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Oberwalzen-Trag- und Belastungsarm für Spinnereimaschinen-Streckwerke
Die Erfindung betrifft einen Oberwalzen-Trag- und Belastungsarm für Spinnereimaschinen-Streckwerke
mit quer zur Streckfeldebene schwenkbaren und parallel zur Streckfeldebene pendelbeweglichen
Führungsarmen zur Aufnahme von Oberwalzenzwillingen, welche von auf die Führungsarme
wirkenden Belastungsfedern belastet werden.
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Bei einem bekanntgewordenen Oberwalzen-Trag-und Belastungsami für
Spinnereimaschinen-Streckwerke bestehen die Belastungsmittel für die Oberwalzen
aus V-förmig gebogenen Blattfedern, die zugleich als Führungsarme für die Oberwalzen
ausgebildet sind. Diese Anordnung ist zwar in bezug auf die Gesamtkonstruktion einfach
und übersichtlich, jedoch ergeben sich hinsichtlich der eindeutigen Festlegung der
Oberwalzenzwillinge in der Betriebslage des Oberwalzen-Trag- und Belastungsarmes
Ungenauigkeiten im Zusammenwirken mit den zugehörigen Unterwalzen, weil die Belastungsfedern
auch eine gewisse Nachgiebigkeit in Längsrichtung des Oberwalzen-Trag- und Belastungsarmes
aufweisen.
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Bei einem weiter bekanntgewordenen Oberwalzen-Trag- und Belastungsarm
für Spinnereimaschinen-Streckwerke, dessen Führungsarme für die Oberwalzen ebenfalls
von den aus Federband bestehenden Belastungsmitteln gebildet werden, ist ein Festlegen
der Betriebslage der Oberwalzen im Zusammenwirken mit ihren Unterwalzen sichergestellt,
jedoch ergibt sich dadurch die Notwendigkeit einer besonderen Aufhängung der Blattfedern,
wodurch die Gesamtanordnung höhere Herstellungskosten verursacht. Diese Anordnung
ermöglicht auch die Verwendung zusätzlicher Belastungsfedern, die zum Ausschalten
störender Seitenkräfte mit der als Führungsarm dienenden Feder pendelbeweglich aufgenommen
sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Oberwalzen-Trag- und
Belastungsarm zu schaffen, bei welchem eine einfache und übersichtliche Konstruktion
erreicht und gleichzeitig ein sicheres Einpendeln der einzelnen Führungsarme bei
einfacher Ausbildung der Belastungsfedern ohne zusätzliche Konstruktionsteile gewährleistet
wird. Gemäß der Erfindung ist dies im wesentlichen dadurch erreicht, daß die Belastungsfedern
für die einzelnen Führungsarme in an sich bekannter Weise als U- oder V-förmig gebogene
Blattfedern ausgebildet sind, deren je eine Lagerspitze bildenden Enden in je einer
Auflagestelle des Führungsarmes bzw. des Oberwalzen-Trag- und Belastungsarmes oder
eines in diesem aufgenommenen Schiebers ruhen. Dadurch ergibt sich ein besonders
einfaches Festlegen der Belastungsfedern gegenüber ihren Führungsarmen und dem Oberwalzen-Trag-
und Belastungsarm oder den gegebenenfalls in diesem aufgenommenen Schiebern. Die
Anordnung kann dabei so getroffen werden., daß im Führungsarm und im Oberwalzen-Trag-
und Belastungsarm bzw. dem in diesem aufgenommenen.Schieber jeweils mehrere in Richtung
der Längsachse des Oberwalzen-Trag- und Belastungsarmes im Abstand voneinander angeordnete
Auflagestellen für die Lagerspitzen einer Blattfeder vorgesehen sind, wodurch der
wirksame Belastungsdruck der Blattfeder auf den zugehörigen Führungsarm von deren
jeweiligen Lage abhängig veränderbar ist.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung empfiehlt es sich, eine
im Oberwalzen-Trag- und Belastungsarm oder dem Schieber angeordnete Leiste vorzusehen,
in welcher die Auflagestellen für die Lagerspitze der Blattfeder angeordnet sind.
Dadurch kann erreicht werden, daß größere Verschleißerscheinungen der Auflagestellen
der Blattfeder vermieden werden, weil die Leiste aus einem verschleißfesten Werkstoff
gefertigt werden kann. Selbstverständlich ist es möglich, die Leiste in einfacher
Weise auswechselbar aufzunehmen, indem sie beispielsweise zusammen mit der Befestigungsschraube
für den Schieber festgelegt wird.
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Da die Blattfeder bei der erfindungsgemäßen Anordnung um die durch
je zwei übereinanderliegende Auflagestellen gehende Achse pendelbeweglich ist, ergibt
sich auch die Möglichkeit einer leichten Einpendelung der jeweiligen Führungsarme
in eine Lage, in welcher die aufgenommene Oberwalze bzw. ein Oberwalzenzwilling
achsparallel zu der dazugehörigen Unterwalze liegt. Eine hierbei mögliche seitliche
Verlagerung der durch die Auflagestellen der Blattfeder
gehenden
Achse behindert deren Einpendeln nicht.
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Um beim Entlasten bzw. Hochschwenken des Oberwalzen-Trag- und Belastungsarmes
den Schwenkweg der einzelnen Blattfedern zu begrenzen, ist ein im Oberwalzen-Trag-
und Belastungsarm oder im Schieber gehaltener Bolzen vorgesehen, auf dem sich der
dem Führungsarm zugeordnete Schenkel der Blattfeder bei entlasteter Oberwalze abstützt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in Ausführungsbeispielen dargestellt.
Dabei zeigt: F i g. 1 einen Teil eines Oberwalzen-Trag- und Belastungsarmes in Längsschnitt,
F i g. 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II in Fig.1, F i g. 3 eine weitere Ausführungsform
der Belastungsfeder und des Führungsarmes, F i g. 4 einen Schnitt durch den Oberwalzen-Trag-und
Belastungsarm gemäß der Linie IV-IV in F i g. 3 und F i g. 5 einen Schnitt durch
den Oberwalzen-Trag-und Belastungsarm gemäß der Linie V-V der F i g. 3. Ein im wesentlichen
als U-förmiger Hohlträger ausgebildeter Oberwalzen-Trag- und Belastungsarm
1, von dem in F i g. 1 der Zeichnung nur ein Teilstück dargestellt ist, nimmt
einzelne verschieb-und feststellbare Schieber 2 auf, die über je eine durch den
oberen Teil des Oberwalzen-Trag- und Belastungsarmes 1 greifende Befestigungssehraube
3 in ihrer jeweiligen Lage festgelegt werden. Der Schieber 2, von denen in F i g.
1 ebenfalls nur einer dargestellt ist, besteht gleichfalls aus einem im wesentlichen
U-förmig gebogenen Teil, der an seiner Oberseite eine Leiste 4 mit Auflagestellen
5 aufnimmt. Im unteren Teil des Schiebers 2 ist ein in beiden Schenkeln gehaltener
Steg 6 vorgesehen, der zugleich als Lagersteg für einen mit einem die Oberwalze
7 aufnehmenden Führungsarm 8 verbundenen Lagerteil 9 dient. Zum Begrenzen des Schwenkweges
des Führungsarmes 8 ist ein den Lagerteil 9 durchgreifender und in dem Schieber
2 gehaltener Bolzen 10 vorgesehen, an dem sich ein Langloch 11 des
Lagerteiles 9 führt.
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Der Belastungsdruck für die Oberwalze 7 wird von einer im wesentlichen
U-förmig gebogenen Blattfeder 12 erzeugt, die mit den Spitzen 13 ihrer
abgewinkelten Enden 12' in die Auflagestelle 5 der Leiste 4 und mit ihrer nach unten
gerichteten Spitze 13' in eine entsprechende Auflagestelle 5' des Führungsarmes
8
eingreift. Die Feder 12 ist dabei um die durch die Lagerstellen 5
und 5' gehende Achse pendelbeweglich und ist im übrigen so gestaltet, daß die beiden
Spitzen 13 und 13' der Feder 12 seitlich gegeneinander verschoben werden können,
wenn sich beim Einpendeln des Führungsarmes 8 mit der zugehörigen Oberwalze 7 eine
derartige Verschiebung ergeben sollte. Dem Einpendeln des Führungsarmes wird von
der Feder 12 kein nennenswerter Widerstand entgegengesetzt, so daß in jedem
Fall eine genaue, achsparallele Lage der Oberwalze 7 zu der in der Zeichnung nicht
dargestellten zugehörigen Unterwalze erreicht wird.
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In den F i g. 3 bis 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt,
bei welchem als Belastungsfeder gleichfalls eine Blattfeder 12 vorgesehen
ist, die ebenso, wie bei der Anordnung gemäß F i g. 1, im wesentlichen U-förmig
ausgebildet ist. Die abgewinkelten Enden 12' weisen gleichfalls Lagerspitzen
13 und 13' auf, die in entsprechenden Auflagestellen 5 und 5' der Leiste 4 bzw.
eines gegenüber der Ausführung gemäß F i g. 1 abgewandelten Führungsarmes 8' ruhen.
Der Schieber 2' ist dabei so ausgebildet, daß sein, die beiden senkrecht stehenden
Wände verbindender Boden 14 einen als Lagerteil für den Führungsarm
8' wirkenden Bolzen 15 trägt, welcher von einem als Lagerpfanne 16 ausgebildeten
Teil des Führungsarmes 8' übergriffen wird, so daß letzterer schwenkbar und pendelbeweglich
an dem Bolzen 15 aufgenommen ist.
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Ein vor und über der Lagerpfanne 16 im Schieber 2' befestigter Bolzen
17 verhindert dabei ein Heraustreten des Führungsarmes 8' mit seiner Lagerpfanne
16 aus seiner Lagerung. Als Schwenkbegrenzung für den Führungsarm 8' dient der abgewinkelte
Teil des Bodens 14 des Schiebers 2'.
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Eine Änderung des wirksamen Belastungsdruckes kann ebenso, wie bei
der Anordnung gemäß F i g. 1, durch ein Versetzen der Feder 12 bzw. ihrer
Lagerspitzen 13 und 13' in die in Längsrichtung des Oberwalzen-Trag- und Belastungsarmes
1 nächstfolgenden Auflagestellen 5 und 5' der Leiste 4 bzw. des Führungsarmes
8' erfolgen. Der Bolzen 17 ist dabei so angeordnet, daß er bei hochgeschwenktem
Oberwalzen-Trag- und Belastungsarm 1 den unteren Schenkel der Blattfeder
12 auffängt.
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Die Blattfeder 12 könnte auch V-förmig gebogen sein. Ferner könnte
auch der Führungsarm eine zusätzliche. die Auflagestellen aufweisende Leiste aufnehmen.