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Elektrischer Schnurschalter Bei Schnurschaltern für elektrische Haushaltsgeräte,
insbesondere Heizkissen, Heizdecken u. dgl., ist eine auch im Dunkeln leicht feststellbare
Kennzeichnung des Schaltzustandes erwünscht. Das gilt in besonderem Maße für die
Null-Stellung des Schalters, damit der Benutzer jederzeit und mit Sicherheit feststellen
kann, ob das zugehörige Gerät eingeschaltet ist oder nicht. Zu diesem Zweck werden
Schnurschalter mit seitlich herausragendem Betätigungshebel im allgemeinen mit zwei
Null- oder Aus-Stellungen in den beiden Endlagen des Betätigungshebels ausgerüstet.
Bei mehrstufigen Schnurschaltern dieser Art werden die einzelnen Schaltstufen zwischen
den beiden Null-Stellungen durch tastbare Symbole in Form von Strichen oder Punkten
gekennzeichnet, deren Zahl der jeweiligen Schaltstufe entspricht.
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Es ist auch bereits bekannt, Schnurschalter mit einer Kontrollampe
auszurüsten, die in der bzw. allen Einschaltstellungen des Schalters brennt und
daher in auffälliger Weise auf den Einschaltzustand des zugehörigen Gerätes aufmerksam
macht.
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Die vorliegende Erfindung will einen besonders vorteilhaften, einfach
und wirtschaftlich herstellbaren Schalter dieser Art schaffen. Sie geht dazu von
einem ein- oder mehrstufigen Schnurschalter mit Einschaltkontrollampe und nockengesteuerten
Schaltkontaktten aus und empfiehlt dazu, daß ein den Betätigungshebel tragender
Nockenkörper drehbar auf einem zentralen Lagerzapfen angeordnet ist und daß der
Lagerzapfen als Fassung für die Kontrollampe ausgebildet ist.
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Diese doppelte Ausnutzung des Lagerzapfens für den Nockenkörper ermöglicht
einerseits die Einsparung einer gesonderten Fassung für die Kontrollampe und damit
eine besondere wirtschaftliche und platzsparende Ausführung des Schalters. Andererseits
ist die Kontrollampe gleichzeitig an der für ihre Funktion günstigsten Stelle in
der Mitte des Schalters untergebracht. Darüber hinaus können die Zuführungen für
die Lampe kurz gehalten werden, so daß auch die Gefahr von Kurzschlüssen oder Isolationsfehlern
innerhalb des Schalters herabgesetzt wird.
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In ihrer weiteren Ausbildung empfiehlt die Erfindung, daß das Schaltergehäuse
längsgeteilt ist und aus Isolierstoff besteht, daß der Lagerzapfen Bestandteil des
Gehäuseunterteils ist und ein angeformtes Schraubengewinde für die Kontrollampe
aufweist. Dadurch wird die Herstellung des Schalters noch weiter vereinfacht, denn
das Gehäuseunterteil kann zusammen mit dem Lagerzapfen und der darin untergebrachten
Fassung für die Kontrollampe in einem Arbeitsgang beispielsweise gepreßt oder gespritzt
werden.
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Die Fassungskontakte für die Kontrollampe können vorteilhafterweise
nach einer weiteren Empfehlung der Erfindung aus zwei Kontaktstreifen bestehen,
für deren Durchgang der Lagerzapfen zwei radiale Durchbrüche aufweist. Dabei endet
der eine Kontaktstreifen in üblicher Weise in der Mitte des Fassungsbodens und liegt
bei eingeschraubter Kontrollampe an deren Mittelkontakt an. Der andere Kontaktstreifen
ist seitlich hochgebogen und liegt am Randkontakt der Kontrollampe an.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung, welche die Ausbildung
und Anordnung der Schaltkontakte sowie die Verrastung des Nockenkörpers betreifen
und für welche nur in Verbindung mit dem Hauptanspruch Schutz begehrt wird, ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung von zwei Ausführungsbeispielen an Hand der
Zeichnung; es zeigt F i g.1 einen Querschnitt durch einen einstufigen Schnurschalter,
F i g. 2 eine Aufsicht dieses Schalters bei abgenommenem Gehäuseoberteil, F i g.
3 einen weiteren Querschnitt durch den Schalter, F i g. 4 einen mehrstufigen Schnurschalter
als weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung in der Aufsicht, F i g. 5 einen Querschnitt
durch diesen Schalter. Das Gehäuse des einstufigen Schnurschalters nach den F i
g.1 bis 3 besteht aus dem Gehäuseunterteil 1 und dem in F i g.1 gestrichelt dargestellten
Gehäuseoberteil 2 mit einem Durchbruch oder Fenster für die Kontrollampe 3. An Stelle
eines solchen Fensters kann das Gehäuseoberteil auch aus entsprechend durchscheinendem
Material bestehen.
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Im Gehäuseunterteil 1 ist der Lagerzapfen 4 für den Nockenkörper 5
angeordnet. Zweckmäßig ist der Lagerzapfen 4 an dem Gehäuseunterteil 1 angeformt,
das beispielsweise mit Hilfe eines Preß- oder Spritzverfahrens hergestellt ist.
Der Lagerzapfen 4 weist ein zweckmäßig ebenfalls eingespritztes oder eingepreßtes
Gewinde für die Kontrollampe 3 auf.
Auf dem Lagerzapfen 4 ist der
Nockenkörper 5 drehbar gelagert. Er weist einen seitlich durch einen Schlitz herausragenden
Betätigungshebel 6 auf.
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Die Schaltkontakte bestehen aus zwei Ablenkkontaktstreifen 7, die
parallel zueinander beiderseits des Lagerzapfens 4 in Längsrichtung im Gehäuseunterteil
l angeordnet sind. Sie liegen unter Federspannung an Gegenkontakten 8 an. Sowohl
die Ablenkkontaktstreifen 7 als auch die Gegenkontakte 8 werden von Anschlußklemmen
9 getragen, die paarweise an den beiden Enden des Schalters im Gehäuseunterteil
1 angeordnet sind.
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Der Nockenkörper 5 ist an seinem Umfang mit Nocken 10 versehen, welche
beim Verschwenken des Betätigungshebels 6 und damit des Nockenkörpers 5 in die beiden
Endlagen die Ablenkkontaktstreifen 7 von den Gegenkontakten 8 abheben. Die beiden
Endlagen des Betätigungshebels 6 stellen also die Null-Stellungen des Schalters
dar, während in der Mittellage der Verbraucher eingeschaltet ist. In F i g. 2 ist
diese Einschaltstellung gezeichnet. Zur Verrastung des Schalters in den Schaltstellungen
ist eine unter der Einwirkung einer Druckfeder 11 stehende Kugel 12 vorgesehen (F
i g.1), die mit entsprechenden Rastvertiefungen im Gehäuseunterteil l zusammenwirkt.
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Die Stromzuführung für die Kontrollampe 3 erfolgt mit Hilfe von zwei
Kontaktstreifen 13 und 14, welche mit zwei sich schräg gegenüberliegenden Anschlußklemmen
9 in Verbindung stehen. Beide Kontaktstreifen 1.3 und 14 sind durch Durchbrüche
15 am Fuß des Lagerzapfens 4 in das Innere der Fassung geführt (F i g. 3). Der Kontaktstreifen
13 endet dabei in der Mitte der Fassung und liegt bei eingeschraubter Kontrollampe
3 an deren Mittelkontakt an, während der Kontaktstreifen 14 im Innern der Fassung
hochgebogen ist und die Verbindung mit dem Randkontakt der Kontrollampe 3 herstellt.
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Beim Anschließen der Netzzuleitung und der zum Verbraucher führenden
Leitung an jeweils ein Anschlußklemmenpaar steht daher die Kontrollampe 3 bei ausgeschaltetem
Schalter einseitig immer mit einem Polkontakt in Verbindung. Die andere Seite der
Kontrollampe wird nur in der Einschaltstellung an den anderen Polkontakt und damit
in Anspannung gelegt. Die Funktion der Kontrollampe ist also unabhängig davon, an
welche Seite die Netzzuleitung angeschaltet wird.
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Der mehrstufige Schnurschalter nach den F i g. 4 und 5 besitzt ebenfalls
ein längsgeteiltes Gehäuse mit einem Gehäuseunterteil 1 und einem nicht gezeigten
Gehäuseoberteil. Wie im Falle des einstufigen Schnurschalters nach den F i g.1 bis
3 ist auch hier ein Lagerzapfen 4 vorgesehen, der gleichzeitig die Fassung für die
Kontrollampe 3 bildet.
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Die Schaltkontakte bestehen wiederum aus in Längsrichtung im Gehäuseunterteil
1 angeordneten Ablenkkontaktstreifen 16. Auf jeder Seite des Lagerzapfens 4 sind
je zwei solcher Ablenkkontaktstreifen angebracht, die jeweils mit einer gemeinsamen
Anschlußklemme 17 verbunden sind. Diese beiden Anschlußklemmen stellen die beiden
Polkontakte P1 bzw. P2 des Schalters dar, an die die Netzzuleitung angeschlossen
wird. Die Ablenkkontaktstreifen 16 arbeiten mit Gegenkontakten 18 zusammen, die
mit drei weiteren Anchlußklemmen 17 für den Verbraucher in Verbindung stehen.
üblicherweise sind diese drei Anschlußklemmen zur Erleichterung der Montage mit
den Ziffern 1 bis 3 gekennzeichnet. Im einzelnen wirken die beiden äußeren Ablenkkontaktstreifen
16 mit Gegenkontakten 18 zusammen, die mit den beiden äußeren Anschlußklemmen für
den Verbraucher (1 und 3) in Verbindung stehen, während die den beiden inneren Ablenkkontaktstreifen
16 zugeordneten Gegenkontakte gemeinsam mit der mittleren Anschlußklemme 17 für
den Verbraucher (2) verbunden sind.
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Die Ablenkkontaktstreifen 16 werden durch axiale Nocken eines auf
dem Lagerzapfen 4 drehbar angeordneten Nockenkörpers 19 entsprechend den einzelnen
Schaltstufen an die Gegenkontakte 18 angelegt. Beispielsweise stehen in der gezeichneten
Schaltstellung 11 der Polkontakt P1 mit der Verbraucherklemme 1 und der Polkontakt
P2 mit der Verbraucherklemme 3 in Verbindung, während die beiden inneren Schaltkontakte
geöffnet sind. Die einzelnen Schaltstufen werden wiederum mit Hilfe eines seitlich
aus dem Gehäuse herausgeführten Betätigungshebels 20 eingestellt, der den
Nockenkörper 19 dreht. In den beiden Endlagen des Betätigungshebels 20 sind
Null-Stellungen des Schalters vorgesehen.
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Die Stromzuführung für die Kontrollampe 3 erfolgt in gleicher Weise
wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den F i g. 1 bis 3 über zwei Kontaktstreifen
21 und 22; der Kontaktstreifen 22 ist dabei mit dem Polkontakt P2 verbunden, liegt
also dauernd an Spannung, während der Kontaktstreifen 21 an die Verbraucherklemme
1 angeschaltet ist, die in den Schaltstellungen 1, 1I und 111 mit dem anderen
Polkontakt P1 verbunden und in den Null-Stellungen stromlos ist. Zur Verrastung
des Schalters kann auch bei diesem Ausführungsbeispiel eine Rastanordnung wie bei
dem Ausführungsbeispiel nach den F i g. 1 bis 3 vorgesehen sein.