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Leistungs- oder Lastschalter mit Ölfüllung Die Erfindung bezieht sich
auf einen Leistungs-oder Lastschalter mit Ölfüllung.
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Bisher schien es nicht möglich, die Gehäuse dieser Schalter aus zwei
im wesentlichen spiegelsymmetrischen Kunststoffschalen herzustellen, weil sich vermeintlich
unüberwindliche Schwierigkeiten bei der ordnungsgemäßen Öldichtung dieser Schalen
gegeneinander ergaben. Hierdurch konnten nicht die Vorteile, die man sich an sich
von aus Isolierstoffschalen zusammengesetzten Gehäusen versprechen konnte, gewonnen
werden, nämlich die geringen Herstellungskosten und das Ausformen der Innenseite
der Schalen zu Halterungsteilen und Labyrinthwänden, die in solchen Gehäusen zweckmäßigerweise
vorhanden sind.
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Es ist zwar bekannt, einen elektrischen Schalter mit Hilfe eines aus
einer Kunststoffolie bestehenden Beutels flüssigkeitsdicht abzuschließen. Dieser
Beutel ist aber als gesondertes Bauelement von dem Gehäuse des Schalters umschlossen
und muß gesondert innerhalb des Gehäuses mit einer Bandage auf einem Sockel befestigt
werden. Abgesehen davon, daß die Aufgabe, die sich die Erfindung gestellt hat, mit
diesem Schalter nicht gelöst wird und auch nicht gelöst werden soll, ist der Zusammenbau
dieses Schalters verhältnismäßig kompliziert.
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Der erfindungsgemäße Leistungs- oder Lastschalter mit Ölfüllung ist
zur Lösung der genannten Aufgabe gekennzeichnet durch zwei die Schalterteile umschließende,
eine Kammer bildende, im wesentlichen symmetrisch zueinander ausgebildete Isolierstoffschalen
und durch die Stoßstellen der Isolierstoffschalen mindestens bis zur Höhe des Ölstands
von außen abdeckende, zusätzliche, abnehmbare oder leicht zerstörbare Isolierstoffteile.
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In einer Ausführungsform der Erfindung sitzen zwei Kappen von oben
und unten schlüssig auf der Kammer, die aus zerschneidbarem Isolierstoff-Folienmaterial
bestehen und an ihren Stoßstellen miteinander verschweißt sind.
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In einer anderen Ausführungsform der Erfindung sitzt der untere Teil
der Kammer schlüssig in einer -vorzugsweise aufgespritzten - Wanne aus Kunststoffplastik,
und es ist der obere Teil der Kammer mit einer abnehmbaren Isolierstoffkappe abgeschlossen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung
von Ausführungsbeispielen unter Hinweis auf die Figuren.
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Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Schalter im Schnitt durch seine
Symmetrieebene; Fig. 2 zeigt einen Schnitt längs der Linie II-1I der Fig. 1; Fig.
3 zeigt die Seitenansicht des oberen Teils einer anderen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schalters; Fig. 4 zeigt eine Ansicht des Schnittes nach Fig. 3 in Blickrichtung
IV.
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Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Bauteile.
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Das Gehäuse des Schalter nach Fig. 1 besteht aus zwei etwa spiegelsymmetrischen
Isolierstoffschalen 1 und 2. Diese Isolierstoffschalen weisen auf ihrer Innenseite
Ansätze 3 und 4 auf, die als Lager für eine ein Schaltmesser 5 tragende Welle 6
ausgebildet sind. Ferner sitzen auf den Böden der Schalen Wandteile 7, die zusammen
Führungskanäle für das in dem Gehäuse befindliche Öl bilden. Mittels eines
Nietes 8, einer Schraube od. dgl. ist zwischen den beiden Schalen ein Einschlagkontakt
9 befestigt. Oberhalb der Welle 6 befindet sich an der Innenwand der Schale 1 ein
Lager 10 für eine Betätigungswelle 11 des Schaltmessers, welche mit der Trägerwelle
6 des Schaltmesser über ein Parallelogrammgestänge 12 gekuppelt ist. Die Welle 11
ist durch ein Führungsloch 13 in der Schale 2 nach außen geführt. Dort ist an ihr
ein Hebelarm 14 befestigt, mit dem der Schalter zu betätigen ist. Die Kontaktierung
des Schaltmessers erfolgt über ein Kontaktorgan 15, das zwischen den beiden Schalenhälften
auf der Oberseite des Gehäuses sitzt und über eine flexible Verbindung 16 mit der
Welle 6 in leitender Verbindung steht. Zwischen den beiden Schalen 1 und 2 befindet
sich an der Oberseite des Gehäuses noch ein Entlüftungsstopfen 17. Von oben und
unten sind über die Schalen 1 und 2 Kappen 20 und 21 aus zerschneidbarem Isolierstoff-
Folienmaterial
geschoben, die an ihren Stoßstellen 22 miteinander verschweißt sind.
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Es müssen nicht in jedem Fall zwei Kappen vorgesehen sein wie in dem
Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2, sondern es können zwischen den Kappen
ein oder mehrere Schlauchstücke liegen. Wichtig ist, daß diese Teile miteinander
verschweißt sind.
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Die obere Kappe kann im übrigen auch entfallen. Ein Ausführungsbeispiel
hierfür zeigen die Fig. 3 und 4.
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Das nicht mehr näher dargestellte, aus Schalen 30 gebildete Gehäuse
ist oben offen und von einer Kappe 31 aus Isolierstofmaterial abgedeckt, aus der
der Betätigungsarm 32 für die Betätigungswelle 33 des Schaltmessers hervorragt.
Der untere Teil des Gehäuses sitzt schlüssig in einer Wanne 34 aus Isolierstofff-Folienmaterial,
das auf der Rückseite des Schalters an seiner Stoßstelle 35 miteinander verschweißt
ist. Durch die schräge Vorderseite des Schalters ragt das eine Kontaktteil 36 hervor.
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Der Folienüberzug schafft neben der Öldichtung der Kammer noch eine
zusätzliche Isolation und damit einen zusätzlichen Berührungsschutz. Der Fohenüberzug
ist wesentlich billiger herzustellen, als etwa eine Wanne aus Isolierstoff-Preßmaterial,
in die man sonst einen Schalter, dessen Gehäuse aus zwei etwa symmetrischen Schalen
gebildet wäre, einsetzen müßte. Besonders zweckmäßig hat sich wegen seiner guten
Isoliereigenschaften als Material für die Folie der unter dem Handelsnamen »Igelit«
bekannte Kunststoff oder ein Silikonkunststofff erwiesen. Die Isolierstoffohen können
derart angeordnet sein, daß die Schalenverschraubungen (in den Figuren der Einfachheit
halber nicht dargestellt) gegen irrtümliches öffnen abgedeckt werden. Auch ein Eindringen
von Feuchtigkeit und Staub in das Innere einer Schalterkammer ist durch die Folienabdeckungen
ausgeschlossen.
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Der Folienüberzug kann im übrigen auch im Spritzgußverfahren hergestellt
werden oder auch aus zusammenzuschweißenden Platten ausgeschnitten werden. Die Dicke
des Überzugs beträgt vorzugsweise 2 bis 5 mm.
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Ist eine Reparatur im Innern des Schalters erforderlich, so wird die
Folienabdeckung abgerissen oder aufgeschnitten oder abgezogen. Sie ist wegen ihres
geringen Preises als Verbrauchsmaterial anzusehen.