DE1159082B - Thermische Ausloeseeinrichtung als UEberstromschutz - Google Patents
Thermische Ausloeseeinrichtung als UEberstromschutzInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine thermische Auslöseeinrichtung als Überstromschutz in elektrischen
Anlagen, bestehend aus einem zur Beeinflussung einer Kontakteinrichtung dienenden Bimetallorgan
und einer Heizwicklung, die einen feststehenden Körper umgibt, welcher seinerseits das Bimetallorgan
umfaßt.
Eine Auslöseeinrichtung dieser Art ist hauptsächlich dazu bestimmt, elektrische Motoren vor Überlastung
zu schützen. Das Bimetallorgan dieser Einrichtung wird hierbei so bemessen, daß es ebenso
wie der zu schützende Motor erwärmt wird, nämlich dadurch, daß der Motorstrom entweder durch dieses
Bimetallorgan oder durch ein besonderes Heizorgan fließt, das seine Wärme an das Bimetallorgan abgibt.
Die durch die Erwärmung bewirkte Krümmung des Bimetalls wird hierbei benutzt, um Kontaktorgane zu
beeinflussen, die bei Überschreitung eines bestimmten zugelassenen Stromhöchstwertes den Motorstrom
direkt oder mit Hilfe von Schützen abschalten. Die Auslöseeinrichtung muß dabei einstellbar sein, um
an die Größe des Motors angepaßt werden zu können. Dies bereitet jedoch beträchtliche Schwierigkeiten,
teilweise weil sich die Wärmeerzeugung quadratisch im Verhältnis zum Strom erhöht, teilweise weil das
Heizorgan für den Stromhöchstwert bemessen werden muß, während der Strom seinerseits nur geringfügig
verringert werden kann, um überhaupt die erforderliche Erwärmung zu erhalten, damit die gewünschte
Krümmung des Bimetalls erfolgt. Bestenfalls hat man bisher ein Verhältnis zwischen Höchst- und Mindestwert
des Stromes erreichen können, das ungefähr 1: 2 beträgt. Im allgemeinen überschreitet jedoch dieses
Verhältnis nicht den Wert 1:1,6, während ein Verhältnis
von 1:1,3 oder ein noch schlechteres sehr oft vorkommt.
Es sind bereits Versuche gemacht worden, um bei ein und derselben Auslöseeinrichtung dieses Verhältnis
zwischen dem Höchst- und Mindestwert des Stromes zu verbessern, indem man einen austauschbaren
Heizkörper für die Erwärmung des Bimetallorgans vorgesehen hat. Es hat sich jedoch gezeigt,
daß dieser Vorschlag nicht zum gewünschten Ergebnis führt, weil die Wärmeeinwirkung auf das Bimetallorgan
von äußeren Einflüssen abhängig ist, wie z. B. Ansammlung von Staub auf den Organen, d. h. von
etwaigen, nach längerer Betriebszeit auftretenden Änderungen der Wärmeübertragungsbedingungen
zwischen dem Heizkörper und dem Bimetallorgan, und weil außerdem das Bimetallorgan leicht
beschädigt werden kann, und zwar entweder beim Austausch des Heizkörpers oder durch direkten
Thermische Auslöseeinrichtung
als Überstromschutz
als Überstromschutz
Anmelder:
Aktiebolaget Hägglund & Söner,
Örnsköldsvik (Schweden)
Örnsköldsvik (Schweden)
Vertreter:
Dipl.-Ing. Dr. jur. W. Böhme, Patentanwalt,
Nürnberg, Frauentorgraben 73
Nürnberg, Frauentorgraben 73
Beanspruchte Priorität:
Schweden vom 14. März 1960 (Nr. 2527)
Schweden vom 14. März 1960 (Nr. 2527)
Adolf Rolf Mais, Enskede (Schweden),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Eingriff, da es ohne mechanischen Schutz angeordnet ist.
Außerdem ist bei bekannten Einrichtungen der Heizkörper mit einem Stift zu befestigen, der das
Auswechseln derselben erschwert und geübtes Fachpersonal voraussetzt, und sind die Anschlußenden der
Heizkörperwicklung an Schraubklemmen anzubringen, was zusätzliche Zeit für das Auswechseln erfordert
und Betriebsstockungen durch Drahtbrüche mit sich führen kann. Angestrebt wird hingegen bei der Erfindung,
das Auswechseln des Heizkörpers ebenso leicht und schnell durchführen zu können, wie es z. B. bei
einer Glühbirne möglich ist.
Die erfindungsgemäße Auslöseeinrichtung löst dieses Problem dadurch, daß die Heizwicklung an
der Innenfläche einer Keramikhülse aufgetragen ist, welche an ihren beiden Stirnflächen mit je einem
Kontaktorgan in Form einer die Stirnfläche bedeckenden Metallscheibe versehen ist, mittels derer das Kontaktorgan
an der einen Stirnfläche gegen eine feststehende Kontaktschiene abnehmbar anliegt, während
das Kontaktorgan an der anderen Stirnfläche gegen ein Schrauborgan anliegt oder mit demselben fest verbunden
ist, das in eine weitere Kontaktschiene einschraubbar ist.
Die erfindungsgemäße Auslöseeinrichtung zeichnet sich durch hohe Ansprechgenauigkeit und Betriebssicherheit
aus, die auch nach langer Betriebszeit erhalten bleiben. Sie kann auf einfache Weise an die
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Motorgröße dadurch angepaßt werden, daß das Schrauborgan der Auslöseeinrichtung gelöst und die
Keramikhülse ausgetauscht wird, welche Maßnahme auch von einem Nichtfachmann schnell durchgeführt
werden kann, ohne daß hierbei eine Beschädigung des Bimetallorgans möglich ist.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist ein Schnitt einer erfindungsgemäßen Auslöseeinrichtung;
Fig. 2 ist ein Schnitt der Einrichtung nach Fig. 1 entlang der Linie H-II;
Fig. 3 zeigt ein Einzelteil, das in der Einrichtung nach Fig. 1 und 2 enthalten ist, von oben gesehen.
Die in der Zeichnung dargestellte thermische Aus- *5
löseeinrichtung besteht aus einem Isoliergehäuse 10 mit einer Kammer 12 für Aufnahme einer Heizpatrone
14 und aus einer Kammer 16, durch welche sich eine Kupplungsschiene 18 erstreckt, sowie aus
einer Kammer 20, in der eine Kontakteinrichtung an- ao
geordnet ist. Die Heizpatrone 14 besteht nach Fig. 2 aus einem Keramikrohr 22, dessen Innenwand und
beide Stirnflächen mit einer Schicht 24 aus zweckmäßigem Widerstandsmaterial versehen sind. Diese
Widerstandsschicht 24 kann als massiver Metallbelag, a5
gelochtes Blech, gewickeltes Band ausgeführt' sein oder auch aus an der Wandung befestigten Drahtwindungen
bestehen. Die beiden Enden der Heizpatrone 14 sind mit je einer Kontaktkappe 26 versehen,
die aus Metall mit hoher Leitfähigkeit besteht 3<>
und auf das Rohr 22 aufgepreßt ist, so daß ein ausreichender Kontaktdruck zwischen der Kappe 26 und
der Widerstandsschicht 24 erreicht wird, der sich noch erhöht, wenn die Heizpatrone in der Auslöseeinrichtung
festgeschraubt wird. Die Heizpatrone 14 wird in der Kammer 12 auf eine Hülse 28 aufgesteckt,
die aus gut wärmeleitendem Material besteht und an ihren beiden Enden mit Ausnahme von einer oberen
Bohrung 30 und einer unteren Bohrung 32 verschlossen ist, die jedoch Lagerungen für eine aus
Draht geformte Welle 34 bilden. Diese Welle 34 ist mit ihrem oberen Ende an dem einen Ende eines in
Schraubenform ausgeführten Bimetallbandes 36 befestigt, wobei das andere Ende des Bimetallbandes 36
an dem unteren Ende der Innenwand der Hülse 28 befestigt ist, so daß die Torsionsdrehung des Bimetallorgans
36 bei Erwärmung auf die Welle 34 übergeführt wird. Das untere, aus der Hülse 28 herausragende
Ende der Welle 34 ist durch Doppelbiegung als Kurbel 38 ausgeformt, die in eine fensterähnliche
Ausnehmung 40 der Kupplungsschiene 18 eingreift und bei Drehung der Welle 34 die Schiene 18 nach
rechts in bezug auf Fig. 1 verschiebt. Hierdurch wird die in der Kammer 20 angeordnete Kontakteinrichtung
betätigt, die weiter unten beschrieben wird.
Die Heizpatrone 14 liegt mit ihrer unteren Kontaktkappe 26 gegen eine Stromschiene 42 an, während
deren obere Kontaktkappe 26 sich gegen eine kreisrunde und schraubenähnliche, an ihrem Umfang mit
Gewinde versehenen Scheibe 44 mit größerem Durchmesser als der Außendurchmesser der Kontaktkappen
26 abstützt. Die Scheibe 44 ist in eine zweite Kontaktschiene 46 eingeschraubt und bewirkt beim Anziehen
den obengenannten, zusätzlichen Kontaktdruck zwischen den beiden Kappen 26 und einerseits der zugehörigen
Kontaktschiene 42 bzw. der Kontaktscheibe 44 sowie andererseits der Metallschicht 24. Aus Fig. 2
geht deutlich hervor, daß die Heizpatrone 14 mühelos entfernt werden kann, wenn die Scheibe 44 ausgeschraubt
worden ist, wonach die Heizpatrone gegen eine andere ausgetauscht werden kann.
Die Kontakteinrichtung in der Kammer 20 besteht aus einem Winkelarm 48, dessen Drehpunkt auf
einem verschiebbaren Organ 50 angeordnet ist, das der Höhe nach mit Hilfe einer Justierschraube 52 eingestellt
werden kann. Das untere Ende des Winkelarms 48 liegt gegen die Kupplungsschiene 18 an,
während das andere, obere Ende einen beweglichen Schaltarm 54 bildet, welcher mit einem feststehenden
Kontaktorgan 56 zusammenarbeitet. Das bewegliche Kontaktorgan 54 ist mittels einer kurzen Leitungsschlinge mit einem Anschlußorgan 58 verbunden.
Durch Drehen der Einstellschraube 52 kann somit der Winkelarm 48 geschwenkt und genau im Verhältnis
zum Außenende der Kupplungsschiene 18 eingestellt werden. Die Kupplungsschiene 18 ist in
schlitzartigen Durchbrüchen 60 des Gehäuses 10 gelagert.
In der Zeichnung ist einfachheitshalber nur eine Heizpatrone 14 mit zugehörender Auslöseeinrichtung
gezeigt; es können jedoch mehrere nebeneinander angeordnet werden, z. B. drei für eine Drehstromanlage.
Die fensterartigen Aussparungen 40 in der Kupplungsschiene 18 erlauben, daß jede Auslöseeinrichtung
für sich mit ihrer Kurbel 38 die Kontakteinrichtung in der Kammer 20 betätigen kann, da das
Fenster derartige Abmessungen hat, daß eine Beeinflussung zwischen den einzelnen Kurbelorganen 38
untereinander verhindert wird.
Es ist selbstverständlich möglich, daß die Heizpatrone 14 und die Scheibe 44 in einem einzigen
Stück ausgeführt werden, d. h., daß die Scheibe 44 an der oberen Kappe 26 befestigt ist, wodurch der Austausch
der Heizpatrone noch erleichtert wird. Eine weitere Abänderung besteht darin, die Scheibe 44 an
ihrer unteren Seite mit einem Kragen zu versehen, in welchen die Heizpatrone einzusetzen ist, bevor sie in
die öffnung der Stromschiene 46 eingeführt wird.
Claims (5)
1. Thermische Auslöseeinrichtung als Überstromschutz in elektrischen Anlagen, bestehend
aus einem zur Beeinflussung einer Kontakteinrichtung dienenden Bimetallorgan und einer Heizwicklung,
die einen feststehenden Körper umgibt, welcher seinerseits das Bimetallorgan umgibt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Heizwicklung an der Innenfläche einer Keramikhülse aufgetragen
ist, welche an ihren beiden Stirnflächen mit je einem Kontaktorgan in Form einer die Stirnfläche
bedeckenden Metallscheibe (26) versehen ist, mittels derer das Kontaktorgan an der einen
Stirnfläche gegen eine feststehende Kontaktschiene (42) abnehmbar anliegt, während das
Kontaktorgan an der anderen Stirnfläche gegen ein Schrauborgan (44) anliegt oder mit demselben
fest verbunden ist, das in eine weitere feststehende Kontaktschiene (46) einschraubbar ist.
2. Thermische Auslöseeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwand
der Hülse (14) mit einer Schicht aus Widerstandsmaterial (24) versehen ist, welche die an
den beiden Enden der Hülse angeordneten Kontaktorgane (26) verbindet.
3. Thermische Auslöseeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerstandsmaterial
(24) außer an der Innenwand auch an den Stirnflächen der Hülse (14) angeordnet ist.
4. Thermische Auslöseeinrichtung nach Ansprach 2. dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Kontaktorgane (26) der Hülse als Kontaktkappen ausgeführt sind.
5. Thermische Auslöseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der von der Hülse (14) umgebene feststehende Körper (28) mit dem darin enthaltenen
Bimetallorgan aus einem zylindrischen Metallrohr besteht, dessen zum Schrauborgan gewendetes
Ende verschlossen ist, während das entgegengesetzte Ende des Metaürohres ein Lager (32)
enthält, durch das eine Betätigungswelle (34) des Bimetallorgans geführt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Britische Patentschrift Nr. 164 728;
USA.-Patentschriften Nr. 2 354 529, 2 300 901,
728 092.
Britische Patentschrift Nr. 164 728;
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Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 309 768/382 12.
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-
1961
- 1961-03-03 DE DEA36875A patent/DE1159082B/de active Pending
- 1961-03-06 US US93751A patent/US3105890A/en not_active Expired - Lifetime
- 1961-03-07 GB GB8239/61A patent/GB924577A/en not_active Expired
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