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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugbodenplattenstruktur.
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Ein Automobil-Bodenstrukturelement, wie es beispielsweise in
JP 2000 -
255 454 A beschrieben worden ist, war bisher als Automobil-Bodenstrukturelement bekannt, welches sehr steif ist.
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Das vorstehende verwandte Bodenstrukturelement nach dem Stand der Technik weist mehrere gekrümmte Abschnitte auf, wovon jeder eine gekrümmte Oberfläche besitzt, welche nach unten ragt. Zusätzlich besitzt dieses Bodenstrukturelement nach oben ragende Sicken, die in einer solchen Weise ausgebildet sind, daß sie sich von den gekrümmten Abschnitten zu flachen ebeneren Abschnitten erstrecken, welche den Umfang der gekrümmten Abschnitte umgeben. Durch diesen Aufbau des Bodenstrukturelementes wird die Steifigkeit des Bodenstrukturelementes verbessert, um so das in dem Bodenstrukturelement entstehende Geräusch auf einen niedrigeren Pegel zu drücken.
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Da die verwandte Technik eine einfache Struktur besitzt, in welcher die gekrümmten Abschnitte und die Sicken auf einer rechteckigen oder quadratischen flachen Platte angeordnet sind, kann diese Struktur nicht so, wie sie ist, auf die praxisgerechten Bodenplattenkonfigurationen angewendet werden. Bei der Anwendung dieser Struktur auf praxisgerechte Bodenplattenkonfigurationen kann ein Fall auftreten, in welchem eine höhere Steifigkeit erforderlich ist.
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Die
EP 1 281 604 beschreibt eine Bodenstruktur für ein Automobil, welche in mehrere Bereiche durch einen Bodentunnelabschnitt, Seitenteile, Schwellen und Querteile unterteilt ist.
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Die
EP 0 937 630 A2 beschreibt ein Querteil für eine Automobilkarosserie, welches mittels Extrusion geformt ist und einen ersten und einen zweiten Teil aufweist. Der erste Teil ist durch vertikal gestapelte, geschlossene Teile gebildet. Der zweite Teil erstreckt sich entweder von der vorderen oder hinteren Wand des ersten Teils abwärts.
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Die
DE 66 06 158 U beschreibt ein Bodenblech für Kraftfahrzeuge, welches selbsttragend ausgebildet ist und gleichzeitig einen Teil eines Rahmens bilden kann oder als Rahmen dient.
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Die vorliegende Erfindung hat das Ziel, die Steifigkeit einer Fahrzeugbodenplattenstruktur durch Anordnen optimal gekrümmter Abschnitte auf einer Fahrzeugbodenplattenstruktur, welche in der Praxis eingesetzt werden kann, zu verbessern.
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Die vorstehende Aufgabe kann durch die in den Ansprüchen definierten Merkmale gelöst werden.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Fahrzeugbodenplatte mit mehreren ersten Rippen bereitgestellt, welche dafür vorgesehen sind, sich von einem oder mehreren gekrümmten Abschnitten zu einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt zu erstrecken, der die gekrümmten Abschnitte umgibt, wobei die gekrümmten Abschnitte nach unten oder nach oben ragen, und wobei die Fahrzeugbodenplatte aufweist: Einen vertikalen Wandabschnitt, welcher mit dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt verbunden ist; wobei wenigstens eine von den ersten Rippen sich aus dem gekrümmten Abschnitt über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt zu dem vertikalen Wandabschnitt erstreckt, und einen Endabschnitt auf dem gekrümmten Abschnitt, den anderen Endabschnitt auf dem vertikalen Wandabschnitt und einen Zwischenabschnitt auf dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt angeordnet hat.
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Insbesondere wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Fahrzeugbodenplatte bereitgestellt, die einen gekrümmten Abschnitt enthält, welcher von einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt umgeben ist und welcher nach unten oder nach oben ragt, einen mit dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt verbundenen vertikalen Wandabschnitt, und eine Sicke bzw. eine Rippe, die sich von dem gekrümmten Abschnitt durch den im wesentlichen horizontalen Abschnitt hindurch zu dem vertikalen Wandabschnitt erstreckt.
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Zusätzlich wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Fahrzeugbodenplatte bereitgestellt, die mehrere gekrümmte bzw. gebogene Abschnitte enthält, wovon jeder von einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt umgeben ist und welcher nach unten oder nach oben ragt, und eine Sicke, welche sich von einem der mehreren gekrümmten Abschnitte aus über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt zu einem weiteren gekrümmten Abschnitt und welcher in dieselbe Richtung wie eine Richtung ragt, in welche der gekrümmte Abschnitt ragt, erstreckt.
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Ferner wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Fahrzeugbodenplatte bereitgestellt, die mehrere gekrümmte Abschnitte enthält, die an einem hinteren Abschnitt eines Fahrzeugs vorgesehen sind, wovon jeder von einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt umgeben ist, welche benachbart zueinander in einer Längsrichtung des Fahrzeugs angeordnet sind, und welche nach unten oder nach oben ragen, und eine Rippe, die auf dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt zwischen den gekrümmten Abschnitten in einer solchen Weise ausgebildet ist, daß sie sich in einer Querrichtung des Fahrzeugs erstreckt.
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Ferner wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Fahrzeugbodenplatte bereitgestellt, in welcher ein hinterer Abschnitt der Fahrzeugbodenplatte unterhalb eines vorderen Abschnittes der Fahrzeugbodenplatte angeordnet ist, und in welcher mehrere kleine gekrümmte Abschnitte auf dem hinteren Abschnitt der Fahrzeugbodenplatte ausgebildet sind, jeder kleine gekrümmte Abschnitt von einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt umgeben ist, die kleinen gekrümmten Abschnitte benachbart zueinander in einer Längsrichtung des Fahrzeugs angeordnet sind und nach unten ragen.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden beispielhaft in Verbindung mit den Figuren beschrieben, in welchen:
- 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der Erfindung ist;
- 2 eine Längsquerschnittsansicht entlang der Linie II-II in 1;
- 3 eine quer verlaufende Querschnittsansicht entlang einer Linie III-III in 1 ist;
- 4 ein modifiziertes Beispiel der Ausführungsform ist; und
- 5 ein weiteres modifiziertes Beispiel der Ausführungsform ist.
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Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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Eine Fahrzeugbodenplatte 1 enthält einen vorderen Abschnitt 2 und einen hinteren Abschnitt 3, welche im wesentlichen flach sind, und einen mittigen Abschnitt 4, welcher zwischen dem vorderen Abschnitt 2 und dem hinteren Abschnitt 3 angeordnet ist, und einen Tunnelabschnitt 5, welcher mittig quer verlaufend in einer solchen Weise ausgebildet ist, daß er sich in Längsrichtung erstreckt.
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Der mittige Abschnitt 4 neigt sich von dem vorderen Abschnitt 2 zu dem hinteren Abschnitt 3 nach unten, und der hintere Abschnitt 3 ist in der Höhe unterhalb des vorderen Abschnittes 2 angeordnet. Zusätzlich ist der einen hut- bzw. haubenartigen Querschnitt aufweisende Tunnelabschnitt 5 in einer solchen Weise ausgebildet, daß er sich in der Längsrichtung eines Fahrzeugs erstreckt. Ferner ist die Bodenplatte in einer Konfiguration ausgebildet, welche im wesentlichen in einer Querrichtung des Fahrzeugs in Bezug auf den Tunnelabschnitt 5 symmetrisch ist.
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Gekrümmte Abschnitte 10, 11, welche in einer sphärischen Weise nach unten ragen, sind auf dem vorderen Abschnitt 2 ausgebildet. Zusätzlich sind gekrümmte Abschnitte 12, 13, welche in der sphärischen Weise nach unten ragen, auf dem hinteren Abschnitt 3 ausgebildet, und die Flächen dieser gekrümmten Abschnitte 12, 13 sind kleiner als diejenigen der gekrümmten Abschnitte 10, 11. Bevorzugt können die Flächen der gekrümmten Abschnitte 12, 13 im wesentlichen die Hälfte von denen der gekrümmten Abschnitte 10, 11 sein. Ferner ist ein gekrümmter Abschnitt 14, welcher in der kugelförmigen Weise nach unten ragt, auf dem mittigen Abschnitt 4 ausgebildet. Die gekrümmten Abschnitte 10, 11, 12, 13, 14 sind jeweils von einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 umgeben, und ein Durchtrittsloch 16 ist in der Mitte von jedem der gekrümmten Abschnitte 10, 11, 12, 13 ausgebildet.
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Zusätzlich sind die gekrümmten Abschnitte 12, 13 benachbart zueinander quer zu dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 in einer Längsrichtung des Fahrzeugs angeordnet.
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Der Tunnelabschnitt 5 ist mit dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 in einer solchen Weise verbunden, so daß er sich nach unten gerichtet öffnet und von dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 aus ansteigt.
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Zusätzlich ist eine Rippe oder Sicke 20 auf der Fahrzeugbodenplatte 1 angeordnet. Diese Rippe 20 ist so ausgebildet, daß sie sich von dem gekrümmten Abschnitt 10 über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 zu einem vertikalen Wandabschnitt 17 des Tunnelabschnittes 5 erstreckt. Die Rippe 20 erstreckt sich nämlich in Querrichtung nach innen. Zusätzlich ragt die Rippe 20 nach oben. Die Rippe 20 wird beispielsweise durch Preßformung oder Blechverarbeitung erzeugt. In diesem Falle ist die Rückseite der Rippe 20, welche der vorragenden Seite gegenüberliegt, vertieft.
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Ferner ist eine Rippe 21 auf der Fahrzeugbodenplatte 1 vorgesehen. Diese Rippe 21 ist so ausgebildet, daß sie sich von einem Rand des gekrümmten Abschnittes 10 über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 zu einem vertikalen Wandabschnitt 17 des Tunnelabschnittes 5 erstreckt. Die Rippe 21 erstreckt sich nämlich quer nach innen gerichtet zu einer Seite des Tunnelabschnittes 5. Zusätzlich ragt die Rippe 21 bei dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 nach oben und ragt quer bei dem vertikalen Wandabschnitt 17 nach außen.
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Zusätzlich ist eine Rippe 22 auf der Fahrzeugbodenplatte 1 vorgesehen. Diese Rippe 22 erstreckt sich im wesentlichen quer von dem gekrümmten Abschnitt 10 zu dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 nach außen. Die Rippe ist in einer relativ kleinen Konfiguration ausgebildet, welche nach oben ragt.
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Ferner ist eine Sicke bzw. Rippe 23 auf der Fahrzeugbodenplatte 1 vorgesehen. Diese Rippe 23 erstreckt sich im wesentlichen quer von dem gekrümmten Abschnitt 14 über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 nach innen zu dem vertikalen Wandabschnitt 17 des Tunnelabschnittes 5 und ragt nach oben.
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Zusätzlich ist eine Sicke bzw. Rippe 24 auf der Fahrzeugbodenplatte 1 vorgesehen. Die Rippe 24 erstreckt sich im wesentlichen quer von dem gekrümmten Abschnitt 12 über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 zu dem vertikalen Wandabschnitt 17 des Tunnelabschnittes 5 nach innen und ragt nach oben. Ferner erstreckt sich eine Sicke bzw. Rippe 25 im wesentlichen quer von dem gekrümmten Abschnitt 13 über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 zu dem vertikalen Wandabschnitt 17 des Tunnelabschnittes 5 nach innen und ragt nach oben. Eine Sicke bzw. Rippe 26 ist im wesentlichen an einer querliegend äußeren Seite des im wesentlichen horizontalen Abschnittes 15 an jedem von dem hinteren Abschnitt 3 und dem mittigen Abschnitt 4 in einer solchen Weise ausgebildet, daß sie sich im wesentlichen quer erstreckt und nach oben ragt. Eine Sicke bzw. Rippe 27 erstreckt sich im wesentlichen quer von dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 zwischen den gekrümmten Abschnitten 12, 13 zu dem vertikalen Wandabschnitt 17 des Tunnelabschnittes 5 nach innen und ragt nach oben. Die Rippe 27 ist nämlich dafür vorgesehen, sich in einer solchen Weise zu erstrecken, daß sie die gekrümmten Abschnitte 12 und 13 trennt. Eine Sicke bzw. Rippe 28 erstreckt sich in Längsrichtung von dem gekrümmten Abschnitt 10 nach rückwärts, um den benachbarten gekrümmten Abschnitt 14 über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 erreichen, und ragt nach unten. Eine Sicke bzw. Rippe 29 erstreckt sich in Längsrichtung von dem gekrümmten Abschnitt 14 nach hinten, um den benachbarten gekrümmten Abschnitt 12 über den im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 zu erreichen und ragt nach unten.
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Ferner erstreckt sich ein Seitenelement 30 in Längsrichtung auf einer Unterseite der Fahrzeugbodenplatte 1. Insbesondere besitzt das Seitenelement 30 einen hut- bzw. haubenartigen Querschnitt und ist mit der Unterseite der Fahrzeugbodenplatte 1 an seinen Flanschabschnitten verbunden, wobei seine Öffnung so ausgebildet ist, daß sie nach oben weist. Ein Querelement 31 ist so angeordnet, daß es sich quer auf einer Oberseite des im wesentlichen horizontalen Abschnittes 15 zwischen den gekrümmten Abschnitten 10, 14 bzw. einer Oberseite des im wesentlichen horizontalen Abschnittes 15 zwischen den gekrümmten Abschnitte 12, 14 erstreckt. Insbesondere besitzen die Querelemente 31 jeweils einen haubenartigen Querschnitt und sind mit den im wesentlichen horizontalen Abschnitten 15 mit ihren Flanschabschnitten verbunden, wobei deren Öffnungen so ausgebildet sind, daß sie nach unten weisen.
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Funktionen und Vorteile der Erfindung werden nachstehend auf der Basis des vorstehend beschriebenen Aufbaus beschrieben. Es kann nämlich, da die Rippen 20, 21, 23, 24, 25 auf der Fahrzeugbodenplatte 1 ausgebildet sind, welche sich im wesentlichen quer nach innen von den gekrümmten Abschnitten 10, 12, 13, 14 über die im wesentlichen horizontalen Abschnitte 15 zu dem vertikalen Wandabschnitt 17 des Tunnelabschnittes 5 erstrecken, die Steifigkeit der entsprechenden Abschnitte bei den im wesentlichen horizontalen Abschnitten 15, welche relativ anfällig dafür sind, vertikal zu schwingen, verbessert werden, um dadurch wirksam die Schwingungen an den im wesentlichen horizontalen Abschnitten 15 zu unterdrücken. Ferner kann durch Vorsehen der Rippen 22, 26, 27, 28, 29 auf den horizontalen Abschnitten 15 die Steifigkeit der entsprechenden Abschnitte bei den im wesentlichen horizontalen Abschnitten 15 verbessert werden, um dadurch die Schwingungen zu unterdrücken.
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Zusätzlich kann die Oberflächensteifigkeit insgesamt aufgrund des Vorhandenseins der gekrümmten Abschnitte 10, 11, 12, 13, 14 verbessert werden, um dadurch Schwingungen an dem vorderen Abschnitt 2, hinteren Abschnitt 3 und mittigen Abschnitt 4 zu unterdrücken.
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Ferner kann, da sich die Rippen 20, 23, 24, 25 von den gekrümmten Abschnitten 10, 12, 13, 14, wo die Oberflächensteifigkeit groß ist über die im wesentlichen horizontalen Abschnitte 15 zu der vertikalen Wand 17 des Tunnelabschnittes 5 erstrecken, wo die vertikale Steifigkeit groß ist, die Steifigkeit eines Eckenabschnittes, welcher die im wesentlichen horizontalen Abschnitte 15 mit dem vertikalen Wandabschnitt 17 verbindet, verbessert werden. Zusätzlich kann die Steifigkeit des vertikalen Wandabschnittes 17 entlang einer Richtung, welche im wesentlichen eine senkrechte Richtung in Bezug auf die Oberfläche des vertikalen Wandabschnittes 17 ist, ebenfalls verbessert werden, und eine Faltung an dem Ekkenabschnitt, welcher den vertikalen Wandabschnitt 17 mit den im wesentlichen horizontalen Abschnitten 15 verbindet, kann wirksam unterdrückt werden. Ferner kann die Schwingung des vertikalen Wandabschnittes 17 in einer im wesentlichen senkrechten Richtung in Bezug auf die Oberfläche des vertikalen Wandabschnittes 17 leicht unterdrückt werden.
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Zusätzlich kann, da das Durchtrittsloch 16 vorgesehen ist, eine überschüssige Galvanisierungsfarbe an dem gekrümmten Abschnitt 10 oder dem gekrümmten Abschnitt 12 nach unten aus dem Durchtrittsloch 16 abgelassen werden.
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Ferner kann, da die drei gekrümmten Abschnitte 10, 12, 14 in Ausrichtung in der Längsrichtung des Fahrzeugs zu der Rippe 28 und der Rippe 29, welche die gekrümmten Abschnitte verbinden und nach unten ragen, ausgebildet sind, wenn eine Galvanisierungsfarbauftrag auf die Fahrzeugbodenplatte 1 aufgebracht wird, die Galvanisierungsfarbe, welche innerhalb des gekrümmten Abschnittes 14 zurückbleibt, leicht in den gekrümmten Abschnitt 10 oder den gekrümmten Abschnitt 12 durch die Rippe 28 oder die Rippe 29 abgeführt werden. Insbesondere ist diese Konstruktion beim Transport eines in einen Galvanisierungsfarbenbehälter eingetauchten Fahrzeugbodens 1 aus dem Behälter in eine schräge Aufwärtsposition wirksam.
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Zusätzlich kann, wenn die Fahrzeugbodenplatte 1 aus dem Galvanisierungsfarbbehälter in einer solchen Weise wie vorstehend beschrieben mit dem gekrümmten Abschnitt 10 schräg nach oben in Bezug auf den gekrümmten Abschnitt 14 positioniert transportiert wird, da eine in dem gekrümmten Abschnitt 10 verbliebene überschüssige Galvanisierungsfarbe in den gekrümmten Abschnitt 14 durch die Rippe 28 fließt und da ferner eine in den gekrümmten Abschnitt 14 verbleibende überschüssige Galvanisierungsfarbe in den gekrümmten Abschnitt 12 durch die Sicke 29 fließt, die Notwendigkeit einer Erzeugung eines Durchtrittsloches 16 in dem gekrümmten Abschnitt 14 zum Ablassen der Galvanisierungsfarbe vermieden werden. Ferner kann dasselbe für den Fall gesagt werden, daß eine in dem gekrümmten Abschnitt 12 verbleibende überschüssige Galvanisierungsfarbe in den gekrümmten Abschnitt 14 durch die Rippe 29 fließt, und eine in dem gekrümmten Abschnitt 14 verbleibende überschüssige Galvanisierungsfarbe in den gekrümmten Abschnitt 10 durch die Rippe 28 fließt, wenn die Fahrzeugbodenplatte 1 aus dem Behälter für die Galvanisierungsfarbe mit dem gekrümmten Abschnitt 12 schräg nach oben in Bezug auf den gekrümmten Abschnitt 14 transportiert wird. Gemäß diesem Aufbau kann die Anzahl von Mannstunden zum Schließen der Durchtrittslöcher 16 mit Stopfen in einem dem Umfang verringert werden, wie die Anzahl der Durchtrittslöcher verringert wird, um dadurch einen Versuch, die anteiligen Kosten zu verringern, zu ermöglichen.
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Zusätzlich kann, da die Rippe 28 und die Rippe 29 in einer solchen Weise angeordnet sind, daß sie sich mit Querelement 31 überschneiden, die Oberflächensteifigkeit der im wesentlichen horizontalen Abschnitte 15 verbessert werden.
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Wie es vorstehend beschrieben worden ist, wird, da die Oberflächensteifigkeit der entsprechenden Abschnitte der Fahrzeugbodenplatte 1 merklich verbessert wird, um dadurch Schwingungen an den entsprechenden Abschnitten effektiv zu unterdrücken, das Auftreten anormaler Geräusche sicher verhindert, und der Fahrkomfort im Fahrgastraum kann verbessert werden.
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Zusätzlich wird in dem hinteren Abschnitt 3, der eine relativ große Fläche besitzt, die relativ große Rippe 27, welche sich im wesentlichen quer erstreckt, auf dem im wesentlichen horizontalen Abschnitt 15 zwischen den kleinen gekrümmten Abschnitten 12, 13 ausgebildet, deren Flächen in der Längsrichtung des Fahrzeugs kleiner als diejenigen der gekrümmten Abschnitte 10, 14 sind. Die Ausbildung der Rippe 27 verbessert die Steifigkeit dieses speziellen Abschnittes des im wesentlichen horizontalen Abschnittes 15 im Vergleich zu dem seines restlichen Abschnittes. Insbesondere würde gemäß Darstellung in 2 eine primäre Schwingung, wie sie durch eine Linie A dargestellt ist, in dem hinteren Abschnitt 3, welcher von dem Querelement 31 an ihrem Längsrand unterstützt wird, erzeugt werden, wenn keine Rippe 27 ausgebildet wäre, wobei aber die primäre Schwingung in durch Linien B dargestellte sekundäre Schwingungen aufgrund des Vorhandenseins der Rippe 27 umgewandelt wird. Als Folge der Größenreduzierung der Wellenform kann eine Reduzierung der Lautstärke des durch die Schwingungen in dem hinteren Abschnitt 3 erzeugten Geräusches sichergestellt werden.
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Ferner kann, da die kleinen gekrümmten Abschnitte 12, 13, welche in der Längsrichtung angeordnet sind, in dem hinteren Abschnitt 3 ausgebildet sind, die Fahrzeugbodenplatte 1 üblicherweise bei Fahrzeugen angewendet werden, welche jeweils eine Bodenplatte mit unterschiedlicher Längenabmessung besitzen, indem von dem hinteren Abschnitt 3 dessen rückseitiges Ende entlang der Linie C-C in 2 abgeschnitten wird, wobei Kosten bezüglich der Bodenplatte reduziert werden können.
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Zusätzlich kann, da der größte Teil des hinteren Abschnittes 3 unterhalb des vorderen Abschnittes 2 in der Fahrzeugbodenplatte 1 angeordnet ist, der Platz im Fahrgastraum über dem hinteren Abschnitt 3. leicht erweitert werden. Andererseits kann, da die relativ kleinen gekrümmten Abschnitte 12, 13 nebeneinander in dem hinteren Abschnitt 3 angeordnet sind, nach unten ragende Abstände der kugelförmig vorragenden Abschnitte 12, 13 kleiner als diejenigen der großen gekrümmten Abschnitte 10, 14 gemacht werden können, ein ausreichender minimaler Bodenabstand für den hinteren Abschnitt 3 selbst dann sichergestellt werden, wenn der Großteil des hinteren Abschnittes 3 unterhalb des vorderen Abschnittes 2 angeordnet ist.
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Zusätzlich kann in dieser Ausführungsform, obwohl die entsprechenden gekrümmten Abschnitte kugelförmig nach unten ragen, jeder von den gekrümmten Abschnitten nach Bedarf so ausgeführt werden, daß er nach oben ragt. Ein derartiges modifiziertes Beispiel ist in 4 dargestellt. Zusätzlich können die entsprechenden gekrümmten Abschnitte so ausgeführt werden, daß sie nach unten oder oben in jeder anderen Konfiguration als der kugelförmigen, wie z.B. in einer bogenförmigen Konfiguration (z.B. einer halbzylindrischen Konfiguration), stehen.
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Ferner können anstelle einer Ausführung, daß sie sich so weit wie die vertikalen Wandabschnitte des Tunnelabschnittes erstrecken, die Rippen so ausgeführt werden, daß sie sich so weit wie ein aufwärtsgerichteter vertikaler Wandabschnitt erstrecken, welcher auf einer hinteren Seite der Bodenplatte ausgebildet ist. Obwohl in dieser Ausführungsform die Sicken so vorgesehen sind, daß sie sich in einem Zwischenabschnitt des vertikalen Wandabschnittes des Tunnels erstrecken, können die Sicken 120, 121, 123, 124, 127 so ausgeführt werden, daß sie sich bis zu einem oberen Abschnitt des vertikalen Wandabschnittes gemäß Darstellung in 5 erstrecken.
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Selbstverständlich soll die Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beschränkt sein, sondern kann in vielfältig ohne Abweichung von ihrem Erfindungsgedanken und Schutzumfang modifiziert werden.