DE1164449B - Vorrichtung zum Streuen von Strassen u. dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum Streuen von Strassen u. dgl.Info
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Description
- Vorrichtung zum Streuen von Straßen u. dgl. Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Streuen von Straßen u. dgl., welche auf einem Fahrzeug angeordnet ist und einen das Streugut enthaltenden Behälter, eine durch einen Motor angetriebene pneumatische Fördereinrichtung zum Ausblasen des Streugutes waagerecht nach hinten, eine verstellbare Verteileinrichtung für das ausgeblasene Streugut sowie eine Zuführvorrichtung für das Streugut vom Behälter zur Fördereinrichtung aufweist.
- Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art bleibt die Streugutmenge, die durch die Zuführvorrichtung der Fördervorrichtung je Zeiteinheit zugeführt wird, gleich, so daß bei zunehmender Geschwindigkeit des Fahrzeuges die Streugutdichte auf der Straße abnimmt. Bei dieser Vorrichtung wird die Streubreite in der Weise geregelt, daß das Streugut beimAusblasen in mehrere unter spitzen Winkeln zueinander verlaufende Teilströme aufgeteilt wird; dies hat zur Folge, daß das Streugut über die Straßenbreite nicht gleichmäßig verteilt wird, sondern Streifen ungestreut bleiben.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Vorrichtung so zu verbessern, daß diese Nachteile nicht mehr auftreten. Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung darin, daß die Zuführeinrichtung als Förderschnecke mit verstellbaren Schaufeln ausgebildet ist, die durch die Drehbewegung eines auf der Fahrbahn rollenden Rades angetrieben wird, und daß die Verteileinrichtung aus hinter der Austrittsöffnung der pneumatischen Fördereinrichtung waagerecht angeordneten, gemeinsam um eine zur Fahrbahn senkrechte Achse nach hinten schwenkbaren Ablenkschaufeln besteht.
- Es ist zwar eine Streuvorrichtung bekannt, bei der die zur Streugutzufuhr dienende Fördervorrichtung durch die Drehbewegung eines auf der Fahrbahn rollenden Rades angetrieben wird. Eine Änderung der in der Zeiteinheit abgegebenen Streugutmenge zwecks Anpassung an die Straßenbreite oder der Streudichte ist bei dieser Vorrichtung jedoch nicht möglich.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Schaufeln der Förderschnecke und die Ablenkschaufeln mittels eines gemeinsamen Betätigungsgestänges verstellt. Dies hat den Vorteil, daß auch während des Betriebes der Vorrichtung die Stellung der Ablenkschaufeln der vorhandenen Straßenbreite angepaßt werden kann. Werden gleichzeitig die Schaufeln der Förderschnecke so eingestellt, daß die geförderte Streugutmenge der Änderung der Streubreite angepaßt wird, so bleibt unabhängig von der Straßenbreite immer eine gleichbleibende Streudichte erhalten. Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Ansprüche 2, 3 und 5 bis B.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird an Hand der Zeichnung erläutert.
- Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung und F i g. 2 die Draufsicht auf die Vorrichtung nach F i g. 1, deren Oberteile entfernt sind.
- Die Vorrichtung ist auf einem als Anhänger ausgebildeten Fahrzeug 1 angeordnet, welches mit einer Anhängerdeichsel 2 ausgerüstet ist. Das Fahrzeug weist ein Gestell 3 auf, welches auf zwei Rädern 4 ruht. Auf dem Gestell 3 befindet sich ein schwenkbarer Kran 5 mit einer Handwinde 6 und einem Seil 7, an dessen Haken 8 ein das Streugut, z. B. Salz, enthaltender Behälter 9 hängt. Der Behälter 9 besteht aus biegsamem Material, z. B. Kunststoff, und ist mit einem Entleerungsstutzen 10 versehen, dessen Mündung in einen Trichter 11 hineinragt. Der Trichter 11 bildet einen Aufsatz auf einem rohrförmigen Gehäuse 12, in welchem eine Förderschnecke 13 angeordnet ist. Die Förderschnecke besteht aus einem im Gehäuse 12 drehbar gelagerten Rohr, das mit verstellbaren Schaufeln 14 versehen ist. Die Schaufeln 14 sind über nicht dargestellte Hebel mit einer im Rohr längsverschiebbar gelagerten Steuerstange 15 verbunden (F i g. 1), mit der die Schaufeln 14 verstellt werden können. Wenn sie in die Lage gestellt sind, in der die größte Streugutmenge gefördert wird, so bilden die sich folgenden Schaufeln ungefähr eine schraubenlinienförmige Schnecke. In der anderen Endstellung stehen die Schaufeln 14 ungefähr senkrecht zur Achse 16 des Rohres. In dieser Stellung fördern sie praktisch kein Streugut. Das rohrförmige Gehäuse 12 ist gleichachsig auf einer als Blasrohr ausgebildeten pneumatischen Fördereinrichtung 17 befestigt. Im Bereich des Schneckenendes 18 sind das Gehäuse 12 und die Fördereinrichtung 17 miteinander durch einen Stutzen 19 verbunden. Der Trichter 11 und das Gehäuse 12 bilden mit der Förderschnecke 13 die Zuführeinrichtung. Die Fördereinrichtung 17 ist an dem Druckstutzen 20 eines Gebläses 21 befestigt, welches mittels eines Antriebsmotors 22, vorzugsweise eines Benzinmotors, angetrieben wird. Hinter der Austrittsöffnung 23 der Fördereinrichtung 17 sind zwei Ablenkschaufeln 24 in einer parallel zur Fahrbahn liegenden Ebene schwenkbar angeordnet. Die Ablenkschaufeln 24 sind zu und von der Achse 25 der Fördereinrichtung 17 schwenkbar und im Querschnitt ungefähr halbkreisförmig gebogen. Ihre Längsachsen liegen in jeder Lage in der horizontalen Mittellängsebene der Fördereinrichtung 17. Die zwei Ablenkschaufeln 24 sind über in einem Schlitz 26 geführte Hebel 27 und 28 unter sich und mit einem Betätigungsgestänge 29 verbunden. Sie werden durch Bewegen des Betätigungsgestänges 29 in Pfeilrichtung 30 in Richtung der Pfeile 31 und 32 geschwenkt. Über den beiden schwenkbaren Lenkschaufeln 24 ist ein hinten nach unten gebogenes Abdeckblech 41 angeordnet.
- Der Antrieb der Förderschnecke 13 erfolgt durch ein Rad 33 über eine Kette 34, eine elektromagnetische Kupplung 35 und ein nicht dargestelltes Schneckengetriebe. Die Kupplung 35 ist eingerückt, wenn sich deren Wicklung in erregtem Zustand befindet. Der Erregerstrom wird von einem kleinen Stromerzeuger 36 am Antriebsmotor 22 abgegeben. Das Rad 33 ist in einem als Federbein ausgebildeten Schwenkarm 38, der an einem Gestell 39 angeordnet ist, drehbar gelagert. Der Druck des Federbeines bewirkt eine sichere Anlage des Rades 33 an der Fahrbahn. Dadurch wird stets die der Fahrgeschwindigkeit entsprechende Streugutmenge gefördert, da die Förderschnecke bei langsamer Fahrt langsam und bei schneller Fahrt entsprechend schnell läuft. Die Streumenge je Meter Fahrbahn bleibt daher bei eingestellter Vorrichtung unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit praktisch gleich. Das Federbein kann federbelastet sein und bei Nichtgebrauch in die in F i g. 1 gestrichelt gezeichnete Lage hochgeklappt werden.
- Die zum Einstellen der Schaufeln 14 der Förderschnecke 13 dienende Streustange 15 ist an ihrem herausragenden Ende 37 mit einem am Gehäuse 12 schwenkbar gelagerten Hebel 40 mittels eines in einer Gabel geführten Stiftes verbunden. Das andere Hebelende ist schwenkbar am Betätigungsgestänge 29 angeschlossen. Die Arbeitslänge des Hebels 40 kann geändert werden. Dazu wird der Schwenkpunkt in den Pfeilrichtungen verschoben.
- Die Vorrichtung wird als Anhänger an ein Zugfahrzeug angehängt. Sie kann indessen auch mit einem Eigenantrieb ausgerüstet sein. Ihre Arbeitsweise ist folgende: Zum Streuen von Fahrbahnen u. dgl. mit Sand, Splitt, Salz oder einem ähnlichen Streugut wird die Vorrichtung mit der Deichsel 2 am Zugfahrzeug befestigt. Der mit dem Streugut gefüllte Behälter 9 hängt am Kran 5. Der Entleerungsstutzen 10 ragt in den Trichter 11 und ist offen, so daß das Streugut in den Trichter 11 fließen kann. Der Antriebsmotor 22 des Gebläses 21 wird in Betrieb gesetzt. Es saugt Luft an und drückt sie durch die Fördereinrichtung 17 nach hinten ins Freie. Infolge der Erzeugung von Strom durch den Stromerzeuger 36 befindet sich die elektromagnetische Kupplung 35 in erregtem Zustand und ist daher geschlossen. Die Länge des Hebels 40 ist entsprechend dem Streugut und der vorbestimmten Streumenge eingestellt.
- Nun wird das Rad 33 auf die Fahrbahn abgesenkt, und sobald das Fahrzeug sich bewegt, beginnt sich die Förderschnecke 13 zu drehen und fördert Streugut in den Stutzen 19, aus welchem dieses in die Fördereinrichtung 17 fällt und dort vom Luftstrom erfaßt wird. Das aus der Fördereinrichtung ausgeblasene Streugut trifft auf die beiden Ablenkschaufeln 24 auf. Hier wird das aufprallende Streugut mitsamt der Luft je nach Einstellwinkel der Schaufeln abgelenkt. Das Streugut fällt auf beiden Seiten nach außen unten auf den Boden, welchen es in der vorbestimmten Dichte bedeckt.
- Durch die Anordnung des Rades 33 in der lotrechten Mittellängsebene der Vorrichtung macht sich der Einfluß von Kurven in geringster Weise bemerkbar, so daß auch Kurvenstücke von Straßen mit verhältnismäßig kleinen Abweichungen von der festgelegten Menge gestreut werden. Die Fahrgeschwindigkeit der Vorrichtung hat auf die Streumenge keinen Einfluß, weil die Förderschneckengeschwindigkeit und damit die geförderte Streugutmenge sich proportional mit der Fahrgeschwindigkeit ändert.
- Soll die Streumenge oder die zu streuende Fläche während des Streuens geändert werden, so wird das Gestänge 29 betätigt, wodurch hinten die Ablenkschaufelstellung und somit die Streuflächenbreite und vorn die Stellung der Schaufeln 14 geändert werden. Werden die Ablenkschaufeln 24 nach außen geschwenkt, so nimmt die Streubreite zu, und die Steigung der Schaufeln 14 muß ebenfalls zunehmen, wenn die Streumenge je Flächeneinheit gleichbleiben soll. Will man dagegen die Streumenge ändern, so verstellt man unter Beibehalten der Streubreite die Arbeitslänge des Hebels 40. Auf diese Weise kann die Vorrichtung dem Streugut der Fahrbahnbreite und der gewünschten Streumenge je Flächeneinheit mühelos angepaßt werden.
- Hinter schnellfahrenden Fahrzeugen entstehen bekanntlich ein Wirbel und ein Sog, so daß in diesem Gebiet gegenüber der Umgebung ein Unterdruck herrscht. Durch Anbringen des Abdeckbleches 41 über den Ablenkschaufeln 24 wird mit verhindert, daß das Streugut nach dem Ausblasen von diesem Wirbel erfaßt und auf das Fahrzeug zurückgetragen wird. Die Wirkung des Soges wird aber hauptsächlich durch das Ausblasen überwunden.
- Wenn der Antriebsmotor 22 für das Gebläse 21 ausfällt und damit die Luftförderung aufhört, so wird auch die Zuführeinrichtung außer Betrieb gesetzt, da sich die Kupplung 35, welche stromlos wird, öffnet. Dadurch ist ein Verstopfen der pneumatischen Fördereinrichtung nicht möglich.
- An die Kupplung 35 kann eine Rüttelvorrichtung angeschlossen sein, die auf das untere Ende des Behälters 9 derart wirkt, daß das Streugut störungsfrei ausfließt und keine Brückenbildung im Behälter 9 eintreten kann.
Claims (7)
- Patentansprüche: 1. Vorrichtung zum Streuen von Straßen u. dgl., welche auf einem Fahrzeug angeordnet ist und einen das Streugut enthaltenden Behälter. eine durch einen Motor angetriebene pneumatische Fördereinrichtung zum Ausblasen des Streuguts waagerecht nach hinten, eine einstellbare Verteileinrichtung für das ausgeblasene Streugut und eine Zuführeinrichtung für das Streugut vom Behälter zur Fördereinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführeinrichtung als Förderschnecke (13) mit verstellbaren Schaufeln (14) ausgebildet ist, die durch die Drehbewegung eines auf der Fahrbahn rollenden Rades (33) angetrieben wird, und daß die Verteileinrichtung aus hinter der Austrittsöffnung (23) der pneumatischen Fördereinrichtung (17) waagerecht angeordneten, gemeinsam um eine zur Fahrbahn senkrechte Achse nach hinten schwenkbaren Ablenkschaufeln (24) besteht.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Rad (33), das mittels eines auf einer waagerechten Achse federnd gelagerten Schwenkarmes (38) gegen die Fahrbahn gepreßt wird, und der Förderschnecke (13) eine elektromagnetische Kupplung (35) angeordnet ist, welche derart mit dem Antriebsmotor (22) der pneumatischen Fördereinrichtung (17) verbunden ist, daß sie bei Stillstand des Antriebsmotors (22) ausgekuppelt ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verstellen der Schaufeln (14) der Förderschnecke (13) in der Schneckenwelle eine axial verschiebbare Steuerstange (15) angeordnet ist.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaufeln (14) der Förderschnecke (13) und die Ablenkschaufeln (24) mittels eines gemeinsamen Betätigungsgestänges (29) verstellt werden.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zum Übertragen der Bewegungen des Betätigungsgestänges (29) auf die Schaufeln (14) der Förderschnecke (13) und die Ablenkschaufeln (24) Hebel (40 bzw. 27 und 28) angeordnet sind, von welchen mindestens einer in seiner Wirkungslänge einstellbar ist.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß über den Ablenkschaufeln (24) ein gemeinsames Abdeckblech (41) angeordnet ist.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung samt der Verteileinrichtung für das ausgeblasene Streugut um einen die Zuführeinrichtung mit der Fördereinrichtung verbindenden lotrechten Stutzen (19) schwenkbar ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Französische Patentschrift Nr. 1011190; USA.-Patentschrift Nr. 2 496 504.
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