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DE1156381B - Beschriftungstraeger fuer Schriftgutbehaelter, insbesondere Haengemappen, Haengetaschen od. dgl. - Google Patents

Beschriftungstraeger fuer Schriftgutbehaelter, insbesondere Haengemappen, Haengetaschen od. dgl.

Info

Publication number
DE1156381B
DE1156381B DEB60931A DEB0060931A DE1156381B DE 1156381 B DE1156381 B DE 1156381B DE B60931 A DEB60931 A DE B60931A DE B0060931 A DEB0060931 A DE B0060931A DE 1156381 B DE1156381 B DE 1156381B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hanging
edge
visible surface
label carrier
longitudinal
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEB60931A
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Brinkmann To Broxten
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEB60931A priority Critical patent/DE1156381B/de
Publication of DE1156381B publication Critical patent/DE1156381B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F21/00Indexing means; Indexing tabs or protectors therefor
    • B42F21/06Tabs detachably mounted on sheets, papers, cards, or suspension files
    • B42F21/065Tabs detachably mounted on sheets, papers, cards, or suspension files for suspension files

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

  • Beschriftungsträger für Schriftgutbehälter, insbesondere Hängemappen, Hängetaschen od. dgL Die Erfindung bezieht sich auf einen Beschriftungsträger, insbesondere an einer Tragschiene aufhängbare Hängemappe, Hängetaschen od. dgl. mit mindestens einem nach außen offenen Falz als Hängerand aus zwei miteinander verbundenen Falzwänden zur Aufnahme des Beschriftungsträgers, der wenigstens eine über das benachbarte Stimende des zugeordneten Hängerandes vorstehende Schichtfläche aufweist.
  • Dieser bekannte Beschriftungsträger bildet die Verlängerung einer flachen, zwischen die Falzwände des Hängerandes einsteckbaren Hängeschiene, die mit zwei langgestreckten Haken die Verbindungsstellen zwischen den Falzwänden auswechselbar untergreift. An der diesen Haken gegenüberliegenden Längsseite weist die Hängeschiene einen einzigen, zu den beiden anderen Haken parallelen, jedoch entgegengesetzt gerichteten Traghaken auf, der zum Aufhängen des zu- geordneten Schriftgutbehälters über eine flache Tragschiene greift. Der Beschriftungsträger selbst hat nur eine einzige Sichtfläche. Diese verläuft schräg zur Stirnseite, des der Bedienungsseite der Ilängeregistratur zugekehrten Stimendes des zugeordneten Hängerandes, so daß ein solcher Beschriftungsträger eine übersichtliche Kennzeichnung nicht zuläßt, dagegen einen verhältnismäßig großen Platzbedarf und damit eine größere Tiefe des die Hängeregistratur aufnehmenden Schrankes erfordert. Auch ist der Beschriftungsträger infolge seiner Verbindung mit der Hängeschiene sehr aufwendig und damit teuer in der Herstellung. Abgesehen davon erfüllt er nicht in allen Fällen seinen Zweck, nämlich dann nicht, wenn der Schriftgutbehälter in Umlauf gegeben werden soll und die Hängeschiene zur Markierung des Hängeortes aus dem Hängerand herausgezogen und ohne Schriftgutbehälter auf die Tragschiene aufgesteckt wird. Andererseits kann die Hängeschiene nicht am umlaufenden Schriftgutbehälter belassen werden, weil der aus dem Hängerand herausragende Traghaken und der schräg abstehende Beschriftungsträger den Umlauf und das Aufschlagen des Schriftgatbehälters behindern.
  • Es sind allerdings auch Beschriftungsträger bekanntgeworden, die kappenartig auf das der Bedienungsseite der Hängeregistratur zugekehrte Stirnende des zugeordneten Hängerandes aufgesteckt werden und drei Sichtflächen zur Markierung des Schriftgatbehälterinhaltes aufweisen. Dieser bekannte Beschriftungsträger wird von einem im Querschnitt -U-förmigen Bügel gebildet, der eine etwa dem Hängerand entsprechende Breite aufweist. Er kann in zwei um 90' verdrehten Stellungen auf das zugeordnete Stimende des Hängerandes aufgesteckt werden, so daß in der einen Stellung der Steg die Stirnseite und in der anderen Stellung teilweise den Rücken des Hängerandes abdeckt, wogegen in beiden Stellungen die Schenkel des Beschriftungsträgers an den Außenflächen des Hängerandes anliegen. Sämtliche drei gegebenenfalls durch eine transparente Schutzhülle abdeckbaren Außenflächen des U-förmigen Bügels dienen als Sichtflächen, so daß eine übersichtliche Kennzeichnung des Schriftgutbehälterinhalts möglich ist. Zur Halterung des kappenartigen Beschriftungsträgers an einem Hängerand ist an dem freien Querrand mindestens eines Schenkels der beiden an den Außenflächen des Hängerandes anliegenden Schenkel ein leistenartiger Vorsprung vorgesehen, der in einem entsprechenden Schlitz des Hängerandes einrastet, so daß der Beschriftungsträger sowohl in Längsrichtung des Hängerandes als auch quer dazu unverschiebbar ist. Am Hängerand können auch warzenartige Vorsprünge und im zugeordneten Schenkel des Beschriftungsträgers entsprechende Lochungen angeordnet werden.
  • Wenn auch ein derartiger einfach herzustellender Beschriftungsträger bei kleinem Werkstoffaufwand eine ausreichende Kennzeichnung ermöglicht, so erfordert er jedoch andererseits eine die Herstellung des Schriftgutbehälters verteuernde besondere Ausbildung des Hängerandes. Auch besteht die Gefahr, daß infolge eines unbeabsichtigten Aufbiegens der beiden sonst zueinander parallelen Schenkel ein zuverlässiger Sitz auf dem Hängerand nicht mehr gewährleistet wird. Das ist auch dann der Fall, wenn sich die warzenartigen Vorsprünge verflachen oder der leistenartige Vorsprung aufgebogen oder abgerissen wird. Letzteres kann insbesondere dann eintreten, wenn die Schriftgutbehälter bei kleiner Füllung dicht nebeneinander hängen, so daß sich die kappenartig aufgesteckten Beschriftungsträger beim Entnehmen bzw. Aufhängen eines Schriftgutbehälters gegenseitig verhaken können und abgerissen werden.
  • Es besteht deshalb die Aufgabe der Erfindung darin, einen Beschriftungsträger nach der eingangs im ersten Absatz erläuterten Gattung zu schaffen, der bei kleinem Werkstoffaufwand und einer ausreichenden Anzahl von Sichtflächen einen zuverlässigen festen, jedoch auswechselbaren und in unbeabsichtigter Weise nicht veränderbaren Sitz im Hängerand hat.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß für Schriftgutbehälter mit mindestens einem nach außen offenen Falz als Hängerand dadurch gelöst, daß jeder zwischen die Falzwände des nach außen offenen Innenfalzes einsteckbare Beschriftungsträger einen über dessen freie Längskante bzw. Rückenkante vorstehenden sowie auf beiden Seiten als Sichtfläche ausgebildeten kandstreifen und eine Länge aufweist, die größer ist als der Abstand der durch die Sichtfläche abgedeckten Stirnseite von der benachbarten Verbindungsstelle zwischen den Falzwänden des Innenfalzes, durch welche der Beschriftungsträger parallel und quer zum Hängerand gehalten ist. Im einzelnen ist die Ausbildung so durchgeführt, daß jeder Beschriftungsträger von einem mehrfach zusammenfaltbaren Zuschnitt gebildet ist und wenigstens zwei in Längsrichtung des Innenfalzes verlaufende, mit je einem Randstreifen aus dem Innenfalz herausragende Schenkel aufweist, die an einem Ende durch die an der Stirnseite des Innenfalzes anliegende Sichtfläche miteinander verbunden und zum Halten an der Verbindungsstelle einen zur anderen Stirnseite randoffenen, mit dem Schlitzboden an der Verbindungsstelle anliegenden Längsschlitz versehen sind.
  • Dabei ist jeder Längsschlitz an der einen Schlitzkante im Abstand der Breite einer Verbindungsstelle vom Schlitzbodeii mit einem widerhakenartigen, sich über die Schlitzbreite erstreckenden Vorsprung versehen.
  • Ein gemäß den vorstehenden Maßnahmen ausgebildeter und einfach herzustellender Besehriftungsträger ist jedoch nicht nur gegen unbeabsichtigtes Abstreifen gesichert und kann ohne weiteres mit vier aufeinander senkrecht stehenden Sichtflächen versehen werden, sondern hat auch keinerlei Änderungen des Hängerandes zur Voraussetzung. Die zum Führen der Schenkel des Beschriftungsträgers dienende Verbindungsstelle zwischen den Falzwänden des Innenfalzes ist nämlich bereits von vornherein bei den z. B. als Hängehefter ausgebildeten Schriftgutbehältern vorhanden und wird vorwiegend von einer U-förmigen, mit dem Steg in Längsrichtung des Hängerandes verlaufenden Heftklammer gebildet. Durch den widerhakenartigen Vorsprung an einer der Schlitzkanten des Längsschlitzes der Schenkel ist jeder Besehriftungsträger in Längsrichtung des Hängerandes und durch den Schlitz selbst auch quer dazu gegen Abziehen gesichert.
  • In der Zeichnung sind mehrere, Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Es zeigt Abb. 1 die Draufsicht auf einen auseinander gefalteten Zuschnitt eines Besehriftunggträgers eines ersten Ausführungsbeispieles, Abb. 2 eine schaubildliche Ansicht des zusammengefalteten Beschriftungsträgers nach Abb, 1, Abb. 3 die der Abb. 1 entsprechende Draufsicht auf einen Zuschnitt, jedoch mit einer verlängerten, senkrecht zur Längsrichtung des Zuschnitts verlaufendenSichtfläche eines zweitenAusführungsbeispiels, Abb. 4 eine schaubildliche Ansicht des zusammengefalteten Beschriftungsträgers nach Abb. 3, Abb. 5 die Draufsicht auf einen Zuschnitt mit mehreren senkrecht zueinander stehenden Sichtflächen eines dritten Ausführungsbeispiels, Abb. 6 eine schaubildliche Ansicht des zusammengefalteten Beschriftungsträgers nach Abb. 5, Abb. 7 die der Abb. 5 entsprechende Draufsicht auf einen Zuschnitt mit einer gemäß Abb. 3 verlängerten Sichtfläche eines vierten Ausführungsbeispiels, Abb. 8 eine schaubildliche Ansicht des zusammengefalteten Beschriftungsträgers nach Abb. 7 und Abb. 9 eine schaubildliche Ansicht einer teilweise dargestellten Hängemappe mit einem Beschriftungsträger nach Abb. 8.
  • Jeder Beschriftungsträger 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den Abb. 1 und 2 wird von einem streifenartigen Zuschnitt aus einem starken Papier, dünnem Karton, Pappe od. dgl. gebildet. Parallel zu den Stirnenden dieses Streifens sind symmetrisch zu dessen Quermitte zwei Faltlinien 2 vorgesehen, durch welche die Breite einer Sichtfläche 3 begrenzt wird, die zur Aufnahme von Beschriftungen, Kennzeichnungen u. dgl. dient. Die an den Längsseiten der Sichtfläche anschließenden Teile des streifenartigen Zuschnittes bilden zwei einander entgegengesetzt gerichtete Schenkel 4 und 5, die um die Falthnien 2 gegeneinander gefaltet werden, so daß gemäß Abb. 2 als Beschriftungsträger ein U-förmiger Falzteil entsteht, dessen Rücken die quer zu den Schenkeln verlaufende Sichtfläche 3 aufweist.
  • In jedem Schenkel 4 und 5 ist ein zu dessen freier Stirnseite randoffener Längsschlitz; 6 vorgesehen, der eine vorbestimmte Länge aufweist. Diese Länge wird von dem Abstand der Verbindungsstelle 7 vom freien, der Sichtfläche 3 benachbarten Stirnende zweier Falzwände 8 bestimmt, die einen nach außen offenen Falz eines Schriftgutbehälters 9, z. B. eines Schnellhefters, einer Hängemappe, Hängetasche u. dgl., bilden, wobei jeder Falz zugleich als Hängerand 10 gestaltet werden kann (vgl. Abb. 9). Als Verbindungsstelle kann z. B. eine U-förmige, mit dem Steg in Längsrichtung des Hängerandes verlaufende Heftklammer dienen, deren Schenkel die beiden Falzwände durchsetzen und derart umgebogen sind, daß die Schen-kel 4 und 5 des Beschriftungsträgers 1 unter leichter Klemmung von dem betreffenden freien Stirnende des Falzes bzw. des Hängerandes 10 aus zwischen die Falzwände 8 eingeschoben werden können, bis sich die Sichtfläche 3 nahe an diesem Stimende des Falzes befindet bzw. an diesem anliegt. Beim Einschieben des Beschriftungsträgers 1 wird die Verbindungsstelle 7 von den Längsschlitzen 6 der beiden Schenkel 4 und 5 aufgenommen.
  • Um ein Abziehen des Beschriftungsträgers nicht nur quer zum Falz, sondern auch in dessen Längsrichtung zu verhindern, ist an einer Längskante 11 jedes Längsschlitzes 6 ein widerhakenartiger Vorsprung 12 angeordnet, der etwa eine der Schlitzbreite entsprechende Höhe aufweist. Sein Abstand vom Boden der Längsschlitze entspricht etwa der Breite der Verbindungsstelle 7, so daß bei eingeschobenem Besehriftungsträger der Vorsprung die Heftklammer hintergreift und die Schenkel 4 und 5 und damit der Beschriftungsträger selbst an der betreffenden Verbindungsstelle der beiden Falzwände lösbar verriegelt sind.
  • Die Breite des streifenartigen Zuschnittes ist so bemessen und der Längsschlitz in jedem Schenkel 4 und 5 derart angeordnet, daß die Schenkel mit je einem Randstreifen 13 aus dem Rücken des Falzes bzw. Hängerandes 10 herausragen. Jeder herausragende Randstreifen 13 dient als Sichtfläche und kann demgemäß ebenfalls mit Beschriftungen versehen werden, welche in gleicher Weise wie die der Sichtfläche 3 vor dem Zusammenfalten des Zuschnittes mittels einer Schreibmaschine aufgebracht werden. Zum Schutz der Beschriftungen dient ein farbloser Lacküberzug oder ein durchsichtiger Klebstreifen, der auf der Klebeseite mit einem Dauerklebstoff versehen sein kann.
  • Das Ausführungsbeispiel nach den Abb. 3 und 4 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel nach den Abb. 1 und 2 lediglich dadurch, daß die quer zu den beiden Schenkeln 4 und 5 verlaufende Sicht-fläche 3 in einer Richtung verlängert ist. An den beiden Längsseiten der Verlängerung 14 ist je eine zu den Schenkeln parallele Zunge 15 angeordnet, die von dem jeweils benachbarten Schenkel durch einen bis nahe an die Sichtfläche 3, 14 reichenden Schlitz 16 getrennt wird. Die nicht vollständig bis zur Sichtfläche getrennten Zungen 15 dienen dazu, die Verlängerung 14 zu versteifen. Beim Einschieben des nach Abb. 4 zusammengefalteten und in Abb. 3 dargestellten Zuschnittes in einen Falz des Schriftgutbehälters 9 greifen die Falzwände 8 in die Schlitze 16 zwischen die Schenkel 4 bzw. 5 und den Zungen 15 ein.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach den Abb. 5 und 6 ist an der Stelle des einen Schenkels an der zugeordneten, als Falzlinie 2 ausgeprägten Längsseite der Sichtfläche 3 lediglich eine Einsteckzunge 17 angeordnet, die ebenfalls einen Längsschlitz 18 aufweist. Dieser Längsschlitz ist zu dem Längsschlitz 6 des im Zuschnitt nach Abb. 5 der Einsteckzunge 17 entgegengesetzt gerichteten Schenkels 5 gleich angeordnet und nur dann notwendig, wenn die Einsteckzunge eine größere Länge hat, als dem Abstand der Verbindungsstelle 7 von dem freien, als Anlage für die Sichtfläche 3 dienenden Stimende des Falzes entspricht. Der Schenkel 5 ist an einer als Faltlinie 19 ausgebildeten Längsseite mit einer weiteren Sichtfläche 20 versehen, an deren anderer, ebenfalls als Faltlinie 19 ausgebildeter Längsseite der Schenkel 4 angeschlossen ist. Ein solcher in Abb. 5 dargestellter Zuschnitt wird entsprechend Abb. 6 zu einem an zwei Seiten offenen flachen Kasten zusammengefaltet, derart, daß die Einsteckzunge 17 von dem Schenkel 4 verdeckt ist. Dieser Beschriftungsträger ist in gleicher Weise wie der nach den Abb. 1 und 2 bzw. nach den Abb. 3 und 4 zwischen die Falzwände 8 eines nach außen offenen Falzes einschiebbar und an der der Sichtfläche 3 benachbarten Verbindungsstelle 7 des Falzes bzw. Hängerandes 10 eines Schriftgatbehälters 9 verriegelbar. Er hat insbesondere für die unteren Schriftgutbehälterreihen einer Hängeregistratur Bedeutung, weil die Beschriftungen der einzelnen Schriftgutbehälter bequem von oben abgelesen werden können.
  • Der Besehriftungsträger nach dem vierten Ausführungsbeispiel gemäß den Abb. 7 und 8 entspricht im wesentlichen dem Besehriftungsträger nach den Abb. 5 und 6. Lediglich die Einsteckzunge 17 ist kürzer ausgebildet und die Sichtfläche 3 in gleicher Weise wie bei dem Beschriftungsträger nach den Abb. 3 und 4 um die Verlängerung 14 mit zwei seitlichen Zungen 15 vergrößert. Die Abb. 9 zeigt, wie ein derartiger Beschriftungsträger zwischen die Falzwände 8 des Hängerandes 10 einer Hängemappe eingeschoben und an der der Sichtfläche 3, 14 benachbarten Verbindungsstelle 7 der beiden Falzwände 8 lösbar verriegelt wird. Die Beschriftungsträger nach den beiden zuletzt erläuterten Ausführungsbeispielen haben noch den weiteren Vorteil, daß sie drei bzw. vier zueinander senkrecht stehende Sichtflächen aufweisen, so daß die sich auf den Inhalt eines Schriftgutbehälters beziehenden Beschriftungen praktisch bei jeder Lage des Schriftgutbehälters gut erkennbar sind.

Claims (2)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Beschriftungsträger für Schriftgutbehälter, insbesondere an einer Tragschiene aufhängbare Hängemappen, Hängetaschen od. dgl., mit mindestens einem nach außen offenen Falz als Hängerand aus zwei miteinander verbundenen Falzwänden zur Aufnahme des Beschriftungsträgers, der wenigstens eine über das benachbarte Stirnende des zugeordneten Hängerandes vorstehende Sichtfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß jeder zwischen die Falzwände (8) des nach außen offenen Innenfalzes (10) einsteckbare Besehriftungsträger (1) einen über dessen freie Längskante vorstehenden sowie auf beiden Seiten als Sichtfläche ausgebildeten Randstreifen und eine Länge aufweist, die größer ist als der Abstand der durch die Sichtfläche (3) abgedeckten Stimseite von der benachbarten Verbindungsstelle (7) zwischen den Falzwänden, durch welche der Beschriftungsträger parallel und quer zum Innenfalz gehalten ist.
  2. 2. Beschriftungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Beschriftungsträger (1) von einem mehrfach zusammenfaltbaren Zuschnitt gebildet ist und wenigstens zwei in Längsrichtung des Innenfalzes (10) verlaufende, mit je einem Randstreifen (13) aus dem Innenfalz herausragende Schenkel (4 und 5) aufweist, die an einem Ende durch die an der Stimseite des Innenfalzes anliegende Sichtfläche (3) miteinander verbunden und zum Halten an der Verbindungsstelle (7) einen zur anderen Stirnseite randoffenen, mit dem Schlitzbogen an der Verbindungsstelle anliegenden Längsschlitz (6) versehen sind. 3. Beschriftungsträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Längsschlitz (6) an der einen Schlitzkante (11) im Ab- stand der Breite einer Verbindungsstelle (7) vom Schlitzboden mit einem widerhakenartigen, sich über die Schlitzbreite erstreckenden Vorsprung (12) versehen ist. 4. Beschriftungsträger nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die senkrecht zu den Schenkeln (4 und 5) verlaufende Sichtfläche (3) des Beschriftungsträgers (1) an einem Ende verlängert ist und die Verlängerung (14) an beiden Längsseiten je eine zu den Schenkeln paraRele Zunge (15) aufweist und daß die beiden Zungen von den zugeordneten Schenkeln durch je einen bis nahe an die Sichtfläche reichenden Schlitz (16) getrennt sind. 5. Beschriftungsträger nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (4 und 5) beün ungefalteten Zuschnitt des Beschriftungsträgers (1) einander entgegengesetzt gerichtet und an den Längsseiten der zu ihnen senkrecht verlaufenden Sichtfläche (3) angeordnet sind. 6. Beschriftungsträger nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Längsrichtung eines Hängerandes (10) verlaufende Sichtfläche (3) an einer Längsseite eine Einsteckzunge (17) und an der anderen Längsseite einen senkrecht zu ihr stehenden Schenkel (5) aufweist, an dessen einer Längsseite eine weitere Sichtfläche (20) und an dieser der zweite Schenkel (4) angeschlossen ist, derart, daß durch Zusammenfalten des Zuschnittes ein an zwei Seiten offener flacher Kasten gebildet wird. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 1090 634, 1088 024; deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1713 114; schweizerische Patentschrift Nr. 322 880.
DEB60931A 1961-01-21 1961-01-21 Beschriftungstraeger fuer Schriftgutbehaelter, insbesondere Haengemappen, Haengetaschen od. dgl. Pending DE1156381B (de)

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