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In eine Blitzleuchtenfassung mit zentralem Lampenauswerfer einsetzbare
Zwischenfassung zur Aufnahme von Blitzlampen mit kleinerem, vorzugsweise flachem
Sockel Die Erfindung bezieht sich auf eine Zwischenfassung, die dazu dienen soll,
eine Blitzleuchtenfassung, die einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat
und beispielsweise zur Aufnahme von Blitzlampen mit im Querschnitt etwa kreisförmig
ausgebildetem Metall- oder Glassockel dient, für die Verwendung von Blitzlampen
vorzugsweise mit Flachsockel nutzbar zu machen.
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Es sind bereits Zwischenfassungen für Flachsockellampen bekannt, die
in Blitzleuchtenfassungen einsetzbar sind, welche zur Aufnahme von Glassockellampen
mit zwei diametral gegenüberliegenden Seitenkontakten versehen sind. Bei diesen
Zwischenfassungen stellen zwei seitlich angeordnete Blattfedern, welche den Flachsockel
zangenartig umgreifen, die elektrische Verbindung zwischen den Seitenkontakten der
Leuchtenfassung und den Seitenkontakten des Flachsockels der einzusetzenden Blitzlampe
her. Die bekannten Zwischenfassungen sind mit einem eigenen, federnd gelagerten
Auswerfer versehen, der von einer der beiden zur Halterung und Kontaktgabe dienenden
Blattfedern auslösbar ist. Die Ausbildung der bekannten Zwischenfassungen ist infolge
des eingebauten Auswerfers verhältnismäßig aufwendig. Daneben wird bei dieser Fassung
die Auslösung des Auswerfers mit Hilfe der einen seitlich verlängerten Blattfeder
durch deren Lage in unmittelbarer Nähe der nach dem Ausbrennen noch heißen Blitzlampe
sehr erschwert. Auch durch die alternative Anordnung der betreffenden Blattfeder
zwischen dem Reflektor der Zwischenfassung und der Blitzleuchte wird die Auslösung
des Auswerfers infolge der verhältnismäßig schwer zugänglichen Lage des Auslösegliedes
nicht wesentlich erleichtert.
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Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Zwischenfassung aus
wenigen, einfachen Bauteilen herzustellen, die möglichst weitgehend mit den Funktionsteilen
der betreffenden Leuchtenfassung zusammenwirken. Dabei soll die Zwischenfassung
durch geringfügigeVeränderung ihrer Bauteile verschiedenartigen Blitzleuchtenfassungen
angepaßt werden können.
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Diesen Forderungen wird gemäß der Erfindung bei Zwischenfassungen,
die in eine im wesentlichen zylindrische Blitzleuchtenfassung mit einem zentral
angeordneten, im wesentlichen axial bewegbaren Lampenauswerfer zum Zwecke der Aufnahme
von Blitzlampen mit kleinerem, vorzugsweise flachem Sockel einsetzbar sind, dadurch
entsprochen, daß in einem äußeren, der Form der Blitzleuchtenfassung angepaßten
Einsatzkörper der Zwischenfassung ein Gleitstück von kreuzförinigem Querschnitt
axial verschieblich geführt ist. In zweckmäßiger Ausgestaltung ist das Gleitstück
selbst aus elektrisch nichtleitendem Material hergestellt und weist einen oder mehrere
Kontaktstreifen für die Stromführung von den Kontakten der Blitzleuchtenfassung
zu den Kontakten der einzusetzenden Lampe auf. Ist die Leuchtenfassung mit einem
Mittel-und einem Seitenkontakt versehen, so kann dem Gleitstück ein Kontaktstreifen
mit einer den Mittelkontakt berührenden Kontaktnase und mit einer einen außermittig
angeordneten Kontakt einer Blitzlampe mit Flachsockel berührenden Kontaktnase beigegeben
sein, wobei ein zweiter Kontaktstreifen zur Verbindung des Seitenkontaktes der Leuchtenfassung
mit dem zweiten Kontakt des Flachsockels vorzugsweise am Einsatzkörper angeordnet
ist. Bei Leuchtenfassungen mit zwei Seitenkontakten empfehlen sich dagegen am Gleitstück
zwei außermittig angeordnete einerseits die Kontakte eines Flachsockels berühren&
Kontaktstreifen, die andererseits mit seitliche Ausschnitte des Einsatzkörpers durchgreifenden
Kontaktnasen an den Seitenkontakten der Leuchtenfassung anliegen.
Die
Erfindung ist nachstehend an Hand der Zeichnung in einigen Ausführungsbeispielen
erläutert. Es zeigt Fig. 1 einen nach der Linie A-B der Fig. 2 verlaufenden
Längsschnitt durch die in eine Lampenfassung mit Mittelkontakt eingesetzte Zwischenfassung,
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Zwischenfassung nach der Linie C-D der Fig.
1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Zwischenfassung gemäß Fig.
1 und 2, Fig. 4 eine zum Einsatz in eine Leuchtenfassung mit Seitenkontakten
bestimmte Zwischenfassung in der Ansicht und Fig. 5 einen Schnitt durch die
Fassung gemäß Fig. 3 nach der Linie E-F.
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Die in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellte Zwischenfassung
ist in eine Blitzleuchtenfassung zur Aufnahme von Blitzlampen mit Mittelkontakt
einsetzbar. Die Zwischenfassung besteht ini wesentlichen aus dem Einsatzkörper
1 mit der federnden Halterung 2 für den Flachsockel 3 der Blitzlampe
4 und dem im Einsatzkörper axial geführten Gleitstück 5. Das aus elektrisch
nichtleitendem Material bestehende Gleitstück 5
ist im Querschnitt kreuzförmig
ausgebildet. Es ist mit den einander parallelen Längsseiten a und b seiner
Schenkel 51 bis 54 in einer entsprechend geformten Ausnehmung 6 des
Einsatzkörpers 1 geführt, wodurch auch bei verhältnismäßig geringer Höhe
der Führungsflächen ein Verkanten des Gleitstückes mit Sicherheit vermieden wird.
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Die ebenfalls in der Ausnehmung 6 des Einsatzkörpers
1 geführten Federschenkel 2 der Zwischenfassung sind an ihren einander zugewandten
Enden 8,
die sich gegen die parallelen Seitenflächen des Flachsockels
3 unter elastischem Druck anlegen und dabei in dessen Einschnürungen
9 eindringen, beträchtlich verbreitert (Fig. 3). Sie gewährleisten
dadurch eine sichere Halterung der mit ihrem Machsockel 3 in eine diesem
angepaßte Öffnung 10 des Einsatzkörpers eintauchenden Blitzlampe 4. Zur Erleichterung
der Einführung der Blitzlampe 4 in die Zwischenfassung ist die öffnung
10 nach oben durch einen abgeschrägten Rand 11 vergrößert. Die öffnung
10 ist im Bereich der verbreiterten Enden 8 der Federschenkel 2 beiderseitig
erweitert. Diese Erweiterungen 12 der öffnung 10 ermöglichen ein elastisches
Zurücktreten der breiten Federenden 8 beim Einsetzen einer Flachsockelblitzlampe
in die Zwischenfassung. Daneben dienen auch die sich schräg nach oben erstreckenden
Verlängerungen 14 der vertikalen Ausnehmung 6 im Einsatzkörper
1 der Rückfederung der Federschenke12.
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Am Gleitstück 5 ist ein außermittig angeordneter Kontaktstreifen
aus elektrisch leitendem Material vorgesehen. Dieser Kontaktstreifen 15,
der den Schenkel 51 des Gleitstückes umgibt, berührt mit seiner nach oben
ragenden Nase 16 den einen in Fig. 1 und 3 angedeuteten außermittigen
Kontakt 17 des in die öffnung 10 eingesetzten Flachsockels
3. Die nach unten ragende Nase 19 des Kontaktstreifens 15 erstreckt
sich in Richtung zur Mittelachse des Einsatzkörpers 1
und kommt bei eingesetzter
Zwischenfassung mit dem Mittelkontakt 20 der Blitzleuchtenfassung 21 in Berührung.
Durch den am Auswerfer 22 der Fassung 21
angeordneten Mittelkontakt 20 wird
das Gleitstück 5
unter elastischem Druck gegen den Kontakt 17 des Flachsockels
3 gepreßt, womit die elektrische Vexbindung zwischen dem Mittelkontakt
20 der Fassung 21 und dem Kontakt 17 der Blitzlampe 4 hergestellt
ist. Ein Herausgleiten des Flachsockels 3 aus der Öffnung 10 der Zwischenfassung
wird jedoch durch die beiden in dessen Einschnürungen 9 eindringenden Federschenke12,
8 verhindert.
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Zur Herstellung der elektrischen Verbindung von dem Seitenkontakt
25 der Leuchtenfassung 21 zu dem zweiten Kontakt 18 der Flachsockellampe
4 ist in an sich bekannter Weise ein am Umfang des Einsatzkörpers 1 angeordneter
Kontaktstreifen 23 vorgesehen, der mit seiner sich nach innen erstreckenden
federnden Abzweigung 24 am zweiten Anschlußkontakt 18 der Flachsockellampe
elastisch anliegt.
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Das Entfernen der ausgebrannten Blitzlampe 4 aus dem Einsatzkörper
1 erfolgt mit Hilfe des der Leuchtenfassung 21 zugeordneten Auswerfers 22
der betreffenden Blitzleuchte. Durch Eindrücken des Auswerfers 22 in die rückwärtige
öffnung 13 des Einsatzkörpers 1 wird das Gleitstück 5 gegen
den Sockel 3
der Blitzlampe 4 gestoßen und dieser unter überwindung des Anpreßdruckes
der Federschenkel 2 aus der öffnung 10 des Einsatzkörpers 1 herausgeschoben.
Damit beim Auswerfen der Blitzlampe 4 nicht auch die Zwischenfassung aus der Fassung
der Blitzleuchte herausgleitet, ist der Einsatzkörper 1, beispielsweise mit
Hilfe einer nicht dargestellten Bajonettverriegelung, in der Blitzleuchtenfassung
21 befestigt und damit gegen unbeabsichtigte Axialbewegungen gesichert.
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Die Fig. 4 und 5 zeigen eine andere Ausführung der zur Aufnahme
von Flachsockellampen vorgesehenen Zwischenfassung. Die hier dargestellte Zwischenfassung
ist in Blitzleuchtenfassungen 31 mit Seitenkontakten 32 einsetzbar.
Zu diesem Zweck ist das im Einsatzkörper 1 dieser Zwischenfassung ebenfalls
an den einander parallelen Längsseiten a und b
seiner Schenkel 51 bis
54 geführte Gleitstück 5 mit zwei außermittig angeordneten Kontaktstreifen
36
und 37 versehen. Diese Kontaktstreifen kommen bei eingesetzter Zwischenfassung
mit ihren aus seitlichen Ausschnitten 38 des Einsatzkörpers 1 herausragenden
federnden Kontaktnasen 39 mit den Seitenkontakten 32 der Leuchtenfassung
31 in Berührung. Die übrige Ausbildung der Zwischenfassung gleicht derjenigen
der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Fassung. Es sind hier lediglich
beide mit den Seitenkontakten 32 der Leuchtenfassung 31 in Berührung
kommende Kontaktstreifen 36, 37 mit nach oben gerichteten Kontaktnasen
33 versehen, die sich wieder gegen die ihnen zugewandten, in der Fig.
3 angedeuteten Anschlußkontakte 17, 18 der in die Zwischenfassung
eingesetzten Flachsockellampe unter dem elastischen Druck des federbelasteten, jedoch
hier nicht stromleitenden Auswerfers 22 anlegen. Das Entfernen der ausgebrannten
Blitzlampe erfolgt wieder durch Eindrücken des hier der Blitzleuchtenfassung
31 zugeordneten Auswerfers 22, wobei in vorbesehriebener Weise der Lampensockel
mit Hilfe des Gleitstückes 5
unter überwindung des Anpreßdruckes der Federschenkel
2 aus dem Einsatzkörper 1 herausgestoßen wird.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, auch bei der in eine Blitzleuchtenfassung
mit Mittelkontakt als Sockel einsetzbaren Zwischenfassung beide Kontaktstreifen
zur Verbindung der Kontakte der Blitzleuchtenfassung mit den Kontakten der Flachsockenampe
am Gleitstück 5 anzuordnen, wobei der den Mittelkontakt
der
Leuchtenfassung berührende Kontaktstreifen der Ausbildung des Kontaktstreifens
15 (Fig. 1) entspricht, während der zweite Kontaktstreifen gemäß der
Ausbildung der in den Fig. 4 und 5 dargestellten Zwischenfassung einen seitlichen
Ausschnitt ün Einsatzkörperl durchgreift und sonach bei eingesetzter Zwischenfassung
mit dem Seitenkontakt der Leuchtenfassung in Berührung kommt.