DE1158340B - Rollenkettengetriebe - Google Patents
RollenkettengetriebeInfo
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- DE1158340B DE1158340B DED23201A DED0023201A DE1158340B DE 1158340 B DE1158340 B DE 1158340B DE D23201 A DED23201 A DE D23201A DE D0023201 A DED0023201 A DE D0023201A DE 1158340 B DE1158340 B DE 1158340B
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- DE
- Germany
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- chain
- sprocket
- roller
- circle
- chain transmission
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- Pending
Links
- 230000005540 biological transmission Effects 0.000 title claims description 6
Classifications
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F16—ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
- F16H—GEARING
- F16H7/00—Gearings for conveying rotary motion by endless flexible members
- F16H7/06—Gearings for conveying rotary motion by endless flexible members with chains
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- General Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Gears, Cams (AREA)
Description
- Rollenkettengetriebe Zur Geräuschdämpfung bei Rollenkettengetrieben ist es bekannt, auf dem Kettenrad eine elastische Unterlage anzubringen, die ein Aufschlagen der Laschen auf das Kettenrad verhindert und die Kettenrollen nicht auf den Zahngrund auftreffen läßt. Geht man davon aus, daß bei diesem bekannten Kettengetriebe eine Kette mit einer Teilung, die der Umfangsteilung des Kettenrades entspricht, verwendet wird, dann ist nach den geometrischen Verhältnissen die Umfangsteilung des Kettenrades größer als die Umfangsteilung der Kette - auf den durch die Rollenmitten gehenden Kreis bezogen -. Dies hat den Vorteil, daß bei Anlage einer die Kraft übertragenden Kettenrolle an einem Zahn des Kettenrades alle übrigen in Bewegungsrichtung hinter dieser tragenden Rolle liegenden Kettenrollen die in Bewegungsrichtung hinter ihnen liegenden Zahnflanken mit Sicherheit nicht berühren, so daß auch die am weitesten zurückliegende Rolle, nämlich die gerade auf das Kettenrad auflaufende, nicht auf die in Bewegungsrichtung zurückliegende Zahnflanke auftreffen kann. Aus diesen Gründen ist auch schon die Teilung des Kettenrades um ein geringes Maß größer als die der mit ihm im Eingriff stehenden Kette gemacht worden.
- Anderseits dürfen aber die in Bewegungsrichtung hinter der tragenden Rolle liegenden Rollen auch nicht auf die jeweils vor den Rollen liegenden hinteren Zahnflanken auflaufen. Diese Gefahr besteht besonders bei der von der tragenden Rolle am weitest entfernten Rolle und besonders bei einer fabrikneuen, unbelasteten Kette, bei der sich die Teilung nicht durch Abnützung und Belastungsdehnung vergrößert hat. Hier setzt die Erfindung ein.
- Es wird vorgeschlagen, daß die Umfangsteilung der fabrikneuen, unbelasteten Kette, die gemäß obigem kleiner sein soll als die auf den durch die Rollenmittelpunkte gelegten Kreis bezogene Umfangsteilung des Kettenrades, über die Toleranzgrenzen nach deutschen und internationalen Normen hinaus größer ist als die Umfangsteilung des Kettenrades auf dem Teilkreis des Kettenrades, der einen kleineren Durchmesser als der Kreis durch die Rollenmitten aufweist. Mit anderen Worten: Die untere Grenze für die Kettenteilung soll die größte toleranzmäßig noch zulässige Teilung des Kettenrades auf dem Kettenradteilkreis und die obere Grenze die auf den Rollenmittenkreis der Kette bezogene Teilung des Kettenrades sein - beide Grenzwerte nicht mit inbegriffen. Auf diese Weise wird auch bei einer fabrikneuen und unbelasteten Kette erreicht, daß die der tragenden Rolle folgenden Rollen mit Sicherheit nicht an den vorderen Zahnflanken aufliegen, sich aber erst nach einem größeren Umschlingungswinkel den rückwärtigen Zahnflanken nähern, gemessen an dem größten Umschlingungswinkel, der bei einer Kette mit Normalabmessungen in gleicher Lage mit einer Teilung gleich derjenigen des Kettenrades (auf seinem Teilkreis) zulässig wäre.
- Als zusätzliche Maßnahmen zur Vergrößerung des zulässigen Umschlingungswinkels kann man die Zahnlücken weiter und die Kettenrollendurchmesser kleiner als nach den obengenannten Normen machen.
- Insbesondere dann, wenn die Zahnlücken erweitert werden, ist zu empfehlen, die Zahnlücken auch tiefer als nach den Normen zu machen, was im selben Arbeitsgang geschehen kann. Auf diese Weise wird vermieden, daß die Rollen beim Auflaufen der Kettenglieder auf das Kettenrad auf den Zahngrund aufschlagen.
- Die Zeichnung dient zur Verdeutlichung der Erfindung.
- Fig.l zeigt den Schnitt durch ein Doppelkettenrad, während Fig.2 eine Teilansicht auf dieses Rad nach der Linie II - II in Fig. 1 darstellt.
- Der Körper 11 des Doppelkettenrades weist zwei Zahnkränze 12 und 13 auf, zwischen denen eine Nut 14 liegt, in der sich eine elastische Schnur 15 befindet. Die Laschen 16 der Kette laufen auf der Schnur 15. Die Kettenrollen sind mit 17 bezeichnet. Ohne die Schnur 15 würden die Kettenrollen sich in der mit 18 bezeichneten strichpunktierten Lage befinden. Hierbei würden die Mittelpunkte 19 der Rollenachsen auf dem Teilkreis 20 des Kettenrades liegen. Durch die Schnur 15 ergibt sich, daß die Achsen der Kettenrollen auf einem größeren Kreis 21 liegen, und zwar bei 22. Wenn man annimmt, daß das Kettenrad ein Drehmoment im Sinne des Pfeiles Md auf die einen Widerstand W leistende Kette überträgt, so wird an einer Stelle, nämlich bei 23, die Kraft zwischen einem Zahn 24 des Kettenrades und einer Kettenrolle 17' übertragen. Da der Abstand (Teilung) zwischen den Kettenrollenachsen in der Lage 22 auf dem Teilkreis 21 der gleiche ist wie in der Lage19 auf dem Kreis 20, verschieben sich in der Lage 22 die Achsen gegenüber den Zähnen bei den links von der Rolle 17' liegenden Kettenrollen 17",17"' und 17"" immer weiter nach rechts. Nimmt man an, daß die Rolle 17"" gerade auf das Kettenrad aufläuft, so ist keine Gefahr, daß diese Rolle auf die zu ihren beiden Seiten befindlichen Zahnflanken auftrifft. Wenn die Kette jedoch, was bei den in Fig.2 gezeichneten Verhältnissen wohl anzunehmen ist, einen wesentlich größeren Umschlingungswinkel um das Kettenrad aufweist, kann es geschehen, daß die sechste oder achte Rolle, von der Rolle 17' aus nach links gezählt, auf die rechts von ihr befindliche Zahnflanke auftrifft. Zur Vermeidung dieses Nachteils wird eine Vergrößerung der Kettenteilung in den obenerwähnten Grenzen vorgeschlagen, wozu noch eine Verbreiterung der Zahnlücken und eine Verkleinerung der Kettenrollendurchmesser treten kann. Diese Bemessungsangaben gelten jeweils gegenüber den deutschen und internationalen Normen für Rollenketten und Rollenkettenräder und beziehen sich auf fabrikneue, unbelastete Ketten.
- Wenn die Gefahr besteht, daß die auf das Kettenrad auflaufende Rolle unter Zusammendrückung der elastischen Unterlage 15 auf den Zahngrund aufschlägt, so kann man diese Gefahr dadurch abwenden, daß man den Zahngrund vertieft, was sich besonders bei einer gleichzeitigen Verbreiterung der Zahnlücken in einfacher Weise durch entsprechende Einstellung des Zahnlückenfräsers erreichen läßt.
Claims (4)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Rollenkettengetriebe mit einer auf dem Kettenrad angebrachten elastischen Unterlage für die Kettenlaschen, bei dem - auf den durch die Rollenmitten gehenden Kreis bezogen - die Umfangsteilung des Kettenrades größer ist als die Umfangsteilung der Kette, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Umfangsteilung der fabrikneuen, unbelasteten Kette über die Toleranzgrenzen nach deutschen und internationalen Normen hinaus größer ist als die Umfangsteilung des Kettenrades, gemessen auf dem Teilkreis (20) des Kettenrades, der einen kleineren Durchmesser als der Kreis (21) durch die Rollenmitten aufweist.
- 2. Kettengetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnlücken des Kettenrades weiter als nach den genannten Normen sind.
- 3. Kettengetriebe nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettenrollendurchmesser kleiner als nach den genannten Normen sind.
- 4. Kettengetriebe nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnlücken des Kettenrades tiefer als nach den genannten Normen sind. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 821304; britische Patentschrift Nr. 546 434; USA: Patentschrift Nr. 2 226 010; VDMA-Schriftenreihe »Antriebstechnik«, Heft 12, S.144 und 151. In Betracht gezogene ältere Patente: Deutsches Patent Nr.1040 335.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DED23201A DE1158340B (de) | 1956-06-23 | 1956-06-23 | Rollenkettengetriebe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DED23201A DE1158340B (de) | 1956-06-23 | 1956-06-23 | Rollenkettengetriebe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1158340B true DE1158340B (de) | 1963-11-28 |
Family
ID=7037741
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DED23201A Pending DE1158340B (de) | 1956-06-23 | 1956-06-23 | Rollenkettengetriebe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1158340B (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1247797B (de) * | 1963-06-19 | 1967-08-17 | Stamicarbon | Kettengetriebe |
| DE2818409A1 (de) * | 1978-04-27 | 1979-11-08 | Rheinmetall Gmbh | Triebkranzverzahnung |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2226010A (en) * | 1938-09-28 | 1940-12-24 | Morse Chain Co | Chain drive |
| GB546434A (en) * | 1941-02-11 | 1942-07-14 | Vauxhall Motors Ltd | Improvements in chain gearing |
| DE821304C (de) * | 1944-04-13 | 1951-11-15 | Austin Motor Co Ltd | Kettengetriebe |
| DE1040335B (de) | 1954-07-23 | 1958-10-02 | Siemag Feinmech Werke Gmbh | Geraeuscharmer Kettentrieb |
-
1956
- 1956-06-23 DE DED23201A patent/DE1158340B/de active Pending
Patent Citations (4)
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|---|---|---|---|---|
| US2226010A (en) * | 1938-09-28 | 1940-12-24 | Morse Chain Co | Chain drive |
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| DE1247797B (de) * | 1963-06-19 | 1967-08-17 | Stamicarbon | Kettengetriebe |
| DE2818409A1 (de) * | 1978-04-27 | 1979-11-08 | Rheinmetall Gmbh | Triebkranzverzahnung |
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