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DE10360418A1 - Kraftfahrzeugschließsystem - Google Patents

Kraftfahrzeugschließsystem Download PDF

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Publication number
DE10360418A1
DE10360418A1 DE2003160418 DE10360418A DE10360418A1 DE 10360418 A1 DE10360418 A1 DE 10360418A1 DE 2003160418 DE2003160418 DE 2003160418 DE 10360418 A DE10360418 A DE 10360418A DE 10360418 A1 DE10360418 A1 DE 10360418A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
motor vehicle
locking system
modules
module
vehicle locking
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2003160418
Other languages
English (en)
Inventor
Ingmar Hentsch
Checrallah Kachouh
Michael Langfermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Original Assignee
Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG filed Critical Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Priority to DE2003160418 priority Critical patent/DE10360418A1/de
Publication of DE10360418A1 publication Critical patent/DE10360418A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/46Locking several wings simultaneously
    • E05B77/48Locking several wings simultaneously by electrical means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/40Features of the power supply for the anti-theft system, e.g. anti-theft batteries, back-up power supply or means to save battery power
    • B60R25/406Power supply in the remote key
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R2325/00Indexing scheme relating to vehicle anti-theft devices
    • B60R2325/10Communication protocols, communication systems of vehicle anti-theft devices
    • B60R2325/101Bluetooth
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/00174Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys
    • G07C9/00309Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys operated with bidirectional data transmission between data carrier and locks

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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Kraftfahrzeugschließsystem mit mindestens einem Kraftfahrzeugschloß (3) und einem Zentralmodul (6) oder mit mindestens zwei Kraftfahrzeugschlössern (3) und ggf. einem Zentralmodul (6), wobei jedes Kraftfahrzeugschloß (3) ein Stellelement (7) und ein Elektronikmodul (8) aufweist, wobei jedes Kraftfahrzeugschloß (3) mittels des Stellelements (7) motorisch entriegelbar bzw. verriegelbar und/oder motorisch öffenbar ist, wobei das Stellelement (7) die Information zum Entriegeln bzw. Verriegeln und/oder Öffnen von dem entsprechenden Elektronikmodul (8) erhält, wobei die Module (6, 8) in einer zum Informationsaustausch geeigneten Weise miteinander verbunden sind und wobei jedes Modul (6, 8) dazu eine Kommunikationselektronik (9) aufweist. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Kommunikationselektronik (9) zwischen mindestens zwei Modulen (6, 8) eine Funkstrecke (11) aufbaubar ist, so daß die Verbindung dieser Module (6, 8) zum Informationsaustausch drahtlos erfolgt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschließsystem und ein Kraftfahrzeugschloß als Teil eines solchen Kraftfahrzeugschließsystems.
  • Unter einem Kraftfahrzeugschloß werden im folgenden sämtliche Schlösser, die in einem Kraftfahrzeug Verwendung finden verstanden. Dies können z. B. Türschlösser, Heckklappenschlösser, Tankverschlüsse, Handschuhfachschlösser etc. sein. Als Kraftfahrzeugschließsystem wird ein Schließsystem für ein Kraftfahrzeug bezeichnet, das mindestens ein Kraftfahrzeugschloß aufweist.
  • Im Stand der Technik sind Kraftfahrzeugschlösser bekannt, die die verschiedensten Schloßfunktionen wahrnehmen. Die wesentlichen Schloßfunktionen sind das Verriegeln, das Entriegeln, beides auch selektiv als Kindersicherung oder Diebstahlsicherung, sowie das Öffnen und das Schließen z. B. einer Tür. Es ist bekannt, diese Schloßfunktionen mechanisch und/oder motorisch, insbesondere elektrisch oder pneumatisch, zu betätigen.
  • Ein Kraftfahrzeugschloß ist verriegelt, wenn eine bloße Betätigung des Schlosses nicht ausreicht, um dieses zu öffnen. Der Benutzer muß zuerst als autorisierter Benutzer identifiziert werden. Dies kann z. B. durch einen Schlüssel erfolgen. Im Gegensatz dazu kann ein entriegeltes Kraftfahrzeugschloß durch Betätigung von jedem Benutzer geöffnet werden. Das Öffnen eines Kraftfahrzeugschlosses kann manuell oder motorisch erfolgen. Eine motorische Öffnung z. B. kann bei Kraftfahrzeugschlössern erfolgen, die einen elektromotorischen Öffnungsantrieb aufweisen ( DE 199 06 997 A1 ). Ein reines Elektroschloß weist kein mechanisches Betätigungselement oder aber ein mechanisches Betätigungselement nur für Notfallzwecke auf.
  • Zum Entriegeln eines Kraftfahrzeugschlosses eine nach außen gerichtete Kommunikation, d. h. eine Kommunikation zwischen Kraftfahrzeugschloß und Bediener, durch den dieser als autorisiert erkannt werden kann, erforderlich. Seit langem ist es bekannt, daß diese Außenkommunikation auf mechanischem Wege, wie z. B. durch Schlüssel erfolgen kann. Desweiteren sind Kraftfahrzeugschlösser bekannt, bei denen die Außenkommunikation mittels einer Fernbedienung oder eines Transponders erfolgt.
  • Die EP 0 475 356 A1 offenbart ein Kraftfahrzeugschließsystem, das mittels einer Fernbedienung betätigbar ist. Hierzu ist im Inneren des Fahrgastraums eines Kraftfahrzeugs ein Empfänger angeordnet. Zwischen Fernbedienung und Empfänger sind Informationen austauschbar, so daß der Benutzer als autorisierter Benutzer erkannt werden kann und anschließend eine Betätigung der Schlösser möglich ist. Der Empfänger ist hierzu einer zentralen Elektronik zugeordnet, die mit den einzelnen Schlössern durch Leitungen verbunden ist und die Schlösser bezüglich der verschiedenen Schloßfunktionen steuert. Es ist folglich auch eine interne Kommunikation über die Leitungen zwischen der zentralen Elektronik und den Schlössern realisiert.
  • Auch ist ein Kraftfahrzeugschließsystem bekannt ( DE 42 19 212 A1 ) bei dem auf ein Zentralmodul zur Steuerung der einzelnen Kraftfahrzeugschlösser verzichtet wird. Jedes Kraftfahrzeugschloß weist hierzu ein eigenes Elektronikmodul auf. Die Elektronikmodule sind untereinander mittels eines Bus-Systems verbunden, durch das die interne Kommunikation realisiert ist. Die Betätigung eines Kraftfahrzeugschlosses führt dazu, daß durch das entsprechende Elektronikmodul Informationen über die gerade betätigte Schloßfunktion an die Elektronikmodule der anderen Kraftfahrzeugschlösser übermittelt werden. An den anderen Kraftfahrzeugschlössern werden dann bei Bedarf entsprechende Schloßfunktionen durch die Elektronikmodule ausgelöst.
  • In der EP 0 943 764 A1 ist ein Kraftfahrzeugschloß offenbart, das durch einen Transponder betätigbar ist. Hierzu sind in der Nähe jedes Kraftfahrzeugschlosses, nämlich am jeweiligen Türgriff, Spulen angeordnet. Über ein magnetisches Feld kann eine dem Schloß zugeordnete Elektronik mit einem Transponder kommunizieren, der in die Nähe der Spulen gebracht wurde. Wird dieser als dem Schloß zugehöriger Transponder erkannt, wird das Schloß entriegelt. Das Schloß ist somit bereits dadurch betätigbar, daß der richtige Transponder in die Nähe des Schlosses gebracht wird (passive entry-Funktion).
  • Aus der den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildenden DE 44 34 571 A1 ist ein Kraftfahrzeugschließsystem bekannt, das durch einen Transponder betätigbar ist. Das bekannte Kraftfahrzeugschließsystem weist mehrere Kraftfahrzeugschlösser auf. Jedes Kraftfahrzeugschloß weist ein Elektronikmodul auf, das wiederum eine Kommunikationselektronik enthält. Die Elektronikmodule der Kraftfahrzeugschlösser sind über Leitungen in Form eines Bus-Systems miteinander verbunden, so daß die Elektronikmodule über die jeweilige Kommunikationselektronik untereinander Informationen austauschen können. Weiterhin weist jedes Kraftfahrzeugschloß ein Stellelement auf, mittels dessen es motorisch entriegelbar bzw. verriegelbar ist. Das Stellelement wird dabei durch das entsprechende Elektronikmodul gesteuert.
  • Bei dem zuvor erläuterten bekannten Kraftfahrzeugschließsystem ist vorgesehen, daß mehrere Kraftfahrzeugschlösser durch den Transponder betätigbar sind. Hierzu tauscht der Transponder mit der Kommunikationselektronik des entsprechenden Kraftfahrzeugschlosses drahtlos Informationen aus. Die Informationen werden dann ggf. über das Bus-System an die anderen Kraftfahrzeugschlösser weitergegeben. Die für den Betrieb des Transponders notwendige Energie kann dieser induktiv von dem Elektronikmodul des Kraftfahrzeugschlosses erhalten.
  • Das bekannte, zuvor erläuterte Kraftfahrzeugschließsystem hat verschiedene Vorteile. Die Betätigung der Kraftfahrzeugschlösser ist komfortabel durch einen Transponder möglich. Zudem erhält der Transponder seine Energie von dem Kraftfahrzeug, so daß das Austauschen einer Batterie entfällt. Zusätzlich können alle Kraftfahrzeugschlösser untereinander kommunizieren, wobei die Anzahl der hierfür notwendigen Leitungen durch das Bus-System minimiert ist. Nachteilig ist jedoch, daß noch immer jedes Kraftfahrzeugschloß mit mehreren Leitungen nämlich der Leitung des Bus-Systems und der Energieversorgung verbunden ist. Aber gerade das Verlegen der Leitungen ist bei der Montage eines Kraftfahrzeugs aufwendig.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, die Anzahl der Leitungen für ein Kraftfahrzeugschließsystem zu reduzieren.
  • Das obige Problem wird durch ein Kraftfahrzeugschließsystem gemäß Anspruch 1 gelöst. Ein Kraftfahrzeugschloß gemäß Anspruch 20 ist Teil eines solchen Kraftfahrzeugschließsystems.
  • Eine grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß mittels einer Kommunikationselektronik zwischen mindestens zwei Modulen, die jeweils einem Schloß zugeordnet oder ein Zentralmodul sind, eine Funkstrecke aufbaubar ist. Die Verbindung dieser Module zum Informationsaustausch erfolgt damit drahtlos und eine entsprechende Leitung kann eingespart werden. Dies ist gerade für Kraftfahrzeugschlösser vorteilhaft, die bei der Montage nur schwer zu erreichen sind. Dies kann bereits bei einer Leitung weniger zu einer erheblichen Zeitersparnis bei der Montage und damit auch zu einer deutlichen Kostenreduzierung führen.
  • Eine größere Zeitersparnis und Kostenreduzierung ist dann möglich, wenn alle Module untereinander Informationen drahtlos über Funkstrecken austauschen können. Auf die Leitungen für die interne Kommunikation zum Informationsaustausch kann dann vollständig verzichtet werden.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Funkstrecken nach dem Bluetooth-Industriestandard realisiert sind. Die Elektronikmodule sind für diese Funkstrecken besonders preiswert fertigbar, da bei dem Bluetooth-Industriestandard die Übertragung auf nur einer Frequenz beruht und die Elektronik für Bluetooth-Funkstrecken ein Massenmarkt ist.
  • Für eine komfortable Bedienung des Kraftfahrzeugschließsystems ist es vorteilhaft, wenn mindestens ein Modul von Außen mittels eines Transponders bedienbar ist. Noch zweckmäßiger ist es aber, wenn alle Module von Außen mittels des Transponders bedienbar sind. Auf mechanische Bedienelemente wie z. B. Schlüssel kann dann vollständig verzichtet werden.
  • Insbesondere vorteilhaft ist es, die Funkstrecke zwischen den Modulen und dem Transponder auf der gleichen Basis wie die Funkstrecken zwischen den Modulen untereinander zu realisieren. Die Module müssen dann nicht für verschiedene Übertragungsverfahren ausgelegt sein, so daß ihr Aufbau vereinfacht ist.
  • Auch ist es vorteilhaft, wenn der Informationsaustausch über die Funkstrecken kodiert erfolgt. Die Betätigung des Kraftfahrzeug-Schließsystems durch nichtautorisierte Benutzer wird dadurch unterbunden und die Sicherheit gewährleistet.
  • Weiter vorteilhaft ist es, wenn die Sendeleistung durch die jeweils aktive Kommunikationselektronik derart steuerbar ist, daß die Sendeleistung je nach Länge der Funkstrecke gerade ausreichend ist, um die Funkstrecke aufrecht zu erhalten. Ein Abhören der Funkstrecke durch Dritte wird dadurch erschwert, da sie sich zum Abhören der Funkstrecke maximal in gleicher Entfernung von der aktiven Kommunikationselektronik befinden müssen wie das Modul, für das die Informationen bestimmt sind.
  • Um die für das Kraftfahrzeugschließsystem notwendigen Leitungen noch weiter zu reduzieren, ist es insbesondere vorteilhaft, mindestens eine Energieversorgungseinrichtung vorzusehen, die mit der Autobatterie verbunden ist und die Energie induktiv an ein Modul oder alle Module und/oder den Transponder überträgt. Für das entsprechende Modul sind dann gar keine Leitungen mehr erforderlich.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung unter Bezugnahme auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel bzw. bevorzugte Ausführungsbeispiele näher erläutert. Im Zuge dieser Erläuterungen werden weitere Ausgestaltungen und Weiterbildungen und weitere Merkmale, Eigenschaften, Aspekte und Vorteile der Erfindung mit erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine schematische, perspektivische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem Kraftfahrzeugschließsystem,
  • 2 eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschließsystems und
  • 3 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschließsystems.
  • In den Figuren der Zeichnung werden für gleiche oder ähnliche Teile die selben Bezugszeichen verwendet. Damit soll angedeutet werden, daß entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung dieser Teile unterbleibt.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Kraftfahrzeug 1 mit einem nur teilweise angedeuteten Kraftfahrzeugschließsystem 2. Dieses weist insbesondere mehrere Kraftfahrzeugschlösser 3 auf, und zwar solche für Seitentüren 4, für einen Kofferraumdeckel 5, ggf. für eine Heckklappe oder Hecktür, jedoch auch für ein Handschuhfach, einen Tankdeckel o. dgl.. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Einbaupositionen der Kraftfahrzeugschlösser 3 durch Pfeile in 1 schematisch angedeutet.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist angedeutet, daß es sich bei den Kraftfahrzeugschlössern 3 um motorisch betätigbare, insbesondere elektromotorisch entriegelbare und verriegelbare und/oder elektromotorisch öffnenbare Kraftfahrzeugschlösser handelt.
  • 2 zeigt in schematischer Darstellung ein Kraftfahrzeugschließsystem 2. Dieses weist zusätzlich zu mehreren Kraftfahrzeugschlössern 3 noch ein Zentralmodul 6 auf. Die Kraftfahrzeugschlösser 4 weisen jeweils ein Stellelement 7 und ein Elektronikmodul 8 auf. Die motorische Betätigung des Kraftfahrzeugschlosses 3 erfolgt durch das Stellelement 7, das die entsprechenden Befehle hierzu von dem Elektronikmodul 8 erhält. Alle Module 6, 8 sind so miteinander verbunden, daß sie untereinander Informationen austauschen können. Hierzu weist jedes Modul 6, 8 eine Kommunikationselektronik 9 auf.
  • Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Elektronikmodule 8 der Kraftfahrzeugschlösser 3 durch Leitungen 10 zum Informationsaustausch miteinander verbunden. In bevorzugter Ausgestaltung sind die Leitungen 10 als Bus-System ausgeführt.
  • Das Zentralmodul 6 ist nicht an die Leitungen 10 angeschlossen. Die Kommunikation des Zentralmoduls 6 mit den Elektronikmodulen 8 der Kraftfahrzeugschlösser 3 erfolgt hier über eines der Kraftfahrzeugschlösser 3. Hierzu ist zwischen der Kommunikationselektronik 9 des Elektronikmoduls 8 eines Kraftfahrzeugschlosses 3 und der Kommunikationselektronik 9 des Zentralmoduls 6 eine Funkstrecke 11 aufbaubar, so daß der Informationsaustausch zwischen diesen beiden Modulen 6, 8 drahtlos erfolgt. Die jeweilige Kommunikationselektronik 9 weist hierzu jeweils eine Sende- und/oder Empfangsvorrichtung, wie z. B. eine Antenne 9' auf. Das Elektronikmodul 8 des Kraftfahrzeugschlosses 3 kann die Informationen anschließend über die Leitungen 10 an die Elektronikmodule 8 der übrigen Kraftfahrzeugschlösser 3 weitergeben.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß unter dem Begriff Informationsaustausch nicht zwangsläufig ein bidirektionaler Informationsaustausch zu verstehen ist. Dies gilt insbesondere für einen Informationsaustausch mittels der Funkstrecke 11. Ein Informationsaustausch liegt auch bereits dann vor, wenn nur ein Modul 6, 8 Informationen sendet und die übrigen Module 6, 8 diese Informationen empfangen.
  • Gezeigt ist weiterhin ein externes Bedienelement, das hier als Mobilteil 12 ausgeführt ist. Anstelle des Mobilteils 12 können aber auch andere externe Bedienelemente wie z . B. Schlüssel, etc. vorgesehen sein. Das Mobilteil 12 kann z. B. ein Transponder oder eine Fernbedienung sein. Die externen Bedienelemente können mit dem Zentralmodul 6 und/oder einem oder mehreren der Elektronikmodule 8 der Kraftfahrzeugschlösser 3 kommunizieren.
  • Das in 2 dargestellte Mobilteil 12 kommuniziert über eine Funkstrecke 11 lediglich mit dem Zentralmodul 6. Das Zentralmodul 6 gibt die notwendigen Informationen dann über das Elektronikmodul 8 des Kraftfahrzeugschlosses 3 an die Elektronikmodule 8 der übrigen Kraftfahrzeugschlösser 3 weiter.
  • 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel. Das Kraftfahrzeugschließsystem 2 weist wiederum mehrere Kraftfahrzeugschlösser 3 sowie ein Zentralmodul 6 auf. Hier können alle Elektronikmodule 8 der Kraftfahrzeugschlösser 3 mit dem Zentralmodul 6 über eine Funkstrecke 11 drahtlos Informationen austauschen. Es sind somit keine Leitungen zwischen den einzelnen Kraftfahrzeugschlössern 3 notwendig. Das Zentralmodul 6 wird hier wieder von dem Mobilteil 12 angesteuert und gibt die Informationen anschließend an die Elektronikmodule 8 der Kraftfahrzeugschlösser 3 weiter.
  • Wenn die Kommunikationselektronik 9 der Elektronikmodule 8 so aufgebaut ist, daß die Elektronikmodule 8 der Kraftfahrzeugschlösser 3 auch untereinander Informationen austauschen können, kann auf ein Zentralmodul 6 verzichtet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform sind dann weder Leitungen 10 zwischen einzelnen Kraftfahrzeugschlössern 3 noch ein Zentralmodul 6 erforderlich. Der Montageaufwand für das Kraftfahrzeugschließsystem 2 wird dabei nochmals erheblich verringert. Voraussetzung dafür ist nur, daß mindestens eines der Kraftfahrzeugschlösser 3 von einem externen Bedienelement bedienbar ist. Das Bedienelement dafür kann wieder ein Schlüssel, ein Mobilteil 12, etc. sein. Das Elektronikmodul 8 des entsprechenden Kraftfahrzeugschlosses 3 muß den Befehl des externen Bedienelements erkennen und ggf. an die anderen Kraftfahrzeugschlösser 3 über seine Kommunikationselektronik 9 weitergeben.
  • Insbesondere vorteilhaft ist es, wenn die Kommunikation der Module 6, 8 untereinander über eine Funkstrecke 11 erfolgt, die als Richtfunkstrecke ausgebildet ist. Hierdurch wird ein Abhören der Funkverbindung von Außen erschwert. Lediglich die Bedienung durch ein Mobilteil 12 sollte nicht über eine Richtfunkstrecke erfolgen, da dies den Bedienungskomfort einschränken würde. Ein Benutzer müßte das Mobilteil 12 sonst immer genau auf das zu bedienende Modul 6; 8 ausrichten.
  • Es ist eine Vielzahl von weiteren Variationen möglich, die in Abhängigkeit der Anforderungen an die konkrete Ausführung vorteilhaft sind. Diese beinhalten eine Variation des externen Bedienelementes, die Ausgestaltung des Kraftfahrzeugschließsystems 2 mit oder ohne Zentralmodul 6 sowie die konkrete Ausgestaltung der Kommunikation der Module 6, 8 untereinander. Die Kommunikation kann nur über Funkstrecken 11 erfolgen, sie kann aber auch teilweise über Leitungen 10 erfolgen. Desweiteren kann die Kommunikation zwischen den Modulen 6, 8 rein unidirektional, rein bidirektional oder auf Basis von unidirektionalen und bidirektionalen Verbindungen erfolgen. Als externes Bedienelement kann nur ein Bedienelement vorgesehen sein, es können aber auch mehrere vorgesehen sein, wie z. B. ein Schlüssel, der einen Transponder enthält. Es kann vorgesehen sein, daß ein Kraftfahrzeugschloß 3, mehrere Kraftfahrzeugschlösser 3 und/oder, sofern vorhanden, das Zentralmodul 6 unmittelbar von dem externen Bedienelement bedienbar sind.
  • Die Kommunikationselektronik 9 eines jeden Moduls 6, 8 ist vorzugsweise so aufgebaut, daß die Kommunikation über Funkstrecken 11 auf Basis elektromagnetischer Wellen im LF-, HF-, UHF- und/oder Mikrowellenbereich realisiert ist. Besonders geeignet ist hierfür die Ausgestaltung der Funkstrecken nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Communication). Dem GSM-Standard unterliegen z. B. Systeme wie GPRS und UMTS. GSM-Funkstrecken arbeiten üblicherweise im Bereich von etwa 850 MHz, 900 MHz, 1.800 MHz oder 1.900 MHz.
  • Anstelle von GSM-Funkstrecken können die Funkstrecken 11 aber auch auf Basis des ISM-Bandes (Industrial, Scientific and Medical Band) realisiert sein. Ein Vorteil des ISM-Bandes besteht darin, daß die Frequenzen lizenzfrei nutzbar sind. Bei Funkstrecken 11 auf Basis des ISM-Bandes ist es besonders vorteilhaft, diese nach Bluetooth-Industriestandard zu realisieren. Bluetooth-Funkstrecken werden weltweit millionenfach eingesetzt, so daß die entsprechende Elektronik relativ preiswert ist. Für Bluetooth-Funkstrecken wird eine Frequenz von etwa 2,4 GHz verwendet.
  • Wenn zur Bedienung des Kraftfahrzeugschließsystems 2 ein Mobilteil 12 vorgesehen ist, ist es besonders zweckmäßig, wenn die Kommunikation zwischen dem Mobilteil 12 und den Modulen 6, 8 eine Funkstrecke 11 auf der gleichen Basis wie die Funkstrecke 11 zwischen den Modulen 6, 8 untereinander realisiert ist. Die Elektronikmodule 6, 8 müssen dann nicht für verschiedene Funkstrecken 11 ausgelegt sein, so daß der Aufbau erheblich vereinfacht wird. Dies führt zu einer Kostenreduzierung bei jedem einzelnen Modul 6, 8.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist durch mindestens ein Modul 6, 8 der Sende- und/oder Empfangspegel des Mobilteils 12 meßbar. Das Modul 6, 8 ermittelt dann aus dem gemessenen Sende- und/oder Empfangspegel die Entfernung des Mobilteils 12 vom Kraftfahrzeug 1. Die Befehle bezüglich der Schloßfunktionen werden dann in Abhängigkeit von der ermittelten Entfernung an das Stellelement 7 übermittelt. Dadurch ist es z. B. möglich, ein Kraftfahrzeugschloß erst dann zu öffnen, wenn sich der Bediener bereits in der Nähe befindet. Speziell bei der Verwendung von Transpondern als Mobilteil 12 kann es sonst vorkommen, daß ein Benutzer in einiger Entfernung an seinem Kraftfahrzeug 1 vorbeiläuft, die Kraftfahrzeugschlösser 3 aber dennoch automatisch betätigt werden. Dies kann durch eine entfernungsabhängige Steuerung vermieden werden. Hierzu ist es auch zweckmäßig eine Zeitsteuerung vorzusehen, die ein entriegeltes Kraftfahrzeugschloß 3 nach einer vorgegebenen Zeitspanne wieder verriegelt.
  • Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn der Sende- und/oder Empfangspegel des Mobilteils 12 durch alle Module 6, 8 meßbar ist. Die Kommunikation mit dem Mobilteil 12 kann dann das Modul 6, 8 übernehmen, das den stärksten Sende- und/oder Empfangspegel mißt bzw. das Modul 6, 8, dem das Mobilteil 12 am nächsten ist. Hierdurch ist es möglich, daß mehrere Kraftfahrzeugschlösser 3 gleichzeitig von verschiedenen Mobilteilen 12 betätigbar sind, ohne daß die Kommunikation gestört wird. Dies ist insbesondere dann von Nutzen, wenn die Kraftfahrzeugschlösser 3 selektiv bedienbar sind und nicht automatisch bei Bedienung eines Kraftfahrzeugschlosses 3 alle übrigen Kraftfahrzeugschlösser 3 über das interne Kommunikationssystem mitbedient werden.
  • Aus Sicherheitsgründen sollte der Informationsaustausch bei allen Funkstrecken kodiert erfolgen. Wie die Kodierung dabei erfolgen kann, ist im Stand der Technik hinreichend bekannt. Auf eine Kodierung kann insbesondere dann verzichtet werden, wenn auf andere Art und Weise sichergestellt ist, daß kein nicht autorisierter Benutzer die Kraftfahrzeugschlösser 3 bedienen kann. Dies kann z. B. für die Kommunikation der Module 6, 8 untereinander über Richtfunkstrecken realisiert werden.
  • Eine andere Variante besteht darin, daß die jeweils aktive Kommunikationselektronik 9 die Sendeleistung derart steuert, daß die Sendeleistung je nach Länge der Funkstrecke 11 gerade ausreichend ist, um die Funkstrecke 11 aufrechtzuerhalten. Eine reine Hardwareidentifizierung ist in diesem Fall ausreichend. Unter der aktiven Kommunikationselektronik 9 ist dabei die Kommunikationselektronik zu verstehen, die gerade Informationen sendet. Durch die Anpassung der Sendeleistung an die Länge der Funkstrecke 11 ist es nicht bzw. nur schwer möglich, die Funkstrecke 11 abzuhören. Ein Empfänger zum Abhören der Funkstrecke 11 muß sich nämlich innerhalb eines Umkreises mit entsprechendem Radius von der aktiven Kommunikationselektronik 9 aus be finden. Weist die Kommunikationselektronik 9 dann noch eine bevorzugte Senderichtung auf, wird der Radius nochmals deutlich reduziert.
  • Von besonderem Vorteil ist es auch, wenn ein Modul 6, 8 oder mehrere Module 6, 8 zur Innenraumüberwachung des Kraftfahrzeugs 1 genutzt werden. Durch die Innenraumüberwachung soll verhindert werden, daß Personen in einem Kraftfahrzeug 1 eingesperrt werden und dieses nicht mehr verlassen können. Dieses geschieht dann, wenn die Diebstahlsicherung aktiviert wird, obwohl sich noch Personen im Kraftfahrzeug 1 befinden. Bei Verwendung der Module 6, 8 zur Innenraumüberwachung erkennen diese, ob sich Personen im Kraftfahrzeug 1 befinden und verhindern ggf. die Aktivierung der Diebstahlsicherung. Zusätzlich soll die Innenraumüberwachung verhindern, daß, sofern ein Mobilteil 12 vorgesehen ist, dieses in dem Kraftfahrzeug 1 vergessen wird. Die Module 6, 8 erkennen insofern auch, ob sich ein Mobilteil 12 in dem Kraftfahrzeug befindet. Ist dies der Fall, wird eine Verriegelung des Kraftfahrzeugs 1 verhindert und der Benutzer z. B. durch einen Warnton oder ein optisches Signal darauf aufmerksam gemacht.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung betrifft die Energieversorgung der Kraftfahrzeugschlösser 3, eines ggf. vorhandenen Zentralmoduls 6 und eines ggf. vorhandenen Mobilteils 12. Hierfür kann das Kraftfahrzeug-Schließsystem 2 mindestens eine Energieversorgungseinrichtung aufweisen. Die Energieversorgungseinrichtung ist so mit der Autobatterie verbunden, daß sie von dieser die notwendige Energie bezieht. Die Energieversorgungseinrichtung ist darüber hinaus so ausgeführt, das sie Energie kabellos an ein Kraftfahrzeugschloß 3, mehrere Kraftfahrzeugschlösser 3, das Zentralmodul 6 und/oder das Mobilteil 12 übertragen kann. Die kabellose Energieübertragung kann z. B. induktiv oder optisch erfolgen. Wichtig ist nur, daß die Kraftfahrzeugschlösser 3, die Module 6, 8 und/oder das Mobilteil 12 geeignete Empfänger zum Empfang der Energie aufweisen. Geeignete Empfänger sind z. B. bei induktiver Übertragung Spulen. Die Energieübertragung kann so gesteuert sein, daß sie immer dann stattfindet, wenn die Energie benötigt wird. Die Energieübertragung kann aber auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Hierfür ist es allerdings notwendig, daß die Energie entsprechend gespeichert wird. Zweckmäßig ist es daher, daß die Kraftfahrzeug schlösser 3, die Module 6, 8 und/oder das Mobilteil 12 Akkumulatoren aufweisen, die von der Energieversorgungseinrichtung gespeist werden können.
  • Anstelle der Akkumulatoren können aber auch Batterien vorgesehen sein. In diesem Fall überträgt die Energieversorgungseinrichtung Energie nur dann, wenn die Batterien leer sind und die entsprechende Einrichtung dadurch nicht mehr funktionsfähig ist. Die kabellose Energieversorgung dient dann nur zur Überbrückung der Zeit, bis eine neue Batterie eingesetzt ist. Hierfür ist es von Vorteil, wenn der Benutzer informiert wird, daß eine Batterie leer ist oder aber in nächster Zukunft leer sein wird. Dies kann z. B. mittels einer optischen Anzeige realisiert sein.
  • Einzelne oder mehrere der oben genannten Einrichtungen können ihre Energie auch grundsätzlich über Solarzellen erhalten. Die Energieversorgungseinrichtung dient dann dazu, Energie zur Verfügung zu stellen für den Fall, daß die Solarzellen nicht genug Energie zur Verfügung stellen.
  • Ein Kraftfahrzeugschloß 3, das in einem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschließsystem 2 eingesetzt ist, muß ein Elektronikmodul 8 mit einer Kommunikationselektronik 9 aufweisen. Die Kommunikationselektronik 9 muß dabei so aufgebaut sein, daß mit mindestens einem weiteren Modul 6, 8 eine Funkstrecke 11 zum Informationsaustausch aufbaubar ist. Hierzu muß die Kommunikationselektronik 9 eine Sende- und/oder Empfangseinheit, wie z. B. eine Antenne 9' aufweisen. Für bevorzugte Ausgestaltungen des Kraftfahrzeugschließsystems 2 können insbesondere das Elektronikmodul 8 und die Kommunikationselektronik 9 weitere Merkmale aufweisen. Die genauen Anforderungen an das einzelne Kraftfahrzeugschloß 3 können der Beschreibung des Kraftfahrzeugschließsystems 2 entnommen werden.

Claims (22)

  1. Kraftfahrzeugschließsystem mit mindestens einem Kraftfahrzeugschloß (3) und einem Zentralmodul (6) oder mit mindestens zwei Kraftfahrzeugschlössern (3) und ggf. einem Zentralmodul (6), wobei jedes Kraftfahrzeugschloß (3) ein Stellelement (7) und ein Elektronikmodul (8) aufweist, wobei jedes Kraftfahrzeugschloß (3) mittels des Stellelements (7) motorisch entriegelbar bzw. verriegelbar und/oder motorisch öffenbar ist, wobei das Stellelement (7) die Information zum Entriegeln bzw. Verriegeln und/oder Öffnen von dem entsprechenden Elektronikmodul (8) erhält, wobei die Module (6; 8) in einer zum Informationsaustausch geeigneten Weise miteinander verbunden sind und wobei jedes Modul (6; 8) dazu eine Kommunikationselektronik (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Kommunikationselektronik (9) zwischen mindestens zwei Modulen (6; 8) eine Funkstrecke (11) aufbaubar ist, so daß die Verbindung dieser Module (6; 8) zum Informationsaustausch drahtlos erfolgt.
  2. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Elektronikmodule (8) der Kraftfahrzeugschlösser (3) mittels Leitungen (10), vorzugsweise mittels eines Bus-Systems untereinander zum Informationsaustausch verbunden sind und daß nur die Kommunikation mit einem weiteren Modul (6) oder weiteren Modulen (6; 8) über eine Funkstrecke (11) erfolgt.
  3. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikation der durch Leitungen (10) verbundenen Elektronikmodule (8) mit dem weiteren Modul (6) oder den weiteren Modulen (6; 8) von nur einem Elektronikmodul (8) der durch Leitungen verbundenen Elektronikmodule (8) über eine Funkstrecke (11) erfolgt.
  4. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Modul (6; 8) so angeordnet und aufgebaut ist, daß zwischen diesem und mindestens einem weiteren Modul (6; 8) Informationen über eine Funkstrecke (11) austauschbar sind.
  5. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß alle Module (6, 8) so angeordnet und aufgebaut sind, daß mit allen anderen Modulen (6; 8) Informationen über eine Funkstrecke (11) austauschbar sind.
  6. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle an den Funkstrecken (11) beteiligten Module (6; 8) so ausgestattet sind, daß sie Informationen an die anderen Module (6; 8) übermitteln können, so daß alle Funkstrecken (11) bidirektional betreibbar sind.
  7. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Funkstrecken (11) auf Basis elektromagnetischer Wellen im LF-, HF-, UHF- und/oder Mikrowellenbereich realisiert sind.
  8. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Funkstrecken (11) auf Basis des ISM-Bandes realisiert sind, insbesondere, daß die Funkstrecken (11) nach dem Bluetooth-Industriestandard – Bluetooth-Funkstrecken – sind.
  9. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Funkstrecken (11) nach dem GSM-Standard – GSM-Funkstrecken – sind.
  10. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Modul (6; 8) von außen mittels eines Mobilteils (12) bedienbar ist.
  11. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß alle Module (6; 8) von außen mittels des Mobilteils (12) bedienbar sind.
  12. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Modulen (6; 8) und dem Mobilteil (12) eine Funkstrecke (11) auf der gleichen Basis wie zwischen den Modulen (6; 8) untereinander realisiert ist.
  13. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Mobilteils (12) einzelne Kraftfahrzeugschlösser (3) selektiv bedienbar sind.
  14. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß durch mindestens ein Modul (6; 8) der Sende- und/oder Empfangspegel des Mobilteils (12) meßbar und aus dem gemessenen Sende- und/oder Empfangspegel die Entfernung des Mobilteils (12) vom Kraftfahrzeug (1) ermittelbar ist und daß vom Modul (6; 8) in Abhängigkeit von der ermittelten Entfernung Informationen zur Steuerung an mindestens ein Stellelement (7) übermittelbar sind.
  15. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß durch mindestens zwei Module (6; 8) der Sende- und/oder Empfangspegel des Mobilteils (12) meßbar ist und daß das Modul (6; 8) mit dem stärkeren Sende- und/oder Empfangspegel die Kommunikation mit dem Mobilteil (12) übernimmt.
  16. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsaustausch über die Funkstrecken (11) codiert erfolgt.
  17. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch die jeweils aktive Kommunikationselektronik (9) die Sendeleistung derart steuerbar ist, daß die Sendeleistung je nach Länge der Funkstrecke (11) gerade ausreichend ist, um die Funkstrecke (11) aufrecht zu erhalten.
  18. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Modul (6; 8) oder mehrere Module (6; 8) zur Innenraumüberwachung ausgestaltet sind.
  19. Kraftfahrzeugschließsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Energieversorgungseinrichtung vorgesehen ist, daß die Energieversorgungseinrichtung mit der Autobatterie verbunden ist und daß die Energieversorgungseinrichtung Energie kabellos an mindestens ein Modul (6; 8) und/oder an das Mobilteil (12) überträgt.
  20. Kraftfahrzeugschließsystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieübertragung auf das Modul (6; 8), mehrere Module (6; 8) und/oder das Mobilteil (12) induktiv erfolgt.
  21. Kraftfahrzeugschloß mit einem Stellelement (7) und einem Elektronikmodul (8), wobei das Kraftfahrzeugschloß (3) mittels des Stellelements (7) motorisch entriegelbar bzw. verriegelbar und/oder motorisch öffenbar ist, wobei das Stellelement (7) die Information zum Entriegeln bzw. Verriegeln und/oder Öffnen von dem Elektronikmodul (8) erhält und wobei das Elektronikmodul (8) eine Kommunikationselektronik (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationselektronik (9) so aufgebaut ist, daß mit einem weiteren Modul (6, 8) eine Funkstrecke (11) zum Informationsaustausch aufbaubar ist.
  22. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 21 gekennzeichnet durch die auf das Kraftfahrzeugschloß (3) bezogenen Merkmale des kennzeichnenden Teils eines oder mehrerer der Ansprüche 2 bis 15.
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