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Polsterbeziehpresse Die Erfindung bezieht sich auf eine bekannte Polsterbeziehpresse
mit einem Säulenständer, an dessen oberem Ende ein waagerechter Ausleger vorgesehen
ist, der an seinem freien Ende eine hydraulisch oder pneumatisch betätigte Preßvorrichtung
trägt, welche auf das in umgestülpter Lage auf dem Tisch befindliche Polsterteil
nach Zwischenlegen des Polsterstoffes zur Einwirkung kommt.
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Die Rahmen von Polstermöbeln werden in der Weise mit Polstern versehen,
daß man auf einen Tisch zunächst den Polsterstoff und darüber den Rahmen, z. B.
eine Liege, und zwar beide in umgstülpter Lage, auflegt, wobei der Rahmen mit der
nötigen Federung versehen ist. Der Rahmen wird dann durch die Preßvorrichtung auf
den Tisch gedrückt, so daß die Federung unter Vorspannung gesetzt wird, und der
Polsterstoff wird dann mit dem Rahmen z. B. durch Nageln verbunden.
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Diese Anordnung hat verschiedene Nachteile. Zunächst ist der Tisch
mit dem Säulengestell fest verbunden, bildet also mit der Gesamtvorrichtung eine
unlösbare Einheit, so daß der gesamte Arbeitsgang auf dieser Vorrichtung vorgenommen
werden muß, deren Leistungsfähigkeit dadurch beschränkt wird. Zum andern weist diese
bekannte Anordnung einen eng begrenzten Hub auf, so daß nur gleichartige Polsterteile
bearbeitet werden können. Sollen mit einer solchen Vorrichtung verschiedenartige
Polsterteile bearbeitet werden, so wäre es entweder erfoderlich, den Hub zu vergrößern,
wodurch die Vorrichtung schwerer und kostspieliger würde, sich auch schwieriger
bedienen lassen würde, oder aber die Größenunterschiede der Möbelteile ausgleichende
Zwischenstücke vorzusehen, die ausgewechselt werden müßten.
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Durch die Erfindung sollen diese Nachteile durch eine besonders einfache
Vorrichtung behoben werden. Die Erfindung geht von der Polsterbeziehpresse der eingangs
genannten Art aus und ist gekennzeichnet durch eine den Fußteil des Säulenständers
überbrückende Auflauframpe mit Seitenführungen, auf die der mit Rollen ausgestattete
Tisch auffahrbar und feststellbar ist, während die Preßvorrichtung über einen am
Ausleger des Säulenständers gelagerten Zahnstangenantrieb höheneinstellbar ist,
sowie durch eine am freien, vorderen vor der Auflauframpe liegenden Ende des Fußteils
angeordnete Bedienungsvorrichtung für die Preßvorrichtung.
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Der Hauptvorteil der erfindungsgemäßen Anordnung liegt darin, daß
der Tisch von der Vorrichtung getrennt und fahrbar ausgebildet wird. Man kann dann
außerhalb der Presse den Bezugsstoff und das Polstermaterial sowie das Gestell auf
den Tisch in umgestülpter Lage geben, den Tisch in .die Presse einfahren, die Presse
auf die dem Möbelstück entsprechende Höhe durch den Zahnstangentrieb einstellen,
über die Bedienungsvorrichtung am vorderen, freien Ende des Fußteiles die Preßeinrichtung
betätigen, in der gepreßten Stellung den Rahmen des Möbelstückes gegenüber dem Tisch
vorspannen, die Preßeinrichtung wieder in die Ausgangsstellung zurückfahren und
den Tisch aus der Presse herausfahren, so daß an einem dritten Arbeitsplatz und
außerhalb der erfindungsgemäßen Preßvorrichtung das Befestigen des Polsterbezuges
erfolgen und das Gestell vom Tisch gelöst werden kann, worauf das fertige Möbelteil
abgehoben wird.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung erlaubt ges deshalb, die Leistung
der Presse durch die einfache An-. ordnung der Auflauframpe etwa auf den dreifachen
Wert zu erhöhen, während die Einstellbarkeit der Preßvorrichtung die Bearbeitung
von Möbelteilen verschiedenster Art gestattet.
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Um eine noch größere Einstellbarkeit auf verschiedene Polstermöbel
zu erreichen, soll auch der Ausleger über den Säulenständer höhenverstellbar sein.
Schließlich hat es sich als zweckmäßig erwiesen, in an sich bekannter Weise das
Druckmittel lediglich in Preßrichtung wirken zu lassen und die Preßvorrichtnng durch
eine Rückholfeder in die Ruhestellung zu führen.
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Die Erfindung sei an Hand eines Beispieles erläutert, das in der Zeichnung
wiedergegeben ist. Hierbei zeigt A b b. 1 eine Seiten- und A b b. 2 eine Vorderansicht
einer erfindungsgemäßen Presse.
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Das Gestell besteht aus einem Fußteils mit zwei von vorn nach hinten
reichenden ,U-Profilen 6, an die zwei weitere @U-Profile7 senkrecht angeschlossen
sind, so daß die Presse an beliebigem Ort aufgestellt werden
kann.
Zwischen den U-Profilen 6 geht die Kraftmittelleitung 8 für die Preßvorrichtung
hindurch, wobei sich an der Vorderseite der U-Profile 6 der Fußhebel 9 zur Betätigung
der Kraftleitung und zur Steuerung der Preßvorrichtung befindet. Zwischen den U-Profilen
ist an deren hinterem Ende ein senkrechter Säulenständer 10 angeschlossen,
der an seinem oberen Ende einen entsprechend bemessenen Ausleger 11 trägt.
Beide Teile sind aus U-Profilen kastenförmig zusammengeshweißt und tragen in ihrem
Inneren die Kraftleitung, im vorliegenden Beispiel eine Druckluftleitung. Am vorderen
Ende 12 des Auslegers 11 ist eine Zahnstange 13 eines Zahnstangentriebes
13 bis 16 gelagert, die über ein Armkreuz 14, eine Welle 15 und ein nicht dargestelltes
Ritzel in der Höhe verstellt werden kann. Das Lager für die Zahnstange ist geteilt,
und die Teile sind über eine Spannvorrichtung mit Handrad 16 verspannbar. Die Höheneinstellung
der Zahnstange kann an einem Maßstab 17 abgelesen werden, der an der Zahnstange
selbst angbracht ist. Die Zahnstange weist an ihrem unteren Ende eine Druckluftpreßvorrichtung
18, 19, 20, 21 auf, deren Zylinder 18 im Beispiel mit einem doppeltwirkenden Kolben
19 ausgestattet ist, welcher über eine Kolbenstange 20 auf eine Preßplatte
21 einwirkt. Der Kolben kann aber auch einseitig in Preßrichtung von Preßluft beaufschlagt
werden und durch eine z. B. im Zylinder untergebrachte Rückholfeder in die Ausgangsstellung
zurückgeführt werden, wodurch sich die pneumatisch arbeitende Preßvorrichtung vereinfacht.
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Da die erfindungsgemäße Presse wesentlich leichter ist als die bisher
bekannten und deshalb ohne Schwierigkeiten bewegt werden kann, ist weiter nach der
Erfindung vorgesehen, daß der Tisch nicht - wie bisher - mit dem Gestell fest verbunden
ist, sondern zur Ausnutzung dieses Vorteils des geringen Gewichtes vom Gestell getrennt
ist. Aus diesem Grunde ist - wie bereits bemerkt - das Gestell mit einem einfachen
Unterteil versehen. Wenn aber der Tisch von dem Gestell getrennt sein soll, so muß
er fahrbar ausgebildet werden und unter den Preßstempel gebracht werden.
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Zu diesem Zweck ist das Fußteil 5 von einer Auf-und Ablauframpe 22,
23 überbrückt, deren mittleres Teil 22 im vorliegenden Beispiel zwei seitliche Auf-bzw.
Abfahrschrägen 23 hat. Alle drei Teile sind mit Seitenführungen 24 versehen,
die ein seitliches Abrutschen des Tisches ausschließen.
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Der Tisch 25, 26 besteht aus einer Tischplatte und aus einem einfachen
Rohrgestell mit vier Beinen, von denen zwei Beine 25 und 26 einer Schmalseite mit
lediglich um ihre Radachse drehbaren Rollen 27 ausgestattet sind, während die beiden
anderen Beine unmittelbar auf der Erde ruhen.