DE10361168A1 - Kraftfahrzeugschloß, insbesondere für Hauben oder Klappen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloß, insbesondere für Hauben oder Klappen, mit einer Schloßfalle (1), einer die Schloßfalle (1) in einer Hauptschließstellung haltenden, zur Freigabe der Schloßfalle (1) aushebbaren Sperrklinke (2), ggf. einem mit der Sperrklinke (2) gekuppelten Schlepphebel, der in Ausheberichtung der Sperrklinke (2) diese mitnimmt, oder Mitnehmer (7), der fest mit der Sperrklinke (2) verbunden ist, ggf. einem motorischen Antrieb (11) zum motorischen Ausheben der Sperrklinke (2) aus der Schloßfalle (1) und einer zwischen der Schloßfalle (1) und der Sperrklinke (2) wirksamen Rastverbindung mit einem Rastverbindungselement (20) und einem Rastverbindungsgegenelement (21), wobei das Rastverbindungselement (20) und das Rastverbindungsgegenelement (21) bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (1) durch das Ausheben der Sperrklinke (2) in Rasteingriff gelangen und bei hinreichend weiter Verlagerung der Schloßfalle (1) aus der Hauptschließstellung in Richtung der Öffnungsstellung außer Rasteingriff gelangen. Es wird vorgeschlagen, daß das Rastverbindungselement (20) an einem in einer Ebene seitlich neben der Schloßfalle (1) liegenden Federarm (22) an der Sperrklinke (2) angeordnet oder ausgebildet ist und das Rastverbindungsgegenelement (21) an der Schloßfalle (1), insbesondere an einem von der Schloßfalle (1) abragenden Steuerarm (23), angeordnet oder ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloß, insbesondere ein solches, das für Hauben oder Klappen bestimmt und geeignet ist. Gleichwohl ist der Einsatz als Schloß für Türen, insbesondere Seitentüren von Kraftfahrzeugen dadurch nicht ausgeschlossen. Konkreter Ausgangspunkt ist ein Kraftfahrzeugschloß, insbesondere für Hauben oder Klappen, mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 bzw. Anspruch 2 bzw. Anspruch 3.
- Kraftfahrzeugschlösser sind in der Regel mit einer Schloßfalle, die regelmäßig als Drehfalle oder Gabelfalle ausgeführt ist, und mit einer Sperrklinke ausgestattet, um eine formschlüssige Verbindung mit einem an der Kraftfahrzeugkarosserie angeordneten Schließkloben, Schließkeil, Schließbolzen o. dgl. zu realisieren (
EP 0 589 158 A1 ). Die Schloßfalle ist dabei regelmäßig um eine Schwenkachse schwenkbar und jedenfalls in eine Hauptschließstellung bringbar. Bei Kraftfahrzeugschlössern für Hauben oder Klappen gibt es häufig nur die Hauptschließstellung. Bei Kraftfahrzeugschlössern für Seitentüren und Hecktüren gibt es regelmäßig eine der Hauptschließstellung vorgelagerte Vorschließstellung, die als zusätzliche Sicherung gegen ein Aufspringen der Kraftfahrzeugtür dient. Solche Schlösser sind allerdings ebenfalls für Hauben oder Klappen im Einsatz. - Das zuvor erläuterte Grundkonzept findet auch bei Kraftfahrzeugschlössern mit einem motorischen Antrieb zum motorischen Ausheben der Sperrklinken Anwendung (siehe ebenfalls
EP 0 589 158 A1 ). - Insbesondere bei einem Kraftfahrzeugschloß mit einem motorischen Antrieb zum motorischen Ausheben der Sperrklinke, also mit einem Öffnungsantrieb, aber auch bei Fehlen eines solchen motorischen Antriebs kommt insbesondere bei Hauben oder Klappen der Realisierung einer sog. "Schneelastfunktion" gelegentlich Bedeutung zu. Eine "Schneelastfunktion" bedeutet, daß bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle ein Ausheben der Sperrklinke gespeichert wird, die Sperrklinke also nach Wegfall der in Ausheberichtung wirkenden Krafteinwirkung nicht von selbst wieder in die Hauptrast an der Schloßfalle zurückfällt. Der Begriff "Schneelastfunktion" stammt daher, daß man von einer solchen Situation beispielsweise dann ausgeht, wenn eine Kofferhaube mit Schnee belastet ist und sich ungeachtet des Aushebens der Sperrklinke unter eigener Federkraft nicht wie normalerweise vorgesehen öffnet. Damit insbesondere beim motorischem Ausheben der Sperrklinke vom Innenraum des Fahrzeugs oder von einem Fernbedienungselement aus ein Benutzer nicht an der Haube angreift und feststellen muß, daß der Kofferraum unabsichtlich doch wieder verschlossen ist, bleibt die Sperrklinke durch Wirkung der Schneelastfunktion ausgehoben bis die Haube tatsächlich geöffnet worden ist, bis also die Schloßfalle tatsächlich ihre Öffnungsstellung erreicht hat.
- Eine Schneelastfunktion ist durchaus auch bei Kraftfahrzeug-Seitentüren gelegentlich gewünscht, um ein versehentliches Einfallen der Sperrklinke in der Vorschließstellung zu vermeiden. Das gilt ebenfalls beim motorischen Ausheben der Sperrklinke in besonderem Maße.
- Die Schneelastfunktion bei einem Kraftfahrzeugschloß ist früher regelmäßig durch einen zusätzlichen Hebel, den sog. "Schneelasthebel" realisiert worden. In jüngerer Zeit ist eine Lösung bekannt geworden, die insoweit einen zusätzlichen Hebel vermeidet und eine integrierte Schneelastfunktion an Sperrklinke oder Schloßfalle vorschlägt (
EP 0 978 610 B1 ). Unter Berücksichtigung der Relativlage von Schloßfalle und Sperrklinke in ein und derselben Ebene ist hier eine zwischen der Schloßfalle und der Sperrklinke wirksame Rastverbindung mit einem Rastverbindungselement und einem Rastverbindungsgegenelement vorgesehen, die in der Ebene von Sperrklinke und Schloßfalle liegen. Bei einem Ausführungsbeispiel dieses Standes der Technik ist das Rastverbindungselement ein an der Kunststoffummantelung der Sperrklinke ausgeformter Kunststoff-Federhaken, der eine an der Kunststoffummantelung der Schloßfalle ausgebildete Nase als Rastverbindungsgegenelement hinterfaßt. In einem anderen Ausführungsbeispiel befindet sich ein federbelasteter Zapfen in einer Aufnahme der Schloßfalle und bildet das Rastverbindungselement, während das Rastverbindungsgegenelement als entsprechende Nase an der Kunststoffummantelung an der Sperrklinke ausgeführt ist. In einer dritten Ausführungsvariante ist ein Kunststoff-Federarm unmittelbar an der Kunststoffummantelung der Drehfalle angeformt, wirkt im übrigen aber entsprechend wie in der zweiten Ausführungsform. - Allen Ausführungsformen des zuvor erläuterten Kraftfahrzeugschlosses, von dem die Erfindung ausgeht, ist gemeinsam, daß sie nur bei einer Schloßfalle mit ausschließlich einer Hauptschließstellung verwendbar sind. Weil sich die Rastverbindung am rückwärtigen Rand der Schloßfalle in der Ebene von Schloßfalle und Sperrklinke zwischen beiden Elementen befindet wird die Rastverbindung unwirksam, sobald die Schloßfalle die Hauptschließstellung verlassen hat. Zwar sitzt dann bei dem dort dargestellten Ausführungsbeispiel die Sperrklinke mit einer Stützkurve auf einer entsprechenden Kulisse an der Schloßfalle auf und kann nicht einfallen, wenn die Schloßfalle sich weiter in die Öffnungsstellung bewegt, größerer Gestaltungsspielraum für diese integrierte Schneelastfunktion gibt diese Lösung dem Konstrukteur aber nicht.
- Bei der zuvor erläuterten Konstruktion ist also eine Vorrastunterdrückung bei einem Kraftfahrzeugschloß mit Vorschließstellung und Hauptschließstellung nicht möglich. Hinzu kommt bei der konkreten Konstruktion dieses Standes der Technik noch ein weiterer Nachteil dahingehend, daß die Rastverbindung bei in Hauptschließstellung stehender Schloßfalle dauernd mit der Schloßfalle in gleitendem Eingriff steht. Das Anlaufmoment des motorischen Antriebs ist also notwendigerweise größer als bei Fehlen einer solchen Rastverbindung.
- Der Lehre liegt somit die Aufgabe zugrunde, das bekannte Kraftfahrzeugschloß mit integrierter Schneelastfunktion, von dem die Erfindung ausgeht, hinsichtlich der Gestaltungsfreiheit für den Konstrukteur zu verbessern.
- Das zuvor erläuterte Problem löst das Kraftfahrzeugschloß gemäß der Erfindung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 oder Anspruch 1 oder Anspruch 3. Die Rastverbindung zwischen Schloßfalle und Sperrklinke wird in eine Ebene neben der Schloßfalle und Sperrklinke verlegt und kann so in dieser Ebene relativ zur Schloßfalle und Sperrklinke weitgehend beliebig gestaltet werden. Insbesondere ist es möglich, die Wirksamkeit der Rastverbindung über einen größeren Schwenkweg der Schloßfalle aufrechtzuerhalten, insbesondere von der Hauptschließstellung oder dem Überhub in der Hauptschließstellung ausgehend bis etwas jenseits einer insoweit vorgesehenen Vorschließstellung der Schloßfalle.
- Die Gestaltungsfreiheit für den Konstrukteur kann im übrigen dazu führen, daß die Rastverbindung zwischen Schloßfalle und Sperrklinke an eine Stelle gelegt wird, in der sie erst nach dem Anlaufen des motorischen Antriebs überhaupt in Wirkung kommt, also zunächst einen Leerweg des motorischen Antriebs bezüglich der Rastverbindung erlaubt. Damit läuft der motorische Antrieb bereits mit dem normalen Nennmoment wenn die zusätzliche Belastung durch Aktivierung der Rastverbindung auftritt.
- Eine Schloßfalle im Sinne der Lehre der vorliegenden Erfindung ist ebenfalls insbesondere eine Drehfalle, wobei nicht ausgeschlossen ist, daß auch andere Formen von Schloßfallen, beispielsweise eine linear verschobene Falle Anwendung finden kann.
- Für die konkrete Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses gibt es drei nebengeordnete Lösungen. Die erste Lösung ist im Anspruch 1 beschrieben und ordnet den Federarm der Sperrklinke zu. Die zweite, nebengeordnete Lösung ist Gegenstand des Anspruchs 2 und ordnet den Federarm der Drehfalle zu. Die dritte, nebengeordnete Lösung ist Gegenstand des Anspruchs 3 und ordnet den Federarm dem meist ohnehin aus Kunststoff bestehenden Fanglager des Kraftfahrzeugschlosses zu.
- Sofern an der Schloßfalle eine Vorschließstellung eingerichtet ist empfiehlt es sich, daß die Rastverbindung erst bei Verlagerung der Schloßfalle bis etwas jenseits der Vorschließstellung außer Rasteingriff gelangt.
- Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
- Im übrigen wird nunmehr ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses gemäß der ersten Alternative mit der Schloßfalle in Hauptschließstellung und eingefallener Sperrklinke, -
2 das Kraftfahrzeugschloß aus1 bei ausgehobener Sperrklinke, die Schloßfalle nach wie vor in Hauptschließstellung, -
3 das Kraftfahrzeugschloß aus1 mit einer Schloßfalle, die die Vorschließstellung soeben verlassen hat, -
4 eine schematische Darstellung der zweiten Alternative des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses mit der Schloßfalle zugeordnetem Federarm und -
5 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses in der dritten Alternative mit dem Fanglager zugeordnetem Federarm. -
1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses, das insbesondere für Hauben oder Klappen bestimmt und geeignet ist, nämlich eine integrierte Schneelastfunktion aufweist. - Das in
1 dargestellte Kraftfahrzeugschloß nimmt dort die geschlossene Position ein. Dieses Kraftfahrzeugschloß weist zunächst eine Schloßfalle1 auf, die mittels einer Sperrklinke2 jedenfalls in der in1 dargestellten Hauptschließstellung gehalten wird. In1 angedeutet ist ein am Fanglager des Kraftfahrzeugschlosses ausgebildeter Einlaufschlitz3 für einen lediglich angedeuteten Schließbolzen4 , der auch Teil eines Schließkeils, Schließbügels, Schließklobens o. dgl. sein kann. In1 ist im übrigen ein Anschlagpuffer1' für die Schloßfalle1 angedeutet, der die Einschwenkbewegung der Schloßfalle1 begrenzt, jedoch einen normalen Überhub bezüglich der Hauptschließstellung zuläßt. Das ist nur in1 dargestellt. Der Anschlagpuffer1' ist natürlich auch in den anderen Figuren an sich vorhanden. - Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Schloßfalle
1 als Drehfalle mit Gabelmaul, insoweit also auch als Gabelfalle ausgeführt. Alle anderen aus dem Stand der Technik bekannten Varianten von Schloßfallen, auch linear verschiebbare Schloßfallen o. dgl., können hier Anwendung finden. Die Sperrklinke2 ist zur Freigabe der Schloßfalle1 aus einer Hauptrast5 an der Schloßfalle1 aushebbar. Überdies ist an der Schloßfalle1 desweiteren eine Vorrast6 ausgebildet, so daß die Schloßfalle1 von der Sperrklinke2 auch in einer Vorschließstellung gehalten werden kann. - Ggf. ist eine Sperrklinke
2 bei einem solchen Kraftfahrzeugschloß mit einem Schlepphebel gekuppelt, der in Ausheberichtung der Sperrklinke2 diese mitnimmt, von der Sperrklinke2 bei deren Bewegung in Ausheberichtung aber nicht mitgenommen wird. Das erlaubt eine Rückstellung des Schlepphebels ohne Beeinflussung der Sperrklinke2 , die weiter ausgehoben bleiben kann. - Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt anstelle eines Schlepphebels einen fest mit der Sperrklinke
2 verbundenen Mitnehmer7 . Der Mitnehmer7 ist insgesamt als Kunststoffteil ausgeführt und bildet gleichzeitig auch eine Kunststoffummantelung8 der Sperrklinke2 . Am Mitnehmer7 ist eine Eingriffsausnehmung9 für ein Handbetätigungselement zum manuellen Ausheben der Sperrklinke2 vorgesehen. Im übrigen befindet sich am Mitnehmer7 ein Antriebsarm10 , der mit einem motorischen Antrieb11 zum motorischen Ausheben der Sperrklinke2 zusammenwirkt. Der motorische Antrieb11 weist einen elektrischen Antriebsmotor12 , ein Untersetzungsgetriebe, ausgeführt als Schneckengetriebe13 , und ein Antriebsrad14 auf. Der Antriebsarm10 des Mitnehmers7 kommt mit einer Steuerkurve15 am Antriebsrad14 , die nach Art einer Schneckenkurve gestaltet ist, in Eingriff. -
1 zeigt die Ruhestellung des Antriebs11 . Läuft der Antrieb11 zum Zwecke der motorischen Öffnung des Kraftfahrzeugschlosses, also des motorischen Aushebens der Sperrklinke2 an, so dreht sich das Antriebsrad14 entgegen dem Uhrzeigersinn und die Steuerkurve15 drückt das Eingriffsende16 des Antriebsarms10 radial nach außen. Dadurch wird der Mitnehmer7 und mit ihm die Sperrklinke2 entgegen dem Uhrzeigersinn um eine Schwenkachse17 geschwenkt. Die Sperrklinke2 wird so aus der Hauptrast5 der Schloßfalle1 ausgehoben. -
3 zeigt, daß die Schloßfalle1 und die Sperrklinke2 relativ zueinander so angeordnet sind, daß etwas jenseits der Vorschließstellung oder Vorrast6 an der Schloßfalle1 eine Stütznase18 an der Sperrklinke2 radial auf einer Stützkulisse19 an der Schloßfalle1 läuft bzw. gleitet. - Im einzelnen darf für Details der Konstruktion des dargestellten Kraftfahrzeugschlosses bezüglich des motorischen Antriebs insgesamt verwiesen werden auf die nicht vorveröffentlichte
DE 103 34 579 A1 , deren Offenbarungsgehalt insoweit auch zum Offenbarungsgehalt der vorliegenden Patentanmeldung durch Bezugnahme gemacht wird. Dieser motorische Antrieb in Verbindung mit der Lehre der vorliegenden Patentanmeldung stellt eine besonders bevorzugte Kombinationserfindung dar. - Im allgemeinen Teil der Beschreibung ist auf die Besonderheit der Schneelastfunktion eines Kraftfahrzeugschlosses der in Rede stehenden Art hingewiesen worden, die besonders beim Einsatz für Hauben oder Klappen ihre besondere Bedeutung hat.
- Der Schneelastfunktion dient eine zwischen der Schloßfalle
1 und der Sperrklinke2 wirksame Rastverbindung mit einem Rastverbindungselement20 und einem Rastverbindungsgegenelement21 . - Insoweit ist nun bei dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschloß vorgesehen, daß das Rastverbindungselement
20 an einem in einer Ebene seitlich neben der Schloßfalle1 liegenden Federarm22 an der Sperrklinke2 angeordnet oder ausgebildet ist und das Rastverbindungsgegenelement21 an der Schloßfalle1 , insbesondere an einem von der Schloßfalle1 abragenden Steuerarm23 , angeordnet oder ausgebildet ist. - Die Anordnung ist so ausgebildet, daß das Rastverbindungselement
20 und das Rastverbindungsgegenelement21 bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle1 durch das Ausheben der Sperrklinke2 (siehe2 ) in Rasteingriff gelangen und bei hinreichend weiter Verlagerung der Schloßfalle1 aus der Hauptschließstellung in Richtung der Öffnungsstellung wieder außer Eingriff gelangen (3 ). Im übrigen zeigt1 , daß der Steuerarm23 der Schloßfalle1 gleichzeitig auch die Stützkulisse19 aufweist bzw. bildet. -
4 zeigt eine Variante, für die gilt, daß das Rastverbindungselement20 an einem in einer Ebene seitlich neben der Sperrklinke2 liegenden Federarm22 an der Schloßfalle1 angeordnet oder ausgebildet ist und das Rastverbin dungsgegenelement21 an der Sperrklinke2 , insbesondere an einem von der Sperrklinke2 abragenden Steuerarm23 , angeordnet oder ausgebildet ist. - Schließlich zeigt
5 in schematischer Darstellung eine Variante, die dadurch gekennzeichnet, daß das Rastverbindungselement20 an einem in einer Ebene seitlich neben der Schloßfalle1 und der Sperrklinke2 liegenden Federarm22 angeordnet oder ausgebildet ist, der seinerseits an einem Fanglager24 bzw. einer Tragwand des Kraftfahrzeugschlosses angeordnet oder ausgebildet ist und daß das Rastverbindungsgegenelement21 an der Sperrklinke2 , insbesondere an einem von der Sperrklinke2 abragenden Steuerarm o. dgl., angeordnet oder ausgebildet ist. - In dem Ausführungsbeispiel, das ausführlich in den
1 ,2 und3 erläutert ist, ist vorgesehen, daß der Federarm22 als Kunststoffeder in den aus Kunststoff bestehenden Mitnehmer7 der Sperrklinke2 eingebettet ist. Der Federarm22 kann auch direkt am Kunststoff des Mitnehmers7 ausgeformt, also mit diesem integral ausgebildet sein. Wesentlich ist, daß sich eine Federauslenkung des Federarms22 senkrecht zur Zeichenebene in1 ergibt, mit der der Federarm22 ausweichen kann, damit das Rastverbindungselement20 am Federarm22 hinter das Rastverbindungsgegenelement21 am Steuerarm23 der Schloßfalle1 fassen kann. Mit anderen Worten überschnappt der Federarm22 mit seinem Rastverbindungselement20 das Rastverbindungsgegenelement21 an der Schloßfalle1 . Man erkennt dies beim. Übergang von1 nach2 . Die Sperrklinke2 ist gegen den Uhrzeigersinn geschwenkt worden. Der Mitnehmer7 ist fest mit der Sperrklinke2 verbunden und ist in gleicher Weise geschwenkt worden. Der Federarm22 ist bogenförmig nach unten gewandert, das Rastverbindungselement20 ist über das Rastverbindungsgegenelement21 am Steuerarm23 der Schloßfalle1 hinübergeschnappt. - Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß das Rastverbindungsgegenelement
21 als im wesentlichen in Schwenkrichtung der Schloßfalle1 verlaufende Kulisse, insbesondere als Kulissenleiste, ausgeführt ist. - Insbesondere ist weiter vorgesehen, daß das Rastverbindungselement
20 und/oder das Rastverbindungsgegenelement21 in Ausheberichtung der Sperr klinke2 abgeschrägt, insbesondere im Querschnitt dreieckig oder trapezförmig, ausgebildet ist. - Die Ausführung des Rastverbindungsgegenelementes
21 als Kulissenleiste erlaubt es, wie2 im Vergleich mit3 erkennen läßt, daß die Rastverbindung nicht nur in einer bestimmten Lage, sondern über einen bestimmten Schwenkbereich der Schloßfalle1 aufrechterhalten wird. Man kann also durch Bestimmung der Länge der Kulissenleiste und des Rastverbindungselementes20 am Federarm22 vorgeben, über welchen Schwenkwinkel der Schloßfalle1 die Eingriffsposition der Rastverbindung aufrechterhalten werden soll. Dadurch ist die Gestaltungsfreiheit für den Konstrukteur wesentlich erhöht. Insbesondere ist es möglich, wie im Ausführungsbeispiel von1 bis3 dargestellt, die Rastverbindung so lange in Eingriff zu lassen, bis die Schloßfalle1 eine Lage etwas jenseits der Vorschließstellung erreicht hat (siehe3 ). Erst dann hat das Rastverbindungselement20 die Kulissenleiste verlassen. Nunmehr schwenkt die Schloßfalle1 weiter im Uhrzeigersinn in die Öffnungsstellung. Dabei bleibt die Stütznase18 der Sperrklinke2 ständig auf der Stützkulisse19 der Schloßfalle1 , die Sperrklinke2 verändert ihre Lage also im wesentlichen nicht. - Kehrt nun die Schloßfalle
1 beim Schließen der Haube o. dgl. wieder in ihre Hauptschließstellung,1 , zurück, so gleitet die Stütznase18 der Sperrklinke2 zunächst wieder zurück auf der Stützkulisse19 der Schloßfalle1 . Die Position aus3 wird dabei wieder erreicht. Allerdings kann die Sperrklinke2 in diesem Fall in die Vorrast6 an der Schloßfalle1 einfallen. Das liegt daran, daß die Abstützlage der Sperrklinke2 auf der Schloßfalle1 so vorgesehen ist, daß sich das Rastverbindungselement20 etwas oberhalb/radial außerhalb gegenüber dem Rastverbindungsgegenelement21 befindet und mit dem Rastverbindungsgegenelement21 gerade nicht (nicht mehr) in Eingriff kommt. Beim Schließen des Kraftfahrzeugschlosses ist also die Schneelastfunktion unwirksam. -
2 zeigt anhand der Relativlage des Rastverbindungselementes20 und des Rastverbindungsgegenelementes21 , daß diese bei dieser Gestaltung auch dann außer Eingriff kommen, wenn die Drehfalle1 gegenüber der gezeigten Lage in den Überhub, also noch etwas weiter entgegen dem Uhrzeigersinn ge schwenkt wird. Auch das gehört zu der Gestaltungsfreiheit, die der Konstrukteur mit dieser Anordnung gewonnen hat. - Entsprechende Ausführungen wie zuvor gelten auch für die Ausführungsbeispiele von
4 und5 , die die beiden anderen Varianten der Lehre schematisch angedeutet zeigen. - Bei einer Zuordnung der Rastverbindung zum Fanglager
24 wird der Federarm22 von der schwenkenden Schloßfalle1 so niedergedrückt, daß die Verrastung zur Realisierung der Schneelastfunktion an der passenden Stelle aufgehoben wird. Der zweite Teil des Federarms22 taucht ab und gibt das Rastverbindungselement20 an der Sperrklinke2 wieder frei. Die Spitze des ersten Teils des Federarms22 , der mit der Schloßfalle1 zusammenwirkt, ist angeschrägt, um das Anlaufen der Schloßfalle1 zu erleichtern. - Generell bietet die erfindungsgemäße Konstruktion in allen Varianten die Möglichkeit, daß das Rastverbindungselement
20 und das Rastverbindungsgegenelement21 bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle1 zunächst voneinander bzw. von der Schloßfalle1 beabstandet sind und erst nach einem bestimmten Aushebeweg der Sperrklinke2 in Rasteingriff bzw. mit der Schloßfalle in Eingriff gelangen. Das hat zur Folge, daß, wie in1 und2 im Übergang gut zu erkennen ist, der motorische Antrieb11 das Antriebrad14 erst einmal in Gang setzen kann, bevor die zusätzliche Belastung durch Aktivierung der Rastverbindung auftritt. Damit kann der motorische Antrieb11 auf sein Nennmoment hochgefahren werden.
Claims (11)
- Kraftfahrzeugschloß, insbesondere für Hauben oder Klappen, mit einer Schloßfalle (
1 ), einer die Schloßfalle (1 ) in einer Hauptschließstellung haltenden, zur Freigabe der Schloßfalle (1 ) aushebbaren Sperrklinke (2 ), ggf. einem mit der Sperrklinke (2 ) gekuppelten Schlepphebel, der in Ausheberichtung der Sperrklinke (2 ) diese mitnimmt, oder Mitnehmer (7 ), der fest mit der Sperrklinke (2 ) verbunden ist, ggf. einem motorischen Antrieb (11 ) zum motorischen Ausheben der Sperrklinke (2 ) aus der Schloßfalle (1 ) und einer zwischen der Schloßfalle (1 ) und der Sperrklinke (2 ) wirksamen Rastverbindung mit einem Rastverbindungselement (20 ) und einem Rastverbindungsgegenelement (21 ), wobei das Rastverbindungselement (20 ) und das Rastverbindungsgegenelement (21 ) bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (1 ) durch das Ausheben der Sperrklinke (2 ) in Rasteingriff gelangen und bei hinreichend weiter Verlagerung der Schloßfalle (1 ) aus der Hauptschließstellung in Richtung der Öffnungsstellung außer Rasteingriff gelangen, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastverbindungselement (20 ) an einem in einer Ebene seitlich neben der Schloßfalle (1 ) liegenden Federarm (22 ) an der Sperrklinke (2 ) angeordnet oder ausgebildet ist und das Rastverbindungsgegenelement (21 ) an der Schloßfalle (1 ), insbesondere an einem von der Schloßfalle (1 ) abragenden Steuerarm (23 ), angeordnet oder ausgebildet ist. - Kraftfahrzeugschloß, insbesondere für Hauben oder Klappen, mit einer Schloßfalle (
1 ), einer die Schloßfalle (1 ) in einer Hauptschließstellung haltenden, zur Freigabe der Schloßfalle (1 ) aushebbaren Sperrklinke (2 ), ggf. einem mit der Sperrklinke (2 ) gekuppelten Schlepphebel, der in Ausheberichtung der Sperrklinke (2 ) diese mitnimmt, oder Mitnehmer (7 ), der fest mit der Sperrklinke (2 ) verbunden ist, ggf. einem motorischen Antrieb (11 ) zum motorischen Ausheben der Sperrklinke (2 ) aus der Schloßfalle (1 ) und einer zwischen der Schloßfalle (1 ) und der Sperrklinke (2 ) wirksamen Rastverbindung mit einem Rastverbindungselement (20 ) und einem Rastverbindungsgegenelement (21 ), wobei das Rastverbindungselement (20 ) und das Rastverbindungsgegenelement (21 ) bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (1 ) durch das Ausheben der Sperrklinke (2 ) in Rasteingriff gelangen und bei hinreichend weiter Verlagerung der Schloßfalle (1 ) aus der Hauptschließstellung in Richtung der Öffnungsstellung außer Rasteingriff gelangen, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastverbindungselement (20 ) an einem in einer Ebene seitlich neben der Sperrklinke (2 ) liegenden Federarm (22 ) an der Schloßfalle (1 ) angeordnet oder ausgebildet ist und das Rastverbindungsgegenelement (21 ) an der Sperrklinke (2 ), insbesondere an einem von der Sperrklinke (2 ) abragenden Steuerarm (23 ), angeordnet oder ausgebildet ist. - Kraftfahrzeugschloß, insbesondere für Hauben oder Klappen, mit einer Schloßfalle (
1 ), einer die Schloßfalle (1 ) in einer Hauptschließstellung haltenden, zur Freigabe der Schloßfalle (1 ) aushebbaren Sperrklinke (2 ), ggf. einem mit der Sperrklinke (2 ) gekuppelten Schlepphebel, der in Ausheberichtung der Sperrklinke (2 ) diese mitnimmt, oder Mitnehmer (7 ), der fest mit der Sperrklinke (2 ) verbunden ist, ggf. einem motorischen Antrieb (11 ) zum motorischen Ausheben der Sperrklinke (2 ) aus der Schloßfalle (1 ) und einer zwischen der Schloßfalle (1 ) und der Sperrklinke (2 ) wirksamen Rastverbindung mit einem Rastverbindungselement (20 ) und einem Rastverbindungsgegenelement (21 ), wobei das Rastverbindungselement (20 ) und das Rastverbindungsgegenelement (21 ) bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (1 ) durch das Ausheben der Sperrklinke (2 ) in Rasteingriff gelangen und bei hinreichend weiter Verlagerung der Schloßfalle (1 ) aus der Hauptschließstellung in Richtung der Öffnungsstellung außer Rasteingriff gelangen, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastverbindungselement (20 ) an einem in einer Ebene seitlich neben der Schloßfalle (1 ) und der Sperrklinke (2 ) liegenden Federarm (22 ) angeordnet oder ausgebildet ist, der seinerseits an einem Fanglager (24 ) bzw. einer Tragwand des Kraftfahrzeugschlosses angeordnet oder ausgebildet ist und daß das Rastverbindungsgegenelement (21 ) an der Sperrklinke (2 ), insbesondere an einem von der Sperrklinke (2 ) abragenden Steuerarm o. dgl., angeordnet oder ausgebildet ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Federarm (
22 ) als Metallfeder oder Kunststoffeder in eine Kunststoffummantelung der Sperrklinke (2 ) bzw. der Schloßfalle (1 ) oder in den aus Kunststoff bestehenden Mitnehmer (7 ) oder in das aus Kunststoff bestehende Fanglager (24 ) bzw. Tragwand eingebettet, insbesondere eingespritzt, oder als Kunststoffeder integral damit ausgebildet ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastverbindungsgegenelement (
21 ) als im wesentlichen in Schwenkrichtung der Schloßfalle (1 ) verlaufende Kulisse, insbesondere Kulissenleiste, ausgeführt ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastverbindungselement (
20 ) und/oder das Rastverbindungsgegenelement (21 ) in Ausheberichtung der Sperrklinke (2 ) abgeschrägt, insbesondere im Querschnitt dreieckig oder trapezförmig, ausgebildet ist. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßfalle (
1 ) zusätzlich zur Hauptschließstellung auch in eine Vorschließstellung bringbar und in dieser von der eingefallenen Sperrklinke (2 ) festhaltbar ist und daß die Rastverbindung erst bei Verlagerung der Schloßfalle (1 ) etwas jenseits der Vorschließstellung außer Rasteingriff gelangt. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (
2 ) jedenfalls bei in Öffnungsstellung befindlicher Schloßfalle (1 ) eine gegenüber der eingefallenen Lage der Sperrklinke (2 ) angehobene Abstützlage einnimmt und daß die Abstützlage der Sperrklinke (2 ) etwas niedriger liegt als die vollständige Aushebelage der Sperrklinke (2 ), so daß bei in Abstützlage befindlicher Sperrklinke (2 ) die Rastverbindung nicht in Rasteingriff gelangt. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastverbindungselement (
20 ) und das Rastverbindungsgegenelement (21 ) bei in Hauptschließstellung befindlicher Schloßfalle (1 ) zunächst voneinander bzw. von der Schloßfalle (1 ) beabstandet sind und erst nach einem bestimmten Aushebeweg der Sperrklinke (2 ) in Rasteingriff bzw. mit der Schloßfalle in Eingriff gelangen. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastverbindungselement (
20 ) und das Rastverbindungsgegenelement (21 ) bei im Überhub befindlicher Schloßfalle (1 ) außer Rasteingriff miteinander gelangen. - Kraftfahrzeugschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der motorische Antrieb (
11 ) gemäß einem oder mehreren der Patentansprüche derDE 103 34 579 A1 ausgestaltet ist.
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