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Doppelriemchenstreckwerk für Spinnmaschinen Die Erfindung bezieht
sich auf ein Doppelriemchenstreckwerk für Spinnmaschinen, dessen Unterriemchen über
eine in Durchlaufrichtung breite Stützplatte laufen und dessen Oberriemchen im Bereich
dieser Stützplatte mit einer Andrückplatte belastet sind, die nur über die Breite
eines Riemchens reicht, mit aufwärts ragenden Führungsstiften an zugeordneten Führungslöchern
der Wendeschiene des Oberriemchens geführt und an ihr mit einer sehr leichten Belastungsfeder
abgestützt ist, wobei diese Belastungsfeder aus einer über ihre Länge nach oben
gewölbten flachen Blattfeder besteht, die sich quer zur Durchlaufrichtung über die
Andrückplatte erstreckt und mit an ihren Enden befindlichen Löchern oder Randeinschnitten
von den Führungsstiften der Andrückplatte aufgenommen ist, nach Zusatzpatent 1149281.
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Bei dieser Ausführung der abgefederten Andruckplatte für das Oberriemchen
ergeben sich für deren Herstellung und für ihre Handhabung, insbesondere beim Reinigen
des Streckwerks unter Abnahme der Riemchen und des die Wendeschiene tragenden Riemchenkäfigs
Schwierigkeiten. Bestehen die kleinen Druckplatten in der bisherigen Ausführung
aus Metall, so müssen sie mit gesondert angebrachten Führungsstiften versehen werden
und vergleichsweise stark bemessen sein, damit die Führungsstifte einen festen Halt
erlangen. Das macht Paßlöcher und Stiftpassungen erforderlich, die die Herstellung
der Druckplatten verteuern. überdies fallen die Teile beim Abnehmen der Oberriemchen
und der Riemchenkäfige zum Reinigen des Streckwerks auseinander, wenn man sie nicht
mit besonderer Vorsicht und Geschicklichkeit erfaßt, und dann ist es umständlich,
die kleinen Druckplatten und ihre zugehörigen Belastungsfedern zu suchen und wieder
anzubringen.
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Die vorliegende Erfindung beseitigt diese Nachteile und kennzeichnet
sich dadurch, daß die kleinen Druckplatten samt den daran sitzenden Führungsstiften
aus gepreßtem Kunststoff hergestellt und die Führungsstifte der Druckplatten mit
einem Kopfansatz versehen sind, mit dem sie an den Führungslöchern der Wendeschiene
hängenbleiben, wenn man die Oberriemchen und den Riemchenkäfig abnimmt. Die Herstellung
der kleinen Druckplatte aus Kunststoff ermöglicht es, die Platte samt ihren Führungsstiften
in einem Arbeitsgang zu pressen, so daß die Aufwendungen zum gesonderten Anbringen
der Führungsstifte entfallen, womit sich die Herstellungskosten vermindern. Dabei
können die aus Kunststoff bestehenden Führungsstifte zugleich so geformt werden,
daß sie sich mit einem aasgeformten oder gebogenen Kopfansatz an der Wendeschiene
verklemmen, ohne ihre freie Beweglichkeit zur übertragung des Federdrucks auf das
Oberriemchen einzubüßen.
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In bevorzugter Ausführung besteht die Druckplatte aus einer blattartig
dünnen Kunststoffplatte, die nur mit nach unten abgewinkelten Längskanten linienhaft
auf der Innenfläche des Oberriemchens aufsitzt und bei dieser Ausführung so leicht
ist, daß ihr Eigengewicht an der Druckausübung praktisch nicht teilnimmt und somit
nur der Druck der kleinen Belastungsfeder auf das Oberriemchen übertragen wird.
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Damit sich die kleine Belastungsfeder beim Abnehmen der Druckplatten
von der Wendeschiene nicht löst und verlorengeht, ist einer der Führungsstifte der
Druckplatte zweckmäßig mit einem Bund versehen, der das mit einem Randeinschnitt
versehene Ende der Belastungsfeder übergreift und gegen Lösen sichert.
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Die Zeichnung zeigt die erfindungsgemäße weitere Ausgestaltung der
innerhalb der Oberriemchenschlaufe angeordneten Andruckplatte. Es zeigt F i g. 1
eine schematische Seitenansicht des Streckwerks in einem Längsschnitt durch eine
Durchzugsstelle nach der Linie 1-I von F i g. 2, F i g. 2 einen Teilquerschnitt
durch eine Durchzugsstelle nach der Linie U-II von F i g. 1 und F i g. 3 in Einzeldarstellungen
die schaubildliche Ansicht einer Andruckplatte und ihrer Belastungsfeder.
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Das Streckwerk weist ein Eingangswalzenpaar 1, 2 und ein Ausgangswalzenpaar
3, 4 auf, zwischen denen sich die Riemchenführung mit der Treibwalze 5 des Unterriemchens
7 und der Zwillingswalze 6 für das Oberriemchen 8 befindet. Bei entsprechender Abstufung
des Antriebs der Unterwalzen befinden sich
die Riemchen in geläufiger
Weise im Hauptverzugsfeld, das in Faserlaufrichtung dem von dem Eingangswalzenpaar
1, 2 und dem Riemchenwalzenpaar5, 6 begrenzten Vorverzugsfeld folgt. Das Unterriemchen
7 läuft in bekannter Weise über eine Wendeschiene 9, die mit einer in Durchlaufrichtung
verhältnismäßig breiten Stützfläche 10 bis dicht an die Riemchentreibwalze
5 reicht. Die Zwillingsoberriemchen 8 sind in bekannter Weise in einem mit Seitenführungen
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versehenen Zwillingsriemchenkäfig aufgenommen, der die Wendeschiene 12
für das Oberriemchen trägt und zwischen den Zwillingsriemchen mit seinen U-förmigen
Verlängerungen 13 an dem Achshals der Oberriemchenzwillingswalze 6 aufgehängt ist.
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Jedes Oberriemchen 8 ist an seinem unteren Trum mit einer sehr leichten
Andruckplatte 14 belastet, die sich nur über die Breite eines einzigen Riemchens
erstreckt und an beiden Enden mit oberen Führungsstiften 15 versehen ist, die in
Löchern 16 des Riemchenkäfigs 12 geführt sind. Die Druckplatte 14 ist erfindungsgemäß
samt ihren Führungsstiften 15 einteilig als Preßteil aus Kunststoff gefertigt
und berührt das Oberriemchen erfindungsgemäß nur linienhaft mit den schräg nach
unten abgewinkelten Vorder-und Hinterkanten 17 und 18 (F i g. 1 und
3), wobei die Vorderkante 18 in bereits früher vorgeschlagener Weise als
Tastrand wirkt, der die Riemchen in eine Vertiefung 19 der Wendeschiene 9 des Unterriemchens
drückt.
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Die Führungsstifte 15 der Druckplatte 14 sind erfindungsgemäß
je mit einem einwärts ragenden Kopfansatz 20 versehen, wobei der Abstand zwischen
den Kopfansätzen 20 der Führungsstifte etwas geringer ist als der Abstand
zwischen den Führungslöchern 16 des Riemchenkäfigs, so daß die Druckplatte nicht
nach unten herausfallen kann, wenn man sie mit den Führungsstiften in die zugeordneten
Führungslöcher eingesteckt hat. Statt nach innen könnten sich die Kopfansätze der
Führungsstifte 15 natürlich auch nach außen erstrecken.
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Jede Druckplatte ist in bereits vorgeschlagener Weise zu ihrer Belastung
mit einer kleinen Blattfeder 21 versehen, die sich quer zur Durchlaufrichtung
über die Länge der Druckplatte 14 erstreckt und leicht nach oben gewölbt ist. Die
Blattfeder ist an einem Ende mit einem Loch 22 auf einen der Führungsstifte 15 aufgesetzt,
während sie am anderen Ende einen Randeinschnitt 23 aufweist, mit dem sie erfindungsgemäß
einen unteren Bund 24 des anderen Führungsstiftes des Druckplatte 14 untergreift.
Der Randeinschnitt 23 hat in seiner Längsrichtung so viel Spiel, daß sich
die Blattfeder 21 flach an die Oberfläche 25 der Druckplatte 14 anlegen kann. Durch
den bundartigen Ansatz 24 des einen Führungsstiftes 15 ist erfindungsgemäß
die kleine Belastungsfeder bei leichter Abnehmbarkeit und Auswechselbarkeit gegen
ungewolltes Lösen von der Druckplatte 14 gesichert, wenn man die Druckplatten
beim Reinigen des Streckwerks oder zum Auswechseln der Belastungsfedern gegen Federn
anderer Wölbung und Federungskraft vom Riemchenkäfig abnimmt.