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DE1151881B - Verfahren zum Herstellen von Richtleitern, Transistoren u. dgl. mit einem einkristallinen Halbleiterkoerper - Google Patents

Verfahren zum Herstellen von Richtleitern, Transistoren u. dgl. mit einem einkristallinen Halbleiterkoerper

Info

Publication number
DE1151881B
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
semiconductor body
disk
immersed
dopant
transistors
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DES40067A
Other languages
English (en)
Inventor
Dipl-Phys Reimer Emeis
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DES40067A priority Critical patent/DE1151881B/de
Publication of DE1151881B publication Critical patent/DE1151881B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • H10P95/50
    • HELECTRICITY
    • H10SEMICONDUCTOR DEVICES; ELECTRIC SOLID-STATE DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H10DINORGANIC ELECTRIC SEMICONDUCTOR DEVICES
    • H10D1/00Resistors, capacitors or inductors
    • H10D1/40Resistors
    • H10P32/16
    • H10P95/00

Landscapes

  • Crystals, And After-Treatments Of Crystals (AREA)

Description

  • Verfahren zum Herstellen von Richtleitern, Transistoren u. dgl. mit einem einkristallinen Halbleiterkörper Zum Umwandeln des Leitungstyps eines Teiles eines Halbleiterkörpers zwecks Herstellen eines p-n-Überganges wird an einer oder mehreren Stellen auf der Oberfläche des Halbleiterkörpers von gegebenem Leitungstyp ein Dotierungsstoff, welcher geeignet ist, den entgegengesetzten Leitungstyp zu erzeugen, durch Legieren bzw. Diffusion derart eingebracht, daß er bis zu einer begrenzten Tiefe vordringt. Das kann entweder dadurch geschehen, daß der Dotierungsstoff als fester Körper, z. B. als Scheibe oder als Pille, oder als Pulverschicht, z. B: in Form einer aufgestrichenen Paste, auf den Halbleiterkörper aufgebracht und durch Erhitzen, beispielsweise in einem Ofen, aufgeschmolzen wird. Es ist auch bekannt, stellenweise auf den Halbleiterkörper eine Schicht des Dotierungsstoffes aufzudampfen. Dabei schlägt sich der erzeugte Dampf auf dem kalten bzw.. gering vorgeheizten Halbleiterkörper nieder. Die Diffusion bzw. das Legieren erfolgt ebenfalls durch nachträgliches Erhitzen, beispielsweise in einem Ofen. Diese bekannten Verfahren erfordern also zum Aufbringen und zum Umwandeln des Leitungstyps meist zwei verschiedene Behandlungsvorgänge. Außerdem entsteht hierbei in der Regel eine Schicht von verändertem Leitungstyp nur auf einer der beiden Seiten des scheibenförmigen Halbleiterkörpers. Schließlich lassen sich die Grenzen der veränderten Flächenbereiche und die Eindringtiefe der Veränderung schwer im voraus festlegen. Die Tiefe der Veränderung ist meist ungleichmäßig; sogar innerhalb eines Flächenbereiches reicht die Veränderung in der Mitte gewöhnlich tiefer als am Rande. Diese Nachteile der bekannten Verfahren können mit der Erfindung vermieden werden.
  • Demgemäß betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von Richtleitern, Transistoren u. dgl. mit einem einkristallinen Halbleiterkörper, bei dem ein Übergang durch Wärmebehandlung einer Oberflächenschicht des Halbleiterkörpers mit einer Dotierungssubstanz geschaffen wird. Erfindungsgemäß wird der Halbleiterkörper in eine erhitzte Lösung des Dotierungsstoffes in einem von dem betreffenden Halbleiterstoff verschiedenen, jedoch weder mit diesem reagierenden oder legierenden noch die Änderung des Leitfähigkeitstyps beeinträchtigenden Lösungsmittel mindestens bis zum Benetzen seiner unteren Fläche eingetaucht.
  • Es ist bereits vorgeschlagen worden, einen festen Germaniumkörper von dem einen Leitfähigkeitstyp in eine Schmelze aus einer Mischung von zwei Stoffen zu tauchen, die Germanium zusammen mit einer aktivierenden Verunreinigung vom entgegengesetzten Leitfähigkeitstyp enthält, die eine Schmelztemperatur beträchtlich unter derjenigen des festen Germaniumkörpers besitzt und mit Germanium gesättigt ist. Hierbei wird also als Lösungsmittel der betreffende Halbleiterstoff selbst, nämlich Germanium, verwendet.
  • An Hand der Zeichnung sollen das neue Verfahren. und weitere Verbesserungen näher erläutert werden. Gemäß Fig. 1 ist eine Siliziumscheibe 2, welche beispielsweise von einem mittels des bekannten tiegelfreien, senkrechten Zonenschmelzverfahrens gewonnenen einkristallinen, eigen-, überschuß- oder mangelleitenden Siliziumstab abgesägt sein kann, in eine Lösung 3 eines Dotierungsstoffes in einem Zusatzstoff eingetaucht. Für den angenommenen Fall der Mangelleitung des Siliziums der Scheibe 2 seien als geeignete Dotierungsstoffe Donatorsubstanzen, wie Antimon, Phosphor, Arsen, genannt. Als Lösungsmittel kann z. B. flüssiges Blei verwendet werden, das mit dem Halbleiter nicht reagiert. Der Anteil des Bleies an der Lösung kann beispielsweise 50% und darüber betragen. Durch das Blei wird die flüssige Dotierungssubstanz gewissermaßen verdünnt, so daß sie sich nicht in Tropfenform auf der Scheibe 2 absetzen kann, sondern gleichmäßig in deren Oberfläche eindiffundiert. Die Verdünnung spielt mithin eine ähnliche Rolle wie die Verdampfung der Dotierungssubstanz nach einem früheren Vorschlag. Als weitere zur Verdünnung geeignete Stoffe seien unter anderem Kadmium und Quecksilber genannt. Das Dotierungsbad kann auch mehrere derartige Verdünnungsstoffe enthalten. Auch eine Salzschmelze, z. B. von Phosphorpentoxyd, kann als Verdünnungsfiüssigkeit verwendet werden. Die Lösung 3 befindet sich in einem Gefäß 4, z. B. aus Quarz, das in einen elektrisch beheizten Ofen 5 eingesetzt ist. Durch die eine längliche Einschnürung aufweisende Form des Gefäßes 4 wird erreicht, daß die Scheibe 2 in der gestrichelt angedeuteten, um 90° gedrehten Stellung ein- und ausgebracht werden kann. Das Gefäß 4 kann senkrecht zur Papierebene langgestreckt sein, so daß eine größere Anzahl Scheiben hintereinander eingesetzt und alle gleichzeitig behandelt werden können. Das Einsatzgut wird im Ofen einer Temperatur von beispielsweise 1000 bis 1300° C bei Silizium bzw. 700 bis 800° C bei Germanium während einer Zeit von 1/z bis 6 Stunden und darüber ausgesetzt, je nach der gewünschten Eindringtiefe. Der Ofen kann dabei mit einem neutralen Gas wie z. B. Argon gefüllt sein oder von einem solchen durchströmt werden, die Behandlung kann aber auch in einem Vakuumbehälter erfolgen.
  • Als weitere Dotierungsstoffe seien beispielsweise Bor, Indium, Gallium, Aluminium genannt, mit welchen z. B. auf n-leitendem Silizium bzw. Germanium eine p-leitende Oberflächenschicht auf die beschriebene Weise, nämlich durch Verdünnung mit den obengenannten oder anderen geeigneten Zusatzstoffen und Eintauchen des Halbleiters in eine solche Lösung bei gleichzeitiger Erhitzung, geschaffen werden kann.
  • Der nach dem beschriebenen Verfahren behandelte Halbleiterkörper besteht hinterher aus einem Kern vom ursprünglichen Leitungstyp und einer einem anderen, beispielsweise den entgegengesetzten Leitungstyp aufweisenden Hülle. Zwischen Kern und Hülle befindet sich im Falle eines entgegengesetzten Leitungstyps ein pn-Übergang.
  • Ein derartiger scheibenförmiger Halbleiterkörper ist in den Fig. 2 bis 4 in vergrößertem Maßstabe als Beispiel dargestellt. Der pn-t7bergang ist jeweils durch eine dünne ausgezogene Linie angedeutet, beiderseits welcher die Bezeichnungen n und p eingetragen sind. Ein solcher Halbleiterkörper wird vorteilhaft in der Weise weiterbehandelt, daß durch nachträgliche teilweise Entfernung der Oberflächenschicht der entgegengesetzten Leitungstyp aufweisende Kern an einer oder mehreren Stellen freigelegt wird. So kann beispielsweise der Rand der Siliziumscheibe ringsherum bis zu der in Fig. 3 eingezeichneten gestrichelten Kreislinie durch Atzen oder Schleifen entfernt werden. Beträgt die Fläche der Siliziumscheibe ein Mehrfaches der Fläche der fertigen Gleichrichter bzw. Transistoren, so wird z. B. gemäß Fig. 2 die Scheibe hinterher durch senkrechte Schnitte, die durch gestrichelte Linien a, b angedeutet sind, in mehrere Teile 7, S zerlegt, wobei der Rand ohne weiteres zum Abfall gehört. Die vorerwähnten Arbeitsvorgänge sind unter Umständen auch bei den bekannten Verfahren erforderlich. Sie stellen also keinen zusätzlichen, durch das neue Verfahren bedingten Aufwand dar.
  • Bei genügend großer Scheibendicke kann der Halbleiterkörper auch, wie in Fig. 4 beispielsweise durch eine gestrichelte senkrechte Linie angedeutet ist, so zerschnitten werden, daß sein Kern teilweise freigelegt wird. Einen der beiden so erhaltenen Teile zeigt Fig.5.
  • Wird vor oder nach der Ausführung des in Fig. 4 dargestellten Parallelschnittes der Rand mit mechanischen oder chemischen Mitteln entfernt, wie früher erwähnt und in Fig. 3 und 4 durch weitere gestrichelte Linien angedeutet, so entsteht die in Fig. 6 abgebildete Form des Halbleiterkörpers. Die beiden Formen gemäß Fig. 5 und 6 können beiderseits in an sich bekannter Weise kontaktiert und als Gleichrichter verwendet werden.
  • Unterbleibt bei einem Halbleiterkörper ähnlich demjenigen nach Fig. 3 und 4, jedoch vorteilhaft mit geringerer Gesamtdicke, nach dem Abschleifen des Randes eine weitere Zerlegung, so hat er die in Fig. 7 dargestellte Form. Er kann dann zu einem Transistor weiterverarbeitet werden, indem je eine Kontaktelektrode auf den beiden Seitenflächen angebracht wird, von denen die eine die Kollektorelektrode und die andere die Emitterelektrode bildet, und eine Basiselektrode am Rande dort, wo der Kern zu Tage tritt. Die Anbringung einer solchen Basiselektrode ist aber wegen der geringen Breite dieses Umfangsstreifens verhältnismäßig schwierig. Es empfiehlt sich daher, zunächst durch Entfernung weiterer Teile der umgewandelten Oberflächenschicht etwa wie in Fig. 7 durch gestrichelte Linien angedeutet, den Kern des Halbleiterkörpers zum Teil an mehreren Seiten für die Anbringung der Basiselektrode freizulegen.
  • Eine bequemere Möglichkeit zu einer weiteren Freilegung des Kernes mit Hilfe einer an sich bekannten Schleifvorrichtung, mit welcher ebene Schliffe hergestellt werden können, veranschaulichen die folgenden Figuren. Nach den Fig. 8 und 9 ist der scheibenförmige Halbleiterkörper an seinem unteren Rande verdickt. Nach der Tauchbehandlung wird zunächst der Rand ringsherum entfernt. Anschließend werden die Vorsprünge auf beiden Seiten weggeschliffen, so daß beide Seitenflächen völlig eben sind. In Fig.9 ist dies durch gestrichelte Linien angegeben. Von der nunmehr vorhandenen Zylinderscheibe haben gemäß Fig. 10 und 11 nur die oberen Teile der beiden Seitenflächen noch eine Schicht von verändertem Leitungstyp. Hier werden die Kontaktelektroden 11 und 12 mit den daran befestigten Anschlußdrähten angebracht. Für die Anbringung der Basiselektrode 10 steht hier der untere Teil der Scheibe 9 zur Verfügung, wo der Kern an drei Seiten freigelegt ist. Die Basiselektrode 10 kann infolgedessen, wie dargestellt, so angebracht werden, daß sie diesen freigelegten Teil des Kernes umklammert. Diese Kontaktierung ist verhältnismäßig bequem durchführbar.
  • Das Herstellen der stellenweise verdickten Halbleiterscheiben gemäß Fig. 8 und 9 aus einem stabförmigen Einkristall, wie er beispielsweise durch das senkrechte Zonenziehverfahren gewonnen wird, kann mittels der bekannten Fadensäge durch Stufenschnitte beispielsweise gemäß Fig.12 derart durchgeführt werden, daß möglichst wenig Abfall entsteht.
  • Bei den Scheibenformen gemäß den Fig. 13 und 14 befindet sich die Verdickung in der Mitte der beiden Flachseiten der Scheibe. Nach der oben beschriebenen Tauchbehandlung wird auch hier zunächst der Rand ringsherum abgeschliffen. Danach werden die beiden Seitenflächen eben geschliffen und damit der unverändert gebliebene Kern auch in der Mitte in Form eines Streifens freigelegt. Dann wird die Scheibe gemäß Fig. 15 beispielsweise in vier Teile 13 zerschnitten und jeder dieser Teile 13 gemäß Fig. 16 mit den Kontaktelektroden 11 und 12 und der den freigelegten Kernteil auf drei Seiten umfassenden Basiselektrode 10 versehen. Durch Herstellung mehrerer, gegebenenfalls einer größeren Anzahl von Verdickungen, etwa in Form einer einseitigen Bemusterung durch Einätzen oder Einsägen von Rillen kann mit Hilfe des beschriebenen Verfahrens und nachträglicher Entfernung der veränderten Oberflächenschicht am Rande und auf der bemusterten Seite sowie an den Seitenwänden der Rillen ein Flächentransistor geschaffen werden.
  • Zur einseitigen Umwandlung kann man, wie Fig. 17 erkennen läßt, den vorzugsweise scheibenförmigen Halbleiterkörper 2 auf der Dotierungsflüssigkeit 3 schwimmen lassen. Der Tiegel 4, der auch aus Graphit bestehen kann, hat dann beispielsweise die dargestellte einfachere Form. Auf diese Weise können auch p-i-n-Gleichrichter gemäß Fig. 18 erzeugt werden, indem man einen sehr hochohmigen, nahezu eigenleitenden Halbleiter mit einer Seite in einer überschußleitung erzeugenden Dotierungsflüssigkeit, z. B. Phosphor mit Blei verdünnt, und danach mit der anderen Seite in einer Mangelleitung erzeugender Dotierungsflüssigkeit, z. B. Indium mit Blei verdünnt, schwimmend im Vakuum oder unter Schutzgas der beschriebenen Wärmebehandlung unterzieht.

Claims (6)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Verfahren zum Herstellen von Richtleitern, Transistoren u. dgl. mit einem einkristallinen Halbleiterkörper, bei dem ein Übergang durch Wärmebehandlung einer Oberflächenschicht des Halbleiterkörpers mit einer Dotierungssubstanz geschaffen wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Halbleiterkörper in eine erhitzte Lösung des Dotierungsstoffes in einem von dem betreffenden Halbleiterstoff verschiedenen, jedoch weder mit diesem reagierenden oder legierenden noch die Änderung des Leitfähigkeitstyps beeinträchtigenden Lösungsmittel mindestens bis zum Benetzen seiner unteren Fläche eingetaucht wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halbleiterkörper vollständig eingetaucht und nach Entfernen aus der Lösung der hinsichtlich seines Leitungstyps unverändert gebliebene Kern durch Zerschneiden des Halbleiterkörpers freigelegt wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halbleiterkörper vollständig eingetaucht und nach Entfernen aus der Lösung der hinsichtlich seines Leitungstyps unverändert gebliebene Kern durch Abtragen von Teilen der veränderten Oberflächenschicht mit mechanischen oder chemischen Mitteln an einer oder mehreren Stellen freigelegt wird.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein scheibenförmiger Halbleiterkörper verwendet wird und daß nachträglich dessen Rand, soweit er einen veränderten Leitungstyp hat, ringsherum entfernt wird.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der scheibenförmige Halbleiterkörper durch einen Parallelschnitt zu den Flachseiten zerteilt, insbesondere halbiert, wird.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein praktisch eigenleitender scheibenförmiger Halbleiterkörper nacheinander mit verschiedenen Seiten in verschiedene dotierende Lösungen eingetaucht wird. In Betracht gezogene Druckschriften: Der Radio-Markt, Beilage in der Zeitschrift Elektro-Technik, Coburg, vom 9. 2. 1951, S. 15 und 16; Proc. IRE, Bd. 40, 1952, S.1512 bis 1518.
DES40067A 1954-07-17 1954-07-17 Verfahren zum Herstellen von Richtleitern, Transistoren u. dgl. mit einem einkristallinen Halbleiterkoerper Pending DE1151881B (de)

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