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Aufnahmekamera, insbesondere Kinokamera, mit Handgriff Die Erfindung
betrifft eine Aufnahmekamera, insbesondere Kinokamera, mit einem Handgriff zum Erfassen
der Kamera.
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Bekannt sind Kinokameras mit stabförmigem Handgriff, der von einer
Hand praktisch vollständig umschlossen werden kann. Diese Handgriffe sind meist
als Revolvergriffe ausgebildet und von unten an die Kamera angefügt. Bei anderen
Ausführungen sind sie bügelförmig ausgebildet und z. B. seitlich an die Kamera angesetzt.
Oftmals ist hierbei ein Auslöseknopf unmittelbar am Handgriff im Bewegungsbereich
des Zeigefingers vorgesehen, so daß hierdurch grundsätzlich eine Einhandbedienung
ermöglicht wird. Revolvergriffe und auch Bügelhandgriffe stehen jedoch ziemlich
weit von der Kamera ab. Meist ist es daher recht unbequem, Kameras mit solchen Handgriffen
mitzuführen. Da auch der Handgriff am Kamerakörper selbst angebracht werden muß,
ist oft die Verwendung einer Bereitschaftstasche nicht möglich.
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Erfindungsgemäß wird nun ein unmittelbar an eine Seitenwand der Kamera
flach angefügter, der im wesentlichen geöffneten Hand angepaßter Handgriff mit einer
von dieser Seitenwand quer abstehenden Daumenstütze vorgeschlagen. Auch bei dieser
Ausführung ist es möglich, die Kamera sicher mit einer Hand zu halten. Gegenüber
den bekannten Ausführungen wird hierdurch aber das Umrißvolumen der Kamera nicht
wesentlich verändert, so daß der Handgriff praktisch beim Transport nicht hinderlich
ist. Außerdem ist es jetzt auch ohne weiteres möglich, den Handgriff mit einer Bereitschaftstasche
zu umschließen. Es muß dann lediglich dafür gesorgt werden, daß die den Handgriff
aufnehmende Seitenwand der Kamera beim Öffnen der Bereitschaftstasche freigelegt
wird. Die Daumenstütze kann gegebenenfalls durch eine Aussparung in der Bereitschaftstasche
nach außen ragen.
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Bei der Aufnahme wird die Kamera in erster Linie über die Daumenstütze
gehalten, die man zwischen Daumen und Mittelhand einklemmen kann. Die Finger dienen
dann zum sicheren Führen der Kamera und können gegebenenfalls noch Schaltfunktionen
übernehmen. Vorzugsweise sind am vorderen Ende des Handgriffes Griffmulden für die
einzelnen Fingerkuppen vorgesehen. In einer Griffmulde für den Zeigefinger kann
dabei ein Auslöseknopf angebracht werden.
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Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist die Daumenstütze
ausschwenkbar gelagert und wird in der Betriebsstellung durch eine Verriegelung
gehalten. Außer Betrieb kann sich die Daumenstütze dann flach an die Kameraseitenwand
anfügen und gegebenenfalls durch die Bereitschaftstasche umschlossen werden.
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Vorzugsweise weist der Handgriff eine Aussparung auf, in die sich
die an die Kamerawand angeschwenkte Daumenstütze passend einfügt, so daß beide Teile
einen geschlossenen, flachen Körper bilden. Gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist das Kameragehäuse mit einer Aussparung zur Aufnahme der eingeschwenkten
Daumenstütze versehen, wodurch außer Betrieb der Raumbedarf des über die Kamerawand
vorstehenden Handgriffes verringert wird.
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Vorteilhaft wird in der Daumenstütze ein Sucher angeordnet. In diesem
Fall kann in der Kamera selbst ein Sucher, der vor allem bei Kinokameras erheblichen
Raum fordert, ganz eingespart und damit die Kamera selbst wesentlich handlicher
ausgebildet werden. Ferner läßt sich in der Drehachse der Daumenstütze ein vom Daumen
bedienbarer Einsteller für eine Kamerafunktion, insbesondere den Parallaxenausgleich,
drehbar lagern. Grundsätzlich können auf diese Weise alle anderen Kamerafunktionen,
insbesondere Entfernungseinstellung des Aufnahmeobjektivs, Blendenstellung usw.
gesteuert werden.
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Ferner wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, bei einer Kamera mit Objektivrevolver
die Revolverplatte an ihrem Umfang mit gleichmäßig verteilten Randaussparungen im
Griffbereich vorzugsweise des Mittelfingers der die Kamera haltenden Hand zu versehen,
derart, daß der Objektivrevolver durch diesen Finger schaltbar ist.
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Die Führung der Kamera wird sicherer und die Bedienung erleichtert,
wenn nach einem weiteren Erfindungsvorschlag ein an der Kamera befestigter und die
am Handgriff flach anliegende Hand umspannender
Halteriemen vorgesehen
wird. Vor allem in Aufnahmepausen ist es angenehm, die Kamera nur über die Fingerspitzen
und den die Mittelhand umspannenden Halteriemen zu halten. Ein Ende des Halteriemens
kann in zwei Stellungen am Kameragehäuse umsteckbar befestigt sein, derart, daß
der Halteriemen in der zweiten Stellung als Tragriemen verwendbar ist.
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Auf weitere Einzelheiten der Erfindung soll in der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen des Erfindungsgegenstandes an Hand der Zeichnung eingegangen
werden. Es zeigt Fig. 1 eine räumliche Darstellung, Fig. 2 eine Frontansicht und
Fig. 3 eine Seitenansicht einer ersten erfindungsgemäß ausgebildeten Kinokamera,
während Fig. 4 in räumlicher Darstellung eine zweite Ausführungsform der Erfindung
wiedergibt.
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In den Fig. 1 bis 3 ist mit 1 das Gehäuse einer Kinokamera bezeichnet,
die vorn durch eine Haube 2 abgedeckt wird, welche .das Kameraobjektiv 3, eine Belichtungsmeßanordnung
4 und das Suchereintrittsfenster 5 aufweist. Mit 6 ist ein Filmablaufzählwerk bezeichnet.
An die Seitenwand 7 des Kameragehäuses ist flach ein der geöffneten Grifffläche
der rechten Hand angepaßter Handgriff 8 angefügt, der Griffmulden 9 für die einzelnen
Fingerkuppen aufweist. In der oberen Griffmulde ist ein Auslöseknopf 10 angebracht.
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Im hinteren unteren Teil des Handgriffes 8 sitzt in einem Sockel 11
ein Bolzen 12, auf dem mittels ihrer Nabe 13 eine Daumenstütze schwenkbar
gelagert ist, die sich außer Betrieb in eine Aussparung 15 des Handgriffes passend
einfügt. Vor der Aufnahme wird die Daumenstütze 14 in die Stellung nach Fig. 2 geschwenkt,
wobei ein Raststift 16, der durch eine Feder 17 nach unten gedrückt wird,
in eine Randaussparung 18 des Sockels 11 einrastet. Die Daumenstütze ist daher in
der Betriebsstellung starr mit dem Kameragehäuse verbunden. Zum Einschwenken muß
der Bolzen 16 von Hand bis über den Sockel 11 zurückgedrückt werden. Nach dem Einschwenken
der Daumenstütze rastet der Bolzen 16 leicht in eine Aussparung 19 des Sockels 11
ein, jedoch ist die Rastkraft so klein gehalten, daß die Daumenstütze leicht nach
außen geschwenkt werden kann.
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Ein Halteriemen 20 ist über einen Niet 21 auf der Oberseite der Kamera
schwenkbar befestigt und kann mittels einer Loch-Schlitz-Verbindung 22 wahlweise
an einem unterhalb des Handgriffes 8 an diesem oder am Kameragehäuse vorgesehenen
Kopfstift 23 oder einem Kopfstift 24 auf der Rückseite der Kamera befestigt werden.
Die letztere Anordnung ist in Fig. 3 mit unterbrochenen Linien gezeigt.
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Bei der Aufnahme wird die Kamera im wesentlichen durch den von hinten
oben an der Daumenstütze anliegenden Daumen und die von unten gegen die Stütze geklemmte
Mittelhand gehalten. Die Ausrichtung der Kamera erfolgt dann über die Finger, insbesondere
über die in den Griffmulden 9 anliegenden Fingerspitzen. Zusätzlich wird die Hand
durch den Halteriemen 20 umspannt. Vor oder nach der Aufnahme kann daher die Daumenstütze
freigegeben und die Kamera ausreichend durch die Finger und den Halteriemen 20 gehalten
werden.
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Bei der Ausführung nach Fig. 4 ist nun in der Daumenstütze 14a unmittelbar
ein Sucher 25 angebracht. Außerdem weist das Kameragehäuse 1 a selbst eine Aussparung
26 auf, in die die Daumenstütze 14a eingeschwenkt werden kann. Auf der Schwenkachse
27 der Daumenstütze ist jetzt drehbar ein Einsteller 28 zum Einstellen des Parallaxenausgleichs
vorgesehen. Gegebenenfalls können auch Einstellungen über die Achse 27 unmittelbar
ins Kameragehäuse übertragen werden, so daß sich mit dem Daumen die Aufnahmeentfernung
oder etwa die Blendenstellung einstellen lassen.
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Ferner ist nach Fig. 4 eine Objektivplatte 29, die verschiedene Objektive
30 trägt, mit in gleichem Abstand voneinander vorgesehenen Randaussparungen 31 versehen,
in die der Mittelfinger eingreifen kann. Der Objektivrevolver läßt sich daher ebenfalls
über die die Kamera haltende Hand verstellen. Grundsätzlich lassen sich auf die
gezeigte Weise mit einer Hand sämtliche Schaltfunktionen der Kamera steuern.
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Außer Kinokameras können auch normale fotografische Kameras mit dem
erfindungsgemäßen Handgriff versehen werden, wobei zweckmäßig im Bewegungsbereich
des Daumens ein Schaltelement zur Weiterschaltung des Films angebracht wird. Ferner
ist es möglich, auf der gegenüberliegenden Seite der Kamera einen Hilfsgriff bzw.
zweiten Handgriff anzuordnen, wenn die Kamera verhältnismäßig schwer ist oder .eine
besonders sichere Führung, z. B. bei der Verwendung von langbrennweitigen Objektiven
gewünscht wird. In einem solchen Fall wird man zweckmäßig die einzelnen Bedienungsorgane
auf beide Handgriffe verteilen.