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Verschluß an Faltbehältern Die Erfindung betrifft einen Verschluß
an Faltbehältern mit einer in ihrer Normallage mit der Verschlußfläche einen Winkel
von weniger als 900 bildenken Verschlußleiste und einem mit dem oberen Verschlußleistenteil
verbundenen Ansatz.
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Es ist zwar bereits bekannt, an dem oberen Verschlußleistenteil von
Sechskantfaltbehältern, die eine in ihrer Normallage mit der Verschlußfläche einen
Winkel von weniger als 900 bildenden Verschlußleiste versehen sind, einen Ansatz
anzubringen, der mit einer Seitenwand verklebt werden kann. Ein Wiederverschließen
ohne nochmaliges Kleben od. dgl. ist aber dabei nicht möglich, weil keine einfaltbaren
Schlußteile an dem obersten und äußeren Verschlußleistenteil vorgesehen sind.
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Es gibt auf der anderen Seite eine Reihe von Verschlüssen, die ein
Wiederverschließen des einmal geöffneten Behälters gestatten. Bei diesen Verschlüssen
wird im allgemeinen eine an einem Deckel befindliche Lasche unter vorher eingefaltete,
zum Verschließen der Behälteröffnung dienende Ansätze an den Behälterseitenwänden
gesteckt.
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Für derartige Faltbehälter mit einer Verschlußleiste, die in ihrer
Normallage mit der Verschlußfläche einen Winkel von weniger als 900 bildet, schafft
nun der Verschluß nach der Erfindung ohne nochmaliges Kleben od. dgl. eine Möglichkeit
zum Wiederverschließen. Dieser Verschluß ist dadurch gekennzeichnet, daß ein mit
dem oberen Verschlußleistenteil verbundener Ansatz um die Verschlußleiste herum
zwischen den unteren Verschlußleistenteil und die Verschlußfläche faltbar ist, wobei
der Ansatz in seiner Höhe kleiner als der untere Verschlußleistenteil, aber größer
als der kleinste Abstand von seiner Ansatzlinie an dem oberen Verschlußleistenteil
zur Verschlußfläche in der Normallage der Verschlußleiste ist. Als oberer und unterer
Verschlußleistenteil sind dabei diejenigen Zuschnitteile bezeichnet, die beim Verschließen
des Behälters miteinander verschweißt oder verklebt werden und dabei die Verschlußleiste
bilden.
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Der um die Verschlußleiste herumgefaltete Ansatz ist nach dem Wiederverschließen
zwischen dem unteren Verschlußleistenteil und der Verschlußfläche eingeklemmt und
drückt infolgedessen die Verschlußleistenteile fest zusammen. Dabei wird auch nach
der Entnahme der Faltenbehälter wieder verschlossen, wobei auf alle Fälle ein staubdichter
Verschluß erreicht wird. Unter Umständen kann aber auch ein luftdichter Verschluß
erreicht werden.
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Da die Verschlußleistenteile nach Einklemmen des Ansatzes, der um
die Verschlußleiste herumgefaltet
ist, auch bei dem noch nicht geöffneten Faltbehälter
die Verschlußleistenteile fest zusammendrückt, kann der Verschluß nach der Erfindung
auch dazu dienen, die Verschlußleistenteile beim erstmaligem Verschluß zusammenzuhalten,
so daß also die Verschlußnaht bzw. die Verschlußzone entlastet wird. Der Kleb-oder
Schweißverschluß braucht in einem solchen Fall nicht so fest zu sein, so daß ein
leichteres Öffnen möglich ist, ohne daß die Wasserdampfdichtigkeit des Verschlusses
darunter leiden würde.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann daher eine zusätzliche
Abdichtung durch einen auf die obere Verschlußleistenkante aufgelegten Kunststoffilm
bzw. eine entsprechend aufgebrachte Kunststoffmasse erfolgen. Durch den Film bzw.
die Kunststoffmasse werden die Zuschnittkanten sicher abgedeckt. Derartige Verschlüsse
lassen sich leicht öffnen, da der Film bzw. die Kunststoffmasse nicht ausgehärtet
zu sein braucht, d. h. sich noch in mehr oder weniger plastischem Zustand befinden
kann. Trotzdem ist ein sicherer Verschluß möglich, weil die Verschlußleistenkante
nach außen ja vollständig und sicher abgeschlossen ist.
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Der um die Verschlußleiste herumfaltbare Ansatz muß diese Lasche
in seiner Höhe den oben aufgestellten Bedingungen entsprechen. Je größer er aber
ist, desto sicherer ist seine Wirkung, und man wird ihn daher möglichst so groß
machen, daß er nach dem Umlegen gerade nicht an die Faltkante zwischen der Verschlußleiste
und der Verschlußfläche stößt. Ist die Lasche höher, so wird nicht ein Zusammendrükken
der Verschlußleistenteile, sondern im Gegenteil ein Öffnen dieser Teile bewirkt.
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An dem ersten Ansatz kann vorteilhafterweise ein zweiter Ansatz angebracht
sein, der in seiner Höhe etwas schmaler ist als der erste Ansatz und diesem
gegenüber
nach innen abgebogen wird. Dieser Ansatz drückt dann mit seiner freien Kante gegen
das obere Ende des unteren Verschlußleistenteiles und verstärkt dadurch den Druck
auf die Verschlußleistenteile, so daß ein sicherer Verschluß gewährleistet wird.
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Zur Verstärkung des Verschlusses kann ferner vorteilhafterweise an
dem unteren Verschlußleistenteil ein Ansatz angebracht sein, um den die beiden an
dem oberen Verschlußleistenteil angebrachten Ansätze herumgefaltet werden.
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Man kann jeweils entweder auf den zweiten Ansatz oder den vorher
erwähnten Ansatz verzichten.
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Wenn aber sämtliche der erwähnten Teile in richtiger Weise eingefaltet
werden, so wird ein sehr dichtes Wiederverschließen ermöglicht, da dann der zweite
Ansatz sehr fest gegen den unteren Verschlußleistenteil gedrückt wird und diesen
zusammen mit den übrigen Verschlußleistenteilen gegen den oberen Verschlußleistenteil
drückt.
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Der Verschluß nach der Erfindung kann auf sehr unterschiedliche Faltschachteln
angewandt werden.
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Voraussetzung ist stets nur, daß eine entsprechende Verschlußleiste
vorhanden ist. Im übrigen können aber Vierkant- oder Sechskant- bzw. beliebige andere
Behälter entsprechend verschlossen werden.
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In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele des Verschlusses an
Faltbehältern nach der Erfindung beispielsweise dargestellt.
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Fig. 1 zeigt einen Zuschnitt für eine erste Ausführungsform des Verschlusses;
Fig. 2 bis 9 zeigen das Einfalten des Verschlusses der Fig. 1; Fig. 10 zeigt einen
fertigen Faltbehälter mit einem Verschluß; Fig. 11 bis 13 zeigen eine zweite Ausführungsform
des Verschlusses; Fig. 14 zeigt einen Faltbehälter entsprechend den Fig. 11 bis
13; Fig. 15 zeigt schematisch die für die Höhe des um die Verschlußleiste herumzufaltenden
Ansatzes maßgeblichen Bedingungen.
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Beim Einfalten des in Fig. 1 dargestellten Zuschnitts entsteht ein
Faltbehälter, der an seiner oberen, aus den Teilen 1, 2, 3, 5 gebildeten Verschlußfläche
mittels einer Verschlußleiste 4, 5 wasserdampf- und aromadicht verschlossen werden
kann. Dadurch, daß die Dreiecke 1 und 2 nicht gleichschenklig ausgebildet sind und
damit die Verschlußfläche 3 trapezförmig ausgebildet ist, verläuft die Serschlußleiste
4, 5 nicht in der Mitte der oberen Verschlußfläche. Dadurch wird gleichzeitig bewirkt,
daß die Verschlußleiste 4, 5 unter einer gewissen Vorspannung steht, die auch aufrechterhalten
wird, wenn der Behälter zur erstmaligen Gutentnahme geöffnet wird. Diese Vorspannung
kann aber auch, worauf ausdrücklich hingewiesen wird, in beliebiger anderer Weise
erreicht werden.
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Wie aus Fig. 4 bis 9 ersichtlich, steht der untere Verschlußleistenteil
4 nicht senkrecht nach oben, sondern er bildet auch bei geöffneter Verschlußleiste
mit der Verschlußfläche 3 einen Winkel unter 900, wenn der Verschluß zum Wiederverschließen
eingeknickt wird.
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Bei einer derartigen Vorspannung ist mit den im folgenden beschriebenen
Verschlußteilen ein Wiederverschließen der Faltschachtel bequem möglich.
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An dem oberen Verschlußleistenteil 5, der die spätere Deckelfläche
bildet und keine Faltkante auf-
weist, weil eine aufrecht stehende Verschlußleiste
im vorliegenden Falle nicht gebildet wird, sind zwei Ansätze 6 und 7 angebracht.
Nach dem Eindrücken des Verschlusses wird zunächst der Ansatz 7 um einen Ansatz
8 an dem unteren Verschlußleistenteil 4 herumgelegt. Anschließend werden die so
zu einer Leiste eingefalteten Teile 6, 7, 8 zusammen auf den Verschlußleistenteil
4 gefaltet. Wenn zumindest der Ansatz 6 dann höher ist als der Abstand 10 zwischen
seiner Ansatzlinie 9 und der unteren Verschlußfläche 4, so wird die Leiste 6 bis
8 vor dem Verschlußleistenteil 4 festgehalten, da diese Leiste nicht mehr über die
Verschlußfläche 3 hinweggleiten kann (Fig. 15). Dies ist nur dann der Fall, wenn,
wie bereits erwähnt, die erforderliche Vorspannung vorhanden ist, d. h. also der
Winkel zwischen den Teilen 3 und 4 kleiner als 900 ist.
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Wenn diese Voraussetzung jedoch erfüllt ist, so wird die Leiste 6
bis 8 sicher festgehalten, und insbesondere wird durch den Ansatz 7 der Verschluß
fest zusammengedrückt, da dieser Ansatz mit seiner freien Kante gegen die die eigentliche
Öffnung der geöffneten und wieder zu verschließenden Verschlußleiste bildenden Kanten
der Verschlußleistenteile 4 und 5 und der dazwischenliegenden Faltteile drückt.
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Außerdem findet ein weiterer Abschluß dadurch statt, daß der obere
Verschlußleistenteil 5 mittels des Ansatzes 6 um den Ansatz 8 an dem Verschlußleistenteil
4 herumgezogen wird.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Verschluß auch dann
möglich ist, wenn nur der Ansatz 6 vorhanden ist. Eine Abdichtung durch Druckeinwirkung
der freien Kante des Ansatzes 7 kann auch dann erfolgen, wenn der Ansatz 8 fehlt.
Ferner können nur die Ansätze 6 und 8 vorhanden sein. Die beste Wirkung wird unter
Verwendung sämtlicher Teile 6 bis 8 erreicht.
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Das Einfalten des Zuschnitts der Fig. 1 erfolgt im übrigen in an
sich beliebiger, gegebenenfalls auch bekannter Weise. Zunächst wird ein Schlauch
entsprechend Fig. 2 hergestellt. Anschließend kann der Boden eingefaltet werden,
und nach dem Füllen kann dann das Einfalten der oberen Verschlußteile 1 bis 8 erfolgen,
das im einzelnen aus den Fig. 3 bis 9 hervorgeht.
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In Fig. 11 bis 14 ist ein Verschluß gemäß der Erfindung für eine
Sechskantschachtel dargestellt. Auch hier bilden die Verschlußfläche 3 und der untere
Verschlußleistenteil 4 in der Normallage der Verschlußleiste, wie sie etwa in Fig.
12 gezeigt ist, einen Winkel unter 900. Es kann also auch hier ein Klemmverschluß
wie bei dem Zuschnitt der Fig. 1 vorgesehen werden. Das Einfalten erfolgt entsprechend
den Fig. 4 bis 9, wie aus den Fig. 12 und 13 ersichtlich ist.
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Wie bereits erwähnt, ist durch den Verschluß nach der Erfindung nicht
nur ein einfaches und sicheres Wiederverschließen möglich, sondern der Verschluß
kann auch angewendet werden, um einen an sich weniger widerstandsfähigen erstmaligen
wasserdampf-und aromadichten Verschluß zu erreichen, der dann natürlich den Vorteil
hat, daß er leichter aufgerissen werden kann.
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Man kann zu diesem Zweck etwa in der Stellung der Fig. 4, nachdem
man die Verschlußleiste noch etwas weiter zusammengedrückt hat, auf die obere Verschlußleistenkante
einen plastischen Film oder einen Streifen od. dgl. einer plastischen Masse anbringen,
die
die Zuschnittkanten abdeckt und einen leicht zu öffnenden Verschluß, gegebenenfalls
nach anschließendem Aushärten bildet. Es ist klar erkennbar, daß dieser Film od.
dgl. durch die Ansätze 6 und 8 zunächst einmal eine sichere Auflage hat, dann aber
auch durch das Umlegen dieser Teile sich nach außen abgedeckt und außerdem fest
auf die obere Verschlußleistenkante aufgedrückt wird, so daß also ein sicherer und
dichter Verschluß gebildet wird.