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Scharnierausbildung, insbesondere für Etuirahmen Gegenstand der Erfindung
ist eine Scharnierausbildung, insbesondere für einen Etuirahmen, bei dem die miteinander
gelenkig zu verbindenden Scharnierrahmenteile mindestens im Bereich des Scharniers
gleich ausgebildet sind und dessen Scharnierrahmenteile wechselseitig ineinandergreifende,
mit dem Scharnierrahmenteil einstückig ausgebildete Ösen aufweisen, durch die ein
die beiden Scharnierrahmenteile verbindender Scharnierstift hindurchgeführt ist.
Scharnierausbildungen für Schachteln oder Etuis sind bekannt, und es gibt eine ganze
Reihe verschiedener Ausführungsformen.
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Die bekannten Scharniere bilden entweder ein getrenntes Bauteil und
werden mit den beiden mittels eines Scharniers zu bewegenden Teilen verbunden, oder
sie werden gleichzeitig mit den Boden- und Deckelteilen einstückig ausgebildet,
wobei diese Teile verschieden geformt sind.
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Die einstückige Ausbildung der Scharnier- und Boden- bzw. Deckelteile
durch Anformung hat den Nachteil, daß, insbesondere bei dünnen Materialstärken der
Teile, kostspielige Arbeitsgänge, vorzugsweise Rollen, erforderlich sind. Da die
Scharnierösen solcher Ausführungsformen aus einzelnen Scharnierlappen geformt sind,
die über den eigentlichen Steg der Scharnierrahmen herausragen, muß außerdem ein
großer Abfall beim Ausstanzen der Scharnierrahmen in Kauf genommen werden.
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Man kennt auch Scharnierausbildungen, die aus einseitigen Auswölbungen
der Wand des Bodenteils einer Schachtel bestehen. Diese Auswölbungen, die die Ösen
bilden, nehmen Zapfen, die sich am Oberteil der Schachtel befinden, auf.
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Es sind auch Scharniere bekannt, bei denen die Ösen zusammen mit dem
Etui aus einem Stück im Spritzgußverfahren gebildet sind und so an die Etuihälften
angeformt sind. Solche Scharniere bestehen aus verschiedenen Teilen, da sich an
die an einem Teil mittig angeordnete Öse, seitlich zwei Ösen des anderen Teiles
anschließen.
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Eine weitere bekannte Ausführungsform zeigt ein Scharnier, das aus
zwei, im Bereich des Scharniers ebenfalls verschieden ausgebildeten Teilen besteht.
Ein solches Scharnier hat zwei an der Seitenwand des Schachtel- oder Behälterbodens
angebrachte Ösen und zwei im Schachteldeckel angebrachte Zapfen. Neben den aus dem
nach außen aufgebogenen Teil der Seitenwand des Schachtelbodens gebildeten Ösen
ist an jeder Seite eine Höhlung vorgesehen. Diese Aussparung dient zur Aufnahme
von am Schachteldeckel angebrachten Zapfen.
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Bei allen diesen bekannten Ausbildungen stehen die Scharniere seitlich
hervor, was in verschiedener Hinsicht störend wirkt. Scharnierösen, die durch einen
aus dem Rahmen vorstehenden Lappen gebildet werden, sind gegen mechanische Beanspruchung
recht empfindlich. Für Etuischarniere, die einen begrenzten Öffnungswinkel haben
sollen, muß ein besonderer Anschlag vorgesehen werden, der den Öffnungswinkel begrenzt.
Darüber hinaus entstehen bei Verwendung zweier verschiedener Bauteile erhöhte Werkzeugkosten,
Kosten für die Kontrolle der hergestellten Teile, Kosten der Lagerhaltung u. dgl.
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Aufgabe der Erfindung ist, die obengenannten Nachteile zu vermeiden,
also eine Scharnierausbildung zu schaffen, die weder ein getrenntes Scharnier noch
besondere Arbeitsgänge für die Herstellung des Scharniers erfordert, gegen mechanische
Beanspruchung unempfindlicher ist, nicht über die Seitenteile des Etuis heraussteht
und einen begrenzten Öffnungswinkel aufweist, was mitunter, insbesondere bei Klappetuis,
sehr erwünscht ist.
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Die Erfindung besteht darin, daß als Ösen an beiden Scharnierrahmenteilen
an der Kante zwischen dem oberen Rahmensteg und dem seitlichen Rahmensteg nach außen
gerichtete Wölbungen vorgesehen sind und neben den Wölbungen Höhlungen, die durch
nach innen gewölbte Teile der Rahmenstege begrenzt sind, für die Aufnahme entsprechender
Wölbungen des zugeordneten Gegenscharnierrahmenteiles vorgesehen sind.
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Die von den Rahmenstegen allseitig begrenzten Ausnehmungen dienen
zur Aufnahme der im Gegenrahmen vorgesehenen Scharnierösen.
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Die Ausnehmungen in dem einen Rahmenteil können durch nach innen gewölbte
Abschnitte des Rahmenteiles begrenzt sein.
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An Hand der Zeichnung soll der Gegenstand der Erfindung näher erläutert
werden.
F i g. 1 zeigt eine Draufsicht auf die beweglich miteinander
verbundenen Scharnierrahmen, jedoch in unter 90° geöffnetem, nicht montiertem, sondern
auseinandergezogenem Zustand; F i g. 2 ist ein Schnitt nach Linie A -B der
F i g. 1 und zeigt die Ausbildung der beiden miteinander zu verbindenden Scharnierteile;
F i g. 3 zeigt die Scharnierteile nach Schnitt Linie C-D der F i g. 1, jedoch in
montiertem Zustand. Der im Ausführungsbeispiel quadratisch ausgebildete Scharnierrahmen
1 ist beispielsweise auf einen Gehäusedeckel eines Etuis für eine Uhr od. dgl. aufgesetzt
und arbeitet mit einem Gegenscharnierrahmen 2 zusammen, der auf der anderen Gehäusehälfte
des Etuis aufgebracht ist. Die Scharnierrahmen haben vorzugsweise U-förmigen Querschnitt,
derart, daß je eine Gehäusehälfte in den freien Querschnitt des U-Profils eingesetzt
werden kann. Die Scharnierösen bilden mit den Rahmenstegen einen ganzen Teil, d.
h., sie sind einstöckig ausgebildet. Dabei wird der obere Rahmensteg 3 dort, wo
er mit dem seitlichen Rahmensteg 4 zusammenstößt, nach oben zu mit einer
Wölbung 5 versehen, welche die eigentliche Scharnieröse bildet. An den beiden gelenkig
miteinander verbundenen Rahmen sind die Scharnierösen in gleicher Weise geformt.
Da die Scharnierösen in Form von Wölbungen 5 sowohl mit dem oberen Rahmensteg 3
als auch mit dem seitlichen Rahmensteg 4 des Scharnierrahmens einstöckig
zusammenhängen, sind sie gegen mechanische Beanspruchung weitgehend unempfindlich.
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Die Wölbungen 5, welche die Scharnierösen bilden, ragen in entsprechende
Höhlungen 6 des Gegenrahmens hinein, von denen jede durch einen nach innen
gewölbten Teil 8 der Rahmenstege 3, 4 gebildet wird. Die entsprechende
Wölbung 5 der Scharnieröse legt sich bei zusammengebautem Scharnier zusammen mit
dem Scharnierstift 7 in den durch den nach innen gewölbten Teil 8 geschaffenen freien
Raum. Der Vorteil dieser Ausbildung liegt darin, daß der Öffnungswinkel größer als
90° gehalten werden kann und ein bestimmter Öffnungswinkel, entsprechend der Innenwölbung
8 bzw. deren Krümmung, vorgesehen werden kann. Durch die Verformung der Rahmenstege
3 und 4 jedes Scharnierrahmens, entsprechend der Innenwölbung 8 gemäß F i g. 2,
wird eine sehr stabile Scharnierausführung erreicht, die keine Ausstanzungen aufweist.
Die Wölbungen 8 dienen dabei zur eindeutigen Fixierung der beiden Scharnierbänder
in montiertem Zustand nach F i g. 3 mit durchgestecktem Scharnierstift 7.
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Die beschriebene Scharnierausbildung hat den Vorteil, daß für die
Herstellung eines Etuis od. dgl. zwei gleiche Rahmenteile verwendet werden können,
wodurch gegenüber der Verwendung von zwei verschiedenen Rahmenteilen erhebliche
Kosten eingespart werden können. Das Scharnier kann bei der Herstellung des Scharnierrahmens
selbst in einem Arbeitsgang angefertigt werden. Die Scharnierverbindung ragt nicht
aus der Oberfläche des Etuis hervor, sondern liegt in einer Ebene mit derselben,
wodurch das Etui auch ein gefälliges Aussehen erhält. Der Öffnungswinkel kann, wenn
erwünscht, auf 90° begrenzt sein, oder er kann größer gehalten werden, es sind lediglich
entsprechende Ausbildungen der Wölbungen bzw. Ausnehmungen erforderlich.