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Rollfilm-Reproduktionskamera Die Erfindung betrifft eine Rollfilm-Reproduktionskamera
mit einem ein Rollfilmmagazin, eine Filmsaugplatte und eine Abschneidevorrichtung
tragenden vertikal verschieblichen Schlitten und bezieht sich insbesondere auf deren
Ausbildung hinsichtlich der Vermeidung von Einstell- und Bedienungsfehlern.
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Phototechnischer Film als Rollenware wird bereits in beträchtlichem
Umfang in der Reproduktionstechnik unter Verwendung besonders gebauter Kameras eingesetzt,
doch treten immer wieder Schwierigkeiten auf, die durch die Bauart der bisherigen
Kameras dieser Art bedingt sind, welche von den Fachleuten als zu kompliziert und
zu beschränkt in der Anwendung angesehen werden und die zu viele Möglichkeiten für
Bedienungsfehler bieten.
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Demgemäß resultiert die vorliegende Erfindung aus der Aufgabenstellung,
eine Reproduktionskamera zu schaffen, die in der Bedienung einfach ist, die durch
Programmsteuerung Bedienungsfehler ausschaltet und die durch die Möglichkeit der
Wiederaufrollung zusätzlich auch eine kontinuierliche Arbeitsweise für den sich
anschließenden Entwicklungsvorgang zuläßt.
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Bei allen bisher bekannten Geräten wurden bei individuell wählbaren
Vorschublängen die Filmstücke abgeschnitten, und eine Wiederaufrollung der belichteten
Filmbahn war nur bei Geräten mit konstantem Vorschub je Belichtung möglich.
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Ansatzpunkt für eine Lösung im Sinne der erfindungsgemäßen Aufgabenstellung
ist eine Filmvorschubvorrichtung, die mit der Aufwärtsbewegung der Saugplatte gekuppelt
ist. Die Erfindung besteht darin, daß der Schlittenantrieb und jeweils eine Filmvorschubeinrichtung
über Steuermittel, z. B. durch mechanische Kupplung oder Nachlaufsteuerung derart
zwangläufig im Abhängigkeitsverhältnis stehen, daß nach Erreichen der jeweiligen
Schlittenendstellung die Mitte des vorgeschobenen Filmabschnittes in der optischen
Achse des Gerätes liegt. Das erfindungsgemäße Gerät besitzt eine an sich bekannte
Bildbühne, d. h. einen im Kamerakasten geführten vertikal verschieblichen Schlitten,
der oben das Filmmagazin mit Vorschubeinrichtung und Abschneideeinrichtung, in der
Mitte die Filmsaugplatte mit Seitenbegrenzern und gegebenenfalls unten eine Wiederaufrolleinrichtung
trägt. In der Ausgangsstellung hat diese Bühne eine unterste Position derart, daß
der obere Saugplattenrand gerade in Höhe der optischen Achse steht. Das Instellungbringen
des von einer Vorratsrolle kommenden Filmmaterials erfolgt nun erfindungsgemäß derart,
daß durch einen Trieb, , vorzugsweise durch einen motorischen Antrieb die Bühne
um die Hälfte der jeweils gewünschten Formathöhe angehoben wird, wobei sich der
Film von der vorgewählten Rolle im Magazin unter der Einwirkung der zugehörigen
Vorschubwalze um den vollen Betrag der Formathöhe nach unten schiebt.
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Möglich ist auch eine Nachführung des Filmvorschubes, entsprechend
dem Saugplattenhub oder eine Nachführung des Saugplattenhubes entsprechend dem individuellen
Filmvorschub.
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Da der Film zu Beginn bereits mit seiner Unterkante im Filmzuführer
und mithin am oberen Rande der Saugplatte und mit dieser in Höhe der optischen Achse
gelegen hatte, wird durch die abhängige Aufwärtsbewegung der Bühne und den Vorschub
um den doppelten Betrag nach unten sichergestellt, daß sich die Mitte des jeweils
vorgeschobenen Filmstücks zwangläufig in der optischen Achse befindet. Eine Kupplung
von Bildbühnenbewegung und Filmvorschub im Sinne der Erfindung bedeutet daher nicht
nur eine Vereinfachung der Bedienung, sondern vor allem auch die Ausschaltung von
Zentrierungsfehlem. Es genügt, eine einzige Formathöhenskala vorzusehen, die, zweckmäßig
mit der Bildbühnenbewegung gekuppelt, eine eindeutige Anzeige sichert.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Bildbühnen-Vertikalbewegung
motorisch erfolgt und wenn dann die nach jeder Belichtung erforderliche Rückführung
in die Ausgangsstellung durch einfachen Knopfdruck oder vorzugsweise selbsttätig
mit einer von der Bedienungsperson vorzunehmenden den Aufnahmevorgang abschließende
Handlung ausgelöst wird und unabhängig von dem vorher eingestellt gewesenen Wert
stets zwangläufig bis zur Erreichung der Ausgangsstellung durchgeführt wird. Die
Auslösung eines neuen Vorschubs kann leicht elektrisch gesperrt sein, bis die Ausgangsstellung
der Bühne erreicht ist. Damit ist auch die Voraussetzung für die Belichtung fast
beliebig langer Filmbänder mit beliebig wechselnden Einzelformathöhen geschaffen.
Während nämlich bei den bisherigen Systemen der Rollfihn-Reproduktionskameras
das
jeweils belichtete Filmstück nur bei sehr genauer und aufmerksamer Betätigung sowohl
der Bühnenbewegung als auch des Vorschubmechanismus aus der Zone der Doppelbelichtung
herausgeführt wird, ist bei dem erfindungsgemäßen zwangläufig gleichzeitigen Antrieb
von Bühne und Vorschub und der automatischen Rückführung in die Nullstellung jede
Doppelbelichtungsgefahr ausgeschlossen. Da bei diesem System für jede Belichtung
die Bühne neu in Stellung gefahren werden muß, ergibt sich eine einfache und sichere
Kraftquelle auch für die unten am Magazin angebrachte Aufwickelvorrichtung, ähnlich
wie dies beim Antrieb der Vorschubwalze geschieht. Für den Antrieb der eigentlichen
Aufwickelspule muß natürlich mit Rücksicht auf den wachsenden Durchmesser eine Rutschkupplung
eingebaut werden, sofern man nicht den Funktionstrieb gleich als überlastungsgleittrieb
ausbildet. Maßgebend für das zu wählende übersetzungsverhältnis ist natürlich der
Durchmesser der Leerspule. Will man keinen eigenen Antrieb für die Aufwickelspule
vorsehen, so kann man auch den Antrieb der Vorschubwalze im Magazin durch geeignete
übertragungsmittel, z. B. Ketten für den Antrieb der Aufwickelspule verwenden, natürlich
wiederum über Rutschkupplung. Man kann aber auch ein bei überlastung gleitendes
übertragungsmittel, z. B. einen Riementrieb, verwenden.
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Die Umstellung des Gerätes von Einzelfimabschnitt vom Rollenmaterial
auf Wiederaufwicklung ist jederzeit möglich. Es wird dann lediglich die automatische
Abschneidevorrichtung ausgeschaltet.
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Das Arbeiten mit Wiederaufwickeln des in Teilstücken beliebiger Formathöhe
belichteten Films bietet besonders großes Interesse durch die Möglichkeit einer
sehr rationellen Sammelentwicklung in Entwicklungsmaschinen, die nach dem Durchlauf-oder
nach dem Umrollprinzip funktionieren. Selbstverständlich gelten die gleichen Vorteile
auch, wenn statt Film technisches Photopapier belichtet wird.
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Die Filmlängenanzeige wird zweckmäßig durch Anordnung einer oder mehreren
verstellbaren Marken und.!oder Kontaktgebern derart zu einer Vorschubautomatik ausgebildet,
daß der Vorschubvorgang bei Erreichung der Marke oder des jeweils vorgewählten Kontaktgebers
ausgeschaltet wird. Auf diese Weise lassen sich z. B. Serienaufnahmen gleichen Formats
sehr einfach und unter Ausschaltung von Bedienungsfehlern ausführen.
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Fehl- und Endanzeigervorrichtungen lassen sich ebenfalls sehr leicht
im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Kupplung von Saugplattenhub und Filmvorschub
anbringen. Die bevorzugte Lösung besteht darin, daß an dem Antrieb des Saugplattenhubs
z. B. den Hubspindeln, ein Impulsgeber angebracht . ist, wobei beispielsweise ein
Impuls einem Saugplattenhub von 5 mm oder einem Filmvorschub von 10 mm entspricht.
Die Impulse werden über dem Filmrollenwähler dem entsprechenden Zählwerk zugeleitet,
das somit den tatsächlichen Gesamtvorschub in Zentimetern anzeigt und aufaddiert.
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Aus den Vorschubwalzen sind zweckmäßig elektrische Kontaktgeber angeordnet,
die nach Durchlauf des Filmendes in Tätigkeit treten und ein optisches oder akustisches
Warnsignal auslösen. Außerdem kann über diese Endkontakte der motorische Filmvorschub
von der betreffenden Rolle elektrisch gesperrt werden, so daß Fehlaufnahmen vermieden
werden. Zur Vermeidung von Falschzählungen kann außerdem bei In-Tätigkeit-Treten
des Filmendkontaktes eine automatische Nullrückstellung des betreffenden Zählwerks
ausgelöst werden.
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Die wechselweise Verwendung von Filmen unterschiedlicher Breite, die
auf mehreren im Magazin eingesetzten Spulen aufgerollt sind, führt zu der Schwierigkeit.
daß der gerade vorgeschobene Film das in den Filmführungskanal hineinhängende Ende
eines anderen Films in den Bereich der Abschneidevorriehtung mitreißt, so daß hier
neben dem eigentlichen Film ein schmaler Streifen des nicht gewählten Films ganz
oder zeitweise abgeschnitten wird. Dies wird im Rahmen der Erfindung dadurch ausgeschlossen,
daß der nach jeder Aufnahme vorgesehene Rücklauf der Bühne in die untere Ausgangsstellung
zu einem kleinen Teil ausgenutzt wird. Die Walze, die den zuletzt benutzten Film
vorgeschoben hat, wird demgemäß nach der Aufnahme und einen kleinen Betrag rückwärts
gedreht und zieht dabei den Film mit Sicherheit so weit aus dem Führungskanal zurück,
daß ein Mitreißen beim Vorschub eines anderen Films ausgeschlossen ist.
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Unbefriedigend ist oft die Planlage des auf die Saugplatte aufgesaugten
Films, durch Wellenbildung in der Nähe des oberen Saugplattenrandes. Die Ursache
liegt darin, daß der Film meist unten zuerst angesaugt wird, sich dann beim Flachlegen
streckt und gegen die Vorschubwalze nicht ausweichen kann. Andererseits ist die
Ausweichmöglichkeit ohne weiteres gegeben, wenn der Film abgeschnitten ist.
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Das sicherste Mittel zur Gewährleistung eines fehlerfreien Arbeitens
in diesem Sinne ist eine Programmsteuerung derart, daß selbsttätig nach Ingangsetzen
des Sauggebläses eine beispielsweise motorisch angetriebene Abschneidevorrichttmg
anläuft und daß erst nach Abschluß des Schnittvorgangs die Belichtung vorgenommen
werden kann.
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Ein weiterer Bedienungsfehler unterläuft oft bei der Wahl einer bestimmten
Filmrollenbreite ohne gleichzeitige Neueinstellung der passenden Saugflächen-Seitenbegrenzung.
Erfindungsgemäß wird dieser Fehler dadurch ausgeschaltet, daß am Bedienungstableau
nur ein einziges Verstellelement sowohl für die Spulenwahl als auch für die Seitenbegrenzung
angebracht ist.
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Ein weiterer Einstellungsfehler ergibt sich ferner oft durch falsche
Filmbreitenwahl. Rollfim-Reproduktionskameras werden im Gegensatz zu Reproduktionskameras
für Formatfilm im allgemeinen ohne Benutzung einer Mattscheibe vollautomatisch oder
nach Prozentskalen für Originalhalter und Optikabstand eingestellt. Es genügt daher
nicht, lediglich den Maßstab einzustellen, sondern die Istmaße der Vorlage müssen
außerdem in die Sollmaße umgerechnet werden, um die richtige Filmbreite und Vorschublänge
wählen zu können. Die erfindungsgemäße mit synchronisiertem Saugplattenhub und Filmvorschub
versehene Kamera bietet nun die Möglichkeit, diese Vorarbeiten zu vereinfachen und
die Durchführung der Reproduktionsarbeiten mit Rollfilmkameras im Sinne der erfindungsgemäßen
Aufgabenstellung zuverlässiger zu gestalten. Erfindungsgemäß werden nämlich Lichtmarken
von der Standarte her auf den Originalhalter projiziert, die mühelos und ohne Rechnung
erkennen lassen, welche der wählbaren Filmrollen verschiedener Breite erforderlich
ist, um die Vorlage im eingestellten Maß-
Stab in voller Breite
aufnehmen zu können. Eine in die Vorlagenebene zu projizierende Lichtmarke bzw.
ein Lichtmarkenpaar oder eine Gruppe von Lichtmarken läßt erkennen, welche Formathöhe
mit dem gerade vorgeschobenen Filmabschnitt bei dem zuvor eingestellten Wiedergabemaßstab
erfaßt wird, da erfindungsgemäß eine Kupplung zwischen Filmvorschub bzw. Saugplattenhub
und Seitenbegrenzung einerseits und Lichtmarkenprojektion andererseits vorgesehen
ist.
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Bei der Verwendung von Rollfilmmaterial treten außerdem bei dessen
Vorschub über die Ansaugfläche oft Schwierigkeiten auf, die von der Rollneigung
des Filmmaterials herrühren. Besonders ungünstig sind in dieser Hinsicht die dem
Spulenkern nächsten Filmlagen gegen Ende einer Rolle. Es genügt in solchen Fällen
nicht, den Film aus dem Zuführkanal einfach von der Saugplatte herabhängen zu lassen,
da bei Einschalten der Ansaugung nicht zwangläufig eine Planlage in richtiger Position
erreicht wird. Es fehlte aber bisher ein Greif- und Führungsmittel für das frei
herabhängende Filmende. Hier bietet sich nun im Rahmen der Erfindung eine zweckentsprechende
Lösung dadurch an, daß bei der zwangläufigen Gleichzeitigkeit und Weggleichheit
des Filmvorschubs und der Vertikalbewegung der bekannten unteren Abdeckung vom praktisch
gleichen Ausgangspunkt aus das notwendige Greiferelement mit der Bewegung der Horizontalabdeckung
gekuppelt wird.
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Mit einer derart ausgebildeten Kamera, die in ihren Einzelheiten in
der nachfolgenden Beschreibung an Hand von Ausführungsbeispielen noch näher erläutert
wird, sind einmal gegenüber den bekannten Kameras Bedienungsfehler und Funktionsfehler
weitestgehend ausgeschlossen, und zum anderen ist die Bedienung einer solchen Kamera,
die praktisch mit Programmsteuerung arbeitet, wesentlich vereinfacht.
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In der zeichnerischen Darstellung zeigt F i g. 1 schematisiert einen
Schnitt durch den Kamerakasten und F i g. 2 schematisiert die Gesamtanordnung der
Kamera mit Lichtmarkenprojektoren.
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Die F i g. 1 zeigt eine Rollfilmeinrichtung, in welcher die Einstellung
der Aufnahmegröße mit dem Filmvorschub gekuppelt ist und bei der die Funktion der
Kamera für Filmansaugung, Filmabschneiden und das Zurückführen des Schlittens nach
der Aufnahme in die Ausgangsstellung weitestgehend automatisiert ist.
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Im feststehenden Kamerakasten 1 ist der Schlitten 2 mit Filmrollenmagazin
und Filmansaugplatte 3 vertikal verschieblich eingebaut.
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Die Ausgangsstellung des Schlittens 2 im Kamerakasten 1 ist so eingestellt,
daß die Oberkante der Filmansaugplatte 3 in der Aufnahmeachse bzw. optischen Achse
liegt. Zur Wahl einer Filmrolle mit einer bestimmten Filmbreite wird durch Einstellen
an einem Handrad 5' eine der in der Zeichnung gezeigten Filmtransportwalzen 4 über
eine Kupplungswelle 5 mit der Vorschubkette 6 verbunden. Mit der Wahl einer Filmspule
wird gleichzeitig auch die Einstellung der hier nicht sichtbaren Seitenbegrenzung
bewirkt.
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Beim Einstellen der Aufnahmelänge wird durch einen Motor 7 der Schlitten
2 mit der Filmsansaugplatte 3 um die Hälfte der gewünschten Aufnahmelänge nach oben
und gleichzeitig vor der Filmansaugplatte 3 eine Abdeckschieber 8 um die Hälfte
der Aufnahmelänge nach unten bewegt. Durch die über die Kette 9 gekuppelte gegenläufige
Bewegung des Schlittens 2 und des Abdeckschiebers 8 liegt die freie Fläche der Ansaugplatte
in der Größe der gewünschten Aufnahmefläche mit ihrem Zentrum genau in der optischen
Achse der Kamera. An der Oberkante der Abdeckung 8 können zweckmäßig Greiferelemente,
wie Saugdrüsen, zur Plananlage gewölbten Filmmaterials vorgesehen sein.
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Während der Aufwärtsbewegung des Schlittens 2 rollt das Kettenrad
10 an der mit ihren Endpunkten im Kamerakasten befestigten Kette 11 ab. Die doppelte
Größe des mit dem Kettenrad 10 verbundenen Kettenrades 12 bewirkt über die Kette
6 ein Drehen einer der gewählten Filmtransportwalzen 4 und damit einen Filmvorschub
von doppelter Länge des Weges der Magazinaufwärtsbewegung. Die transportierte Filmlänge
entspricht somit der gewünschten Aufnahmelänge und liegt mit ihrer Mitte genau auf
der optischen Achse.
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Vor der Aufnahme wird durch Einschalten eines Ansauggebläses der Film
an die gelochte Ansaugplatte 3 angesaugt. Gleichzeitig mit dem Ansaugen kann der
Aufnahmefilm durch ein motorisch angetriebenes Messer 13 von der Filmrolle getrennt
werden.
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Nach der Aufnahme wird das Ansauggebläse abgeschaltet, und der Film
fällt nach unten in einen Auffangbehälter 14. Mit dem Abschalten wird gleichzeitig
der Schlitten 2 in die Ausgangsstellung zurückgefahren. Bei der Abwärtsbewegung
wird die Bewegung des Kettenrades 10 durch einen Freilauf mit Rücklaufsperre nicht
auf das Kettenrad 12 übertragen. Die Filme bleiben somit vor der Messerbahn liegen.
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Die Kupplung von Schlittenbewegung und Filmvorschub kann natürlich
auch in anderer als in der gezeigten und beschriebenen Weise erfolgen. So könnte
beispielsweise die Hubspindel für den Schlitten im oberen Teil als Nutwelle ausgebildet
sein, von der aus über Kegelräder die Vorschubeinrichtung und auch die Wiederaufrolleinrichtung
angetrieben werden können. Es wäre auch möglich, die im Schlitten gelagerten Spindehnuttern
motorisch anzutreiben, wobei diese mit dem Filmvorschub verbunden würden. Für den
Rücklauf des Schlittens würden die Spindeln selbst rotieren. Bei einer solchen Antriebsordnung
würden Freilauf und eine übertragung, wie sie im Ausführungsbeispiel gezeigt ist,
entfallen.
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Zur Vermeidung kleinster Filmabschnitte von über die Messerbahn vorstehende
Filmstreifen wird am Ende des Weges der Abwärtsbewegung des Schlittens 2 durch Auflaufen
des Gleithebels 15 auf den Anschlag 16 die eingekuppelte Filmtransportwalze 4 einen
kleinen Betrag zurückgedreht.
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Bei gewünschtem Aufrollen des belichteten Filmes nach der Aufnahme
kann unter der Ansaugplatte 3 eine Filmaufwickelwalze 17 angeordnet werden. Diese
mit einer Drehfeder vorgespannte Walze wird über eine Rücklaufsperre mit der Kettenumlenkung
18 verbunden. Bei der Verwendung dieser Aufwickelvorrichtung wird die Abschneideeinrichtung
13 automatisch abgeschaltet.
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Zum genauen Abstimmen der Vorlagehöhe zur Aufnahmehöhe ist die Rollfilmkamera
mit einer Anzeigevorrichtung nach F i g. 2 ausgerüstet.
Diese Einrichtung
besteht aus an der Kamerastandart 19 befestigten Lichtpunktprojektoren 20 und einer
Gliederkette 21.
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Der die aufnehmbare Vorlagenhöhe am Vorlangehalter 22 entsprechend
der jeweils vorgeschobenen Filmlänge anzeigende Lichtpunktprojektor 20 an der Standarte
19 ist um eine durch die Objektivmitte gehende horizontale, zur optischen Achse
der Kamera lotrechte Achse drehbar. Der Neigungswinkel des Lichtpunktprojektors
20 wird beispielsweise durch die Gliederkette 21 in Abhängigkeit vom Kameraauszug
und Schlittenbewegung bzw. Filmvorschub selbsttätig eingestellt.
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In ähnlicher Weise kann ein Lichtmarkenprojektor für eine Filmbreitenanzeige
an der Standarte 19 vorgesehen sein, dessen Einstellung gleichlaufend mit der Saugplattenseitenbegrenzung
erfolgt, was in den Figuren jedoch nicht dargestellt ist.