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DE1159309B - Trockenrasierapparat - Google Patents

Trockenrasierapparat

Info

Publication number
DE1159309B
DE1159309B DEK41443A DEK0041443A DE1159309B DE 1159309 B DE1159309 B DE 1159309B DE K41443 A DEK41443 A DE K41443A DE K0041443 A DEK0041443 A DE K0041443A DE 1159309 B DE1159309 B DE 1159309B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shaving
cover plate
shaving head
heads
head
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK41443A
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Kobler
Victor Kobler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kobler and Co
Original Assignee
Kobler and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kobler and Co filed Critical Kobler and Co
Publication of DE1159309B publication Critical patent/DE1159309B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/02Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers of the reciprocating-cutter type
    • B26B19/04Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof
    • B26B19/046Cutters being movable in the cutting head

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Trockenrasierapparat mit mindestens zwei getrennt nebeneinanderliegenden länglichen und unter sich gleichen Scherköpfen, die je einen äußeren, ortsfesten und im Querschnitt dachförmigen hohlen Scherkamm mit quer durchgehenden Schneidelücken und ein im Scherkamm hin und her bewegliches Innenmesser aufweisen.
Es ist üblich, die Scherköpfe am einen Stirnende eines als Gehäuse für einen Antriebsmotor ausgebildeten Handgriffs lösbar zu befestigen. Bei bekannten Apparaten dieser Art ist das genannte Stirnende des Motorgehäuses durch eine ebene Deckplatte abgedeckt, durch welche Steckstifte der unter sich gleich ausgebildeten Scherköpfe ragen; die Steckstifte sind unterhalb der Platte mittels eines lösbaren Arretiermechanismus fixiert. Bei diesen bekannten Apparaten liegen alle Scherköpfe mit ihrem ebenen Scherkammboden auf der Deckplatte auf, so daß die gemeinsame Berührungslinie der Arbeitsfläche aller Scherkämme quer zur Scherkopflängsachse an jeder Längsstelle der Scherköpfe stets eine Gerade ist. Es sind aber auch Ausführungen bekannt, bei welchen die Längsmittelebenen der Scherköpfe nicht wie bei der vorangehend genannten Ausführung zueinander parallel sind, sondern sich auf einer zu den Längsmittelachsen der Scherköpfe parallelen Geraden schneiden. Die Scherköpfe laufen somit nach außen schräg auseinander, so daß die Grenzlinie der Arbeitsflächen aller Scherkämme quer zur Scherkopflängsachse ein Kreisbogen mit Zentrum auf der genannten Schnittgeraden ist. Dadurch wird zwar eine an sich erwünschte Wölbung der Gesamtscherfläche in Querrichtung erzielt, doch sind damit offensichtliche Nachteile verbunden. Diese Nachteile sind insbesondere darin zu sehen, daß insbesondere bei Scherkämmen mit durchgehenden Schneidelücken und/oder mit im Querschnitt dachförmig ausgebildeten Arbeitsflächen die für das Spannen der Haut und Einfangen der Haare besonders wichtige Kanten der Arbeitsflächen der Scherkämme stets innerhalb der Flucht einer im Querschnitt kreisförmig gebogenen Hüllfläche liegen; diese Kanten der bzw. des mittleren Scherkammes können somit gar nicht wirksam werden. Die bekannte Parallel- oder Schrägstellung der Scherköpfe hat also nur eine Verbreiterung der Gesamtscherfläche entsprechend der Anzahl Scherköpfe, nicht aber eine Vermehrung der wirksamen Scherkanten zur Folge.
Die Erfindung hat im Sinn, die Arbeitsteile einer ganz bestimmten Art von Scherköpfen in einer ganz bestimmten Art anzuordnen. Die beiden Grundele-Trockenrasierapparat
Anmelder:
Kobler & Co., Zürich (Schweiz)
Vertreter:
Dipl.-Ing. F. Weickmann, Dr.-Ing. A. Weickmann
und Dipl.-Ing. H. Weickmann, Patentanwälte,
München 27, Möhlstr. 22
Beanspruchte Priorität:
Schweiz vom 24. August und 3. September 1959
(Nr. 77 340 und Nr. 77 840)
Werner Kobler und Victor Kobler, Zürich (Schweiz), sind als Erfinder genannt worden
mente, nämlich die Art des Scherkopfes und die Art der Anordnung der Scherkopf-Arbeitsteile, die die Erfindung benutzt, sind an sich bekannt, und zwar in den verschiedensten Variationen und Kombinationen.
Die Erfindung kombiniert folgende Merkmale:
1. Mindestens zwei nebeneinanderliegende längliche Scherköpfe;
2. die Scherköpfe sind voneinander getrennt;
3. die Scherköpfe sind unter sich im Grundsatz gleich;
4. jeder Scherkopf besitzt einen äußeren festen Scherkamm und ein bewegliches Innenmesser;
5. jeder Scherkamm ist im Querschnitt dachförmig;
6. jeder Scherkamm besitzt durchgehende Schneidlücken;
7. die Fallinien der einander zugekehrten Dachflächen zweier benachbarter Scherköpfe schneiden sich außerhalb der Mittelebene dieser Scherköpfe.
Die Merkmale 1 bis 6 sind an sich bekannt, das Merkmal 7 jedoch nicht.
Bei einer bekannten Anordnung, die übrigens nur die Merkmale 1 bis 3 aufweist, schneiden sich die Ebenen der Arbeitsflächen in der Längsmittelebene zwischen zwei Scherköpfen. Bei dieser Anordnung der Messer nutzt praktisch auch nicht das Spannen der Haut in Querrichtung. Die Anordnung der
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Scherkammkanten auf einem Kreis bezweckt, daß alle diese Kanten frei arbeiten können. Ein Höhersetzen z. B. des mittleren Scherkamms würde die benachbarten Schneidflächen (Kanten) der Außenscherköpfe praktisch unwirksam machen.
Dies ist auch bei einer weiteren bekannten Ausführung der Fall. Die Haut wird zwar relativ gut gespannt, man verliert aber dafür an wirksamer Schneidfläche.
einzigen dachförmigen Scherkopf. Auch hat man nur die Schneidfläche vergrößert ohne Erzielung eines größeren Spanneffekts (der eher kleiner wurde als bei einem Scherkopf allein) und ohne Vermehrung der für die Schneidleistung hochwirksamen Arbeitskanten.
Der erfindungsgemäße Trockenrasierapparat eingangs genannter Art ist demgegenüber dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Querschnittsstelle durch
Bei einer weiteren Ausführungsform wird nur mit io die Scherköpfe der Schnittpunkt der Fallinien der ein-
der einen Apparatseite gearbeitet. Die arbeitenden ander zugekehrten Dachflächen eines äußeren und
Kanten liegen praktisch auf einer Geraden, und ein eines diesem benachbarten Scherkopfes von der
Spannen der Haut tritt nicht ein. Längsmittelebene des äußeren Scherkopfes einen
Bei einer weiteren bekannten Ausführungsform kleineren Abstand aufweist als von der dazu par-
arbeiten bei hochgestelltem mittlerem Scherkopf die 15 allelen Längsmittelebene durch den benachbarten
benachbarten Arbeitskanten der Außenscherköpfe Scherkopf, wobei jedoch der Fallinienschnittpunkt
nicht mit. höchstens unwesentlich nach außerhalb der Längs-
Ferner sind gelochte Rundscherkämme bekannt, mittelebene des äußeren Scherkopfes, zweckmäßig
die schon prinzipiell mit der Erfindung nicht zu ver- aber im Bereich zwischen den Längsmittelebenen der
gleichen sind. Bei einer weiteren bekannten Ausfüh- 20 beiden benachbarten Scherköpfe liegt,
rungsform fehlt nicht nur das Merkmal 7, sondern Ein erfindungsgemäßer Apparat besitzt nicht nur
auch das Merkmal 5. allein die hochwirksamen Dachkanten, sondern bringt
Ähnliches gilt für noch eine weitere Ausführungs- diese auch voll zur Wirkung. So wirken nicht nur die
form, bei der sich außerdem die Arbeitskanten redu- einzelnen Kanten der Dachformen hautspannend, son-
zieren, da zwischen zwei Scherköpfen nur eine ein- 25 dem auch die Mittelkanten bilden zusammen ein
zige Arbeitskante wirksam ist. Außer dem Merk- Dach mit Spanneffekt. Ebenso wirken aber auch die
mal 7 fehlen bei dieser Ausführungsform auch die Innenkanten der äußeren Scherköpfe zusammen mit
Merkmale 2 und 5. den auf ihrer Seite liegenden beiden Kanten des
Bei einer weiteren bekannten Ausführungsform inneren Scherkopfes als hautspannendes Dach, wobei
fehlen die Merkmale 2, 5 und 7, und alle Zwischen- 3° die Innenkanten der äußeren Scherköpfe trotzdem
kanten fallen weg. Das Spannen der Haut erfolgt nicht voll als Schneidkanten ausgeschaltet sind. Es
praktisch nur zwischen Kanten. Der erzielte Spann- ergibt sich nicht nur eine effektive Vergrößerung der
effekt ist daher schlecht. Arbeitsfläche (der Gesamtoberfläche der Scherköpfe),
Es ist nun bekannt, daß eine im Querschnitt kon- der Einfangkanten (in der Arbeitsrichtung vorn vexe, mit Vorsprüngen versehene Arbeitsfläche eines 35 liegenden Kanten der einzelnen Scherköpfe) und der länglichen Scherkopfes ein Spannen der Haut in hochwirksamen Schneidkanten (der an der Spitze der Querrichtung bewirken kann. Um dieses Spannen,
das ein Aufrichten der zu schneidenden Haare bewirkt, beim Schneidvorgang auszunutzen, d. h., um
die so aufgestellten Haare auch abschneiden zu 40
können, müssen sie sich in wirksame Schneidlücken
hinein aufrichten; dies führte zu der Dachform des
Scherkopfes, wobei die Dachkante das Spannen bewirkt und die sich aufrichtenden Haare so in die
Schneidlücken hinein vorspringen, daß sie im Bereich 45
der Dachkante, der wirksamsten Stelle dieses Scherkopfes, hautnah abgeschnitten werden. Um dieses
Spannen der Haut durch vorspringende Arbeitskanten
zu erzielen, wurde bei Ausführungsarten ohne Dachform die Scherkopfzahl vergrößert, und es wurden 50
die Scherköpfe so zueinander versetzt, daß im Querschnitt konvexe vorspringende Arbeitsflächen entstanden. Dabei zeigte sich, daß zwar der Spanneffekt
mehr oder weniger erreicht wurde, daß aber die wirksamen, also den Spanneffekt ausnutzenden Arbeits- 55 der Scherköpfe bei den erfindungsgemäßen Trockenkanten nicht mit der Scherkopfzahl vergrößert rasierapparaten.
wurden. Trotz großem Aufwand war auf diese Weise In der Zeichnung ist 1 das (nur teilweise darge-
die Schnittleistung nicht zu verbessern. Man hat da- stellte) als Handgriff ausgebildete, längliche Gehäuse
her versucht, auf den besonderen Spanneffekt zu ver- eines nicht gezeichneten elektrischen Antriebsmotors ziehten und dafür eine möglichst große Kantenzahl 6° des Apparates. Am verjüngten Endteil des Gehäuses 1
zur Wirkung kommen zu lassen. So hat man die ist dieses bei allen gezeichneten Beispielen durch eine
Randkanten eines mittleren dachförmigen Scher- ebene Deckplatte 2 abgedeckt,
kopfes ebenso wie die ihm benachbarten Randkanten Beim Beispiel nach Fig. 1 ist die Deckplatte 2 mit
der Außenscherköpfe nicht völlig ausgeschaltet, ihre drei Reihen von konisch angesenkten Bohrungen 3 Wirkung aber doch vermindert. Andererseits hat man 65 versehen. Durch diese Bohrungen 3 ragen Steckstifte 5
dabei die bezüglich Schneidleistung hochwirksamen der drei unter sich gleich ausgebildeten Scherköpfe 4.
Dachkanten vermehrt. Aber auch hier war der Spann- Diese mit einer konischen Verdickung 5 α auf den
effekt der Dachkanten wieder geringer als bei einem Konusflächen der angesenkten Bohrungen 3 angrei-
einzelnen Dachflächen liegenden Kanten), sondern auch ein sehr großer Spanneffekt quer über die ganze Arbeitsfläche.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Trockenrasierapparats dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 schaubildlich ein erstes Beispiel mit drei in der Höhe zueinander versetzten Scherköpfen,
Fig. 2 teilweise im Längsschnitt den Oberteil eines Trockenrasierapparates mit höhenverstellbarem mittlerem Scherkopf,
Fig. 3 teilweise weggebrochen eine Seitenansicht zu Fig. 2,
Fig. 4 im Schnitt analog Fig. 2 den Oberteil eines Trockenrasierapparates mit nachgiebig gelagertem Scherkopf,
Fig. 5 eine Einzelheit einer Variante zu Fig. 4; Fig. 6, 7 und 8 erläutern die Prinzipanordnungen
fenden Stifte 5 sind unterhalb der Deckplatte 2 in an sich bekannter Weise lösbar fixiert; nach Lösen dieser Fixierung können die Scherköpfe 4 einzeln von der Deckplatte 2 abgehoben werden. Jeder der Scherköpfe 4 besitzt einen länglichen äußeren Scherkamm mit in Längsrichtung nach außen gewölbtem und in Querrichtung dachförmig abgeschrägtem Arbeitsteil; dieser Arbeitsteil besitzt durchgehende Querlücken mit dazwischenliegenden Stegen. Im Innern der Scherkämme ist in an sich bekannter Weise ein hin- und hergehend antreibbares, nicht gezeichnetes Innenmesser geführt. Bei den beiden äußeren Scherköpfen 4 sitzt die konische Verdickung 5 a der Stifte 5 unmittelbar am Boden des äußeren Scherkammes, so daß dieser Boden direkt auf der Deckplatte 2 aufliegt. Demgegenüber ist beim mittleren Scherkopf 4 zwischen der konischen Verdickung 5 α der Stifte 5 und dem Boden des äußeren Scherkammes ein zylindrischer Schaftteil 5 b vorgesehen, so daß dieser Scherkopf gegenüber den benachbarten Scherköpfen um die Höhe des Schaftteils 5 b über der Deckplatte 2 liegt. Trotz ebener Deckplatte 2 und parallel zueinander verlaufenden Längsmittelebenen der unter sich gleich ausgebildeten Scherköpfe erhält man dadurch eine in Querrichtung abgesetzte Gesamtarbeitsfläche des Apparates, da die Arbeitskanten des mittleren Scherkopfes von der zu den Längsmittelebenen der Scherköpfe 4 senkrechten Ebene der Deckplatte 2 unterschiedlichen Abstand besitzen.
Dies ergibt einerseits zusammen mit der Längs-Wölbung der einzelnen Arbeitsflächen der Scherköpfe ein einwandfreies Spannen der Haut beim Rasieren, und zwar in zwei zueinander senkrechten Richtungen. Anderseits sind aber zufolge der beschriebenen Anordnung der Scherköpfe auch die Längskanten der Arbeitsfläche des mittleren Scherkopfes außer Flucht mit der die Längskanten der äußeren Scherköpfe enthaltenden Fläche. Dieses Freistellen der Arbeitsfläche mit ihren Längskanten des mittleren Scherkopfes gewährleistet ein wirksames Einfangen der Haare auch innerhalb der Gesamtarbeitsfläche des Apparates und somit erst eine vollständige Ausnutzung der durch die Anordnung einer Mehrzahl von Scherköpfen vergrößerten Anzahl von Schneidkanten.
An Stelle der gezeichneten längsgebogenen, im Querschnitt dachförmigen Scherköpfe können auch Scherköpfe mit gerader Dachkante oder mit leicht gewölbten Dachflächen vorgesehen sein. Während beim gezeichneten Beispiel drei Scherköpfe vorgesehen sind, können auch nur zwei oder es können mehr als drei Scherköpfe vorhanden sein; bei vier Scherköpfen können nur die beiden mittleren Scherköpfe in der beschriebenen Weise überhöht angeordnet sein.
Die gleiche Wirkung kann auch bei Apparaten erreicht werden, bei welchen die Längsmittelebenen der Scherköpfe nicht streng parallel, sondern leicht winklig zueinander sind. Anstatt z. B. die Arbeitskanten aller Scherköpfe auf einer Zylinderfläche (mit in der Schnittlinie der Längsmittelebenen liegenden Axe) anzuordnen, können die Arbeitskanten eines oder mehrerer Scherköpfe (ganz oder teilweise) außerhalb dieser Zylinderfläche liegen.
Gemäß den Fig. 2 und 3 sind in der Deckplatte 2 des Gehäuses 1 drei Paare von Löchern 3 nebeneinanderliegend angeordnet; diese Löcher 3 sind nach außen hin konisch angesenkt. Auf der Deckplatte 2 liegen drei zueinander parallele, unter sich gleich ausgebildete, längliche Scherköpfe 4, in deren äußeren, mit quer durchgehenden Schneidelücken versehenen Scherkamm ein nicht gezeichnetes, hin und her bewegliches Innenmesser angeordnet ist. Durch die Löcher 3 ragen Steckhülsen 5 für die Steckstifte 6 der Scherköpfe 4 ins Gehäuseinnere; bei auf der Deckplatte 2 aufliegenden Scherköpfen 4 sitzt eine konische Verdickung der Steckhülsen 5 in der konischen Ansenkung der Löcher 3. Die Steckstifte 6 besitzen einen abgesetzten Kopf, hinter welchen ein Arretierplättchen 7 greift, das mittels einer an der betreffenden Steckhülse 5 verankerten Feder 8 in der gezeichneten Wirkungslage gehalten wird und dabei die Steckstifte 6 in den Steckhülsen 5 fixiert. Durch Einwärtsdrücken der Plättchen 7 gibt letzteres den Steckstift 6 frei, so daß der betreffende Scherkopf 4 abgenommen werden kann.
Die Steckhülsen 5 des mittleren Scherkopfes 4 sind außer in den Löchern 3 der Deckplatte 2 mittels in Längsschlitze 9 ragender Querstifte 10 begrenzt längsverschiebbar geführt. Der untere Endteil dieser Steckhülsen S ist als Zahnstange 11 ausgebildet, die je mit einem Zahnrad 12 im Eingriff ist. Die beiden Zahnräder 12 sitzen je auf einer im Gehäuse 1 gelagerten Achse 13 und sind außerdem mit einem Lenker 14 starr verbunden. Die beiden Lenker 14 sind mit ihrem freien Ende an einem Hebel 15 angelenkt, an welche ein Betätigungsstab 16 angreift; der letztere ragt durch eine Wandöffnung 17 im Gehäuse 1 und trägt an seinem äußeren Ende einen Griff 18.
In Fig. 2 ist der mittlere Scherkopf 4 in seiner unteren Einstellage gezeichnet, in welcher er auf der Deckplatte 2 aufliegt. Wird die Stange 16 mittels des Griffs 18 nach außen in die strichpunktiert angedeutete Lage gezogen, so werden die Lenker 14 über den Hebel 15 gleichsinnig und im gleichen Ausmaß im Gegenuhrzeigersinn gemäß Fig. 2 verschwenkt, was eine entsprechende Drehung der Zahnräder 12 zur Folge hat. Dadurch werden die beiden Zahnstangen 11 und somit die den Scherkopf 4 mittels der Steckstifte 6 tragenden Steckhülsen 5 gehoben (Fig. 3). Die mit den quer durchgehenden Schneidelücken versehene, in Längsrichtung des Scherkopfes gewölbte und im Querschnitt dachförmige Arbeitsfläche des mittleren Scherkopfes 4 wird außer Flucht mit den Arbeitsflächen der benachbarten Scherköpfe gebracht, so daß deren Längskanten freigegestellt und somit beim Rasieren analog den äußeren Längskanten der benachbarten Scherköpfe voll wirksam werden. Durch die beschriebene Ausbildung der Verstellmittel läßt sich der mittlere Scherkopf beliebig innerhalb des gesamten Verstellbereiches parallel zur Deckplatte in seiner Höhe über der letzteren verstellen. Anstatt mittels Zahnstange und Zahnrad können die Steckhülsen auch mittels Verstellnocken, gegen welche die unteren Steckhülsenenden kraftschlüssig anliegen, höhenverstellt werden.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Beispiel ist der höhenveränderliche Scherkopf 4 wiederum mittels Steckstiften 6 in Steckbüchsen 5 a mittels eines unter Federdruck stehenden Arretierplättchens 7 lösbar verankert. Im Gegensatz zum vorangehend beschriebenen Beispiel liegt der Scherkopf 4 im vorliegenden Fall in seiner Normallage nicht auf der Deckplatte 2 auf. Die durch Löcher 3 a in das Gehäuseinnere ragenden Steckhülsen 5 a sind mit Längsschlitzen 9 a versehen, in welchen im Gehäuse 1 befestigte Quer-
stifte 10a geführt sind. Da nicht nur die als Schlitze ausgebildeten Löcher 3 ω in der Deckplatte 2 größere Länge besitzen als der Durchmesser der Steckhülsen Sa, sondern die letzteren ausschließlich durch die Stifte 10 α geführt sind, können die Steckhülsen 5 a und somit der ganze Scherkopf 4 um die Querstifte 10 α innerhalb der durch die Lange der Schlitzlöcher 3ö gegebenen Grenzen in einer senkrechten Längsmittelebene durch den Scherkopf 4 verschwenkt werden. Die unteren Endteile 11a der Steckhülsen 5 α ίο enthalten in einer Endbohrung 19 eine Schraubenfeder 20, die sich andernends auf einer in diese Endbohrung 19 passenden Kugel 21 abstützen. Mittels dieser Kugeln 21 sind die beiden Steckhülsen 5 α und somit der ganze Scherkopf 4 federnd auf parallel zur Deckplatte 2 liegenden Innenwandteilen 22 des Gehäuses 1 abgestützt. In seiner in Fig. 3 mit strichpunktierten Linien angedeuteten Normallage liegt der Scherkopf 4 parallel und im Abstand über der Deckplatte 2. Beim Rasieren kann nun der Scherkopf 4 entgegen der Wirkung der einen oder beider Federn 20 parallel oder schräg zur Deckplatte 2 gegen die letztere hin gedrückt werden. Dadurch wird erreicht, daß die Arbeitsfläche des Scherkammes nicht nur dauernd gegen die Haut gedrückt wird, sondern sich besser als bei starr angeordnetem Scherkopf den zu rasierenden Gesichtspartien anpassen kann. Es versteht sich, daß von den mehreren Scherköpfen des erfindungsgemäßen Apparates nicht nur eine, sondern mehrere oder alle Scherköpfe in der beschriebenen Weise nachgiebig über der Deckplatte gelagert sein können. Zwar ist beim beschriebenen Beispiel der Scherkopf nur in seiner Längsmittelebene beweglich; sieht man jedoch an Stelle der Schlitzlöcher 3 α RundlÖcher von entsprechend großem Durchmesser und an Stelle der geraden Querstifte 10 α solche von geeigneter Bogenform vor, so kann sich der Scherkopf auch in Querrichtung begrenzt schräg stellen.
Eine Variante zum vorangehend beschriebenen Beispiel ist in Fig. 5 dargestellt. An Stelle der einerseits mittels der Kugeln 21 im Gehäuse 1 und anderseits in den Steckhülsen 5 a abgestützten Federn 20 ist hier zur nachgiebigen Lagerung des Scherkopfes 4 über der Deckplatte 2 ein Kissen 23 aus elastischem Material, z. B. Gummi oder Kunststoff, angeordnet. Auch in diesem Fall können die Löcher 3 α der Deckplatte 2 Längsschlitze oder Rundlöcher sein; im ersteren Fall ist der Scherkopf trotz der allseitigen Nachgiebigkeit des Kissens 23 nur in serner Längsmittelebene parallel oder schräg zur Deckplatte beweglich, während er im zweitgenannten Fall allseitig begrenzt beweglich sein kann.
Bei schrägstellbaren Scherköpfen ist die bei den gezeichneten Beispielen vorgesehene Längsbiegung der Scherköpfe deshalb von Vorteil, weil auch bei schräggestelltem Scherkopf keine störenden Scherkammenden vorstehen.
Im vorangehenden wurde stets angenommen, der versetzte oder verstellbare Scherkopf rage bzw. diese Scherköpfe ragen als ein mittlerer Scherkopf oder als mittlere Scherköpfe über die benachbarten Scherköpfe hinaus; es ist aber auch möglich, einen oder mehrere der äußeren Scherköpfe tiefer zu setzen oder derart federnd zu lagern, daß sie beim Gebrauch des Rasierapparates tiefer gedrückt werden.
Die Erfindung umfaßt die Prinzipanordnungen der Scherköpfe, wie sie in den Fig. 6, 7 und 8 dargestellt sind. Bei der Anordnung nach Fig. 8 muß der Ab
stand α kleiner als b sein, während bei der Anordnung nach Fig. 7 der Abstand α sehr klein sein muß (dort liegt der fragliche Schnittpunkt außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Scherkammes). Allgemein gilt also, daß die Schnittlinie χ zwischen den Fallinien nicht wesentlich außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Scherkammes, zweckmäßig aber gemäß Fig. 6 und 8 innerhalb dieser Längsmittelebene liegt und daß α stets kleiner ist als b. Die Erfindung umfaßt ferner auch einen Trockenrasierapparat mit nur zwei Scherköpfen, da auch hier die Bedingung für einen äußeren, gegenüber dem benachbarten, dann aber ebenfalls äußeren Scherkopf zutrifft.

Claims (14)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Trockenrasierapparat mit mindestens zwei getrennt nebeneinanderliegenden länglichen und unter sich gleichen Scherköpfen, die je einen äußeren, ortsfesten und im Querschnitt dachförmigen hohlen Scherkamm mit quer durchgehenden Schneidelücken und ein im Scherkamm hin und her bewegliches Innenmesser aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Querschnittsstelle durch die Scherköpfe der Schnittpunkt der Fallinien der einander zugekehrten Dachflächen eines äußeren und eines diesem benachbarten Scherkopfes von der Längsmittelebene des äußeren Scherkopfes einen kleineren Abstand aufweist als von der dazu parallelen Längsmittelebene durch den benachbarten Scherkopf, wobei jedoch der Fallinienschnittpunkt höchstens unwesentlich nach außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Scherkopfes, zweckmäßig aber im Bereich zwischen den Längsmittelebenen der beiden benachbarten Scherköpfen liegt.
2. Apparat nach Anspruch 1 mit mindestens drei Scherköpfen, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein mittlerer Scherkopf der zueinander parallele Längsmittelebenen aufweisenden Scherköpfe in an sich bekannter Weise mit der Arbeitsfläche seines äußeren Scherkammes über die Arbeitsflächen der äußeren Scherköpfe hinausragt.
3. Apparat nach Anspruch 2, bei dem die äußeren Scherköpfe unmittelbar auf einer ebenen Deckplatte des Apparategehäuses aufliegen, wobei die Platte durch lösbar im Gehäuse fixierte Steckstifte der Scherköpfe durchsetzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckstifte (5) des mittleren Scherkopfs eine über der Deckplatte (2) liegende Verdickung (5 b) aufweisen, welche diesen Scherkopf im Abstand über der Deckplatte (2) halten.
4. Apparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in bekannter Weise mindestens einer der Scherköpfe (4) in seiner Höhe über der Gehäusedeckplatte (2) veränderlich auf der letzteren montiert ist.
5. Apparat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in bekannter Weise der höhenveränderlich angeordnete Scherkopf (4) mit von Hand betätigbaren Einstellmitteln (11 bis 18) in Verbindung steht.
6. Apparat nach Anspruch 5, wobei der Scherkopf mittels Steckstiften lösbar in durch die
Deckplatte in das Gehäuse ragenden Steckhülsen verankert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckhülsen (5) außer in Löchern (3) der Deckplatte (2) auf durch Längsschlitze (9) der Steckhülsen ragenden Querstiften (10) längsverschiebbar geführt sind.
7. Apparat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellmittel zum gleichzeitigen Längsverschieben beider Steckhülsen (5) des Scherkopfes (4) zwecks Höhenverstellung des letzteren parallel zur Deckplatte (2) ausgebildet sind.
8. Apparat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellmittel ein jeder Steckhülse (5) zugeordnetes, mit einem Lenker (14) starr verbundenes Zahnrad (12) aufweisen, wobei mit diesen Zahnrädern die als Zahnstange (11) ausgebildeten unteren Endteile der Steckhülsen (5) im Eingriff sind und die Lenker (14) an einem gemeinsamen Hebel (15) angelenkt sind, an welchem eine Betätigungsstange (16) angreift, die an ihrem aus dem Gehäuse (1) herausragenden Ende einen Griff (18) trägt.
9. Apparat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der höhenveränderlich angeordnete Scherkopf (4) im Abstand über der Deckplatte (2) und nachgiebig in Richtung auf die letztere auf Querstiften (9 a) geführt ist, die innerhalb des Gehäuses durch Längsschlitze (10 a) in — dem lösbaren Verankern von Steckstiften (6) des Scherkopfes dienenden — Steckhülsen (5 a) ragen.
10. Apparat nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Scherköpfe in bekannter Weise nachgiebig am Apparatgehäuse gelagert ist.
11. Apparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur nachgiebigen Lagerung des Scherkopfes (4) einerends an den Steckhülsen (5 a) und andernends an Kugeln (21) abgestützte Federn (20) vorgesehen sind, wobei die Kugeln ihrerseits auf Innenwandteilen (22) des Gehäuses (1) abgestützt sind.
12. Apparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur nachgiebigen Lagerung des Scherkopfes (4) zwischen Deckplatte (2) und Scherkopf (4) ein Kissen (23) aus nachgiebigem Material angeordnet ist.
13. Apparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckhülsen (5 a) durch in Längsrichtung des Scherkopfes (4) verlaufende Schlitzlöcher (3 a) in der Deckplatte (2) ragen, um ein an sich bekanntes Schiefsteilen des Scherkopfes zur Deckplatte zu ermöglichen.
14. Apparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckhülsen (5 a) durch im Durchmesser größere Rundlöcher (3 a) in der Deckplatte (2) ragen, um ein an sich bekanntes allseitiges Schiefstellen des Scherkopfes zur Deckplatte zu ermöglichen.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 837 667, 852 508,
1010864, 1034512;
deutsche Auslegeschrift Nr. 1048 509;
USA.-Patentschriften Nr. 2 099 537, 2 344 360,
2526153, 2574 317.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
® 309 768/30 12.
DEK41443A 1959-08-24 1960-08-11 Trockenrasierapparat Pending DE1159309B (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
CH7734059A CH370673A (de) 1959-08-24 1959-08-24 Trockenrasierapparat

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1159309B true DE1159309B (de) 1963-12-12

Family

ID=4535603

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DEK41443A Pending DE1159309B (de) 1959-08-24 1960-08-11 Trockenrasierapparat

Country Status (3)

Country Link
US (1) US3136055A (de)
CH (1) CH370673A (de)
DE (1) DE1159309B (de)

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