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Vorrichtung zur schälenden Gewinnung von Kohle Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zur schälenden Gewinnung von Kohle in Langfrontbau in halbsteiler
bis steiler Lagerung, vorzugsweise im Schrägbau, mit Gewinnungsgeräten, die entlang
dem Liegenden und dem Hangenden am Stoß vorbeibewegt werden und an Schienen geführt
sind, die sich an Ausbauteilen abstützen.
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Es ist bekannt, einen Hobelkörper an einer über dem Förderprofil angeordneten
Rückführung für die Hobelkette mittels eines Führungsarmes abzustützen, um ein Klettern
oder ein Herausdrehen des Hobels aus seiner Arbeitsrichtung zu verhindern.
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Ferner ist schon ein hobelartiges Gerät bekanntgeworden, das mittels
eines Gelenkbolzens mit einem Führungsbalken verbunden ist, der auf dem Ausbau gleitend
an dem Stoß entlanggezogen wird. In steiler Lagerung arbeitet der Hobel entlang
dem Hangenden des Flözes, damit die gelöste Kohle in den Förderer abwärts rollen
kann, der innerhalb des Ausbauschlauches verlegt bzw. aufgehängt ist. Ein Abgleiten
des Hobels zum Liegenden wird durch einen plattenförinigen Ansatz des Führungsbalkens
vermieden, der den nicht fest am Hangenden anliegenden Ausbau hintergreift.
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Beim Einsatz dieser bekannten Hobelgeräte besteht die Gefahr, daß
bei der z. B. im Schrägbau üblichen Stellung des Stoßes Betriebsstörungen und Unfälle
dadurch entstehen können, daß die aus den oberen Flözpartien selbsttätig hereinbrechende
Kohle in das Fahrfeld oder über den zwischen der ersten Stempelreihe und der Gewinnungsmaschine
liegenden Förderer hinausfällt. Diese überhängende Kohle bildet eine ständige Gefahr,
der man bisher nur durch Einbringen eines entsprechenden Verzuges begegnete. Ein
solcher Verzug beeinträchtigt aber die Gewinnungsarbeiten und die übersichtlichkeit
über den Gewinnungsbetrieb.
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Die Erfindung sieht unter Vermeidung dieser Nachteile eine Verbesserung
durch zwei übereinander angeordnete, den Kohlenstoß am Hangenden und am Liegenden
angreifende, an verschiedenen Trums eines endlosen Zugmittels angeschlagene Hobel
vor, die durch Verziehen des oberen Hobels zum Kohlenstoß hin gegeneinander so versetzt
geführt sind, daß der Stoßverlauf im Querschnitt annähernd senkrecht ist. Auf diese
Weise wird erreicht, daß wenigstens die oberen Stoßpartien etwa senkrecht abfallen.
Diese Flözpartien könnten aber auch noch etwas schräger gestellt werden, um ein
Auslaufen des Flözes in noch wirksamerer Weise zu verhindern und zugleich zu erreichen,
daß alle Kohlenstücke aus den oberen Flözpartien sich auf der Stoßfläche rollend
bis zum Liegenden abwärts bewegen. Damit wird in wirksamer Weise verhindert, daß
diese Kohlenstücke eine zu große Geschwindigkeit erreichen. Ein Abspringen ist dänn
praktisch nicht mehr zu befürchten.
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In Weiterbildung der Erfindung kann dabei vorgesehen sein, daß die
Führungsschienen des Hobels am Hangenden an längeren und die des Hobels am Liegenden
an kürzeren Kappen eines Ausbaugestelles angeordnet sind.
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Ferner kann es sich nach einem weiteren Merkmal der Erfindung als
zweckmäßig erweisen, daß der am Liegenden angeordnete Hobel in üblicher Weise im
rechten Winkel und der am Hangenden angeordnete Hobel iin spitzen Winkel zur Abbaurichtung
am Kohlenstoß angreift.
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Es ist ferner ein Verfahren zum Abbau von Kohle bekannt, das durch
den Einsatz von zwei getrennten Hobelwerkzeugen gekennzeichnet ist, von welchen
das eine entlang dem Liegenden und das andere entlang dem Hangenden geführt ist.
Dieser in der Praxis ohne Bedeutung gebliebene Hobel sollte durch zwei Raupenfahrwerke
betätigt werden, die sich gleichermaßen gegen das Liegende und Hangende abstützen
und die in jede Bewegungsrichtung schwenkbare Hobelköpfe entlang dem Liegenden und
dem Hangenden bewegen. Dabei kann unterstellt werden, daß die mittlere Kohlenpartie
nach der Herstellung des Schrams am Liegenden und am Hangenden selbsttätig abbricht.
Dieses bekannte Verfahren bezieht sich eindeutig auf die flache Lagerung, zumal
da zur Zeit dieser Vorveröffentlichung an eine hobelnde Kohlegewinnung in steiler
Lagerung noch nicht gedacht werden konnte.
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Nach einem weiteren bekannten Vorschlag bewegen sich zwei Hobel in
verschiedenen Ebenen nahe dem Liegenden. Die Aufgabenstellung, die dieser Erfindung
zugrunde liegt, unterscheidet sich grundlegend von derjenigen nach der Erfindung,
so daß
auch die Lösungsmerkmale dieser Druckschrift nicht entnommen
werden können. Die übereinander angeordneten Hobel sind quer zum Streb gegeneinander
versetzt.
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Schließlich ist eine Anordnung mit kufenförmigen Führungsbalken und
einem Spreizhobel bekanntgeworden, der mit einer Gleitkufe an der vorderen Stempelreihe
entlanggleitet.
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Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe, das Herausbrechen von Kohlebrocken
aus dem nahe dem Hangenden liegenden Flözstreifen insbesondere im Schrägbau zu verhindern,
ist durch keine der Entgegenhaltungen einzeln oder in Kombination nahegelegt. In
keinem Fall ergibt sich ein im Querschnitt annähernd senkrechter Stoßverlauf,
sondern höchstens ein im Querschnitt stufenförmiger Stoßverlauf, bei dem aber die
Gefahren, deren Beseitigung sich die Erfindung zur Aufgabe gemacht hat, noch immer
latent vorhanden sind.
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In der Zeichnung ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur schälenden
Gewinnung von Kohle in Langfrontbau in halbsteiler bis steiler Lagerung, vorzugsweise
im Schrägbau an Hand einer einen Schnitt durch einen Streb im Schrägbau senkrecht
zum Verlauf des Stoßes darstellenden Abbildung beispielsweise veranschaulicht. Dabei
besteht die Vorrichtung aus Gewinnungsgeräten, die entlang dem Liegenden und dem
Hangenden am Stoß vorbeibewegt werden und an Schienen geführt sind, die sich an
Ausbauteilen abstützen.
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Im einzelnen sind zwei Hobel 1 und 2 übereinander angeordnet,
die den Kohlenstoß am Hangenden und am Liegenden angreifen sowie an verschiedenen
Trums eines endlosen Zugmittels angeschlagen sind. Die Hobel 1, 2 sind durch
Vorziehen des oberen Hobels 2 zum Kohlenstoß 7 hin gegeneinander so versetzt
geführt, daß der Stoßverlauf im Querschnitt annähernd senkrecht ist. Dabei umgreifen
die Hobel die Führungsschienen 5 bzw. 6 mit entsprechend geformten
Ausnehmungen 3 bzw. 4.
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Die Führungsschienen 5, 6 des Hobels 2 am Hangenden sind an
längeren und die des Hobels 1 am Liegenden an kürzeren Kappen 11 bzw.
13 eines aus den Stempeln 8 und 9 und der Liegendkappe
11 bestehenden Ausbaugestelles angeordnet. Der am Liegenden angeordnete Hobel
1 greift in üblicher Weise im rechten Winkel und der am Hangenden angeordnete
Hobel 2 im spitzen Winkel zur Abbaurichtung am Kohlenstoß 7 an.
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Die Hobel 1 und 2 sind an ihrer dem Kohlenstoß abgekehrten
Seite mit Auslegem 14 bzw. 15 versehen, an deren freien Enden kufenförmige
Gleitschienen 16 bzw. 17 angeordnet sind. Dabei stützt sich der untere
Hobel 1 über den Ausleger 14 und die Gleitkufe 16 an dem Stempel
9 ab, während die Kufe 17
des oberen Hobels 2 sich gegen die Unterseite
der Kappen 13 anlegt. Neben einer besseren Führung wird durch diese zusätzliche
Abstützung eine geringere Beanspruchung der Führungsschienen 5 bzw.
6
erreicht, da die Länge des Auslegers 15 zweckmäßig der Breite des
Hobels zwischen Führungsschiene 5
und 6 und Kohlenstoß 7 gewählt
ist, so daß das durch den Anpreßdruck, die Hobelbewegung usw. entstehende Moment
nicht von den Führungsschienen 5
bzw. 6 aufgenommen wird. Die kufenförmigen
Gleitschienen 16 bzw. 17 sind mindestens so lang wie der doppelte
Abstand von zwei Ausbaurahmen in Längsrichtung des Strebs.
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Es ist ersichtlich, daß im Gegensatz zu der beim Schrägbau üblichen
Stoßstellung, wie sie durch die gestrichelte Linie 18 angedeutet ist, vermieden
wird, daß die Oberkohle, die bei normaler Stoßstellung in dem vom Kohlenstoß
7, der gestrichelten Linie 18
und dem Hangenden gebildeten Dreieck
anstehen würde, der Einwirkung der Schwerkraft ausgesetzt ist, ohne von der Unterkohle
unterstützt zu sein.
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Die Hobel 1 und 2 werden zweckmäßig in die beiden Trume einer
nicht dargestellten endlosen Hobelkette eingeschaltet, so daß sich beide Hobel gegenläuft
beweRen.