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Elektrische Haushaltkaffeemühle Die Erfindung betrifft eine elektrische
Hauhaltkaffeemühle mit im seitlich vom Motorgehäuse angeordneten Mahlraumgehäuse
rotierenden Schlagmessern. Diese bekannten Mühlen weisen den Nachteil auf, daß der
gemahlene Kaffee aus dem Mahlraum durch Umkippen der Mühle entleert werden muß.
Hierdurch ist die Gefahr gegeben, daß der Kaffee verschüttet wird und damit für
den Genuß unbrauchbar ist. Darüber hinaus ist die Handhabung der Kaffeemühle beim
Entleeren des gemahlenen Kaffees umständlich, bei einem zu harten Aufsetzen der
Mühle kann diese sowie der Motor oder dessen Lagerung unter Umständen auch noch
beschädigt werden.
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Es ist bereits eine elektromotorisch angetriebene Misch- und Zerkleinerungsmaschine
für Haushaltszwecke bekannt, mit einem im Arbeitsbehälter schnell umlaufenden Schlagwerkzeug,
dessen waagerecht gelagerte Arbeitswelle über eine Kupplung mit der Motorwelle lösbarverbundenist,
wobei die genannte Kupplung als Rutschkupplung ausgebildet ist. Bei dieser bekannten
Maschine kann der Arbeitsbehälter zwar zum Entleeren abgenommen werden, jedoch sind
die Zerkleinerungswerkzeuge bzw. das Schlagmesser mit dem Arbeitsbehälter verbunden.
Dadurch wird eine Entleerung erschwert. Außerdem ist eine Reinigung der Schlagwerkzeuge
nur schwer möglich, da diese nicht direkt zugänglich sind. Zur Verbindung des Schlagwerkzeuges
mit dem Motor ist ein Zwischengehäuse zwischen dem Antriebsmotor und dem Arbeitsraum
nötig, in welchem die zusätzliche Kupplung untergebracht ist.
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Bei einer anderen bekannten Kaffeemühle mit Zerkleinerungswerkzeugen
bzw. Schlagmessern mit einem abnehmbaren Behälter ist der den Mahlraum bildende
Behälter als Ganzes abnehmbar. Daraus ergibt sich der Nachteil, daß beim Abnehmen
dieses Behälters die Schlagmesser völlig frei liegen. Ein weiterer Nachteil ergibt
sich dadurch, daß bei der Abnahme des Behälters dieser mit dem Mahlgut senkrecht
nach unten abgenommen werden muß, bis die Oberkante des Behälters unter die Unterkante
der Schlagwerkzeuge kommt. Bei diesem Vorgang bleibt somit immer ein Rest Mahlgut
auf den Schlagmcssern liegen. Dies führt zu Verunreinigungen und kann Störungen
beim nächsten Mahlvorgang bewirken. Insbesondere ergibt sich bei zwei aufeinande.rfolgenden
Mahlvorgängen mit verschiedenem Mahlgut eine unerwünschte Mischung des zweiten Mahlgutes
mit den Resten des gemahlenen ersten Mahlgutes. Ein weiterer wesentlicher Nachteil
besteht darin, daß das Mahlgut nur bei abgenommenem Arbeitsbehälter eingefüllt werden
kann. Somit muß die gewünschte Menge Mahlgut im Behälter schon eingefüllt sein,
ehe dieser mit der Kaffeemühle verbunden wird. Dabei müssen die Mahlwerkzeuge in
den gefüllten Mahlraum eintauchen. Es besteht die Gefahr, daß bei zu starker Füllung
Teile des Mahlgutes aus dem Behälter herausgedrückt werden.
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Um die Nachteile der bekannten Kaffeemühlen zu vermeiden, ist die
elektrische Haushaltkaffeemühle gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß
das Mahlraumgehäuse aus einem oberen einstückig mit dem Motorgehäuse mit Einfüllöffnung
und Deckel versehenen Einfüllteil und einem unteren lösbar mit dem Motorgehäuse
und dem Einfüllteil verbundenen Aufnahmebehälter für das Mahlgut besteht. Nach der
Erfindung ist somit nur ein Teil des Mahlraumes mit einer abnehmbaren Wandung versehen.
Der Sammelbehälter für den gemahlenen Kaffee bildet daher im Betriebszustand nur
einen Teil des Arbeitsraumes, wobei aber trotzdem die günstige Trennung des Mahlraumes
von dem den Motor und seine Lagerung aufnehmenden Raum der Mühle beibehalten wird.
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Bei der erfindungsgemäßen Kaffeemühle ist es ohne weiteres möglich,
den abnehmbaren Aufnahmebehälter in leerem Zustand mit der Kaffeemühle zu verbinden,
während anschließend die Einfüllung des zu mahlenden Gutes bei vollständig umschlossenem
Mahlraum durch eine gesondert vorgesehene Einfüllöffnung gefahrlos erfolgen kann.
Der abnehmbare Einfüllteil kann quer, vorzugsweise senkrecht zur Motor- bzw. Schlagmesserachse
weggenommen werden. Dadurch wird die Bedienung der Kaffeemühle und ihre Handhabung
wesentlich zweckmäßiger und einfacher.
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Durch eine entsprechende Bemessung des abnehmbaren Aufnahmebehälters
derart, daß der Arbeitsbereich der Mahlwerkzeuge ganz oder zum größten Teil innerhalb
des mit dem Motorgehäuse verbundenen Einfüllteiles verbleibt, werden die bisher
notwen digen Kontakteinrichtungen zur Abschaltung des
Mahlwerkzeuges
bei Abnahme des Behälters unnötig. Andererseits ist aber durch die Erfindung die
Verwendung einer der bekannten Kontakteinrichtungen, sofern sie erwünscht ist, keinesfalls
ausgeschlossen.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird die Entnahme des gemahlenen
Kaffees besonders einfach und zum anderen wird durch die liegende oder schräge Anordnung
des Motors eine besondere Standfestigkeit der Mühle gegenüber bekannten Kaffeemühlen
mit senkrecht gelagerter Motorwelle erreicht.
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Nach der Erfindung kann ferner der abnehmbare Behälter eine schräge
Wandfläche aufweisen, derart, daß der beim Mahlvorgang gewirbelte Kaffee immer wieder
in den Bereich der rotierenden Mahlwerkzeuge fällt. Nach Beendigung des Mahlvorganges
befindet sich dann im unteren Teil des Mahlraumes - also in dem abnehmbaren Aufnahmebehälter
- der gemahlene Kaffee.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der Aufnahmebehälter mittels
Führungsleisten in am Motorgehäuse bzw. am Einfüllteil vorgesehenen Führungsnuten
gleitbar gelagert oder kann elastisch einschnappen. Der Schnappverschluß läßt sich,
da die Teile der Kaffeemühle vorzugsweise aus Kunststoff oder ähnlichem verformbaren
elastischen Material hergestellt sind, fertigungstechnisch gut anbringen. Bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel kann durch Drehen eines exzentrisch wirkenden Knebels
der quer zur Motorachse verschiebbar angeordnete Aufnahmebehälter vom Mühlengehäuse
bzw. Einfüllteil gelöst werden. Ein leichter Druck auf diesen Knebel löst den Aufnahmebehälter
von der Kaffeemühle, so daß er nach unten oder nach der Seite wegnehmbar ist, ohne
daß dabei das in den abnehmbaren Aufnahmebehälter hineinragende Schlagmesser störend
wirkt.
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Eine Kaffeemühle nach der Erfindung kann in ihrem Gebrauchswert auch
dadurch wesentlich erhöht werden, daß auf die Einfüllöffnung in an sich bekannter
Weise ein Vorratsbehälter mit Dosierungseinrichtung aufgesetzt wird.
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Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind dem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel zu entnehmen. In der Zeichnung zeigt F i g. 1
einen Längsschnitt gemäß der Linie 1-I in F i g. 2, F i g. 2 eine Seitenansicht
zu F i g. 1.
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Die aus dem Motorgehäuse 1 hervorragende Welle 2 trägt das Mahlwerkzeug
in Gestalt eines Schlagmessers 3. Durch die liegende Anordnung des Motors und den
großen Aufstellfuß wird eine gute Standfestigkeit der Mühle erreicht.
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Das Mahlraumgehäuse 5' besitzt in seinem unteren Teil einen abnehmbaren
Aufnahmebehälter 6, der im Betriebszustand einen Teil des Mahlraumes bildet. Die
Einfüllung des zu mahlenden Kaffees erfolgt durch die Einfüllöffnung 7, auf die
ein nicht dargestellter an sich bekannter Vorratsbehälter mit Dosierungseinrichtung
aufgesetzt werden kann. Man kann aber auch den Mahlraum 5 durch den in der Zeichnung
dargestellten Deckel 8 verschließen.
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Der abnehmbare Aufnahmebehälter 6 besitzt eine schräge Wandfläche
9, damit das herunterfallende Mahlgut immer wieder in den Bereich des rotierenden
Messers 3 gelangt.
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Aufnahmebehälter 6 und Motorgehäuse 1 sind bevorzugt aus Kunststoff
oder einem ähnlichen verformbaren, in gewissen Grenzcri elastischem Material hergestellt.
Am Motorgehäuse 1 sind Führungsnuten 10,
11 angepreßt, in welche entsprechende
Erhöhungen oder Führungsleisten 12, 13 des abnehmbaren Aufnahmebehälters
6 einschnappen können. Ferner ist ein Exzenterwirkung besitzender Knebel oder Griff
14 vorgesehen, der hierbei zur einfachen Handhabung dient. da eine Verdrehung des
Knebels 14 die Behälterwand zusammendrückt, so daß er leicht aus den Führungsnuten
10. 11 herausgeführt werden kann. Gemäß dem Ausführungsbeispiel wird dabei
der Aufnahmebehälter 6 nach unten abgenommen, er kann aber auch zur Seite herausgeführt
werden.