DE10359408A1 - Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrift ein Fahrzeug (1; 12), insbesondere ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einem in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Längsträger (2; 14, 15, 16), der mit einem Befestigungs-Endbereich (4; 17) unmittelbar oder mittelbar an einer Fahrgastzelle (5; 13) des Fahrzeuges (1; 12) befestigt ist. Erfindungsgemäß weist der wenigstens eine Längsträger (2; 14, 15, 16) an einem dem Befestigungs-Endbereich (4; 17) gegenüberliegenden freien Endbereich (6; 18) wenigstens eine Scheinwerfer-Aufnahme (7; 19, 20), insbesondere einen vorzugsweise einseitig offenen Scheinwerfer-Hohlraum, auf, an die der Scheinwerfer (21; 22) befestigbar ist und in der der Scheinwerfer (21; 22) im montierten Zustand wenigstens bereichsweise in der Art eines Gehäuses aufgenommen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aus der
EP 0 449 241 B1 ist ein gattungsgemäßes Kraftfahrzeug bekannt, das wenigstens einen in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Längsträger aufweist. Der Längsträger ist dabei mit einem Befestigungs-Endbereich unmittelbar oder mittelbar an einer Fahrgastzelle des Kraftfahrzeuges befestigt. - Konkret sind bei diesem Kraftfahrzeug an einem Vorderwagen des Kraftfahrzeuges zwei voneinander in Fahrzeugquerrichtung beabstandete Längsträger angeordnet, an die jeweils in Fahrzeugquerrichtung gesehen nach außen hin ein Vorderradkasteninnenblech befestigt ist. An dem in Fahrzeuglängsrichtung vorderen freien Ende der Längsträger ist zwischen den beiden Längsträgern ein oberer Abdeckholm angeordnet, der in seiner in, Fahrzeugquerrichtung gesehenen Abmessung so begrenzt ist, dass jeweils zwischen dem Vorderradkasteninnenblech und dem Abdeckholm ein freier Raum gebildet ist. In diesen freien Raum kann jeweils ein Scheinwerfer montiert werden, so dass im montierten Zustand des Scheinwerfers dieser oberhalb des freien Endes des jeweiligen Längsträgers und zwischen dem Abdeckholm und dem zugeordneten Vorderradkasteninnenblech angeordnet ist.
- Des weiteren ist aus der
DE 100 21 142 A1 ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem ein an einem Vorderwagen des Kraftfahrzeuges angeordneter Scheinwerfer mit einer Verlagerungseinrichtung gekoppelt ist, so dass der Scheinwerfer im Falle einer Kollision des Kraftfahrzeuges durch die Verlagerungseinrichtung in Fahrzeuglängsrichtung gesehen zurückverlagerbar ist. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, zu schaffen, bei dem eine einfache und stabile Scheinwerferintegration möglich ist.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Gemäß Anspruch 1 weist der wenigstens eine Längsträger an einem dem Befestigungs-Endbereich gegenüberliegenden freien Endbereich wenigstens eine Scheinwerfer- Aufnahme auf, an die der Scheinwerfer befestigbar ist und in der der Scheinwerfer im montierten Zustand wenigstens bereichsweise in der Art eines Gehäuses aufgenommen ist. Insbesondere kann die Scheinwerfer-Aufnahme durch einen Scheinwerfer-Hohlraum gebildet sein, der vorzugsweise einseitig offen ausgeführt ist.
- Vorteilhaft bei dieser Anordnung des Scheinwerfers am Fahrzeug ist, dass der Scheinwerfer im montierten Zustand gehäuseartig in der Scheinwerfer-Aufnahme aufgenommen ist, so dass ein separates Scheinwerfergehäuse, was einerseits zum Schutz beispielsweise der Glasbauteile des Scheinwerfers und andererseits zur Montage des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug notwendig ist, entfallen kann. Durch die Aufnahme in der Scheinwerfer-Aufnahme ist der Scheinwerfer bezüglich der Glasbauteile geschützt und die Befestigung des Scheinwerfers in der Scheinwerfer-Aufnahme kann beispielsweise durch einfache am Scheinwerfer ausgeführte Anbindungslaschen erfolgen. Dadurch baut der Scheinwerfer leichter, so dass damit ein verbesserter Fußgängerschutz erhalten werden kann. Dabei ist eine Abhängigkeit zwischen der Steifigkeit bzw. der Festigkeit des Scheinwerfers bzw. der Anbindung des Scheinwerfers in der Scheinwerfer-Aufnahme und dem Fußgängerschutz gegeben. Trotz der Scheinwerferintegration im Längsträger bleiben die üblicher Weise an einen Längsträger gestellten Anforderungen, insbesondere im Falle einer Kollision des Fahrzeuges, gewährleistet. Der Scheinwerfer kann dabei als hinterer Scheinwerfer entsprechend an einem hinteren Längsträger ausgebildet sein, wobei eine Ausführung als Frontscheinwerfer mit einer entsprechenden Anordnung an einem vorderen Längsträger bevorzugt ist.
- In einer besonders bevorzugten und einfachen Ausführung, kann die Scheinwerfer-Aufnahme am Stirnbereich des Längsträgers am freien Endbereich angeordnet sein. Dadurch ist der Scheinwerfer im montierten Zustand bereits so in der Scheinwerfer-Aufnahme angeordnet, dass eine Lichtabstrahlung des Scheinwerfers in der gewünschten Richtung, nämlich in Fahrzeuglängsrichtung, einfach möglich ist. Zur Montage wird der Scheinwerfer einfach von vorne bei einem vorderen Längsträger bzw. von hinten bei einem hinteren Längsträger in die Scheinwerfer-Aufnahme eingeschoben und dort befestigt.
- In einer nächsten Ausgestaltung kann der Längsträger vom Befestigungs-Endbereich zum freien Endbereich hin gesehen trichterförmig ausgebildet sein, so dass die Querschnittsfläche am Befestigungs-Endbereich kleiner als die Querschnittsfläche am freien Endbereich ist. Durch die trichterförmige Ausgestaltung des Längsträgers ist bezüglich des Deformationsverhalten im Kollisionsfall eine gute Geometrie des Längsträgers geschaffen. Der Längsträger kann dabei im Querschnitt rechteckig oder rund ausgebildet sein, wobei grundsätzlich die Querschnittsgeometrie beispielsweise an die vorhandenen Bauraumverhältnisse angepasst werden kann. Insgesamt ist bei der Ausführung des Längsträgers drauf zu achten, dass eine homogene Krafteinleitung, insbesondere im Kollisionsfall bei einem Frontcrash, möglich ist.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Scheinwerfer-Aufnahme, insbesondere ein Scheinwerfer-Hohlraum, gemäß den Anforderungen, insbesondere den technischen Anforderungen, des Scheinwerfers ausgelegt sein. Dadurch können auch neue Scheinwerfertechnologien, wie z. B. ein Xenon-Scheinwerter oder eine im Scheinwerfer integrierte Kurvenbeleuchtung, bei der Auslegung der Scheinwerfer-Aufnahme berücksichtigt werden, so dass auch diese Art von Scheinwerfern entsprechend in der Scheinwerfer-Aufnahme angeordnet werden können.
- In einer Weiterbildung kann der Scheinwerfer durch einen Nebelscheinwerfer gebildet sein. Dadurch kann bei einer separaten Ausführung des Nebelscheinwerfers dieser entsprechend in einer Scheinwerfer-Aufnahme als Nebelscheinwerfer-Aufnahme aufgenommen sein.
- In einer weiteren Ausgestaltung kann am Längsträger wenigstens bereichsweise eine Deformationsstruktur ausgebildet sein. Dadurch erfolgt bei einer Krafteinwirkung in etwa in Längsrichtung des Längsträgers eine vorgebbare Deformation des Längsträgers und unter Energieabsorption. Grundsätzlich kann je nach Auslegung der Deformationsstruktur ein kraftkonstanter Energieabbau im Längsträger im Kollisionsfall gewährleistet werden.
- In einer Weiterbildung kann die Deformationsstruktur durch wenigstens eine Ausnehmung im Wandbereich des Längsträgers gebildet sein. Mit der Ausnehmung ist eine einfach anzubringende Deformationsstruktur am Längsträger gewählt, wobei grundsätzlich jede Art von Sicken, Sollknickstellen oder faltenbalgartige Bereiche am Längsträger vorgesehen sein können, so dass beispielsweise in gewünschter Weise ein Faltenbeulen erhalten werden kann. Insgesamt ist bei der Auslegung der Deformationsstruktur darauf zu achten, dass bei einer Deformation des Längsträgers in gewünschter Weise eine Energieabsorption erfolgt.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann beidseitig am Fahrzeug jeweils wenigstens ein Längsträger vorgesehen sein, die in etwa parallel verlaufend und in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandet an der Fahrgastzelle angeordnet sind. Damit ist eine üblicherweise verwendete Längsträgeranordnung am Fahrzeug vorgeschlagen, wobei sowohl vordere Längsträger als auch hintere Längsträger entsprechend an der Fahrgastzelle angeordnet sein können.
- Gemäß einer Weiterbildung können die wenigstens zwei Längsträger in Fahrzeughochrichtung gesehen in etwa auf gleicher Höhe verlaufen. Dadurch ist das Deformationsverhalten des Fahrzeuges in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa so ausgebildet, dass unabhängig vom Auftreffbereich des Kollisionsgegners am Fahrzeug, d. h. unabhängig, ob beispielsweise ein Frontalcrash oder ein Offsetcrash erfolgt, ein entsprechend gleiches Deformationsverhalten zu erwarten ist. Die Höhe, in der die beiden Längsträger angeordnet sind, kann dabei so gewählt werden, dass im Kollisionsfall optimale Lastpfade für das gesamte Fahrzeug entstehen.
- In einer weiteren, konkreten Ausführungsform können die wenigstens zwei Längsträger durch in Fahrzeughochrichtung gesehen obere Längsträger und/oder mittlere Längsträger und/oder untere Längsträger gebildet sein. Dadurch können bei unterschiedlichsten Fahrzeugaufbauten die für eine geforderte Fahrzeugstabilität erforderlichen Längsträger an der Fahrgastzelle angeordnet werden.
- In einer Weiterbildung kann den beiden oberen Längsträgern jeweils ein Scheinwerfer und/oder den beiden unteren Längsträgern jeweils ein Nebelscheinwerfer zugeordnet sein. Damit ist bei einer getrennten Ausführung von Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer jeweils eine üblicherweise verwendete Anordnung bezüglich der höhenmäßigen Ausrichtung am Fahrzeug vorgeschlagen. Grundsätzlich ist die Anordnung der Scheinwerfer bzw. Nebelscheinwerfer in den zugeordneten Scheinwerfer-Aufnahmen frei wählbar.
- In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung können am Vorderwagenbereich des Fahrzeuges wenigstens zwei in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandet angeordnete Längsträger jeweils mit dem Befestigungs-Endbereich an der Fahrgastzelle befestigt sein. Zwischen den beiden Längsträgern kann wenigstens ein in etwa in Fahrzeugquerrichtung verlaufendes Frontendmodul angeordnet sein. Bevorzugt ist dabei eine Anordnung des Frontendmodul am freien Endbereich der beiden Längsträger.
- Damit ist ein üblicherweise eingesetzter Aufbau des Vorderwagenbereichs vorgeschlagen.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann zwischen dem Frontendmodul und den beiden Längsträgern jeweils eine feste Verbindung, vorzugsweise ein feste Anlageverbindung herstellbar sein. Dadurch entsteht eine großflächige Abstützung der Längsträger, was eine homogenere Krafteinleitung beispielsweise während eines Frontalcrashs bewirkt. Zur Herstellung der Verbindung zwischen Frontendmodul und den Längsträgern können grundsätzlich alle Verbindungstechniken wie z. B. Schweißen, Schrauben, Nieten, etc., eingesetzt werden. Bei der Wahl der Verbindungstechnik ist darauf zu achten, dass insbesondere die Crashanforderungen an den Vorderwagenbereich entsprechend erfüllt werden können.
- In einer bevorzugten Weiterbildung kann die feste Verbindung zwischen dem Frontendmodul und den beiden Längsträgern jeweils durch eine 3-Punkt-Abstützung ausgebildet sein. Dadurch ist eine einfach herzustellende Verbindung vorgeschlagen, bei der mit entsprechender Wahl der drei Abstützpunkte zwischen dem Frontendmodul und den beiden Längsträgern eine optimale Krafteinleitung im Kollisionsfall möglich ist.
- In einer weiteren Ausführungsform kann am Frontendmodul wenigstens ein vom Frontendmodul in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa nach außen wegragender Modulausleger angeordnet sein, auf dem der Längsträger, vorzugsweise mit dem freien Endbereich, aufliegt. Dadurch ist eine kompakte Bauweise von Frontendmodul und Längsträger möglich, bei der eine einfach herzustellende Verbindung, zwischen dem Längsträger und dem Modulausleger des Frontendmoduls hergestellt werden kann.
- Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann das Frontendmodul durch einen Kühlermontageträger gebildet sein, mit dem vorzugsweise alle Längsträger miteinander verbindbar sind. Dadurch ist eine insgesamt stabile Struktur geschaffen, die im Falle einer Kollision des Fahrzeuges beispielsweise mit einem anderen Fahrzeug eine entsprechende Energieabsorption ermöglicht für einen guten Insassenschutz. Zudem kann durch die Möglichkeit einer Anbindung eines Kühlers am Frontendmodul als Kühlermontageträger ein separater Kühleranbindungsbereich vorteilhaft entfallen.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann am Frontendmodul und/oder an wenigstens einem der beiden Längsträger am freien Endbereich wenigstens ein definierter Schwächungsbereich vorgesehen sein. Durch den Schwächungsbereich ist im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger eine entsprechende Fußgängerschutzanforderungen geforderte Deformation des Frontendmoduls und/oder der Längsträger möglich.
- In einer entsprechenden Weiterbildung kann der wenigstens eine Schwächungsbereich in Fahrzeughochrichtung gesehen oben am Frontendmodul und/oder an wenigstens einem der beiden Längsträger angeordnet sein. Durch den oben angeordneten Schwächungsbereich ist dieser so angeordnet, dass der Bereich des Fahrzeuges, an dem ein potentieller Erstkontakt im Falle einer Fußgängerkollision möglich ist, durch den Schwächungsbereich gebildet, so dass dadurch ein verbesserter Fußgängerschutz zu erwarten ist.
- Anhand einer Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine schematische, perspektivische Frontansicht eines Fahrzeuges mit einem erfindungsgemäßen Längsträger in einer ersten Ausführungsform, und -
2 eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeuges mit einem erfindungsgemäßen Längsträger in einer zweiten Ausführungsform. - In
1 ist schematisch eine perspektivische Frontansicht eines Fahrzeugs1 dargestellt, wobei nur ein Längsträger2 und ein teilweise dargestelltes Frontendmodul3 gezeichnet sind. Das Frontendmodul3 ist dabei durch eine vertikal verlaufende Längsebene durch das Fahrzeug1 halbiert, d. h., dass das Fahrzeug1 zwei in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandet angeordnete Längsträger2 mit dazwischenliegenden Frontendmodul3 aufweist. - Der Längsträger
2 ist mit einem Befestigungs-Endbereich4 an einer Fahrgastzelle5 befestigt, wobei die Fahrgastzelle5 hier nur im Anbindungsbereich des Längsträgers2 dargestellt ist. An einem dem Befestigungs-Endbereich4 gegenüberliegenden freien Endbereich6 des Längsträgers2 ist eine Scheinwerfer-Aufnahme7 angeordnet. Die Scheinwerfer-Aufnahme7 ist hier beispielhaft als einseitig offener Scheinwerfer-Hohlraum ausgebildet, in den ein Scheinwerfer (hier nicht mit dargestellt) so montiert werden kann, dass der Scheinwerfer gehäuseartig im Scheinwerfer-Hohlraum bzw. in der Scheinwerfer-Aufnahme7 angeordnet ist. Die Scheinwerfer-Aufnahme7 ist in einem Stirnbereich des Längsträgers2 angeordnet. Der Längsträger2 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als Hohlträger ausgeführt, der vom Befestigungs-Endbereich4 zum freien Endbereich6 hin gesehen trichterförmig ausgebildet ist. D. h., dass die Querschnittsfläche am Befestigungs-Endbereich4 kleiner als die Querschnittsfläche am freien Endbereich6 ist. Zudem sind am freien Endbereich6 Ausnehmungen8 im Wandbereich des Längsträgers2 angeordnet, mit denen eine Deformationsstruktur des Längsträgers gebildet ist. Grundsätzlich kann die Deformationsstruktur des Längsträgers2 auch faltenbalgartig oder durch Sicken bzw. Sollknickstellen ausgebildet sein. Des weiteren ist am freien Endbereich6 in Fahrzeughochrichtung gesehen oben ein Schwächungsbereich9 angeordnet, mittels dem insbesondere im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger entsprechend geforderte Fußgängerschutzanforderungen erfüllt werden können. - Das zwischen den beiden Längsträgern
2 angeordnete Frontendmodul3 , das hier nur halbiert einem Längsträger2 zugeordnet dargestellt ist, weist einen Modulausleger10 auf, der in Fahrzeugquerrichtung gesehen nach außen vom Frontendmodul3 wegragt. Auf diesem Modulausleger10 liegt der freie Endbereich6 des Längsträgers2 auf, so dass eine Anlageverbindung zwischen dem Längsträger2 bzw. dessen freien Endbereich6 und dem Frontendmodul3 bzw. dem Modulausleger10 hergestellt ist. Für eine großflächige Abstützung der Längsträger2 , insbesondere im Kollisionsfall, ist das Frontendmodul3 fest mit dem Längsträger2 verbunden, wobei dabei bevorzugt eine 3-Punkt-Abstützung11 ausgebildet ist. Dadurch kann das Frontendmodul3 einfach und schnell mittels drei Verbindungspunkten (jeweils Bezugszeichen11 ) mit dem Längsträger2 verbunden werden. Zudem ist am in Fahrzeughochrichtung gesehen oberen Bereich benachbart zum Längsträger2 ebenfalls der Schwächungsbereich9 ausgebildet, so dass auch im Übergangsbereich zwischen Längsträger2 und Frontendmodul3 entsprechend geforderte Fußgängerschutzanforderungen erfüllt sind. - In
2 ist schematisch eine Seitenansicht eines Fahrzeugs12 dargestellt, wobei nur ein vorderer Teilbereich des Fahrzeugs12 gezeichnet ist. An einer Fahrgastzelle13 sind ein oberer Längsträger14 , ein mittlerer Längsträger15 und ein unterer Längsträger16 jeweils mit einem Befestigungs-Endbereich17 angeordnet, die in Fahrzeughochrichtung gesehen in der genannten Reihenfolge untereinander angeordnet sind. Jeder der drei unterschiedlichen Längsträger14 ,15 und16 ist dabei paarweise in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandet an der Fahrgastzelle13 angebunden, wobei bei der Darstellung von2 der jeweils zweite Längsträger durch den oberen Längsträger14 , den mittleren Längsträger15 und den unteren Längsträger16 verdeckt ist. Am oberen Längsträger14 ist jeweils an einem dem Befestigungs-Endbereich17 gegenüberliegenden freien Endbereich18 eine Scheinwerfer-Aufnahme19 ausgebildet und am unteren Längsträger16 ist jeweils am dem Befestigungs-Endbereich17 gegenüberliegenden freien Endbereich18 eine Nebelscheinwerfer-Aufnahme20 ausgebildet. Entsprechend ist in den Scheinwerfer-Aufnahmen19 jeweils ein Scheinwerfer21 und in den Nebelscheinwerfer-Aufnahmen20 jeweils ein Nebelscheinwerfer22 aufgenommen. Am mittleren Längsträger15 ist über eine Flanschverbindung eine Stoßfängereinrichtung23 als in Fahrtrichtung gesehen vorderer Abschluss des Fahrzeuges12 angeordnet. Ein Frontendmodul ist hier als Kühlermontageträger24 ausgeführt, an den ein hier nicht mit dargestellter Kühler angebunden werden kann. Zudem können mittels dem Kühlermontageträger24 alle Längsträger14 ,15 und16 zu einem stabilen Frontend verbunden werden. - Die in Zusammenhang mit den
1 und2 beschriebenen Ausführungsbeispiele des Fahrzeuges1 und12 , bei dem die Längsträger2 bzw. 14, 15 und 16 mit entsprechenden Frontendmodul3 und24 in einem Vorderwagenbereich des Fahrzeuges1 und12 angeordnet sind, kann zwar als bevorzugte Ausführungsform angesehen werden, wobei grundsätzlich auch die Ausführung der hinteren Längsträger des Fahrzeuges mit entsprechenden Scheinwerfer-Aufnahmen denkbar ist. Insgesamt gesehen ist durch die Scheinwerferintegration im Längsträger2 ,14 ,15 und16 eine einfach herzustellende und funktionssichere Aufnahme des Scheinwerfers21 und22 geschaffen, bei der aber die an den Längsträger2 ,14 ,15 und16 üblicherweise gestellten Anforderungen gewährleistet bleiben. Die Anmeldung bezieht sich zwar auf eine Scheinwerferintegration in einer Schweinwerfer-Aufnahme7 ,19 und20 in den Längsträgern2 ,14 ,15 und16 , wobei aber auch eine Integration anderer Bauteile, wie z. B. eine Parksensorik, zusätzlich oder alternativ zum Scheinwerfer möglich ist. -
- 1
- Fahrzeug
- 2
- Längsträger
- 3
- Frontendmodul
- 4
- Befestigungs-Endbereich
- 5
- Fahrgastzelle
- 6
- freier Endbereich
- 7
- Scheinwerfer-Aufnahme
- 8
- Ausnehmung
- 9
- Schwächungsbereich
- 10
- Modulausleger
- 11
- 3-Punkt-Abstützung
- 12
- Fahrzeug
- 13
- Fahrgastzelle
- 14
- oberer Längsträger
- 15
- mittlerer Längsträger
- 16
- unterer Längsträger
- 17
- Befestigungs-Endbereich
- 18
- freier Endbereich
- 19
- Scheinwerfer-Aufnahme
- 20
- Nebelscheinwerfer-Aufnahme
- 21
- Scheinwerfer
- 22
- Nebelscheinwerfer
- 23
- Stoßfängereinrichtung
- 24
- Kühlermontagemodul
Claims (18)
- Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug mit wenigstens einem in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Längsträger, der mit einem Befestigungs-Endbereich unmittelbar oder mittelbar an einer Fahrgastzelle des Fahrzeuges befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Längsträger (
2 ;14 ,15 ,16 ) an einem dem Befestigungs-Endbereich (4 ;17 ) gegenüberliegenden freien Endbereich (6 ;18 ) wenigstens eine Scheinwerfer-Aufnahme (7 ;19 ,20 ), insbesondere einen vorzugsweise einseitig offenen Scheinwerfer-Hohlraum, aufweist, an die ein Scheinwerfer (21 ;22 ) befestigbar ist und in der der Scheinwerfer (21 ,22 ) im montierten Zustand wenigstens bereichsweise in der Art eines Gehäuses aufgenommen ist. - Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheinwerfer-Aufnahme (
7 ;19 ,20 ) am Stirnbereich des Längsträgers (2 ;14 ,15 ,16 ) am freien Endbereich (6 ;18 ) angeordnet ist. - Fahrzeug nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsträger (
2 ) vom Befestigungs-Endbereich (4 ) zum freien Endbereich (6 ) hin gesehen trichterförmig ausgebildet ist, so dass die Querschnittsfläche am Befestigungs-Endbereich (4 ) kleiner als die Querschnittsfläche am freien Endbereich (6 ) ist. - Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheinwerfer-Aufnahme (
7 ), insbesondere ein Scheinwerfer-Hohlraum, gemäß den Anforderungen, insbesondere den technischen Anforderungen, des Scheinwerfers ausgelegt ist. - Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Scheinwerfer durch einen Nebelscheinwerfer (
22 ) gebildet ist. - Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Längsträger (
2 ) wenigstens bereichsweise eine Deformationsstruktur (8 ) ausgebildet ist dergestalt, dass bei einer Krafteinwirkung in etwa in Längsrichtung des Längsträgers (2 ) eine vorgebbare Deformation des Längsträgers (2 ) unter Energieabsorption erfolgt. - Fahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Deformationsstruktur durch wenigstens eine Ausnehmung (
8 ) im Wandbereich des Längsträgers (2 ) gebildet ist. - Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass beidseitig am Fahrzeug (
1 ;12 ) jeweils wenigstens ein Längsträger (2 ;14 ,15 ,16 ) vorgesehen ist, die in etwa parallel verlaufend und in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandet an der Fahrgastzelle (5 ;13 ) angeordnet sind. - Fahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Längsträger (
2 ;14 ,15 ,16 ) in Fahrzeughochrichtung gesehen in etwa auf gleicher Höhe verlaufen. - Fahrzeug nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Längsträger durch in Fahrzeughochrichtung gesehen obere Längsträger (
14 ) und/oder mittlere Längsträger (15 ) und/oder untere Längsträger (16 ) gebildet sind. - Fahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass den beiden oberen Längsträgern (
14 ) jeweils ein Scheinwerfer (21 ) und/oder den beiden unteren Längsträgern (16 ) jeweils ein Nebelscheinwerfer (22 ) zugeordnet ist. - Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Vorderwagenbereich des Fahrzeuges (
1 ;12 ) wenigstens zwei in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandet angeordnete Längsträger (2 ;14 ,15 ,16 ) jeweils mit dem Befestigungs-Endbereich (4 ;17 ) an der Fahrgastzelle (5 ;13 ) befestigt sind, und dass zwischen den beiden Längsträgern (2 ;14 ,15 ,16 ), vorzugsweise am freien Endbereich (6 ;18 ), wenigstens ein in etwa in Fahrzeugquerrichtung verlaufendes Frontendmodul (3 ;24 ) angeordnet ist. - Fahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Frontendmodul (
3 ) und den beiden Längsträgern (2 ) jeweils eine feste Verbindung, vorzugsweise eine feste Anlageverbindung herstellbar ist. - Fahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die feste Verbindung durch eine 3-Punkt-Abstützung (11) ausgebildet ist.
- Fahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass am Frontendmodul (
3 ) wenigstens ein vom Frontendmodul (3 ) in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa nach außen wegragender Modulausleger (10 ) angeordnet ist, auf dem der Längsträger (2 ), vorzugsweise mit dem freien Endbereich (6 ), aufliegt. - Fahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontendmodul durch einen Kühlermontageträger (
24 ) gebildet ist, mit dem vorzugsweise alle Längsträger (14 ,15 ,16 ) miteinander verbindbar sind. - Fahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass am Frontendmodul (
3 ) und/oder an wenigstens einem der beiden Längsträger (2 ) am freien Endbereich (6 ) wenigstens ein definierter Schwächungsbereich (9 ) vorgesehen ist. - Fahrzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Schwächungsbereich (
9 ) in Fahrzeughochrichtung gesehen oben am Frontendbereich (3 ) und/oder an wenigstens einem der beiden Längsträger (2 ) angeordnet ist.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2003159408 DE10359408A1 (de) | 2003-12-18 | 2003-12-18 | Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2003159408 DE10359408A1 (de) | 2003-12-18 | 2003-12-18 | Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10359408A1 true DE10359408A1 (de) | 2005-07-14 |
Family
ID=34672860
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2003159408 Withdrawn DE10359408A1 (de) | 2003-12-18 | 2003-12-18 | Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug |
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- 2003-12-18 DE DE2003159408 patent/DE10359408A1/de not_active Withdrawn
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| DE102009006462A1 (de) * | 2009-01-28 | 2010-08-05 | Daimler Ag | Längsträgeranordnung für eine Knautschzone |
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