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Beschriftungsträger für Schriftgutbehälter, insbesondere Hängemappen,
Hängetaschen od. dgL Die Erfindung bezieht sich auf einen Beschriftungsträger, insbesondere
an einer Tragschiene aufhängbare Hängemappe, Hängetaschen od. dgl. mit mindestens
einem nach außen offenen Falz als Hängerand aus zwei miteinander verbundenen Falzwänden
zur Aufnahme des Beschriftungsträgers, der wenigstens eine über das benachbarte
Stimende des zugeordneten Hängerandes vorstehende Schichtfläche aufweist.
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Dieser bekannte Beschriftungsträger bildet die Verlängerung einer
flachen, zwischen die Falzwände des Hängerandes einsteckbaren Hängeschiene, die
mit zwei langgestreckten Haken die Verbindungsstellen zwischen den Falzwänden auswechselbar
untergreift. An der diesen Haken gegenüberliegenden Längsseite weist die Hängeschiene
einen einzigen, zu den beiden anderen Haken parallelen, jedoch entgegengesetzt gerichteten
Traghaken auf, der zum Aufhängen des zu-
geordneten Schriftgutbehälters über
eine flache Tragschiene greift. Der Beschriftungsträger selbst hat nur eine einzige
Sichtfläche. Diese verläuft schräg zur Stirnseite, des der Bedienungsseite der Ilängeregistratur
zugekehrten Stimendes des zugeordneten Hängerandes, so daß ein solcher Beschriftungsträger
eine übersichtliche Kennzeichnung nicht zuläßt, dagegen einen verhältnismäßig großen
Platzbedarf und damit eine größere Tiefe des die Hängeregistratur aufnehmenden Schrankes
erfordert. Auch ist der Beschriftungsträger infolge seiner Verbindung mit der Hängeschiene
sehr aufwendig und damit teuer in der Herstellung. Abgesehen davon erfüllt er nicht
in allen Fällen seinen Zweck, nämlich dann nicht, wenn der Schriftgutbehälter in
Umlauf gegeben werden soll und die Hängeschiene zur Markierung des Hängeortes aus
dem Hängerand herausgezogen und ohne Schriftgutbehälter auf die Tragschiene aufgesteckt
wird. Andererseits kann die Hängeschiene nicht am umlaufenden Schriftgutbehälter
belassen werden, weil der aus dem Hängerand herausragende Traghaken und der schräg
abstehende Beschriftungsträger den Umlauf und das Aufschlagen des Schriftgatbehälters
behindern.
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Es sind allerdings auch Beschriftungsträger bekanntgeworden, die kappenartig
auf das der Bedienungsseite der Hängeregistratur zugekehrte Stirnende des zugeordneten
Hängerandes aufgesteckt werden und drei Sichtflächen zur Markierung des Schriftgatbehälterinhaltes
aufweisen. Dieser bekannte Beschriftungsträger wird von einem im Querschnitt -U-förmigen
Bügel gebildet, der eine etwa dem Hängerand entsprechende Breite aufweist. Er kann
in zwei um 90' verdrehten Stellungen auf das zugeordnete Stimende des Hängerandes
aufgesteckt werden, so daß in der einen Stellung der Steg die Stirnseite und in
der anderen Stellung teilweise den Rücken des Hängerandes abdeckt, wogegen in beiden
Stellungen die Schenkel des Beschriftungsträgers an den Außenflächen des Hängerandes
anliegen. Sämtliche drei gegebenenfalls durch eine transparente Schutzhülle abdeckbaren
Außenflächen des U-förmigen Bügels dienen als Sichtflächen, so daß eine übersichtliche
Kennzeichnung des Schriftgutbehälterinhalts möglich ist. Zur Halterung des kappenartigen
Beschriftungsträgers an einem Hängerand ist an dem freien Querrand mindestens eines
Schenkels der beiden an den Außenflächen des Hängerandes anliegenden Schenkel ein
leistenartiger Vorsprung vorgesehen, der in einem entsprechenden Schlitz des Hängerandes
einrastet, so daß der Beschriftungsträger sowohl in Längsrichtung des Hängerandes
als auch quer dazu unverschiebbar ist. Am Hängerand können auch warzenartige Vorsprünge
und im zugeordneten Schenkel des Beschriftungsträgers entsprechende Lochungen angeordnet
werden.
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Wenn auch ein derartiger einfach herzustellender Beschriftungsträger
bei kleinem Werkstoffaufwand eine ausreichende Kennzeichnung ermöglicht, so erfordert
er jedoch andererseits eine die Herstellung des Schriftgutbehälters verteuernde
besondere Ausbildung des Hängerandes. Auch besteht die Gefahr, daß infolge eines
unbeabsichtigten Aufbiegens der beiden sonst zueinander parallelen Schenkel ein
zuverlässiger Sitz auf dem Hängerand nicht mehr gewährleistet wird. Das ist auch
dann der Fall, wenn sich die warzenartigen Vorsprünge verflachen oder der leistenartige
Vorsprung aufgebogen oder abgerissen wird. Letzteres kann insbesondere dann eintreten,
wenn die Schriftgutbehälter bei kleiner Füllung dicht
nebeneinander
hängen, so daß sich die kappenartig aufgesteckten Beschriftungsträger beim Entnehmen
bzw. Aufhängen eines Schriftgutbehälters gegenseitig verhaken können und abgerissen
werden.
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Es besteht deshalb die Aufgabe der Erfindung darin, einen Beschriftungsträger
nach der eingangs im ersten Absatz erläuterten Gattung zu schaffen, der bei kleinem
Werkstoffaufwand und einer ausreichenden Anzahl von Sichtflächen einen zuverlässigen
festen, jedoch auswechselbaren und in unbeabsichtigter Weise nicht veränderbaren
Sitz im Hängerand hat.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß für Schriftgutbehälter mit mindestens
einem nach außen offenen Falz als Hängerand dadurch gelöst, daß jeder zwischen die
Falzwände des nach außen offenen Innenfalzes einsteckbare Beschriftungsträger einen
über dessen freie Längskante bzw. Rückenkante vorstehenden sowie auf beiden Seiten
als Sichtfläche ausgebildeten kandstreifen und eine Länge aufweist, die größer ist
als der Abstand der durch die Sichtfläche abgedeckten Stirnseite von der benachbarten
Verbindungsstelle zwischen den Falzwänden des Innenfalzes, durch welche der Beschriftungsträger
parallel und quer zum Hängerand gehalten ist. Im einzelnen ist die Ausbildung so
durchgeführt, daß jeder Beschriftungsträger von einem mehrfach zusammenfaltbaren
Zuschnitt gebildet ist und wenigstens zwei in Längsrichtung des Innenfalzes verlaufende,
mit je
einem Randstreifen aus dem Innenfalz herausragende Schenkel aufweist,
die an einem Ende durch die an der Stirnseite des Innenfalzes anliegende Sichtfläche
miteinander verbunden und zum Halten an der Verbindungsstelle einen zur anderen
Stirnseite randoffenen, mit dem Schlitzboden an der Verbindungsstelle anliegenden
Längsschlitz versehen sind.
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Dabei ist jeder Längsschlitz an der einen Schlitzkante im Abstand
der Breite einer Verbindungsstelle vom Schlitzbodeii mit einem widerhakenartigen,
sich über die Schlitzbreite erstreckenden Vorsprung versehen.
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Ein gemäß den vorstehenden Maßnahmen ausgebildeter und einfach herzustellender
Besehriftungsträger ist jedoch nicht nur gegen unbeabsichtigtes Abstreifen gesichert
und kann ohne weiteres mit vier aufeinander senkrecht stehenden Sichtflächen versehen
werden, sondern hat auch keinerlei Änderungen des Hängerandes zur Voraussetzung.
Die zum Führen der Schenkel des Beschriftungsträgers dienende Verbindungsstelle
zwischen den Falzwänden des Innenfalzes ist nämlich bereits von vornherein bei den
z. B. als Hängehefter ausgebildeten Schriftgutbehältern vorhanden und wird vorwiegend
von einer U-förmigen, mit dem Steg in Längsrichtung des Hängerandes verlaufenden
Heftklammer gebildet. Durch den widerhakenartigen Vorsprung an einer der Schlitzkanten
des Längsschlitzes der Schenkel ist jeder Besehriftungsträger in Längsrichtung des
Hängerandes und durch den Schlitz selbst auch quer dazu gegen Abziehen gesichert.
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In der Zeichnung sind mehrere, Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt Abb. 1 die Draufsicht auf einen auseinander gefalteten
Zuschnitt eines Besehriftunggträgers eines ersten Ausführungsbeispieles, Abb. 2
eine schaubildliche Ansicht des zusammengefalteten Beschriftungsträgers nach Abb,
1,
Abb. 3 die der Abb. 1 entsprechende Draufsicht auf einen
Zuschnitt, jedoch mit einer verlängerten, senkrecht zur Längsrichtung des Zuschnitts
verlaufendenSichtfläche eines zweitenAusführungsbeispiels, Abb. 4 eine schaubildliche
Ansicht des zusammengefalteten Beschriftungsträgers nach Abb. 3,
Abb.
5 die Draufsicht auf einen Zuschnitt mit mehreren senkrecht zueinander stehenden
Sichtflächen eines dritten Ausführungsbeispiels, Abb. 6 eine schaubildliche
Ansicht des zusammengefalteten Beschriftungsträgers nach Abb. 5,
Abb.
7 die der Abb. 5 entsprechende Draufsicht auf einen Zuschnitt mit
einer gemäß Abb. 3 verlängerten Sichtfläche eines vierten Ausführungsbeispiels,
Abb. 8 eine schaubildliche Ansicht des zusammengefalteten Beschriftungsträgers
nach Abb. 7 und Abb. 9 eine schaubildliche Ansicht einer teilweise
dargestellten Hängemappe mit einem Beschriftungsträger nach Abb. 8.
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Jeder Beschriftungsträger 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach
den Abb. 1 und 2 wird von einem streifenartigen Zuschnitt aus einem starken
Papier, dünnem Karton, Pappe od. dgl. gebildet. Parallel zu den Stirnenden dieses
Streifens sind symmetrisch zu dessen Quermitte zwei Faltlinien 2 vorgesehen, durch
welche die Breite einer Sichtfläche 3 begrenzt wird, die zur Aufnahme von
Beschriftungen, Kennzeichnungen u. dgl. dient. Die an den Längsseiten der Sichtfläche
anschließenden Teile des streifenartigen Zuschnittes bilden zwei einander entgegengesetzt
gerichtete Schenkel 4 und 5, die um die Falthnien 2 gegeneinander gefaltet
werden, so daß gemäß Abb. 2 als Beschriftungsträger ein U-förmiger Falzteil entsteht,
dessen Rücken die quer zu den Schenkeln verlaufende Sichtfläche 3 aufweist.
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In jedem Schenkel 4 und 5 ist ein zu dessen freier Stirnseite
randoffener Längsschlitz; 6 vorgesehen, der eine vorbestimmte Länge aufweist.
Diese Länge wird von dem Abstand der Verbindungsstelle 7 vom freien, der
Sichtfläche 3 benachbarten Stirnende zweier Falzwände 8 bestimmt,
die einen nach außen offenen Falz eines Schriftgutbehälters 9, z. B. eines
Schnellhefters, einer Hängemappe, Hängetasche u. dgl., bilden, wobei jeder Falz
zugleich als Hängerand 10 gestaltet werden kann (vgl. Abb. 9). Als
Verbindungsstelle kann z. B. eine U-förmige, mit dem Steg in Längsrichtung des Hängerandes
verlaufende Heftklammer dienen, deren Schenkel die beiden Falzwände durchsetzen
und derart umgebogen sind, daß die Schen-kel 4 und 5 des Beschriftungsträgers
1 unter leichter Klemmung von dem betreffenden freien Stirnende des Falzes
bzw. des Hängerandes 10 aus zwischen die Falzwände 8 eingeschoben
werden können, bis sich die Sichtfläche 3 nahe an diesem Stimende des Falzes
befindet bzw. an diesem anliegt. Beim Einschieben des Beschriftungsträgers
1 wird die Verbindungsstelle 7 von den Längsschlitzen 6 der
beiden Schenkel 4 und 5 aufgenommen.
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Um ein Abziehen des Beschriftungsträgers nicht nur quer zum Falz,
sondern auch in dessen Längsrichtung zu verhindern, ist an einer Längskante
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jedes Längsschlitzes 6 ein widerhakenartiger Vorsprung 12 angeordnet,
der etwa eine der Schlitzbreite entsprechende Höhe aufweist. Sein Abstand vom Boden
der Längsschlitze entspricht etwa der Breite der Verbindungsstelle 7, so
daß bei eingeschobenem Besehriftungsträger der Vorsprung die Heftklammer hintergreift
und die Schenkel 4 und 5 und damit der
Beschriftungsträger
selbst an der betreffenden Verbindungsstelle der beiden Falzwände lösbar verriegelt
sind.
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Die Breite des streifenartigen Zuschnittes ist so bemessen und der
Längsschlitz in jedem Schenkel 4 und 5 derart angeordnet, daß die Schenkel
mit je
einem Randstreifen 13 aus dem Rücken des Falzes bzw. Hängerandes
10 herausragen. Jeder herausragende Randstreifen 13 dient als Sichtfläche
und kann demgemäß ebenfalls mit Beschriftungen versehen werden, welche in gleicher
Weise wie die der Sichtfläche 3 vor dem Zusammenfalten des Zuschnittes mittels
einer Schreibmaschine aufgebracht werden. Zum Schutz der Beschriftungen dient ein
farbloser Lacküberzug oder ein durchsichtiger Klebstreifen, der auf der Klebeseite
mit einem Dauerklebstoff versehen sein kann.
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Das Ausführungsbeispiel nach den Abb. 3 und 4 unterscheidet
sich von dem Ausführungsbeispiel nach den Abb. 1 und 2 lediglich dadurch,
daß die quer zu
den beiden Schenkeln 4 und 5 verlaufende Sicht-fläche
3 in einer Richtung verlängert ist. An den beiden Längsseiten der Verlängerung
14 ist je eine zu den Schenkeln parallele Zunge 15 angeordnet, die
von dem jeweils benachbarten Schenkel durch einen bis nahe an die Sichtfläche
3, 14 reichenden Schlitz 16 getrennt wird. Die nicht vollständig bis
zur Sichtfläche getrennten Zungen 15 dienen dazu, die Verlängerung 14 zu
versteifen. Beim Einschieben des nach Abb. 4 zusammengefalteten und in Abb.
3 dargestellten Zuschnittes in einen Falz des Schriftgutbehälters
9 greifen die Falzwände 8 in die Schlitze 16
zwischen die Schenkel
4 bzw. 5 und den Zungen 15
ein.
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Beim Ausführungsbeispiel nach den Abb. 5 und 6
ist an
der Stelle des einen Schenkels an der zugeordneten, als Falzlinie 2 ausgeprägten
Längsseite der Sichtfläche 3 lediglich eine Einsteckzunge 17 angeordnet,
die ebenfalls einen Längsschlitz 18 aufweist. Dieser Längsschlitz ist zu
dem Längsschlitz 6 des im Zuschnitt nach Abb. 5 der Einsteckzunge
17 entgegengesetzt gerichteten Schenkels 5 gleich angeordnet und nur
dann notwendig, wenn die Einsteckzunge eine größere Länge hat, als dem Abstand der
Verbindungsstelle 7 von dem freien, als Anlage für die Sichtfläche
3 dienenden Stimende des Falzes entspricht. Der Schenkel 5 ist an
einer als Faltlinie 19 ausgebildeten Längsseite mit einer weiteren Sichtfläche
20 versehen, an deren anderer, ebenfalls als Faltlinie 19
ausgebildeter Längsseite
der Schenkel 4 angeschlossen ist. Ein solcher in Abb. 5 dargestellter Zuschnitt
wird entsprechend Abb. 6 zu einem an zwei Seiten offenen flachen Kasten zusammengefaltet,
derart, daß die Einsteckzunge 17 von dem Schenkel 4 verdeckt ist. Dieser
Beschriftungsträger ist in gleicher Weise wie der nach den Abb. 1 und 2 bzw.
nach den Abb. 3
und 4 zwischen die Falzwände 8 eines nach außen offenen
Falzes einschiebbar und an der der Sichtfläche 3 benachbarten Verbindungsstelle
7 des Falzes bzw. Hängerandes 10 eines Schriftgatbehälters
9 verriegelbar. Er hat insbesondere für die unteren Schriftgutbehälterreihen
einer Hängeregistratur Bedeutung, weil die Beschriftungen der einzelnen Schriftgutbehälter
bequem von oben abgelesen werden können.
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Der Besehriftungsträger nach dem vierten Ausführungsbeispiel gemäß
den Abb. 7 und 8 entspricht im wesentlichen dem Besehriftungsträger
nach den Abb. 5 und 6. Lediglich die Einsteckzunge 17 ist kürzer
ausgebildet und die Sichtfläche 3 in gleicher Weise wie bei dem Beschriftungsträger
nach den Abb. 3 und 4 um die Verlängerung 14 mit zwei seitlichen Zungen
15 vergrößert. Die Abb. 9 zeigt, wie ein derartiger Beschriftungsträger
zwischen die Falzwände 8 des Hängerandes 10 einer Hängemappe eingeschoben
und an der der Sichtfläche 3, 14 benachbarten Verbindungsstelle
7 der beiden Falzwände 8
lösbar verriegelt wird. Die Beschriftungsträger
nach den beiden zuletzt erläuterten Ausführungsbeispielen haben noch den weiteren
Vorteil, daß sie drei bzw. vier zueinander senkrecht stehende Sichtflächen aufweisen,
so daß die sich auf den Inhalt eines Schriftgutbehälters beziehenden Beschriftungen
praktisch bei jeder Lage des Schriftgutbehälters gut erkennbar sind.