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Verschlußeinrichtung, insbesondere für den Deckel von Geschirrspülmaschinen
Die Erfindung betrifft eine Verschlußeinrichtung, insbesondere für Geschirrspülmaschinen
mit einer mittels nockenartiger Anzugfläche auf einen Schließzapfen wirkenden Schwenkfalle,
die von einer gespannten Kraftspeicherfeder ausweichbar abgestützt ist, deren Tragschiene
von einem Kniehebel ohne Anspannen der Kraftspeicherfeder zurückgezogen werden kann.
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Bei den bekannten Verschlußeinrichtungen dieser Art ist ein Druckknopf
vorgesehen, dessen Zapfen den Kniegelenkbolzen beaufschlagt, so daß der Kniehebel
einknickt. Hierbei wird die Kraftspeicherfeder als ganzes ohne Anspannen zurückgezogen
und damit auch die an die Kraftspeicherschiene angelenkte Schwenkfalle. Die Kraftspeicherfeder
wirkt bei diesen Verschlußeinrichtungen gleichzeitig als Fallenfeder. Hierdurch
lassen sich hohe Anzugmomente erreichen. Vorteilhaft an diesen Verschlußeinrichtungen
ist die Tatsache, daß die bestimmungsgemäße Öffnung derselben mittels des Druckknopfes
möglich ist, ohne daß die hohen Kraftspeicherfederkräfte überwunden werden müssen.
Diese Tatsache macht solche Verschlußeinrichtungen besonders geeignet für eine Fernbetätigung,
beispielsweise mittels eines in Abhängigkeit von der Programmsteuerung der Spülmaschine
wirkenden Zugmagneten.
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Es wurden bereits Verschlüsse für Kühlschränke mit Fernbetätigung
vorgeschlagen. Diese sind so ausgebildet, daß die vom gerade geführten Kraftspeicher
zu dem die Falle tragenden doppelarmigen Hebel führende Koppellasche einerends verlängert
und zu einem Verbindungselement für ein Zugorgan ausgebildet ist. Die Betätigung
solcher Verschlüsse mittels programmgesteuerter Zugmagneten ist nicht möglich, weil
beim öffnen derselben die Kraftspeicherfeder gespannt werden muß. Der gleiche Nachteil
haftet auch solchen Kühlschrankverschlüssen an, bei denen der die Falle tragende
Aufzughebel mittels eines Handhebels unter Spannen der Kraftspeicherfeder verschwenkt
wird.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Verschlußeinrichtung
so auszubilden, daß neben einer günstigen Kupplungsmöglicbkeit des Schließmechanismus
mit einem vorzugsweise programmgesteuerten Zugmagneten od. dgl. gleichzeitig ohne
die Anordnung zusätzlicher, aufwendiger Mittel eine Notöffnungsmöglichkeit besteht,
beispielsweise für den Fall, daß der Prograammablauf gestört ist, andererseits der
Deckel der Geschirrspülmaschine trotzdem geöffnet werden muß. Diese zusätzliche
öffnungsmög,lichkeit soll jedoch gleichzeitig der Tats#2-,he R.-chnunc, tragen,
daß die öffnung nur durch C
eine bewußte, willensbetonte Handbewegung erfolgen
kann, um Gefahrenmomente weitgehendst auszuschließen.
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Die Lösung der gestellten Aufgabc wird erfindungsgemäß in vorteilhafter
Weise dadurch erreicht, daß die seitlich vor dem Verschlußgehäuse angeordnete Schwenkfalle
zur Erzielung einer zweiten zusätzlichen öffnungsmöglichkeit an ihrem rückseitig
verlängerten Ende zu einer Drucktaste ausgebildet ist und der auswärts liegende
Lenker des den Kraftspeicher zurückziehenden Kniehebels zu einem doppelarmigen Aufziehhebel
ausgebildet ist, an dessen freiem Ende ein Zugorgan angreift.
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Zufolge dieserAusgestaltung sind in vorteilhaftester Weise zwei hinsichtlich
ihrer öffnungskraft abgestufte öffnungsmöglichkeiten des Verschlusses gegeben. Die
eine Öffnungsmöglichkeit kann durch einen Zugmagneten mit geringer Kraft bewirkt
werden, indem der Zugmagnet über das Zugorgan mit dem Aufziehhebel gekuppelt ist.
Die notwendige öffnungskraft ist unabhängig vom Kraftspeicher. Da der Verschlußmechanismus
wegen s,2iner heranziehenden Wirkung in Schließstellung auch nicht in die vollständige
Endlage tritt - insbesondere nicht bei noch unverbrauchter Gummidichtung
des Deckels -, braucht der Zugmagnet im ersten Moment seiner Bewegung nicht
einmal gleichzeitig die Falle mitzubewegen. Zur ersten Beschleunigung des doppelarmigen
Aufziehhebels braucht also nur die Ge-enkraft der ihm allein zuge" ordneten Feder
überwunden zu werden. Die zweite öffnungsmöglichkeit erfolgt durch Betätigung der
Druck-taste. Dieses bildet die rückseitige Verlängerung der Falle, stellt also sein
zusätzliches Bauteil dar.
Ihre Betätigung verlangt dabei die überwindung
der Kraftspeicherkräfte und kann deshalb nur durch eine bewußte, willensbetonte
Handbewegung erfolgen. Etwaige Gefahrenmomente durch unbeabsichtigtes öffnen von
Kinderhand usw. sind ausgeschlossen.
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Es besteht so die Möglichkeit, bei Störung des Programmablaufes od.
dgl. den Deckel der Geschirrspülmaschine zu öffnen. Von dieser öffnungsbewegung
bleibt der Zugmagnet unbeeinflußt. Die Betätigungstaste kann sich in vorteilhafter
Weise gleichzeitig in einer Verstecklage befinden. Auch gestattet diese Ausbildung
ein weiches Schließen des Geschirrspülmaschinendeckels, indem die Drucktaste beim
Schließen des Deckels betätigt wird, wobei der Schließzapfen entlastet ist. Es fällt
das sonst notwendige, schlagartige Zuwerfen des Deckels fort. Durch die heranziehende
Wirkung der nockenartigen Anzugfläche der Schwenkfalle wird jedoch stets die vollständige
Schließlage erreicht.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist dabei erfindungsgemäß dadurch
erreicht, daß die die Feder tragende Schiene an einem auf dem Schwenkfallenzapfen
sitzenden Hebelann angelenkt ist. Hierdurch wird insbesondere eine günstige Kraftübertragung
verwirklicht.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt,
und zwar zeigt Abb. 1 einen Längsschnitt des eingebauten Verschlusses in
Schließstellung am Deckel einer Spül-
maschine, Abb. 2 einen Querschnitt gemäß
Linie A-B der
Abb. 1,
Abb. 3 einen vertikalen Schnitt gemäß Linie
C-D der Abb. 2, Abb. 4 eine Ansicht zur Querseite des allein dargestellten Verschlusses,
Abb. 5 einen Schnitt nach Linie E-F in Abb. 4 bei in Schließstellung stehendem
Eingerichte und ausweichender Schwenkfalle und Abb. 6 einen entsprechenden
Schnitt bei in Öff-
nungsstellung stehendem Eingerichte.
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Das äußere Gehäuse 1 der Spülmaschine enthält einen Spülbehälter
2, dessen oberer Rand mit einer Gummidichtungsleiste 3 besetzt ist (vergl.
Abb. 3).
Der Deckel 4 der Spülmaschine besitzt eine Muschel 5,
in der
ein Schließzapfen 6 vorgesehen ist, der in Schließstellung,des Deckels von
einer Schwenkfalle 7
erfaßt wird.
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Die Schwenkfalle 7 sitzt auf einer aus dem eingebauten Schloßkasten
8 herausragenden Achse 9, auf der im Schloßkasten ein Hebelarm
10 befestigt ist, gegen dessen freies Ende die Kraftspeicherfeder
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drückt. Diese ist auf einer Schiene 12 gelagert, die einerends an dem Hebelarin
10 angelenkt ist und andernends einen Schlitz 13 aufweist. lia diesem
Schlitz ist ein Bolzen 14 geführt, der an dem einen Ende eines Koppelgliedes
15 befestigt ist und auf den sich die Kraftspeicherfeder 11 abstützt,
während sich letztere an einer Schulter 16 der Schiene 12 anlegt.
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Das Koppelglied 15 ist durch den Gelenkzapfen 17
mit
einem Lenker 18 verbunden, welcher um den ortsfesten Zapfen 19 schwenkbar
gelagert ist. Das Koppelglied 15 und der Lenker 18 bilden zusammen
ein Kniehebelpaar, welches in Strecklage durch Anschlag an dem Stift 20 rastet.
Der Anschlag des Lenkers 18 am Stift 20 wird durch eine Feder 21 bewirkt.
In der Strecklage wird durch den Kniehebel die Kraftspeicherfeder 11 unter
einer ausreichend großen Spannung gehalten, so daß die Schwenkfalle 7 vermöge
ihrer kurvenförmigen Fangfläche 22 den Schließzapfen 6 unter Keilwirkung
mit erheblicher Anzugskraft heranzieht, wodurch der Deckel 4 dicht schließend gehalten
wird.
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Der Lenker 18 bildet zusammen mit dem aus dem Schloßkasten
8 herausragenden Angriffsarm 23 einen doppelannigen Aufziehhebel.
Die Hebelarmlänge des Angriffsarmes 23 kann beliebig bemessen werden, sie
ist im Ausführungsbeispiel erheblich größer als die Hebelarmlänge des Lenkers
18.
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Der Angriffsarm 23 ist mit dem Zuganker 24 eines Elektromagneten
25 verbunden. Letzterer ist auf einem abgewinkelten Rand 26 einer
den Schloßkasten 8 bildenden Blechplatte 8' angeordnet.
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Der Rücken der Schwenkfalle 7 ist als Drucktaste
27 ausgebildet und besitzt einen bis zum Rand des den Behälter 2 übergreifenden
Deckels reichenden Fortsatz 27'. Durch Untergreifen der Muschel
5 kann man die Drucktaste 27 betätigen, wobei die Schwenkfalle
7 in öffnungsstellung gebracht wird (vgl. Abb. 6).
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Es kann aber auch jeweils, wenn der Deckel 4 geschlossen wird, die
Schwenkfalle 7 federnd zurück treten, wie in Abb. 5 dargestellt. In
diesem Falle kann die den Schlitz 13 aufweisende Schiene 12 auf dem Bolzen
14 gleitend sich bewegen, so daß die Ausweichbewegung durch den Kniehebel nicht
gehindert ist.
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Alle Teile der Beschreibung und Zeichnung, die nicht Mitinhalt der
Ansprüche sind, sind nicht Gegenstand des Schutzbegehrens.