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Repetierkopiermaschine Die Erfindung bezieht sich auf eine Repetierkopiermaschine
zum Kopieren durchsichtiger Vorlagen auf Druckplatten, Folien, Pigmentpapiere u.
dgL, die insbesondere beim Ofsetdruckverfahren Verwendung finden.
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Bei Repetierkopiermaschinen erfolgt die Belichtung der Druckplatte
durch die Kopiervorlage hindurch, nachdem die an einem Montagerahmen befestigte
Kopiervorlage mechanisch oder durch Vakuum gegen die Druckplatte oder die Druckplatte
durch Anheben ihres Tragtisches mit hydraulischen Mitteln gegen die Kopiervorlage
gedrückt wurde.
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Um die Relativbewegung zwischen Kopiervorlage und Druckplatte zu bewirken,
sind mechanisch oder hydraulisch wirkende Mittel bekannt. Diese Mittel werden auch
zur Erzeugung des notwendigen Kontaktdruckes zwischen Kopiervorlage und Druckplatte
benutzt. Um eine schlagartige Beanspruchung der Kopiervorlage und der Druckplatte
beim AufeinandertrefEen derselben zu vermeiden, müssen im Übertragungsweg für die
Kräfte federnde Mittel vorgesehen werden, die den Stoß abfangen. Bei der mechanischen
Bewegung werden beispielsweise Schraubenfedern, bei der hydraulischen Bewegung Pufferventile,
Verdrängerventile u. dgl. verwendet. Bei Kontaktdruckerzeugung werden diese federnden
Mittel gespannt, sobald sich Kopiervorlage und Druckplatte berühren, und die Größe
des Kontaktdruckes entspricht der Spannung. Die Druck-Weg-Kennlinien der bekannten
eingeschalteten federnden Mittel sind nicht linear, eine geringe Wegänderung im
infragekommenden Vorspannungsbereich bewirkt eine starke Änderung der Vorspannung
und somit auch des Anpreßdruckes. Darüber hinaus bereitet es Schwierigkeiten, mit
diesen bekannten Mitteln Folienmaterial oder Pigmentpapiere zu verarbeiten, da diese
Materialien äußerst empfindlich gegen Druckstellen sind, die durch das Anpressen
bei auch nur stellenweiser überschreitung des zulässigen spezifischen Flächendruckes
entstehen. Bei mechanischer Kontaktdruckerzeugung ist keine Gewähr für eine gleichmäßige
Druckverteilung gegeben, so daß Druckstellen auftreten müssen.
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Bei großformatigen Kopiervorlagen ist die Anwendung von Vakuum für
die Erzeugung des Kontaktdruckes bekannt, zur Erzeugung der erforderlichen Relativbewegung
zwischen Kopiervorlage und Druckplatte müssen weitere bekannte Mittel verwendet
werden. Auch hier müssen Einrichtungen vorgesehen werden, die ein hartes Anschlagen
des Kopiervorlagenträgers und des Druckplattenträgers aneinander verhindern. Zwar
führt die Kontaktdruckerzeugung durch Vakuum zwischen Kopiervorlagenträger und Druckplattenträger
weniger leicht zu Druckstellen bei Folien oder Pigmentpapieren, jedoch ist hier
keine Gewähr für genauen Passer gegeben, darüber hinaus kommt es an Ho lraumstellen
leicht zum Abheben des Schichtträgers von der Unterlage. Abdichtschwierigkeiten
erzwingen ständigen Betrieb der Vakuumpumpe und begrenzen den erzielbaren Anpreßdruck.
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Weiterhin sind Repetierkopiermaschinen bekannt, in denen die Kontaktdruckerzeugung
wahlweise durch federnde mechanische Mittel zwischen einem in einer Kopierhaube
fest angeordneten Federrahmen und dem innerhalb der Kopierhaube verschiebbaren Kopiervorlagenträger
oder durch ein Vakuum zwischen dem Kopiervorlagenträger und dem Druckplattenträger
bewirkt wird.
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Die verhältnismäßig sperrigen federnden mechanischen Mittel, die zwischen
Federrahmen und Kopiervorlagenträger am Rande des Strahlenganges von der Lichtquelle
zur Kopiervorlage angeordnet sind, begrenzen die Größe der Kopiervorlage in unerwünschtem
Maße oder erzwingen eine nicht unbeträchtliche Vergrößerung der Kopierhaube.
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Die Nachteile des Vakuumverfahrens wurden bereits angeführt. Zur Erzeugung
der Relativbewegung zwischen Druckplatte und Kopiervorlage sind besondere Bewegungseinrichtungen
notwendig.
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Auch bei Fotokopiergeräten muß der zu fotokopierende Gegenstand plan
in die Schärfeebene des Objektivs gebracht und dort angepreßt werden. Die Schärfeebene
liegt .an der Unterseite einer Glasplatte, gegen die der zu fotokopierende Gegenstand,
beispielsweise die Seite eines Buches" gepreßt wird. Es ist vorgeschlagen worden,
den zu fotokopierenden Gegenstand durch gegebenenfalls aufblasbare Luftkissen an
die Glasscheibe zu pressen, um beispielsweise
Stärkenunterschiede
des Gegenstandes ausgleichen zu können. Wesentlich ist, daß einmal Luftkissen und
Glasplatte größer sein müssen als der Gegenstand und daß sich zum anderen das Luftkissen
hinter dem Gegenstand außerhalb des Strahlenganges befindet. Wollte man die durch
den Vorschlag gegebene Anregung auf das Gebiet der Repetierkopiermaschine übertragen,
@ dann müßte man die Druckplatten, Folien oder Pigmentpapiere auf ein aufblasbares
Luftkissen legen und sie durch letzteres gegen die Kopiervorlage pressen. Abgesehen
davon, daß keine genügende Passergenauigkeit erzielbar ist, läßt sich dieses Verfahren
nicht durchführen, weil der Kopiervorlagenträger wesentlich kleiner ist als die
Folie und das Luftkissen. Die Folien würden um die Ränder des Kopiervorlagenträgers
gebogen werden, dadurch entstehen unzulässige Druckstellen und unter Umständen bleibende
Deformationen der Folie.
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Aufgabe der Erfindung ist, eine Möglichkeit der Kontaktdruckerzeugung
zu finden, die trotz einfachster Ausgestaltung der kontaktdruckerzeugenden Teile
die angeführten Nachteile vermeidet. Eine weitere Aufgabe .der Erfindung ist, die
Mittel zur Kontaktdruckerzeugung und die Mittel zur Erzeugung der Relativbewegung
zwischen Kopiervorlage und Schichtträger baulich weitgehend zusammenzufassen.
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Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß bei einer Repetierkopiermaschine
mit innerhalb eines Schlittens bewegbarer, als Träger der Kopiervorlage dienender
Glasscheibe dadurch gelöst, daß die Glasscheibe in einem durch federnde Mittel gegen
oder in den Schlitten eingezogenen Rahmen gelagert und durch einen oder mehrere
zwischen Schlitten und Glasscheibe angeordnete aufblasbare Räume vom Schlitten.
abdrückbar ist.
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Die Erfindung wird an Hand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt schematisch einen Schnitt durch die Kopierstelle bei
mittelbarer Kontaktdruckerzeugung; und Fig. 2 zeigt einen Teilschnitt durch die
Kopierstelle eines anderen Ausführungsbeispiels mit unmittelbarer Kontaktdruckerzeugung
durch Druckluft.
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Alle für das Verständnis der Erfindung unwesentlichen Teile sind in
den Darstellungen fortgelassen worden.
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Auf einem Tisch 1 ist ein Gummituch 2 aufgespannt, auf dem eine beschichtete
Folie 3 aufgelegt ist. über dem Tisch 1 ist ein Schlitten 4 im Maschinengestell
oder einem zweiten Schlitten parallel zur Tischoberfläche beliebig verschiebbar
in bekannter Weise angeordnet. Auf dem Schlitten 4 ist eine Lichthaube 5 aufgesetzt,
.die auf Armen 6 des Schlittens 4 ausfahrbar ist.
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Innerhalb des Schlittens 4 sind an den Seitenflächen vier Paßklötzchen
7 befestigt, an denen sich vier Paßstücke 9 führen, die an einem Montagerahmen 8
befestigt sind. Im Montagerahmen 8 ist eine Glasscheibe 10 eingelassen, an deren
Unterseite eine Kopiervorlage 11 befestigt ist. Der Montagerahmen 8 ruht auf einem
Federrahmen 12, der durch Paßstifte 13 im Schlitten 4 geführt ist und durch Zugfedern
14 gegen den Schlitten 4 hochgezogen wird.
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Oberhalb des Montagerahmens 8 ist ein Druckrahmen 15 an einem Bolzen
16 im Schlitten 4 befestigt. Am Druckrahmen 15 sind Querstreben 17 mit U-förmigem
Querschnitt befestigt, in denen als durch Druckluft aufblasbarer Hohlraum. Luftkissen
18 angeordnet sind. Diese Luftkissen 18 sind über Schlauchstücke 19 und nicht dargestellte
Ventile an einen ebenfalls nicht dargestellten Druckluftbehälter angeschlossen.
Durch Feder 20 ist ein Deckrahmen 21 an dem Druckrahmen 15 aufgehängt, und am Deckrahmen
21 angebrachte Leisten 22 greifen in die Querstreben 17 hinein. Der Deckrahmen 21
ist nach unten durch eine Deckscheibe 23 abgeschlossen.
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Nach dem Verschieben der Lichthaube 5 auf die Arme 6 des Schlittens
4, nach Herausziehen eines Schiebebolzen 25 und nach dem Hochschwenken des Druckrahmens
15 an Griffen 24 läßt sich der Montagerahmen 8 beispielsweise zwecks Auswechslung
der Kopiervorlage 11 aus dem Schlitten 4 herausnehmen. Auflagen 26 am Schlitten
4 verhindern, daß der Druckrahmen beim Schließen zu tief in den Schlitten 4 eintauchen
kann.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 entfallen die Teile 17 bis 22
der Fig. 1, die übrigen Teile sind in gleicher Weise angeordnet. Der Druckrahmen
15 ist mit einem Abdichtungsrahmen 27 versehen, in dem die Deckscheibe 23 gehalten
wird und an dem eine Gummidichtung 29 befestigt ist. Diese Gummidichtung 29 umfaßt
den ganzen Abdichtrahmen 27 und legt sich mit ihrem freien Kragenwulst 28 gegen
den entsprechend ausgebildeten Montagerahmen B. Eine mit einem Schlauchnippel
32 abgeschlossene Bohrung 31 gestattet Druckluftzuführung in den aufblasbaren
durch. die Gummidichtung 29, den Abdichtrahmen 27, die Deckscheibe 23, die Glasscheibe
10 und den Montagerahmen 8 gebildeten Raum 30.
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Bei beiden Ausführungsbeispielen erfolgt die Kontaktdruckerzeugung
durch Zuführung von Druckluft, die mittelbar oder unmittelbar auf die Glasscheibe
10 als Träger der Kopiervorlage 11 einwirkt und sie unter Spannung der Federn 14
gegen die beschichtete Folie 3 preßt.
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Nach Beendigung des Belichtungsvorganges werden die aufblasbaren Räume
18 bzw. 30 entlüftet, dadurch können die Federn 14 den Federrahmen 12 und damit
auch den Montagerahmen 8 gegen den Schlitten 4 ,hochziehen, so daß dieser in die
nächste Arbeitsstellung gefahren werden kann. Bei den bisher bekannten Repetierkopiermaschinen
ist es notwendig, sowohl das Absenken als auch das Anheben, des Montagerahmens durch
besondere einzelne Maßnahmen durchzuführen oder einzuleiten, diese bilden also bei
Handbetrieb getrennte Arbeitsgänge und müssen bei automatischem Betrieb getrennt
gesteuert werden. Durch Verwendung der Federn 14, die das selbsttätige Anheben des
Montagerahmens 8 nach Fortfall des Anpreßdruckes bewirken, erübrigt sich praktisch
die Durchführung eines entsprechenden Arbeitsganges.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die beiden. Ausführungsbeispiele,
sondern gestattet beliebige konstruktive Abwandlungen im Rahmen des Patentbegehrens.
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Bei der mechanischen Kontaktdruckerzeugung durch gespannte Federn
ist die Federkraft und damit der Anpreßdruck von der Größe der Federvorspannung
und der Federspannung beim Anpressen in nichtlinearem Verhältnis abhängig, während
bei der pneumatischen Anpreßdruckerzeugung eine lineare Abhängigkeit nur vom Preßdruck
besteht. Je nach Größe der Kopiervorlage ist der spezifische Flächendruck zwischen
Kopiervorlage und Schichtträger bei gleichem Anpreßdruck des Montagerahmens verschieden
groß
und wächst um so mehr, je kleiner die Kopiervorlage wird. Um zu verhindern, daß
der spezifische Flächendruck zu hohe Werte annimmt, muß der Anpreßdruck einstellbar
sein. Bei bekannten Repetierkopiermaschinen mit mechanischer Kontaktdruckerzeugung
ist der konstruktive Aufwand für die Einrichtungen zur Kontaktdruckänderung erheblich,
und reproduzierbare Einstellungen sind schwer und nur unter Berücksichtigung gleicher
Schichtträgerstärken erreichbar. Bei der erfindungsgemäßen Repetierkopiermaschine
mit pneumatischer Anpreßdruckerzeugung besteht, wie bereits erläutert, ein nahezu
lineares Verhältnis zwischen dem Anpreßdruck und dem Preßdruck. Bezogen auf die
Größe der Kopiervorlagenfläche, läßt sich leicht und reproduzierbar durch Wahl des
entsprechenden Preßdruckes ein bestimmter spezifischer Flächendruck zwischen Kopiervorlage
und Schichtträger einstellen, ohne daß es dazu eines zusätzlichen konstruktiven
Aufwandes bedarf.
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Die Rückführung des Kopiervorlagenträgers in seine Ausgangsstellung,
die eine Bewegung des Schlittens über den Schichtträger hinweg gestattet, kann durch
beliebige federnde Mittel erfolgen, selbst die Anwendung eines Unterdruckes in den
zur Anpreßdruckerzeugung vorgesehenen Räumen kann zu diesem Zweck ausgenutzt werden.
Bei einfachster konstruktiver Gestaltung der Mittel zur Anpreßdruckerzeugung gewährleistet
die erfindungsgemäß ausgestaltete Repetierkopiermaschine eine gleichmäßige Druckverteilung,
dadurch Verhinderung des Auftretens von Druckstellen auf dem Schichtträger sowie
genauen Passer. Das Abheben des: Schichtträgers von seiner Unterlage, wie es bei
Anpreßdruckerzeugung durch Vakuum leicht vorkommen kann, ist nicht möglich.