-
Verpackungsmittel, bestehend aus einem mit Phenolharz, Gummi od.
dgl. behandelten, gewellten Glasgespinstschleier Als Verpackungsmittel, insbesondere
für stoßempfindliche Gegenstähde,z.B. aus Glas, Porzellan od. dgl., für Präzisionsgeräte
der Feinmechanik, für Funk-und Fernsehgeräte usw. wird heute in großem Maßstabe
Wellpappe verwendet. Diese Wellpappe besteht im allgemeinen aus einer gewellten
Papierlage, die einseitig oder beidseitig mit einer gradflächigen Papierlage verklebt
ist. Die geradflächige Papierlage dient unter anderem dazu, die gewellte Papierlage
in der gewellten Form zu halten. Bei Stoßbeanspruchung wird die Wellung der Wellpappen
mehr oder weniger eingedrückt, ohne daß die gewellte Papierlage das Bestreben hat,
in die gewellte Ausgangsform zurückzukehren. Dies ist besonders dann nicht der Fall,
wenn diese Wellpappe feucht geworden ist. In feuchtem Zustand verliert die Wellpappe
außerdem im starken Maße die sonst vorhandenen Festigkeitseigenschaften.
-
Man kennt für Isolierzwecke, insbesondere auch als Armierung für
Leichtbauplatten, Glasgespinstschleier, die durch Wärmebehandlung und/oder Pressung
in eine gewellte Form gebracht sind, wobei die einzelnen Fäden des Glasgespinstschleiers
einschließlich der Kreuzungsstellen mit einem versteifenden Überzug versehen sind,
der auch das Maschenbild ausfüllt. Als filmbildende Schicht ist es hiernach auch
bekannt, Lösungen, Emulsionen oder Dispersionen aus Kunststoff zu verwenden. Im
Zusammenhang mit diesen gewellten Glasgespinstschleiern wurde auch bereits der Vorschlag
gemacht, solche gewellte Glasgespinstschleier für Verpackungszwecke nutzbar zu machen.
-
Die Erfindung geht von diesen bekannten gewellten Glasgespinstschleiem
aus, die mit Phenolharz, Gummi od. dgl. behandelt sind, und macht es sich zur Aufgabe,
solche Glasgespinstschleier als Verpackungsmaterial so zu gestalten, daß diese Schleier
bei Beibehaltung ihrer formhaltenden Eigenschaft eine hohe Sprungelastizität aufweisen.
Hierdurch sollen diese Glasgespinstschleier, die gegenüber einem Feuchtigkeitszutritt
völlig unempfindlich sind und dadurch schon gegenüber Wellpappen einen großen Vorteil
aufweisen, besonders geeignet sein zum Verpacken von stoßempfindlichen Gegenständen.
-
Die Erfindung besteht demzufolge in erster Linie darin, daß die Maschen
zwischen den einzelnen Fäden des Schleiers durch das Phenolharz, Gummi od. dgl.
nicht geschlossen sind.
-
Das Phenolharz z.B. als Bindemittel wird somit mengenmäßig nur in
einem solch geringen Ausmaß zum Einsatz gebracht, daß im Grunde genommen nur die
Kreuzungsstellen der einzelnen Fäden des Glasgespinstschleiers miteinander verankert
werden. Es hat sich als überraschend herausgestellt, daß trotz der Verwendung einer
solch geringen Bindemittelmenge der gewellteGlasgespinstschleier durchaus formbeständig
ist, obwohl ein Glasgespinstschleier ohne Bindemittelbehandlung ein Produkt darstellt,
welches auch der geringsten mechanischen Beanspruchung nicht standhalten kann. Dadurch,
daß die Maschen zwischen den einzelnen Fäden des Schleiers durch das Phenolharz,
Gummi od. dgl. nicht geschlossen sind, ergibt sich andererseits, daß dieses Verpackungsmittel
besonders sprungelastisch ist, so daß trotz einer Wellung von einem Zentimeter und
darüber diese gewellten sehr dünnen Schleier das Bestreben haben, bei jeder Deformierung,
ja sogar bei einer Knickung quer zur Wellenrichtung immer wieder in ihre Ursprungsform
zurückzufinden. Die einzelnen Glasfäden des Glasgespinstschleiers sind bekanntlich
außerordentlich dünn. Man kann hier Glasfäden verwenden mit einer Fadenstärke unter
20 y, und es ist auch besonders vorteilhaft für den Zweck der Erfindung, Glasgespinstschleier
mit dieser geringen Fadenstärke des einzelnen Glasfadens zu wählen, weil nämlich
die Glasfäden mit dieser geringen Fadenstärke verhältnismäßig geschmeidig sind,
während der einzelne Glasfaden mit größerer Fadenstärke an Sprödigkeit zunimmt und
damit für den Wellungsvorgang weniger geeignet ist.
-
Wenn man den Glasgespinstschleier nach seiner Behandlung mit dem
flüssigen Phenolharz erwärmt und damit das Bindemittel härtet, so kann während dieses
Erhärtungsvorganges zweckmäßigerweise auch die Verformung des Glasgespinstschleiers
in die Wellenform vorgenommen werden. Das überraschende Ergebnis eines solchen Vorgehens
besteht unter anderem darin, daß der Glasgespinstschleier allein durch
diesen
Erhärtungsvorgang für das Bindemittel trotz des völlig offenbleibenden Maschenbildes
seine gewellte Form annimmt, die infolge der erzielten Sprungelastizität auch durch
Stoß oder Druck kaum rückgängig gemacht werden kann. Man kann einen solchen gewellten
Glasgespinstschleier auf seiner ganzen Fläche unter eine starke Druckbeanspruchung
bringen. Nach Entlastung von dieser Druckbeanspruchung wird dieser Glasgespinstschleier
gemäß der Erfindung trotz eines etwaigen Knickens sofort in seine Ursprungsform
zurückfedern. Das Verpackungsmittel gemäß der Erfindung weist somit zunächst eine
erstaunliche Formhaltigkeit auf; dieses Verpackungsmittel hat jedoch gleichzeitig
eine beachtliche Sprungelastizität, also eine federnde Eigenschaft. Das Zusammenwirken
dieser beiden Eigenschaften macht das Erzeugnis gemäß der Erfindung gerade besonders
geeignet als Verpackungsmittel.
-
Zum allgemeinen Stand der Technik sei noch bemerkt, daß formbare
Polsterkörper bekannt sind, die aus Polsterhaaren oder -fasern bestehen, die mit
einem Bindemittel so behandelt sind, daß Polsterkörper mit Lufteinschlüssen geschaffen
werden. Es sind auch mehrschichtige vliesartige Isoliermatten aus Fasermaterial
mit beachtlicher Wandstärke bekannt, die mit einem Bindemittel ihren Zusammenhalt
erfahren.
-
Diese Erzeugnisse sind jedoch gegenüber den gewellten sehr dünnen
Glasgespinstschleiern gemäß der Erfindung schon hinsichtlich ihres Aufbaues, aber
auch hinsichtlich ihres Verwendungszweckes völlig unterschiedlich.
-
Für besondere Zwecke kann auch so vorgegangen werden, daß ein solcher
gewellter Gespinstschleier einseitig oder doppelseitig mit einer Bahn kaschiert
ist, z.B. aus Folie, Metallfolie od. dgl. Die eingehend beschriebene federnde Eigenschaft
dieses gewellten Schleiers ist so groß, daß der federnde Effekt dieses Glasgespinstschleiers
durch die Kaschierung mit einer Folienbahn nicht vernichtet wird. Bei einseitiger
oder doppelseitiger Abdeckung des gewellten Glasgespinst-
schleiers mit einer Folienbahn,
z. B. einer Metallfolienbahn, wird der Verwendungszweck dieses Erzeugnisses wesentlich
gesteigert. In dieser Ausführung ist der gewählte Glasgespinstschleier nicht nur
als Verpackungsmittel, sondern auch als Isollermittel denkbar. So ergibt sich eine
in sich federnde gewellte Isolierbahn, die auch als Wasserdampf-Diffusions-Schicht
zu bezeichnen ist, wenn z. B. die Kaschierung des gewellten Glasgespinstschleiers
mit einer Aluminiumfolie erfolgt.
-
Als Verpackungs-, Dekorations- oder Isoliermaterial ist es bereits
bekanntgeworden, ein gewelltes oder geprägtes Fasermaterial, z. 3. Papier, Pappe
od. dgl., zu bituminieren, zu imprägnieren oder mit einer Aluminium- oder Kunststoff-Folie
zu versehen.
-
Einem solchen Material fehlt die nach der Erfindung angestrebte Sprungelastizität.
Da nach der Erfindung bewußt kein Papier und keine Pappe zum Einsatz kommt, ist
auch das erfindungsgemäße Erzeugnis in vollem Umfange feuchtigkeitsunempfindlich.
-
Die Merkmale des Anspruches 2 sollen jedoch nur in Verbindung mit
dem Hauptanspruch Gültigkeit haben.