird die Lasche 4 gegen die Tragschiene
3 gedrückt, so daß das Schaltgerät fest auf der Tragschiene sitzt. Der Sockelansatz
8 trägt auch die eine elektrische Anschlußklemme 9. Der andere Anschluß des Schaltgerätes
wird durch den Niet 5 gebildet, der über eine Leitung 10 mit den nicht dargestellten
Auslösegliedem des Schalters elektrisch verbunden ist. Die Tragschiene 3 ist als
Stromschiene ausgebildet und die Stromzuführung zu dem Niet 5 erfolgt über die aus
elektrisch leitendem Material bestehende Lasche 4.
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Durch die erfindungsgemäße Befestigung wird der bisher übliche zweite
Sockelansatz auf der Nietseite eingespart, so daß das Schaltgerät auf wesentlich
kleinerem Raum untergebracht werden kann. Durch die Ausbildung des Nietes 5 als
Stromanschluß wird kein zusätzlicher Platz benötigt, denn der Niet ist ohnehin als
Halteelement für die Gehäuseschalen des Schaltgerätes vorhanden.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 3 bis 5, von denen F i g.
3 eine Unteransicht, F i g. 4 eine Seitenansicht und F i g. 5 einen Schnitt gemäß
der Linie A-B nach F i g. 4 darstellt, handelt es sich um ein Schaltgerät 1 (die
dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechenden Teile sind mit gleichen Bezugszeichen
versehen), das in seiner äußeren Form dem in F i g. 1 und 2 dargestellten entspricht.
Am Schaltgeräteboden ist eine Lasche 4 angebracht, die auf der einen Seite von einer
Schraube 7 am Sockelansatz 8 gehalten wird und auf der anderen Seite in eine Öffnung
6 des Schaltgerätebodens eingreift. Das in den Schaltgeräteboden eingreifende Ende
4 a ist hakenförmig gebogen und am Schaltgeräteboden verklammert. Um die
Lasche 4 leichter montieren zu können, ist das Ende 4 a zunächst nur einmal abgewinkelt.
Nach Einführung in die Öffnung 6 erfolgt dann die zweite Abwinklung, so daß die
Lasche die in F i g. 4 dargestellte Form erhält. In dem Mittelteil der Lasche 4
ist ein Federelement 11 angenietet, mit dessen Hilfe das Schaltgerät auf der stromführenden
Tragschiene 3 werkzeuglos montierbar ist. Der elektrische Anschluß zum Schaltgerät
erfolgt einmal
über die Anschlußklemme 9 und zum anderen Male von
der stromführenden Tragschiene 3 her über die Lasche 4 zur Verbindungsleitung 10,
die am Laschenende 4 a angelötet ist.
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Auch bei dieser Befestigungs- und Stromzuführungsart ist der sonst
übliche zweite Sockelansatz entbehrlich, so daß hinsichtlich der Platzersparnis
dieselben Vorteile wie beim ersten Ausführungsbeispiel erzielt werden.