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Verschluß für wannen- oder muldenförmige Deckel von Gehäusen oder
Kästen elektrischer Schalt- und Steueranlagen Die Erfindung bezieht sich auf einen
Verschluß für wannen- oder muldenförmige Deckel von Guß-, Stahl- oder Isolierstoffgehäusen
oder -kästen elektrischer Schalt- und Steueranlagen, bei welchen die Gehäuse oder
Kästen zum lückenlosen Zusammenbau bestimmt sind und deren Deckel mit ihrer Zarge
gegen einen schmalen Flachrand der Öffnung des frontseitig größere Fläche als der
Deckel aufweisenden Gehäuses oder Kastens anliegen, in Form eines seitlich außen
an der Deckelzarge angebrachten sowie in einer zu dieser parallelen Ebene schwenkbaren,
für den Fingerangriff eingerichteten Riegels und eines Schließteils, welcher von
dem Schwenkriegel in der Schließstellung mit Anzug hintergriffen wird.
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Bei den zusammengebauten Gehäusen oder Kästen der elektrischen Schalt-
und Steueranlagen bereitet das Anbringen der Verschlüsse große Schwierigkeiten,.
weil der freie Raum, welcher frontseitig zwischen den wannenförmigen Deckeln der
lückenlos aneinandergereihten Kästen vorhanden ist, nur sehr gering ist und noch
dadurch eingeschränkt wird, daß der jeweils aufgeschlagene Deckel sich mit seiner
Scharnierseite in den freien Zwischenraum legt.
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Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, für lückenlos
zusammenzubauende Gehäuse elektrischer Schalt- und Steueranlagen einen eine sichere
Abdichtung ergebenden Schnellverschluß zu schaffen, der bei einfacher, leichter
und schneller Betätigungsmöglichkeit sowie sicherer Wirkungsweise und einfachstem
Aufbau sich in dem von den Kästen und ihren Deckeln beanspruchten Raum ohne Vorstand
und ohne Beanspruchung benachbarten Kastenraumes bei selbstsperrender Wirkungsweise
unterbringen läßt.
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Die bekanntgewordenen Verschlüsse bilden keine Lösung dieser Aufgabe.
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So weisen an der flachen Deckelfläche angeordnete Vorreiberverschlüsse
neben dem notwendigen langen Drehdorn und dem erforderlichenAufwand an Nacharbeiten
zu ihrem Anbringen an den genormten Dekkeln. vornehn-flich den Nachteil eines aus
der Vorderfront vorstehenden Griffes auf, wenn der Verschluß stets betriebsbereit
sein soll. Ein vorstehender Griff kann aber zu Unfällen Anlaß geben. Der Ersatz
eines bleibenden Griffes durch einen bedarfsweise einzusteckenden Schlüssel oder
aufzusteckenden Griff hat den Nachteil, daß der Schlüssel oder der Griff umgesteckt
werden muß und möglicherweise im Bedarfsfall nicht gleich zur Hand ist. Außerdem
ist der Griff nach seinem Aufstecken eine gleiche Gefahrenquelle wie der bleibende
Griff.
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Mit eindrückbarem Haken ausgerüstete Schnellverschlüsse sind verhältnismäßig
verwickelt und verlangen besondere Vorkehrungen zu ihrer Anbringung. Ihre Betätigung
bedingt einen verhältnismäßig großen Kraftaufwand.
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An der Seitenfläche der Kästen angebrachte Drehriegelverschlüsse in
Form einer Schwenklasche mit einer Ausnehmung zur Aufnahme eines Knopfes an der
Außenseite der Deckelzarge sind bei den vorliegenden beengten Raumverhältnissen
keine geeigneten Verschlußvorrichtungen. Ebenso verhindern die beengten Raumverhältnisse
die Anwendung von Verschlüssen mit Schwenkbügeln.
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An sich bekannte Schwenkhaken für Verschlußzwecke bei Behältern u.
dgl., die ein zur Deckelzarge und zur Behälterseitenfläche paralleles Hakenmaul
aufweisen, erfordern, daß die Deckelzarge und die Behälterseitenfläche miteinander
fluchten, und ergeben keinen hinreichend starken Anzug. Letzteres ist auch bei Ösenverschlüssen
der Fall, wo der Verschluß von einer eine Lasche an dem einen Teil durchgreifenden
Öse an dem anderen Teil und einem durch den vorstehenden ösenteil hindurchzuführenden
Schwenkbügel gebildet ist.
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Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß der Schwenkriegel
an seinem angreifenden Ende die Form einer zu seiner Schwenkachse parallelen Gabel
und der Schließteil die Form eines Pilzes oder Fangknopfes mit unterseitig konvexem
Kopf aufweist.
Hierdurch ist ein Schnellverschluß für lückenlos
zusammenzubauende Gehäuse und Kästen mit wannenförmigen und sich mit der Randzarge
auf einem Flachrand der Gehäuseöffnung anlegenden Deckeln von elektrischen Schalt-
und Steueranlagen geschaffen, der sich ohne frontseitigen Vorstand und ohne seitlichen
Überstand zu einem Nachbargehäuse zwischen den Deckeln der einander benachbarten
Gehäuse unterbringen läßt sowie bei leichter und schneller Betätigungsmöglichkeit
eine große, den dichten Deckelschluß gewährleistende Schließkraft ergibt sowie in
der Schließstellung selbsthemmend bzw. sich selbst sperrend ist und überdies eine
solche Anordnung zuläßt, daß der Verschluß jederzeit gegen ein Scharniergelenk ausgetauscht
werden kann.
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Hierzu sieht die Erfindung die Auswechselbarkeit des Pilzes gegen
eine Augenschraube vor.
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Soll der Verschluß mit einer Sperrvorrichtung zum Verhindern eines
ungewollten Schwenkers des Riegels aus der Schließstellung ausgerüstet sein, dann
ist die Sperrvorrichtung in die das Lagerböckchen des Schwenkriegels an der Deckelzarge
befestigende Lasche eingesetzt, wobei sie auf der Deckelinnenseite in eine Verlängerung
des formschlüssig mit dem Schwenkriegel verbundenen Lagerzapfens eingreifen kann.
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Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
und zum Vergleich mit ihr vorbekannte Ausführungen.
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Abb. 1 läßt eine bekannte Befestigung der Deckel mittels Scharniergelenks
erkennen; Abb.2 gibt einen bekannten Schraubverschluß wieder; Abb. 3 zeigt die Anordnung
eines bekannten Verschlusses mit Sicherheitsschloß; Abb.4 verdeutlicht den erfindungsgemäßen
Verschluß in Richtung der Schwenkachse des Schwenkriegels gesehen; Abb. 5 ist ein
Schnitt durch den Verschluß nach Abb. 4 in Richtung der Schwenkachse des Schwenkriegels;
Abb. 6 gibt eine Draufsicht zu Abb. 4 wieder. Wie Abb. 1 erkennen läßt, sind die
Wannen- oder muldenförmigen Deckel 1 mit der einen Deckelbordwand über Scharniere
an dem Gehäuse oder Kasten 2 befestigt. Diese Scharniere bestehen aus einem Scharnierband
oder Scharnierwinkel 3 mit den Scharnierhülsen, welche an der Deckelbordwand über
die Schrauben 4 befestigt ist, und einer Schraube 5 mit dem Auge 6. Durch die Scharnierhülsen
und das Auge ist der Scharnierbolzen 7 gesteckt. Die Augenschraube ist in die Annietmutter
8 am Kasten 2 eingeschraubt.
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Der in Abb. 2 gezeigte bekannte Schraubverschluß besteht aus dem Spannwinkel
9, welcher ebenfalls mit nicht dargestellten Schrauben 4 an der Deckelbordwand angebracht
ist, und der Verschlußschraube 10. Letztere wird in eine Annietmutter
11 am Gehäuse oder Kasten 2 eingeschraubt.
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Die Befestigungsschrauben für den Spannwinkel und die Befestigungsschrauben
für das Scharnierband oder den Scharnierwinkel3 sind die gleichen. Auch haben die
Gewindelöcher für die Schrauben die gleiche Lage. Ebenso sind die Annietmutter am
Gehäuse oder Kasten zum Einschrauben der Augen- i schraube und die Annietmutter
zum Einschrauben der Verschlußschraube die gleichen und haben die gleiche Lage am
Gehäuse oder Kasten. Der Schraubverschluß und die Scharniergelenke können also ohne
weiteres gegeneinander ausgewechselt werden.
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Die Anordnung eines bekannten Schnellverschlusses mit oder ohne Sicherheitsschloß
ergibt sich aus Abb. 3, aus welcher die Verschlußanordnung im Deckelboden und das
Vorstehen des Verschlusses aus der Vorderfront der Anlage zu erkennen ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Anordnung nach Abb.4 und 5 ist an der einen
Bordwand des Deckels 1 ein von der Bordwand ausladendes Lagerböckchen 12 über dessen
Lasche 13 mittels der Schrauben 14 angebracht. Auf dem Lagerzapfen 15 des Lagerböckchens
ist ein Schwenkriegel 16 angeordnet, der bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel mit
dem Lagerzapfen auf Mitnahme verbunden ist, so daß sich bei einem Schwenken des
Riegels der Lagerzapfen mitdreht und daher zur Verriegelung des mit dem Riegel bewirkten
Verschlusses ausgenutzt werden kann. Der Schwenkriegel hat nur eine solcheLänge,
daß er nicht über den Deckel nach der Frontseite der Anlage vorsteht.
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Das Ende 17 des Schenkriegels weist die Form einer zu seiner
Schwenkachse parallelen Gabel auf und ist zum Untergreifen des Pilzkopfes
18 an dem Schaft 19 bestimmt. Der Schaft 19 ist in die Annietmutter
20 am Gehäuse oder Kasten 2 eingeschraubt.
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In die Befestigungslasche 13 des Lagerböckchens kann das Sicherheitsschloß
21 eingesetzt sein, welches in den Muldenraum des Deckels vorsteht. Der Lagerzapfen
15 weist in diesem Falle eine Verlängerung 22 auf, welche für den Angriff der Sperre
23 des Sicherheitsschlosses in dessen Sperrstellung bestimmt ist.
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Die Annietmutter 20 ist die gleiche wie bei den bekannten Ausführungen
nach Abb. 1 und 2 und hat auch die gleiche Lage am Gehäuse wie bei diesen Ausführungen.
Ebenso sind die Befestigungsschrauben 14 die gleichen wie die Befestigungsschrauben
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bei den bekannten Ausführungen nach Abb. 1 und 2. Auch die Lage der Befestigungslöcher
für die Schrauben 14 ist die gleiche wie die Lage der Befestigungslöcher
für die Schrauben 4. Demzufolge kann der erfindungsgemäße Schnellverschluß ohne
weiteres gegen eine Scharnieranordnung nach Abb. 1 und 2 und auch gegen einen Schraubverschluß
nach Abb: 2 ausgewechselt werden.