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Anzeigegerät zum Kennzeichnen von Schriftzeilen und/oder Schriftfeldern
auf Blättern Die Erfindung bezieht sich auf ein Anzeigegerät zum Kennzeichnen erledigter
Positionen aller Art. Das Gerät soll vorwiegend zum Kennzeichnen von Schriftzeilen
und Schriftfeldern auf Blättern, wie sie sich z. B. auf Buchseiten, Formblättern,
Karteikarten u. ä. vorfinden, mittels auf die Zeilen einstellbaren Abdeckstreifen
oder Zungen dienen, ohne daß beim Kennzeichnen eine bestimmte Reihenfolge eingehalten
wird. Das Gerät kann beispielsweise in der Statistik beim Überprüfen von Zusammenstellungen
auf Vollständigkeit eingesetzt werden. Es kann auch bei Bestellscheinen in Warenlagern
Anwendung finden, um Waren für die Ausgabe oder den Versand als >,erledigten Auftrag«
zu kennzeichnen. Bisher wurde meist so vorgegangen, daß die Bedienungsperson die
einzelnen Positionen mit Blei- oder Farbstift oder in sonst geeigneter Weise abhakte.
Es wurden auch Gummistempel geschaffen, die entweder für sich mit entsprechenden
Handgriffen versehen waren oder so ausgestaltet waren, daß sie an einem Finger befestigt
werden konnten. Durch das Handhaben der einzelnen Mittel zum Kennzeichnen der erledigten
Positionen wurde die Aufmerksamkeit der mit der Prüfung auf Vollständigkeit beschäftigten
Personen Jedoch oftmals sehr abgelenkt.
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Es wurden auch schon Lesegeräte bekannt, z. B. in der Form von Stenogrammhaltern
bei Schreibmaschinen, die entweder den bereits geschriebenen Text oder die noch
zu erledigende Arbeit mittels eines beweglich angeordneten Blattes vollständig abdecken.
Ferner wurden auch Lesegeräte bekannt, die schmale Abdeckleisten aufwiesen, welche
auf einem Führungsband längs des zu erledigenden Textes gleiten können. Es ist mit
Hilfe dieses Bandes möglich, etwaige Hinweise anzubringen, so die eine Zeile bei
der Erledigung vor die andere zu setzen und den Text zu vervollständigen.
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Es gehört weiter zum Stande der Technik, Lesezeichen zum Kennzeichnen
einer bestimmten Zeile auf einer bestimmten Seite eines Buches zu verwenden, das
aus einer Halteklammer, einem schwenkbar an dieser befestigten Arm und einem auf
dem Arm verschiebbaren Merkstreifen besteht, wobei der Arm neben dem Buchrücken
parallel zum Buchschnitt angeordnet ist und parallel zu diesem geschwenkt werden
kann und der Merkstreifen um eine Achse drehbar ist, die senkrecht zu dem schwenkbaren
Arm liegt Beim Gegenstand der Erfindung liegt aber eine andere Aufgabe vor. Die
erledigten Zeilen eines Kartei- oder sonstigen Formblattes sollen dauernd erkennbar
abgedeckt bleiben, während die in der Erledigung noch offenen Zeilen der Felder
der gleichen Unterlage sich durch freien Blick der notwendigen Prüfung darbieten.
Die Aufmerksamkeit des Prüfenden wird zwangläufig durch Nebenmaßnahmen nicht abgelenkt.
Es sind demzufolge eine Vielzahl von beweglich ausgebildeten Zungen, die nebeneinander
angeordnet sind, notwendig.
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Erfindungsgemäß wird deshalb vorgeschlagen, daß die den Text abdeckenden
Abdeckstreifen mindestens in einer den Schriftzeilen entsprechenden Anzahl praktisch
spielfrei nebeneinander sowie unverschiebbar auf mindestens einer Achse quer zu
deren Längsrichtung schwenkbar angeordnet sind. In dem Maße, wie die Überprüfung
auf erledigte Positionen fortschreitet, werden die Zungen oder Abdeckstreifen auf
den Bestellschein, das Formblatt oder die sonstige Zusammenstellung umgelegt. Somit
ist die Reihenfolge des Umlegens bei der Handhabung des Anzeigegerätes ohne Bedeutung.
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Die Abdeckstreifen können außer ihrer nach dem abzudeckenden Text
bemessenen Breite und Länge nach außen in Zeilenrichtung verlaufend gewölbt sein.
Nach einer weiteren Ausbildung des Anzeigegerätes sind an den einzelnen Abdeckstreifen
vorspringende Stifte, Nasen oder spitz zulaufende Teile oder sonstige Nasen angebracht,
um die Griffbereitschaft der einzelnen Abdeckstreifen, die beliebig und ohne jede
feste Reihenfolge auf den Bestellschein oder ein sonstiges Formblatt herübergeklappt
werden, zu fördern.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind in der nachstehenden
Beschreibung der Zeichnung erläutert, welche die Erfindung beispielsweise veranschaulicht.
Es zeigt Abb. 1 das Anzeigegerät im Seitenriß. Abb. 2 die Ansicht von oben.
Mit
1 ist ein im übrigen beliebig gestaltetes schriiges Pult bezeichnet, das eine Fläche
2 zur Auflage des eigentlichen Anzeigegerätes aufweist. Abdeckstreifen 3 sind in
größerer Zahl entsprechend der Zeilenanordnung des -zur Erledigung bereitstehenden
Formblattes angebracht. Wie aus Abb.2 hervorgeht, handelt es sich bei dem dargestellten
Beispiel eines Anzeigegerätes um die Erledigung eines zwei Spalten aufweisenden
Formblattes. Nach Bedarf kann die Spaltenzahl auch noch vermehrt werden. Jedesmal
ist aber eine größere Zahl Abdeckstreifen nebeneinander angeordnet. Neben der Reihe
mit den Streifen 3 ist noch eine andere Reihe mit den Streifen 4 aufgezeichnet.
Die Abdeckstreifen bewegen sich um eine Achse 5, bzw. 6 bei der anderen Zungenreihe.
Die Achsen 5 und 6 sind beispielsweise mit Klammern 7 und 8 oder auf sonst geeignete
Weise in den Winkeleisen 9 und 9@ gegen Verdrehen gesichert. Zum Vermeiden seitlichen
Verschiebens der Abdeckstreifen 3 und 4 auf den Achsen 5 und 6 sind Abstand haltende
Hülsen 10 und 11' angeordnet.
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Die Abmessung, insbesondere die Länge dieser Hülsen, richtet sich
nach der Art der zu erledigenden Karteikarten oder Formblätter. Zum Erhöhen der
Griffigkeit der einzelnen Abdeckstreifen laufen die einzelnen Streifen in Spitzen
oder Nasen 12 und 12' aus.
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Zum weiteren Verbessern der Griffigkeit der einzelnen Abdeckstreifen
oder Zungen können in einer nicht mehr dargestellten Weise die Abdeckstreifen in
ihrer Ruhestellung, also aus der Ebene des Pultes herausgeklappt, sich auf schräg
liegenden Flächen abstützen. Diese Flächen können zum Erreichen dieses Zieles auch
treppenförmig gestaltet werden. So wird erreicht, daß benachbarte Streifen in ihrer
Höhe gegeneinander versetzt angeordnet sind. Solche schrägen, kurven- oder treppenstufenförmigen
Auflager können sich in gegenseitig versetzter Lage mehrmals hintereinander wiederholen.
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Eine weitere zweckmäßige Ausbildung erfährt die Erfindung dadurch,
daß die Abdeckstreifen in den beiden Endlagen in zwei Rasten, nämlich einer in Ruhestellung
und einer in Abdeckstellung, einspringen können. Auf diese Weise läßt sich auch
bei zufälligen Bewegungen sicherer Stand der Abdeckstreifen gewährleisten.
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Einem weiteren Vorschlag entsprechend können die Abdeckstreifen in
der Ruhestellung federnd gelagert sein. so daß sie beim Niederdrücken und Loslassen
zurückspringend in die Erledigungsstellung einrasten.
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Bei einem nach diesen erfinderischen Vorschlägen hergestellten Gerät
hinterläßt der einzelne Abdeckstreifen auf den Bestellzetteln kein besonderes Merkmal
der durchgeführten Erledigung. Unter gewissen Umständen ist dies aber wünschenswert.
Es ist leicht möglich, auch diesen Wunsch gemäß der Erfindung zu erfüllen. Der Abdeckstreifen
wird beispielsweise am Ende so ausgebildet, daß ein Farbstoffträger zum Stempeln
von Ziffern oder sonstigen beliebig wählbaren Zeichen vorhanden ist. Gemäß einer
anderen Ausbildung können die Abdeckstreifen mit Anreiß-oder Lochvorrichtungen ausgestattet
werden, um in dieser Weise Erledigungsvermerke beispielsweise auf einem Bestellschein
anzubringen. Zweckmäßig hat die Ableseplatte dann an dieser Stelle entsprechende
Vertiefungen.
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Nach Bedarf kann die auf Erledigung zu überprüfende Zusammenstellung
oder der Bestellschein mit einer abhebbaren Klarsichtscheibe bedeckt werden. Auf
dieser Scheibe ruhen dann die Abdeckstreifen in ihrer Erledigungsstellung. Diese
Scheibe ist beispielsweise drehbar um eine Achse so angeordnet, daß letztere senkrecht
zu der Achse der drehbeweglichen Abdeckstreifen steht. Mit dem Hochheben der Platte
vom Ablesepult wird selbsttätig die Ausgangsstellung für sämtliche Abdeckstreifen
erreicht. Zweckmäßig kann diese Klarsichtscheibe noch mit Kennzeichen versehen werden,
um die einzelnen Personen, die mit dem Gerät arbeiten, z. B. durch Einstanzen von
Lochziffern, zu unterscheiden.
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Die Klarsichtscheibe kann auch seitlich beleuchtbar eingerichtet sein,
um den Bestellschein leichter lesbar zu machen. In diesem Falle könnnen die Abdeckstreifen
gemäß den erfinderischen Vorschlägen in Form von verschiebbaren Abdeckmasken ausgebildet
sein, um so erledigte Bestellungen durch fehlende Beleuchtung hervortreten zu lassen.
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Das vorgeschlagene Anzeigegerät ist im Gesamtaufbau und in der Verwendung
seiner Einzelteile einfach und läßt sich mit geringen Kosten herstellen. Es kann
in verschiedenster Weise eingesetzt werden.