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Trommelwaschmaschine für den Haushalt Gegenstand der Erfindung ist
eine Verbesserung an einer Trommel mit Mitnehmer für eine Trommelwaschmaschine.
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Das Patent 1024 048 hat eine Trommelwaschmaschine insbesondere
für den Haushalt zum Gegenstand, deren Merkmal darin besteht, daß der Mantel der
zylindrischen Trommel innenseitig ohne Vorsprünge und Vertiefungen glatt gearbeitet
ist und daß der an der Trommel auswechselbar angeordnete Deckel den einzigen Mitnehmer
der Trommel in Gestalt einer muldenartig eingesenkten Verformung aufweist.
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Durch diese Art der Gestaltung des Mitnehmers wird eine Reihe von
Vorteilen hinsichtlich der Herstellung und des Gebrauchs solcher Waschtrommeln verwirklicht.
Die Herstellung des Trommelmantels als glattwandiger zylindrischer Körper ohne Einbauten
wird vereinfacht, der Deckel, der den Mitnehmer trägt, ist leicht austauschbar,
und die Beschickung der Trommel mit Wäsche bzw. das Ausräumen derselben kann leichter
und schneller als bei Waschmaschinentrommeln mit festen, am Trommelumfang angebrachten
Einbauten erfolgen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine Weiterbildung dieses Gedankens
zum Zwecke einer Verbesserung der Mitnahmewirkung der muldenartigen Verformung im
Deckel. Nach der Erfindung wird dies in einfacher und vorteilhafter Weise dadurch
ermöglicht, daß in der Trommel beiderseits der Füllöffnung an den Trommelstirnwänden
in Flucht mit dem durch muldenartige Verformung des Deckels gebildeten Mitnehmer
nach innen Vorsprünge in Achsrichtung vorgesehen werden, die die wirksame Mitnehmerfläche
der Deckelverformung in axialer Richtung nach beiden Seiten vergrößern. Hierdurch
wird in der Trommel praktisch ein durchgängiger Mitnehmer für die Wäsche zwischen
den beiden Trommelstirnwänden geschaffen, der Schlupf für die Wäsche verringert
und verhindert, daß diese in den Zwischenräumen zwischen der Deckelverformung und
den Trommelstirnwänden hindurchgleiten kann.
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Die erfindungsgemäßen Vorsprünge werden zweckmäßig durch muldenartige
Einbuchtungen der Trommelstirnwände gebildet. Sie sollen möglichst die Teile des
Trommelinnenraumes beiderseits der muldenartigen Verformung des Deckels, die einerseits
durch die Trommelstirnwände, andererseits durch die Deckelverformung begrenzt werden,
vollständig ausfüllen. Vorteilhaft gehen die Vorsprünge bzw. Einbuchtungen im Profil
nach innen zur Trommelachse hin allmählich und mit flacher Steigung in die Trommelstirnwände
über. Nach außen können die Einbuchtungen in den Trommelstirnwänden abgedeckt werden,
wenn dies aus irgendwelchen Gründen zweckmäßig erscheint.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend an Hand der
Zeichnung erläutert, und zwar zeigt F i g. 1 eine erfindungsgemäße Waschmaschinentrommel
zum Teil im Längsschnitt in Achsrichtung, F i g. 2 dieselbe Trommel in Draufsicht
und F i g. 3 die Trommel in Stirnansicht, zum Teil geschnitten.
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An der durch die Stirnwände 1 und den Trommelmantel 2 gebildeten Waschmaschinentrommel
wird ein Deckel 3 durch einen Spannbandverschluß 4 od. dgl. auf einer Füllöffnung
5 gehalten. Die Trommel dreht sich in bekannter Weise mittels Achsstumpfen 6 in
einem - nicht gezeichneten - Waschlaugenbehälter. Entsprechend dem Hauptpatent ist
im Deckel 3 eine muldenartige Verformung 7 einwärts gepreßt, die den Mitnehmer für
die Wäsche bildet. Erfindungsgemäß sind in der Trommel beiderseits der Füllöffnung
5 an den Trommelstirnwänden 1 in Flucht mit der muldenartigen Verformung 7 des Deckels
3 in Achsrichtung Einbuchtungen 8 vorgesehen, die die wirksame Mitnehmerfläche der
Deckelverformung 7 in axialer Richtung nach beiden Seiten vergrößern. Bei der dargestellten
Ausführungsform sind hierfür die Bleche der Stirnwände 1 entsprechend der Verformung
des Deckels einwärts gedrückt. Die Einbuchtungen 8 erstrecken sich an den Stirnwänden
1 von etwa der halben Entfernung zwischen dem Trommelmantel und den Achsstumpfen
6 in radialer Richtung bis an den Trommelmantel 2 und in axialer Richtung bis dicht
an die Füllöffnungen
heran. Sie füllen damit die Teile des Trommelraums
zwischen der Deckelverformung 7 und den Stirnwänden 1 aus und nehmen die Wäsche
auch an den Stirnwänden mit, so daß praktisch ein von Stirnwand zu Stirnwand durchgehender
Mitnehmer gebildet und die wirksame Fläche des Mitnehmers im Deckel entsprechend
vergrößert wird. In Richtung zu den Achsstümpfen 6 laufen die Einbuchtungen 8 allmählich
auf die Fläche der Stirnwände 1 aus.
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Die weiteren Merkmale des Hauptpatentes können auf die erfindungsgemäße
Waschmaschinentrommel ebenfalls angewendet werden. Zur lösbaren Befestigung des
gewölbten Deckels 3 auf der Einfüllöffnung 5 kann eine bereits vorgeschlagene Vorrichtung
dienen, bestehend aus einem Spannbandverschluß mit einem geteilten Spannband, das
entsprechend der Wölbung des Deckels gebogen ist und flach an der Außenseite des
Deckels anliegt, sowie mit an den äußeren Enden vorgesehenen Haken in auf beiden
Seiten der Einfüllöffnung am Trommelmantel befestigte Ösen eingreift und durch eine
Spannvorrichtung in Form eines Kniehebels od. dgl. gespannt wird, deren Spannorgane
sich in einer in den Innenraum der Trommel hineinragenden Vertiefung bewegen und
im gespannten Zustand des Verschlusses in dieser Vertiefung versenkt liegen.
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Es ist weiterhin vorteilhaft, den Deckel 3 in ebenfalls bereits vorgeschlagener
Weise gegenüber der Einfüllöffnung 5 dadurch abzudichten, daß der Innenrand der
Einfüllöffnung nach außen umgebärdelt wird und der Deckel einen entgegengesetzt
umgebördelten Rand aufweist, der mit spaltfreiem Sitz über den nach außen gebördelten
Rand der Einfüllöffnung übergreift.