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Schraubenfederreißverschluß, dessen Schraubenfedern mit einer Füllseele
versehen sind Die Erfindung bezieht sich auf einen Schraubenfederreißverschluß,
in dessen Gliederreihen ein Längsstrang bzw. eine Füllseele geführt ist.
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Es ist bekannt, die einzelnen Windungen von mit einer Füllseele versehenen
Schraubenfedern aus einem Kunststoffaden zur Verwendung als Verschlußgliederreihe
mit Kuppelflächen zu versehen, die durch Ouerschnittsverformungen den Faden im zugekehrten
Windungsscheitel beidseitig in Längsrichtung des Verschlusses verbreitern, so daß
die Kuppelflächen der einen Verschlußhälfte durch entsprechende Quernachgiebigkeit
der Füllseele durch die Schieberbewegung kuppelnd hinter die Kuppelflächen der anderen
Verschlußhälfte fassen und damit den Eingriff herstellen können. Es ist aber verständlich,
daß selbst bei ausgekehlter Ausbildung der Kuppelflächen kein Kuppeleingriff erreicht
werden kann, wie er bei metallischen Gliederreißverschlüssen vorliegt, bei denen
die einzelnen Glieder in Längsrichtung des Verschlusses auf einer Seite mit einer
Erhöhung und auf der anderen Seite mit einer entsprechenden Auskehlung versehen
sind, so daß bei gegenseitigem Eingriff der Gliederreihen selbst bei starken Biegungen
des Verschlusses ein Öffnen nicht eintreten kann, da die Kuppelflächen gleichsam
Kugelgelenke bilden.
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Es ist aber auch bekannt, Reißverschlußhälften mit Gliederreihen in
Form von Schraubenfedern im Bereich der zugekehrten Windungsscheitel mit in Verschlußlängsrichtung
liegenden Kupplungsvorsprüngen auf der einen Windungsseite und mit entsprechenden
Auskehlungen auf der anderen Windungsseite zu versehen, so daß ein Kuppeleingriff
wie bei bekannten Gliederverschlüssen erreichbar ist. Wenn aber solche Verschlußhälften
in einen Schieber einlaufen, kann ein überkuppeln durch eine Gegeneinanderbewegung
der beiden Gliederreihen über den üblichen Kuppeleingriff hinaus erfolgen, was durch
den freien Innenraum der Schraubenfedergliederreihen möglich ist, so daß damit der
gewollte Kuppeleingriff nicht mehr vorliegt.
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Um einerseits gegenüber den bekannten erstgenannten Schraubenfederverschlüssen
mit Füllseele einen verbesserten Kuppeleingriff zu erreichen und um andererseits
bei Schraubenfederverschlüssen der letzterwähnten Art ein Überkuppeln zu vermeiden,
kennzeichnet sich die Erfindung durch die Kombination folgender an sich bekannter
Merkmale, nämlich daß die Kuppelflächen annähernd auf der Symmetrielinie der gekuppelten
Gliederreihen angeordnet sind und daß der Querschnitt des Schraubenfeder-@drahtes
annähernd in Richtung der Symmetrielinie der gekuppelten Gliederreihen identische
Erhöhungen und Vertiefungen aufweist und daß die Windungsquerschnitte der einzelnen
Schraubenfedern jeweils von einer als Anschlag für die Gegenwindung dienenden und
ein Überkuppeln verhindernden Füllseele ausgefüllt sind.
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Durch diese Kombination wird die Füllseele gegenüber den bekannten
Verschlüssen nicht mehr für die Aufrechterhaltung der Kuppelflächenanlage nachgiebig
deformiert, sondern dient als Begrenzungsanschlag für die Windungen der beiden Verschlußhälften,
so daß damit beim Einlauf der Verschlußhälften in einen Schieber ein überkuppeln
nicht mehr eintreten kann und ein an sich bekannter Kuppeleingriff zwangsmäßig erfolgen
muß. Durch die andererseits bekannte Anordnung der Kuppelflächen, die aus Erhöhungen
und Vertiefungen auf den in Längsrichtung des Verschlusses auf den beiden Windungsseiten
bestehen, kann der Verschluß beliebig stark gekrümmt werden, ohne daß ein Öffnen
des Verschlusses eintritt. Die Füllseele muß naturgemäß entsprechend biegsam sein
und kann in Querrichtung auch geringfügig etwas elastisch nachgeben, jedoch immer
nur so weit, daß der Eingriff der Kuppelflächen innerhalb des Schiebers in jedem
Fall erfolgen muß. Die Füllseele kann aus einer Textilkordel od. dgl. bestehen,
wobei aber die Quernachgiebigkeit nicht größer sein darf als die auf die Windungen
bezogene radiale Ausdehnung der Erhöhungen und Vertiefungen beträgt. Der zur Herstellung
der Schraubenfeder dienende Kunststoffaden kann runden oder auch beliebigen anderen
Querschnitt aufweisen.
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In der Zeichnung sind zur näheren Erläuterung der Erfindung Ausführungsbeispiele
des Schraubenfederverschlusses nach der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt F
i g. 1 eine Seitenansicht einer Verschlußgliederreihe mit Füllseele mit teilweisem
Schnitt durch einzelne Windungen,
F i g. 2 einen Querschnitt durch
den Kupplungsbereich einer Schraubenfederwindungbei einer abgeänderten Ausführung,
F i g. 3 eine Teilaufsicht auf einen durch einen Schieber zu kuppelnden Reißverschluß
mit Schnitt durch die einzelnen Schraubenfederwindungen, F i g. 4 einen vergrößerten
Querschnitt durch den Kupplungsbereich einer Schraubenfederwindung nach Fig.3. F
i g. 5 einen Querschnitt durch eine Kuppelgliederreihe in stark vergrößerter Darstellung.
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Entsprechend Fi g. 1 wird aus einem Kunststofffaden eine Schraubenfeder
1, vorteilhaft abgeflachter Querschnittsform, gewickelt und mit einer Füllseele
2, beispielsweise aus einer Textilkordel, versehen, auf die die Schraubenfeder l
stramm aufgewickelt ist, so daß durch die Füllseele verhindert wird, daß sich die
Schraubenfederwindungen in ihrem Abstand verändern. Es ist dabei auch möglich, bei
strammem Aufwickeln der Schraubenfeder, daß die Füllseele sich zwischen den einzelnen
Windungen etwas elastisch nach außen auswölbt. Der Schraubenfederfaden wird vor
dem Wickeln der Schraubenfeder, gegebenenfalls auch nach dem Wickeln auf der Kuppelseite,
bezogen auf die Längsrichtung der Gliederreihe, so deformiert, daß auf der einen
Seite Vorsprünge 3 und auf der gegenüberliegenden Seite entsprechende Auskehlungen
bzw. Pfannen 4 entstehen, die z. B. eine Form besitzen, wie diese bei Gliederreißverschlüssen
üblich ist. Im Bereich der Kuppelflächen kann auch der Faden selbst so deformiert
werden, wie aus F i g. 2 ersichtlich ist, d. h. der Faden wird in Längsrichtung
der Gliederreihe verbreitert und gleichzeitig durch entsprechende Prägewerkzeuge
mit den Vorsprüngen 3 und den Auskehlungen bzw. Pfannen 4 versehen. Diese letztere
Ausführung hat den Vorteil, daß die Abstände zwischen den einzelnen Schraubenfederwindungen
entsprechend der Abflachung des Fadens im Kuppelbereich größer gewählt werden können,
so daß dadurch der Verbrauch an Fadenmaterial geringer wird.
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Bei der Ausführung nach F i g. 3 besitzt der Kunststoffaden zum Wickeln
der beiden Schraubenfederreihen 1 ein abgeflachtes Profil, und zwar soll dieses
Profil vorteilhaft senkrecht mit dem größeren Durchmesser auf der Füllseele 2 stehen,
so daß dadurch für das Prägen der Vorsprünge 3 und der Pfannen 4 eine größere Fläche
zur Verfügung steht. In allen Fällen müssen die Vorsprünge 3 und die Pfannen 4 in
bezug auf den Querschnitt im Kuppelbereich symmetrisch liegen, so daß beim Kuppeln
zweier Verschlußgliederreihen ein eindeutiger Eingriff erfolgt.
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Die mit der Füllseele 2 versehenen Schraubenfedern 1 werden in üblicher
Weise, z. B. durch Vernähen, einseitig oder auch symmetrisch, z. B. durch Anweben,
mit einem Tragband 5 verbunden, und dann werden aus beliebig langen Verschlußgliederreihen
entsprechende Längen, wie sie für einen Reißverschluß benötigt werden, abgetrennt.
Zwei solche Verschlußhälften werden mit einem Schieber versehen, der in F i g. 3
gestrichelt angedeutet ist, und durch Betätigung des Schiebers werden die Verschlußgliederreihen
gekuppelt, und zwar derart, daß im Bereich der Kuppelflächen der Windungsrücken
der einen Verschlußhälfte beim Kuppeln gegen die Füllseele zwischen zwei Windungen
der anderen Verschlußhälfte zur Anlage kommt, so daß dann ein symmetrischer Eingriff
der Vorsprünge der einen Verschlußhälfte in die Pfannen der anderen Verschlußhälfte
erfolgt. Die Füllseele der beiden Verschlußhälften bildet also einen Begrenzungsanschlag
beim Kuppeln der Verschlußgliederreihen durch die seitlichen Schieberflansche, die
gestrichelt in F i g. 3 angedeutet sind. Die beiden Füllseelen und die Schieberflansche
gewährleisten damit den einwandfreien Eingriff der Kuppelflächen ineinander, so
daß diese dann auf einer Mittellängslinie mittig zwischen den beiden Füllseelen
zwangsweise in Eingriff gelangen müssen.
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Wie schon erwähnt, können die Vorsprünge 3 und die Pfannen 4 so ausgebildet
werden, z. B. durch Prägen, wie es bei Gliederreißverschlüssen der Fall ist, d.
h. diese Vorsprünge und Pfannen können beispielsweise rechteckige Basisform, entsprechend
F i g. 5, aufweisen. Durch diese Ausführung der Kuppelflächen kann selbst bei starkem
Biegen des Verschlusses ein Aufbrechen nicht mehr eintreten.