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Kontrollvorrichtung für Bogenanleger Die Erfindung betrifft eine Kontrollvorrichtung
zum Feststellen von Fehl- oder Doppelbogen bei Bogenanlegern von Druckmaschinen,
bei der die jeweils geförderten Bogen mit Hilfe einer in einer Vergleichsschaltung
liegenden Meßanordnung abgetastet und das Ergebnis mit dem einer zweiten, ebenfalls
das zu verarbeitende Papier messenden Meßanordnung verglichen wird, wobei bei der
Abweichung von einem gewünschten Verhältnis beider Meßanordnungen zueinander die
Maschine abgeschaltet wird.
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Bei derartigen Vorrichtungen ist es bekannt, daß in einer Bogenbahn,
die einer bogenverarbeitenden Maschine zugeführt wird, eine den Bogen abtastende
Meßvorrichtung zugeordnet ist und daß außerhalb der Maschine eine zweite Meßvorrichtung
vorhanden ist, die vor Beginn des Bogenförderns auf eine bestimmte Bogenstärke eingestellt
werden kann. Beim Arbeiten der Maschine wird dann in der ersten Meßvorrichtung laufend
der geförderte Bogen abgetastet und das Ergebnis jeweils mit der zweiten Meßstelle
verglichen, wobei die Maschine beim Abweichen von dem vorher eingestellten Verhältnis
beider Meßwerte zueinander abgeschaltet wird.
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Bei Doppel- und Mehrfachbogenkontrollvorrichtungen ist es ferner
nicht neu, die zu messenden Bogen zwischen den Platten eines elektrischen Kondensators
durchlaufen zu lassen, wobei die Änderung der Kapazität dieses Kondensators ein
Maß für die Änderung der Stärke der zwischen den Platten liegenden Bogen ist.
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Es ist außerdem bekannt die Schichtdicke von nichtmagnetischen Schichten
mit Hilfe einer Brückenschaltung zu messen.
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Die Erfindung kennzeichnet sich demgegenüber dadurch, daß die zweite
Meßstelle innerhalb der Bogenbahn vom Anlegestapel bis zur Vordermarke von der ersten
Meßstelle entfernt angeordnet und daß sie als laufend geförderte Bogen abtastendes
Organ ausgebildet ist. Damit wird erreicht, daß ein vorheriges Einstellen der Meßanordnung
auf die jeweils zu fördernde Bogenstärke nicht erforderlich ist, so daß in der Praxis
immer wieder auftretende Irrtümer bei der Einstellung zwangläufig vermieden werden.
Die zweite Meßstelle muß nicht vorher, wie bei der bekannten Anordnung, auf eine
bestimmte Papierstärke eingestellt werden, sondern sie ist selbst als den Bogen
abtastende Einrichtung ausgebildet und in einer bestimmten Entfernung von der ersten
Meßstelle ebenfalls innerhalb der Bogenbahn angeordnet.
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Wird beispielsweise die eine Meßvorrichtung mit der Andrückrolle
der Seitenmarke verbunden und die andere Meßvorrichtung mit der auf dem Zuführtisch
des
Anlegers angeordneten, an sich bekannten Einrichtung zum Messen der Gesamtstärke
der in Schuppenform teilweise übereinanderliegend der Druckmaschine zugeführten
Bogen, so ergeben sich folgendeVerhältnisse: Beim normalen Lauf der Maschine liegt
zum Zeitpunkt des Seitenausrichtens immer nur ein Bogen an der Seitenmarke. Andererseits
ist die zum gleichen Zeitpunkt an einer bestimmten Stelle des Zuführtisches vorhandene
Anzahl von geschuppt übereinanderliegenden Bogen ebenfalls bekannt. Damit besitzt
das Verhältnis der an den beiden Meßstellen ermittelten Gesamtstärken einen festen
Wert, der unabhängig von der absoluten Bogenstärke ist.
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Ein Einstellen der Doppelbogenkontrollvorrichtung auf die jeweils
verarbeitete Papierstärke ist nicht mehr notwendig, und die Vorrichtung arbeitet
in jedem Fall zuverlässig. Das Verhältnis wird sowohl gestört, wenn an der Seitenmarke
mehr als ein oder überhaupt kein Bogen vorliegt, als auch dann, wenn am Zuführtisch
mehr oder weniger als die vorgeschriebene Anzahl von Bogen vorhanden ist. Im Gegensatz
hierzu sprechen die bekannten Vorrichtungen nur dann an, wenn zuviel Bogen angezeigt
werden.
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Die Erfindung sieht vor, daß die Meßwerte auf elektrischem Weg mittels
je eines Induktivgebers ermittelt und in einer Brückenschaltung derart zusammengefaßt
werden, daß beim Vorliegen des vorgeschriebenen Verhältnisses die Brücke im Gleichgewicht
ist. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, auch auf mechanischem Weg die beiden Meßwerte
zu vergleichen, wird die berührungsfreie, rein elektrische Erfassung der Meßwerte
vorgezogen. Sie ist unabhängig von der Entfernung zwischen Meßstelle und Meßgerät,
sie unterliegt keiner Abnutzung und läßt sich auf jedes gewünschte Verhältnis leicht
abstimmen.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die beiden Meßwertgeber
je an einem Hebelarm befestigt, deren Länge im umgekehrten Verhältnis zu den an
den jeweiligen Meßstellen vorliegenden Gesamtstärken steht. Da bei einer bestimmten
Maschinenkonstruktion und zu einem innerhalb des vollen Maschinentaktes genau festgelegten
Abfühlzeitpunkt die Anzahl der auf dem Zuführtisch übereinanderliegenden Bogen durch
die Bogenhöhe und denSchuppenabstand eindeutig bestimmt ist, liegt für diesen Fall
auch das Verhältnis der Meßwege unveränderlich fest. Wird dieses Verhältnis auch
den Längen der Hebelarme zugrunde gelegt, dann ergeben sich für die entsprechend
übersetzten Wege der Meßgeber unabhängig von der jeweiligen Papierstärke die gleichen
Werte, und die nachgeschaltete Auswerte-Einrichtung wird wesentlich vereinfacht,
da - nur die Abweichung von zwei im Normalfall gleichen Werten festzustellen ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht, Fig. 2 eine Stirnansicht
der Seitenmarke, Fig. 3 ein Schaltschema.
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An eine Druckmaschine 1 ist in an sich bekannter Weise ein Bogenanleger
angeschlossen, von dessen Bogenstapel 2 der jeweils oberste Bogen durch Trennmittel
3 abgehoben und in Richtung auf die Druckmaschine 1 derart vorgeschoben wird, daß
er von dem Ende des vorhergehenden Bogens teilweise überdeckt ist.
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Den Weitertransport übernehmen dann die Förderwalze 4 sowie auf dem
Tisch 5 angeordnete Bänder.
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Vor dem Einlauf in die Druckmaschine 1 wird jeder Bogen an den Vordermarken
6 sowie der Seitenmarke 7 ausgerichtet. Letztere besitzt. eine unterhalb der Bogenbahn
angeordnete, mit gleichbleibender Drehzahl und entgegen dem Uhrzeigersinn rotierende
Rolle8 sowie eine in dem doppelarmigen Hebel9 drehbar gelagerte Andrückrolle 10,
die mittels eines nicht dargestellten Nockentriebs über den Hebel 9 im Takt der
Bogenfolge gehoben und federnd nachgiebig auf die Rolle 8 aufgedrückt wird. Beim
Seitenausrichten wird der Bogen 11 von der Rolle 10 auf die Rolle 8 gedrückt und
dabei gegen den Anschlag 12 gezogen. Mit der Förderwalze 4 arbeitet die auf einerTraverse
13 befestigte Abfühivorrichtung 14 zusammen. Diese besitzt einen schwenkbar gelagerten
doppelarmigen Hebel 15 mit einer an seinem einen Ende drehbar gelagerten Rolle 16.
Der Hebel 15 wird unter der Einwirkung der Feder 17 im Uhrzeigersinn verdreht, wodurch
die Rolle 16 auf die Förderwalze 4 aufgedrückt wird. An dem der Rolle 16 gegenüberliegenden
Ende des Hebels 15 ist der Ankerl8 eines Induktivgebers 19 angelenkt, so daß der
durch die zwischenliegenden Bogen 20, 21 bestimmte Abstand der Rolle 16 von der
Walze 4 in eine elektrische Größe umgewandelt wird. Das gleiche Verfahren wird an
der Seitenmarke 7 verwendet, wo der Hebel 9 mit dem Anker 22 des Induktivgebers
23 verbunden ist. Das Verhältnis der Armlängen der Hebel 9 und 15 ist so ausgelegt,
daß die Anker 18 und 22 um den gleichen Betrag verschoben werden, obwohl an
der Seitenmarke
7 nur ein Bogen 11, an der Abfühlvorrichtung 14 dagegen zum Abfühlzeitpunkt zwei
Bogen 20, 21 gemessen werden. Die Spulen der Induktivgeber 19, 23 sind gemäß Fig.
3 mit zwei Widerständen 24, 25 zu einer Meßbrückenschaltung zusammenge faßt, die
von einem Oszillator 26 mit einer hochfrequenten Wechselspannung gespeist wird.
Ist zum Abfühlzeitpunkt, der durch den Nockenschalter 27 bestimmt wird, an der Seitenmarke
7 ein Bogen vorhanden, an der Ablühlvorrichtung 14 dagegen zwei Bogen, so ist der
durch das Anzeigeinstrument 28 erfaßte Querstrom gleich Null, und zwar unabhängig
von der Stärke der jeweils verarbeiteten Bogen. Jede Abweichung von dem vorgeschriebenen
Verhältnis der Bogenstärken an Seitenmarke 7 und/oder Abfühlvorrichtung 14 (im Ausführungsbeispiel
1:2) ergibt eine Anzeige im Instrument 28. An Stelle des Anzeigeinstruments 28 kann
auch ein Relais verwendet werden, das einen Schaltmagneten für die Abstellung der
Maschine unter Strom setzt. Es ist ferner möglich, den Induktivgeber durch einen
anderen bekannten Geber zum Umwandeln eines Längenmaßes in eine elektrische Größe
zu ersetzen oder an Stelle der elektrischen Messung ein pneumatisches Vergleichsmeßverfahren
zu benutzen.
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PATENTANSPRUCHB: 1. Kontrollvorrichtung zum Feststellen von Fehl-
oder Doppelbogen bei Bogenanlegern von Druckmaschinen, bei der die jeweils geförderten
Bogen mit Hilfe einer in einer Vergleichsschaltung liegenden Meßanordnung abgetastet
und das Ergebnis mit dem einer zweiten, ebenfalls das zu verarbeitende Papier messenden
Meßanordnung verglichen wird, wobei bei der Abweichung von einem gewünschten Verhältnis
beider Meßanordnungen zueinander die Maschine abgeschaltet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Meßstelle innerhalb der Bogenbahn vom Anlegestapel (2) bis zur Vordermarke
(6) von der ersten Meßstelle entfernt angeordnet und daß sie als laufend geförderte
Bogen abtastendes Organ ausgebildet ist.