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Einrichtung zur Aufhängung von Blattfedern, vorzugsweise an Fahrzeugen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Aufhängung von Blattfedern,
vorzugsweise an Fahrzeugen, unter Verwendung eines aus elastischem, nichtmetallischem
Werkstoff bestehenden Verbindungsorgans, welches einerseits mit dem Fahrzeug und
andererseits mit dem einen Ende der Feder verbunden ist und bei Längenänderungen
der Feder infolge- deren Durchfederung elastisch verformbar ist.
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Blattfedem werden im allgemeinen sowohl als einzeJne Blätter als auch
als Federpakete, die, aus mehreren übereinandergeschichteten Federblättem bestehen,
auf verschiedenen Gebieten der Technik und insbesondere im Fahrzeugbau angewandt.
Zur Aufhängung solcher Federn ist es bekanntgeworden, an einem Federende ein Auge
vorzusehen, durch welches zur Befestigung der Feder an einem festen Teil, beispielsweise
dem Rahmen eines Fahrzeuges, ein Bolzen hindurchgesteckt werden kann. Da die Feder
beim Durchfedern Längenänderungen erfährt, hat man bisher das andere Federende auf
einer Art Gleilfläche eines Federbockes gelagert, auf dem dieses beün Aus- und Einfedern
gleiten kann. Nachteilig wirkt sich hierbei jedoch der auftretende Verschleiß an
der Gleitfläche sowie infolge der häufig starken Reibung ein verzögertes Ansprechen
der Feder aus.
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Weiterhin ist auch schon vorgeschlagen worden, beide Federenden mit
Federaugen zu versehen und das eine Ende fest durch einen Bolzen zu lagern, während
das andere Ende mittels Laschen aufgehängt wird, die die Längsbewegung dieses Federendes
infolge der Längenänderung der Feder beim Durchfedern aufnehmen können. Auch eine
derartige Aufhängung erfordert eine ständige Wartung und unterliegt einem gewissen
Verschleiß. Auch werden bei derartigen Federaufhängungen hochfrequente Schwingungen
direkt durch Metalle auf das Fahrgestell übertragen.
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Zur Vermeidung einer metallischen übertragung von Geräuschen durch
die Feder ist auch schon vorgeschlagen worden, die Feder in elastischem Werkstoff
aufzuhängen. Bei einer dieser bekannten Aufhängungen ist hierbei an einem Federende
ein Kugelzapfen vorgesehen, dessen Kugelkopf in ein am Rahmen oder Wagenkasten in
einem Gehäuse angeordnetes Gummikissen eingreift, so daß die Lagerung der kraftübertragenden
Enden nahezu verschränkungsfrei erfolgL Da diese Aufhängung mittels eines Kugelkopfes
nicht geeignet ist, die Längenänderungen, welche die Feder beim Durchfedern erfährt,
aufzunehmen, ist das andere Ende der Feder unmittelbar in einem Gummikissen gelagert,
welches in einem am Fahrzeugrahmen angeordneten Gehäuse vorgesehen ist. Diese Lagerung
des Federendes unmittelbar in einem Gummikissen führt zu einer übermäßigen Beanspruchung
des Gummikissens und insbesondere zu einem außerordentlichen Verschleiß desselben
infolge der von dem Blattfederende ausgeübten hohen Reibungskräfte, wenn die Feder
beim Durchfedern Längenänderungen erfährt.
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Bei einer anderen bekannten Ausführungsform. sind an beiden Federenden
elastische Druckkörper vorgesehen, die in je zwei muldenförmigen Metallhalterungen
kraftschlüssig gehalten werden, wobei je eine dieser Halterungen starr an
einem Fahrgestellrahrnen angeordnet ist, während jeweils die andere, gelenkig mit
einem Federauge verbunden ist. Bei dieser Ausführung sind die elastischen Druckkörper
nicht in der Lage, elastische Verformungen in Längsrichtung der Feder durchzuführen,
sie können vielmehr nur elastische Formänderungen durch lotrechte Kräfte erfahren.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die muldenförnügen Metallhalterungen an jedem
Federende gelenkig mit einem Federauge zu verbinden. Eine solche Ausbildung ist
aber nicht nur teuer in der Herstellung, sondern die gelenkige Verbindung zwischen
Metallhalterungen und Federaugen ist einem ständigen Verschleiß unterworfen.
Schließlich
ist auch noch bekannt eine Einrichtung zur Aufhängung von Blattfedem, vorzugsweise
an Fahrzeugen unter Verwendung eines aus elastischem, nichtinetallischem Werkstoff
bestehenden Verbindungsorgans, welches einerseits mit dem Fahrzeug und andererseits
mit dem einen Ende der Feder verbunden ist und bei Längenänderungen der Feder in-folge
deren Federung elastisch verfonnbar ist. Bei dieser bekannten Einrichtung dient
zur Aufhängung von Blattfedem eine an einem Fahrzeugrahmen befestigte Schale, die
einen Gummiblock und ein Gleitstück umfaßt. Dabei sind die Schale und das Gleitstück
mit dem Gummiblock durch Vulkanisieren verbunden. Das Gleitstück selbst weist hierbei
einen U-förmigen Querschnitt auf und umfaßt die Feder seitlich. Eine solcheAufhängung
für Blattfedem ist nicht nur wegen ihrer Vielteiligkeit in der Herstellung teuer
und schwierig zu montieren, sondern es kann auch eine einwandfreie Querführung der
Feder wegen der auch seitlichen elastischen Verformbarkeit des Gummiblockes nicht
erreicht werden. Außerdem tritt auch bei dieser bekannten Aufhängung bei Längenänderungen
der Feder ein Gleiten des Federendes, gegenüber dem Gleitstück ein.
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Die Erfindung bezweckt die Beseitigung der vorgenannten Nachteile
der bekannten Einrichtungen für die Aufhängung von Blattfedem.
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Die Erfindung besteht bei den eingangs geschilderten Einrichtungen
zur Aufhängung von Blattfedern, vorzugsweise an Fahrzeugen darin, daß das Verbindungsorgan
einerseits mit dem am Fahrzeugrahmen befestigten Mittelteil eines im Querschnitt
U-förmigen Federbockes, der mit seinen Seitenteilen die Feder und das Verbindungsorgan
seitlich überdeckt und zur Querführung der Feder dient, und andererseits an seiner
Unterseite mit einer Metallplatte fest verbunden ist, die eine Kröpfung aufweist,
in die eine entsprechende Kröpfung der Feder hineinragt, wobei seitlich an der Metallplatte
Zungen vorgesehen sind, die zur Befestigung eines unter der Feder durch die Kröpfung
derselben hindurchgesteckten Bolzens dienen. Hierdurch wird nicht nur das bei den
bekannten Einrichtungen meist auftretende Gleiten des Endes der Feder vermieden,
sondern auch eine einwandfreie Querführung der Feder geschaffen, die bei den bekannten
Einrichtungen ebenfalls teilweise nicht zu erzielen ist.
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Vorteilhaft ist ferner eine solche Ausführung der Einrichtung nach
der Erfindung, daß zwischen den Seitenteilen des Federbockes und dem Verbindungsorgan
Rollen vorgesehen sind, die vorzugsweise aus elastischem Werkstoff bestehen.
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Zum Schutz gegen unzulässig starke Verformungen des Verbindungsorgans
in Längsrichtung der Feder kann es zweckmäßig sein, wenn in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung an den Verbindungsorganen Begrenzungsanschläge vorgesehen sind.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt, *und zwar zeigt Fig. 1 -einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Einrichtung zur Aufhängung der Feder, Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-11
der Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform im Schnitt, Fig. 4
einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 3.
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Nüt 1 ist der Rahmen eines Fahrzeugs bezeichnet. An diesem
Rahmen ist das Mittelteil 2 eines U-förmigen Federbockes befestigt, dessen #Seitenteile
3 die Feder 4 und das Verbindungsorgan 5 seitlich überdekken. Das
Verbindungsorgan 5 besteht aus mehreren Schichten eines elastischen Werkstoffes,
die durch Vulkanisieren miteinander verbunden sind. Ebenfalls durch Vulkanisieren
ist auf der Oberseite des Verbindungsorgans 5 eine Metallplatte-
6 und auf der Unterseite desselben eine Metallplatte 7 mit diesem
verbunden. Dabei dient die Metallplatte 6 zur Befestigung des Verbindungsorgans
5 gemeinsam mit dem Federhock 2 am Fahrzeugrahmen 1. Die untere Metallplatte
7 weist eine Kröpfung 8 auf, in die eine entsprechende Kröpfung
9 der Feder 4 hineinragt. An der MetaRplatte 7 sind noch die beiden
Zungen 10
vorgesehen, an denen ein Bolzen 11, der durch die Kröpfung
9 unter der Feder 4 hindurchgesteckt wird, befestigt ist und ein Abheben
der Feder von dem Verbindungsorgan vermeidet.
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In Fig. 3 und 4 ist mit 1 wieder der Fahrzeugrahmen
und mit 2 das Mittelstück des Federbockes, bezeichnet. Das Verbindungsorgan
5 weist an seiner oberen Seite eine Metallplatte 6 auf, mit der es
gemeinsam mit dem Federbock 2 am Fahrzeugrahmen 1
befestigt ist. Ebenso ist
auf der Unterseite des Verbindungsorgans 5 eine Metallplatte 7 vorgesehen,
die in nicht näher dargestellter Weisem durch Niete an der Feder 4 befestigt ist.
Zwischen dem Verbindungsorgan 5 und den Seitenteilen 3 des Federbockes
befindet sich ein Zwischenraum, in dem mehrere Rollen 12 untergebracht sind. Auf
diese Weise, wird vermieden, daß bei Längenänderungen der Feder zwischen dem Verbindungsorgan
5 und den Seitenteilen 3 des Federbockes eine gleitende Reibung eintreten
kann. Die Rollen 12 sind zweckmäßig ebenfalls aus elastischem Werkstoff hergestellt,
um auch an dieser Stelle eine übertragung von Fahrbahngerauschen auf den Fahrzeugrahmen
1 und damit das Fahrzeug selbst zu vermeiden. Diese Rollen 12 können entweder
auf Bolzen, die an der Metallplatte 7 befestigt sind, gelagert sein, oder
sie können nach Art eines Rollenlagers ohne feste Achse zwischen das Verbindungsorgan
5
und die Seitenteile 3 des Federbockes hineingelegt sein. In diesem
Fall ist es erforderlich, an den Seitenteilen 3 des Federbockes Begrenzungswände
13 vorzusehen (Fig. 4), die ein Herausfallen der Rollen aus dem Zwischenraum
zwischen Verbindungsorgan 5
und den Seitenwänden 3 verhindern.