DE1036133B - Vorrichtung zum Beseitigen von Faserflug u. dgl. bei Spinnereimaschinen und Zwirnmaschinen mittels Blasluft - Google Patents
Vorrichtung zum Beseitigen von Faserflug u. dgl. bei Spinnereimaschinen und Zwirnmaschinen mittels BlasluftInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Beseitigen von Faserflug u. dgl. bei Spinnereimaschinen
und Zwirnmaschinen mittels Blasluft.
Der im Betrieb von Spinnereimaschinen und Zwirnmaschinen
anfallende Faserflug setzt sich insbesondere auf den horizontalen Maschinenflächen, wie z. B.
Streckwerksbänken, Spindellagerbänken bei Flügelspinnmaschinen usw., ab.
Das Entfernen von Faserflug und Staub muß in regelmäßigen Zeitabständen vom Bedienungspersonal
vorgenommen werden, da andernfalls Produktionsstörungen und schlechtes Garn die Folge sind. Hierzu
muß ein erheblicher Teil der Arbeitszeit aufgewendet werden. Um diesen Übelstand zu vermeiden, sind bereits
Vorrichtungen zum Abblasen des Faserstaubes entwickelt worden.
Die bekannten einfachen mit Blasdüsen arbeitenden Einrichtungen dieser Art sind jedoch unvollkommen,
weil der Faserflug nur von den Maschinenflächen zur Erde hin abgeblasen wird. Dabei gelangt ein Teil des
abgelagerten Faserflugs, insbesondere feinerer Staub, durch Aufwirbeln in die Luft des Arbeitsraums, was
eine erhebliche Belästigung des Bedienungspersonals darstellt. Abgesehen hiervon muß für die Beseitigung
des zur Erde gefallenen Faserflugs unter Umständen ein besonderes Kehrpersonal eingesetzt werden.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung wird der beim Abblasen abgelagerte Faserflug in entsprechende
Rinnen geleitet, aus denen er mittels Saugluft abgezogen wird. Hierbei sind die Nachteile des Staubaufwirbelns
und der Verunreinigung des Fußbodens vermieden, jedoch erfordern solche Anlagen einen
sehr hohen Aufwand. In vielen Fällen ist es sogar notwendig, im Fußboden des Maschinenraums Kanäle
vorzusehen, durch die der Faserflug abgesaugt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Mängel der bekannten Vorrichtungen zu vermeiden.
Gemäß der Erfindung sind Blasdüsen vor den zu reinigenden Flächen in Reihe und so in einer bestimmten
Richtung schräg liegend vorgesehen, daß der Faserflug in eine hinter den zu reinigenden Flächen
befindliche, parallel zur Blasdüsenreihe liegende Auffangmulde und in dieser gleichzeitig nach einem Ende
der Mulde hingeblasen wird, an dem sich in bekannter Weise ein Sammelbehälter od. dgl. für den Faserflug
befindet. Diese Vorrichtung ist äußerst einfach im Aufbau, weil nur Blasdüsen erforderlich sind, die
durch ihre schräge Blasrichtung gleichzeitig die Beförderung des in die Auffangmulde geblasenen Faserflugs
längs dieser Mulde bewirken. Es entfällt mithin eine besondere Absaugeanlage zur Beseitigung des
Faserflugs.
Schräg liegende Blasdüsen sind an sich bekannt. Hierbei handelt es sich 'aber darum, aus einem Blas-Vorrichtung
zum Beseitigen von Faserflug
u. dgl. bei Spinnereimaschinen
und Zwirnmaschinen mittels Blasluft
und Zwirnmaschinen mittels Blasluft
Anmelder:
Wolfgang Dietz,
Bremen, Schwachhauser Ring 153
Wolfgang Dietz, Bremen,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
kopf nach Art einer Brause einzelne Luftstrahlen nach verschiedenen Richtungen hin zu leiten. Ein Zusammenwirken
der gleichmäßig schräg gerichteten Blasdüsen mit einer gleichzeitig als Förderrinne
dienenden Auffangmulde ist bisher nicht bekannt gewesen.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise an Flügelspinnmaschinen veranschaulicht. Es zeigt
Abb. 1 einen senkrechten Querschnitt durch zwei Flügelspinnmaschinen mit zwischenliegendem Bedienungsgang,
Abb. 1 einen senkrechten Querschnitt durch zwei Flügelspinnmaschinen mit zwischenliegendem Bedienungsgang,
Abb. 2 eine Aufsicht zu Abb. 1, wobei lediglich Teile der Vorrichtung zur Faserflugbeseitigung
wiedergegeben sind,
Abb. 3 eine Längsansicht des einen Maschinenendes,
Abb. 4a und 4b je einen Querschnitt durch ein Blasrohr nebst Leitblechen,
Abb. 5 die Anordnung und Steuerung des Luftventils zur Zuführung der Blasluft,
Abb. 6 schematisch den Zusammenbau der Auffangmulde mit den Blasdüsen.
Abb. 1 veranschaulicht zwei Flügelspinnmaschinen mit hängenden Flügeln, die so aufgestellt sind, daß
die Spindelseiten zweier benachbarter Maschinen jeweils einander gegenüberliegen und durch einen Bedienungsgang
1 getrennt sind. Die Flügel 2 sind am unteren Ende einer kurzen Hohlspindel befestigt und
hängend in einer Spindellagerbank 3 drehbar gelagert.
809 580/343
Der Antrieb der Flügelspindeln erfolgt durch Riemen 4. Die Spulen 5 befinden sich auf der Spulenbank
6, die auf an Säulen 7 auf und ab beweglichen Spulenbankträgern ruht. Der Spulenwechsel erfolgt in
der bekannten Weise durch Auswechseln der Spulenbänke und ist lediglich schematisch angedeutet. Das
Vorgarn wird aus Kannen 8 abgezogen und gelangt über ein Streckwerk 9 durch die Hohlspindel 3 zu den
Flügeln 2.
Bei solchen Flügelspinnmaschinen sammelt sich erfahrungsgemäß auf der Spindellagerbank 3 viel Faserflug
an. Ferner fällt Faserflug auch innerhalb des Maschinengestells und im Gang auf den Fußboden.
Zum Beseitigen des Faserfluges, Staubes usw. auf der Spindellagerbank 3 ist vorn vor dieser ein in
Längsrichtung laufendes Zuführungsrohr 10 für Blasluft vorgesehen. Es kann eine bereits vorhandene
Druckluftquelle benutzt werden. Das Zuführungsrohr
10 hat Blasdüsen 11, die hier als einfache Löcher im
Zuführungsrohr 10 ausgebildet sind. Selbstverständlich können die Düsen als besondere Teile in das Rohr
eingesetzt, beispielsweise eingeschraubt oder aufgeschweißt sein. Die Blasdüsen 11 sind als Löcher
schräg in das Luftzuführungsrohr eingebohrt, so daß die austretende Blasluft nicht senkrecht zur Längsrichtung
der Maschine strömt, sondern in einem Winkel, der hier eine Größe von etwa 45° hat (Abb. 2).
Vorzugsweise haben die Blasdüsen 11 einen flachen Querschnitt, so daß die austretenden Blasluftströme
flach über die Spindellagerbank 3 gerichtet sind. Der Abstand der Blasdüsen 10 ist so gehalten, daß die einzelnen
Blasluftströme sich überschneiden, so daß der ganze Bereich der Spindellagerbank erfaßt wird.
Wie Abb. 4 a zeigt, können über den Blasdüsen Leitbleche 12 vorgesehen sein, die vorzugsweise kappenartig
auf dem Luftzuführungsrohr 10 sitzen. Leitbleche 12 können nach Abb. 4b auch unter den Blasdüsen
angeordnet sein. Diese Leitbleche verhindern, daß sich die aus den Blasdüsen austretende Luft nach
oben und unten ausbreitet.
Hinter der Spindellagerbank bzw. am hinteren Ende derselben befindet sich eine Auffangvorrichtung
13, die mit einem ebenen Blechteil 14 auf der Spindellagerbank befestigt ist. Anschließend an den zunächst
horizontalen Querschnitt der Auffangmulde hat die Auffangvorrichtung eine kreis- oder spiralförmig verlaufende
Querschnittsform. Zwischen dem ebenen Blechteil 14 und der spiralförmigen Auffangmulde 13
verbleibt ein seitlicher Längsschlitz, in den der Faserflug durch die Blasdüsen 11 eingeblasen wird. Infolge
der kreis- oder spiralförmigen Querschnittsform der Auffangmulde 13 entsteht durch die eintretenden Blasluftströme
innerhalb der Auffangmulde je nach der Höhe des Blasdruckes eine Wirbelbewegung, und
gleichzeitig wird der Faserflug infolge der .Schrägstellung der Blasdüsen innerhalb der Auffangmulde in
deren Längsrichtung vorwärts bewegt. Bei einer Wirbelbildung wird der in die Auffangmulde geblasene
Faserflug am Wiederaustreten durch die Formgebung der Mulde verhindert. Ein Wiederaustreten
des Faserfluges ist auch deswegen nicht möglich, weil bei der Vorwärtsförderung des Faserfluges
längs der ganzen Auffangmulde überall die Blasdüsen
11 Luft in die Auffangmulde fördern, so daß der über die ganze Muldenlänge ausgeübte Luftdruck den
Faserflug in der Mulde festhält.
Die Größe der Blasdüsen kann nach dem Ende der Auffangmulde zu ansteigen. Auch können abwechselnd
kleinere und größere Blasdüsen vorgesehen sein, wobei die kleineren Düsen den in ihrem Bereich liegenden
Faserflug den Blasstrahlen der größeren Düsen zuführen. Diese Ausführung kann besonders bei der
weiter unten noch beschriebenen Fußbodenreinigung wesentlich sein.
Am Ende der Auffangmulde, das in Abb. 2 oben und Abb. 3 rechts dargestellt ist, geht diese bei 15 in
ein geschlossenes Rohr 16 über, das rechtwinklig nach unten gekrümmt ist und vorteilhaft etwas in einen
Auffangbehälter 17 hineinragt, der einen durch-
xo brochenen, etwa siebartigen Mantel hat und rundum geschlossen oder einseitig offen ist. Die aus dem Rohr
16 austretende Blasluft findet am Austrittsende den größeren Querschnitt des Auffangbehälters 17 vor.
Ihre Geschwindigkeit vermindert sich also, und der mitgeführte Faserflug gelangt unter verzögerter Bewegung
in den Auffangbehälter, so daß er sich hierin absetzt. Die Blasluft entweicht zum Teil oberhalb des
Auffangbehälters und zum Teil durch den siebartigen Mantel desselben.
so Die Auffangmulde 13 kann in einzelne Abschnitte unterteilt sein, so daß sie unter Berücksichtigung der
Gestellwände der Spinnmaschine leicht untergebracht werden kann. Die Muldenabschnitte haben an ihren
Enden oben und in Strömungsrichtung des Faserfluges Ablenkbleche 18, die den Faserflug in den nächsten
Muldenabschnitt leiten. Die Ablenkbleche können einfach durch entsprechendes Biegen der Muldenabschnittenden
gebildet sein. An den Übergangsstellen entstehen dabei Luftaustrittsschlitze, durch die etwas
Luft abströmen kann, da durch die Blasdüsen, die auf der ganzen Länge der Auffangmulde arbeiten, vom
Anfang bis zum Ende der Auffangmulde immer mehr Luft in diese gelangt.
Es ist nicht erforderlich, daß die Blasdüsen ständig blasen. Vielmehr genügt es, das Abblasen des Faserfluges
in bestimmten Zeitabständen vorzunehmen. Die Steuerung kann von Hand durch die Spinnerin erfolgen,
die zu diesem Zweck ein Blasluftventil öffnet, wenn sie eine übermäßige Anhäufung von Faserflug
feststellt. Besser ist es aber, das Abblasen in Zeitabständen automatisch vorzunehmen. Das Blasluftventil
kann in diesem Falle von einem bewegten Maschinenteil aus gesteuert werden, beispielsweise
durch den Spulenhub, den Spulenwechsel od. dgl. Da das Blasluftventil an einem Ende der Maschine anzuordnen
ist (nicht dargestellt), ist es bei der hier gezeigten Flügelspinnmaschine sehr einfach, die Steuerung
des Blasluftventils vom Spulenhub aus zu bewirken. Auf der senkrechten, mit dem Spulenbankträger
auf und ab gehenden Achse 19 (vgl. Abb. 5) wird zu diesem Zweck eine Klinke 20 an einem auf der Achse
19 befestigten Lagerstück 21 bei 22 angelenkt. Unterhalb
der Klinke 20 befindet sich ein Anschlag 23, derart, daß die Klinke bei Anlage an diesen Anschlag
etwa waagerecht liegt. In dieser Stellung wird sie normalerweise durch eine Blattfeder 23' gehalten. Bei
der Aufwärtsbewegung der Achse kommt die Klinke
20 mit einem Schwenkhebel 24 in Eingriff, indem sie gegen dessen Anschlag 25 stößt. Der Schwenkhebel
wirkt seinerseits auf die Spindel 26 des Blasventils 27 ein, so daß dieses bei der Aufwärtsbewegung der
Klinke 20 für eine bestimmte Zeitspanne geöffnet wird. Bei weiterer Aufwärtsbewegung der Klinke 20
kommt diese vom Anschlag 25 des Schwenkhebels 24 frei, und das Ventil schließt sich wieder, beispielsweise
durch eine auf seine Spindel 26 wirkende Feder. Kommt dagegen die Klinke 20 bei ihrer Abwärtsbewegung
mit dem Anschlag 25 des Schwenkhebels 24 in Eingriff, so schwenkt die Klinke entgegen dem
Uhrzeigersinn aus. Bei der Abwärtsbewegung der
Klinke wird also das Blasluftventil 27 nicht geöffnet.
Es kann zweckmäßig sein, das Anstellen des Blasluftstroms langsam erfolgen zu lassen, was übrigens
durch die vorstehend beschriebene Steuerungsart erreicht wird. Durch das langsame Anstellen werden zunächst
die feineren Staub- und Faserteilchen in die Auffangmulde gefördert, so daß diese bereits entfernt
sind, wenn durch den starken Blasstrom auch die schweren Faserflugteilchen in die Auffangmulde ge- ίο
blasen und in dieser weitergefördert werden. Durch das langsame Anstellen wird auch verhindert, daß der
Faserflug plötzlich hochgewirbelt und über die Mulde getragen wird. Das Abstellen der Blasluft kann zur
Einsparung von Druckluft dagegen plötzlich vor sich gehen. Auch dies verwirklicht die beschriebene Steuerung,
weil der Schwenkhebel 24 bei der Aufwärtsbewegung der Klinke 20 ruckartig von dieser abfällt.
Die Zuführung der Blasluft kann auch so ausgebildet werden, daß bei dem automatischen, von Zeit zu
Zeit stattfindenden Blasen ein bestimmter Normaldruck verwendet wird, während von Hand ein höherer
Blasdruck einstellbar ist. Hierdurch wird ermöglicht, daß beim normalen Blasen gegebenenfalls aus dem
normalen Faserflug herausgefallene und abgelagerte schwere Teile durch den stärkeren Blasdruck entfernt
werden.
Die Vorrichtung nach der Erfindung ist auch zum Reinigen des Fußbodens innerhalb des Maschinengestells
verwendbar. Wie Abb. 1 erkennen läßt, ist unten ein zweites Luftzufuhrungsrohr 28 mit einer
zweiten Auffangmulde 29 vorgesehen. Bauart und Anordnung dieser zweiten Blasanlage ist ungefähr die
gleiche wie die der bereits beschriebenen. Am Ende der Auffangmulde 29 geht diese bei 30 (vgl. Abb. 3)
ebenfalls in ein Rohr 31 über, das jedoch rechtwinklig nach oben gekrümmt ist und mit einer doppelten
Krümmung ganz oben ebenfalls in den Auffangbehälter 17 hineinführt. Der Faserflug muß also in dem
senkrecht nach oben führenden Rohr 31 angehoben werden. Wenn hierzu der von den Blasdüsen des Luftzuführungsrohres
28 ausgeübte Luftdruck nicht ausreicht, kann in dem unteren Krümmer des Rohres 31
eine zusätzliche Blasdüse 32 vorgesehen sein, die das Aufwärtsfördern des Faserfluges übernimmt bzw.
unterstützt.
Zusätzliche Blasdüsen können zum Säubern der Maschinenteile über den abzublasenden Flächen vorgesehen
sein, wie hier beim Rohr 28 durch die nach oben gehenden Blasluftströme angedeutet. Faserflug
wird von diesen Maschinenteilen abgeblasen, fällt zur Erde und wird beim nächsten Blasen weggefördert.
Eine weitere Anwendungsmöglichkeit der Erfindung geht ebenfalls aus Abb. 1 hervor. Die Reinigung
der Fußbodenfläche innerhalb des Gestells der rechten Maschine kann dadurch erfolgen, daß hier nur ein
Luf tzuf uhr ungs rohr 33 mit Blasdüsen vorgesehen wird, das aber nicht vorn an der Maschine, sondern
hinten liegt. Eine Auffangmulde entfällt an dieser Maschine. Die Blasdüsen des Luftzuführungsrohres
33 werden zweckmäßig etwa senkrecht zur Längsrichtung der Maschine vorgesehen. Die austretenden Blasluftströme
befördern dann den auf dem Fußboden befindlichen Faserflug zunächst in den Gang 1 zwischen
den beiden Maschinen, und sie werden so stark eingestellt, daß der Faserflug bis unter die zweite, also
linke Maschine nach Abb. 1 geblasen wird. Hier wird der Faserflug von den Blasluftströmen des Luftzuführungsrohre
28 erfaßt, und der ganze Faserflug gelangt schließlich in die Auffangmulde 29. Diese Ausführungsform
der Erfindung hat den Vorteil, daß auch der Gang 1 zwischen den Maschinen laufend und gegebenenfalls
automatisch vom Faserflug befreit wird. Die beschriebenen Ausführungsformen stellen nur
Beispiele der Anwendung des Erfindungsgedankens dar. Selbstverständlich richtet sich die besondere
Form und Anlage der Auffangmulden sowie das Anbringen des Zuführungsrohres mit den Blasdüsen und
deren Ausführung nach den jeweiligen Verhältnissen bei den zu säubernden Maschinen, zu denen auch Karden
oder andere Textilmaschinen und auch Holzbearbeitungsmaschinen gehören. Bei Karden kann beispielsweise
die Auffangmulde mit den Blasdüsen zusammengebaut sein, wie dies in Abb. 6 schematisch
veranschaulicht ist. Die Auffangmulde 49 setzt sich hier in ein mehr oder weniger längeres Leitblech 50
fort, das am Ende das Luftzuführungsrohr 51 hat. Ein solches Aggregat kann unterhalb der Maschinenteile
angeordnet werden, bei denen Faserflug oder Staub usw. anfällt. Das Aggregat kann auch schräg gestellt
werden, um das Einfördern des Faserfluges usw. in die Auffangmulde zu erleichtern.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Beseitigen von Faserflug u. dgl. bei Spinnereimaschinen und Zwirnmaschinen
mittels Blasluft, dadurch gekennzeichnet, daß die Blasdüsen (11) vor den zu reinigenden Flächen
in Reihe und so in einer bestimmten Richtung schräg liegend vorgesehen sind, daß der Faserflug
in eine hinter den zu reinigenden Flächen befindliche, parallel zur Blasdüsenreihe liegende Auffangmulde
und in dieser gleichzeitig nach einem Ende der Mulde hingeblasen wird, an dem sich in
bekannter Weise ein Sammelbehälter od. dgl. für den Faserflug befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangmulde (13., 14) eine
zunächst horizontal und anschließend kreis- oder spiralförmig verlaufende Querschnittsform aufweist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß über den Blasdüsen
(11) und gegebenenfalls auch unter ihnen Leitbleche (12) vorgesehen sind, die vorzugsweise
kappenartig auf dem Luftzuführungsrohr sitzen (Abb. 4 a und 4b).
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei Spinnmaschinen
an einem auf und ab beweglichen Spulenbankträger (19) eine federnde Klinke (20) angelenkt
ist, die beim Aufwärtsbewegen des Spulenbankträgers (19) über einen Schwenkhebel (24) od. dgl.
das Blasluftventil (27) öffnet, während beim Abwärtsbewegen des Spulenbankträgers die federnde
Klinke (20) durch Ausschwenken über den Anschlag (25) des Schwenkhebels (24) hinweggleitet
(Abb. 5).
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie in an sich bekannter
Weise zum Reinigen des Fußbodens innerhalb des Maschinengestelles verwendet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei reihenweise aufgestellten
Maschinen unter der einen Maschine in der Nähe des Fußbodens ein Rohr (33) mit Blasdüsen (11)
vorgesehen ist, derart, daß der Faserflug durch den Gang (1) zwischen den Maschinen hindurch
zur nächsten Maschine und in den Bereich der dort
vorhandenen Blasdüsen (11) des Rohres (28) und weiter in die diesen Blasdüsen zugehörige Auffangmulde
(29) gelangt, wodurch auch der Gang (1) zwischen den Maschinen saubergehalten wird
(Abb. 1).
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 85 203, 847 721;
schweizerische Patentschrift Nr. 250 875; französische Patentschrift Nr. 735 104;
USA.-Patentschriften Nr. 1 982 997, 2 140 420.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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