DE1159309B - Trockenrasierapparat - Google Patents
TrockenrasierapparatInfo
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- B26—HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
- B26B—HAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B26B19/00—Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
- B26B19/02—Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers of the reciprocating-cutter type
- B26B19/04—Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof
- B26B19/046—Cutters being movable in the cutting head
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Trockenrasierapparat mit mindestens zwei getrennt nebeneinanderliegenden
länglichen und unter sich gleichen Scherköpfen, die je einen äußeren, ortsfesten und im Querschnitt
dachförmigen hohlen Scherkamm mit quer durchgehenden Schneidelücken und ein im Scherkamm
hin und her bewegliches Innenmesser aufweisen.
Es ist üblich, die Scherköpfe am einen Stirnende eines als Gehäuse für einen Antriebsmotor ausgebildeten
Handgriffs lösbar zu befestigen. Bei bekannten Apparaten dieser Art ist das genannte Stirnende des
Motorgehäuses durch eine ebene Deckplatte abgedeckt, durch welche Steckstifte der unter sich gleich
ausgebildeten Scherköpfe ragen; die Steckstifte sind unterhalb der Platte mittels eines lösbaren Arretiermechanismus
fixiert. Bei diesen bekannten Apparaten liegen alle Scherköpfe mit ihrem ebenen Scherkammboden
auf der Deckplatte auf, so daß die gemeinsame Berührungslinie der Arbeitsfläche aller Scherkämme
quer zur Scherkopflängsachse an jeder Längsstelle der Scherköpfe stets eine Gerade ist. Es sind
aber auch Ausführungen bekannt, bei welchen die Längsmittelebenen der Scherköpfe nicht wie bei der
vorangehend genannten Ausführung zueinander parallel sind, sondern sich auf einer zu den Längsmittelachsen
der Scherköpfe parallelen Geraden schneiden. Die Scherköpfe laufen somit nach außen schräg auseinander,
so daß die Grenzlinie der Arbeitsflächen aller Scherkämme quer zur Scherkopflängsachse ein
Kreisbogen mit Zentrum auf der genannten Schnittgeraden ist. Dadurch wird zwar eine an sich erwünschte
Wölbung der Gesamtscherfläche in Querrichtung erzielt, doch sind damit offensichtliche Nachteile
verbunden. Diese Nachteile sind insbesondere darin zu sehen, daß insbesondere bei Scherkämmen
mit durchgehenden Schneidelücken und/oder mit im Querschnitt dachförmig ausgebildeten Arbeitsflächen
die für das Spannen der Haut und Einfangen der Haare besonders wichtige Kanten der Arbeitsflächen
der Scherkämme stets innerhalb der Flucht einer im Querschnitt kreisförmig gebogenen Hüllfläche liegen;
diese Kanten der bzw. des mittleren Scherkammes können somit gar nicht wirksam werden. Die bekannte
Parallel- oder Schrägstellung der Scherköpfe hat also nur eine Verbreiterung der Gesamtscherfläche
entsprechend der Anzahl Scherköpfe, nicht aber eine Vermehrung der wirksamen Scherkanten
zur Folge.
Die Erfindung hat im Sinn, die Arbeitsteile einer ganz bestimmten Art von Scherköpfen in einer ganz
bestimmten Art anzuordnen. Die beiden Grundele-Trockenrasierapparat
Anmelder:
Kobler & Co., Zürich (Schweiz)
Kobler & Co., Zürich (Schweiz)
Vertreter:
Dipl.-Ing. F. Weickmann, Dr.-Ing. A. Weickmann
und Dipl.-Ing. H. Weickmann, Patentanwälte,
München 27, Möhlstr. 22
Beanspruchte Priorität:
Schweiz vom 24. August und 3. September 1959
(Nr. 77 340 und Nr. 77 840)
(Nr. 77 340 und Nr. 77 840)
Werner Kobler und Victor Kobler, Zürich (Schweiz), sind als Erfinder genannt worden
mente, nämlich die Art des Scherkopfes und die Art der Anordnung der Scherkopf-Arbeitsteile, die die
Erfindung benutzt, sind an sich bekannt, und zwar in den verschiedensten Variationen und Kombinationen.
Die Erfindung kombiniert folgende Merkmale:
1. Mindestens zwei nebeneinanderliegende längliche Scherköpfe;
2. die Scherköpfe sind voneinander getrennt;
3. die Scherköpfe sind unter sich im Grundsatz gleich;
4. jeder Scherkopf besitzt einen äußeren festen Scherkamm und ein bewegliches Innenmesser;
5. jeder Scherkamm ist im Querschnitt dachförmig;
6. jeder Scherkamm besitzt durchgehende Schneidlücken;
7. die Fallinien der einander zugekehrten Dachflächen zweier benachbarter Scherköpfe schneiden
sich außerhalb der Mittelebene dieser Scherköpfe.
Die Merkmale 1 bis 6 sind an sich bekannt, das Merkmal 7 jedoch nicht.
Bei einer bekannten Anordnung, die übrigens nur die Merkmale 1 bis 3 aufweist, schneiden sich die
Ebenen der Arbeitsflächen in der Längsmittelebene zwischen zwei Scherköpfen. Bei dieser Anordnung
der Messer nutzt praktisch auch nicht das Spannen der Haut in Querrichtung. Die Anordnung der
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Scherkammkanten auf einem Kreis bezweckt, daß alle diese Kanten frei arbeiten können. Ein Höhersetzen
z. B. des mittleren Scherkamms würde die benachbarten Schneidflächen (Kanten) der Außenscherköpfe
praktisch unwirksam machen.
Dies ist auch bei einer weiteren bekannten Ausführung der Fall. Die Haut wird zwar relativ gut gespannt,
man verliert aber dafür an wirksamer Schneidfläche.
einzigen dachförmigen Scherkopf. Auch hat man nur die Schneidfläche vergrößert ohne Erzielung eines
größeren Spanneffekts (der eher kleiner wurde als bei einem Scherkopf allein) und ohne Vermehrung der
für die Schneidleistung hochwirksamen Arbeitskanten.
Der erfindungsgemäße Trockenrasierapparat eingangs genannter Art ist demgegenüber dadurch gekennzeichnet,
daß an jeder Querschnittsstelle durch
Bei einer weiteren Ausführungsform wird nur mit io die Scherköpfe der Schnittpunkt der Fallinien der ein-
der einen Apparatseite gearbeitet. Die arbeitenden ander zugekehrten Dachflächen eines äußeren und
Kanten liegen praktisch auf einer Geraden, und ein eines diesem benachbarten Scherkopfes von der
Spannen der Haut tritt nicht ein. Längsmittelebene des äußeren Scherkopfes einen
Bei einer weiteren bekannten Ausführungsform kleineren Abstand aufweist als von der dazu par-
arbeiten bei hochgestelltem mittlerem Scherkopf die 15 allelen Längsmittelebene durch den benachbarten
benachbarten Arbeitskanten der Außenscherköpfe Scherkopf, wobei jedoch der Fallinienschnittpunkt
nicht mit. höchstens unwesentlich nach außerhalb der Längs-
Ferner sind gelochte Rundscherkämme bekannt, mittelebene des äußeren Scherkopfes, zweckmäßig
die schon prinzipiell mit der Erfindung nicht zu ver- aber im Bereich zwischen den Längsmittelebenen der
gleichen sind. Bei einer weiteren bekannten Ausfüh- 20 beiden benachbarten Scherköpfe liegt,
rungsform fehlt nicht nur das Merkmal 7, sondern Ein erfindungsgemäßer Apparat besitzt nicht nur
auch das Merkmal 5. allein die hochwirksamen Dachkanten, sondern bringt
Ähnliches gilt für noch eine weitere Ausführungs- diese auch voll zur Wirkung. So wirken nicht nur die
form, bei der sich außerdem die Arbeitskanten redu- einzelnen Kanten der Dachformen hautspannend, son-
zieren, da zwischen zwei Scherköpfen nur eine ein- 25 dem auch die Mittelkanten bilden zusammen ein
zige Arbeitskante wirksam ist. Außer dem Merk- Dach mit Spanneffekt. Ebenso wirken aber auch die
mal 7 fehlen bei dieser Ausführungsform auch die Innenkanten der äußeren Scherköpfe zusammen mit
Merkmale 2 und 5. den auf ihrer Seite liegenden beiden Kanten des
Bei einer weiteren bekannten Ausführungsform inneren Scherkopfes als hautspannendes Dach, wobei
fehlen die Merkmale 2, 5 und 7, und alle Zwischen- 3° die Innenkanten der äußeren Scherköpfe trotzdem
kanten fallen weg. Das Spannen der Haut erfolgt nicht voll als Schneidkanten ausgeschaltet sind. Es
praktisch nur zwischen Kanten. Der erzielte Spann- ergibt sich nicht nur eine effektive Vergrößerung der
effekt ist daher schlecht. Arbeitsfläche (der Gesamtoberfläche der Scherköpfe),
Es ist nun bekannt, daß eine im Querschnitt kon- der Einfangkanten (in der Arbeitsrichtung vorn
vexe, mit Vorsprüngen versehene Arbeitsfläche eines 35 liegenden Kanten der einzelnen Scherköpfe) und der
länglichen Scherkopfes ein Spannen der Haut in hochwirksamen Schneidkanten (der an der Spitze der
Querrichtung bewirken kann. Um dieses Spannen,
das ein Aufrichten der zu schneidenden Haare bewirkt, beim Schneidvorgang auszunutzen, d. h., um
die so aufgestellten Haare auch abschneiden zu 40
können, müssen sie sich in wirksame Schneidlücken
hinein aufrichten; dies führte zu der Dachform des
Scherkopfes, wobei die Dachkante das Spannen bewirkt und die sich aufrichtenden Haare so in die
Schneidlücken hinein vorspringen, daß sie im Bereich 45
der Dachkante, der wirksamsten Stelle dieses Scherkopfes, hautnah abgeschnitten werden. Um dieses
Spannen der Haut durch vorspringende Arbeitskanten
zu erzielen, wurde bei Ausführungsarten ohne Dachform die Scherkopfzahl vergrößert, und es wurden 50
die Scherköpfe so zueinander versetzt, daß im Querschnitt konvexe vorspringende Arbeitsflächen entstanden. Dabei zeigte sich, daß zwar der Spanneffekt
mehr oder weniger erreicht wurde, daß aber die wirksamen, also den Spanneffekt ausnutzenden Arbeits- 55 der Scherköpfe bei den erfindungsgemäßen Trockenkanten nicht mit der Scherkopfzahl vergrößert rasierapparaten.
das ein Aufrichten der zu schneidenden Haare bewirkt, beim Schneidvorgang auszunutzen, d. h., um
die so aufgestellten Haare auch abschneiden zu 40
können, müssen sie sich in wirksame Schneidlücken
hinein aufrichten; dies führte zu der Dachform des
Scherkopfes, wobei die Dachkante das Spannen bewirkt und die sich aufrichtenden Haare so in die
Schneidlücken hinein vorspringen, daß sie im Bereich 45
der Dachkante, der wirksamsten Stelle dieses Scherkopfes, hautnah abgeschnitten werden. Um dieses
Spannen der Haut durch vorspringende Arbeitskanten
zu erzielen, wurde bei Ausführungsarten ohne Dachform die Scherkopfzahl vergrößert, und es wurden 50
die Scherköpfe so zueinander versetzt, daß im Querschnitt konvexe vorspringende Arbeitsflächen entstanden. Dabei zeigte sich, daß zwar der Spanneffekt
mehr oder weniger erreicht wurde, daß aber die wirksamen, also den Spanneffekt ausnutzenden Arbeits- 55 der Scherköpfe bei den erfindungsgemäßen Trockenkanten nicht mit der Scherkopfzahl vergrößert rasierapparaten.
wurden. Trotz großem Aufwand war auf diese Weise In der Zeichnung ist 1 das (nur teilweise darge-
die Schnittleistung nicht zu verbessern. Man hat da- stellte) als Handgriff ausgebildete, längliche Gehäuse
her versucht, auf den besonderen Spanneffekt zu ver- eines nicht gezeichneten elektrischen Antriebsmotors
ziehten und dafür eine möglichst große Kantenzahl 6° des Apparates. Am verjüngten Endteil des Gehäuses 1
zur Wirkung kommen zu lassen. So hat man die ist dieses bei allen gezeichneten Beispielen durch eine
Randkanten eines mittleren dachförmigen Scher- ebene Deckplatte 2 abgedeckt,
kopfes ebenso wie die ihm benachbarten Randkanten Beim Beispiel nach Fig. 1 ist die Deckplatte 2 mit
der Außenscherköpfe nicht völlig ausgeschaltet, ihre drei Reihen von konisch angesenkten Bohrungen 3
Wirkung aber doch vermindert. Andererseits hat man 65 versehen. Durch diese Bohrungen 3 ragen Steckstifte 5
dabei die bezüglich Schneidleistung hochwirksamen der drei unter sich gleich ausgebildeten Scherköpfe 4.
Dachkanten vermehrt. Aber auch hier war der Spann- Diese mit einer konischen Verdickung 5 α auf den
effekt der Dachkanten wieder geringer als bei einem Konusflächen der angesenkten Bohrungen 3 angrei-
einzelnen Dachflächen liegenden Kanten), sondern auch ein sehr großer Spanneffekt quer über die ganze
Arbeitsfläche.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Trockenrasierapparats dargestellt.
Es zeigt
Fig. 1 schaubildlich ein erstes Beispiel mit drei in der Höhe zueinander versetzten Scherköpfen,
Fig. 2 teilweise im Längsschnitt den Oberteil eines Trockenrasierapparates mit höhenverstellbarem mittlerem
Scherkopf,
Fig. 3 teilweise weggebrochen eine Seitenansicht zu Fig. 2,
Fig. 4 im Schnitt analog Fig. 2 den Oberteil eines Trockenrasierapparates mit nachgiebig gelagertem
Scherkopf,
Fig. 5 eine Einzelheit einer Variante zu Fig. 4; Fig. 6, 7 und 8 erläutern die Prinzipanordnungen
fenden Stifte 5 sind unterhalb der Deckplatte 2 in an sich bekannter Weise lösbar fixiert; nach Lösen dieser
Fixierung können die Scherköpfe 4 einzeln von der Deckplatte 2 abgehoben werden. Jeder der Scherköpfe
4 besitzt einen länglichen äußeren Scherkamm mit in Längsrichtung nach außen gewölbtem und in
Querrichtung dachförmig abgeschrägtem Arbeitsteil; dieser Arbeitsteil besitzt durchgehende Querlücken
mit dazwischenliegenden Stegen. Im Innern der Scherkämme ist in an sich bekannter Weise ein hin-
und hergehend antreibbares, nicht gezeichnetes Innenmesser geführt. Bei den beiden äußeren Scherköpfen
4 sitzt die konische Verdickung 5 a der Stifte 5 unmittelbar am Boden des äußeren Scherkammes, so
daß dieser Boden direkt auf der Deckplatte 2 aufliegt. Demgegenüber ist beim mittleren Scherkopf 4
zwischen der konischen Verdickung 5 α der Stifte 5 und dem Boden des äußeren Scherkammes ein zylindrischer
Schaftteil 5 b vorgesehen, so daß dieser Scherkopf gegenüber den benachbarten Scherköpfen
um die Höhe des Schaftteils 5 b über der Deckplatte 2 liegt. Trotz ebener Deckplatte 2 und parallel zueinander
verlaufenden Längsmittelebenen der unter sich gleich ausgebildeten Scherköpfe erhält man dadurch
eine in Querrichtung abgesetzte Gesamtarbeitsfläche des Apparates, da die Arbeitskanten des mittleren
Scherkopfes von der zu den Längsmittelebenen der Scherköpfe 4 senkrechten Ebene der Deckplatte 2
unterschiedlichen Abstand besitzen.
Dies ergibt einerseits zusammen mit der Längs-Wölbung der einzelnen Arbeitsflächen der Scherköpfe
ein einwandfreies Spannen der Haut beim Rasieren, und zwar in zwei zueinander senkrechten Richtungen.
Anderseits sind aber zufolge der beschriebenen Anordnung der Scherköpfe auch die Längskanten der
Arbeitsfläche des mittleren Scherkopfes außer Flucht mit der die Längskanten der äußeren Scherköpfe enthaltenden
Fläche. Dieses Freistellen der Arbeitsfläche mit ihren Längskanten des mittleren Scherkopfes gewährleistet
ein wirksames Einfangen der Haare auch innerhalb der Gesamtarbeitsfläche des Apparates und
somit erst eine vollständige Ausnutzung der durch die Anordnung einer Mehrzahl von Scherköpfen vergrößerten
Anzahl von Schneidkanten.
An Stelle der gezeichneten längsgebogenen, im Querschnitt dachförmigen Scherköpfe können auch
Scherköpfe mit gerader Dachkante oder mit leicht gewölbten Dachflächen vorgesehen sein. Während beim
gezeichneten Beispiel drei Scherköpfe vorgesehen sind, können auch nur zwei oder es können mehr als
drei Scherköpfe vorhanden sein; bei vier Scherköpfen können nur die beiden mittleren Scherköpfe in
der beschriebenen Weise überhöht angeordnet sein.
Die gleiche Wirkung kann auch bei Apparaten erreicht werden, bei welchen die Längsmittelebenen der
Scherköpfe nicht streng parallel, sondern leicht winklig zueinander sind. Anstatt z. B. die Arbeitskanten
aller Scherköpfe auf einer Zylinderfläche (mit in der Schnittlinie der Längsmittelebenen liegenden Axe)
anzuordnen, können die Arbeitskanten eines oder mehrerer Scherköpfe (ganz oder teilweise) außerhalb
dieser Zylinderfläche liegen.
Gemäß den Fig. 2 und 3 sind in der Deckplatte 2 des Gehäuses 1 drei Paare von Löchern 3 nebeneinanderliegend
angeordnet; diese Löcher 3 sind nach außen hin konisch angesenkt. Auf der Deckplatte 2
liegen drei zueinander parallele, unter sich gleich ausgebildete, längliche Scherköpfe 4, in deren äußeren,
mit quer durchgehenden Schneidelücken versehenen Scherkamm ein nicht gezeichnetes, hin und her bewegliches
Innenmesser angeordnet ist. Durch die Löcher 3 ragen Steckhülsen 5 für die Steckstifte 6
der Scherköpfe 4 ins Gehäuseinnere; bei auf der Deckplatte 2 aufliegenden Scherköpfen 4 sitzt eine
konische Verdickung der Steckhülsen 5 in der konischen Ansenkung der Löcher 3. Die Steckstifte 6
besitzen einen abgesetzten Kopf, hinter welchen ein Arretierplättchen 7 greift, das mittels einer an der betreffenden
Steckhülse 5 verankerten Feder 8 in der gezeichneten Wirkungslage gehalten wird und dabei
die Steckstifte 6 in den Steckhülsen 5 fixiert. Durch Einwärtsdrücken der Plättchen 7 gibt letzteres den
Steckstift 6 frei, so daß der betreffende Scherkopf 4 abgenommen werden kann.
Die Steckhülsen 5 des mittleren Scherkopfes 4 sind außer in den Löchern 3 der Deckplatte 2 mittels in
Längsschlitze 9 ragender Querstifte 10 begrenzt längsverschiebbar geführt. Der untere Endteil dieser
Steckhülsen S ist als Zahnstange 11 ausgebildet, die je mit einem Zahnrad 12 im Eingriff ist. Die beiden
Zahnräder 12 sitzen je auf einer im Gehäuse 1 gelagerten Achse 13 und sind außerdem mit einem
Lenker 14 starr verbunden. Die beiden Lenker 14 sind mit ihrem freien Ende an einem Hebel 15 angelenkt,
an welche ein Betätigungsstab 16 angreift; der letztere ragt durch eine Wandöffnung 17 im Gehäuse
1 und trägt an seinem äußeren Ende einen Griff 18.
In Fig. 2 ist der mittlere Scherkopf 4 in seiner unteren Einstellage gezeichnet, in welcher er auf der
Deckplatte 2 aufliegt. Wird die Stange 16 mittels des Griffs 18 nach außen in die strichpunktiert angedeutete
Lage gezogen, so werden die Lenker 14 über den Hebel 15 gleichsinnig und im gleichen Ausmaß
im Gegenuhrzeigersinn gemäß Fig. 2 verschwenkt, was eine entsprechende Drehung der
Zahnräder 12 zur Folge hat. Dadurch werden die beiden Zahnstangen 11 und somit die den Scherkopf
4 mittels der Steckstifte 6 tragenden Steckhülsen 5 gehoben (Fig. 3). Die mit den quer durchgehenden
Schneidelücken versehene, in Längsrichtung des Scherkopfes gewölbte und im Querschnitt
dachförmige Arbeitsfläche des mittleren Scherkopfes 4 wird außer Flucht mit den Arbeitsflächen der benachbarten
Scherköpfe gebracht, so daß deren Längskanten freigegestellt und somit beim Rasieren analog
den äußeren Längskanten der benachbarten Scherköpfe voll wirksam werden. Durch die beschriebene
Ausbildung der Verstellmittel läßt sich der mittlere Scherkopf beliebig innerhalb des gesamten Verstellbereiches
parallel zur Deckplatte in seiner Höhe über der letzteren verstellen. Anstatt mittels Zahnstange
und Zahnrad können die Steckhülsen auch mittels Verstellnocken, gegen welche die unteren
Steckhülsenenden kraftschlüssig anliegen, höhenverstellt werden.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Beispiel ist der höhenveränderliche Scherkopf 4 wiederum mittels Steckstiften
6 in Steckbüchsen 5 a mittels eines unter Federdruck stehenden Arretierplättchens 7 lösbar
verankert. Im Gegensatz zum vorangehend beschriebenen Beispiel liegt der Scherkopf 4 im vorliegenden
Fall in seiner Normallage nicht auf der Deckplatte 2 auf. Die durch Löcher 3 a in das Gehäuseinnere
ragenden Steckhülsen 5 a sind mit Längsschlitzen 9 a versehen, in welchen im Gehäuse 1 befestigte Quer-
stifte 10a geführt sind. Da nicht nur die als Schlitze ausgebildeten Löcher 3 ω in der Deckplatte 2 größere
Länge besitzen als der Durchmesser der Steckhülsen Sa, sondern die letzteren ausschließlich durch die
Stifte 10 α geführt sind, können die Steckhülsen 5 a und somit der ganze Scherkopf 4 um die Querstifte
10 α innerhalb der durch die Lange der Schlitzlöcher
3ö gegebenen Grenzen in einer senkrechten Längsmittelebene
durch den Scherkopf 4 verschwenkt werden. Die unteren Endteile 11a der Steckhülsen 5 α ίο
enthalten in einer Endbohrung 19 eine Schraubenfeder 20, die sich andernends auf einer in diese Endbohrung
19 passenden Kugel 21 abstützen. Mittels dieser Kugeln 21 sind die beiden Steckhülsen 5 α und
somit der ganze Scherkopf 4 federnd auf parallel zur Deckplatte 2 liegenden Innenwandteilen 22 des Gehäuses
1 abgestützt. In seiner in Fig. 3 mit strichpunktierten Linien angedeuteten Normallage liegt der
Scherkopf 4 parallel und im Abstand über der Deckplatte 2. Beim Rasieren kann nun der Scherkopf
4 entgegen der Wirkung der einen oder beider Federn 20 parallel oder schräg zur Deckplatte 2 gegen
die letztere hin gedrückt werden. Dadurch wird erreicht, daß die Arbeitsfläche des Scherkammes nicht
nur dauernd gegen die Haut gedrückt wird, sondern sich besser als bei starr angeordnetem Scherkopf den
zu rasierenden Gesichtspartien anpassen kann. Es versteht sich, daß von den mehreren Scherköpfen des
erfindungsgemäßen Apparates nicht nur eine, sondern mehrere oder alle Scherköpfe in der beschriebenen
Weise nachgiebig über der Deckplatte gelagert sein können. Zwar ist beim beschriebenen Beispiel der
Scherkopf nur in seiner Längsmittelebene beweglich; sieht man jedoch an Stelle der Schlitzlöcher 3 α RundlÖcher
von entsprechend großem Durchmesser und an Stelle der geraden Querstifte 10 α solche von geeigneter
Bogenform vor, so kann sich der Scherkopf auch in Querrichtung begrenzt schräg stellen.
Eine Variante zum vorangehend beschriebenen Beispiel ist in Fig. 5 dargestellt. An Stelle der einerseits
mittels der Kugeln 21 im Gehäuse 1 und anderseits in den Steckhülsen 5 a abgestützten Federn 20 ist
hier zur nachgiebigen Lagerung des Scherkopfes 4 über der Deckplatte 2 ein Kissen 23 aus elastischem
Material, z. B. Gummi oder Kunststoff, angeordnet. Auch in diesem Fall können die Löcher 3 α der Deckplatte
2 Längsschlitze oder Rundlöcher sein; im ersteren Fall ist der Scherkopf trotz der allseitigen
Nachgiebigkeit des Kissens 23 nur in serner Längsmittelebene parallel oder schräg zur Deckplatte beweglich,
während er im zweitgenannten Fall allseitig begrenzt beweglich sein kann.
Bei schrägstellbaren Scherköpfen ist die bei den gezeichneten Beispielen vorgesehene Längsbiegung
der Scherköpfe deshalb von Vorteil, weil auch bei schräggestelltem Scherkopf keine störenden Scherkammenden
vorstehen.
Im vorangehenden wurde stets angenommen, der versetzte oder verstellbare Scherkopf rage bzw. diese
Scherköpfe ragen als ein mittlerer Scherkopf oder als mittlere Scherköpfe über die benachbarten Scherköpfe
hinaus; es ist aber auch möglich, einen oder mehrere der äußeren Scherköpfe tiefer zu setzen oder
derart federnd zu lagern, daß sie beim Gebrauch des Rasierapparates tiefer gedrückt werden.
Die Erfindung umfaßt die Prinzipanordnungen der Scherköpfe, wie sie in den Fig. 6, 7 und 8 dargestellt
sind. Bei der Anordnung nach Fig. 8 muß der Ab
stand α kleiner als b sein, während bei der Anordnung nach Fig. 7 der Abstand α sehr klein sein muß
(dort liegt der fragliche Schnittpunkt außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Scherkammes). Allgemein
gilt also, daß die Schnittlinie χ zwischen den Fallinien nicht wesentlich außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Scherkammes, zweckmäßig aber
gemäß Fig. 6 und 8 innerhalb dieser Längsmittelebene liegt und daß α stets kleiner ist als b. Die Erfindung
umfaßt ferner auch einen Trockenrasierapparat mit nur zwei Scherköpfen, da auch hier die
Bedingung für einen äußeren, gegenüber dem benachbarten, dann aber ebenfalls äußeren Scherkopf zutrifft.
Claims (14)
1. Trockenrasierapparat mit mindestens zwei getrennt nebeneinanderliegenden länglichen und
unter sich gleichen Scherköpfen, die je einen äußeren, ortsfesten und im Querschnitt dachförmigen
hohlen Scherkamm mit quer durchgehenden Schneidelücken und ein im Scherkamm hin und her bewegliches Innenmesser
aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Querschnittsstelle durch die Scherköpfe der
Schnittpunkt der Fallinien der einander zugekehrten Dachflächen eines äußeren und eines diesem
benachbarten Scherkopfes von der Längsmittelebene des äußeren Scherkopfes einen kleineren
Abstand aufweist als von der dazu parallelen Längsmittelebene durch den benachbarten Scherkopf,
wobei jedoch der Fallinienschnittpunkt höchstens unwesentlich nach außerhalb der
Längsmittelebene des äußeren Scherkopfes, zweckmäßig aber im Bereich zwischen den Längsmittelebenen
der beiden benachbarten Scherköpfen liegt.
2. Apparat nach Anspruch 1 mit mindestens drei Scherköpfen, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein mittlerer Scherkopf der zueinander parallele Längsmittelebenen aufweisenden
Scherköpfe in an sich bekannter Weise mit der Arbeitsfläche seines äußeren Scherkammes über
die Arbeitsflächen der äußeren Scherköpfe hinausragt.
3. Apparat nach Anspruch 2, bei dem die äußeren Scherköpfe unmittelbar auf einer ebenen
Deckplatte des Apparategehäuses aufliegen, wobei die Platte durch lösbar im Gehäuse fixierte
Steckstifte der Scherköpfe durchsetzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckstifte (5) des
mittleren Scherkopfs eine über der Deckplatte (2) liegende Verdickung (5 b) aufweisen, welche
diesen Scherkopf im Abstand über der Deckplatte (2) halten.
4. Apparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in bekannter Weise mindestens
einer der Scherköpfe (4) in seiner Höhe über der Gehäusedeckplatte (2) veränderlich auf der letzteren
montiert ist.
5. Apparat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in bekannter Weise der höhenveränderlich
angeordnete Scherkopf (4) mit von Hand betätigbaren Einstellmitteln (11 bis 18) in
Verbindung steht.
6. Apparat nach Anspruch 5, wobei der Scherkopf mittels Steckstiften lösbar in durch die
Deckplatte in das Gehäuse ragenden Steckhülsen verankert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steckhülsen (5) außer in Löchern (3) der Deckplatte (2) auf durch Längsschlitze (9) der Steckhülsen
ragenden Querstiften (10) längsverschiebbar geführt sind.
7. Apparat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellmittel zum gleichzeitigen
Längsverschieben beider Steckhülsen (5) des Scherkopfes (4) zwecks Höhenverstellung des
letzteren parallel zur Deckplatte (2) ausgebildet sind.
8. Apparat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellmittel ein jeder Steckhülse
(5) zugeordnetes, mit einem Lenker (14) starr verbundenes Zahnrad (12) aufweisen, wobei
mit diesen Zahnrädern die als Zahnstange (11) ausgebildeten unteren Endteile der Steckhülsen
(5) im Eingriff sind und die Lenker (14) an einem gemeinsamen Hebel (15) angelenkt sind, an welchem
eine Betätigungsstange (16) angreift, die an ihrem aus dem Gehäuse (1) herausragenden Ende
einen Griff (18) trägt.
9. Apparat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der höhenveränderlich angeordnete
Scherkopf (4) im Abstand über der Deckplatte (2) und nachgiebig in Richtung auf die letztere auf
Querstiften (9 a) geführt ist, die innerhalb des Gehäuses durch Längsschlitze (10 a) in — dem
lösbaren Verankern von Steckstiften (6) des Scherkopfes dienenden — Steckhülsen (5 a) ragen.
10. Apparat nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Scherköpfe in
bekannter Weise nachgiebig am Apparatgehäuse gelagert ist.
11. Apparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur nachgiebigen Lagerung des
Scherkopfes (4) einerends an den Steckhülsen (5 a) und andernends an Kugeln (21) abgestützte
Federn (20) vorgesehen sind, wobei die Kugeln ihrerseits auf Innenwandteilen (22) des Gehäuses
(1) abgestützt sind.
12. Apparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur nachgiebigen Lagerung des
Scherkopfes (4) zwischen Deckplatte (2) und Scherkopf (4) ein Kissen (23) aus nachgiebigem
Material angeordnet ist.
13. Apparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckhülsen (5 a) durch in
Längsrichtung des Scherkopfes (4) verlaufende Schlitzlöcher (3 a) in der Deckplatte (2) ragen,
um ein an sich bekanntes Schiefsteilen des Scherkopfes zur Deckplatte zu ermöglichen.
14. Apparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckhülsen (5 a) durch im
Durchmesser größere Rundlöcher (3 a) in der Deckplatte (2) ragen, um ein an sich bekanntes
allseitiges Schiefstellen des Scherkopfes zur Deckplatte zu ermöglichen.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 837 667, 852 508,
Deutsche Patentschriften Nr. 837 667, 852 508,
1010864, 1034512;
deutsche Auslegeschrift Nr. 1048 509;
USA.-Patentschriften Nr. 2 099 537, 2 344 360,
deutsche Auslegeschrift Nr. 1048 509;
USA.-Patentschriften Nr. 2 099 537, 2 344 360,
2526153, 2574 317.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
® 309 768/30 12.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH7734059A CH370673A (de) | 1959-08-24 | 1959-08-24 | Trockenrasierapparat |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1159309B true DE1159309B (de) | 1963-12-12 |
Family
ID=4535603
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEK41443A Pending DE1159309B (de) | 1959-08-24 | 1960-08-11 | Trockenrasierapparat |
Country Status (3)
| Country | Link |
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