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Schreibgerät für Registrierstreifenauswertevorrichtungen Es sind Registrierstreifenauswertevorrichtungen
vorgeschlagen worden, bei denen beispielsweise periodisch von einem Maximumzähler
abgelochte Werte abgetastet und durch Widerstände wiedergegeben werden. Diese Widerstände
werden beispielsweise in den einen Außenzweig einer selbstabgleichenden Brücke eingeführt
und in einem anderen Außenzweig dieser Brücke wird ein Abgleichwiderstand so lange
selbsttätig nachgeregelt, bis die Brücke im Gleichgewicht ist, d. h. durch die Brückendiagonale
kein Strom fließt. Diese Diagonale enthält die Steuereinrichtung der Abgleichvorrichtung.
Mit dem verstellbaren Teil oder den verstellbaren Teilen des Abgleichwiderstandes
können dann irgendwelche Rechengeräte, Druckvorrichtungen od. dgl. gekuppelt sein.
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Solche Auswertevorrichtungen kann man auch dazu benützen, die Angaben
mehrerer Streifen jeweils zu summieren, indem man in dem einen Außenzweig der Brücke
die die einzelnen Registrierwerte wiedergebenden Widerstände in Reihe schaltet.
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Häufig besteht der Wunsch, die einzelnen Meßwerte oder Wertsummen
der Registrierstreifen in einer Schaulinie darzustellen. Aufgabe der Erfindung ist
es, hierfür mit einfachsten, zum Teil an sich bekannten Mitteln und Geräten, die
gewünschtenfalls gleichzeitig auch zu einem anderen Zweck verwendet werden können
und gegebenenfalls ohnehin schon vorhanden sind, ein Schreibgerät zu schaffen, das
die gewünschte Schaulinie meßgetreu aufzeichnet, ohne daß die Funktion dieses Schreibgerätes
eine nachteilige oder unerwünschte Rückwirkung auf die Funktion der auch für einen
anderen Zweck verwendbaren Mittel und Geräte ausübt.
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Es ist bekannt (deutsche Patentschrift 608 773), entsprechend den
Markierungen von Lochstreifen ein Netzwerk von Widerständen einzustellen, und es
ist auch bekannt, ein derartiges Netzwerk in Form von Brücken- und Reihenschaltungen
anzuordnen und die damit ermittelten Meßwerte an einem Galvanometer anzuzeigen oder
auch mit einem registrierenden Meßwerk festzuhalten. Von einer derartigen Registriereinrichtung
wird auch beim Erfindungsgegenstand Gebrauch gemacht, doch in einer ganz besonderen
Weise.
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Schreibgerät für Registrierstreifen-Auswertevorrichtungen,
bei denen in einem Außenzweig einer selbstabgleichenden Brücke die registrierten
Werte jeweils durch Widerstände wiedergegeben werden, und bei denen durch selbsttätige
Regelung eines Abgleichwiderstandes in einem anderen Außenzweig die Brücke abgeglichen
wird. Erfindungsgemäß ist ein solches Schreibgerät dadurch - gekennzeichnet, daß
das Gesperre der Schreibvorrichtung des an den abgegriffenen Teil des Abgleichwiderstandes
angeschlossenen registrierenden Voltmeters die Schreibvorrichtung nur beim Abtasten
des Spannungsabfalles vorübergehend freigibt, und daß eine Schaltanordnung während
dieser Zeit der Widerstandsabtastung durch das Voltmeter die Selbstabgleichung der
Brücke sperrt oder abschaltet.
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Um die besonderen Vorteile dieses Schreibgerätes zeigen zu können,
wird zunächst ein Ausführungsbeispiel des Schreibgerätes nach der Erfindung an Hand
der Zeichnung in seinem Aufbau und in seiner Wirkungsweise erläutert.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist angenommen, daß beispielsweise
die zeitlich zusammengehörigen Registrierwerte von drei Lochstreifen 1 summiert
und aufgezeichnet werden. Jeder Streifen läuft in bekannter Weise durch eine Abtastvorrichtung
2 absatzweise hindurch, -die die Registrierwerte in Widerstandswerten wiedergeben.
Diese Widerstände sind in einem Außenzweig 3 einer selbstabgleichenden Brücke
4 in Reihe geschaltet. In einem benachbarten Außenzweig 5 liegt ein Abgleichwiderstand
6, dessen beweglicher Kontakt 7 mittels einer Spindel 8 von einem Motor 9
angetrieben wird. Der Motor wird durch einen Kontakt 10 eines im Diagonalzweig
11 der Brücke liegenden Relais 12 geschaltet. Bei der praktischen
Ausführung liegt im Diagonalzweig ein Verstärker, der seinerseits Kontakte für Vor-
und Rücklauf des Motors 9 steuert. Aber dies ist der Einfachheit halber in der Zeichnung
weggelassen. In den anderen Außenzweigen der Brücke liegen Widerstände
13, 14. An dem abgegriffenen Teil
des Abgleichwiderstandes
6 ist über einen Schalter 15 ein schreibendes Voltmeter 16 angeschlossen. Mit dem
Schalter 15 ist ein Schalter 17 zum Abschalten des Motors 9 und ein Schalter 18
zum Steuern einer Sperrvorrichtung für das Schreibzeug 19 des Voltmeters gekuppelt.
Bei Betätigung des Schalters 18 werden auch gleichzeitig der Papierstreifen
20 des Voltmeters um einen Schritt s fortgeschaltet. T ist
die vom Schreibzeug 19 aufgezeichnete Treppenlinie.
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Die Anordnung arbeitet folgendermaßen: Sobald die gleichzeitig registrierten
Werte der Streifen 1 abgetastet und durch Widerstände nachgebildet sind, wird die
Brücke an Spannung gelegt und der Motor 9 läuft nun so lange, bis der abgegriffene
Teil des Abgleichwiderstandes 6 in einem bestimmten Verhältnis zu den Widerständen
im Zweig 3 ist, d. h., die Brücke sich im Gleichgewicht befindet. Bei der Verstellung
des Kontaktes 7 werden gleichzeitig verschiedene Organe der Auswertevorrichtung
betätigt, doch soll hier nicht darauf eingegangen werden. Nach Beendigung des Abgleichvorgangs
werden die Schalter im Sinne des Pfeiles P bewegt. Dadurch wird das Voltmeter 16
an den abgegriffenen Teil des Widerstandes 6 gelegt, und zwar mittels des Schalters
15. Durch den Schalter 17 wird der Motor 9 abgeschaltet und durch den Schalter 18
wird die Sperrung des Schreibzeigers 19 aufgehoben und gleichzeitig der Papierstreifen
20 um einen Schritt s fortgeschaltet. Es wird dann eine neue Stufe der Treppenlinie
gezeichnet. Anschließend werden die genannten Schalter wieder in die gezeichnete
Stellung zurückgebracht. Die Streifen 1 werden um einen Schritt fortgeschaltet und
die ganzen Vorgänge wiederholen sich. Auf diese Weise entsteht die Treppenlinie
T, die nun anschaulich die Summenwerte der Registrierstreifen 1 wiedergibt.
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Bei der praktischen Ausführung sind statt eines Abgleichwiderstandes
6 drei dekadenmäßig unterteilte und in Reihe geschaltete Widerstände vorhanden.
Dadurch ändert sich aber im Prinzip nichts an der beschriebenen Wirkungsweise des
schreibenden Voltmeters.
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Die Erfindung bietet den Vorteil, daß mit einfachen Mitteln vorhandene
Auswertevorrichtungen vorteilhaft ergänzt werden können, und daß man dadurch bei
den sonst mit Ziffern und Druckvorrichtungen arbeitenden Auswertevorrichtungen in
einfachster Weise eine übersichtliche Schaulinie erhält. Natürlich könnte man auf
dem Streifen 20 neben jedem registrierten Wert durch eine von der Auswertevorrichtung
betätigte Druckvorrichtung auch den Ziffernwert aufdrucken oder ablochen lassen,
um so die Ablesegenauigkeit zu erhöhen. Die Schaulinie dient dann beispielsweise
zum Aufsuchen eines Maximums und die gedruckten oder abgelochfen Werte zur genauen
Ablesung dieses Maximums.
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Wie oben an Hand des Ausführungsbeispieles gezeigt wurde, wird bei
dem Schreibgerät nach der Erfindung die zu messende Spannung nicht gleich unmittelbar
von den eingestellten Widerständen im Brückenzweig 3 abgenommen, sondern von dem
nachgebildeten Widerstand im Brückenzweig 5. An sich sind beide Wege gangbar, und
es mag die Frage auftreten, ob der erstere Weg nicht erheblich einfacher wäre. Daß
aber tatsächlich der zweite Weg wesentliche Vorteile bietet, läßt sich mit mehreren
Gründen belegen: Ein erster Grund liegt schon allein darin, daß die zu messenden
Werte in der Regel nicht nur mittels eines Meßinstrumentes angezeigt und aufgeschrieben,
sondern gleichzeitig auch gedruckt oder abgelocht werden. Das Drucken und Lochen
erfordert einen mechanischen Antrieb, beispielsweise einen Motor. Den Aufwand eines
besonderen Motors bzw. eines besonderen Antriebes hierfür kann man aber ersparen,
wenn man dafür gleich den Antrieb der Auswertevorrichtung (den Motor 9 in der Anmeldungszeichnung)
verwendet, wie es oben schon erwähnt wurde.
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Als weiterer Grund ist anzuführen, daß sich bei Verwendung der Abgleichbrücke
die Möglichkeit bietet, durch unterschiedliche Bemessung der Festwiderstände 13
und 14 unterschiedliche Widerstandsgrößenordnungen in den Brückenzweigen 3 und 5
zu erhalten. Man kann also im Brückenzweig 3 Widerstände in einer Größenordnung
verwenden, die sich für die Abtasteinrichtung 2 am besten eignen; und man
kann im Brückenzweig 5 Widerstände in einer Größenordnung vorsehen, die sich für
die Übertragung auf das Schreibgerät am besten eignet.
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Ein dritter Grund ist, daß man bei Verwendung einer Abgleichbrücke
nicht nur eine Summierung von auf Registrierstreifen abgelochten Werten vornehmen
kann, wie es auf Seite 1 der Beschreibung im letzten Absatz erwähnt ist, sondern
auch eine Produkt- oder Quotientenbildung. Da dies indessen nicht zur Erfindung
gehört, sei lediglich ausgeführt, daß zur Produktbildung zweier Faktoren diese im
Brückenzweig 3 und am Widerstand 14 der Anmeldezeichnung abgebildet werden,
während zur Quotientenbildung die beiden Werte im Brückenzweig 3 und am Widerstand
13 abgebildet werden.
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Die vorgenannten drei Gründe zeigen, daß das Arbeiten mit einer Abgleichbrücke,
also mit einer Übertragung der Meßgrößen von einem Meßwiderstand auf einen Abgleichwiderstand,
Vorteile bietet, die die Anwendung einer Abgleichbrücke schon ohnehin empfehlen.
Darüber hinaus ergeben sich aber durch das Arbeiten mit einer Abgleichbrücke noch
weitere sehr wesentliche und überraschende Vorteile durch deren beim Erfindungsgegenstand
gewählte Kombination mit dem periodischen Sperren der Übertragung des Meßwertes
auf das Schreibgerät: Die Übertragung der zu messenden Spannung auf das Schreibgerät
erfordert eine zwar kurze, aber immerhin endliche Zeitdauer, und zwar für jeden
einzelnen Meßwert. Würde man die zu messende Spannung vom Brückenzweig 3 abnehmen,
so würde man während der vorgenannten Zeitdauer keine Änderungen am Widerstand dieses
Brückenzweigs vornehmen dürfen; d. h., man würde während der Übertragungsdauer die
Abtasteinrichtung 2 unverändert ruhen lassen müssen. Wenn man aber gemäß
dem Patentanspruch der Anmeldung verfährt, so können während der Dauer der Spannungsübertragung
vom Brückenzweig 5 zum Schreibgerät hin inzwischen die Lochstreifen 1 in
der Abtasteinrichtung 2 bereits weitergerückt werden. Bei der großen Anzahl
der von den Lochstreifen nacheinander abzutastenden Meßwerte summieren sich diese
an sich kleinen Zeitersparnisse zu einer ansehnlich großen Gesamtzeitersparnis.
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Ein weiterer Vorteil der beim Erfindungsgegenstand gewählten Kombination
ist folgender: Die Abnahme der Spannung geschieht durch Anlegen eines Volt-Meters.
Da das Voltmeter einen Eigenwiderstand hat, so ändert sich durch das Paralielschalten
des Voltmeters der abzutastende Widerstandswert mehr oder
minder,
so daß das Schreibgerät einen mehr oder minder falschen Meßwert aufschreibt. Hierdurch
können sich erhebliche Unliebsamkeiten bei der Abrechnung der gemessenen Werte in
Mark und Pfennig ergeben. Bei dem Gerät nach der Erfindung aber kann dieser Mangel
nicht vorkommen: denn bei der Übertragung des Meßwertes vom Brückenzweig
3 auf den Brückenzweig 5 ist das Voltmeter von der Brücke abgetrennt, so
daß im Zweig 5 genau der gleiche Wert abgebildet wird wie im Brückenzweig 3; und
wenn dann anschließend die Übertragung vom Brückenzweig 5 auf das Schreibgerät stattfindet,
dann ist die Selbstabgleichung, d. h. der Motor 9, gesperrt, so daß sich dabei die
Größe des im Zweig 5 abgebildeten Widerstandes trotz des Anlegens des Voltmeters
nicht ändern kann.