DE1145958B - Trockenrasiergeraet fuer hin- und hergehende Schneidbewegung - Google Patents
Trockenrasiergeraet fuer hin- und hergehende SchneidbewegungInfo
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- B26—HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
- B26B—HAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B26B19/00—Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
- B26B19/02—Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers of the reciprocating-cutter type
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Description
Gegenstand des Hauptpatentes ist ein Trockenrasiergerät für hin- und hergehende Schneidbewegung
mit einem längs hin- und hergehenden, aus einem starren Messersatz bestehenden Untermesser, mit
einem über das Untermesser gebogenen Schersieb als Obermesser und mit Federmitteln zum Aneinanderdrücken
von Unter- und Obermesser, dadurch gekennzeichnet, daß bei baulicher Zusammenfassung
von Untermesser, Obermesser und Federmitteln samt einem Tragkörper zu einem vom Gerätkörper
abnehmbaren Schneidkopf, in dem das Untermesser ungefedert gelagert ist, und bei Verwendung von das
Obermesser spannenden Federmitteln letztere derart zwischen dem Schersieb und dem Tragkörper, ζ. Β.
einer Tragplatte, angeordnet sind, daß die Federmittel das Schersieb auf dem Untermesser bremsbandartig
unter Zugspannung halten.
Bei dem zum Hauptpatent angegebenen Ausführungsbeispiel sind als Federelemente auf Zug beanspruchte
Wendelfedern vorgesehen, die einerseits an einer Längskante des Schersiebes und andererseits an
der Tragplatte des Scherkopfes eingehakt sind. Bei abgenommenem Schersieb können sich die nur lose
eingehakten Federn nach allen Richtungen umherbewegen, und es ist nicht gerade einfach, beim Aufspannen
des Schersiebes auf den Messersatz die an sich ziemlich kleinen Federn mit den Fingern zu greifen
und in die vorgesehenen Löcher der Ösen einzuhaken. Es muß auch darauf geachtet werden, daß
die kleinen Federn nicht verlorengehen. Man kann zwar an einem Ende der Federn den Haken so stark
krümmen, daß die Federn mit diesem Ende unverlierbar befestigt, vorzugsweise mit dem Schersieb
verbunden sind, doch erfordert dies zusätzliche Sorgfalt: Man muß die Federenden einerseits stark genug
krümmen, daß sie sich nicht aushaken können, und andererseits wiederum nicht zu stark krümmen, damit
nicht die Bewegungsmöglichkeit der Federn am Schersieb beeinträchtigt oder das Schersieb beim
Einhaken der Federn beschädigt wird.
Nach einem weiteren Vorschlag können bei dem Trockenrasiergerät nach dem Hauptpatent als Federmittel
vorgesehene Biegefederzungen, z. B. Blattfederzungen, am Scherkopf angebracht, den Scherkopf-Tragkörper
oder einen Teil desselben federnd hintergreifen.
Die Erfindung betrifft folgende vorteilhafte Weiterbildung des Trockenrasiergerätes nach dem Hauptpatent,
wobei auch von einem Merkmal nach dem genannten Vorschlag Gebrauch gemacht ist: Bei
einem Trockenrasiergerät nach dem Hauptpatent, in der eingangs genannten Ausbildung, wobei als Feder-Trockenrasiergerät
für hin- und hergehende Schneidbewegung
Zusatz zum Patent 1 069 500
Anmelder:
Siemens-Electrogeräte Aktiengesellschaft,
Berlin und München,
München 1, Oskar-von-Miller-Ring 18
München 1, Oskar-von-Miller-Ring 18
Günther Schertel und Willi Kohl, Nürnberg,
sind als Erfinder genannt worden
sind als Erfinder genannt worden
mittel vorgesehene Biegefederzungen den Scherkopf-Tragkörper federnd hintergreifen, ist erfindungsgemäß
bei Ausbildung der Federzunge als Federdraht dieser mit seinen beiden Enden in nasenförmige
ösen des Schersiebes und mit seinem aus der Längsrichtung des Federdrahtes bogenförmig herausragenden
Mittelstück in einen offenen Einschnitt des Tragkörpers lösbar eingesetzt.
Die Erfindung bietet mehrere Vorteile: zunächst eine Vereinfachung der Herstellung, indem keine unlösbare
Verbindung der Feder mit irgendeinem anderen Bauteil des Gerätes hergestellt zu werden
braucht; ferner einen einfachen Zusammenbau des Gerätes nicht nur beim Herstellen, sondern auch
beim Gebrauch — die Feder braucht lediglich in ihre Haltesitze lose eingesetzt zu werden, worauf sie durch
einen leichten Druck von selbst in ihre Arbeitsstellung einschnappt bzw. sich von selbst in dem Haltesitz
festhält —; des weiteren eine gute Zugänglichkeit der Einzelteile bei der Reinigung des Gerätes bzw.
dem dazu erforderlichen Öffnen des Scherkopfes; schließlich eine leichte Auswechselbarkeit der einzelnen
Teile.
Vorteilhafte Weiterbildungsmöglichkeiten werden noch an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles des Erfindungsgegenstandes erläutert.
Fig. 1 zeigt den Scherkopf eines Trockenrasiergerätes nach der Erfindung im teilweise geschnittenen
Aufriß,
309 540/33
Fig. 2 eine Stirnansicht dazu und Fig. 3 eine Unteransicht des Gerätes; in
Fig. 4 ist die Spannfeder des Gerätes allein für sich perspektivisch dargestellt.
Der Scherkopf besteht im wesentlichen aus dem Schersieb 1 als Obermesser und dem als Messerrost
ausgebildeten Untermesser 2. Die Bodenplatte 3 des Untermessers 2 ist mittels der Lagerkugeln 4 auf der
Tragplatte 5 des Scherkopfes in seiner Längsrichtung hin- und herbeweglich gelagert.
Als Spannfeder zum Spannen des Schersiebes dient die Feder 6, die aus einem Stück Federdraht besteht.
Sie ist, wie besonders aus Fig. 4 zu ersehen ist, in einer Form gebogen, die sich durch fünf Abschnitte
kennzeichnen läßt: Die beiden Endstücke 61 des Federdrahtes sind gerade und liegen in einer gemeinsamen
Fluchtlinie 610, das Mittelstück 62 des Federdrahtes ist auf dieser Fluchtlinie 610 seitlich bogenförmig
herausgebogen, und die beiden zwischen den Endstücken 61 und dem Mittelstück 62 liegenden
Zwischenstücke 63 des Federdrahtes sind ebenfalls aus der Fluchtlinie 610 seitlich bogenförmig herausgebogen,
doch in einer von der Bogenebene des Mittelstückes 62 abweichenden, vorzugsweise zu ihr zum
mindesten angenähert senkrechten Bogenebene.
Die beiden Endstücke 61 des Federdrahtes sind
an einer Längskante des Schersiebes 1 lösbar befestigt, das Mittelstück 62 ebenso an der Grundplatte
5. Hierzu hat das Schersieb 1 an der einen Längskante — in Fig. 2 ist dies die linke Längskante
— zwei offene nasenförmige ösen 10, in die die Endstücke 61 eingehakt werden können. Andererseits
hat die Grundplatte 5 an ihrer Unterseite (Fig. 3) einen offenen Einschnitt 51, in die das Mittelstück 62
des Federdrahtes eingesetzt werden kann.
Auch die in Fig. 2 rechte Längskante des Schersiebes ist mit nasenförmigen Ösen 100 versehen, die
die gleiche Ausbildung und Anordnung haben wie die Ösen 10. Wie Fig. 3 zeigt, greifen diese ösen in zwei
Einschnitte 52 der Grundplatte ein, die von Vor-Sprüngen 53 und der vorstehenden Leiste 54 an der
Tragplatte 4 gebildet werden.
Das Aufspannen des Schersiebes geschieht, nachdem zuvor der Federdraht mit seinem Mitelstück 62
in den Einschnitt 51 sich selbst haltend eingesetzt wurde, wie folgt: Zunächst werden die beiden Endstücke
61 des Federdrahtes in die Ösen 10 eingehängt, dann wird das Schersieb 1 um das Untermesser 2
herumgelegt, und schließlich werden die Ösen 100 durch einen leichten Druck gegen das Schersieb zum
Einrasten in die Einschnitte 52 gebracht. Die Ösen 100 greifen dabei hinter die Vorsprünge 53 und
schnappen in der Art eines Druckknopfverschlusses hinter den Vorsprüngen 53 ein. Das Schersieb 1 wird
hierdurch unter Zugspannung in seiner richtigen Lage auf dem Untermesser gehalten.
Ein besonderer Vorteil der in Fig. 4 dargestellten Form der Spannfeder ist es, daß die bogenförmigen
Zwischenstücke 63 von der Fluchtlinie 610 weiter wegragen als das bogenförmige Mittelstück 62. Hierdurch
wird eine besonders weiche, das Schersieb schonende Federung erzielt.
Es kann auch die Spannfeder des Schersiebes statt der in Fig. 4 dargestellten Form eine etwa stabförmige
Form haben, bei der sie sich, in ihre Haltesitze eingelegt, nur durch ihre Eigenform in ihrer Arbeitslage hält. Ferner können die Stücke 62 und 63 des
Federdrahtes statt der dargestellten runden Bogenform auch eine eckige oder z. B. wellige Bogenform
haben.
Claims (7)
1. Trockenrasiergerät für hin- und hergehende Schneidbewegung mit einem längs hin- und hergehenden,
aus einem starren Messersatz bestehenden Untermesser, mit einem über das Untermesser
gebogenen Schersieb als Obermesser und mit Federmitteln zum Aneinanderdrücken von Unter-
und Obermesser in solcher Anordnung, daß bei baulicher Zusammenfassung von Untermesser,
Obermesser und Federmitteln samt einem Tragkörper zu einem vom Gerätkörper abnehmbaren
Schneidkopf, in dem das Untermesser ungefedert gelagert ist, und bei Verwendung von das Obermesser
spannenden Federmitteln letztere derart zwischen dem Schersieb und dem Tragkörper,
z. B. einer Tragplatte, angeordnet sind, daß die Federmittel das Schersieb auf dem Untermesser
bremsbandartig unter Zugspannung halten, nach Patent 1 069 500, mit einer den Tragkörper hintergreifenden
Federzunge als Federmittel, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausbildung der Federzunge
als Federdraht dieser mit seinen beiden Enden in nasenförmige Ösen (10) des Schersiebes
(1) und mit seinem aus der Längsrichtung des Federdrahtes bogenförmig herausragenden Mittelstück
(62) in einen offenen Einschnitt (51) des Tragkörpers (3) lösbar eingesetzt ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Einschnitt (51) an der
Unterseite des Tragkörpers (3) befindet.
3. Gerät nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch eine solche Form des bogenförmigen
Mittelstückes (62), daß es sich auch bei abgenommenem Schersieb in dem Einschnitt (51) selbstklemmend
festhält.
4. Gerät nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Federdraht erne derart der
Länge nach in fünf Abschnitten gebogene Form aufweist, daß die beiden Endstücke (61) des
Federdrahtes in einer gemeinsamen Fluchtlinie (610) liegen, daß die beiden zwischen den Endstücken
(61) und dem Mittelstück (62) befindlichen Zwischenstücke (63) des Federdrahtes aus
dieser Fluchtlinie (610) der Endstücke (61) seitlich bogenförmig herausragen und daß das Mittelstück
(62) des Federdrahtes aus der von den Endstücken (61) und den Zwischenstücken (63) gebildeten
Ebene vorzugsweise mindestens angenähert senkrecht herausragt, wobei die beiden
Endstücke (61) an dem Schersieb (1) und das Mittelstück (62) an dem Tragkörper eingehakt
sind.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Halterungssitz für das Mittelstück
(62) des Federdrahtes ein offener Einschnitt (51) an der Unterseite des Tragkörpers (3) vorgesehen
ist.
6. Gerät nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Federdraht nur an einer
der beiden geraden Längskanten des Schersiebes als ein Halterungsmittel des Schersiebes vorgesehen
ist, während die andere der beiden geraden Längskanten des Schersiebes mit einem druckknopfartigen
Halterungsmittel (100) zur lösbaren Befestigung des Schersiebes an dem Tragkörper
(3) versehen ist, das druckknopfartig in einen Einschnitt (52), z. B. hinter einen Vorsprung (53)
des Tragkörpers (3) eingreift.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als druckknopfartiges Halterungsmittel
(100) eine nasenförmige Öse von gleicher Form und Anordnung wie die nasenförmigen
ösen (10) an der mit dem Federdraht gehalterten Schersieb-Längskante vorgesehen ist.
In Betracht gezogene Druckschriften: Schweizerische Patentschrift Nr. 302 995.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (6)
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| DENDAT1069500D DE1069500B (de) | 1957-05-02 | ||
| NL252076D NL252076A (de) | 1957-05-02 | ||
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| NL252076A (de) | |
| CH368729A (de) | 1963-04-15 |
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