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Motorfahrzeug mit Ladeschwinge Die Erfindung bezieht sich auf ein
Motorfahrzeug mit einer um eine waagerechte und senkrecht zur Fahrtrichtung des
Motorfahrzeuges verlaufenden Achse verschwenkbaren Ladeschwinge, die an ihrem freien
Ende ein Ladegerät trägt.
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Es sind Motorfahrzeuge dieser Art bekannt, bei denen das Ladegerät
entweder als Greifwerkzeug oder als Schaufel ausgebildet ist. Wenn die Motorfahrzeuge
auf dem Fahrgestell einen Ladegutbehälter besitzen, dann kann mit diesem an der
Ladeschwinge befestigten Ladegerät das Fahrzeug selbst beladen werden. Bei anderen
Ausführungsformen dient das Ladegerät zur Beladung anderer Fahrzeuge.
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Um Motorfahrzeugen dieser Art eine möglichst gute Standfestigkeit
auch auf unebenem Untergrund zu verleihen, wird im allgemeinen eine Radspur gewählt,
die der maximalen Fahrzeugbreite entspricht. Um ein solches Fahrzeug auch dann einsetzen
zu können, wenn sich das Fahrzeug selbst seine Fahrbahn freiarbeiten soll, wie dies
beispielsweise im Straßenbau oder beim Schneeräumen gewünscht wird, ist es zweckmäßig,
wenn die Aufnahmebreite des Ladegeräts ebenfalls der maximalen Fahrzeugbreite entspricht.
Eine solche Konstruktion läßt sich aber nur schwer verwirklichen, und zwar im wesentlichen
deshalb, weil die Arme der Ladeschwinge im allgemeinen das Ladegerät von außen fassen,
also einen größeren Abstand voneinander haben als die Aufnahmebreite des Ladegeräts.
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Besitzt das Motorfahrzeug einen Ladegutbehälter, dann sollte auch
die Breite des Ladegutbehälters mindestens so groß sein wie die Breite des Ladegeräts,
um ein einwandfreies Beladen ohne Schüttverluste zu gewährleisten. Dies ist nur
schwer zu verwirklichen, wenn sich die Ladeschwinge zu beiden Seiten des Ladegutbehälters
bewegt, wie dies bei den gebräuchlichsten Konstruktionen der Fall ist. Aber auch
dann, wenn ein anderes Fahrzeug beladen wird, ist die Problemlösung unter Verwendung
eines Ladegerätes in der maximalen Fahrzeugbreite schwierig. Der Ladegutbehälter
eines anderen Fahrzeugs kann ebenfalls nur die maximale Fahrzeugbreite besitzen,
und eine einwandfreie verlustlose Beladung ist schwierig.
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Außerdem wird ein Ladegerät in der maximalen Fahrzeugbreite sehr schwer
und aufwendig, das Fahrzeug wird stark kopflastig, und das Manövrieren mit einem
solchen Motorfahrzeug ist umständlich. Zudem kann oft die volle Ladefähigkeit des
Ladegerätes nicht ausgenützt werden, nämlich dann, wenn beispielsweise nur eine
Seite der Fahrbahn bearbeitet werden soll. Die Erfindung geht von einem Motorfahrzeug
mit einer um eine waagerechte und senkrecht zur Fahrtrichtung des Motorfahrzeuges
verlaufenden Achse schwenkbaren Ladeschwinge aus, die an ihrem freien Ende ein Ladegerät
trägt. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, da.ß das Ladegerät parallel zur
Schwenkachse an der Ladeschwinge verschiebbar gelagert ist.
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Bei dem Motorfahrzeug gemäß der Erfindung werden die vorstehend geschilderten
Schwierigkeiten in einfacher Weise behoben. Das Ladegerät kann in einer Breite gehalten
werden, die den jeweiligen Ladegutbehältern angepaßt ist. Durch die verringerte
Breite verringert sich das Gewicht des Ladegeräts, und es wird ein günstigeres Verhältnis
zur jeweils geförderten Ladegutmenge erreicht. Durch die Verschiebbarkeit parallel
zur Schwenkachse der Ladeschwinge ist es möglich, dieses Ladegerät immer an die
Stelle zu bringen, an der das Ladegut aufzunehmen ist.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Außenkanten des Ladegerätes
bis außerhalb der Außenkanten des Motorfahrzeuges oder der Ladeschwinge verschiebbar
sind. Es ist auch möglich, außerhalb der Fahrbahn zu arbeiten, also beispielsweise
Schüttgut neben dem Straßenrand aufzunehmen, ohne daß es deshalb notwendig wäre,
das Motorfahrzeug in einem Winkel zur Fahrbahn aufzustellen.
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In. der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch
in Vorderansicht dargestellt. Auf dem Fahrgestell 1 des Motorfahrzeuges ist ein
Ladegutbehälter 2 gelagert, welcher mittels des Hubzylinders 4 nach verschiedenen
Seiten kippbar ist. Kippstellungen für die Seitenkippung sind mit strichpunktierten
Linien angedeutet.
Zur Beladung dieses Ladegutbehälters 2 auf dem
Fahrzeugrahmen 1 ist die Ladeschwinge? vorgesehen; die bei 3 beispielsweise
unter oder hinter dem Ladegutbehälter 2 auf dem Fahrgestell 1 gelagert ist. Die
Ladeschwinge besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus mehreren Teilen, die durch
die Hubzylinder 15 gegeneinander verschwenkbar sind. Der Antrieb für die Schwenkbewegung
der Ladeschwinge 7 um die Achse 3 ist nicht dargestellt.
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Die oberen Enden der beiden Arme der Ladeschwinge, welche sich bei
der Ladearbeit auf einer Kreisbahn vor und über dem Ladegütbehälter 2 bewegen, sind
durch eine Stange 19 miteinander verbunden. An dieser Stange 19 sind die oberen
Enden 20 der Pendelarme 18 verschiebbar, die ihrerseits wiederum durch
eine Querverbindung untereinander verbunden sind. Der Arbeitszylinder
21 bewegt mit seiner Kolbenstange 22 einen Schieber 23, der
die Pendelarme 18 und damit das Ladegerät 16 aus seiner Mittellage in eine linke
oder rechte Endlage verschiebt. Im Ausführungsbeispiel ist das Ladegerät als Greifer
ausgebildet. Es können aber auch andere Ladegeräte, beispielsweise Schaufeln, bei
der Erfindung Verwendung finden. Die hängende Ausbildung des Ladegerätes, wie diese
in der Zeichnung dargestellt ist, kann auch durch eine andere Befestigung des Ladegerätes
an der Ladeschwinge ersetzt werden.