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Aufreihvorrichtumg für Schriftgutbehälter Zusatz zum Patent:
1113 924 Die Erfindung bezieht sich auf eine Aufhängevorrichtung für Schriftgutbehälter,
insbesondere Pendelhefter, mit zwei biegsamen Aufreihzungen für gelochtes Schriftgut,
bestehend aus einer im Hängerand jedes Schriftgutbehälters auswechselbar gehalterten
Hängeschiene mit einem langgestreckten, über eine flache Tragschiene greifenden
Haken, nach Patent 1113 924, wobei die elastisch biegsamen Aufreihzungen
an der dem langgestreckten Haken gegenüberliegenden Längsrand verlaufen und mit
ihren Wurzeln an zurückgesetzten Stirnenden der Hängeschiene mit einem den üblichen
Aufreihlochungen des Schriftgutes entsprechenden gegenseitigen Abstand angeordnet
sind.
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Eine solche unmittelbar mit den Aufreihzungen verbundene und mit diesen
vorzugsweise ein einteiliges Werkstück bildende Hängeschiene dient dazu, unmittelbar
gelochtes Schriftgut geringen Umfanges aufzunehmen, um dieses im Bedarfsfalle auch
ohne Umschlagdeckel in eine Hängeregistratur einordnen zu können. Wird zum Schutze
des aufgereihten Schriftgutes ein Umschlagdeckel vorgesehen, so durchsetzt der langgestreckte
Haken in einem Schlitz den Bug des Umschlagdeckels. Die Schlitzenden im Bug greifen
dabei in je eine randoffene schlitzartige Aussparung der Stirnenden der Hängeschiene
etwa nut- und federartig ein, so daß dadurch eine genaue unverschiebbare Lage des
Umschlagdeckels auf der Hängeschiene gewährleistet wird.
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Zum Aufreihen des vorgelochten Schriftgutes werden die Aufreihzungen
durch Wölben bzw. Durchbiegen in eine zueinander parallele und gegenüber der Hängeschiene
aufrechte Stellung gebracht, und zwar so, daß sie möglichst über ihre gesamte Länge
einen den Aufreihlochungen des Schriftgutes entsprechenden gegenseitigen Abstand
aufweisen. Nach dem Durchstecken durch die Aufreihlochungen kehren sie infolge ihrer
Elastizität beim Loslassen wieder in die annähernde Strecklage zurück, in welcher
das aufgereihte Schriftgut mit den Lochrändern an den zurückgesetzten und die Wurzeln
der Aufreihzungen aufweisenden Stirnenden der Hängeschiene anliegt.
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Es hat sich nun herausgestellt, daß bei einer größeren Anzahl von
aufgereihten Einzelblättern, Schriftstücken od. dgl. die Strecklage der verhältnismäßig
dünnen Aufreihzungen nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Denn bei
etwa zehn bis zwanzig Einzelblättern ist der aufgereihte Schriftgutstapel in sich
zu unnachgiebig geworden, um die für eine vollständige Strecklage der elastisch
biegsamen Aufreihzungen notwendige Wellenform anzunehmen. Der die Aufreihzungen
aufweisende Randstreifen der Hängeschiene wird vielmehr durch den Schriftgutstapel
durchgebogen, so daß die freien Enden der Aufreihzungen von der Oberseite des Schriftgutstapels
abstehen und sich mit denen des benachbarten Schriftgutstapels verhaken können.
Außerdem besteht die Gefahr, daß sich bei starker Durchwölbung der Hängeschiene
Einzelblätter von den Aufreihzungen lösen. Der Randstreifen der Hängeschiene mit
den Aufreihzungen kann jedoch auch nicht ohne weiteres zum Erzwingen der Strecklage
aus einem federharten Kunststoff hergestellt oder durch einen solchen verstärkt
werden, weil die Aufreihzungen verhältnismäßig leicht durchbiegsam bleiben müssen,
wenn der Aufreihvorgang nicht erschwert werden soll.
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Die Aufgabe der Erfindung ist deshalb darin zu erblicken, die Hängeschiene
mit den beiden Aufreihzungen der Aufhängevorrichtung gemäß den Merkmalen des im
ersten Absatz erläuterten Gattungsbegriffes so weiterzubilden, daß die Strecklage
der Aufreihzungen auch bei einer größeren Anzahl aufgereihter Einzelblätter weitestgehend
ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß der die
Aufreihzungen aufweisende Randstreifen der Hängeschiene zumindest im Bereich der
als Anschlag für das aufgereihte Schriftgut dienenden Stirnenden durch Einschnitte,
Aussparungen od. dgl. von der Hängeschiene freigelegt und gegenüber den Aufreihzungen
mit einer größeren Dicke versehen wird. In vorteilhafter Weise kann hierbei die
Ausbildung so durchgeführt werden, daß der die Aufreihzungen aufweisende Randstreifen
etwa vom Wurzelbereich jeder Aufreihzunge an in Richtung zu seiner Quermitte allmählich
verdickt wird.
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Bei einer solchen Ausbildung der Hängeschiene üben die Aufreihzungen
in der Strecklage, und zwar
insbesondere im Bereich der Aufreihlochungen
des aufgereihten Schriftgutes eine größere Kraft auf das letztere aus und zwingen
dieses nachhaltiger, eine Wellenform anzunehmen, so daß die freien Zungenenden nicht
mehr in dem Maße von dem aufgereihten Schriftgutstapel abstehen können, wie dieses
bei der Aufhängevorrichtung nach dem Hauptpatent der Fall ist. Diese Wirkung wird
umsomehr eintreten, je härter und federnder der Werkstoff für die Hängeschiene gewählt
wird. Dieses ist jedoch nunmehr erst durch die Ausbildung gemäß der Erfindung möglich
geworden, weil durch die Freilegung der Stirnenden des die Aufreihzungen aufweisenden
Randstreifens die Durchbiegungslänge erheblich vergrößert worden ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt A b b. 1 eine Ansicht einer Hängeschiene mit zwei elastisch
biegsamen Aufreihzungen, A b b. 2 eine Ansicht eines Schriftgutbehälters mit einer
Hängeschiene nach A b b. 1.
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In Übereinstimmung mit dem Hautpatent ist an der einen Längsseite
jeder Hängeschiene 1 vorzugsweise aus einem elastisch biegsamen halbharten Kunststoff
ein langgestreckter Haken 2 vorgesehen, der über eine flache, nicht dargestellte
Tragschiene greift. Der Haken 2 erstreckt sich etwa parallel und im Abstand der
Tragschienendicke über eine Kante 3 der Hängeschiene, die auf der Unterseite der
Tragschiene zum Anliegen kommt. Im Abstand der Tragschienenbreite von der in Höhe
der Hakenwurzel etwa senkrecht zur Längsrichtung der Hängeschiene verlaufenden Begrenzungskante
4 ist auf der Kante 3 eine die Tragschiene hintergreifende Nase 5 vorgesehen.
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Etwas unterhalb der in Längsrichtung verlaufenden Kante 3 ist an jedem
Stirnende der Hängeschiene ein zum langgestreckten Haken 2 längslaufender Schlitz
6 vorgesehen. In diese Schlitze greifen die beiden einen Schlitz begrenzenden Bugenden
eines als Schriftgutbehälter dienenden Umschlagdeckels 8 ein (vgl. A b b. 2). Der
den gegenseitigen Abstand dieser Bugenden bestimmende Schlitz ist in dem die beiden
Deckelteile verbindenden Bug 9 vorgesehen und hat eine Länge, die etwa den gegenseitigen
Abstand der Böden der beiden Schlitze 6 entspricht, in welche die erwähnten Bugenden
nut- und federartig einrasten. Insoweit ist die Aufhängevorrichtung jedoch nicht
Gegenstand der Erfindung.
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An der dem langgestreckten Haken 2 gegenüberliegenden Längsseite der
Hängeschiene 1 ist ein Randstreifen 10 vorgesehen, der an seinen Enden die Aufreihzungen
11 aufweist. Etwa in gegenseitigem Abstand der üblichen Aufreihlochungen des Schriftgutes
13 ist hierbei der Randstreifen 10 auf die Breite der Aufreihzungen 11 abgesetzt,
so daß jedes in der Verlängerung der Wurzel einer Aufreihzunge verlaufendes Stirnende
des Randstreifens einen Anschlag 12 für das aufgereihte Schriftgut 13 bildet. Des
weiteren ist mindestens der Bereich der beiden Enden des Randstreifens zwischen
den Wurzeln der beider. Aufreihzungen 11 durch je eine randoffene Aussparung 14
gegenüber der Hängeschiene 1 freigelegt, so daß die freigelegten Enden des Randstreifens
am Durchbiegen der Aufreihzungen in eine parallel zueinander verlaufenden aufrechten
Aufreihstellung teilnehmen können. Dieses Durchbiegen wird noch dadurch unterstützt,
daß unterhalb des langgestreckten Hakens 2 in Verlängerung seiner den Wurzelbereich
bestimmenden Begrenzungskante 4 ein keilförmiger Schlitz in der Hängeschiene vorgesehen
ist. Dadurch ist es auch möglich, den Randstreifen selbst gegenüber den Aufreihzungen
und der Hängeschiene dicker auszubilden, um das Bestreben zu vergrößern, auch bei
einer größeren Anzahl von aufgereihten Einzelblättern seine Strecklage einzunehmen
und den Hän-erand der Einzelblätter etwas wellenförmig zu deformieren. Vorzugsweise
wird hierbei die Ausbildung so durchgeführt, daß der Randstreifen, beginnend im
Bereich der Wurzel jeder Aufreihzunge, allmählich in Richtung seiner Quermitte verdickt
ist. Hierdurch wirkt jede Aufreihzunge wie ein Stab, der mit einem sich allmählich
verdickenden Ende eingespannt ist und demgemäß eine große Rückfederungskraft aufweist.