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Vorrichtung an Tunnelöfen zur Zu- oder Abführung von Ofengasen Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung an Tunnelöfen zur Zu- oder Abführung von Ofengasen
aus den freien Räumen zwischen den Besätzen aufeinanderfolgender Ofenwagen, im wesentlichen
bestehend aus mittels Hebevorrichtungen durch Öffnungen in der Ofendecke in die
Zwischenräume benachbarter Besätze absenk- und aus diesen aushebbaren Absauge-oder
Einblaseleitungen nach Patent 1136 627.
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Nach jenem Patent waren die absenk- und aushebbaren Absauge- oder
Einblaseleitungen als gerade Rohre ausgebildet, die ebenso wie die schon zuvor bekannten
ein- und ausschwenkbaren Vorrichtungen dieser Art ein völliges Einwirken auf den
gesamten Zwischenraum benachbarter Besätze insbesondere sowohl in sehr breiten als
auch in sehr hohen Tunnelöfen nicht ermöglichen.
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Um nun in Tunnelöfen alle Partien des Ofenquerschnittes mit Sicherheit
zu erfassen, wird erfindungs-#emäß vorgeschlagen, daß die Absauge- oder Einblaseleitungen
aus kastenförmigen, über den ganzen Ofenquerschnitt reichenden Schiebern bestehen,
deren Innenraum über Öffnungen in den Schieberdecken mit dem Gassammelkanal und
nach Absenken der Schieber in den Ofenkanal über Öffnungen in den Schieberwänden
mit dem Ofenkanal in Verbindung stehen.
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Dadurch, daß die kastenförmigen Schieber den ganzen Ofenquerschnitt
erfassen, ergeben sich die besonderen Vorteile, daß eine vollkommene Absperrung
des Raumes zwischen den Besätzen erreicht wird, die die Voraussetzung für die Herstellung
eines definierten und steuerbaren Gaswechsels schafft.
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So kann zur Steuerung der Gasdurchtritte innerhalb jedes kastenförmigen
Schiebers ein zweiter Schieber angeordnet sein, der relativ zum kastenförmigen in
Höhenrichtung verschiebbar ist. Nach einem weiteren Merkmal sind die Öffnungen in
den Schieberwänden so versetzt zueinander angeordnet, daß durch Verschieben des
inneren Schiebers die Verteilung der Gasströmungen über den Ofenquerschnitt verändert
werden kann.
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Ein oder mehrere derartige, als Doppelschieber ausgebildete Schieber
können auch über- und/oder nebeneinander angeordnete Öffnungen, beispielsweise Schlitze,
aufweisen, die zur Steuerung des Gasdurchtrittes abgedeckt oder freigegeben werden.
Die den Ofenquerschnitt praktisch ganz überdeckenden Schieber sitzen in der unteren
Grenzstellung auf dem Plateau der Ofenwagen auf und sind in bekannter Weise in Öffnungen
des Ofengewölbes und gegebenenfalls auch in den Ofenseitenwandungen gasdicht geführt.
Sie können mittels Seilzügen einzeln, in Gruppen oder gemeinsam über eine Antriebswelle
gehoben oder gesenkt werden.
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Der Doppelschieber ist erfindungsgemäß außerdem so ausgebildet, daß
mittels nur eines Seiles die beiden Schieber gegeneinander bewegt werden können,
wobei der innere Schieber diesem gegenüber etwa die halbe Höhe aufweist, so daß
sich der innere Schieber innerhalb des äußeren Schiebers bis zu einem oberen Anschlag
und von da an gemeinsam mit dem äußeren Schieber bewegen läßt. Dadurch ist man in
der Lage, Gas entweder in der unteren oder der oberen Schieberhälfte und schließlich
auch unten und oben zugleich abzusaugen oder einzublasen. Man hat also außer der
Wahl von zwei Grenzstellungen weitere Variationsmöglichkeiten bei der Steuerung
des Gasdurchtrittes.
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Nach einem weiteren Merkmal ist der erfindungsgemäße Schieber als
Dreifachschieber ausgebildet. Hierdurch ist es möglich, bei ganz abgesenktem Schieber
eine vollkommene Absperrung benachbarter Ofenwagen zu erreichen, so daß in Stillstandszeiten
einzelne Ofenkammern entstehen, die im Bedarfsfalle eine Sonderbehandlung des Besatzes
durch Korrekturen und Regelungen der Temperatur und der Atmosphäre gestatten.
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Dieser Dreifachschieber enthält neben den beschriebenen beiden Schiebern
einen weiteren Schieber, der innerhalb des nächst größeren Schiebers geführt ist
und etwa die gleiche Höhe wie dieser besitzt. Der dritte Schieber ist z. B. mittels
eines Rohres oder einer Hohlspindel, durch die das Zugseil läuft, innerhalb der
kastenförmigen anderen Schieber in Höhenrichtung verschiebbar.
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nunmehr an Hand der Zeichnung näher beschrieben. Darin ist
in A b b. 1 ein Tunnelofen im Querschnitt mit dem erfindungsgemäßen kastenförmigen
Schieber, A b b. l. a eine Draufsicht auf die Schieberdecke mit den Öffnungen zum
Gassammelkanal, A b b. 2 der kastenfömige Schieber der A b b. 1 im Längsschnitt
mit einem in diesem in Höhenrichtung verschiebbaren zweiten Schieber, an dem das
Zugseil angreift, A b b. 3 bis 5 Beispiele für bevorzugte Anordnungen der Öffnungen
in den Schieberwänden und in A b b. 6 im Längsschnitt ein Dreifachschieber, bei
dem das Seil am Boden des mittleren Schiebers angreift und für die Verschiebung
des inneren Schiebers eine Spindel vorgesehen ist, dargestellt.
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Nach A b b. 1 ist in dem Tunnelofen 1 ein über den ganzen Querschnitt
reichender, kastenförmiger Schieber 2 mit einem in diesem verschiebbaren zweiten
Schieber 3 vorgesehen, der durch die . Öffnung 4 in der Ofendecke auf aneinandergrenzende
Böden zweier Ofenwagen 4a, 4b abgesenkt ist. An dem punktiert gezeichneten zweiten
Schieber 3 greift am Befestigungspunkt 5 (Ab b. 1 und 2) ein Seil 6 an, mit
dem der Schieber 3 innerhalb des kastenförmigen Schiebers 2 beliebig zwischen zwei
Grenzstellungen abgesenkt oder angehoben werden kann und dabei wahlweise die Öffnungen
7 in den Wänden des Schiebers 2 freigibt oder abdeckt. Zwecks Gasabdichtung sind
der äußere Schieber 2 und der innere Schieber 3 gegeneinander an den Randteilen
mit bekannten Mitteln, wie Bürsten, armiert. Es können auch außer den Gasabdichtungsmitteln
für den Schieber 2 in der Öffnung der Ofendecke noch solche Mittel für die Ofenseitenwände
vorgesehen sein.
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Außerdem sind die Seildurchführungsstellen am Schieber 2 und an dem
oberhalb des Tunnelofens aufgesetzten Sammelkanal 8 sowie die Stellen, an denen
dieser mit den Öffnungen in den Schieberdecken des Schiebers 2 verbunden ist, gasdicht
ausgebildet.
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In bekannter Weise wird das Seil 6 durch Seilscheiben oder einen Trommelantrieb
9 betätigt.
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Der Gasdurchtritt erfolgt über die Öffnungen 7 in den Schieberwänden
und durch die Öffnungen 10 in der Decke des Schiebers 2 zum oder vom Gassammelkanal
B.
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A b b. 3 zeigt eine Anordnung der Öffnungen in den Schieberwänden,
bei der sich der Gasdurchtritt mehr an der Wandseite des Schiebers 2 abspielt, während
in der Ausführung nach A b b. 4 der Gasdurchtritt mehr in der Wandmitte des Schiebers
2 erfolgt. Nach A b b. 5 sind die Öffnungen 7 in der Mitte der Schieberwand übereinander
angeordnet, so daß alle Gase nur durch den mittleren Teil der Wand des Schiebers
2 strömen.
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In den A b b. 3 bis 5 befindet sich der zweite Schieber 3 in seiner
unteren Grenzstellung, in der alle unteren Öffnungen bis zur Mitte abgedeckt sind.
Mittels des Seiles 6 läßt sich aber der Schieber 3 auch in andere Stellungen bringen,
so daß der Gasdurehtritt durch die Öffnungen 7 nach Bedarf gesteuert werden kann.
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Das Ausheben des Schiebers 2 erfolgt durch das am Schieber 3 angreifende
Seil 6, wobei zuerst der Schieber 3 nach oben bewegt und dann der Schieber 2 mitgenommen
wird. Der in A b b. 6 im Längsschnitt dargestellte Dreifachschieber besteht aus
dem Schieber 2, in dessen Innerem sich außer dem Schieber 3 ein weiterer Schieber
11 befindet, der relativ zum Schieber 3 in Höhenrichtung mittels einer Vorrichtung
12 verschiebbar ist. Zweckmäßigerweise ist diese Vorrichtung 12 als Rohr oder Hohlspindel
ausgebildet, durch die das Seil 6 führt. Die Vorrichtung 12 ist an dem Schieber
11 befestigt. Sämtliche Schieber sind an ihren den Ofenseitenwänden zugekehrten
Flächen gegeneinander durch an sich bekannte Bürsten od. dgl. abgedichtet. Das Zugseil
6 ist bei dieser Ausführungsform in dem Keilschloß 14 am Boden des Schiebers 3 befestigt.
In der gezeichneten Stellung oder wenn lediglich das Seil 6 betätigt wird, ist der
Schieber 11 außer Wirkung, und der Dreifachschieber erfüllt die Funktion des zuvor
beschriebenen Zweifachschiebers. Da in dieser Stellung der Schieber 11 auf dem Boden
des Schiebers 3 aufsitzt, wird beim Hochziehen des Schiebers 3 der Schieber 11 mit
der Vorrichtung 12 nach oben mitgenommen.
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Die Betätigung der Vorrichtung 12 erfolgt außerhalb des Gassammelkanals
8 durch hier nicht dargestellte bekannte Mittel. Hierbei wird der Schieber
11 relativ zum Schieber 3 verstellt.
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Befindet sich der Schieber 11 in seiner obersten Stellung, so werden
alle Öffnungen 7 in der Wand des Schiebers 2 abgedeckt. In diesem Fall bildet der
Schieber 2 eine über den ganzen Ofenquerschnitt reichende geschlossene Wand. Werden
zwei derartige, einen Besatz umschließende Schieber 2 verwendet, so entsteht eine
einzelne, völlig abgesperrte Ofenkammer, in der eine gesonderte Behandlung des darin
befindlichen Besatzes vorgenommen werden kann.
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Das Ausheben des als Dreifachschieber ausgebildeten Schiebers 2 erfolgt
auch hier durch das Seil 6, wobei zuerst der Schieber 11 durch den Schieber 3, und
nachdem der Schieber 11 an die Decke des Schiebers 2 anstößt, dann der Schieber
2 mitgenommen wird.