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DE10359009A1 - Vorrichtung zur Kühlung des Achsdifferenzials einer Kfz-Antriebsachse - Google Patents

Vorrichtung zur Kühlung des Achsdifferenzials einer Kfz-Antriebsachse Download PDF

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DE10359009A1
DE10359009A1 DE10359009A DE10359009A DE10359009A1 DE 10359009 A1 DE10359009 A1 DE 10359009A1 DE 10359009 A DE10359009 A DE 10359009A DE 10359009 A DE10359009 A DE 10359009A DE 10359009 A1 DE10359009 A1 DE 10359009A1
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Ralf Jentsch
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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Abstract

Bei einer Vorrichtung zur Kühlung des Achsdifferenzials einer Kfz-Antriebsachse, wobei das Kraftfahrzeug eine Frontanordnung des Antriebsmotors, eine angetriebene Hinterachse mit einem Achsdifferenzial sowie einen längsgerichteten Kardantunnel mit einer darin gefindlichen Kardanwelle aufweist, ist zur Aufnahme von Kühlluft ein Lufteinlauf (16) an der Fahrzeugfront (17) angeordnet, und zur Weiterleitung der Kühlluft bis zu dem Achsdifferenzial (5) der Hinterachse (4) ist ein geschlossener Luftführungskanal (19) vorgesehen, der an den Lufteinlauf (16) angeschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kühlung des Achsdifferenzials einer Kfz-Antriebsachse, wobei das Kraftfahrzeug eine Frontanordnung des Antriebsmotors, eine angetriebene Hinterachse mit einem Achsdifferenzial, sowie einen längsgerichteten Kardantunnel mit einer darin befindlichen Kardanwelle aufweist.
  • Moderne Kraftfahrzeuge werden zur Erzielung hoher Fahrleistungen und eines geringen Treibstoffverbrauchs aerodynamisch optimiert. Hierzu wird außer einer strömungsgünstigen und damit widerstandsarmen Gestaltung der äußeren Fahrzeugkarosserie häufig auch der Unterboden möglichst eben und aerodynamisch glatt ausgebildet. Zu diesem Zweck werden üblicherweise nach unten aus der Kontur des Unterbodens hervorstehende oder freiliegende Bauteile, wie die Ölwanne des Antriebsmotors, die Auspuffanlage, die Kardanwelle, das Achsdifferenzial, und die Triebwellen der Antriebsachsen gegenüber der Kontur des umgebenden Unterbodens möglichst versenkt angeordnet, in speziellen Ausnehmungen des Unterbodens platziert, und ggf. mit Abdeckelementen verkleidet. Einem auf diese Weise erzielten niedrigen Luftwiderstand bzw. cw-Wert des betreffenden Kraftfahrzeuges steht allerdings der Nachteil einer möglicherweise unzureichenden Kühlung der betreffenden Bauteile durch die Luftströmung zwischen dem Unterboden und der Fahrbahn entgegen. Dies gilt insbesondere für das Achsdifferenzial der Hinterachse eines Kraftfahrzeuges mit einer Frontanordnung des Antriebsmotors und einer angetriebenen Hinterachse. Es kann sich dabei um ein Kraftfahrzeug mit reinem Heckantrieb, d.h. ausschließlich mit einer angetriebenen Hinterachse, oder um ein Kraftfahrzeug mit Allradantrieb, d.h. sowohl mit einer angetriebenen Vorderachse als auch mit einer angetriebenen Hinterachse, handeln. Bei einem derartigen Kraftfahrzeug ist der Unterboden vor der Hinterachse zumeist weitgehend eben und aerodynamisch glatt ausgebildet, so dass der dortige Luftstrom bei einer verdeckten Anordnung des Achsdifferenzials dessen Gehäuse kaum umströmt und somit weitgehend ohne Kühlwirkung ist. Es sind daher verschiedene Vorschläge erarbeitet worden, um bei einem solchen Kraftfahrzeug eine wirksame Kühlung des Achsdifferenzials der Hinterachse zu erreichen.
  • So ist aus der DE 38 04 795 A1 ein entsprechendes Kraftfahrzeug mit einem gekapselten Antriebsstrang bekannt, bei dem die Kapselung vorne eine Eintrittsöffnung zum Eintritt von Kühlluft, hinten eine Austrittsöffnung zum Austritt der Kühlluft, und dazwischen eine Gebläseeinrichtung zur Förderung des Kühlluftstromes aufweist. Bei dieser Vorrichtung umströmt die Kühlluft nacheinander zunächst den als Verbrennungsmotor ausgebildeten Antriebsmotor, dann das Fahrgetriebe, und anschließend zumindest Teile der Auspuffanlage, bevor sie das Achsdifferenzial der Hinterachse erreicht. Die dort ankommende Kühlluft ist daher mehr oder weniger stark erwärmt, so dass sie bei dem Vorbeiströmen an dem Gehäuse des Achsdifferenzials nachteilig weitgehend ohne Kühlwirkung bleibt.
  • Dagegen wird in der DE 43 17 769 A1 und in der DE 44 29 924 A1 eine Unterbodenkonstruktion eines entsprechenden Kraftfahrzeuges vorgeschlagen, die im hinteren Bereich des Motorraumes beidseitig des Antriebsstrangs jeweils eine Austrittsöffnung zur seitlichen Ableitung von erwärmter und relativ langsamer Kühlluft aus dem Motorraum aufweist. Durch eine seitliche Begrenzung und Einschnürung der mittleren und weitgehend kalten Unterbodenströmung durch die Abströmung aus dem Motorraum soll sich neben einem verringerten Luftwiderstand an den Hinterrädern eine verbesserte Kühlung des Fahrgetriebes und des Achsdifferenzials der Hinterachse durch die mittlere Unterbodenströmung ergeben. In einer speziellen Ausführung der Unterbodenkonstruktion mit einem unten abgedeckten Kardantunnel ist vor der Hinterachse ein versenkter, als NACA-Einlauf ausgebildeter Kühllufteinlauf vorgesehen, durch den ein Teil der mittleren Unterbodenströmung in den Kardantunnel eingeleitet und als Kühlluft dem Achsdifferenzial der Hinterachse zugeführt wird. Dieser bekannte Kühllufteinlauf erfordert aber für die Anordnung der gegenüber dem Unterboden versenkten Einlaufstruktur einen gewissen Bauraum, der aber wegen der dort verlaufenden Kardanwelle und der zumeist ebenfalls innerhalb des Kardantunnels unterhalb der Kardanwelle angeordneten Auspuffanlage nicht zur Verfügung steht. Im übrigen umströmt die eintretende Kühlluft die relativ heißen Auspuffrohre und ggf. auch einen Katalysator, so dass auch in diesem Fall die Kühlwirkung an dem Achsdifferenzial der Hinterachse relativ gering ist.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, für ein Kraftfahrzeug mit einer Frontanordnung des Antriebsmotors und einer angetriebenen Hinterachse eine relativ einfache und kostengünstige Vorrichtung zur Kühlung des Achsdifferenzials der Hinterachse vorzuschlagen, mit der die vorgenannten Nachteile vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruches 1 dadurch gelöst, dass zur Aufnahme von Kühlluft ein Lufteinlauf an der Fahrzeugfront angeordnet ist, und dass zur Weiterleitung der Kühlluft bis zu dem Achsdifferenzial der Hinterachse ein geschlossener Luftführungskanal vorgesehen ist, der an den Lufteinlauf angeschlossen ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kühlvorrichtung sind in den Unteransprüchen 2 bis 14 angegeben.
  • Durch den bevorzugt in die Bugschürze des Kraftfahrzeuges eingelassenen Lufteinlauf wird aus der fahrgeschwindigkeitsbedingten Zuströmung entgegen der Fahrtrichtung Kühlluft, deren statischer Druck gegenüber dem Umgebungsdruck in etwa um den Staudruck erhöht ist, selbsttätig in den nachfolgenden geschlossenen Luftführungskanal gefördert. Innerhalb des Luftführungskanals wird die Kühlluft an dem Antriebsmotor und dem Fahrgetriebe vorbei bis an das Achsdifferenzial der Hinterachse geführt, wobei durch den geschlossenen Luftführungskanal ein unmittelbarer Kontakt der Kühlluft mit dem Antriebsmotor, der Fahrkupplung, und dem Fahrgetriebe und damit deren vorzeitige Aufheizung verhindert wird. Die Kühlung des Achsdifferenzials der Hinterachse erfolgt bei der Umströmung des zumeist mit Kühlrippen versehenen Differenzialgehäuses durch Wärmeübergang auf die umströmende Kühlluft. Da einerseits der belastungsabhängige Kühlluftbedarf des Achsdifferenzials mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges zunimmt, und andererseits der von dem Staudruck an der Fahrzeugfront getriebene Kühlluftstrom ebenfalls mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit ansteigt, ergibt sich vorteilhaft eine selbsttätige Anpassung des Kühlluftstromes an den Kühlluftbedarf. Die erfindungsgemäße Kühlvorrichtung ist somit gegenüber den bekannten Lösungen sehr einfach und kostengünstig aufgebaut und in seiner Kühlwirkung deutlich verbessert.
  • Der Luftführungskanal kann, sofern hierzu genügend Platz zur Verfügung steht, vorteilhaft innerhalb des Kardantunnels angeordnet sein, so dass die Kühlluft auf dem kürzesten Weg bis an das Achsdifferenzial der Hinterachse herangeführt wird. Möglich ist aber auch eine Anordnung des Luftführungskanals außerhalb des Kardantunnels, wobei zweckmäßig Ecken, Nischen, und hohle Bauteile der Fahrzeugkarosserie, wie z.B. die seitlichen Türschweller, zur Unterbringung des Luftführungskanals genutzt werden können.
  • In einer bevorzugten, besonders kostengünstigen Ausführung der erfindungsgemäßen Kühlvorrichtung endet der Luftführungskanal im vorderen Bereich des Kardantunnels. Innerhalb des Kardantunnels, der selbstverständlich so ausgebildet ist, dass ein ausreichend freier Strömungsquerschnitt zur Verfügung steht, wird die Kühlluft dann nach hinten bis zu dem Achsdifferenzial der Hinterachse geführt.
  • Bei dieser Ausführung der Kühlluftvorrichtung, bei der die Weiterleitung der Kühlluft über den üblicherweise unten offenen Kardantunnel erfolgt, ist der Kardantunnel zur Vermeidung einer Absaugung der Kühlluft durch die beschleunigte und somit Unterdruck aufweisende Unterbodenströmung unten zweckmäßig durch eine Abdeckung verschlossen. Da aber häufig auch die Auspuffanlage mit Katalysatoren und Schalldämpfern innerhalb des Kardantunnels unterhalb der Kardanwelle angeordnet ist, sollte in diesem Fall zur Vermeidung einer Erwärmung der Kühlluft und zur Ermöglichung einer Wärmeabstrahlung der Auspuffanlage nach unten die Abdeckung als horizontale Trennwand zwischen der Auspuffanlage und der Kardanwelle ausgeführt sein, wobei sich der Kühlluftstrom dann nur oberhalb der Trennwand befindet. Zur Vermeidung einer unerwünschten Erwärmung der Kühlluft durch das Vorbeiströmen an einer möglicherweise erhitzten Trennwand besteht diese bevorzugt aus einem wärmeisolierenden Material und weist an ihrer Unterseite zweckmäßig eine wärmereflektierende Oberfläche auf. Zur Aufnahme einer nach unten versetzten Kardanwelle oder von nach oben reichenden Bauteilen der Auspuffanlage, wie z.B. von Katalysatoren und Schaltdämpfern, kann die horizontale Trennwand zweckmäßig mit entsprechend angepassten Ausbuchtungen nach unten bzw. oben versehen sein.
  • Zur Unterstützung und Förderung des Kühlluftstromes innerhalb des Kardantunnels kann in diesem Fall, wie es schon aus der DE 38 04 795 A1 bekannt ist, auch mindestens ein Gebläserad an der Kardanwelle angeordnet sein. Da die Kardanwelle untrennbar mit den Antriebsrädern der Hinterachse verbunden ist, ergibt sich damit automatisch eine mit der Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges proportional ansteigende Drehzahl des Gebläserades und damit eine dem Kühlluftbedarf des Achsdifferenzials entsprechende Beschleunigung des Kühlluftstromes. Zur einfachen Montage ist das Gebläserad vorteilhaft als separates Bauteil mit einer Flanschscheibe ausgebildet und hinter dem Fahrgetriebe zwischen dem Abtriebsflansch des Fahrgetriebes und dem Antriebsflansch der Kardanwelle und/oder vor dem Achsdifferenzial der Hinterachse zwischen dem Abtriebsflansch der Kardanwelle und dem Antriebsflansch des Achsdifferenzials angeordnet. Unter Verwendung einer entsprechend verkürzten Kardanwelle kann das Gebläserad somit problemlos ohne Bauteiländerungen an dem Fahrgetriebe bzw. dem Achsdifferenzial eingebaut werden.
  • Lassen die Platzverhältnisse die Realisierung eines ausreichend großen Strömungsquerschnittes mit einem einzigen Luftführungskanal nicht zu, so können vorteilhaft in einer weitgehend symmetrischen Anordnung auch zwei Lufteinläufe mit jeweils einem zugeordneten Luftführungskanal vorgesehen werden, durch die Kühlluft aufgenommen und beidseitig an der Antriebseinheit vorbei bis zu dem Achsdifferenzial der Hinterachse geführt wird.
  • Der jeweilige Luftführungskanal kann kostengünstig zumindest abschnittsweise als ein flexibler Schlauch mit kreisrundem Querschnitt ausgeführt sein, der vorne auf den zugeordneten Lufteinlauf aufgesteckt und z.B. mit einer Schlauchschelle fixiert und im weiteren Verlauf an einigen Stellen mit Befestigungselementen, wie z.B. Clipösen, an der Fahrzeugkarosserie befestigt sein kann. Entsprechende Schläuche sind beispielsweise aus dem Bereich der motorisierten Kleinflugzeuge in der Verwendung als Kühlluft- und Belüftungsluftschläuche bekannt. Für den Luftführungskanal ist aber auch die Verwendung spezieller einteiliger oder mehrteiliger Formbauteile möglich, die z.B. als weitgehend starre Kunststoff-Spritzgussteile ausgeführt und in ihrer Querschnitts- und Richtungsform den jeweiligen Platzverhältnissen angepasst sein können. Derartige Formbauteile sind bei Kraftfahrzeugen in ähnlicher Form schon in der Verwendung als Luftführungskanäle zur Innenraumbelüftung und -klimatisierung bekannt. Zur Vermeidung einer unerwünschten Aufheizung der Kühlluft besteht der Luftführungskanal vorteilhaft aus einem wärmeisolierenden Material und weist zweckmäßig eine wärmereflektierende Außenseite auf.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, die beispielhaft zur Erläuterung der Erfindung dienen.
  • Hierzu zeigt:
  • 1 Eine teilweise aufgeschnittene Außenansicht A-A eines Kraftfahrzeuges von unten nach 2 mit ersten Ausführung einer Kühlluftführung,
  • 2 eine vereinfachte Schnittansicht B-B des Kraftfahrzeuges nach 1, und
  • 3 eine teilweise aufgeschnittene Außenansicht eines Kraftfahrzeuges von unten nach 1 mit einer alternativen Ausführung einer Kühlluftführung.
  • Ein Kraftfahrzeug 1 weist eine Frontanordnung des Antriebsmotors 2 und eines daran angeflanschten Fahrgetriebes 3, eine angetriebene Hinterachse 4 mit einem Achsdifferenzial 5, sowie einen längsgerichteten Kardantunnel 6 mit einer darin befindlichen Kardanwelle 7 auf, durch die das Fahrgetriebe 3 zur Übertragung eines Drehmomentes mit dem Achsdifferenzial 5 in Verbindung steht. Innerhalb des Kardantunnels 6 ist unterhalb der Kardanwelle 7 eine Auspuffanlage 8 angeordnet, die aufgrund der Ausbildung des Antriebsmotors 2 als V-Motor zweiflutig ausgebildet ist und zwei Katalysatoren 9, einen Vorschalldämpfer 10, und zwei Nachschalldämpfer 11 umfasst. Der endseitige Teil der Auspuffanlage 8 mit den Nachschalldämpfern 11 ist in Auspuffschächten 12 angeordnet, die in den Unterboden 13 des Fahrzeughecks 14 eingelassen sind. Vor der Hinterachse 4 befindet sich beidseitig des Kardantunnels 6 jeweils ein nach unten bündig mit dem Unterboden 13 abschließender Kraftstofftank 15.
  • Zur Zuführung von Kühlluft zu dem Achsdifferenzial 5 der Hinterachse 4 sind vorliegend in einer symmetrischen Anordnung zwei Lufteinläufe 16 an der Fahrzeugfront 17 angeordnet, durch die Kühlluft entgegen der Fahrtrichtung 25 aus der Zuströmung 18 der Umgebungsluft aufgenommen wird. Zur Weiterleitung der aufgenommenen Kühlluft ist an die Lufteinläufe 16 jeweils ein geschlossener und bis in den vorderen Bereich 26 des Kardantunnels 6 reichender Luftführungskanal 19 angeschlossen, in dem der Kühlluftstrom 20 jeweils an dem Antriebsmotor 2 und dem Fahrgetriebe 3 vorbei geführt und oberhalb der Auspuffanlage 8 in den Kardantunnel 6 eingeleitet wird. Der Kühlluftstrom 20 wird nachfolgend innerhalb des Kardantunnels 6 bis zu dem Achsdifferenzial 5 der Hinterachse 4 geführt und kühlt dieses durch Umströmung des Differenzialgehäuses 21. Die Abströmung 22 der erwärmten Kühlluft nach hinten erfolgt im wesentlichen über die Auspuffschächte 12. Wie besonders in 2 zu erkennen ist, ist innerhalb des Kardantunnels 6 zwischen der Auspuffanlage 8 und der Kardanwelle 7 eine horizontale Trennwand 23 angeordnet, die zur Verhinderung einer Absaugung der Kühlluft nach unten und zur Vermeidung einer Aufheizung der Kühlluft durch die Auspuffanlage 8 dient. Hierzu besteht die Trennwand 23 bevorzugt aus einem wärmeisolierenden Material und weist an ihrer Unterseite 24 eine wärmereflektierende Oberfläche auf. Zur Aufnahme der nach unten versetzten Kardanwelle 7 ist die horizontale Trennwand 23 mit einer längsgerichteten Ausbuchtung 27 versehen.
  • Die erfindungsgemäße Kühlvorrichtung ist relativ einfach und preiswert aufgebaut und ermöglicht durch die Vermeidung einer vorzeitigen Erwärmung der Kühlluft und durch die selbsttätige Anpassung des Kühlluftstromes 20 an den Kühlluftbedarf eine wirksame Kühlung des Achsdifferenzials 5 der Hinterachse 4.
  • In einer alternativen Kühlluftführung nach 3 sind die Luftführungskanäle 19 außerhalb des Kardantunnels 6 angeordnet und verlaufen abschnittsweise jeweils innerhalb des seitlichen Türschwellers 28 der Fahrzeugkarosserie 29. Die Luftführungskanäle 19 reichen jeweils bis an das Achsdifferenzial 5 der Hinterachse 4 heran und enden jeweils seitlich beabstandet an dem Differenzialgehäuse 21, so dass dieses von der Kühlluft umströmt werden kann. Die Abströmung 22 der Kühlluft erfolgt im wesentlichen jeweils über das gegenüberliegende Radhaus 30 und den entsprechenden Auspuffschacht 12. Durch die vorliegende Ausbildung und Anordnung der Luftführungskanäle 19 wird eine vorzeitige Erwärmung der Kühlluft ohne weitere Vorkehrungen zuverlässig vermieden.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Antriebsmotor
    3
    Fahrgetriebe
    4
    Hinterachse
    5
    Achsdifferenzial
    6
    Kardantunnel
    7
    Kardanwelle
    8
    Auspuffanlage
    9
    Katalysator
    10
    Vorschalldämpfer
    11
    Nachschalldämpfer
    12
    Auspuffschacht
    13
    Unterboden
    14
    Fahrzeugheck
    15
    Kraftstofftank
    16
    Lufteinlauf
    17
    Fahrzeugfront
    18
    Zuströmung
    19
    Luftführungskanal
    20
    Kühlluftstrom
    21
    Differenzialgehäuse
    22
    Abströmung
    23
    Trennwand
    24
    Unterseite
    25
    Fahrtrichtung
    26
    vorderer Bereich
    27
    Ausbuchtung
    28
    Türschweller
    29
    Fahrzeugkarosserie
    30
    Radhaus

Claims (14)

  1. Vorrichtung zur Kühlung des Achsdifferenzials einer Kfz-Antriebsachse, wobei das Kraftfahrzeug eine Frontanordnung des Antriebsmotors, eine angetriebene Hinterachse mit einem Achsdifferenzial, sowie einen längsgerichteten Kardantunnel mit einer darin befindlichen Kardanwelle aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Aufnahme von Kühlluft ein Lufteinlauf (16) an der Fahrzeugfront (17) angeordnet ist, und dass zur Weiterleitung der Kühlluft bis zu dem Achsdifferenzial (5) der Hinterachse (4) ein geschlossener Luftführungskanal (19) vorgesehen ist, der an den Lufteinlauf (16) angeschlossen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (19) innerhalb des Kardantunnels (6) angeordnet ist und bis an das Achsdifferenzial (5) der Hinterachse (4) reicht.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (19) außerhalb des Kardantunnels (6) angeordnet ist und bis an das Achsdifferenzial (5) der Hinterachse (4) reicht.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (19) abschnittsweise innerhalb eines seitlichen Türschwellers (28) der Fahrzeugkarosserie (29) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (19) im vorderen Bereich (26) des Kardantunnels (6) endet, und dass die Weiterleitung der Kühlluft bis zu dem Achsdifferenzial (5) der Hinterachse (4) durch den Kardantunnel (6) erfolgt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vermeidung einer Absaugung der Kühlluft durch die Unterbodenströmung der Kardantunnel (6) unten durch eine Abdeckung verschlossen ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Anordnung der Auspuffanlage (8) innerhalb des Kardantunnels (6) und unterhalb der Kardanwelle (7) die Abdeckung als horizontale Trennwand (23) zwischen der Auspuffanlage (8) und der Kardanwelle (7) ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (23) aus einem wärmeisolierenden Material besteht und/oder an ihrer Unterseite (24) eine wärmereflektierende Oberfläche aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Förderung des Kühlluftstromes mindestens ein Gebläserad an der Kardanwelle (7) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläserad als separates Bauteil mit einer Flanschscheibe ausgebildet ist und hinter dem Fahrgetriebe (3) zwischen dem Abtriebsflansch des Fahrgetriebes (3) und dem Antriebsflansch der Kardanwelle (7) und/oder vor dem Achsdifferenzial (5) der Hinterachse (4) zwischen dem Abtriebsflansch der Kardanwelle (7) und dem Antriebsflansch des Achsdifferenzials (5) angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in einer weitgehend symmetrischen Anordnung zwei Lufteinläufe (16) mit jeweils einem zugeordneten Luftführungskanal (19) vorgesehen sind, durch die Kühlluft aufnehmbar und beiderseits an der Antriebseinheit vorbei bis zu dem Achsdifferenzial (5) der Hinterachse (4) führbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (19) zumindest abschnittsweise als ein flexibler Schlauch mit kreisrundem Querschnitt ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (19) zumindest abschnittsweise als ein weitgehend starres einteiliges oder mehrteiliges Formbauteil ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (19) zur Vermeidung einer Aufheizung der Kühlluft aus einem wärmeisolierenden Material besteht und/oder mit einer wärmereflektierenden Außenseite versehen ist.
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