-
Die
Erfindung betrifft ein System aus Banknotenbearbeitungsmaschinen,
eine Banknotenbearbeitungsmaschine und ein Verfahren für deren
Betrieb.
-
Banknotenbearbeitungsmaschinen
werden dazu verwendet Banknoten hinsichtlich ihrer Eigenschaften,
wie Echtheit, Zustand, Art der Banknote usw., zu überprüfen. In
Abhängigkeit
vom Ergebnis der Überprüfung können die
Banknoten beispielsweise akzeptiert, sortiert, gespeichert, zerstört usw.
werden. Für
den Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschinen ist es erforderlich,
eine Vielzahl von Einstellungen vorzunehmen, Daten zu aktualisieren
usw., damit mit der Banknotenbearbeitungsmaschine die gewünschten
Bearbeitungen durchgeführt
werden können.
Derartige Einstellungen und Daten werden entweder bei der Herstellung
der Banknotenbearbeitungsmaschinen vorgenommen und zur Verfügung gestellt
oder durch Servicepersonen, die entsprechende Einstellungen und
Daten am Aufstellungsort der Banknotenbearbeitungsmaschinen vornehmen und
zur Verfügung
stellen, falls Änderungen
erforderlich sind.
-
Es
hat sich jedoch gezeigt, daß der
für derartige
Einstellungen und das zur Verfügung
stellen von aktuellen Daten erforderliche Aufwand sehr groß ist, da
für jede
Einstellung und jedes zur Verfügung
stellen von aktuellen Daten eine Serviceperson an den Aufstellungsort
der Banknotenbearbeitungsmaschine anreisen muß. Gleichartige Probleme treten
auf, wenn es zu Fehlern oder Störungen
der Banknotenbearbeitungsmaschinen kommt. Auch in diesen Fällen muß eine Serviceperson
anreisen, um die Fehler oder Störungen
zu beseitigen.
-
Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System aus Banknotenbearbeitungsmaschinen, eine
Banknotenbearbeitungsmaschine und ein Verfahren für deren
Betrieb anzugeben, bei denen der Aufwand für den Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschinen
erheblich reduziert werden kann.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
System aus Banknotenbearbeitungsmaschinen, eine Banknotenbearbeitungsmaschine
und ein Verfahren für
deren Betrieb, mit den Merkmalen der nebengeordneten Ansprüche gelöst.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen System
aus Banknotenbearbeitungsmaschinen, der erfindungsgemäßen Banknotenbearbeitungsmaschine
und dem erfindungsgemäßen Verfahren
für deren
Betrieb, werden für
den Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschinen erforderliche Daten
zwischen den Banknotenbearbeitungsmaschinen und einer Servicezentrale
ausgetauscht.
-
Durch
den Austausch der Daten kann eine Vielzahl von für den Betrieb erforderlichen
Einstellungen von der Servicezentrale aus vorgenommen werden, ohne
daß eine
Serviceperson den Aufstellungsort der Banknotenbearbeitungsmaschine
aufsuchen muß.
Zusätzlich
können
Fehler oder Störungen
der Banknotenbearbeitungsmaschinen von der Servicezentrale aus behoben
werden, wenn die in den Banknotenbearbeitungsmaschinen beim Betrieb
angefallenen Daten analysiert werden, um daraus Rückschlüsse auf
die Fehler oder Störungen
zu ziehen.
-
Weitere
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der
nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen anhand von Figuren.
-
Es
zeigt:
-
1 einen
prinzipiellen Aufbau einer Ausführungsform
eines Systems aus Banknotenbearbeitungsmaschinen,
-
2 eine
schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus einer ersten
Ausführungsform einer
Banknotenbearbeitungsmaschine, die für die Einzahlung und Annahme
von Banknoten geeignet, und
-
3 eine
schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus einer zweiten
Ausführungsform einer
Banknotenbearbeitungsmaschine, die für das Prüfen und Sortieren von Banknoten
geeignet ist.
-
Aufbau des Systems
-
1 zeigt
einen prinzipiellen Aufbau einer Ausführungsform eines Systems aus
Banknotenbearbeitungsmaschinen mit einer Servicezentrale.
-
Das
System kann aus einer oder mehreren Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 bestehen, deren
Aufbau nachfolgend genauer beschrieben wird. Über ein Netzwerk 60,
z. B. ein drahtgebundenes und/oder drahtloses Telefonnetz, ein lokales Netzwerk,
das Internet usw., sind die Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 mit
einer Servicezentrale 100 verbunden, die z. B. aus einem
Datenspeicher bzw. einer Datenbank besteht, also einen Computer mit
einem Speichermedium aufweist. Das Netzwerk 60 kann auch
in anderer Weise realisiert sein, z. B. drahtloses Netzwerk oder
als Netzwerk, das Daten über
das Stromversorgungsnetz zur Verfügung stellt.
-
Aufbau von Banknotenbearbeitungsmaschinen
-
2 zeigt
eine schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus einer
ersten Ausführungsform
einer Banknotenbearbeitungsmaschine 10, die für die Einzahlung
und Annahme von Banknoten geeignet ist und als automatischer Schalter
ausgebildet sein kann. Die Banknotenbearbeitungsmaschine 10 kann
aber auch Bestandteil eines Verkaufsautomaten sein.
-
Der
automatische Schalter 10 weist ein Eingabefach 1 auf,
in welches einzuzahlende Banknoten BN von einem Einzahler oder Kunden
bzw. von einer Bedienperson eingegeben werden. Die Banknoten BN
werden von einem Transportsystem 2 aus dem Eingabefach 1 entnommen
und einer Sensoreinrichtung 3 zugeführt. In der Sensoreinrichtung 3 werden Merkmale
jeder einzelnen Banknote erfaßt,
die beispielsweise für
die Beurteilung der Echtheit, der Art (Währung, Denomination), des Zustands
usw. der Banknote relevant sind. Derartige Merkmale können beispielsweise
von verschiedenen Sensoren mechanisch, akustisch, optisch, elektrisch
und/oder magnetisch erfaßt
werden. Bekannte Echtheitsmerkmale umfassen beispielsweise Druckfarben
mit besonderen optischen und/oder magnetischen Eigenschaften, metallische
oder magnetische Sicherheitsfäden, die
Verwendung von aufhellerfreiem Banknotenpapier, in einem elektrischen
Schaltkreis enthaltene Informationen usw. Die Art der Banknote wird
z. B. durch ihre Größe, Druckmuster,
Farben usw. festgelegt, wohingegen der Zustand der Banknote beispielsweise
aus dem optischen Erscheinungsbild (Verschmutzung) abgeleitet werden
kann. Die Merkmale werden von der Sensoreinrichtung 3 erfaßt und entsprechende
Daten der Sensoreinrichtung 3 an eine Steuereinrichtung 4 übergeben.
-
Von
der Steuereinrichtung 4 werden die Daten der erfaßten Merkmale
mit Vergleichsdaten verglichen, welche die Erkennung von echten
bzw. gefälschten
und/oder fälschungsverdächtigen
Banknoten, der Art der Banknoten, den Zustand der Banknoten usw.
ermöglichen.
Die Vergleichsdaten sowie für den
Betrieb des automatischen Schalters 10 erforderliche Programme
liegen als Software vor und sind in der Steuereinrichtung 4 bzw.
einem der Steuereinrichtung 4 zugeordneten, nichtflüchtigen
Speicher 5 gespeichert. Der nichtflüchtige Speicher 5 kann
z. B. von einem EEPROM oder einem Flash-Speicher, einer Festplatte
usw. gebildet werden. Weiterhin kann ein nicht dargestellter Arbeitsspeicher
mit der Steuereinrichtung 4 verbunden sein, der von der
Steuereinrichtung 4 für
die Ausführung
der Software verwendet wird.
-
Anhand
der von der Steuereinrichtung 4 durchgeführten Überprüfung der
jeweiligen Banknote werden im Transportsystem 2 angeordnete,
nicht dargestellte Weichen angesteuert, um beispielsweise gefälschte und/oder
fälschungsverdächtige Banknoten
BF in einem Aufbewahrungsfach 8 abzulegen, wohingegen als
echt eingestufte Banknoten BA in einem weiteren Fach 9,
z. B einer Kassette aufbewahrt werden können. Banknoten BR die nicht
erkannt werden oder aus sonstigen Gründen nicht bearbeitet werden
können,
z. B. weil der Einzahler den Einzahlvorgang abbricht, werden in
ein Rückgabefach 7 transportiert
und abgelegt.
-
Zur
Steuerung des automatischen Schalters 10 durch den Kunden
oder Einzahler ist eine Ein-/Ausgabeeinrichtung 12 mit
der Steuereinrichtung 4 verbunden, um beispielsweise bestimmte
Bearbeitungsmodi auswählen
zu können,
beziehungsweise den Einzahler über
die Bearbeitung der Einzahlung zu informieren. Die Ein-/Ausgabeeinrichtung 12 weist üblicher
Weise eine Tastatur und eine Anzeige auf, kann aber auch eine berührungsempfindliche Anzeige
(Touch-Screen) oder eine beliebige Kombination der genannten Mittel
aufweisen. Zusätzlich kann
die Ein-/Ausgagbeeinrichtung 12 über einen Drucker verfügen. Die
Ein-/Ausgabeeinrichtung 12 kann darüber hinaus eine Identifizierungseinrichtung 13 aufweisen,
beispielsweise einen Leser für
eine Chip- oder Magnetstreifenkarte 14. Durch Eingabe seiner
individuellen Karte 14 kann sich der Einzahler bei dem
automatischen Schalter 10 identifizieren und bewirken,
daß der
den eingezahlten Banknoten entsprechende Betrag seinem Konto gutgeschrieben wird.
-
Über eine
Schnittstelle 6, die im automatischen Schalter 10 vorgesehen
ist, und mit der Steuereinrichtung 4 bzw. dem nichtflüchtigen
Speicher 5 verbunden ist, können gespeicherte Software und/oder
die Vergleichsdaten und/oder sonstige Daten ganz oder teilweise
ersetzt und/oder um zusätzliche
Bestandteile ergänzt
und/oder über
das in 1 dargestellte Netzwerk 60, z. B. mit
der Servicezentrale 100, ausgetauscht werden, oder es kann
eine Kommunikation durchgeführt
werden. Die Schnittstelle 6 kann z. B. als Modem, Netzwerkanschluß, Internetanschluß usw. ausgestaltet
sein.
-
3 zeigt
eine schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus einer
zweiten Ausführungsform
einer Banknotenbearbeitungsmaschine 11, die für das Prüfen und
Sortieren von Banknoten geeignet ist.
-
Die
Banknotenbearbeitungsmaschine 11 weist ein Eingabefach 20 für die Eingabe
von zu bearbeitenden Banknoten BN auf, in welches ein Vereinzeler 22 eingreift.
Der Vereinzeler 22 erfaßt jeweils eine der zu bearbeitenden
Banknoten BN und übergibt
die einzelne Banknote einem Transportsystem 23, welches
die einzelne Banknote durch eine Senuoreinrichtung 30 transportiert.
In der Sensoreinrichtung 30 werden Merkmale jeder einzelnen
Banknote erfaßt,
die beispielsweise für
die Beurteilung der Echtheit, der Art (Wäh rung, Denomination), des Zustands
usw. der Banknote relevant sind. Derar tige Merkmale können beispielsweise
mechanisch, akustisch, optisch, elektrisch und/oder magnetisch erfaßt werden.
Bekannte Echtheitsmerkmale umfassen beispielsweise Druckfarben mit
besonderen optischen und/oder magnetischen Eigenschaften, metallische oder
magnetische Sicherheitsfäden,
die Verwendung von aufhellerfreiem Banknotenpapier, in einem elektrischen
Schaltkreis enthaltene Informationen usw. Die Art der Banknote wird
z. B. durch ihre Größe, Druckmuster,
Farben usw. festgelegt, wohingegen der Zustand der Banknote beispielsweise
aus dem optischen Erscheinungsbild (Verschmutzung) abgeleitet werden
kann. Die Merkmale werden von der Sensoreinrichtung 30 erfaßt und entsprechende
Daten der Sensoreinrichtung 30 an eine Steuereinrichtung 40 übergeben.
-
Von
der Steuereinrichtung 40 werden die Daten der erfaßten Merkmale
mit Vergleichsdaten verglichen, welche die Erkennung von echten
bzw. gefälschten
und/oder fälschungsverdächtigen
Banknoten, die Art der Banknoten, den Zustand der Banknoten usw.
ermöglichen.
Die Vergleichsdaten sowie für den
Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 erforderliche
Programme liegen als Software vor und sind in der Steuereinrichtung 40 bzw.
einem der Steuereinrichtung 40 zugeordneten, nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeichert. Der nichtflüchtige Speicher 41 kann
z. B. von einem EEPROM-, einem Flash- oder einem Festplatten-Speicher
gebildet werden. Weiterhin kann ein nicht dargestellter Arbeitsspeicher
mit der Steuereinrichtung 40 verbunden sein, der von der Steuereinrichtung 40 für die Ausführung der
Software verwendet wird.
-
Anhand
der von der Steuereinrichtung 40 durchgeführten Überprüfung der
jeweiligen Banknote werden im Transportsystem 23 angeordnete
Weichen 24, 26 angesteuert, um beispielsweise
gefälschte
und/oder fälschungsver dächtige Banknoten in
einem Ausgabefach 25 abzulegen, wohingegen als echt eingestufte
Banknoten in einem anderen Ausgabefach 27 abgelegt werden
können.
Das Transportsystem 23 kann darüber hinaus fortgesetzt sein,
so daß die
Banknoten einer weiteren Bearbeitung 28 zugeführt werden
können,
z. B. weiteren Ausgabefächern,
einem Safe oder Kassetten, in welchen die Banknoten sicher aufbewahrt
und transportiert werden können,
einem Schredder usw.
-
Zur
Steuerung der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 durch eine
Bedienperson ist eine Ein-/Ausgabeeinrichtung 45 mit der
Steuereinrichtung 40 verbunden, um beispielsweise bestimmte Bearbeitungsmodi
auswählen
zu können,
beziehungsweise die Bedienperson über die Bearbeitung der Banknoten
BN zu informieren. Dazu können
eine Tastatur und eine Anzeige vorhanden sein. Ebenso ist es möglich, daß eine berührungsempfindliche
Anzeige (Touch-Screen) verwendet wird oder eine beliebige Kombination
der genannten Mittel. Weiterhin kann ein Drucker vorgesehen sein,
um z. B. Abrechnungsdaten von Banknoten ausdrucken zu können, die
mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 bearbeitet wurden.
Weiterhin kann die Ein-/Ausgabeeinrichtung 45 einen
Kartenleser aufweisen, der geeignet ist Karten mit Magnetstreifen
und/oder Chip zu lesen. Derartige Karten können beispielsweise dazu verwendet
werden, die Bedienperson der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 zu
identifizieren, um beispielsweise ein bestimmtes Konto anzugeben,
auf welches der Gesamtbetrag der zu bearbeitenden Banknoten gut
geschrieben werden soll. Es kann auch vorgesehen sein, daß die Bedienperson
zusätzlich
ein geheimes Paßwort
eingeben muß,
um die Identifizierung vornehmen zu können.
-
Zusätzlich ist
eine Schnittstelle 42 vorhanden, welche es über das
in 1 dargestellte Netzwerk 60 erlaubt, mit
der Steuereinrichtung 40 zu kommunizieren, bzw. die im
nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeicherte Software und/oder die Vergleichsdaten und/oder
sonstige Daten ganz oder teilweise zu ersetzen und/oder um zusätzliche
Bestandteile zu ergänzen
und/oder über
die Schnittstelle 42 auszulesen. Dazu kann die Schnittstelle 42 z.
B. als Modem, Netzwerkanschluß,
Internetanschluß usw.
ausgestaltet sein.
-
Bei
einer anderen Abwandlung der beschriebenen Ausführungsformen der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 kann
es vorgesehen sein, daß die
Steuereinrichtung 4, 40, der nichtflüchtige Speicher 5, 41,
die Sensoreinrichtung 3, 30 usw. nicht wie dargestellt
direkt miteinander verbunden sind, sondern über einen oder mehrere Datenbusse.
-
Bei
einer anderen Abwandlung kann für
die Senuoreinrichtung 3, 30 eine separate Steuereinrichtung
und/oder ein separater nichtflüchtiger
Speicher vorgesehen sein, welche die Überprüfung der Banknoten durchführt und
das Ergebnis der Überprüfung der
Banknoten an die Steuereinrichtung 4, 40 weiterleitet,
damit diese in oben beschriebener Weise die Steuerung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 vornehmen
kann. In diesem Fall kann es vorgesehen sein, daß Software und/oder Daten getrennt
für die
Steuereinrichtung 4, 40 und die separate Steuereinrichtung
der Sensoreinrichtung 3, 30 zur Verfügung gestellt
und geladen wird. Ebenso kann die Software und/oder Daten für beide
Steuereinrichtungen zusammen zur Verfügung gestellt und geladen werden.
-
Ebenso
ist offensichtlich, daß die
Banknoten BN bei ihrer Bearbeitung in den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 vom
Transportsystem 2, 23 entlang ihrer langen oder
kurzen Kanten transportiert werden. Je nach Auslegung des Transportsystems 2, 23 müssen beispielsweise
entsprechende Vergleichsdaten zur Verfügung gestellt werden, da die Vergleichsdaten
von der Transportrichtung der Banknoten abhängen.
-
Aufbau des Systems aus
Banknotenbearbeitungsmaschinen
-
Das
in der 1 dargestellte System aus Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11,
Netzwerk 60 und Servicezentrale 100, kann eine
Vielzahl der beschriebenen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 sowie
weiterer Banknotenbearbeitungsmaschinen aufweisen. Ebenso können auch
bestimmte Bestandteile der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 direkt
mit der Servicezentrale 100 verbunden sein, z. B. die Sensoreinrichtung 3, 30 mit
eigener Steuereinrichtung.
-
Beispiel 1
-
Wie
beispielhaft für
eine Banknotenbearbeitungsmaschine 10 dargestellt, kann
die Banknotenbearbeitungsmaschine 10 mit einem Computer 50 verbunden
sein, der einer Bedienperson oder Serviceperson dazu dient, die
zwischen Banknotenbearbeitungsmaschine 10 und Servicezentrale 100 ablaufenden
Vorgänge
zu starten und/oder zu steuern. Es ist auch möglich, daß auf einen Computer 50 verzichtet
wird, und die Ein-/Ausgabeeinrichtung 12 von der Serviceperson
verwendet wird. In diesem Fall kann es vorgesehen sein, daß sich die
Serviceperson mittels einer speziellen Karte 14 identifiziert.
Wird der Computer 50 verwendet, kann die Verbindung zu dem
Netzwerk 60 mittels einer Schnittstelle des Computers 50 hergestellt
werden, z. B. einer drahtlosen Verbindung über GSM oder UMTS. In diesem
Fall kann auf die Schnittstelle 6 der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 verzichtet
werden.
-
Beispiel 2
-
Die
Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 können einzeln über das
Netzwerk 60 mit der Servicezentrale 100 verbunden
sein, es können
aber auch mehrere Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, die
direkt oder über
einen Datenbus oder ein lokales Netzwerk 111 miteinander
verbunden sind, über
eine Banknotenbearbeitungsmaschine 11' und das Netzwerk 60 mit
der Servicezentrale 100 verbunden sein. Die mit dem Netzwerk 60 verbundene
Banknotenbearbeitungsmaschine 11' nimmt dabei den Datenaustausch
bzw. die Kommunikation mit der Servicezentrale 100 vor.
Die von der Servicezentrale 100 stammenden Daten und/oder
Software werden über
das lokale Netzwerk 111 den anderen Banknotenbearbeitungsmaschinen 11 zur
Verfügung
gestellt. In gleicher Weise werden von den anderen Banknotenbearbeitungsmaschinen 11 stammenden
Daten und/oder Software über
das lokale Netzwerk 111 an die Banknotenbearbeitungsmaschine 11' geleitet, damit
diese die Daten und/oder Software an die Servicezentrale 100 weiterleiten
kann. Werden die Banknotenbearbeitungsmaschinen 11 direkt
miteinander verbunden, kann eine kaskadenartige Verbindung vorgesehen
werden. Dadurch ist eine besonders schnelle Weitergabe der Daten
und/oder Software möglich,
da die Weitergabe in der Kaskade lawinenartig erfolgen kann. Das
lokale Netzwerk 111 kann auch als drahtloses Netzwerk oder
als Netzwerk, das Daten über
das Stromversorgungsnetz zur Verfügung stellt, realisiert sein.
-
Die
Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' können einem
bestimmten Betreiber 110, beispielsweise einer bestimmten
Bank, einem Werttransportunternehmen usw., zugeordnet sein. Zur Überwachung
der einzelnen Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' kann der Betreiber 110 über eine Überwachungseinheit 112 verfügen, z.
B. einen Computer. Der Computer 112 ist über eine
entsprechende Schnittstelle mit dem Netzwerk 60 und der Servicezentrale 100 verbunden.
Dadurch kann der Betreiber 110 den Computer 112 auch
dazu verwenden, einen Austausch von Daten und/oder Software zwischen
Servicezentrale 100 und Banknotenbearbeitungsmaschinen 11', 11 zu
bewirken. Ebenso ist es möglich,
daß der
Computer 112 mit dem lokalen Netzwerk 111 oder
einzelnen Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' direkt verbunden
ist.
-
Es
ist offensichtlich, daß ein
Betreiber 110 verschiedene Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 betreiben
kann, die in der beschriebenen Weise über eine einzige Banknotenbearbeitungsmaschine 11' und das Netzwerk 60 mit
der Servicezentrale 100 verbunden sind. Ebenso können die
einzelnen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 des
Betreibers 110 direkt über
das Netzwerk 60 mit der Servicezentrale 100 in
Verbindung stehen. Es ist auch möglich, daß das lokale
Netzwerk 111 über
eine entsprechende Schnittstelle an das Netzwerk 60 angebunden
ist.
-
Servicezentrale
-
In
der Servicezentrale 100 werden die Daten und Anforderungen
von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 und
von Betreibern 110 gesammelt und ausgewertet. Aktionen,
z. B. die Übertragung
von Software, kann von der Servicezentrale 100 gestartet werden.
-
Auf
die Daten und/oder Software der Servicezentrale 100 können eine
Reihe von Stellen oder Abteilungen 101 bis 104 über eine
entsprechende Verbindung 105, z. B. ein lokales Netzwerk,
zugreifen bzw. die Stellen 101 bis 104 stellen
die Daten und/oder Software zur Verfügung. Statt über das
lokale Netzwerk 105, können
die Abteilungen 101 bis 104 auch über das
Netzwerk 60 mit der Servicezentrale 100 verbunden
sein.
-
Beispiel 3
-
Bei
der Stelle 101 kann es sich z. B. um eine Entwicklungsabteilung 101 des
Herstellers der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 handeln,
die z. B. Software für
den Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 entwickelt
und herstellt, um sie in den Datenspeicher der Servicezentrale 100 zu übertragen.
-
Beispiel 4
-
Weiterhin
kann eine Abteilung für
die Adaption von Vergleichsdaten 102 über das lokale Netzwerk 105 mit
der Servicezentrale 100 verbunden sein. In der Abteilung
für die
Adaption von Vergleichsdaten 102 werden Vergleichsdaten
für von
den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zu bearbeitenden
Banknoten BN hergestellt und im Datenspeicher der Servicezentrale 100 hinterlegt.
Dazu werden Banknoten verschiedener zu bearbeitender Währungen
untersucht und für
jede Denomination jeder Währung
werden entsprechende Vergleichsdaten hergestellt. Dabei können beispielsweise
aktuell auftauchende Fälschungen
berücksichtigt
werden.
-
Beispiel 5
-
Ebenso
kann eine Expertenabteilung 103 vorgesehen sein, die Daten
und/oder Software für
die Servicezentrale 100 zur Verfügung stellt, die für die Reparatur
und/oder den Service der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 benötigt werden.
-
Beispiel 6
-
Zusätzlich kann
eine Vertriebsabteilung 104 vorgesehen sein, die allgemeine
Informationen für Kunden,
zukünftige
Kunden oder die Betreiber der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zur
Verfügung
stellt. Beispielsweise können
von der Vertriebsabteilung 104 Preisangaben für die Servicezentrale 100 zur
Verfügung
gestellt werden, die Preise für
Daten und/oder Software und/oder bestimmte Serviceleistungen umfassen
können.
-
Es
ist offensichtlich, daß die
einzelnen Abteilungen 101 bis 104 sich ihre jeweiligen
Daten gegenseitig zur Verfügung
stellen können
bzw., daß die
einzelnen Abteilungen 101 bis 104 auf die Daten
der jeweils anderen Abteilungen 101 bis 104 im
Datenspeicher der Servicezentrale 100 zugreifen können.
-
Ebenso
ist es offensichtlich, daß die
einzelnen Abteilungen 101 bis 104 auch die von
den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 stammenden und
in der Servicezentrale 100 gespeicherten Daten auswerten
können,
um ihre jeweiligen Aufgaben zu erfüllen, z. B. die Entwicklung
neuer Software bei Auftreten von Fehlern oder die Stellung von Rechnungen
bei der Übertragung
von Software an einzelne Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11.
Sollten dazu weitere Daten von den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 benötigt werden,
die nicht im Datenspeicher der Servicezentrale 100 vorhanden sind,
können
die entsprechenden Daten von den Abteilungen 101 bis 104 über die
Servicezentrale 100 und das Netzwerk 60 von den
jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 abgerufen
werden.
-
Beispiel
-
Zur
Entlastung der Servicezentrale 100 kann es vorgesehen sein,
daß weitere
Servicezentralen 100',
oder zumindest Datenspeicher, mit dem Netzwerk 60 verbunden
sind. Die weiteren Servicezentralen 100' können sich beispielsweise in
verschiedenen Ländern
befinden, um die Belastung der Servicezentrale 100 durch
Anfragen von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zu
verteilen und damit zu reduzieren. Dadurch ist eine schnellere Bearbeitung der
Anfragen möglich.
Zusätzlich
kann in den jeweiligen Ländern
z. B. eine Kommunikation in der jeweiligen Landessprache angeboten
werden, wodurch sich eine Vereinfachung ergibt. Üblicher Weise werden die weiteren
Servicezentralen 100' von
Datenspeichern gebildet, die dem Datenspeicher der Servicezentrale 100 entsprechen.
Die Daten und/oder Software des Datenspeichers der Servicezentrale 100 werden
dann zu bestimmten Zeitpunkten zu den weiteren Servicezentralen 100' übertragen,
um deren Daten und/oder Software zu aktualisieren.
-
Beispiel 8
-
Über das
Netzwerk 60 kann auch eine Serviceorganisation 106 bzw.
Servicepersonen, z. B. mit dem oben beschriebenen Computer 50,
auf die Daten und/oder Software der Servicezentrale 100 zugreifen.
Dabei kann es vorgesehen sein, daß die Serviceorganisation 106 Aufgaben
und Funktionen erfüllt,
die denen der Servicezentrale 100 oder weiteren Servicezentralen 100' entsprechen,
d. h. die Serviceorganisationen 106 weisen insbesondere
einen Datenspeicher auf, der dem Datenspeicher der Servicezentrale 100 entspricht.
-
Beispiel 9
-
Zudem
können
auch potentielle neue Betreiber 107, bzw. Kunden, auf die
Daten und/oder Software der Servicezentrale 100 zugreifen,
um sich beispielsweise über
das aktuelle Angebot an Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 des
Herstellers zu informieren.
-
Innerhalb
des beschriebenen Systems ist es durch den Einsatz der Servicezentrale 100 somit möglich neue
Software, Daten, Vergleichsdaten usw. zur Verfügung zu stellen. Diese Software,
Daten, Vergleichsdaten usw. können
auch als Testversion zur Verfügung
gestellt werden, d. h. sie sind nur für eine bestimmte Zeit oder
für eine
bestimmte Anzahl von Nutzungen gültig.
-
Ebenso
können
Angebote an die Betreiber 110 oder potentiellen Betreiber 107 der
Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 über das
System versendet werden. Für
Servicepersonen, die Betreiber 110 oder potentiellen Betreiber 107 ist
es möglich, sich
z. B. mittels Suchfunktionen einen Überblick über das aktuelle Angebot, z.
B. neue Versionen von Software usw., zu verschaffen.
-
Ebenso
kann ein Betreiber Verbindung zur Servicezentrale 100 aufnehmen,
falls besondere Serviceleistungen oder Hilfestellungen benötigt werden.
Von der Servicezentrale 100, bzw. den oben beschriebenen
Abteilungen 101 bis 104, können entsprechende Serviceleistungen
oder Hilfestellungen angeboten und über das Netzwerk 60 zur
Verfügung gestellt
werden. Insbesondere kann es auch vorgesehen sein, daß akustische
und/oder optische Anweisungen von der Servicezentrale 100,
bzw. von einer oder mehrerer der Abteilungen 101 bis 104,
zur Verfügung
gestellt werden. Dazu kann beispielsweise neben der Anzeige ein
Lautsprecher in der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 enthalten
sein. Ebenso ist es möglich,
die akustischen und/oder opti schen Informationen auf dem Computer 50, 112 oder
einer anderen mobilen Einheit, z. B. einem mobilen Bildtelefon,
zur Verfügung
zu stellen.
-
Weiterhin
kann die Servicezentrale 100 die Serviceorganisation 106 oder
direkt eine Serviceperson informieren, daß bestimmte Dienstleistungen
an einer bestimmten Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 durchzuführen sind.
Zur Vorbereitung der Dienstleistungen durch die Serviceorganisation 106 oder
die Serviceperson, können
zudem Informationen zur Verfügung
gestellt werden, welche besonderen Ersatz- und/oder Verschleißteile benötigt werden, damit
die Serviceperson diese zu der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 mitnehmen
kann. Es ist auch möglich,
daß die
Servicezentrale 100 den Versand der benötigten Ersatz- und/oder Verschleißteile zu
der Serviceorganisation 106 oder an den Ort der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 veranlaßt. In einfachen
Fällen
kann dann ein Austausch der Ersatz- und/oder Verschleißteile von dem Betreiber oder
der Bedienperson der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 vorgenommen
werden. In anderen Fällen
wird der Besuch der Serviceperson so von der Servicezentrale 100 bzw.
der Serviceorganisation 106 gesteuert, daß die Serviceperson
die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 erst
dann aufsucht, wenn die erforderlichen Ersatz- und/oder Verschleißteile vorliegen.
-
Datenübertragung
-
Vorteilhaft
wird für
die Kommunikation bzw. für
den Datenaustausch zwischen der Servicezentrale 100, den
Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11, der Serviceorganisation 106 usw.,
als Kommunikationsprotokoll ein Standardprotokoll verwendet.
-
Beispiel 10
-
Wird
beispielsweise HTTP von der Servicezentrale und den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 verwendet,
ist keine zusätzliche
Software für die
Kommunikation bzw. die Auswertung der von den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 erhaltenen Daten
erforderlich. Zusätzlich
kann mit sicherer Übertragung
gearbeitet werden, wenn das Protokoll HTTPS verwendet wird.
-
Beispiel 11
-
Ebenso
ist es möglich
das Protokoll TCP/IP für
die Kommunikation einzusetzen. In diesem Fall kann zwischen der
Servicezentrale 100 und der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über den
Standard-Port (Port 21) eine Verbindung hergestellt werden.
Der für
die Kommunikation verwendete Port, d. h. der Port über den
der Datenaustausch erfolgen soll, wird dann dynamisch ausgehandelt,
z. B. jedem Verbindungsaufbau und/oder nach Ablauf einer bestimmten
Zeit. Dadurch wird unberechtigtes Mithören und „Hacken" deutlich erschwert.
-
Beispiel 12
-
Von
der Servicezentrale 100 aus können verschiedenste Daten und
Informationen über
den Zustand der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 abgefragt
werden. Ebenso kann der Zustand der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 eingestellt oder
verändert
werden. Beispielsweise kann der Status der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 abgefragt
und in der Servicezentrale 100 angezeigt und/oder verarbeitet
werden. Dabei können
sogenannte Stammdaten, wie z. B. Informationen über Seriennummern der Banknoten bearbeitungsmaschine 10, 11 oder
einzelner Komponenten, z. B. der Sensoreinrichtung 3, 30,
Version der im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gespeicherten
Software, Zustand der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11,
z. B. Fülltand
in den Ausgabefächern 25, 27 bzw.
in den die Banknoten aufnehmenden Kassetten, Fehlerzustand oder
Betriebsbereitschaft usw. abgefragt und angezeigt werden.
-
Beispiel 13
-
Ebenso
können
Informationen über
die Sensoreinrichtung 3, 30 sowie ihre einzelnen
Sensoren abgefragt werden und deren Status kann angezeigt werden.
-
Beispiel 14
-
Eine
weitere Möglichkeit
ist das Ansteuern von Stellgliedern der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11,
z. B. abfragen des Zustands von im Transportweg 2, 23 angeordneten
Lichtschranken, ansteuern von Magneten, die z. B. die Weichen 24, 26 betätigen.
-
Beispiel 15
-
Besonders
vorteilhaft ist das Abfragen und Anzeigen von Log-Dateien und/oder
Statistiken der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 durch
die Servicezentrale 100. Dabei handelt es sich um in besonderen
Dateien gesammelte Daten, die während des
Betriebs der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 anfallen
und z. B. unter Steuerung der Steuereinheit 4, 40 im
nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert werden. Durch Auswertung
dieser Daten in der Servicezentrale 100 sind beispielsweise
Rückschlüsse über Feh ler
möglich,
die während
des Betriebs der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 aufgetreten sind.
-
Beispiel 16
-
Die
die Informationen enthaltenen Dateien können besonders leicht in der
Servicezentrale 100 ausgewertet werden, wenn die Dateien
in einem universellen Format, z. B. dem XML-Format, generiert und übertragen
werden. Durch das universelle Format ist eine Visualisierung und
Auswertung, oder eine Nachbearbeitung wie z.B. die Übernahme
in eine andere Datenbank sehr einfach beispielsweise unter Verwendung
eines Internet-Browsers möglich. Eine
Auswertung oder eine Nachbearbeitung, wie z.B. die Übernahme
in eine andere Datenbank, kann sehr einfach beispielsweise mittels
eines Standard-Parsers realisiert werden.
-
Beispiel 17
-
Eine
weitere vorteilhafte Anwendung der Verbindung der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 mit
der Servicezentrale über
das Netzwerk 60 ist das Abrufen von Software oder Daten
durch die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11.
Dazu kann von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 eine
neue Version einer bestimmten Software oder eine bisher nicht vorhandene
Software, z. B. für
einen besonderen Bedienmodus, von der Servicezentrale 100 abgerufen
werden. Die entsprechende Software wird dann zu der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 übertragen
und in deren nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert. Für den Fall, daß die Software
kostenpflichtig ist, kann die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 z.
B. anhand ihrer Seriennummer identifiziert werden, so daß eine entsprechende
Abrechnung der Kosten erfolgen kann.
-
Beispiel 18
-
Für den Betrieb
der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 werden üblicher
Weise eine Vielzahl von Voreinstellungen diverser Parameter benötigt, die
für den
Betrieb unter den jeweiligen, individuellen Gegebenheiten des Einsatzes
der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 erforderlich
sind. Diese Voreinstellung der Parameter kann mittels der Servicezentrale 100 konfiguriert
werden und eine die Voreinstellungen enthaltende Datei kann erzeugt
und zu der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das
Netzwerk 60 übertragen
werden. Dabei ist es besonders vorteilhaft, die die Voreinstellungen
enthaltende Datei in einem universellen Format zu erzeugen, z. B.
dem XML-Format, da Auswertungsprogramme, z. B. der zuvor bereits
genannte Standard-Parser, vorhanden sind und für die Auswertung der Datei
im XML-Format verwendet werden können.
In der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 wird
sichergestellt, daß die
neue Datei mit den geänderten
Voreinstellungen automatisch erkannt wird und die geänderten
Voreinstellungen sofort wirksam werden. Dies kann beispielsweise
dadurch erfolgen, daß die
Steuereinrichtung 4, 40 eine Versionsnummer und/oder
ein Erstellungsdatum der die Voreinstellungen enthaltenden Datei überprüft.
-
Beispiel 19
-
Bei
einer der oben genannten Voreinstellungen kann es sich beispielsweise
um eine Sprache handeln, die für
die Bedienung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 verwendet
werden soll. Dazu kann die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 mehrsprachig
ausgelegt sein. Entsprechende Sprachen können im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert sein und anhand der
Voreinstellung ausgewählt
werden. Die Daten für
die jeweilige Sprache können
aber auch über
das Netzwerk 60 von der Servicezentrale 100 geladen
werden. Die ausgewählte Sprache
wird dann sowohl für
die Anzeige und den Drucker der Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 verwendet.
Ebenso werden über
die Tastatur eingegebenen Befehle in der ausgewählten Sprache erwartet. Neben
der Auswahl der Sprache über
die Voreinstellungen kann die Sprache auch direkt über Servicezentrale 100 ausgewählt werden.
Eine andere Möglichkeit
ist es, die Auswahl der Sprache abhängig vom jeweiligen Benutzer
der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zu gestalten.
Identifiziert sich die Bedienperson mittels der oben beschriebenen
Karte 14 an der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11, kann
die Sprache anhand einer entsprechenden Information der Karte 14 ausgewählt werden.
Ebenso ist es möglich,
daß im
nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 ein Profil für den jeweiligen Benutzer gespeichert
ist, welches auch eine Information über die Sprache enthält, die
ausgewählt
werden soll. Wird ein Profil für den
jeweiligen Benutzer im nichtflüchtigen
Speicher verwendet, kann der Benutzer sich auch mittels der Eingabe
seines Namens oder seiner Kontonummer und eventuell eines geheimen
Paßworts
identifizieren. Dazu kann die Tastatur oder die berührungsempfindliche
Anzeige der Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 verwendet
werden.
-
Beispiel 20
-
Voreinstellungen,
wie z. B. die oben erwähnte
Sprache, können
auch Abhängig
vom Aufstellungsort der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 eingestellt
werden. Dies kann automatisch dadurch erfolgen, daß von der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 der Aufstellungsort
ermittelt wird. Dazu kann z. B. eine Satellitennavigationseinrichtung
nach GPS- oder Galileo-Standard
verwendet werden. Über
die Bestimmung des Aufstellungsorts kann das Land und somit die
Sprache bestimmt werden, die für die
Bedie nung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 verwendet
werden soll. Weiterhin können
beispielsweise die Vergleichsdaten der Währung des Landes automatisch
für die Überprüfung der
zu bearbeitenden Banknoten verwendet werden.
-
Fehlerbehandlung
-
Besondere
Bedeutung für
den Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10,11 hat
das Auftreten von Fehlern. Um aufgetretene Fehler schnellst möglich zu
beheben, ist es vorgesehen, für jeden
Fehler der auftreten kann, eine entsprechende Reaktion vorzuschlagen,
welche geeignet ist, den Fehler zu beheben. Dazu wird die Anzeige
der Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 verwendet.
-
Beispiel 21
-
Um
flexibel auf verschiedenste Fehler reagieren zu können, werden
je nach Fehler, unterschiedliche Bilder oder Skizzen erzeugt und
angezeigt, die beispielsweise dem in den 2 und 3 dargestellten
schematischen Aufbau der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 entsprechen.
Die Stelle mit dem Fehler wird dann besonders angezeigt, z. B. durch
ein Blinken des Transportsystems 23 im Abschnitt zwischen
den Weichen 24 und 26, nachdem in diesem Abschnitt
ein Stau festgestellt wurde. Zusätzlich
oder alternativ kann ein Text angezeigt werden, der Anweisungen
enthält,
die für
die Beseitigung des aufgetretenen Fehlers hilfreich sind. Die entsprechenden
Bilder, Skizzen und Texte können
im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gespeichert
sein und werden von der Steuereinrichtung 4, 40 ausgewählt, nachdem
diese einen entsprechenden Fehler erkannt hat, z. B. den zuvor geschilderten
Stau.
-
Beispiel 22
-
Für den Fall,
daß die
oben beschriebene berührungsempfindliche
Anzeige verwendet wird, können
spezielle Bedienelemente erzeugt und mittels der berührungsempfindlichen
Anzeige dargestellt werden, damit der Benutzer spezielle Bedienmodi starten
kann, um den aufgetretenen Fehler zu beseitigen. Beispielsweise
kann es für
den oben beschriebenen Fall des Staus vorgesehen sein, einen besonderen
Transportmodus, z. B. eine sehr geringe Transportgeschwindigkeit,
für das
Transportsystem 23 zu starten, um die den Stau verursachenden Banknoten
aus dem Transportsystem 23 zu befördern.
-
Beispiel 23
-
Ebenso
kann es vorgesehen sein, daß beim Auftreten
eines Fehlers eine Zwangsführung
von der Steuereinrichtung 4, 40 vorgegeben wird
und mittels der Anzeige der Ein-/Auagabeeinrichtung 12, 45 dargestellt
wird. Dabei werden in einer vorgegebenen Reihenfolge Anweisungen
in Bild und/oder Textform auf der Anzeige dargestellt, welche dazu
geeignet sind den aufgetreten Fehler zu beseitigen.
-
Beispiel 24
-
Weiterhin
kann es vorgesehen sein, daß es erforderlich
ist, mehrere Personen an der Beseitigung eines Fehlers zu beteiligen.
Dazu werden auf der Anzeige der Ein-/Auagabeeinrichtung 12, 45 die entsprechenden
Personen angezeigt, z. B. ein Mitarbeiter einer Bank sowie eine
Serviceperson. Die entsprechenden Personen können sich dann, z. B. wie oben
beschrieben, mittels ihrer individuellen Karte 14 oder
ihres Namens und Paßworts
bei der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 identifizieren.
Erst wenn alle erforderlichen Personen anwesend sind, kann der Fehler
beseitigt werden. Eine derartige Maßnahme kann beispielsweise
dann erforderlich sein, wenn bei dem oben erwähnten Stau eine unbekannte
Menge von Banknoten betroffen ist. Der Mitarbeiter der Bank kann
dann die Arbeiten der Serviceperson überwachen.
-
Beispiel 25
-
Kann
der aufgetretene Fehler nicht ohne weiteres beseitigt werden, kann
es auch vorgesehen sein, daß die
Servicezentrale 100 über
das Netzwerk 60 eingeschaltet wird. Dazu baut die Steuereinrichtung 4, 40 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11, nachdem
ein entsprechender Fehler erkannt wurde, über die Schnittstelle 6, 42 und
das Netzwerk 60 eine Verbindung zur Servicezentrale 100 auf.
Die Verbindung kann auch von einer Bedienperson der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 mittels
der Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 aufgebaut werden. Die
Servicezentrale 100 veranlaßt dann alle weiteren für die Beseitigung
des Fehlers erforderlichen Schritte. Beispielsweise können dem
Benutzer der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 besondere
Anweisungen über
die Anzeige der Ein-/Ausgabeinrichtung 12, 45 erteilt
werden. Ebenso ist es möglich,
daß die
Servicezentrale 100, wie oben beschrieben, Daten über den
Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 anfordert
und analysiert, um Maßnahmen
für die
Behebung des Fehlers einzuleiten. Die Servicezentrale 100 kann
auch veranlassen, daß sich
eine Serviceperson an den Ort der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 begibt,
um den Fehler zu beheben. Dabei können die analysierten Daten
als Basis für
die Serviceperson zur Verfügung
gestellt werden, z. B. kann daraus ersichtlich sein, daß für die Behebung
des Fehlers besondere Ersatzteile benötigt werden, welche die Serviceperson
dann gezielt mitnehmen kann.
-
Beispiel 26
-
Statt
die oben beschriebenen Daten der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 von
der Servicezentrale 100 abzufragen, ist es generell auch möglich, daß die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 die
Daten z. B. zu bestimmten Zeiten automatisch und ohne Aufforderung
an die Servicezentrale 100 sendet. Wie oben beschrieben,
werden die Daten der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 von der
Servicezentrale 100 analysiert und als Reaktion eine entsprechende
Antwort an die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gesendet.
Zusätzlich
kann von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 eine
Anfrage an die Servicezentrale 100 gesendet werden, ob
neue Daten und/oder Software vorliegen. Derartige neue Daten und/oder
Software können dann
von der Servicezentrale 100 an die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gesendet
werden.
-
Verteilung
von Software
-
Zur
Verteilung von Software, Daten, Vergleichsdaten usw., von der Servicezentrale 100,
an die über
das Netzwerk 60 angeschlossenen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11,
sind eine Vielzahl von Vorgehensweisen möglich, die nachfolgend anhand
von Beispielen beschrieben werden. Zur Vereinfachung wird dabei
nur von Software gesprochen, es ist aber selbstverständlich,
daß damit
auch die Verteilung von Daten, Vergleichsdaten; Parametern, Voreinstellungen
usw. umfaßt
ist.
-
Durch
die Verteilung der Software über
das System aus Servicezentrale 100, Netzwerk 60 und Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 kann
erreicht werden, daß neue
Software den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 besonders
schnell zur Verfügung
steht, auch wenn diese über
viele Gebiete verteilt, auch weltweit, aufgestellt sind. Dies ist
zudem mit einem sehr geringem Einsatz von Servicepersonal möglich, da
die Verteilung über
das System weitgehend automatisch erfolgt. Somit kann gewährleistet
werden, daß die
neueste Software stets verfügbar
ist, wodurch in der Software enthaltene Fehler jederzeit kurzfristig
mit geringem Aufwand behoben werden können.
-
Beispiel 27
-
Eine
Verteilung von Software kann durch die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 veranlaßt werden.
Die Steuereinrichtung 4, 40 der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 prüft dazu über die
Schnittstelle 5, 42 und das Netzwerk 60,
ob in der Servicezentrale 100 neue Software verfügbar ist.
Dazu baut die Steuereinrichtung 4, 40 über die Schnittstelle 5, 42 und
das Netzwerk eine Verbindung zu der Servicezentrale 100 auf,
falls keine Verbindung besteht. Die Steuereinheit 4, 40 sendet
Identifikationsdaten der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11,
z. B. die Typ, Seriennummer usw., sowie eine Versionsnummer der
im nichtflüchtigen Speicher 5, 41 gespeicherten
Software an die Servicezentrale 100. Diese stellt anhand
der Identifikationsdaten fest, ob neue Software für die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 vorliegt. Dazu
wird die Versionsnummer der Software der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 mit der
Versionsnummer der aktuellsten Software für den Typ der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 vergleichen.
Liegt eine neuere Version vor, wird die entsprechende Software von
der Servicezentrale 100 an die Banknotenbearbeitungsmaschine 100 gesendet.
-
Die
Verbindung kann wahlweise auch zu den oben beschriebenen zusätzlichen
Servicezentralen 100' bzw.
der Serviceorganisation 106 aufgebaut werden. Beim Aufbau
der Verbindung kann die Servicezentrale 100 bzw. 100' oder Serviceorganisation 106 überprüfen, ob
die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 berechtigt
ist, Software zu beziehen. Dies kann durch Überprüfen der Identifikationsdaten
geschehen. Zusätzlich
kann von der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 ein Paßwort angefordert
werden. Zur Absicherung des Datentransfers können die oben beschriebenen,
sichereren oder verschlüsselte
Verbindungen verwendet werden.
-
Die Überprüfung der
Verfügbarkeit
von neuer Software durch die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 kann
beispielsweise zyklisch veranlaßt
werden, z. B. kann die Steuereinrichtung 4, 40 die
oben beschriebene Vorgehensweise pro Woche einmal durchführen, bevorzugt
zu einer Zeit, in der die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 erfahrungsgemäß nicht
benutzt wird. Der Zeitpunkt kann fest vorgegeben werden, z. B. immer
sonntags um 4:00 Uhr. Die Steuereinrichtung 4, 40 kann
aber auch die Zeiträume
protokollieren, in denen eine Nutzung vorliegt bzw. in denen keine
Nutzung vorliegt und die Verfügbarkeit
von neuer Software anhand dieses Protokolls dann vornehmen, wenn
gewöhnlich keine
Nutzung zu erwarten ist. Ebenso kann die Verfügbarkeit von neuer Software
in Abhängigkeit
von bestimmten Ereignissen überprüft werden,
z. B. wenn die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 von
der Bedienperson ausgeschaltet wird. In diesem Fall schaltet sich
die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 automatisch
ab, nachdem die Überprüfung sowie
das eventuelle Laden von Software abgeschlossen ist.
-
Bei
der Abfrage nach neuer Software durch die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 kann gezielt überprüft werden,
ob bestimmten Softwareteile verfügbar
sind. Beispielsweise kann gezielt überprüft werden, ob neue Vergleichsdaten
vorliegen, für deren
Herstellung neu aufgetauchte Fälschungen berücksichtigt
wurden.
-
Beispiel 28
-
Eine
Verteilung von Software kann durch die Servicezentrale 100 veranlaßt werden.
Dazu baut die Servicezentrale 100 über das Netzwerk 60 mit
der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 oder
mit mehreren Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 eine
Verbindung auf. Die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 überprüft, ob tatsächlich die
berechtigte Servicezentrale 100 beabsichtigt, die Verbindung
aufzubauen, dies kann z. B. über
eine Identifikation der Servicezentrale 100 und/oder ein
Paßwort
geschehen. Zusätzlich
kann die Verbindung, wie oben beschrieben, als sichere und/oder
verschlüsselte
Verbindung aufgebaut werden. Die Verbindung kann wahlweise auch
von den oben beschriebenen zusätzlichen
Servicezentralen 100' bzw.
der Serviceorganisation 106 aufgebaut werden.
-
Der
Aufbau der Verbindung wird immer zu bestimmten, vorgegebenen Zeitpunkten
erfolgen. Wahlweise kann die Verbindung auch aufgebaut werden, wenn
besondere Ereignisse vorliegen, z. B. wenn eine neue Softwareversion
für einen
bestimmten Typ von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 im
Datenspeicher der Servicezentrale 100 vorliegt.
-
Nachdem
die Verbindung aufgebaut ist, wird die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zumindest
ihre Identifikationsdaten, d. h. Typ, eine Seriennummer, Versionsnummern
der Software usw. übermitteln,
damit die Servicezentrale 100 die in ihrem Datenspeicher
gespeicherten Daten für
die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 überprüfen und/oder
aktualisieren kann. Aufgrund der Identifikationsdaten wird von der
Servicezentrale 100 die neue Software zu der jeweiligen
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 übertragen.
Die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 speichert
die übertragene
Software in dem nichtflüchtigen
Speicher 5, 41.
-
Es
ist jedoch möglich,
daß die
jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 die
Speicherung der neuen Software oder sogar den Aufbau der Verbindung
mit der Servicezentrale 100 ablehnt. Dies kann beispielsweise
dann der Fall sein, wenn die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 im
Moment nicht bereit ist, z. B. weil Banknoten BN bearbeitet werden.
Ein anderer Grund kann sein, daß die
jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 von
der Aktualisierung der Software ausgeschlossen ist, z. B. weil es
sich um ein Testgerät
handelt. In den geschilderten Fällen
kann es aber vorgesehen sein, daß die Servicezentrale 100 ein
spezielles Paßwort
an die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 sendet,
mit welchem die Ablehnung des Verbindungsaufbaus bzw. der Speicherung
von neuer Software aufgehoben wird.
-
Die
vorstehend beschriebene Vorgehensweise für die Verteilung von Software
durch die Servicezentrale 100, kann von der Servicezentrale 100 für alle Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 vorgenommen
werden, die der Servicezentrale 100 bekannt sind, d. h.
deren Identifikationsdaten im Datenspeicher der Servicezentrale 100 gespeichert sind.
Werden Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 erstmalig
in Betrieb genommen, müssen
deren Identifikationsdaten entsprechend im Datenspeicher aufgenommen
werden. Entsprechendes gilt bei einer Veränderung der Identifikationsdaten,
z. B. wenn die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 erneut
an einem anderen Ort in Betrieb genommen wird, wodurch sich die
Verbindung über
das Netzwerk 60 ändert,
und eine neue für
den Verbindungsaufbau nötige
Adresse erforderlich ist. Die Aufnahme der Identifikationsdaten
im Datenspeicher der Servicezentrale 100 kann z. B. dadurch
erfolgen, daß die
Identifikationsdaten von einer Serviceperson direkt oder über das
Netzwerk 60 in den Datenspeicher eingegeben werden, es
kann aber auch vorgesehen sein, daß die Identifikationsdaten
von der neu in Betrieb genommenen Bankno tenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das
Netzwerk 60 an die Servicezentrale 100 übermittelt
werden, welche die Identifikationsdaten dann in ihrem Datenspeicher
speichert. Zusätzlich
kann überprüft werden,
ob die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zu
einer Eintragung ihrer Identifikationsdaten berechtigt ist. Dies
kann z. B. dadurch erfolgen, daß die
endgültige
Speicherung der Identifikationsdaten im Datenspeicher der Servicezentrale 100 erst
dann erfolgt, wenn die Identifikationsdaten von der Vertriebsabteilung 104,
die über
sämtliche Verkaufsdaten
von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 verfügt, überprüft worden
sind.
-
Durch
die Servicezentrale 100, die Serviceperson, den Betreiber
oder die Bedienperson der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 kann
auch festgelegt werden, welche Software von der Servicezentrale 100 der
jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zur
Verfügung
gestellt wird. Beispielsweise kann festgelegt werden, daß nur neue Vergleichsdaten
zur Verfügung
gestellt werden, die aufgrund von neu aufgetauchten Fälschungen
hergestellt worden sind.
-
Beispiel 29
-
Nachdem
die Verbindung zwischen Servicezentrale 100 und Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das
Netzwerk 60 hergestellt wurde, entweder auf Initiative
der Servicezentrale 100 oder der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11,
wird von der Servicezentrale 100, wie oben beschrieben,
festgestellt, an welche Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 Software
verteilt werden soll. Dazu werden von der Servicezentrale 100 die
Identifikationsdaten der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 ausgewertet,
um die von der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 benötigte Software
ermitteln zu können.
Dabei werden insbesondere der Typ der Bankno tenbearbeitungsmaschine 10, 11,
die Version der vorhandenen Software, spezielle Wünsche des Betreibers
oder der Bedienperson, ein Abonnement für spezielle Ausführungsformen
oder Teile von Software usw. berücksichtigt.
-
Aufgrund
der Identifikationsdaten der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 wird
von der Servicezentrale 100 die für die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 benötigte Software
ausgewählt
und über
das Netzwerk 60 an die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 übertragen.
Dabei kann es vorgesehen sein, daß die Servicezentrale 100 die Software
für die
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 vollständig aufbereitet,
z. B. neben der Software die erforderlichen Vergleichsdaten, Voreinstellungen
usw. zusammenfügt,
so daß diese
als eine funktionsfähige
Einheit an die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 übertragen
werden können.
Dadurch wird gewährleistet,
daß die
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 beispielsweise
auch nach dem Software-Update in der von der Bedienperson zuvor eingestellten
Weise arbeitet. Zudem können
dadurch Kompatibilitätsprobleme
vermieden werden, falls z. B. eine neue Version von Software nicht
mit bereits vorhandenen Vergleichsdaten oder Voreinstellungen kompatibel
ist.
-
Nachdem
die neue Software von der Servicezentrale 100 über das
Netzwerk 60 vollständig
zu der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 übertragen
worden ist, wird diese im nichtflüchtigen Speicher 5, 41 gespeichert.
Ebenso kann es vorgesehen sein, daß die Speicherung im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 bereits während der Übertragung über das Netzwerk 60 vorgenommen
wird.
-
Beispiel 30
-
Zusätzlich kann
in der Servicezentrale 100 und/oder einem Computer 50 am
Ort der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11,
der aktuelle Softwarezustand der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gespeichert
werden. Falls der nichtflüchtige
Speicher 5, 41 der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über ausreichende
Kapazität
verfügt,
kann auch eine entsprechende Speicherung die Softwarezustand auch
in der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 selbst
vorgenommen werden oder die ursprüngliche Software unverändert beibehalten
werden. Der aktuelle Softwarezustand enthält dabei insbesondere auch
Informationen über
alle individuellen Einstellungen, gespeicherte Statistiken und Log-Dateien
usw. Anhand des gespeicherten Softwarezustands ist es möglich, den
ursprünglichen
Zustand der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 wieder
herzustellen, falls bei fehlerhafter Übertragung oder nach erfolgter Speicherung
der neuen Software im nichtflüchtigen Speicher 5, 41,
bei einer Funktionsüberprüfung festgestellt
wird, daß Probleme
bei der Ausführung
der neuen Software auftreten. Wurde die ursprüngliche Software unverändert im
nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 beibehalten, kann diese bei fehlerhafter Übertragung
oder Installation der neuen Software sofort wiederverwendet werden.
-
Beispiel 31
-
Die
Absicherung der Funktionsfähigkeit
der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 wird
zusätzlich
verbessert, wenn grundlegende Bestandteile der sogenannten Firmware
von Änderungen
ausgenommen werden. Unter Firmware werden dabei die Teile der Software
verstanden, die elementare Funktionen der Steuereinrichtung 4, 40 bestimmen.
Können
derartige Teile der Firmware nicht über die Schnittstelle 6, 42 verändert werden,
kann er reicht werden, daß die
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 auch für den Fall
funktionsfähig
bleibt, daß beim
Laden neuer Software Fehler auftreten und die Software nicht korrekt
gespeichert wird. In diesem Fall kann der Ladevorgang wiederholt
werden, da er von der unveränderten
Firmware gesteuert wird.
-
Absicherung der Software
-
Bei
der beschriebenen Verteilung von Software von der Servicezentrale 100 über das
Netzwerk 60 an Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11,
ist es wichtig, daß nur
authentische Software, d'.
h. Software die von einem berechtigen Anbieter stammt, z. B. der
Servicezentrale 100, 100' des Herstellers oder von einer
vom Hersteller autorisierten Serviceorganisation 106, in
den nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 geladen wird. Ansonsten können Sicherheitsprobleme auftreten,
da es durch manipulierte Software möglich ist, den Betrieb der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zu beeinflussen,
wodurch beispielsweise mit den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 vorgenommene
Abrechnungen in betrügerischer
Weise beeinflußt
werden könnten.
-
Bei
der beschriebenen Verteilung von Software von der Servicezentrale 100 über das
Netzwerk 60 an Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11,
ist es zudem wichtig, daß bei
der Verteilung von kostenpflichtiger Software nicht zu Unregelmäßigkeiten kommt,
d. h. die kostenpflichtige Software soll nur dann von den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 genutzt
werden können,
wenn eine entsprechende Gebühr
entrichtet wurde oder wird.
-
Autorisierte
Quelle für
Software
-
Von
der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 wird überprüft, ob die
Software von einer autorisierten Quelle 100, 100', 106 stammt,
wobei die Software nur dann in den nichtflüchtigen Speicher 5, 41 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 5, 41 dauerhaft
gespeichert wird, wenn die Software von der autorisierten Quelle 100, 100', 106 stammt.
-
Auf
diese Weise kann erreicht werden, daß nur unveränderte Software für den Betrieb
der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 verwendet
wird, wodurch beispielsweise Manipulationen bei der Bearbeitung
und Abrechnung von Banknoten durch veränderte Software sicher vermieden
werden können.
-
Soll
neue Software über
die Schnittstelle 6, 42 geladen und im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert werden, so wird vor
einer Speicherung der Software im nichtflüchtigen Speicher 5, 41 von
der Steuereinrichtung 4, 40 überprüft, ob die Software von der
autorisierten Quelle, z. B. der Servicezentrale 100, 100' des Herstellers
der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11, der
Serviceorganisation 106 usw., stammt. Dazu wird die Software
von der autorisierten Quelle, also z. B. der Servicezentrale 100,
gekennzeichnet, z. B. durch Bilden eines Hashwerts für die Software
oder für
Teile der Software. Zudem kann die Software und/oder der Hash-wert
verschlüsselt werden,
insbesondere mit einem unsymmetrischen Verschlüsselungsverfahren, d. h. die
autorisierte Quelle verwendet für
die Verschlüsselung
einen geheimen Schlüssel.
-
Durch
die Überprüfung der
Authentizität
der zu ladenden Software kann die Manipulation der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 durch
veränderte
Software verhindert werden.
-
Beim
Laden von Software über
die Schnittstelle 6, 42 wird von der Steuereinrichtung 4, 40 überprüft, ob die
Software von einer autorisierten Quelle stammt. Dies kann beispielsweise
dadurch erfolgen, daß die
Steuereinrichtung 4, 40 erneut den Hashwert bildet
und diesen mit dem in der zu ladenden Software enthaltenen vergleicht
und/oder die Software und/oder den Hashwert mittels eines öffentlichen Schlüssels entschlüsselt. Da
nur ein öffentlicher Schlüssel verwendet
wird, sind keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der Geheimhaltung
des Schlüssels
zu berücksichtigen.
-
Beispiel 32
-
Besonders
hohe Sicherheit bei der Überprüfung der
Software kann erreicht werden, wenn die Herkunft von einer autorisierten
Quelle durch einen geschützten
Bestandteil der Banknotenbearbeitungsmaschine 11, 10 überprüft wird.
Dazu kann an die Steuereinrichtung 4, 40 ein nicht
dargestellter programmierbarer Logikbaustein angeschlossen sein.
In dem programmierbaren Logikbaustein können besonderes zu schützende Daten
und/oder Software gespeichert sein, sowie die für die Steuerung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 und
deren Steuereinheit 4, 40 grundlegenden Software,
die z. B. die oben beschriebene Firmware bezeichnet wird. Bestandteil
der Firmware kann auch die Software sein, die zur Überprüfung von über die
Schnittstelle 6, 42 zu ladender Software, wie
oben beschrieben, verwendet wird. Das Speichern der zu ladenden
Software in den nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 erfolgt erst nach Überprüfung durch
den Logikbaustein. Selbstverständlich
können
im Logikbaustein geheime Daten gespeichert und beson ders geschützt werden,
z. B. geheime Schlüssel,
und/oder auch der oben beschriebene öffentliche Schlüssel.
-
Der
programmierbare Logikbaustein kann beispielsweise von einem CPLD
(Complex Programmable Logic Device) oder einem FPGA (Field Programmable
Gate Array) gebildet werden. Ein derartiger programmierbarer Logikbaustein
wird dadurch programmiert, daß Verbindungen
zwischen Gattern des programmierbaren Logikbausteins festgelegt werden.
Diese Programmierung kann mittels eines von einem Anwender entworfenen
Designs vorgenommen werden, bei dem die Verbindungen der Gatter
festgelegt werden, um so die Funktion des programmierbaren Logikbausteins
festzulegen. Die für die
Programmierung der Logikbausteine verwendeten Hilfsprogramme enthalten
zudem Mechanismen zum Schutz des entworfenen Designs. Die Programmierung
der Logikbausteine erfolgt üblicher
Weise mittels eines binären
Datenstroms der innerhalb der Logikbausteine interpretiert wird.
Das Format der verwendeten Programmierdaten wird geheim gehalten,
um eine Rückübersetzung
und damit die Analyse des Designs stark zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.
-
Programmierbare
Logikbausteine, die nur einmalig programmiert werden, weil sie die
bei der Programmierung festgelegten Verbindungen dauerhaft speichern,
sind außerdem
durch eine interne Schutzschaltung gegen das Auslesen der Daten
geschützt.
Damit kann auch das Kopieren des Designs auf einen identischen programmierbaren
Logikbaustein verhindert werden, wodurch sich ein besonders hoher
Schutz für
die Daten ergibt. Die Daten werden innerhalb der beschriebenen sicheren
Umgebung in dem programmierbaren Logikbaustein gespeichert und können nur
von diesem für
die weitere Bearbeitung zur Verfügung
gestellt werden.
-
Die
zu ladende Software besteht aus einen Kennzeichnungsteil und der
eigentlichen Software, der Kennzeichnungsteil enthält die Kennzeichnung der
autorisierten Quelle. Bei der Kennzeichnung kann es sich z. B. um
den oben beschriebenen Hashwert handeln, der auch verschlüsselt sein
kann. Die eigentliche Software kann, wie beschrieben, aus Programmen
bestehen, welche die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 mittels
der Steuereinrichtung 4, 40 steuern. Zusätzlich können Daten
enthalten sein, die z. B. als die oben beschriebenen Vergleichsdaten
für die
Auswertung der Signale der Sensoreinrichtung 3, 30 verwendet
werden. Vorteilhafterweise werden bei veränderten oder neuen Programmen auch
immer die zugehörigen
Daten in der Software enthalten sein, und bei veränderten
oder neuen Daten auch immer die Programme. Auf diese Weise können Kompatibilitätsprobleme
vermieden werden, die ansonsten entstehen könnten, wenn Daten und/oder
Programme älterer
Version, die bereits im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert sind, mit Programmen
und/oder Daten neuerer Version, die geladen und in den nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 geschrieben werden, zusammen verwendet
werden.
-
Beispiel 33
-
Ebenso
kann die Software immer dann daraufhin überprüft werden, ob sie von einer
autorisierten Quelle stammt, wenn die Software von der Steuereinrichtung 4, 40 zur
Ausführung
aus dem nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gelesen wird.
-
Kostenpflichtige
Software
-
Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung ist es zudem vorgesehen, daß ein Zahlungsnachweis
für den
Einsatz der Software, Daten usw., auf bestimmten Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 erzeugt
wird, wobei die Software nur bei Vorliegen des Zahlungsnachweises
dauerhaft gespeichert und/oder ausgeführt wird.
-
Beispiel 34
-
Der
Zahlungsnachweis kann beispielsweise dadurch realisiert werden,
daß im
Kennzeichnungsteil eine individuelle Kennung enthalten ist, die
einer individuellen Kennung einer bestimmten Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 entspricht,
und die z. B. im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 bzw. dem zuvor beschriebenen Logikbaustein
gespeichert ist. Bei einem Ladevorgang wird die im Kennzeichnungsteil vorhandene
individuelle Kennung mit der individuellen Kennung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 von
der Steuereinrichtung 4, 40 bzw. dem Logikbaustein
verglichen. Nur bei Übereinstimmung
der beiden individuellen Kennungen wird die Software im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert. Auf diese Weise ist
es möglich,
daß Software
gezielt nur in eine bestimmte Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 geladen
und gespeichert werden kann. Wodurch unter anderem sichergestellt
werden kann, daß für kostenpflichtige
Software ein entsprechende Entgelt gezahlt wurde oder wird.
-
Beispiel 35
-
Im
Kennzeichnungsteil kann weiterhin eine gemeinsame Kennung enthalten
sein, die einer gemeinsamen Kennung mehrerer Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 entspricht,
und die z. B. im nichtflüchtigen
Speicher bzw. dem zuvor beschriebenen Logikbaustein gespeichert
ist. Bei einem Ladevorgang wird die im Kennzeichnungsteil vorhandene gemeinsame
Kennung mit der gemeinsamen Kennung der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 von
der Steuereinrichtung 4, 40 bzw. dem Logikbaustein
verglichen. Nur bei Übereinstimmung der
beiden gemeinsamen Kennungen wird die Software im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert. Auf diese Weise ist
es möglich,
daß Software
gezielt nur in eine festgelegte Gruppe von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 geladen
und gespeichert werden kann, die alle dieselbe gemeinsame Kennung
aufweisen. Unter anderem wird dadurch sichergestellt, daß für kostenpflichtige
Software ein entsprechende Entgelt gezahlt wurde oder wird, da es bekannt
ist, wieviele Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zu
der Gruppe von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 mit
selber gemeinsamer Kennung gehören.
-
Beispiel 36
-
Ebenso
kann die Software immer dann überprüft werden,
ob ein Entgelt bezahlt wurde, wenn die Software von der Steuereinrichtung 4, 40 zur
Ausführung
aus dem nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gelesen wird.
-
Beispiel 37
-
Die
Zahlung des Entgelts kann ebenfalls sichergestellt werden, wenn
die Servicezentrale 100 bei der Übertragung von Software an
bestimmte Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 anhand
deren Identifikationsdaten die Identität der bestimmten Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 ermittelt und
dem Betreiber das entsprechende Entgelt in Rechnung stellt. Eine
Rechnungstellung kann beispielsweise unterbleiben, wenn der Betreiber
einen Vertrag für
die Erneuerung von Software geschlossen hat, für welchen dieser z. B. monatliche
Zahlungen entrichtet.
-
Beispiel 38
-
Ebenso
kann es vorgesehen sein, daß die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 bei
der erstmaligen Aktivierung der neuen Software über die Schnittstelle 6, 42 und
das Netzwerk 60 eine Aktivierungsmeldung an die Servicezentrale 100 sendet. Die
Servicezentrale 100 stellt die neue Software dann, wie
zuvor beschrieben, dem Betreiber in Rechnung. Damit sichergestellt
ist, daß die
Aktivierungsmeldung von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 tatsächlich an
die Servicezentrale gesendet wird, kann es vorgesehen sein, daß von der
Servicezentrale 100 eine Bestätigung an die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gesendet
wird, ohne welche die neue Software nicht ausgeführt werden kann. Die Bestätigung der
Servicezentrale 100 kann beispielsweise ein Paßwort oder
ein Schlüssel
sein.
-
Beispiel 39
-
Die
Zahlung des Entgelts kann auch dadurch erreicht werden, daß der Betreiber
ein bestimmtes Guthaben beim Hersteller oder der Serviceorganisation 106 erwirbt,
welches jedesmal verringert wird, wenn neue Software im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert oder erstmalig ausgeführt wird.
Dazu kann beispielsweise eine Chipkarte 14 eingesetzt werden,
in welcher das Guthaben gespeichert ist. Mittels der an die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 angeschlossenen
Identifizierungseinheit 13 kann die beschriebene Verringerung
des Guthabens vorgenommen werden.
-
Beispiel 40
-
Bei
einer weiteren Möglichkeit
zur Sicherung der Zahlung eines Entgelts für neue Software kann es vorgesehen
sein, die Nutzung der neuen Software in Rechnung zu stellen. Dazu
wird jedesmal wenn die Software beim Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 ausgeführt wird,
ein entsprechender Betrag in Rechnung gestellt. Dies kann beispielsweise,
wie zuvor beschrieben, dadurch geschehen, daß eine Aktivierungsmeldung
an die Servicezentrale 100 gesendet wird, oder daß der entsprechende
Betrag von der Chipkarte 14 abgebucht wird. Die Berechnung
des entsprechenden Betrags kann z. B. auf der Grundlage der genutzten
Funktionalität,
beispielsweise des Sortierens von Banknoten, und/oder des Durchsatzes,
beispielsweise der Anzahl der bearbeiteten Banknoten, erfolgen.
-
Beispiel 41
-
Als
Besonderheit kann es vorgesehen sein, daß neue Software zu Testzwecken
von der Servicezentrale 100 zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall
wird die neue Software im nichtflüchtigen Speicher 5, 41 gespeichert
und kann für
einen bestimmten Zeitraum und/oder für eine bestimmte Anzahl von Bearbeitungsvorgängen ausgeführt werden.
Zahlt der Betreiber der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 das
geforderte Entgelt, kann die neue Software auch nach Ablauf des
Zeitraums oder bei Überschreiten
der Anzahl von Bearbeitungsvorgängen weiter
benutzt werden. Unterbleibt die Zahlung, wird der ursprüngliche
Zustand der Banknotenbearbeitungsmaschine wiederhergestellt. Dies
kann beispielsweise in der oben beschriebenen Weise erfolgen, daß vor dem
Speichern der neuen Software im nichtflüchtigen Speicher 5, 41,
der aktuelle Softwarezustand der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gespeichert
wird, z. B. in der Servicezentrale 100.
-
Aktualisierung
von Vergleichsdaten
-
Zuvor
wurde bereits beschrieben, daß die
für die
Erkennung der Art und Echtheit sowie die Bewertung des Zustands
der zu bearbeitenden Banknoten BN verwendeten Vergleichsdaten von
entscheidender Bedeutung sind. Mit dem vorliegenden System aus Servicezentrale 100,
Netzwerk 60 und Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11,
können
die Vergleichsdaten aller Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 ständig aktualisiert
werden, z. B. mittels der oben beschriebenen Verteilung von Software,
die auch die Vergleichsdaten enthalten kann. Zusätzlich ist es möglich, das
System dazu einzusetzen, die Vergleichsdaten anzupassen und/oder
zu verändern und/oder
zusätzliche
Vergleichsdaten zu erzeugen, falls beispielsweise Fälschungen
von Banknoten einer bestimmten Währung
und Denomination auftreten.
-
Die
Erzeugung von Vergleichsdaten wird, wie oben beschrieben, in der
Regel von der Abteilung für
die Adaption von Vergleichsdaten 102 vorgenommen. Dabei
werden die Banknoten verschiedener zu bearbeitender Währungen
untersucht und für
jede Denomination jeder Währung
werden entsprechende Vergleichsdaten hergestellt.
-
Beispiel 42
-
Tritt
bei der Bearbeitung von Banknoten BN an einer Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 eine
neuartige Fälschung
auf oder sollen Banknoten einer Währung bearbeitet werden, für die keine
Vergleichsdaten im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 und auch nicht in der Servicezentrale 100 vorliegen,
kann von der Bedienperson oder dem Betreiber der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11,
bzw. von der Servicezentrale 100, ein spezieller Bearbeitungsmodus
gestartet werden, z. B. mittels der Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45.
Dabei kann es erforderlich sein, daß die Bedienperson ihre Berechtigung
für die
Aktivierung des speziellen Bearbeitungsmodus nachweist, z. B. mittels
der Karte 14.
-
Die
Bedienperson wird im speziellen Bearbeitungsmodus dazu aufgefordert,
die neuartige Fälschung
oder die Banknoten der noch nicht bekannten Währung in das Eingabefach 1, 21 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 einzulegen.
Die neuartige Fälschung
oder die Banknoten der unbekannten Währung werden dann von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 in
der oben beschriebenen Weise bearbeitet. Die Daten der Sensoreinrichtung 3, 30 werden
unverarbeitet oder verarbeitet durch die Steuereinrichtung 4, 40,
z. B. komprimiert, über
die Schnittstelle 6, 42 und das Netzwerk 60 an
die Servicezentrale 100 übertragen und im Datenspeicher der
Servicezentrale 100 gespeichert. Nach erfolgter Bearbeitung
der Fälschung
oder der Banknoten der unbekannten Währung, kann die Bedienperson
wiederholt zum nochmaligen Einlegen der Fälschung oder der Banknoten
der unbekannten Währung
aufgefordert werden, beispielsweise um die Banknoten in allen vier
möglichen
Lagen mit der Sensoreinrichtung 3, 30 erfassen
zu können,
um entsprechende Daten für
jede der möglichen
Lagen zu erzeugen.
-
Die
im Datenspeicher der Servicezentrale 100 gespeicherten
Daten der Fälschung
oder der Banknoten der unbekannten Währung werden ausgewertet, um
Vergleichsdaten herzustellen. Dies kann automatisch durch die Servicezentrale 100 bzw. durch
die Abteilung für
die Adaption von Vergleichsdaten 102 geschehen. Es ist
aber auch möglich,
daß ein
Experte der Abteilung für
die Adaption von Vergleichsdaten 102 die Auswertung der
Daten vornimmt oder diese steuert, um die Vergleichsdaten herzustellen.
Um dem Experten der Abteilung für
die Adaption von Vergleichsdaten 102 bei seinen Beurteilungen
zu unterstützen,
bzw. um diese zu erleichtern, kann es auch vorgese hen sein, daß Bilder
der jeweils zu beurteilenden Banknote von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 in
die Servicezentrale 100 bzw. die Abteilung für die Adaption
von Vergleichsdaten 102 über das interne Netzwerk 105 übertragen
werden. Die Bilder der jeweils zu beurteilenden Banknote können aus
den Daten der Sensoreinrichtung 3, 30 erzeugt
werden, es kann aber auch eine spezielle Kamera oder ein Scanner
verwendet werden. Der Experte der Abteilung für die Adaption von Vergleichsdaten 102 kann
auch Anweisungen an die Bedienperson der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das
Netzwerk 60 erteilen, um beispielsweise Daten für bestimmte
Banknoten nochmals zu erzeugen. Die Anweisungen können insbesondere
akustisch und/oder optisch erfolgen, z. B. mittels Bildtelefon,
welches durch das Netzwerk 60 als Internettelefonie realisiert
werden kann, wobei die akustischen und/oder optischen Anweisungen
mittels der Anzeige und eines Lautsprechers der Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 für die Bedienperson
wiedergegeben werden können.
Ebenso ist des möglich,
daß der Experte
der Abteilung für
die Adaption von Vergleichsdaten 102 die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 für die Gewinnung
der Daten der Fälschung
oder Banknoten der unbekannten Währung über das
Netzwerk 60 direkt steuert.
-
Die
hergestellten Vergleichsdaten werden im Datenspeicher der Servicezentrale 100 gespeichert und über das
Netzwerk der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zur
Verfügung
gestellt und in dieser im nichtflüchtigen Speicher 5, 41 gespeichert.
Da die hergestellten Vergleichsdaten im Datenspeicher der Servicezentrale 100 gespeichert
sind, stehen sie nunmehr auch den anderen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zur
Verfügung.
-
Beispiel 43
-
Abweichend
von der vorherigen Beschreibung, bei der die Vergleichsdaten durch
Auswertung der Daten der Fälschung
oder der Banknoten der unbekannten Währung in der Servicezentrale 100 hergestellt
werden, ist es auch möglich,
daß die
Vergleichsdaten von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 hergestellt
werden, die dazu von der Bedienperson bedient wird. Die Herstellung
der Vergleichsdaten kann automatisch durch Auswertung der Daten
der Fälschung
oder der Banknoten der unbekannten Währung durch die Steuereinrichtung 4, 40 erfolgen.
Es ist aber auch eine Steuerung durch einen Experten möglich, der über das
Netzwerk 60 mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 verbunden
ist. Der Experte kann aber auch am Ort der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 anwesend
sein und eine Service-Computer 50 verwenden,
der an der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 angeschlossen
ist. Ebenso kann der Experte vor Ort die Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 verwenden.
Dabei kann es erforderlich sein, daß sich der Experte mittels
einer Karte 14 identifiziert.
-
Die
derart hergestellten Vergleichsdaten werden im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gespeichert.
Zusätzlich
können
die Vergleichsdaten über
das Netzwerk an die Servicezentrale 100 übertragen
werden, um in deren Datenspeicher gespeichert zu werden. Die Vergleichsdaten
stehen dann auch den anderen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zur
Verfügung.
-
Beispiel 44
-
Treten
neuartige Fälschungen
auf, ist es besonders effektiv, zusätzliche Vergleichsdaten für die neuartigen
Fälschungen
herzustellen und diese zusammen mit den zuvor bereits vorhanden
Vergleichsdaten in der Weise einzusetzen, daß die Überprüfung von Banknoten anhand der
bereits vorhanden Vergleichsdaten und der zusätzlichen Vergleichsdaten erfolgt.
-
Bei
der Bearbeitung von Banknoten BN mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 werden die
zu bearbeitenden Banknoten BN danach sowohl mit den bereits im nichtflüchtigen
Speicher 41 vorhandenen Vergleichsdaten, als auch mit den
nachträglich
erzeugten zusätzlichen
Vergleichsdaten der neuartigen Fälschungen
verglichen. Werden anhand der Vergleichsdaten für neuartige Fälschungen Banknoten
als Fälschungen
erkannt, werden diese entsprechend der üblichen Vorgehensweise als
Fälschungen
gekennzeichnet und entsprechend behandelt, z. B. in dem besonderen
Ausgabefach 25 abgelegt.
-
Aus
der obigen Beschreibung wird offensichtlich, daß für jede neuartige Fälschung
Vergleichsdaten aus der jeweiligen neuartigen Fälschung abgeleitet, erzeugt
und den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zur
Verfügung
gestellt werden müssen.
Es ist aber auch möglich,
mehrere neuartige Fälschungen
gleichzeitig zu berücksichtigen
und für
diese gemeinsame zusätzliche
Vergleichsdaten zu erzeugen. Dabei ist es besonders vorteilhaft
neuartige Fälschungen
zu gemeinsamen zusätzlichen
Vergleichsdaten zusammenzufassen, die Banknoten einer bestimmten
Art betreffen, d. h. neuartige Fälschungen
von Banknoten einer bestimmten Währung
und Denomination, z. B. 50 Euro-Banknoten.
-
Die Überprüfung der
Banknoten kann effektiver durchgeführt werden, wenn in der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 durch
die Steuereinrichtung 40 zuerst ermittelt wird, um welche
Art von Banknote es sich handelt, d. h. welcher Währung die Banknote
angehört
und welche Denomination sie aufweist. Wurde bereits bei der Überprüfung der Echtheit
der Banknote mit den ursprünglich
im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 vorhandenen Vergleichsdaten festgestellt,
daß es
sich um eine Fälschung
handelt, kann eine weitere Überprüfung entfallen.
Ansonsten wird anschließend
gezielt überprüft, ob zu der
ermittelten Art von Banknote (Währung,
Denomination) zusätzliche
Vergleichsdaten für
neuartige Fälschungen
vorliegen. Liegen keine Vergleichsdaten vor, kann die Überprüfung beendet
werden. Im Falle des Vorliegens von Vergleichsdaten für eine oder mehrere
neuartige Fälschungen,
können
die entsprechenden Vergleichsdaten mit den Daten der Sensoreinrichtung 3, 30 für die jeweilige
Banknote verglichen werden, um festzustellen, ob die jeweilige Banknote
gefälscht
ist.
-
Es
ist aber auch möglich,
daß zuerst
eine Überprüfung der
Daten der Sensoreinrichtung 3, 30 der jeweiligen
Banknote mit der oder den zusätzlichen
Vergleichsdaten für
neuartige Fälschungen
erfolgt und anschließend
die Überprüfung mit
den ursprünglich
vorhandenen Vergleichsdaten.
-
Die
beschriebenen Ausführungsformen
und Beispiele für
die Herstellung von Vergleichsdaten weisen den Vorteil auf, daß die Vergleichsdaten
innerhalb kürzester
Zeit allen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zur
Verfügung
stehen. Dies wird bei sehr geringem Personaleinsatz ermöglicht,
da der Vorgang der Herstellung der Vergleichsdaten weitgehend automatisch
erfolgt. Diese Vorteile resultieren zu einem großen Teil daraus, daß die neuartigen
Fälschungen,
oder die Banknoten der unbekannten Währung, nicht zu der Servicezentrale 100 bzw. der
Abteilung für
die Adaption von Vergleichsdaten 102 transportiert werden
müssen.
-
Beispiel 45
-
Die
Verteilung der neuen Vergleichsdaten kann weiter beschleunigt werden,
wenn die Servicezentrale 100 die neu hergestellten Vergleichsdaten aktiv
an weitere Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 überträgt, sobald
diese im Datenspeicher der Servicezentrale 100 vorliegen.
-
Alarmmeldungen
-
Eine
weitere Absicherung des Betriebs der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11,
insbesondere der für
die Einzahlung von Banknoten verwendeten Banknotenbearbeitungsmaschinen 10,
kann erreicht werden, wenn z. B. beim Auftreten von Fälschungen
oder fälschungsverdächtigen
Banknoten Alarmmeldungen erzeugt werden.
-
Die
Alarmmeldungen können über das
Netzwerk 60 an andere Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 gesendet
werden, um diese z. B. vor bestimmten Fälschungen zu warnen. Ebenso
können die
Alarmmeldungen an eine staatliche Stelle gesendet werden, die an
dem Netzwerk 60 angeschlossen ist, z. B. eine Polizeibehörde.
-
Beispiel 46
-
Wird
bei der Einzahlung einer Banknote an einer Banknotenbearbeitungsmaschine 10,
diese Banknote von der Steuereinrichtung 4 als gefälscht oder
fälschungsverdächtig eingestuft,
wird die Banknote BF in das besondere Aufbewahrungsfach 8 transportiert
und dort verwahrt. Gleichzeitig werden Informationen über die
Banknote BF, sowie die Gründe,
die zur Einstufung als Fälschung
geführt
haben, an die Servicezentrale 100 gesendet. Bei den Informationen
kann es sich insbesondere um die Art der Banknote BF handeln, also
Währung
und Denomination. Die Gründe
für die
Einstufung als Fälschung
betreffen insbesondere die Abweichungen der von der Sensoreinrichtung 3 erzeugten
Daten der Banknote BF von den im nichtflüchtigen Speicher 5 vorliegenden
Vergleichsdaten.
-
Gleichzeitig
können
persönliche
Daten des Einzahlers von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 erfaßt und an
die Servicezentrale 100 weitergeleitet werden. Bei den
persönlichen
Daten kann es sich um die auf der Karte 14 enthalten Daten
handeln. Zusätzlich
können
weitere persönliche
Daten erfaßt
und an die Servicezentrale 100 gesendet werden, z. B. ein
Bild des Einzahlers, das von einer in der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 angeordneten
Kamera aufgenommen wurde.
-
In
der Servicezentrale 100 werden die Daten der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 ausgewertet.
Dabei kann überprüft werden,
ob bestimmte Personen bereits häufiger
aufgefallen sind, weil sie gefälschte
oder fälschungsverdächtige Banknoten
eingezahlt haben. Ebenso kann überprüft werden,
ob eine bestimmte Fälschung
gehäuft
innerhalb eines bestimmten Zeitraums und/oder einer bestimmten Region
auftritt. Aufgrund der Auswertung wird von der Servicezentrale 100 entschieden,
ob und welche Maßnahmen
einzuleiten sind, um beispielsweise die Verteilung von Falschgeld
schnellstmöglich
zu verhindern oder zu unterbinden.
-
Beispielsweise
kann von der Servicezentrale 100 veranlaßt werden,
daß neue
Vergleichsdaten in der oben bereits beschriebenen Weise erzeugt
werden.
-
Ebenso
kann die Servicezentrale 100 die Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 über das Netzwerk 60 über die
aufgetretenen Fälschungen
informieren. Dabei kann es vorgesehen sein, die die Fälschung
einzahlende Person von weiteren Einzahlungen auszuschließen. Dazu
werden die Daten der Karte 14 der Person und/oder deren
Bild an die anderen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 übertragen.
Die Servicezentrale kann aber auch veranlassen, daß die Annahme
bestimmter Banknoten, d. h. Banknoten einer bestimmten Währung und
Denomination, von den Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 verweigert
wird, bzw. daß derartige
Banknoten eingezogen und beispielsweise im besonderen Aufbewahrungsfach 8 aufbewahrt
werden.
-
Zudem
kann es vorgesehen sein, daß die Daten
der Person von der Servicezentrale 100 über das Netzwerk 60 an
die erwähnten
staatlichen Stellen gesendet werden. Parallel, oder zusätzlich,
können
die Daten der Person auch an andere Stellen gesendet werden, die
am Netzwerk 60 angeschlossen sind, und bei den Banknoten
angenommen oder eingezahlt werden können, z. B. Banken, Tankstellen oder
der Einzelhandel, um diese zu warnen.
-
Die
zuvor beschriebene Vorgehensweise kann neben der erwähnten Verhinderung
der Verteilung von Fälschungen
generell bei jeder denkbaren Art von Manipulation eingesetzt werden,
die im Zusammenhang mit der Einzahlung von Banknoten möglich ist.
-
Servicedienstleistungen
-
Um
einer Serviceperson vor Ort an der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 Servicearbeiten zu
ermöglichen
und zu erleichtern, kann, wie oben be schrieben, ein Computer 50 oder
die Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 von der Serviceperson
verwendet werden.
-
Beispiel 47
-
Die
Serviceperson stellt eine Verbindung über das Netzwerk 60 mit
der Servicezentrale 100 her. Die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 und/oder
die Serviceperson identifiziert sich dabei mittels ihrer Identifikationsdaten
und überträgt aktuelle
Daten, z. B. die bereits erwähnten
Log-Dateien und/oder
Statistiken. Die aktuellen Daten werden mit im Datenspeicher der
Servicezentrale 100 gespeicherten Daten verglichen, beispielsweise älteren Log-Dateien
und/oder Statistiken der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 oder
mit vorgegebenen Daten, die von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 des
jeweiligen Typs eingehalten werden müssen. Die Ergebnisse diese
Vergleichs werden von der Servicezentrale 100 über das
Netzwerk 60 an die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gesendet
und können
von der Serviceperson für
die erforderlichen Servicearbeiten verwendet werden. Beispielsweise
können
von der Servicezentrale 100 bestimmte Vorgaben gemacht
werden, welche Arbeiten durch die Serviceperson durchzuführen sind.
-
Beispiel 48
-
Es
ist aber auch möglich,
daß die
Serviceperson bestimmte Daten, Vergleichsdaten, Software usw. bei
der Servicezentrale 100 anfordert um diese im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zu
speichern. Ebenso kann die Serviceperson bei der Servicezentrale 100 bestimmte
Ersatzteile für
die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 bestellen.
-
Beispiel 49
-
Nachdem
die Serviceperson die Arbeiten bei der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 beendet
hat, und beispielsweise die Verbindung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das
Netzwerk 60 zu der Servicezentrale 100 unterbricht,
werden im Datenspeicher der Servicezentrale 100 Änderungen
in die gespeicherten Daten der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 übernommen
und gespeichert, die durch die Arbeiten der Serviceperson hervorgerufen
worden sind. Auf diese Weise sind in der Servicezentrale 100 stets
die für
den Betrieb der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 erforderlichen
Daten bekannt.
-
Zusätzlich oder
statt der beschriebenen Speicherung der für den Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 erforderlichen
Daten, kann die Speicherung auch in einem Datenspeicher der Serviceorganisation 106 erfolgen.
In dem Datenspeicher der Serviceorganisation 106 können darüber hinaus
auch Daten gespeichert werden, die nur für die Serviceorganisation 106 von
Bedeutung sind, z. B. Daten über
den Einsatz der Serviceperson bei der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11, um
beispielsweise eine Rechnung für
die erbrachten Servicedienstleistungen auszustellen und an den Betreiber
der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zu
versenden.
-
Fehlerbeseitigung durch
die Bedienperson
-
Zur
Beseitigung von Fehlern oder zur Durchführung von einfachen Servicearbeiten
kann es auch vorgesehen sein, daß der Betreiber und/oder die
Bedienperson die entsprechenden Maßnahmen unter Leitung der Servicezentrale 100 durchführt.
-
Beispiel 50
-
Dazu
kann es vorgesehen sein, daß die Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das Netzwerk 60 regelmäßig die
bereits beschriebenen Log-Dateien und/oder Statistiken an die Servicezentrale 100 sendet.
Es kann auch vorgesehen sein, daß die in den Log-Dateien bzw.
Statistiken enthalten Daten von der Steuereinrichtung 4, 40 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 auf Abweichungen oder
Auffälligkeiten
untersucht werden, wie z. B. die Zunahme von Doppelabzügen, d.
h. vom Vereinzeler 22 werden mehr als eine einzige Banknote
erfaßt
und an das Transportsystem 23 übergeben. Werden Abweichungen
oder Auffälligkeiten
ermittelt, können
die Log-Dateien und/oder Statistiken an die Servicezentrale 100 gesendet
werden. In der Servicezentrale 100 werden die Log-Dateien
und/oder Statistiken analysiert.
-
In
Abhängigkeit
vom Ergebnis der Analyse, kann die Servicezentrale 100 verschiedene
Maßnahmen
einleiten, um die erkannten Fehler oder Abweichungen zu beseitigen.
-
Beispiel 51
-
Werden
Fehler oder Abweichungen erkannt, die ohne jeglichen Eingriff beseitigt
werden können, wird
z. B. eine neue Software gesendet, welche die erkannten Fehler oder
Abweichungen beseitigt. Dabei kann es sich um neu entwickelte Programme
handeln, es können
aber auch bestimmte Voreinstellungen, Daten usw. verändert werden.
Die Speicherung der neuen Programme und/oder Voreinstellungen usw.,
kann auch davon abhängig
gemacht werden, daß der
Betreiber oder die Bedienperson der Veränderung der bisherigen Programme
und/oder Voreinstellungen usw. zustimmt.
-
Beispiel 52
-
In
einem nächsten
Schritt, oder für
den Fall, daß die
automatische Analyse durch die Servicezentrale 100 zu keinem
Ergebnis geführt
hat, kann die Expertenabteilung 103 von der Servicezentrale 100 eingeschaltet
werden. Ein in der Expertenabteilung 103 anwesender Experte überprüft dann
die zur Verfügung
stehenden Daten der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 und
leitet geeignete Maßnahmen
zur Beseitigung des Fehlers oder der Abweichung ein.
-
Beispiel 53
-
In
einem weiteren Schritt kann es vorgesehen sein, daß der Betreiber
oder die Bedienperson der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 durch
die Servicezentrale 100 oder die Expertenabteilung 103 informiert
wird, um bestimmte Maßnahmen
durchzuführen.
Zur Durchführung
der Maßnahmen
kann der Betreiber oder die Bedienperson von der Servicezentrale 100 oder
der Expertenabteilung 103 Instruktionen erhalten. Die Instruktionen können akustisch
und/oder optisch erfolgen, z. B. wie oben beschrieben mittels Internettelefonie.
Dabei kann es auch vorgesehen sein, daß eine Kamera in der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 dazu verwendet
wird, Bilder der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 an
die Servicezentrale 100 bzw. den Experten der Expertenabteilung 103 zu übertragen, um
anhand dieser Bilder mögliche
Fehlerursachen zu erkennen.
-
Beispiel 54
-
Werden
für die
Beseitigung des erkannten Fehlers oder der Abweichung Ersatzteile
benötigt, kann
die Servicezentrale 100 bzw. die Expertenabteilung 103 die
Auslieferung der benötigten
Ersatzteile veranlassen. Die benötigten
Ersatzteile können
beispielsweise an den Ort der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 geliefert
werden.
-
Beispiel 55
-
Sollte
für die
Beseitigung des erkannten Fehlers oder der Abweichung eine Serviceperson
benötigt
werden, so kann die Servicezentrale 100 bzw. die Expertenabteilung 103 die
Serviceperson bzw. die der Serviceperson übergeordnete Serviceorganisation 106 verständigen und
alle für
die Beseitigung des erkannten Fehlers benötigten Informationen zur Verfügung stellen.
Werden Ersatzeile benötigt,
können diese
wahlweise an die Serviceperson, die Serviceorganisation 106 oder
den Ort der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 geliefert
werden. Durch Steuerung der Servicezentrale 100 kann dabei sichergestellt
werden, daß die
Serviceperson sich erst dann an den Ort der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 begibt,
nachdem die erforderlichen Ersatzteile zur Verfügung stehen. Ebenso kann die
Servicezentrale 100 oder die Serviceorganisation 106 Kontakt
mit dem Betreiber oder der Bedienperson der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 aufnehmen,
um das Erscheinen der Serviceperson anzukündigen bzw. einen Termin zu vereinbaren,
damit die Serviceperson Zugang zu der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 erhält.
-
Beispiel 56
-
Es
ist aber auch möglich,
daß die
jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das Netzwerk 60 Kontakt
zu der Serviceorganisation 106 aufnimmt, um eine Serviceperson
anzufordern.
-
Durch
die beschriebenen Maßnahmen
kann erreicht werden, daß die
Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 zuverlässiger arbeiten,
da sich abzeichnenden Störungen
aus zunehmenden Abweichungen frühzeitig
erkennen lassen. So ist es möglich
nötige
Reparaturen oder den Austausch von Verschleißteilen bereites dann vorzunehmen,
wenn die jeweilige Banknotenbearbeitungsmaschine noch funktionsfähig ist.
Dadurch kann ein Ausfall der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 vermieden
werden.
-
Überwachung
durch den Betreiber
-
Von
besonderer Bedeutung ist die Informationsgewinnung und Überwachung
von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 durch
den Betreiber der Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11.
-
Beispiel 57
-
Dazu
kann es, wie oben beschrieben, vorgesehen sein, daß der Betreiber 110 von
Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' über einen
Computer 112 verfügt,
mit dem er Informationen über
die Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' gewinnen kann,
um die Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' zu überwachen.
Dazu baut der Betreiber 110 mittels des Computers 112 über das
Netzwerk 60 eine Verbindung zu der Servicezentrale 100 auf.
Der Verbindungsaufbau und der Zugriff auf die Daten der Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' des Betreibers
ist durch die oben geschilderten Maßnahmen besonders gesichert,
z. B. durch die Verwendung von Paßwörtern und sicheren Verbindungen.
Für den
Datenaustausch des Betreibers 110 mit der Servicezentrale 100 kann
für den
Computer 112 eine individuelle Bedienoberfläche zur
Verfügung
gestellt werden oder vom Betreiber 110 selbst an seine
Bedürfnisse
angepaßt
werden.
-
Der
Betreiber 110 kann mittels des Computers 112 die
in der Servicezentrale 100 gespeicherten Daten der Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' abrufen, z.
B. Log-Dateien mit Statusinformationen und/oder Statistiken. Ebenso
können
Informationen von der Servicezentrale 100 vom Betreiber 110 ausgewertet
werden, die auf der Auswertung der Daten der Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' durch die Servicezentrale 100 und/oder
die an die Servicezentrale 100 angeschlossenen Abteilungen 101 bis 104 beruhen.
-
Aufgrund
der dem Betreiber 110 auf dem Computer 112 zur
Verfügung
stehenden Informationen und Daten seiner Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11', kann der Betreiber 110 seine
Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' überwachen und
verschiedenste Vorgänge
starten, um beispielsweise die Funktionsfähigkeit der Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' sicherzustellen.
Beispielsweise kann neue Software von der Servicezentrale 100 für eine oder
mehrere der Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' angefordert
werden. Es könne
Ersatzteile und/oder eine Serviceperson, entweder bei der Servicezentrale 100 oder
bei der Serviceorganisation 106, bestellt werden. An die
Abteilungen 101 bis 104 können Anfragen gerichtet werden,
z. B. die Erstellung eines Angebots für neue Banknotenbearbeitungsmaschinen
durch die Vertriebsabteilung 104.
-
Beispiel 58
-
Zusätzlich kann
es vorgesehen sein, daß Daten
der Banknotenbearbeitungsmaschinen 11, 11' eines Betreibers 110 nicht
nur im Datenspeicher der Servicezentrale 110 gespeichert
und ausgewertet werden, sondern auch im Computer 112 des
Betreibers 110. Dabei kann es sich auch um zusätzlich Daten
handeln, die nur im Computer 112 des Betreibers gespeichert
und ausgewertet werden, beispielsweise weil es sich um vertrauliche
Daten handelt, wie Namen und Kontoverbindungen von Einzahlern, wenn es
sich bei den vom Betreiber betriebenen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 z.
B. um den oben beschriebenen automatischen Schalter 10 handelt.
-
Beispiel 59
-
Werden
vom Betreiber automatische Schalter 10 betrieben, können weitere
Daten die Kassetten 9 der automatischen Schalter 10 betreffen.
Diese Daten können
beispielsweise anzeigen, ob die verwendeten Kassetten 9 leer
oder voll sind bzw. nur noch eine geringe Menge Banknoten oder bereits
eine Menge von Banknoten aufweisen, die fast der Maximalmenge entspricht,
so daß ein
Austausch der vollen oder leeren Kassetten 9 erforderlich
wird. Der Wechsel der Kassetten 9 kann von der Servicezentrale 100 oder
dem Computer 112 des Betreibers veranlaßt werden. Dazu kann beispielsweise
eine Bedienperson des automatischen Schalters 10 beauftragt werden,
die sich am Ort der automatischen Schalters 10, z. B. einer
Bankfiliale, befindet. Ebenso kann die Serviceorganisation 106 beauftragt
werden. Zum Zeitpunkt des Wechsels der Kassetten 9 werden
zudem die im nichtflüchtigen
Speicher 5 des automatischen Schalters 10 gespeicherten
Daten hinsichtlich der in der gewechselten Kassette 9 vorhanden
Anzahl und Art (Währung,
Denomination) von Banknoten BA über
das Netzwerk 60 an die Servicezentrale 100 oder
den Computer des Betreibers übermittelt. Weitere
Daten können
die einzelnen Ein- und/oder Auszahlvorgänge betreffen und Informationen über den
Ein- und/oder Auszahler sowie die Anzahl und Art (Währung, Denomination)
der ein- und/oder ausgezahlten Banknoten umfassen.
-
Bei
der Einzahlung von Banknoten an einem automatischen Schalter 10 sind
zudem die als Fälschungen
oder fälschungsverdächtig erkannten Banknoten
BF von besonderer Bedeutung, die im Aufbewahrungsfach 8 zurückgehalten werden
und üblicher
Weise bei der zuvor beschriebenen Auswechslung der Kassetten 9 aus
dem Aufbewahrungsfach 8 entnommen werden.
-
Die
entnommenen gefälschten
oder fälschungsverdächtigen
Banknoten BF werden mit den Kassetten 9 zu einer Bearbeitungsstation
einer Bank oder eines Werttransportunternehmens transportiert. Die
Bearbeitungsstation besteht im wesentlichen aus einer Banknotenbearbeitungsmaschine 11 zum
Bewerten und Sortieren von Banknoten. Mittels der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 werden
die in den Kassetten 9 enthalten Banknoten BA bearbeitet und
die dabei ermittelten Daten werden mit den von dem automatischen
Schalter 10 stammenden Daten verglichen, um zu überprüfen, ob
der Inhalt der Kassetten 9 mit den übermittelten Daten übereinstimmt.
-
Identifizierung
von fälschungsverdächtigen bzw.
gefälschten
Banknoten Besondere Probleme treten jedoch bei der Überprüfung der
gefälschten und/oder
fälschungsverdächtigen
Banknoten BF auf. Diesen Banknoten BF soll nämlich jederzeit, d. h. insbesondere
bei der Überprüfung in
der Bearbeitungsstation, die Person zugewiesen werden können, welche
die Banknoten BF eingezahlt hat, um für den Fall, daß es sich
tatsächlich
um eine Fälschung
handelt, den Einzahler überprüfen zu können. Es
ist daher erforderlich, daß jede
der Banknoten BF eindeutig identifiziert werden kann.
-
Beispiel 60
-
Für die Identifizierung
von an automatischen Schaltern 10 eingezahlten fälschungsverdächtigen und/oder
gefälschten
Banknoten BF, werden die bei der oben beschriebenen Überprüfung der
Banknoten BF von der Sensoreinrichtung 3 gewonnenen Daten zusammen
mit der Identität
des Einzahlers, der sich, z. B. wie oben beschrieben, mittels der
Karte 14 ausweist, im nichtflüchtigen Speicher 5 gespeichert.
Die Daten und die Identität
des Einzahlers werden über das
Netzwerk 60 an die Servicezentrale 100 und/oder
die Banknotenbearbeitungsmaschine 11 der Bearbeitungsstation übertragen.
Die Identifizierung der einzelnen Banknoten BF wird dann dadurch erreicht,
daß die
fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten
Banknoten BF mittels der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 bearbeitet
werden, wobei durch die Sensoreinrichtung 30 Daten für die fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten
Banknoten BF erzeugt werden. Anschließend werden die erzeugten Daten
mit den über
das Netzwerk 60 übertragenen
Daten verglichen und festgestellt, welche der übertragenen Daten die größte Übereinstimmung mit
den jeweils erzeugten Daten aufweisen. Abschließend kann die jeweilige fälschungsverdächtige und/oder
gefälschte
Banknote mittels der Identität des
Einzahlers identifiziert werden, welche den übertragenen Daten mit der größten Übereinstimmung zugeordnet
ist.
-
Es
ist offensichtlich, daß es
für ein
derartiges Vorgehen erforderlich ist, daß die Sensoreinrichtung 3 des
automatischen Schalters 10 der Sensoreinrichtung 30 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 11 entsprechen muß, um vergleichbare
Daten der fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten
Banknoten BF für
die Identifizierung erzeugen zu können. Ebenso ist es möglich, daß unterschiedliche
Senuoreinrichtungen 3, 30 verwendet werden, die
jeweiligen Daten aber von mindestens einer der Steuereinrichtungen 4, 40 in
eine Format umgewandelt werden, welches einen Vergleich der Daten
ermöglicht.
-
Beispiel 61
-
Da
es nach dem Transport der fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten
Banknoten BF nicht mehr ohne weiteres erkennbar ist, in welcher der
vier möglichen
Lagen die fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten
Banknoten BF von der Sensoreinrichtung 3 des automatischen
Schalters 10 erfaßt
wurden, ist vorteilhaft, die fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten
Banknoten BF für
die Identifizierung in allen vier möglichen Lagen mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 11 zu
bearbeiten. So ist sichergestellt, daß von der Sensoreinrichtung 30 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 11 Daten erzeugt werden,
welche die Identifizierung der fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten
Banknoten BF sicher ermöglichen.
-
Durch
die beschriebene Vorgehensweise zur Identifizierung ist sichergestellt,
daß fälschungsverdächtige und/oder
gefälschte
Banknoten BF einer Einzahlung und/ oder einem Einzahler zugeordnet werden
können,
ohne daß diese
Zuordnung zu der jeweiligen Banknote BF bereits bei der Einzahlung erfolgen
muß. Dadurch
ist keine physische Trennung von fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten Banknoten
BF aus verschiedenen Einzahlungen bzw. von verschiedenen Einzahlern
erforderlich. Dadurch kann der logistische Aufwand bei der Handhabung
der fälschungsverdächtigen
und/oder gefälschten
Banknoten BF erheblich reduziert werden. Zudem kann der für die Realisierung
des automatischen Schalters 10 erforderliche Aufwand erheblich
reduziert werden.
-
Kundenbetreuung
-
Von
besonderer Bedeutung ist die Betreuung von Kunden der Betreiber,
die an Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11,
insbesondere an automatischen Schaltern 10, Handlungen
vornehmen. Dabei ist es auch von Vorteil, den Kunden die Möglichkeit der
Konfigurierung des automatischen Schalters 10, für die Bedürfnisse
des jeweiligen Kunden einzuräumen,
um effizientes Arbeiten mit dem automatischen Schalter 10 zu
ermöglichen.
-
Beispiel 62
-
Für jeden
Kunden können
spezifische Konfigurationsdaten festgelegt werden, die beispielsweise eine
besondere Bedienoberfläche
der Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 festlegen.
Dies kann insbesondere die von dem Kunden verwendete Sprache betreffen oder
bevorzugte Bedienmodi, wie die Aus- oder Einzahlung eines bestimmten
Geldbetrags. Die Konfigurationsdaten des Kunden werden im nichtflüchtigen Speicher 5, 41 der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 gespeichert
und können über die
Schnittstelle 6, 42 und das Netzwerk 60 an
die Servicezentrale 100 und/oder die Serviceorganisation 106 und/oder den
Computer 112 des Betreibers 110 gesendet und dort
gespeichert werden. Auf diese Weise ist es dem Kunden möglich, an
jeder Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 mit
der von ihm bevorzugten Konfiguration zur arbeiten. Dazu identifiziert
sich der Kunde an der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11,
z. B. durch seine individuelle Karte 14. Sind die Konfigurationsdaten
für diesen
Kunden im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 der jeweiligen Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 vorhanden,
werden sie für
den Kunden verwendet und die entsprechenden Einstellungen der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 werden
vorgenommen. Liegen die Konfigurationsdaten nicht im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 vor, werden diese mittels der Identität des Kunden von
der Servicezentrale 100 und/oder der Serviceorganisation 106 und/oder
dem Computer 112 des Betreibers 110 über das
Netzwerk 60 geladen und während der Bedienung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 durch
den identifizier ten Kunden verwendet. Selbstverständlich können die
Konfigurationsdaten für
spätere
Anwendungen auch im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert werden. Sind die Konfigurationsdaten
im nichtflüchtigen
Speicher 5, 41 gespeichert, kann vor jeder Verwendung
der Konfigurationsdaten eine Überprüfung vorgesehen sein,
ob in der Servicezentrale 100 und/oder der Serviceorganisation 106 und/oder
dem Computer 112 des Betreibers 110 eine aktuellere
Version der Konfigurationsdaten vorliegt. Ebenso kann es vorgesehen sein,
daß die
Konfigurationsdaten in der Servicezentrale 100 und/oder
der Serviceorganisation 106 und/oder dem Computer 112 des
Betreibers 110 aktualisiert werden, falls der Kunde während der
Handlungen an einer Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 Änderungen
an den Konfigurationsdaten vorgenommen hat.
-
Beispiel 63
-
Die
Konfiguration kann von dem Kunden auch unabhängig von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 durchgeführt werden,
z. B. mittels eines Computers der über das Netzwerk 60 mit
der Servicezentrale 100 verbunden ist. Die dabei erstellten
Konfigurationsdaten werden an die Servicezentrale 100 übertragen
und im Datenspeicher der Servicezentrale 100 gespeichert.
Die Konfigurationsdaten stehen dann, wie zuvor beschrieben, für den jeweiligen
Kunden bereit, wenn sich dieser zu einem späteren Zeitpunkt an einer Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 identifiziert.
-
Beispiel 64
-
Es
kann auch vorgesehen sein, daß der
Kunde für
die Bedienung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 ein
eigenes Gerät
benutzt, z. B. ein Mobiltelefon, einen PDA (persönlicher digitaler Assistent)
usw. Das Gerät
für die Bedienung
ist vorzugsweise drahtlos mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 verbunden,
z. B. über
eine Infrarot- oder Bluetooth-Verbindung.
Wie zuvor beschrieben, kann insbesondere die Bedienoberfläche entsprechend
den Wünschen
des Kunden eingestellt werden. Die dazu erforderlichen Konfigurationsdaten werden
dann zusätzlich
in einem nichtflüchtigen Speicher
des Geräts
des Kunden für
die Bedienung gespeichert, so daß sie jederzeit zur Verfügung stehen.
Neben der Funktion der Bedienung von Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 kann
das Geräts des
Kunden weitere Funktionen aufweisen, z. B. Fahrkarte, Zahlungsmittel,
Zugangsberechtigung usw.
-
Beispiel 65
-
Neben
der beschriebenen Festlegung der Konfigurationsdaten durch den Kunden
kann es auch vorgesehen sein, daß die Konfigurationsdaten durch die
Servicezentrale 100 und/oder die Serviceorganisation 106 und/oder
den Betreiber 110 bzw. dessen Computer 112 festgelegt
werden. Dazu werden für
jeden Typ von Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 Konfigurationsdaten
vorgehalten. Diese Konfigurationsdaten können für einzelnen Banknotenbearbeitungsmaschinen 10, 11 verändert werden,
z. B. weil die besondere Situation am Ort der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 dies
erforderlich macht. So kann beispielsweise die Beleuchtung der Anzeige der
Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 besonders
hell eingestellt werden, weil am Aufstellungsort der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 direktes
Sonnenlicht auf die Anzeige fällt.
Weitere Anpassungen der Konfigurationsdaten können durch die Servicezentrale 100 und/oder
die Serviceorganisation 106 und/ oder den Betreiber 110 vorgenommen
werden, wenn Änderungen
am Zustand der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 ermittelt
werden, z. B. wenn bei der Auswertung der Log-Dateien und/oder Statistiken
der Ausfall bestimmter Teile der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 festgestellt
wird.
-
Beispiel 66
-
Wünscht der
Kunde bei der Festlegung seiner Konfigurationsdaten Hilfe, kann
er von der Servicezentrale 100 Unterstützung anfordern. Ein Experte
der Serviceabteilung 103 unterstützt dann den Kunden bei der
Festlegung seiner Konfigurationsdaten. Ebenso kann eine Serviceperson
der Serviceorganisation 106 den Kunden unterstützen. Dies
kann z. B. dadurch geschehen, daß der Experte der Serviceabteilung 103 sich
auf die Bedienoberfläche
der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das Netzwerk 60 schaltet
und zusammen mit dem Kunden die Festlegungen vornimmt. Statt dessen,
oder zusätzlich,
kann es vorgesehen sein, daß der
Experte der Serviceabteilung 103 optische und/oder akustische
Anweisungen an den Kunden über
das Netzwerk 60 übermittelt,
z. B. mittels der oben erwähnten Internettelefonie.
-
Beispiel 67
-
Der
Kunde kann durch den Experten der Serviceabteilung 103 oder
durch die Serviceperson der Serviceorganisation 106 auch
dann unterstützt
werden, falls Störfälle an der
Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 auftreten.
In diesem Fall kann es vorgesehen sein, daß die Störung von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 erkannt
wird und die Unterstützung
des Experten der Serviceabteilung 103 von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 über das
Netzwerk 60 angefordert wird. Ebenso kann es vorgesehen
sein, daß die
Servicezentrale 100, durch die oben beschriebene Auswertung
von Log-Dateien und/oder Statistiken der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 die
Störung
erkennt und den Experten der Serviceabteilung 103 automa tisch informiert,
damit dieser den Kunden unterstützt.
Es kann aber auch ein besonderer Hilfe-Schalter an der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 vorgesehen sein,
der es dem Kunden ermöglicht
Kontakt zu der Servicezentrale 100 bzw. dem Experten der
Serviceabteilung 103 aufzunehmen. Der Experte der Serviceabteilung 103 kann
den Kunden insbesondere über
das Netzwerk 60 optische und/oder akustische Informationen
geben, z. B. mittels Internettelefonie. Beispielsweise kann der
Experte der Serviceabteilung 103 mitteilen, daß eine Serviceperson
benachrichtigt wurde und auf dem Weg zu der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 ist,
daß eine
bestimmte Transaktion oder Buchung erfolgt oder nicht erfolgt ist,
daß die
Karte 14 des Kunden aus bestimmten Gründen sichergestellt oder gesperrt
wurde, daß der Kunde
an der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 warten
oder nicht warten soll usw.
-
Beispiel 68
-
Der
Kunde kann durch den Experten der Serviceabteilung 103 oder
die Serviceperson der Serviceorganisation 106 auch Hilfe
erhalten, falls Probleme bei der Bedienung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 auftreten.
Dazu kann der Kunde den zuvor beschriebene Hilfe-Schalter verwenden.
Ebenso ist es möglich,
daß Fehlbedienungen
der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 durch
den Kunden von der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 oder
der Servicezentrale 100 registriert werden, z. B. durch
wiederholte Fehleingabe von Bedienbefehlen durch den Kunden, woraufhin
der Experte der Serviceabteilung 103 benachrichtigt wird.
Der Experte der Serviceabteilung 103 wird sich dann über das Netzwerk 60 akustisch
und/oder optisch, z. B. per Internttelefonie, mit dem Kunden in
Verbindung setzen, um diesen bei der Bedienung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 zu
unterstützen.
Der Experte der Serviceabteilung 103 kann dazu beispielsweise
Anwei sungen aussprechen, welche Bedienelemente der Ein-/Ausgabeeinrichtung 12, 45 als nächstes von
dem Kunden zu betätigen
sind. Der Experte der Serviceabteilung 103 kann aber die
erforderlichen Schritte auch über
das Netzwerk 60 an der Banknotenbearbeitungsmaschine 10, 11 auslösen. Ebenso
kann der Experte der Serviceabteilung 103 allgemeine Informationen übermitteln,
z. B. daß der Kunde
warten soll, daß eine
Serviceperson kommt, daß die
Karte 14 eingezogen wurde usw.
-
Es
ist offensichtlich, daß die
beschriebenen Ausführungsformen
und/oder die näher
beschriebenen Beispiele der Beschreibung sowie die Ansprüche jeweils
für sich,
aber auch in beliebiger Kombination miteinander, für ein System
aus Banknotenbearbeitungsmaschinen, Banknotenbearbeitungsmaschinen und
Verfahren für
deren Betrieb eingesetzt werden können.