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Gefach-Selbstverkäufer mit elektromechanischer Verriegelung Elektromechanische
Selbstverkäufer mit Unterteilung des Ausstellungs- und Aufbewahrungsraumes für die
Waren in Gefache, die in üblicher Weise mit Münzeinwurfschlitz- und Münzprüfanordnungen
versehen sind, unterliegen einer Reihe von Bedingungen, um ihren Zweck zu erfüllen.
Die Waren sollen zunächst vollständig übersichtlich und gut sehbar in den Gefachen
liegen, damit der Beschauer zum Kauf angereizt wird. Die bisher bekanntgewordene
Ausbildung derartiger Selbstverkäufer gewährte diese Möglichkeit nicht. Ein verhältnismäßig
verwickelter Aufbau der Sperrvorrichtungen, die die widerrechtliche Entnahme der
Ware aus den Gefachen verhüten sollten, brachte es. mit sich, daß die aus durchsichtigen
Werkstoffen bestehenden Scheiben, die als Gefachabschlüsse dienen, in metallischen
Rahmen eingefaßt werden mußten, um diese Sperrvorrichtungen mit den Rahmen sicher
und zuverlässig verbinden zu können. Diese Rahmen erschweren aber die übersicht
über die zwar beleuchteten, :aber dem Blick nur beschränkt zugänglichen Gefachräume.
Diese Räume selbst fielen verhältnismäßig klein aus, weil die gleichen Sperrvorrichtungen
in den Zwischenräumen zwischen den Gefachen untergebracht werden mußten, wobei insbesondere
die Wicklungen der Hubmagnete so groß ausfielen, daß sehr erhebliche Abstände zwischen
.den Gefachen die Folge waren. Dazu kam, d.aß der Käufer im allgemeinen eine das
Auswählen der Ware ermöglichende Vorrichtung bedienen mußte, die .ebenfalls zu ihrer
Unterbringung Platz verlangt, so daß dadurch eine weitere Beeinträchtigung der Übersichtlichkeit
und der Größe des Ausstellungs- und Aufbewahrungsraumes für die Waren eintrat.
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Der Erfindung ist die Aufgabe gesetzt, diese Verhältnisse grundsätzlich
zu verbessern.
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Ausgehend von den bekannten Gefach-Selbstverkäufern mit elektromechanischer
Verriegelung der Gefachklappen und einer -nur jeweils das öffnen einer Gefachklappe
nach Münzeneinwurf zulassenden Blokkierschaltung kennzeichnet sich die Erfindung
dadurch, daß die Gefachklappen derart als Steuerungsteile für die Schalter Zugmagnete
enthaltender Stromkreise ausgebildet sind, daß der Beginn der öffnungsbewegung einer
der Gefachklappen zur Erregung des dem Gefach zugeordneten Zugmagneten führt, der
eine die Fortsetzung der Öffnungsbewegung hindernde Sperrvorrichtung in die Freigabestellung
überführt.
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Der Käufer wählt also nur noch mit dem Auge. Er wirft den Betrag,
mit dem die Ware ausgezeichnet ist, in die hierfür bestimmten Münzeinwurfschlitze
ein, und er hat bereits dann, die Möglichkeit, den Gefachabschluß zu öffnen, hinter
dem die Ware liegt, die er zu erwerben wünscht. Um dabei zu erreichen, daß die Gefachräume
möglichst groß ausfallen, sind die Zugmagnete zwischen der Gehäuserückwand und einer
Zwischenwand angeordnet, welche die Gefache auf der Seite abschließt, die entgegengesetzt
zu der Seite angeordnet ist, an der die Gefachabschlüsse liegen. Bildet man dabei
die Steuerungsteile zwischen den Gefachabschlüss:en und den Zugmagneten platinenförmig
aus, so kann man die Zwischenräume zwischen den Gefachen ,auf ein nicht unterschreitbares
Mindestmaß herabziehen. Das, wird noch dadurch begünstigt, daß in weiterer Durchführung
des Erfindungsgedankens die zwischen den Gefachabschlüssen und der Zwischenwand
liegenden und die Gefachhohlräume seitlich begrenzenden Querwände aus über die Tiefe
und Höhe oder Breite des Gehäuses durchgehenden Blechen bestehen, deren gegenseitiger
Abstand .gerade die Unterbringung der Platinen und deren Führungen oder Halterungen
zwischen ihnen ermöglicht, während im Bereiche der Gefacli abschlüsse die Bleche
so abgekantet sind, daß sie sich zweckmäßig unmittelbar berühren. Das bedeutet also,
daß die Zwischenwandungen zwischen den Gefachen eine Dicke besitzen, die nur unwesentlich
über etwa das Dreifache der Blechstärke hinausgeht, während noch eine weitere Reduktion
in den Umrahmungen -der Gefachabschlüsse eintritt, da hier nur noch die zweifache
Blechstärke unterzubringen ist. Es erscheint aber zweckmäßig, die freien, die Gefachabschlüsse
umrandeten
Kanten der Bleche durch U-förmige Leisten abzudecken, damit ein formschönes Aussehen
des Selbstverkäufers eintritt.
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Weisen die aus durchsichtigen Werkstoffen bestehenden Gefachabschlüsse
nur längs einer ihrer Begrenzungskanten einen schamierbildenden Beschlagteil auf,
während ihre übrigen Kanten vorzugsweise schließend an den die Gefachabschlüsse
begrenzenden Wandungen liegen; so entspricht man der weiteren Bedingung, daß die
Gefachhohlräume völlig übersichtlich den Blicken des Beschauers ausgesetzt sind.
Außerdem haben die rahmenlosen, durchsichtigen und zweckmäßig an den Kanten abgeschliffenen
Gefachabschlüsse ein geschmackvolles Aussehen.
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Um diese Gefachabschlüsse in die Öffnungslage überführen zu können,
gibt es natürlich verschiedene Mittel. Man kann beispielsweise Nischen in den durchsichtigen
Gefachabschlüssen vorsehen, die zwischen sich einen Steg frei lassen, der erfaßt
werden kann, so,daß .auf diese Weise der Gefachabschluß in die öf.nungslage zu überführen
ist. Zweckmäßiger ist es jedoch, ausgesprochene Handhaben anzubringen. In diesem
Falle hat es sich als zweckmäßig erwiesen, einen mit einem Gefachabschluß fest verbundenen,
vorzugsweise als Sperrklinke ausgebildeten Teil der Sperrvorrichtung als Widerlager
für die an dem Gefachabschluß angebrachte Handhabe auszubilden. Beide Teile können
auf diese Weise unlösbar miteinander verbunden werden., wobei das Widerlager an
der inneren Begrenzungsfläche der Gefaehabschlüsse die erforderliche Verankerung
ermöglicht.
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Die übrigen Teile des Selbstverkäufers können überaus einfach und
übersichtlich ausgebildet sein. So kann eine das Gegenstück für einen Gefachabschlußsperrteil
tragende Platine .gegen ihre Halterung und Führung und den Schaltweg eines der Platins
zugeordneten Schalters abgefedert angeordnet sein, wobei das Sperrstück zweckmäßig
als an die Platine angesetzter Dorn oder Bolzen ausgebildet ist, der in Sperrstellung
meiner Ausnehmung der Sperrklinke liegt, an die sich eine zur Längsrichtung der
Platine schräg verlaufende Sperrklinkenkante anschließt, mittels derer die Platine
bei einer Verschlußbewegung des Gefachabschlusses zunächst verschwenkt wird, so
daß der Sperrdorn oder -bolzen die Überführung des Gefachabschlusses in die das
Gefach verschließende Endlage freigibt, um dann selbsttätig in die Sperrklinke einzufallen
und den Gefachabschluß gegen widerrechtliches Öffnen zu verriegeln.
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Ebenso einfach wie der mechanische Aufbau des Selbstverkäufers ist
der elektrische Aufbau desselben. Bildet man den Schalter als einen an einer Platinenstirnwand
bei völlig geschlossenem Gefachabschluß anliegenden, nach Platinenverschiebung um
den Schalt- oder Federweg freigegebenen und in die Umschaltestellung übergehenden
Endumschalter, vorzugsweise in Mikroausführung, aus., wobei in der Freigabestellung
der an der zugeordneten Platine angreifende und sie in die Stellung, in der der
Sperrdorn oder -bolzen- aus der Sperrklinkenausnehmung herausverlegt ist, verschwenkende
Zugmagnet erregt ist, während in der Umschaltstellung die Verbindung der spannungführenden
Schalterwurzel mit einem Ruhekontakt, der mit der Wurzel des dem nächsten Gefach
zugeordneten Umschalters leitend verbunden i ist, hergestellt ist, so erreicht man
in einfachster Weise eine Sicherung dagegen, daß nach Münzeneinwurf und Freigabe
einer Ware zugunsten des Einwerfers der Münze der Versuch Erfolg hat, durch gleichzeitiges
Ziehen zweier Gefachabschlüsse das Doppelte an gekaufter Ware zu entnehmen.
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Die Zeichnung gibt eine beispielsweise Ausführung der Erfindung wieder.
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Fig. 1 zeigt die Draufsicht auf den erfindungsgemäß ausgebildeten
Selbstverkäufer; Fig. 2 entspricht einem senkrechten Schnitt nach Linie II4I der
Fig. 1, der jedoch in die Zeichenebene umgeklappt ist, so daß die Figur von der
rechten Seite aus betrachtet werden muß, da in dieser die zur kürzeren Zeichnungskante
parallel verlaufenden Ger raden Vertikalen entsprechen; Fi.g. 3 zeigt einen waagerechten
Schnitt nach Linie III-III der Fig. 1; Fig. 4 gibt das Schaltschema und Fig. 5 einen
senkrechten Schnitt durch einen der Gefachabschlüsse wieder.
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Man erkennt in Fig. 1 das Gehäuse 1 des Selbstverkäufers, der durch
vertikale und horizontale Wände in Gefache unterteilt ist, die jeweils mittels eines
Abschlusses verschlossen sind. Jeder zur Gehäusevorderseite gerichtete Abschluß
kann nach Münzeneinwurf in die Öffnungsstellung übergeführt werden. Es ist 2 ,ein
Münzeneinwurf, 3 ein Knopf zur Herausgabe beschädigter oder falscher Münzen und
4 die Ausgabe für diese.
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Die vertikal übereinanderliegenden Gefache 5 und die horizontal nebeneinanderliegenden
Gefache 6 sind durch Wandungen begrenzt, die in Fig. 3 näher dargestellt sind. Man
erkennt, daß diese Wandungen aus Blechen 7, 8 bestehen, die einen sehr geringen
Abstand. voneinander besitzen, der gerade zur Unterbringung der noch zu erwähnenden
Steuerungsteile ausreicht. Die Bleche sind bei 9; 10 abgekantet, so daß sie hier
unmittelbar aneinanderliegen. Sie sind durch eine U-förmige Leiste 11 übergriffen,
diese Leisten sind in Fig. 1 zu erkennen. Fig. 3 zeigt weiter den Gefachabschluß
12, der in Form einer um eine horizontale, obere Achse schwenkbaren Klappe ausgebildet
ist. Fig. 5 zeigt die Ausbildung des Gefachabschlusses 12 im einzelnen. Man erkennt,
daß er einen aus durchsichtigen Werkstoffen bestehenden Teil 13 aufweist,
wobei hauptsächlich durchsichtige Kunstharze in Betracht kommen. Lediglich an der
oberen Kante ist eine schwalbenschwanzförmig eingelassene Leiste 44 vorgesehen,
die in einer hohlzylindrischen Ausnehmung die Verschwenkungsachse 45 aufnimmt. Dabei
können die Verschwenkungsachsen nebeneinanderliegender Gefachabschlüsse durchgehend
ausgebildet sein; die Enden der Achse sind durch das Gehäuse 1 übergriffen. Jeder
Gefachabschluß 12 weist eine Handhabe 14 zum Öffnen auf. Als Widerlagerdieser Handhabe
ist jeweils eine Sperrklinke 15 vorgesehen. Die seitliche Formgebung der Klinke
15 ist aus Fig. 2 zu entnehmen. Jede Sperrklinke 15 besitzt eine schlitzförmige
Ausnehmung 16, an die sich eine Schrägkante 17 anschließt. Im Verriegelungszustand
des Gefachabschlusses 12 liegt in der schlitzförmigen Ausnehmung 16 ein Sperrstift
18, der .auf einer Platine 19 angeordnet ist, die in dem Zwischenraum 20 zwischen
zwei Blechen 7, 8 untergebracht ist. Die Platine 19 weist einen Längsschlitz 21
auf, der von einem zur Führung und Verschwenkung dienenden, kurzen Bolzen 22 durchsetzt
ist. Eine Feder 23, die einerseits am Bolzen 22, andererseits am Schlitzende befestigt
ist, versucht die Platine entgegengesetzt zum Gefachabschluß 12 zu
ziehen.
Im geschlossenen Zustand der Gefachabschlüsse liegt das freie Stirnende 24 an dem
Mikroschalter 25 an, und zwar ist dessen Betätigungsstift in dieser Stellung eingedrückt,
so daß in Fig. 4 durch 26 gekennzeichnete Kontaktteile eines jeden dieser Schalter
die dort gezeichnete Stellung besitzen. Die Platine 19 .ist über die zugsichere
Verbindung 27 an dem Kern des Zugmagnets 28 aufgehängt, wobei dieser Zugmagnet die
in Fig. 2 gezeichnete Stellung besitzt.
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Fig. 4 gibt das Schaltschema wieder. Mit 29, 30, 31 sind Schalter
bezeichnet, die sich unter dem Einfluß eingeworfener Münzen. schließen, und zwar
schließt sich Schalter 29 beim Einwurf einer Münze, Schalter 30 beim Einwurf zweier
Münzen und Schalter 31 beim Einwurf dreier Münzen gleichen Geldwertes. Statt dessen
können auch Schalter vorgesehen sein, die unter dem Einfluß von Geldstücken verschiedenen
Geldwertes ansprechen. Die bereits erwähnten Kontaktteile 26 der Schalter 25 sind
als Umschalter ausgebildet. In den gezeichneten Stellungen liegen sie jeweils an
einem Ruhekontakt 32 an, der mit der Wurzel 33 des nächsten Schalters elektrisch
leitend verbunden ist. Die Spulen der Zugmagnete 28 sind bei 34 zu erkennen, während
35 die Spule eines nicht gezeichneten Abwurfmagnets ist, der die Münzen von den
Schaltern 29, 30 und 31 abwirft.
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Der so beschriebene Selbstverkäufer weist folgende Wirkungsweise auf.
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Es sei angenommen, es werde eine Münze eingeworfen, die zum Schließen
des Schalters 29 führt, und der Käufer beabsichtige, eine Ware zu entnehmen, die
sich in dem Gefach befindet, dem die Platine 19 in Fig. 2 zugeordnet ist. In diesem
Falle wird der Schalter 29 durch den Einwurf der Münze geschlossen und die Spannung
über den Arbeitskontakt des Schalters 29 und über den Ruhekontakt des Schalters
30 auf die Spulen 34 der mittleren Reihe der Zugmagnete 28 gelegt, und der Käufer
braucht nichts anderes zu tun, als den Handgriff 14 zu ziehen, der sich am Abschluß
12 des Gefaches befindet, das er zu öffnen wünscht. Diese anfängliche Zugbewegung
überträgt die Sperrklinke 15 über den Bolzen 18 auf die Platine 19, so daß der Betätigungsstift
des Mikroschalters 25 herausspringt. Dadurch gelangt eines der in Fig. 4 abgebildeten
Kontaktstücke 26 von einem der Ruhekontakte 32 auf einen der Betätigungskontakte
36. Die Spule 34 des zugeordneten Zugmagnets 28 wird erregt und verschwenkt über
die Zugverbindung 27 die Platine um den Verschwenkungs- und Führungsbolzen 22. Dadurch
wird Stift 18 aus der Ausnehmung 16 herausgezogen, und es kann die erste Öffnungsbewegung,
die zur Entriegelung gedient hatte, zu Ende geführt werden. Die Ware wird entnommen,
und der Gefachabschluß 12 geht in seine Ruhelage zurück. Hierbei trifft die Schrägkante
17 auf den Stift 18 auf, so daß der Stift vorübergehend mit der Platine, nach unten
gedrückt, d. h., etwas um den Verschwenkungs- und Führungsbolzen 22 verdreht wird.
Hierauf dringt der Sperrstift 18 unter dem Einfluß des. Gewichtes des längeren Hebelarmes
der Platine 19 wieder in die Schlitzausnehmung 16 ein, womit der betreffende Gefachabschluß
wieder verriegelt ist.
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Bei Einwurf von zwei Münzen bleibt der Schalter 29 unter Einwirkung
der ersteingeworfenen Münze geschlossen, und der Schalter 30 schließt sich durch
die zweite Münze, so daß Spannung nunmehr über den Ruhekontakt .des Schalters 31
zu den Spulen 34 der rechten Zugmagnetenreihe .gelangt. Diese Reihe ist somit auf
den Wert von zwei Münzen geschaltet. Werden drei Münzen eingeworfen, so gelangt
über die Arbeitskontakte 31, 30, 29 Spannung an die Zugmagnete in der linken Reihe.
Die Zugmagnete der mittleren und rechten Reihe sind spannungslos, und es kann Ware
nur aus den Gefachen der linken Reihe bei Einwurf von drei Münzen entnommen werden.
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Bei Herstellung des Stromdurchganges durch Ziehen am Handgriff 14
wird die Münze durch Erregung der Spule 35 eines Abwurfmagnets vom Schalter 29 (oder
30 und 31 bei mehrfachem Münzeinwurf) abgeworfen, wodurch die sofortige Stromlosigkeit
der Schaltung und somit die Wiederherstellung der Ruhelage bewirkt wird. Der kurze
Impuls bis zur Wiederöffnung der Schalter 29, 30 und 31 genügt, daß die Zugmagnete
28 angezogen werden und das Gefach sich öffnen läßt.
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Das Schaltschema der Fig. 4 zeigt, daß es praktisch unmöglich ist,
nach Einwurf der Münze und Schließen des Schalters 29 durch gleichzeitiges
Ziehen zweier Handgriffe, 14 das Doppelte der gekauften Ware zu entnehmen. Bei einem
solchen Versuch wird immer der dem Netzanschluß am nächsten gelegene Umschalter
25 die nachgeschaltete Kette von Ruhekontakten 32 spannungslos machen, so daß es
nicht möglich ist, zwei Zugmagnete 28 gleichzeitig zu erregen und damit widerrechtlich
Ware zu entnehmen.